Bericht und Antrag des Synodalrates an die Synode

Synodalrat
Bericht und Antrag an die Synode
Beitrag an die Renovation des Klosters Fahr
Ressort
Sachbearbeitung
Ort/Datum
Dr. Zeno Cavigelli
Simon Spengler
Zürich, 07. März 2016
Bericht
1. Sachverhalt
Im Jahr 2012 startete die auf viele Jahre veranschlagte Gesamtrenovation des Klosters Fahr
(der Zeithorizont erstreckt sich bis ins Jahr 2050). Bereits 1998 war die Renovation der
Klosterkirche in Angriff genommen worden, wofür die Synode damals einen Beitrag von CHF
150'000 gesprochen hatte.
Die erste Etappe des aktuellen Renovationsprojekts kostete CHF 11,5 Mio., von denen die
Zürcher Katholiken CHF 1 Mio. beisteuerten (Synode CHF 500'000, Stadt- und
Stiftungsverband CHF 500'000). Diese Etappe ist unterdessen abgeschlossen.
Im Laufe der Arbeiten zeigte sich, dass die teils 70-jährigen Wasserleitungen und die
Kanalisation dringend saniert werden müssen. Im gleichen Arbeitsschritt soll auch die
Umgebung im Klosterhof saniert und behindertengerecht gestaltet werden. Die Kosten für
diese Zusatzprojekte waren gemäss der Information der Gesuchstellerin in der Schätzung
von 2011 noch nicht berücksichtigt worden, so dass in den kommenden drei bis vier Jahren
zusätzliche Kosten von rund CHF 1 bis 1,5 Mio. entstehen werden.
Katholische Kirche im Kanton Zürich
Synodalrat
Hirschengraben 66
8001 Zürich
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044 266 12 12
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Bericht und Antrag an die Synode
Nr. 460
2. Erwägungen
Bereits im letzten Synodenantrag von 2012 wurde auf die engen Beziehungen zwischen dem
Kloster Fahr und Zürich ausführlich hingewiesen. Schon im Jahr 1306 ging die Vogtei über
das Kloster von den Nachkommen der Regensberger an Zürcher Bürger über. Im
Spätmittelalter stammten die Klosterfrauen vielfach aus dem Zürcher Patriziat. In der
Reformation besuchte Zwingli das Kloster und erlaubte den Benediktinerinnen den Austritt
und die Heirat. Alle Frauen verliessen das Kloster und erst im Jahr 1576 begann mit zwei
Nonnen aus Engelberg wieder klösterliches Leben. Nachdem in Zürich während 100 Jahren
jede katholische Religionsausübung, selbst der Besuch von auswärtigen Gottesdiensten,
verboten war, konnten für einzelne Katholiken aus Zürich ab dem Jahr 1636 im Fahr wieder
Taufen, Eheschliessungen und Beerdigungen, vor allem aber auch Sonntagsgottesdienste
gehalten werden. Diese benützten insbesondere auch die Gesandten aus den katholischen
Ständen während eidgenössischen Tagsatzungen in Zürich. Im Jahr 1803 - bei der Gründung
des Kantons Aargau und der Errichtung der neuen Kantonsgrenze - kam das Gebiet um das
Kloster Fahr in den Kanton Zürich zu liegen. Für die Klosteranlage schuf man eine
aargauische Exklave. Das Kloster ist ringsum von der Zürcher Gemeinde Unterengstringen
umgeben. Heute ist das Kloster Fahr das bedeutendste Kulturdenkmal im zürcherischen
Limmattal. Die grüne Oase im dicht besiedelten Gebiet ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel
für viele Zürcherinnen und Zürcher, sondern spielt im religiösen Leben von manchen von
ihnen eine wesentliche Rolle. Das Benediktinerinnenkloster ist ein sichtbares Zeichen für eine
Lebensform, in der andere Werte im Mittelpunkt stehen, als die in unserer Gesellschaft
vorherrschenden.
Aus diesen Gründen haben Synode sowie der Stadt- und der Stiftungsverband das Kloster im
Jahr 2012 mit CHF 1 Mio. unterstützt. In der Synodenberatung dieses Geschäfts am 19. April
2012 wurde gemäss Protokoll mehrfach darauf hingewiesen, das Kloster Fahr dürfe bei
Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Beitrag der Zürcher Katholiken erwarten.
Aus eigener Kraft können die Schwestern des Klosters die nötigen Mittel zur Deckung der
Zusatzkosten nicht aufbringen. Auch kann das Kloster keine Beiträge der Kantone Zürich und
Aargau erwarten und auch ein Gesuch an den Lotteriefonds ist im Moment nicht möglich
(siehe Gesuchsschreiben von Sr. Priorin Irene Gassmann).
Nach Absprache mit dem Stadtverband beantragt der Ressortleiter Kommunikation und
Kultur deshalb, dass der Synodalrat der Synode ein Unterstützungsgesuch in Höhe von CHF
300'000 unterbreitet. Diese Summe erscheint auch dem Stadtverband angemessen und hilft
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den Schwestern des Klosters substanziell. Da der Stiftungsverband derzeit über keine
grösseren Mittel verfügt, hat der Stadtverband zugesichert, seinerseits den gleichen Beitrag
wie die Synode zu sprechen.
Antrag
Die Synode
nach Einsichtnahme in Bericht und Antrag des Synodalrates vom 07. März 2016
beschliesst:
I.
II.
III.
Dem Kloster Fahr wird für die Renovation ein Beitrag von CHF 300‘000 ausgerichtet.
Der Beitrag geht zulasten der Kostenstelle 652, nicht budgetierte einmalige Beiträge der
Synode.
Mitteilung an
- Priorin Irene Gassmann, 8109 Kloster Fahr
- den Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden der Stadt Zürich, Werdgässchen 26,
Postfach 8217, 8036 Zürich
und zum Vollzug an
- den Synodalrat, Dr. Benno Schnüriger, Präsident
- Markus Hodel, Generalsekretär
Im Namen des Synodalrates
Der Präsident
Dr. Benno Schnüriger
Der Generalsekretär
Markus Hodel
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