Der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg – Die Pressesprecherin – 21. Juni 2016 Anna Christiana Weiler Staatsanwältin Telefon: 0203 9938-835 Telefax: 0203 9938-707 Pressemitteilung Loveparade-Verfahren: Staatsanwaltschaft holt ein Sachverständigengutachten ein weiteres [email protected] Da sich das Landgericht Duisburg aus Rechtsgründen daran gehindert gesehen hat, selbst ein weiteres Sachverständigengutachten zur Klärung der Ursachen für die tragischen Geschehnisse bei der Loveparade 2010 im Zwischenverfahren einzuholen, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, vorsorglich einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann. Gespräche mit möglichen Gutachtern sind bereits abgeschlossen. Den Verfahrensbeteiligten wird derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der Auswahl des Gutachters gegeben. Grund für die Beauftragung eines weiteren Gutachters ist die Ablehnung des im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr. Still. Diese Kritik ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwar nicht berechtigt, sie ist aber ein zentraler Bestandteil der landgerichtlichen Entscheidung, die von der Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Beschwerde angefochten worden ist. Die Staatsanwaltschaft arbeitet weiterhin an der Begründung der sofortigen Beschwerde, die zeitnah der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf zur Vorlage an den zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts vorgelegt werden wird. Die Erteilung des Gutachtenauftrags steht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dem weiteren Fortgang des Beschwerdeverfahrens nicht entgegen, da be- Dienstgebäude und Lieferanschrift: Koloniestraße 72 47057 Duisburg Telefon: 0203-9938-5 Telefax: 0203 9938-888 [email protected] www.sta-duisburg.nrw.de Der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg reits auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Beweismittel die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens gegeben sind. Anna Christiana Weiler Pressesprecherin –2–
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