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Der Leitende Oberstaatsanwalt
in Duisburg
– Die Pressesprecherin –
21. Juni 2016
Anna Christiana Weiler
Staatsanwältin
Telefon: 0203 9938-835
Telefax: 0203 9938-707
Pressemitteilung
Loveparade-Verfahren: Staatsanwaltschaft holt ein
Sachverständigengutachten ein
weiteres
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Da sich das Landgericht Duisburg aus Rechtsgründen daran gehindert
gesehen hat, selbst ein weiteres Sachverständigengutachten zur Klärung der Ursachen für die tragischen Geschehnisse bei der
Loveparade 2010 im Zwischenverfahren einzuholen, beabsichtigt die
Staatsanwaltschaft, vorsorglich einen weiteren Sachverständigen zu
beauftragen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden
kann.
Gespräche mit möglichen Gutachtern sind bereits abgeschlossen. Den
Verfahrensbeteiligten wird derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der Auswahl des Gutachters gegeben.
Grund für die Beauftragung eines weiteren Gutachters ist die Ablehnung des im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr. Still. Diese Kritik ist nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft zwar nicht berechtigt, sie ist aber ein zentraler Bestandteil der landgerichtlichen Entscheidung, die von der Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Beschwerde angefochten worden ist.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet weiterhin an der Begründung der sofortigen Beschwerde, die zeitnah der Generalstaatsanwaltschaft in
Düsseldorf zur Vorlage an den zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts
vorgelegt
werden
wird.
Die
Erteilung
des
Gutachtenauftrags steht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dem
weiteren Fortgang des Beschwerdeverfahrens nicht entgegen, da be-
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Der Leitende Oberstaatsanwalt
in Duisburg
reits auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Beweismittel die
Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens gegeben sind.
Anna Christiana Weiler
Pressesprecherin
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