Vorübergehende Verhinderung Rechtsquelle: ! §616 S1 BGB VSS:!! ! • Wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit! ! ! • Durch einen in seiner Person liegenden Grund • Ohne sein Verschulden ➡ MA hat einen Anspruch auf Lohn. Anspruch: • • • • • • • Umzug des MA Heirat d. MA oder nahen Verwandten Beerdigung eines im Haushalt lebenden Angehörigen Behördengänge Zeuge bei Gericht Betreuung eines im Haushalt lebenden kranken Kindes bis 12 Jahren Erst Helfer bei Unfall (zahlt BG) Kein Anspruch: • • • • • • Straßenverhältnisse (Stau) Fahrverbote (Smog) Ausfall der öffentliche Verkehrsmittel Amtliche/private Termine Naturereignisse (Hochwasser, Orkan,...) Teilnahme an Sportveranstaltung Abbedungen: Im Vertrag kann geregelt werden, nur geleistete Arbeit wird vergütet oder §616 BGB wird abgedungen. ➡Kein Anspruch auf Entgelt weitere gesetzliche Anspruch: •Freistellung Betriebsrat §37(2) BetrV •Freistellung Berufsschule §15 BBiG •Freistellung zur Stellensuche §629 BGB •Freistellung für ehrenamtliche Feuerwehr www.Faszination-Kochen.com
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