Rathaus Umschau Donnerstag, 23. Juni 2016 Ausgabe 117 muenchen.de/ru Inhaltsverzeichnis Terminhinweise2 Meldungen3 ›› KVR-Pressestelle: eingeschränkte Erreichbarkeit und 3 ›› neuer Ansprechpartner 3 ›› Verleihung der Schwabinger Kunstpreise 2016 4 ›› Weltdrogentag: Gesundheitsreferentin Jacobs weist auf Suchtgefahren und Präventionsmaßnahmen hin 5 ›› Sommerferiensportprogramm: Anmeldungen ab 2. Juli möglich 6 ›› Sommerfest auf dem Elisabethmarkt 6 ›› Radl-Sicherheitscheck beim Stadtteilfest in Hadern 6 ›› „Lindenduft und Blütenpracht“ – Natur und Musik für Kinder 7 ›› Programm der Sommer-Volkshochschule 2016 7 Antworten auf Stadtratsanfragen 11 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus Terminhinweise Wiederholung Freitag, 24. Juni, 9.30 Uhr, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Straße 15, Zimmer 6.12 Der Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Bürgermeister Josef Schmid, stellt in einer Pressekonferenz den Jahreswirtschaftsbericht 2016 vor und spricht über zukünftige Herausforderungen für den Wirtschaftsraum. Der Jahreswirtschaftsbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Entwicklungen der Münchner Wirtschaft im vergangenen Jahr. Wiederholung Freitag, 24. Juni, 16 Uhr, Große Festwiese am Weißenseepark Der zweite Bauabschnitt des Weißenseeparks im Stadtteil Obergiesing – Fasangarten wird im Rahmen des Bürgerfestes „Sommer im Park“ offiziell eröffnet. Dazu sprechen auf der Bühne an der großen Festwiese in Vertretung des Oberbürgermeisters Stadtrat Paul Bickelbacher (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste), Ulrich Schneider, Leiter Hauptabteilung Gartenbau des Baureferates, Hubert Schmid, Leitender Baudirektor der Regierung von Oberbayern, Carmen Dullinger-Oswald, Vorsitzende des Bezirksausschusses 17 Obergiesing – Fasangarten, sowie Johannes Seiser, Vorstandsvorsitzender Verein für Sozialarbeit e.V. und Träger des Festveranstalters. Der Familientreffpunkt Giesing hat ein buntes Programm von 14 bis 22 Uhr organisiert. Der Termin ist auch für Fotografen geeignet. Wiederholung Freitag, 24. Juni, 19.30 Uhr, Zirkuszelt am Max-Lebsche-Platz Eröffnung der Stadtteilwoche Hadern mit Grußworten von Stadträtin Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) in Vertretung des Oberbürgermeisters und dem Bezirksausschussvorsitzenden Johann Stadler. Anschließend präsentiert Andreas Giebel sein Kabarett-Programm. Dienstag, 28. Juni, 12.30 Uhr, Saal des Alten Rathauses Anlässlich der Verabschiedung von Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle in den Ruhestand lädt Oberbürgermeister Dieter Reiter zu einem Stehempfang ein. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 2 Dienstag, 28. Juni, 19 Uhr, Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse, Ungererstraße 75 Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers überreicht die Schwabinger Kunstpreise an den Bildhauer Klaus Backmund, die Schriftstellerin Dr. Eva Gesine Baur und die Jazz-Sängerin Jenny Evans. Die Laudationes halten Dr. Norbert Jocher für Klaus Backmund, Tilman Spengler für Dr. Eva Gesine Baur und Christine Prunkl für Jenny Evans. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer geschlossenen Feier statt. (Siehe auch unter Meldungen) Freitag, 1. Juli, 10 Uhr, Teamtheater, Am Einlass 4 Münchens Partnerstadt stellt bei einem Breakfast Media Briefing das Edinburgh Festival Fringe vor. Das Fringe ist mit über 50.000 Aufführungen und knapp 3.300 Shows aus 48 Ländern an 294 Veranstaltungsorten in ganz Edinburgh das größte Kunstfestival der Welt und findet heuer vom 5. bis 29. August statt. Mehr Infos unter www.edfringe.com. Achtung Redaktionen: Anmeldungen zum Breakfast Media Briefing bitte per Mail an [email protected]. Meldungen KVR-Pressestelle: eingeschränkte Erreichbarkeit und neuer Ansprechpartner (23.6.2016) Die Pressestelle des Kreisverwaltungsreferats ist von Dienstag, 28. Juni, bis Freitag, 1. Juli, nur eingeschränkt erreichbar. Grund hierfür ist der Referentenwechsel und die damit verbundenen notwendigen personellen und organisatorischen Maßnahmen. Die Erreichbarkeit im Überblick: Dienstag, 28. Juni: bis 10.30 Uhr Mittwoch, 29. Juni: bis 13 Uhr Donnerstag, 30. Juni: Pressestelle nicht besetzt, Noterreichbarkeit unter der Telefonnummer 2 33-4 45 47 Freitag, 1. Juli: eingeschränkte Erreichbarkeit unter der Telefonnummer 2 33-4 50 04 Ab Freitag, 1. Juli, übernimmt Johannes Mayer die Pressearbeit für das Kreisverwaltungsreferat. Johannes Mayer ist unter der neuen Telefonnummer der KVR-Pressestelle 2 33-4 50 04 und per E-Mail an johannes. [email protected] erreichbar. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 3 Verleihung der Schwabinger Kunstpreise 2016 (23.6.2016) Der Bildhauer Klaus Backmund, die Schriftstellerin Dr. Eva Gesine Baur und die Jazzsängerin und Schauspielerin Jenny Evans werden für ihre besonderen kulturellen und künstlerischen Leistungen für Schwabing im Sinne seiner Tradition mit den Schwabinger Kunstpreisen 2016 ausgezeichnet. Die jährlich vergebenen Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Stifter der Preise sind die Stadtsparkasse München, Karl Eisenrieder – Café Münchner Freiheit, die Constantin Film AG und die Landeshauptstadt München. Die Vergabe findet am Dienstag, 28. Juni, durch Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers vor geladenen Gästen statt. Aus den Jurybegründungen: Klaus Backmund „Schwabing und die Skulpturen von Klaus Backmund sind beides: filigran und monumental, störrisch und intim, kompakt und schimmernd ... Klaus Backmund ist ein großer Künstler und macht kein Aufhebens um seine Person, sondern arbeitet konzentriert und still mitten in Schwabing, erfindet und schafft Figuren in der langen Tradition der figuralen Plastik. Große, ungewisse, kluge Engel, verzweifelte Heilige, Menschlein im Prinzregenten-Bad, das Liebespaar mit reichlich Luft zwischen sich, Frauen beim Einkaufen, nachdenkliche Ochsen, ruhende Fische, verspielte Hunde. Eine eigene Welt...“ Eva Gesine Baur „Die Autorin Eva Gesine Baur schreibt kluge Sachbücher zu unterschiedlichsten Themen der Kunst, der Musik und der Literatur. Unter ihrem Pseudonym Lea Singer schreibt sie elegante Romane, die von der Sprachbrillanz der Autorin ebenso leben wie von ihrem großen Wissen ... Eva Gesine Baur erzählt von großen Geistern – und rückt ihnen ganz nah. Unter ihrer Hand werden die historischen Gestalten lebendig, und mit ihnen ihre Kunst: Darüber hinaus ist sie eine kritische Zeitgenossin, eine kundige Musikliebhaberin und Schwabingerin mit Leib, Seele und Verstand.“ Jenny Evans „In den 70er Jahren waren die Schwabinger Clubs ein Mekka der Livemusik. Für die junge, musikalisch begabte Engländerin begann hier eine große Karriere als Jazzsängerin, Entertainerin und Schauspielerin. Als gefragte Solistin trat sie weltweit mit Top-Jazzmusikern wie Dusko Goykovich, Freddie Brocksieper und Paul Kuhn auf ... Ihre ganz persönliche Interpretation von Melodie, das besondere Charisma ihrer Stimme, das große Spektrum vokaler Dynamik und die emotionale Ehrlichkeit ihres Vortrages machen sie laut TIMES Magazin zur ‚leading femal jazz singer in Germany‘. Jazz und Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 4 Schwabing und Jenny Evans, das ist eine mehr als glückliche Symbiose für München.“ Die ausführlichen Jurybegründungen können nachgelesen werden unter www.muenchen.de/kulturfoerderung, Stichwort Preise. Weltdrogentag: Gesundheitsreferentin Jacobs weist auf Suchtgefahren und Präventionsmaßnahmen hin (23.6.2016) Auch wenn die Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen im Schnitt nicht angestiegen ist, kann keine Entwarnung gegeben werden: In Deutschland hat immerhin jeder Vierte Erfahrungen mit Drogenkonsum und der Anteil der Menschen, die in den letzten 30 Tagen Drogen konsumiert haben, liegt bei knapp fünf Prozent. Zum „Weltdrogentag“ der Vereinten Nationen am Sonntag, 26. Juni, möchte Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs deshalb auf Gefahren des Drogenkonsums aufmerksam machen. Stephanie Jacobs: „Jeder Drogentodesfall ist einer zu viel. Besonders besorgniserregend ist neben dem Opiatkonsum der Trend, dass verschiedene Suchtmittel durcheinander eingenommen werden. Die Wirkung der Mittel ist dadurch nicht mehr absehbar und folglich besonders riskant. Dies scheint seit 2014 vermehrt zu drogenbedingten Todesfällen zu führen. Es ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen, hierüber aufzuklären und präventive Maßnahmen aktiv voranzubringen.“ Bei der Suchtprävention setzen Expertinnen und Experten nicht mehr auf Belehrung und Abschreckung. Stattdessen gilt es, Kindern schon sehr früh Lebenskompetenzen wie bewussten Genuss, Freude an Aktivität und Bewegung sowie Konfliktfähigkeit und soziale Kompetenzen zu vermitteln, die suchtvorbeugend wirken. Das Münchner Programm zur Suchtprävention der Landeshauptstadt München etwa bietet ein breites Spektrum an Angeboten für Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen. Und wenn Jugendliche dennoch durch Cannabiskonsum auffällig werden, bietet das Frühinterventionsprogramm „FreD“ ihnen die Möglichkeit, sich mit den Motiven für ihren Konsum kritisch auseinanderzusetzen und drogenfreie Alternativen zu entwickeln. Dabei spielt gerade im Jugendalter auch die Selbstbehauptung in der Clique eine wichtige Rolle. Erwachsene, die von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen abhängig sind, finden im Beratungshaus Paul-Heyse-Straße 20 des Referates für Gesundheit und Umwelt Beratung und Unterstützung. Ebenso ihre Angehörigen, die nicht selten die Ersten sind, die den Kontakt aufnehmen. Erfahrene Beraterinnen und Berater informieren über Behandlungsmöglichkeiten und vermitteln auf Wunsch in geeignete Angebote. Für opiatabhängige Menschen stellt die Clearingstelle für Substitution im Beratungshaus den Kontakt zu geeigneten Arztpraxen und Ambulanzen her, die mediziniRathaus Umschau 23.6.2016, Seite 5 sche und psychosoziale Substitutionsbehandlung durchführen. Mit Hilfe von Drogenersatzstoffen haben schon viele Menschen den Weg zurück in ein drogenfreies Leben erfolgreich bewältigt. Stephanie Jacobs: „Ich möchte alle Betroffenen und Angehörigen ermuntern, die Angebote in unserer Stadt zu nutzen und Unterstützung möglichst frühzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Sommerferiensportprogramm: Anmeldungen ab 2. Juli möglich (23.6.2016) Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen Wochen mit viel Zeit, um Neues kennenzulernen. Auch dieses Jahr lädt das Referat für Bildung und Sport Kinder und Jugendliche ein, in den Sommerferien unterschiedlichste Sportkurse auszuprobieren. Vom ersten Ferientag an ist jede Menge sportliche Vielfalt geboten – ob beim Tennis, Tanz oder Klettern, Golf, Einrad oder bei Neuheiten wie den Mountainbike-Kursen, bei denen es am zweiten Tag in eine der städtischen Dirtbike-Anlagen geht. Geleitet werden die mehrtägigen Kurse von erfahrenen Trainerinnen und Trainern. Der Kartenvorverkauf beginnt am Samstag, 2. Juli, ab 10 Uhr, bei München Ticket (www.muenchenticket.de, telefonische Reservierung unter Telefon 54 81 81 81), an allen Münchner Vorverkaufsstellen oder bei den Feriensportpartnern. Für den Erwerb der Feriensportkarten wird kein Ferienpass oder Familienpass benötigt. Das detaillierte Programm sowie weitere Informationen zum Feriensportprogramm gibt es im Internet unter www.sport-muenchen.de. Sommerfest auf dem Elisabethmarkt (23.6.2016) Am Samstag, 25. Juni, findet wieder das beliebte Sommerfest auf dem Markt am Elisabethplatz statt – und das bei jedem Wetter. Zum Sommerfest verwöhnen die Händlerinnen und Händler von 13 bis 23 Uhr ihre Gäste mit zahlreichen Köstlichkeiten, exzellenten Weinen und Bieren. Musikalisch sorgen die „Lerchenauer Tanzlmusik“ und ab 18 Uhr die Band „Borderstone“ für Stimmung. Für die kleinen Besucher dreht sich ein Kinderkarussell. Die Erlöse der Tombola gehen an die Elterninitiative „Krebskranke Kinder München e.V.“. Die Fußballfans kommen auch nicht zu kurz: Der Wintergarten am Elisabethplatz zeigt alle EM-Begegnungen live im Public Viewing. Radl-Sicherheitscheck beim Stadtteilfest in Hadern (23.6.2016) Der Sicherheitscheck der Radlhauptstadt München macht am 25. bis 26. Juni Halt beim Stadtteilfest in Hadern auf dem Max-LebschePlatz. Von 10 bis 16 Uhr können Bürgerinnen und Bürger dort ihr Radl kostenlos auf Verkehrstauglichkeit überprüfen lassen. Besonders für VielfahreRathaus Umschau 23.6.2016, Seite 6 rinnen und -fahrer empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle von Bremsen, Reifendruck und Kette. Wer darin keine Übung hat, bekommt beim Münchner Radl-Sicherheitscheck Tipps für die Radinspektion. An Fahrrädern, die kleine Mängel aufweisen, führen erfahrene Radl-Checker direkt vor Ort Reparaturen durch. Zum Service gehören das Nachjustieren von Bremsen und Sattel, die Überprüfung von Licht, Reflektoren und Reifendruck. Radlerinnen und Radler, deren Fahrräder größere Reparaturen benötigen, erfahren vor Ort, wo sie diese durchführen lassen können. Die nächsten Radl-Sicherheitschecks folgen am 5. und 6. Juli auf dem Odeonsplatz. Weitere Informationen sind unter www.radlhauptstadt.de erhältlich. „Lindenduft und Blütenpracht“ – Natur und Musik für Kinder (23.6.2016) Die Volkskultur des Kulturreferats und ihr Kooperationspartner Echo e.V. bieten am Sonntag, 3. Juli, für Kinder zwischen fünf und zehn Jahren ein besonderes Singerlebnis an. Unter dem Motto „Lindenduft und Blütenpracht“ laden Traudi Siferlinger, Musikpädagogin und Moderatorin im Bayerischen Rundfunk, und Thomas Janscheck, Naturpädagoge, dazu ein „singend und spürend“ die Natur zu entdecken. Verschwenderisch blühend und duftend zeigt sich das Pflanzenreich im Sommer. Viele dieser farbenfrohen Begleiter werden an diesem Nachmittag in Märchen, Liedern und Spielen kennengelernt. Im Rahmen einer Sommer-Werkstatt werden Fingerfertigkeiten mit Naturmaterialien geübt und dazu gemeinsam einfache Lieder gesungen. Treffpunkt ist die Grünwerkstatt Riem, Helsinkistraße 57. Kurs 1 beginnt um 13.30 Uhr, Kurs 2 um 15.30 Uhr. Die Teilnahme ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Der Unkostenbeitrag für das Kursmaterial beträgt 5 Euro/Kind (Barzahlung am Kurstag). Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Die Kurse dauern zirka anderthalb Stunden und bauen nicht aufeinander auf. Eine Anmeldung wird erbeten unter E-Mail an [email protected]. Weitere Infos unter www.muenchen.de/volkskultur und www.echoev.de Programm der Sommer-Volkshochschule 2016 (23.6.2016) Vom 16. Juli bis 30. September ist Sommer an der Münchner Volkshochschule (MVHS). Die Sommer-Volkshochschule lädt ein zu Kurzund Intensivkursen und an besonders sommerliche Lernorte. Dr. Susanne May, Programmdirektorin der MVHS, und Susanne Lößl, Koordinatorin der Sommer-Volkshochschule, haben das Programm jetzt im Gasteig vorgestellt. „Mit 1.100 Kursen, Workshops, Vorträgen und Exkursionen sind wir das Bildungsprogramm für den Sommer in München“, sagt Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 7 Susanne Lößl. Ab sofort ist das Programm in allen Zentren und Außenstellen der Münchner Volkshochschule kostenlos erhältlich. Erstmals veranstaltet die MVHS im Rahmen der Sommer-Volkshochschule eine Sommer-Akademie. In den Kompaktkursen von Anfang bis Mitte September im Gasteig liegt der Schwerpunkt auf Allgemeinbildung, Psychologie, Kunst und Geschichte. „Die Münchner Volkshochschule vermittelt viel Spezialwissen. Die Sommer-Akademie lädt dazu ein, sich auf Zusammenhänge zu spezialisieren“, sagt Dr. Susanne May. Die zwölf Kurse der Sommer-Akademie böten sowohl gründliche Einstiege als auch Vertiefungen aus verschiedenen Bereichen der Allgemeinbildung. „Besonders aktuell ist der Grundlagenkurs Europa“, sagt Programmdirektorin May. „Gerade jetzt, wo der Zusammenhalt auf dem Kontinent auf eine harte Probe gestellt wird, wollen wir an die Entstehung und Grundlagen der europäischen Idee erinnern.“ Im Kompaktkurs „Sommerakademie Psychologie“ lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Menschen kennen, die die Erforschung der Seele maßgeblich voran gebracht haben und vollziehen ihre jeweiligen Denkansätze nach. Nebenbei werden sie sich selbst ein bisschen besser verstehen. Der Stoff ist eng am aktuellen Stand der Wissenschaft ausgerichtet und der Kurs dient auch als Orientierung für Studieninteressierte. Der Studium-generale-Kompaktkurs „Schwerpunkt Antike“ behandelt die Anfänge der europäischen Literatur, Architektur, Politik und Philosophie. Die Antike hat uns in jeder Hinsicht stark geprägt – unser ästhetisches Empfinden, unsere Moral, unser politisches Selbstverständnis und unser Denken. Ein Streifzug durch diese Epoche kann viele Türen öffnen und ist eine spannende Zeitreise. Jenseits der neuen Sommer-Akademie ist das gesamte Programm der Sommer-Volkshochschule abermals gewachsen. „Das Angebot ist ideal, um die Sommerwochen mit Bildung zu überbrücken und um sie intelligent zu füllen“, sagt Sommer-VHS-Koordinatorin Susanne Lößl. „Die Intensivund Kompaktkurse erstrecken sich über mehrere Wochen, über eine Woche, über ein Wochenende oder über einen ganzen Tag.“ Der Sommer auf Tour bringt Münchnerinnen und Münchner nach draußen – an Regentagen mit Führungen ins Museum, an echten Sommertagen in die Natur und in die Stadt. Unseren Städten können wir viel ansehen, wenn wir sie zu lesen verstehen. Die Stadtführerinnen und Stadtführer der Münchner Volkshochschule zeigen in der Graggenau, dem Angerviertel, dem Kreuzviertel und weiteren Münchner Stadtteilen: Mit dem richtigen Blick machen wir sogar in unserer Heimatstadt unerwartete Entdeckungen. Kurse in 20 Sprachen – darunter Arabisch, Bairisch und Vietnamesisch – machen den Sommer international. Zusätzlich bietet der „Neuhauser SpraRathaus Umschau 23.6.2016, Seite 8 chensommer“ Sprachreisen für den Urlaub zu Hause. Mit intensivem Unterricht in kleinen Gruppen und begleitenden Kulturveranstaltungen können Anfänger sowie Fortgeschrittene jeweils eine ganze Woche von morgens bis abends tief ins Spanische, Italienische, in Englisch oder Französisch eintauchen. 33 Kochkurse in den modernen Lehrküchen der MVHS machen den Sommer richtig lecker. „Unsere Kochseminare sind kleine Wohlfühl-Urlaube“, sagt Susanne Lößl. Afrikanische Köche führen beispielsweise bei der „Gaumenreise durch Westafrika“ nach Togo, Ghana und Benin. Wer diesen Sommer kreativ sein möchte, lernt in rund 300 Kursen aus den Fachgebieten Musik, Studienreisen, Tanz, Bildende Kunst, Kunstgeschichte, Mode, Fotografie und Schreibwerkstätten einerseits, Kunst zu verstehen und wert zu schätzen. Andererseits können Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich das handwerkliche Können aneignen, um selbst Kunst und Kunsthandwerk zu produzieren. Im Nähsommer mit Profi-Schneider Tom Kaiser nähen sich Menschen, die in Handarbeit schon erfahren sind, eine ganze Woche lang ein Theaterkostüm, eine Abendrobe oder ein besonderes Kleid. Sommerlich sind gerade die Lernorte in der Sommer-Volkshochschule. Das Ökologische Bildungszentrum liegt mitten in Bogenhausen, rundum von Grün umgeben. In den Ateliers der MVHS in der Froschhamer Straße können Bildhauerinnen und Maler mediterranes Flair im bunt bewachsenen Innenhof genießen. Haus Buchenried ist der Ort für einen Sommer am See. In 60 Wochen- und Wochenendkursen für die berufliche Weiterbildung und in den Bereichen Philosophie, Kunst, Sprachen und Gesundheit kann man nach dem Lernen für ein Bad an den Steg gehen. Zum Sommer-Trommelfest in den Ferien sind Kinder mit ihren Eltern eingeladen. Wer Deutsch lernen möchte, kann das in der Sommer-Volkshochschule besonders konzentriert in zahlreichen Kompakt- und Intensivkursen tun. Die Sommer-Deutschkurse sind, wie sonst im Programm der MVHS, weit ausdifferenziert. Sie passen zu allen Niveaustufen und laufen auf allen gängigen Zeitschienen. Im August gibt es acht eigene Deutschkurse speziell für Jugendliche und Kinder ab zehn Jahren. Die kostenlose Broschüre „Sommer-Volkshochschule“ mit detaillierten Programm-Infos ist ab sofort bei allen Anmeldestellen der Münchner Volkshochschule, an der Infothek im Gasteig, bei der Stadt-Information im Rathaus und in den Stadtbüchereien erhältlich. 150 Sommerkurse aus dem Bereich Deutsch, Migration und Integration werden in einer eigenen Broschüre abgebildet. Die Anmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch oder im Netz ab sofort möglich. Alle Kurse finden sich auch auf www.mvhs.de/sommer-vhs, wo Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 9 die Nutzerinnen und Nutzer sie leicht nach bestimmten Wochen, Tageszeiten oder natürlich Themengebieten filtern können. Im 17. Jahr bietet die Sommer-Volkshochschule 1.100 verschiedene Kurse mit rund 12.000 Unterrichtseinheiten. Im Jahr 2000 startete sie mit 250 Veranstaltungen. „Wir haben die Sommer-Volkshochschule ausgebaut und uns dabei an der Nachfrage orientiert“, sagt Programmdirektorin Dr. Susanne May. Die Münchner Volkshochschule sei längst keine Semesterveranstaltung mehr. „Wir haben gelernt, dass es vielen Münchnerinnen und Münchnern leichter fällt, sich eine oder zwei Wochen im Sommer für einen guten, langen Bildungsurlaub zu reservieren – anstatt wöchentlich nach Feierabend zu ihrem Kurs zu gehen.“ Susanne Lößl, die Koordinatorin der Sommer-VHS, ergänzt: „Die Münchner Volkshochschule ist ein echtes Ganzjahres-Angebot“. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 10 Antworten auf Stadtratsanfragen Donnerstag, 23. Juni 2016 Fuchsräude in München? Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Otto Seidl (CSU-Fraktion) vom 10.3.2016 Masterplan für Geflüchtete in München – alle Infos in einer App Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/ Rosa Liste) vom 29.1.2016 Körperverletzung wegen massivem Lärm aus dem Vergnügungsviertel Zenith-Gelände? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 19.2.1016 Verbot für Zweckentfremdung von Wohnraum im Zusammenhang mit Tourismus verbessern Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 3.5.2016 Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 11 Fuchsräude in München? Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Otto Seidl (CSU-Fraktion) vom 10.3.2016 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: In Ihrem-Antrag Nr. 14-20/A 01900 vom 10.3.2016 baten Sie um einen Bericht der Stadtverwaltung über das Auftreten der Fuchsräude in München sowie über etwaige Gegenmaßnahmen. Der Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Kreisverwaltungsreferat München weitergeleitet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit: Zur Beantwortung Ihres Antrages wurden Stellungnahmen vom Städtischen Veterinäramt, vom Referat für Umwelt und Gesundheit (RGU) und von der Unteren Jagdbehörde eingeholt. 1. Stellungnahme des Veterinäramtes des Kreisverwaltungsreferates 1.1 Übertragungswege der Räude auf Haustiere und Füchse Die Übertragung des Erregers (Sarcoptes-Milbe) erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt von Fuchs zu Fuchs. Zu häufigen Kontakten zwischen Artgenossen kommt es hauptsächlich in der Paarungszeit und bei Revierkämpfen. Gerade zur Ranzzeit von Dezember bis Februar kann sich die Erkrankung rasch ausbreiten, weil die Füchse zur Paarung engen Kontakt suchen und wegen der Partnersuche weitere Wanderungen auf sich nehmen. Milben werden auch bei der Welpenaufzucht von der Mutter auf die Welpen übertragen. Das Aufsuchen neuer Territorien ermöglicht eine Infektion durch den Aufenthalt in fremden, verseuchten Bauen. Hautborken oder Schuppen infizierter Füchse sind zwei Wochen lang ohne Wirtsorganismus hoch ansteckend. Eine weitere Ansteckungsquelle sind tote, infizierte Füchse. Milben leben fünf bis acht Tage auf dem toten Wirt, besitzen eine Auswanderungstendenz aus den Bohrgängen und halten sich vorwiegend an den Haarspitzen auf. Haustiere, insbes. Hunde, können sich sowohl durch direkten Kontakt mit erkrankten Füchsen als auch durch Kontakt mit infizierten Hautkrusten, die durch das ständige Kratzen des Fuchses in dessen Lebensraum verbreitet werden, infizieren. So kann sich ein Hund mit Milben infizieren, wenn er in einen Bau eindringt, indem sich zuvor räudige Füchse aufgehalten haben. Manche Hunde wälzen sich im Fuchskadaver und infizieren sich dabei beim an Räude erkrankten, toten Fuchs. Die Sarcoptes-Räude ist bei der Katze sehr selten. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 12 1.2 Verlauf der Erkrankung bei Haustieren und Füchsen 1.2.1 Klinische Symptomatik beim Hund Es besteht ein starker Juckreiz mit Kratzen und daraus folgenden Verwundungen. Äußeres Ohr, Schnauze, Bauch, Ellbogen und Sprunggelenke sind Prädiletionsstellen für Sarcoptes scabiei; bei schweren Erkrankungen dehnt sich der Befall über den ganzen Körper aus. Erste Läsionen sind Erytheme (Hautrötungen) und Papeln (akute Räude), später folgen Hautverdickungen mit borkigen Belägen, Faltenbildung und Haarausfall. Betroffene Hunde können stark abmagern. 1.2.2 Klinische Symptomatik beim Fuchs Schon wenige Wochen nach der Infektion erscheinen die ersten Symptome. Hautrötungen, Schuppenbildung und später dicke Krusten und oft Haarausfall stellen das typische Bild dar, das die Räude charakterisiert. Diese Hautveränderungen werden in der Regel von starkem Juckreiz begleitet. Infolgedessen scheuern und kratzen sich die Tiere die Haut auf, was zu Haarausfall und einem ruppig aussehenden Balg führen kann. Zum Teil fallen die Haare großflächig aus und die Haut erhält ein borkiges Aussehen. Befallene Tiere fügen sich manchmal beim Kratzen offene Wunden zu, die sich dann infizieren. Neben Haarausfall und blutigen Hautläsionen zeigt sich bei den Tieren vor allem eine starke Abmagerung. Erkrankte, abgemagerte Tiere tauchen oft in der Nähe von menschlichen Siedlungen auf, wo sie einfachere Nahrungsquellen finden. Oft zeigen die Tiere auch Verhaltensstörungen, wie z.B. kein Fluchtverhalten und Angriffe gegen Haustiere. In der Regel führt die Erkrankung innerhalb von drei Monaten insbesondere durch Verhungern und Erfrieren zum Tod, wobei die Tiere die Krankheit auch ausheilen können. In der kalten Jahreszeit ist der Anteil der Tiere, die an der Krankheit eingehen, besonders hoch. Vor allem im Sommer soll es Füchse geben, die nur leichte Symptome zeigen und sich nach einem Räudebefall erholen oder vielleicht ganz immun sind. 1.3 Behandlung der Erkrankung bei Haustieren und Füchsen Zur Behandlung der Sarcoptes-Räude beim Hund stehen mehrere wirksame Medikamente zur Verfügung. Die Präparate müssen i.d.R. mindestens zweimal im Abstand von vier Wochen eingesetzt werden, um den Therapieerfolg (Milbenfreiheit) zu gewährleisten. Zusätzlich können in bestimmten Fällen eine kurzzeitige medikamentöse Behandlung und/oder Waschungen zur Linderung des Juckreizes und Behandlung von Sekundärinfektionen angezeigt sein. Da die Sarcoptes-Räude hoch ansteckend ist, müssen in Haushalten mit mehreren Hunden alle Kontakttiere behandelt werden, um wechselseitigen Neuinfektionen vorzubeugen. Auf Grund der bis zu drei Wochen andauernden Überlebensfähigkeit der SarcoptesRathaus Umschau 23.6.2016, Seite 13 Milben sollten auch Bürsten, Kämme, Hundebetten, Liegeplätze sowie die Umgebung einer wirksamen Behandlung (z.B. Säuberung und Desinfektion) unterzogen oder entsorgt werden. Der Einsatz von Tierarzneimitteln bei freilebendem Wild ist laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 18.1.2013, Az. 44f-G8891-2012/114-3 aus arzneimittelrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Eine Behandlung von freilebendem Wild mit Tierarzneimitteln kommt nach § 24 Bundesjagdgesetz allenfalls für den Fall des Auftretens einer Wildseuche in Betracht. Danach erlässt die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem beamteten Tierarzt die zur Bekämpfung der Seuche erforderlichen Anweisungen. Aus Sicht des städtischen Veterinäramtes kann das derzeitige Vorkommen der Fuchsräude bei Füchsen nicht als Wildseuche eingestuft werden, die eine Bekämpfung durch die zuständige Behörde erfordert. 1.4 Zahlen zu entsprechenden Erkrankungen bei Haustieren und Füchsen Da für die Fuchsräude keine Anzeige- oder Meldepflicht besteht, liegen dem Veterinäramt keine gesicherten Daten zu Erkrankungen der Haustiere und Füchse mit dem Fuchsräudeparasiten „Sarcoptes scabiei var. vulpis“ vor. Daneben kommt beim Hund auch noch der Parasit „Sarcoptes scabiei var. canis“ als möglicher Verursacher der Sarcoptes-Räude vor, insbesondere bei Hunden, die aus Osteuropa stammen. Eine Differenzierung der Parasiten „Sarcoptes scabiei var. vulpis“ und „Sarcoptes scabiei var. canis“ ist nur durch aufwendige DNA-Analysen möglich. Bei der Katze ist die Sarcoptes-Räude sehr selten. Die Räude gilt als klassisches Dichteregulativ, was bedeutet, dass sie besonders dort auftritt, wo hohe Fuchsdichten herrschen. 1.5 Einschätzung des Risikos für Haustiere und Füchse, entsprechend zu erkranken Die Sarcoptes-Räude ist hochansteckend. Unter den Haustieren haben insbesondere Jagdhunde ein höheres Risiko sich zu infizieren. Laut dem Wildbiologen Herrn Dr. Janko (Informationsblatt zur Fuchsräude des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München) ist die Räudemilbe sehr wirtsspezifisch und somit auf den Fuchs fixiert. Eine ernsthafte Gefährdung für den Menschen und dessen Haustiere besteht nicht. In seltenen Fällen kann die Räude beim Hund auftreten. Bei einer frühzeitigen Behandlung der Haustiere sind in der Regel keine dauerhaften Schäden zu erwarten. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 14 Auf Fuchspopulationen kann sich die Erkrankung laut dem Wildbiologen Herrn Dr. Janko (Jagd in Bayern, 2/2012, S. 26, 27) unterschiedlich auswirken. Besonders wenn die Räude in einem Gebiet noch nie zuvor aufgetreten ist, zeigen die Meldezahlen, dass die Verluste innerhalb der Fuchspopulation bis zu 80% betragen können. In Gebieten, in denen die Räude schon viele Jahre vorkommt, wie z.B. im Raum Kempten, zeigt sich ein anderes Bild. Hier waren über Jahre hinweg stets nur zwischen 20 und 35% der Füchse mit Räude infiziert. Dies spricht laut Herrn Dr. Janko dafür, dass ein gewisser Teil der Füchse die Räude ausheilt und daher eine gewisse Immunität oder Resistenz gegenüber der Krankheit aufbauen kann. Über längere Zeitperioden ist ein zyklisches Auftreten der Krankheit beobachtet worden. 1.6 Empfohlene Vorsorgemaßnahmen Information der Bevölkerung: Kranke (lebende und tote) Tiere der Unteren Jagdbehörde melden. Verendete Tiere auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen. Hunde sollten im Wald stets angeleint bleiben. Für Menschen (insbesondere Jäger) und Hunde gilt, den direkten Hautkontakt mit räudekranken Füchsen zu vermeiden. Deshalb sollten Hundehalter ihre Tiere von verendeten oder auffälligen Füchsen und anderen Wildtieren fernhalten. Es wird empfohlen, erkrankte tote Füchse nur mit Plastikhandschuhen anzufassen und sie in stabile Müllsäcke zu verpacken. Die Kadaver müssen so entsorgt werden, dass eine weitere Verbreitung der Erkrankung verhindert wird. Laut Herrn Dr. Gangl (Jagd in Bayern, 1/2011, S. 32-34) ist es aus Sicht des Tierschutzes ein dringendes Gebot, räudekranke Füchse und anderes sichtlich erkranktes Wild vorrangig zu erlegen und von ihren erheblichen Leiden zu erlösen. Auch der Wildbiologe Herr Dr. Janko (Jagd in Bayern, 2/2012, S. 26, 27) empfiehlt den Abschuss von räudeerkrankten Füchsen, um den Tieren unnötige Leiden und Qualen zu ersparen. Aus Sicht des Veterinäramtes bestehen keine tierschutzrechtlichen Einwände bezüglich des Erlegens von offensichtlich an Räude erkrankten Füchsen. 1.7 Übersicht der vom Veterinäramt bereits getroffenen oder noch zu treffenden Maßnahmen gegen derartige Erkrankungen Da es sich bei der Erkrankung der Fuchsräude bzw. der Räude beim Haustier nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sind von Seiten des Veterinäramtes keine Maßnahmen angezeigt. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 15 2. Stellungnahme des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) 2.1 Übertragungsweg der Räude auf den Menschen Der Erreger der Räude ist eine parasitische Milbe, die beim Menschen die Krätze (Scabies) auslöst. Im Verlauf der phylogentischen Entwicklung hat sich die Krätzmilbe an verschiedene Säuger und Vogelarten angepasst, sodass sich das Vollbild einer Krätze/Räude regelhaft bei der spezifischen Wirtsart ausprägt. Übertragungen auf andere Arten, z.B. vom Fuchs auf den Menschen oder vom Hund auf den Menschen sind möglich, lösen im Normalfall aber ein weniger ausgeprägtes Krankheitsbild aus. Auch die Übertragung der Fuchsräude von einem befallenen Menschen zum nächsten ist möglich, allerdings läuft die Infektionskette in der Regel nach wenigen Übertragungen von selbst aus. 2.2 Verlauf der Erkrankung beim Menschen Die Erkrankung beim Menschen äußert sich primär durch Juckreiz, beginnend an Körperstellen mit dünnerer Haut wie zum Beispiel Innenseiten der Unterarme, Finger- und Zehenzwischenräume, Genitalien und anderen. Dies wird durch eine Immunreaktion des Körpers auf die in der Haut vorhandenen Milben ausgelöst. Personen mit nicht intaktem Immunsystem können befallen sein, ohne dass es zu Juckreiz und Kratzen kommt. Hier kann sich die Infektion länger ausbreiten und in Einzelfällen zu einem schweren Hautbefall führen. 2.3 Behandlung der Erkrankung beim Menschen Eine Behandlung mit Akariziden ist angezeigt und richtet sich nach der Stärke des Befalls. Der behandelnde Arzt entscheidet über Art der Behandlung und das eingesetzte Mittel. Es stehen Salben zur Verfügung, die hochwirksam sind und die Milben gut abtöten, eine systemische Behandlung mit Medikamenten zur Einnahme steht ebenfalls zur Verfügung. Es wird empfohlen, ggf. mitbetroffene Haustiere und Familienangehörige zeitgleich zu behandeln, um einer erneuten Infektion vorzubeugen. 2.4 Zahlen zu entsprechenden Erkrankungen bei Menschen Da für die Krätze keine Meldepflicht vorliegt (Ausnahme: Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen) existieren hierzu keine belastbaren Vergleichszahlen. Hinsichtlich der Fuchsräude muss betont werden, dass eine Ansteckung nur durch den direkten Kontakt mit befallenen Tieren möglich ist, sodass das Auftreten im Umfeld des Menschen nicht als problematisch eingeschätzt wird. Es sollte darauf geachtet werden, dass Haustiere grundsätzlich von Wildtieren fernzuhalten sind (insbesondere Hunde, deren arteigenes Verhalten dazu führen kann, sich an Ruheorten von Füchsen auf- Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 16 zuhalten bzw. zu suhlen), was eine Übertragung von Milben jedoch nicht vollständig ausschließt. 2.5 Einschätzung des Risikos für den Menschen entsprechend zu erkranken Das Risiko einer Erkrankung durch Milben der Fuchsräude ist vergleichsweise geringer als jenes für die menschliche Scabies. Bei entsprechender Behandlung sind dauerhafte Schäden nicht zu erwarten. In Einzelfällen, insbesondere bei ausbleibender oder geringer Immunantwort, treten ggf. Superinfektionen der Haut auf (sog. Scabies norvegica), welche zwingend mit zu behandeln sind. In diesen seltenen schweren Verlaufsformen kann es aufgrund der Begleitinfektionen nach Ausheilung zu Narbenbildungen an den betroffenen Körperstellen kommen. 2.6 Empfohlene Vorsorgemaßnahmen Von befallenen Füchsen oder anderen Wildtieren ist grundsätzlich Abstand zu halten. Dies gilt auch für Haustiere, insbesondere Hunde. Sollte es dennoch zu einem Hautkontakt gekommen sein, so wird eine Beobachtung der eigenen Gesundheit empfohlen. Bei Symptomen wie Juckreiz oder Entzündungen ist ein Arzt aufzusuchen unter Angabe des stattgefundenen Tierkontaktes. Eine medikamentöse Prophylaxe existiert nicht. 2.7 Übersicht der vom RGU bereits getroffenen oder noch zu treffenden Maßnahmen gegen derartige Erkrankungen Die geschilderten Übertragungsmechanismen und die Behandlung von befallenen Personen durch die Regelversorgung bei nicht vorhandener Meldepflicht generieren keine Maßnahmen seitens des RGU. 3. Stellungnahme der Unteren Jagdbehörde des Kreisverwaltungsreferates 3.1 Vorhandene Erkenntnisse Die Fuchsräude grassiert schon seit mindestens 5 Jahren im Stadtgebiet München. Von den 157 erlegten oder als Fallwild tot aufgefundenen Füchsen im gesamten Stadtgebiet München im Jagdjahr 2015 (1.4.2015 bis 31.3.2016) waren gemäß äußerer Begutachtung insgesamt 43 Stück mit Fuchsräude befallen. Dies entspricht einer Befallsrate von 27,4%. Eine weitere Unterteilung ergibt 22,3% für die Jagdreviere (Befall bei 21 von 94 Füchsen) und 34,9% für die befriedeten Bezirke (Befall bei 22 von 63 Füchsen). Die Befallsraten der Vorjahre liegen nicht vor. Inwieweit die oben genannten Befallsraten aussagekräftig für die gesamte Fuchspopulation in München sind, ist unbekannt. Zu beachten ist hierbei, Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 17 dass räudekranke Füchse aufgrund ihres körperlichen Zustandes vermutlich vorrangig von den Jägern erlegt werden bzw. leichter verenden als gesunde Tiere. Daher ist zu vermuten, dass der Befall bei der gesamten Fuchspopulation vermutlich unter den oben genannten Befallsraten liegt. 3.2 Maßnahmen Auf der Internetseite der Unteren Jagdbehörde wird zum Thema Fuchsräude informiert. Dort werden weitere nützliche Hinweise zu diesem Thema bei der in den nächsten Monaten anstehenden Aktualisierung des Internetauftrittes hinzugefügt. Die Jagdausübungsberechtigten für das Stadtgebiet München wurden informiert, dass räudekranke Tiere auch in der Aufzuchtzeit erlegt werden dürfen. Bei räudekranken Füchsen auf öffentlichem Grund, welche ihren Aufenthaltsort nicht verändern, kann ggf. durch Polizei oder Untere Jagdbehörde ein Stadtjäger mit deren Erlegung beauftragt werden. Bei diesen Bejagungsmaßnahmen auf öffentlichem Grund werden seitens der Unteren Jagdbehörde des Kreisverwaltungsreferates den beauftragten Jägern 100 Euro als Aufwandsersatz für die Fuchsbejagung erstattet. Aus tierschutzrechtlichen Gründen sieht sich hier die Untere Jagdbehörde auch in der Pflicht, die befallenen Füchse von ihren Leiden zu erlösen. Hinsichtlich der – bei der Unteren Jagdbehörde – jährlich ca. bis zu 30 eingehenden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, welche räudige Füchse beobachtet haben, erfolgt eine Beratung mit Verhaltenshinweisen sowie ggf. die Hinzuziehung von einem berechtigten Jäger. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 18 Masterplan für Geflüchtete in München – alle Infos in einer App Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/ Rosa Liste) vom 29.1.2016 Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Einrichtung einer App für Flüchtlinge, über die Informationen zu Unterstützungsangeboten, Nothilfe oder das Leben in München und Deutschland bezogen werden können. Es handelt sich hierbei um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung. Eine beschlussmäßige Behandlung des Antrags ist daher nicht angezeigt. Ich teile Ihr Anliegen, dass wir als Gesellschaft und auch als Stadt, Flüchtlingen, die zu uns kommen, jede erdenkliche Hilfe zukommen lassen sollten. Dies umfasst nicht nur behördliche oder private Hilfsangebote, sondern natürlich auch Informationen, die grundsätzlich auch durch digitale Medien zu Verfügung stehen sollten. Gleichwohl kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Durch das Portal „muenchen.de“ besteht bereits die Technologie, um solche Services anzubieten. Dort stehen bereits umfassend Informationen und Angebote für Flüchtlinge unter http://www.muenchen.de/rathaus/ Stadtverwaltung/Sozialreferat/Fluechtlinge/Informationen-fuer-Fluechtlinge. html zur Verfügung. Über diese bereits bestehenden Informationsangebote hinaus bringt ein zusätzliches Angebot in Form einer App für Mobiltelefone wenig informationellen Mehrwert. Das Sozialreferat hält diese Informationen ständig aktuell und baut diese weiter aus. Auch werden diese an die jeweiligen Informationsbedürfnisse angepasst. Zudem wurden bereits alle Inhalte von „muenchen.de“ – so auch diese Webseiten – auf ein „Responsive Design“ umgestellt. Ab Anfang Mai 2016 sind somit alle Informationen mit Smartphones und anderen mobilen Geräten wie eine native App optimal nutzbar und zugänglich. Zudem ist diese Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 19 Entwicklung im Gegensatz zu einer App unabhängig vom eingesetzten Smartphone bzw. Betriebssystem der Nutzer. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 20 Körperverletzung wegen massivem Lärm aus dem Vergnügungsviertel Zenith-Gelände? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 19.2.1016 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: Ihre Anfrage vom 19.2.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) zur federführenden Beantwortung zugeleitet. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. In Ihrer Anfrage problematisieren Sie die massiven Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen auf dem Zenith-Gelände in den Wohnbereichen am Kieferngarten bzw. Haidpark. Die Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und der Siedlergemeinschaften würden ständig unbeachtet bleiben; dies zeichne sich seit Ende 2015 ab. Ihre in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen insbesondere zum Thema Lärmschutz darf ich in Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie dem Referat für Planung und Bauordnung als Fachbehörden sowie der zuständigen Polizeiinspektion 47 wie folgt beantworten: Frage 1: Welche Auflagen wurden dem Betreiber/Veranstalter seitens der LH München auferlegt? Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) sowie des KVR: Für die Zenithhalle und das Kesselhaus werden zum Immissionsschutz resp. zu den Musikdarbietungen seit Ende Februar 2016 folgende Anordnungen im Rahmen des Bescheidserlasses getroffen: „Es ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Veranstaltung die Allgemeinheit oder Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise gestört wird (insbesondere durch Musikdarbietungen und dgl.). Es ist darauf zu achten, dass die umliegenden Anwohner und Anwohnerinnen nicht durch die Besucherinnen und Besucher, die die Versammlungsstätte verlassen, in ihrer Nachtruhe gestört werden. Musikdarbietungen über 22 Uhr hinaus sind nur bei geschlossenen Fenstern und Türen zulässig (Ausnahmen: wenn keine Lärmbeeinträchtigungen in der Nachbarschaft zu befürchten sind bzw. MuRathaus Umschau 23.6.2016, Seite 21 sik nur in Hintergrundlautstärke). Musikübertragungen ins Freie sind nicht zulässig.“ Zudem lässt sich das Kreisverwaltungsreferat von den Konzertveranstaltern zusichern, dass der gesetzliche Grenzwert von 102 dB (A) für den Innenpegel nicht überschritten wird, solange ein Gutachten über die Schallmessungen nicht vorliegt bzw. das Gutachten nicht behördlich anerkannt ist. Fragen 2 und 3: Wie häufig werden diese Auflagen überwacht? Wie viele Beanstandungen wurden dabei festgestellt? Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt: Die Überwachung der Auflagen erfolgt im Regelfall eigenverantwortlich durch den jeweiligen Tontechniker/die jeweilige Tontechnikerin vor Ort. Bisher gab es keine Beanstandungen. Die Veranstaltung „Manowar“ am 22.1.2016 in der Zenithhalle wurde durch das Referat für Gesundheit und Umwelt messtechnisch überwacht. Das dabei konstant auftretende Hauptgeräusch war der Verkehrslärm des Mittleren und Frankfurter Rings sowie der nahen Autobahn. Aufgrund der akustischen Gegebenheiten war die Bildung eines Beurteilungspegels für das Konzert nicht zuverlässig möglich. Ein solcher ließe sich nur mit größerem Aufwand durch eine externe Sachverständige/einen externen Sachverständigen bestimmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das in der Stellungnahme (E-Mail) des Planungsreferates vom 25.2.2016 angekündigte Schallgutachten über die Konzerte, die am 26. und 28.2.2016 im Kesselhaus stattgefunden haben. Weitere Aussagen können erst nach Auswertung des Gutachtens getroffen werden. Frage 4: Wie viele Beschwerdebriefe von Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Umgebung des Veranstaltungsortes liegen der zuständigen Stelle vor? Antwort des Kreisverwaltungsreferates: Seit 2015 konnten beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des KVR elf Beschwerdeschreiben gezählt werden. Frage 5: Wie viele Beschwerdeanrufe sind bei der zuständigen Polizeiinspektion seit 2014 eingegangen? Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 22 Antwort der zuständigen Polizeidienststelle 47: Hinsichtlich der gestellten Fragen ist anzumerken, dass eine Auswertung des polizeilichen Datenbestands diesbezüglich nicht bzw. nur teilweise möglich ist. Dies liegt daran, dass Anrufe der Bürgerinnen und Bürger mit deren Wohnsitz erfasst werden und nachträglich ein Bezug zum Zenithgelände in den meisten Fällen nicht mehr hergestellt werden kann. Eine Auswertung würde keine belastbare Grundlage für eine Bewertung der tatsächlichen Situation darstellen. Frage 6: Welche Sanktionen bzw. Auflagenverschärfungen wurden mittlerweile erlassen? Antwort des Kreisverwaltungsreferates: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Welches weitere Vorgehen ist geplant, um die Anwohner besser schützen zu können? Antwort des Referates für Planung und Bauordnung (PLAN): Von PLAN-Lokalbaukommission (LBK) wurde veranlasst, dass im Kesselhaus am 26.2.2016 und im Zenith am 28.2.2016 Schallmessungen durchgeführt werden. Beide Konzerte standen in dem Ruf, sehr laut zu sein. Die Schallmessungen wurden durch einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Die Messungen während einer Veranstaltung mit hoher Lautstärke waren erforderlich, um ein Gutachten zu erstellen, das Maßnahmen auflistet, mit denen im Falle von Überschreitungen Lärmminderungen auf das zulässige Maß erreicht werden. Sobald der LBK das Gutachten vorliegt, wird sie dieses an das RGU mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zusenden. Derzeit lässt es sich schwer einschätzen, wie lange es dauern wird, bis Ergebnisse vorliegen und die baulichen Maßnahmen ausgeführt sind. Frage 8: Wie viele derartige Veranstaltungen wurden bereits auf diesem Gelände für das Jahr 2016 genehmigt und mit welchen Auflagen? Antwort des Kreisverwaltungsreferates: Für die Zenithhalle wurden bislang insgesamt 33 Veranstaltungen genehmigt, davon handelte es sich bei 23 Veranstaltungen um Konzerte. Für das Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 23 Kesselhaus wurden 17 Veranstaltungen für das Jahr 2016 erlaubt, 10 davon waren Konzerte. Hinsichtlich der Auflagen darf nochmals auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden. Frage 9: Liegen diese Auflagenbescheide auch der zuständigen Polizeiinspektion vor? Antwort des Kreisverwaltungsreferates: Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) im KVR leitet seine Erlaubnisbescheide für alle Veranstaltungen den zuständigen Polizeiinspektionen zu. Über Auflagen oder Anordnungen werden die Polizeidienststellen mithin informiert. Frage 10: Wie viele Anzeigen wegen Ruhestörung wurden bislang von der zuständigen Polizeiinspektion an das KVR zur Weiterverfolgung abgegeben? Antwort der Polizeiinspektion 47: Bislang wurden keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen an das KVR gemeldet. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 24 Verbot für Zweckentfremdung von Wohnraum im Zusammenhang mit Tourismus verbessern Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 3.5.2016 Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier: In Ihrer Anfrage vom 3.5.2016 führen Sie Folgendes aus: „Die Zweckentfremdung von Wohnraum in München für Medizintouristen und über die einschlägigen Internetportale für Ferienwohnungen nimmt stetig zu. Dabei ist der Nachweis und in Folge die Untersagung durch die städtischen Behörden sehr schwierig und kann sich über mehrere Gerichtsinstanzen bis zur endgültigen Beendigung der Zweckentfremdung hinziehen. In Hamburg und Berlin gibt es bereits Regelungen, welche die Durchsetzung der Beendigung und Zweckentfremdung durch die städtischen Behörden erleichtert. Beispiel Hamburg: Eine Wohnung kann nur dann als Ferienunterkunft angeboten werden, wenn es sich um den Erstwohnsitz des Vermieters handelt und dieser mehr als die Hälfte des Jahres selbst in der Wohnung lebt. Gesetzlich erlaubt ist es ebenfalls, weniger als die Hälfte der Wohnfläche zu vermieten, solange der Hauptmieter selbst noch in der Wohnung lebt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Rentnerpaar das ehemalige Kinderzimmer an Gäste vermietet. Mit diesen Regelungen könnten Eigentümer nicht selbstgenutzte Wohnungen nicht an Feriengäste vermieten. Dies würde für die Behörden den Nachweis der Zweckentfremdung erheblich erleichtern.“ Zu Ihrer Anfrage vom 3.5.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Könnte folgende Regelung für die Landeshauptstadt München festgelegt werden? Wohnungseigentümer dürfen ihre Wohnungen nur dann an Touristen vermieten, wenn diese Wohnung für sie den Erstwohnsitz darstellt und von ihnen selbst mehr als die Hälfte des Jahres bewohnt wird? Antwort: Für den Fall der kurzzeitigen Vermietung der ganzen Wohnung gelten in München wesentlich strengere Vorschriften als in Hamburg. In der Landeshauptstadt München ist die Vermietung der gesamten Wohnung zum Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 25 Zwecke der kurzfristigen Vermietung an Touristen nur rund sechs Wochen im Jahr erlaubt. Die Vermietung eines Zimmers in einer Wohnung, wie von Ihnen am Beispiel der Stadt Hamburg dargestellt, ist auch in München für einen unbegrenzten Zeitraum erlaubt, sofern es sich um einen untergeordneten Anteil der Wohnung handelt und der Eigentümer bzw. Hauptmieter die übrige Wohnung gleichzeitig als Hauptwohnung nutzt. Die Hamburger Einschränkung, dass diese Genehmigung nur erteilt werden kann, wenn der Eigentümer seinen Erstwohnsitz dort hat, führt in der Praxis zu den bekannten erheblichen Nachweisproblemen, da auf die tatsächliche Art der Nutzung abzustellen ist. Die Angaben, die bei der Meldebehörde gemacht wurden, haben im Zweckentfremdungsverfahren lediglich Indiziencharakter. So deutet etwa das Vorhandensein einer weiteren Wohnung in näherer Umgebung nach der Rechtsprechung nicht zwingend auf die gewerbliche Nutzung einer der beiden Wohnungen hin. Hier ist jeder Einzelfall gesondert zu prüfen. Frage 2: Wurde die Durchsetzung einer solchen Regelung den Aufsichtsbehörden für die Landeshauptstadt München gegenüber bereits thematisiert? Antwort: Aufgrund eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 5.6.2014 hat sich Herr Oberbürgermeister bezüglich einer Aufforderung zur Verschärfung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung auf Landesebene am 23.7.2014 an den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr gewandt. Eine in Frage 1 dargestellte Regelungsmöglichkeit war aus obigen Gründen nicht Gegenstand des Schreibens. In seiner Antwort hat Herr Staatsminister Herrn Oberbürgermeister gebeten, bis zum 30.6.2016 über die Erfahrungen mit den derzeitigen Regelungen zur Fremdenbeherbergung sowie über dazu ergangene Gerichtsentscheidungen zu berichten. Des Weiteren soll dann auch geprüft werden, ob – und wenn ja – welche Regelungen anderer Bundesländer zum Zweckentfremdungsrecht in das bayerische Zweckentfremdungsgesetz übernommen werden sollen. Frage 3: Wenn ja, wie war die Reaktion? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 2. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 26 Frage 4: Welche Vorkehrungen müsste die Stadtverwaltung treffen, um eine solche Regelung in die Zweckentfremdungsverordnung einzufügen? Antwort: Eine Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) ist durch Beschluss des Stadtrates möglich, sofern der Rahmen des bayerischen Landesgesetzes nicht überschritten wird. Weitergehende Regelungen erfordern seitens des bayerischen Gesetzgebers zunächst eine entsprechende Erweiterung des Spielraums für den kommunalen Satzungsgeber durch eine Weiterentwicklung der Ermächtigungen im Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG). Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, wird sich der Herr Oberbürgermeister hierzu zeitnah gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einlassen. Über den Inhalt dieser Rückmeldung werden Sie unterrichtet. Der Stadtrat in seiner Gesamtheit wird darüber hinaus mit einer umfassenden Beschlussvorlage zur Zweckentfremdung von Wohnraum voraussichtlich nach der Sommerpause befasst werden. Rathaus Umschau 23.6.2016, Seite 27 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Inhaltsverzeichnis Donnerstag, 23. Juni 2016 Fuß- und Radweg an der Wolfratshauser Straße endlich fertig stellen – zwischen Siemensallee und Josephinenstraße zügig weiterbauen Antrag Stadtrats-Mitglieder Michael Kuffer und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) Gesetzliche Neuregelungen zur Zweckentfremdung Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Simone Burger, Anne Hübner, Hans Dieter Kaplan, Bettina Messinger, Christian Müller, Alexander Reissl, Christian Vorländer und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) Meldung von privaten Wohnungsleerständen in München Antrag Stadträte Christian Müller und Christian Vorländer (SPDFraktion) Radverkehrsführung an Baustellen überprüfen Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Amlong, Simone Burger, Verena Dietl, Bettina Messinger und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) Wohnanlage Karl-Marx-Ring – Verscherbelt die Stadt wertvolles Baurecht? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) Vermißte minderjährige „Flüchtlinge“ in München; hier: Abnahme von Fingerabdrücken Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei __________________________________________________ Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus 80331 München Stadträtin Dr. Manuela Olhausen Stadtrat Michael Kuffer ANTRAG 23.06.2016 Fuß- und Radweg an der Wolfratshauser Straße endlich fertig stellen – zwischen Siemensallee und Josephinenstraße zügig weiterbauen Der Stadtrat möge beschließen: Das Baureferat wird aufgefordert, zeitnah den Fuß-und Radweg an der Wolfratshauser Straße fertigzustellen, also die Lücke zwischen Siemensallee und Josephinenstraße endlich zu schließen. Begründung: Im Mai 2011 hatten wir den Antrag gestellt, einen Fuß- und Radweg an der Wolfratshauser zu bauen. Die erste Hälfte ist mittlerweile dankenswerterweise auch gebaut worden, stadtauswärts bis zur Siemensallee gibt es nun einen neuen Fuß-und Radweg sowie eine Ampel zur sicheren Querung der Siemensallee. Beides wird örtlich auch gut angenommen. Doch nach der Ampel endet dieser gesicherte Weg an der Wolfratshauser Straße, denn bislang wurde eben nur das eine Teilstück errichtet. Deshalb fordern wir das Baureferat jetzt auf, zügig die zweite Hälfte in Angriff zu nehmen. Der Weiterbau zwischen Siemensallee und Josephinenstraße ist ebenso dringend notwendig zur Sicherheit der Bürger. Derzeit sind Fußgänger und Radfahrer auf der Wolfratshauser Straße gezwungen ab der Siemensallee auf die Straße oder die Grünflächen dahinter auszuweichen. Dr. Manuela Olhausen, Stadträtin Michael Kuffer, Stadtrat CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München Tel. 233-92650, Fax: 291 37 65, [email protected], www.csu-rathaus-muenchen.com Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Christian Müller Beatrix Zurek Christian Amlong Simone Burger Anne Hübner Hans Dieter Kaplan Bettina Messinger Alexander Reissl Christian Vorländer Stadtratsmitglieder Stadtratsmitglieder München, 23.06.2016 Gesetzliche Neuregelungen zur Zweckentfremdung Antrag Die Stadt München setzt sich dafür ein, dass eine rasche Verlängerung und Novellierung des Bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erfolgt. Dabei sollen vor allem folgende Aspekte zum Tragen kommen: • • • • • Eine Erweiterung der Auskunftsrechte der Verwaltung. Eine Erweiterung der Tatbestände der Ordnungswidrigkeit. Die Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 €. Die Möglichkeit eines schnellen Einschreitens aufgrund der Eilbedürftigkeit des zweckentfremdungsrechtlichen Verfahrens sowie die Klärung von Möglichkeiten einer Räumung. Die Ausdehnung des Zweckentfremdungsrechts auf alle Wohnungen. Begründung: Das Bayerische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum tritt mit Ablauf des 30.06.2017 außer Kraft. Es muss schnellstens eine Nachfolgeregelung angegangen werden, die eine praktikable und nachdrücklichere Verfolgung der Zweckentfremdung als bisher ermöglicht. gez. Christian Müller Beatrix Zurek Christian Amlong Simone Burger Anne Hübner Hans Dieter Kaplan Bettina Messinger Alexander Reissl Christian Vorländer Stadtratsmitglieder Stadtratsmitglieder Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Christian Müller Christian Vorländer Stadtratsmitglieder München, 23.06.2016 Meldung von privaten Wohnungsleerständen in München Antrag Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine möglichst einfache Meldung von privaten Leerständen zu ermöglichen. Dabei sollen private Initiativen entsprechend einbezogen werden. Begründung: Die Initiative „Leerstandsmelder 089“ hat bereits ein Portal errichtet, das die Meldung von Leerständen ermöglicht. Nunmehr soll dieser Ansatz verstärkt und in die Bemühungen zur Bekämpfung von Zweckentfremdungen einbezogen werden. gez. Christian Müller Christian Vorländer Stadtratsmitglieder Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Bettina Messinger Kathrin Abele Christian Amlong Simone Burger Verena Dietl Dr. Constanze Söllner-Schaar Stadtratsmitglieder München, 22.06.2016 Radverkehrsführung an Baustellen überprüfen Antrag Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, die Sicherheit von RadfahrerInnen an Baustellen zu verbessern sowie eine möglichst unterbrechungsfreie Fahrt bei Baustelleneinrichtungen zu gewährleisten. Schon im Rahmen der Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Baumaßnahmen sollte verstärkt darauf hingearbeitet werden, dass auch der Radverkehr ohne Unterbrechung weitergeführt wird. Außerdem sollten die Kontrollen von Baustelleneinrichtungen intensiviert werden. Begründung: Baustellen gehören zu den Unfallschwerpunkten im Radverkehr. Der Radverkehr sollte – wie für den Autoverkehr ganz selbstverständlich – grundsätzlich eine befahrbare Führung im Baustellenbereich erhalten. Beispielsweise zeigt die Broschüre „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen – Hinweise für alle mit Baustellensicherung befassten Personen“ von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V., Möglichkeiten auf, wie der Fuß- und Radverkehr sicher an einer Baustelle geführt werden kann. gez. Bettina Messinger Kathrin Abele Christian Amlong Simone Burger Verena Dietl Dr. Constanze Söllner-Schaar Stadtratsmitglieder An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 23.06.2016 ANFRAGE Wohnanlage Karl-Marx-Ring – Verscherbelt die Stadt wertvolles Baurecht? In der Vollversammlung des Stadtrates am 15.06.2015 hat die überwiegende Mehrheit der Stadträte den Ankauf einer Wohnanlage mit 139 Wohnungen der GBW (ehemals staatseigene Immobilientochter der Bayerischen Landesbank) am Karl-Marx-Ring beschlossen, um diese der städtischen Wohnungsbaugenossenschaft GEWOFAG zu übertragen. Laut Aussage der Verwaltung existiert auf dem betroffenen Grundstück eine Baurechtsreserve, die das Potenzial zur Schaffung einer erheblichen Anzahl dringend benötigter Wohnungen bietet. Wie uns bekannt wurde, traten auf einer Versammlung des örtlichen Bezirksausschusses kürzlich Vertreter der GBW mit Architekten auf, um eine Nachverdichtung auf dem betroffenen Gelände zu besprechen. Wir fragen daher den Oberbürgermeister: 1. In wessen Eigentum befindet sich das Grundstück mit der Baureserve? 2. Falls es sich nun um ein städtisches Grundstück handelt (so ist die Vorlage Nr. 14-20 / V 06436 des Kommunalreferates zu verstehen), wie kann es sein, dass die ehemals staatliche GBW dort Wohnungsbau plant? 3. Warum überlässt die Landeshauptstadt München bei dem stets beschworenen Wohnungsmangel nicht ihren eigenen, städtischen Wohnungsgenossenschaften das wertvolle Baurecht an diesem Grundstück? 4. Falls die Stadt das Baurecht der GBW überlässt, zu welchen Konditionen? Wann und durch wen wurden diese Entscheidungen getroffen? 5. Falls die GBW das Baurecht nicht haben bzw. erhalten sollte, warum tritt sie mit bereits fertigen Bauplänen in einer BA-Sitzung auf? Initiative: Johann Altmann (Bayernpartei) weitere Fraktionsmitglieder: Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil, Mario Schmidbauer Fraktion Bürgerliche Mitte – BAYERNPARTEI / FREIE WÄHLER Rathaus, Marienplatz 8 ● Geschäftsstelle: Zimmer 116 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 – 20 798 ● Fax: 089 / 233 – 20 770 ● E-Mail: [email protected] Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Marienplatz 8 80331 München Anfrage 23.06.2016 Vermißte minderjährige „Flüchtlinge“ in München; hier: Abnahme von Fingerabdrücken Als Folge des massiven „Flüchtlings“-Zustroms nach Europa registrieren die Behörden mit Sorge, daß europaweit Tausende minderjähriger „Flüchtlinge“ einfach „verschwinden“. Auch der Landeshauptstadt München ist dieses Problem bewußt, und auch in München werden nicht unerhebliche Zahlen an minderjährigen „Flüchtlingen“ als vermißt gemeldet. In der Antwort der (früheren) Sozialreferentin auf eine schriftliche Stadtrats-Anfrage, datiert vom 12.04.2016, werden dazu folgende Angaben gemacht: „Zwischen 01.01.2015 und 30.06.2015 wurden 250 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in München angekommen sind, als vermisst gemeldet. Zwischen 01.07.2015 und 31.01.2016 waren es 542 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Quelle: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4030243.pdf). – Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge werden Fingerabdrücke bei „Flüchtlingen“ und Asylbewerbern erst ab dem 14. Lebensjahr genommen. Mit Blick auf die hohen Zahlen in München als vermißt gemeldeter minderjähriger „Flüchtlinge“ stellen sich Fragen. Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Inwieweit bzw. in welchem Umfang waren bei den allein in den letzten eineinhalb Jahren in München als vermißt gemeldeten fast 800 minderjährigen „Flüchtlingen“ bereits Fingerabdrücke genommen worden, um den späteren Aufenthaltsort feststellen und Daten abgleichen zu können? 2. Inwieweit wird bei Vollendung des 14. Lebensjahres bei in München gemeldeten und untergebrachten minderjährigen „Flüchtlingen“ die Abnahme der Fingerabdrücke nachgeholt? Karl Richter, Stadtrat Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: [email protected] l www.auslaenderstopp-muenchen.de Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis SWM Bildungsstiftung fördert das Projekt „Weltentdeckerin – forsch‘ dich schlau“ der Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) Pressemitteilung SWM Sonntag, 26. Juni: Unimog-Tag im MVG Museum Pressemitteilung MVG Riemer Straße: Bus-Umleitungen wegen Straßenbauarbeiten ab Montag, 27. Juni Pressemitteilung MVG Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt. SWM Bildungsstiftung fördert das Projekt „Weltentdeckerin – forsch‘ dich schlau!“ der Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) (München, 23.6.2016) Was ist eine Camera Obscura? Wie entwickeln sich Pflanzen? Was ist Magnetismus? Was ist Elektrizität eigentlich? Kurz: Wie funktioniert unsere Welt? Auf Fragen aus den Bereichen Technik, Natur und Umwelt suchen Mädchen im Giesinger Mädchentreff gemeinsam nach Antworten. Sie können in diesem Projekt ihren Forscherdrang ausleben, das Lernen erlernen und ihr Selbstvertrauen aufbauen. Die SWM Bildungsstiftung fördert das Projekt „Weltentdeckerin – forsch‘ dich schlau!“ der Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG), Landesstelle Bayern e.V., mit 15.000 Euro. Werner Albrecht, SWM Geschäftsführer Personal und Soziales, übergibt den Förderscheck bei einer Gruppenstunde im Freien: Gruppenleiterin Susanne Jocham (vorne Mitte) und ihre Pfadfinderinnen freuen sich über die Unterstützung durch die SWM Bildungsstiftung. Das Verhältnis von Mädchen zu Naturwissenschaften und Technik ist meist kein gutes. Schon früh verinnerlichen sie die gängige Meinung, wonach diese Bereiche was für Jungs und Männer sind. Mädchen vertrauen ihren Fähigkeiten in Physik, Chemie, Biologie oder technischem Handwerk eher wenig. Da ist es ganz unvermeidlich, dass sie später fast ausschließlich zu traditionell weiblichen Berufen tendieren, wie Dienstleistung, Pflege oder sozialer Bereich. Die PSG will die Mädchen neugierig auf Naturwissenschaften und Technik machen. Verantwortung für den eigenen Wissensfortschritt übernehmen und sich auf neuen Gebieten schlau machen, lauten die Ziele bei den „Weltendeckerinnen“ im Giesinger Mädchentreff. Die Mädchen entscheiden dabei selbst, in welchen Bereichen. Sie lernen in Projekten exemplarisch, Probleme dann aufzugreifen und zu lösen, wenn sie auftauchen. Auf diese Weise erfahren sie, dass sie für ihr eigenes Lernen verantwortlich sind, dass sie individuelle Interessen ausbilden und weiterentwickeln können. Sie entwickeln Organisationsfähigkeit und lernen, sich selbst realistisch einzuschätzen. Zusätzlich entwickeln sie soziale Kompetenzen, erfahren Leistungsbereitschaft und Leistungsfreude. Ein Hilfsmittel dabei sind Spezialabzeichen, die sich die Teilnehmerinnen „erforschen“ können. Die Mädchen entscheiden sich für eines oder mehrere Wissensgebiete, wie z.B. Geografin, Planentenforscherin, etc. Jedes Thema wird in mehreren Gruppenstunden oder Aktionen näher unter die Lupe genommen. Ergänzt werden die Experimente durch Ausflüge in Museen, Sternwarte oder den Zoo. Am Ende eines Themas fassen die Mädchen zusammen, was sie zu dem Thema alles gemacht haben und erhalten in der Tradition der Pfadfinderbewegung dafür einen Stoffaufnäher als Zeichen ihres neu erworbenen Spezialwissens. Giesinger Mädchentreff Seit über 20 Jahren bieten die Pfadfinderinnenschaft St. Georg mit dem Giesinger Mädchentreff Mädchen und jungen Frauen zwischen 6 und 17 Jahren einen breit angelegten Freiraum: Freundinnen treffen, spielen, gemeinsam kochen, Hausaufgaben machen, kulturelle und kreative Angebote nutzen, Lebenswelten anderer kennen lernen, soziales Verhalten einüben. Sie erhalten hier aber auch Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und in Krisensituationen. Die Besucherinnen haben deutsche und nichtdeutsche Eltern, unterschiedliche Religionen, sie gehen auf unterschiedliche Schulen. Sie haben alleinerziehende Mütter, leben in Patchworkfamilien oder traditionellen Familienkonstellationen. Das macht den Mädchentreff zu einem Ort der Integration und des Zusammenwachsens. Viele Mädchen, die nicht in eine gemischtgeschlechtliche Einrichtung gehen dürfen, erhalten die Erlaubnis, den Mädchen-Treff zu besuchen. Hinweis: Das Foto kann unter www.swm.de/presse heruntergeladen werden. Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) Landessstelle Bayern e.V. Die PSG ist ein katholischer Mädchenverband und hat ihre Wurzeln in der internationalen Pfadfinderinnenbewegung. Die PSG ist offen für alle Mädchen und Frauen, die Lust auf Pfadfinden haben, unabhängig von ihrer Herkunft und Religion. Sie bietet Mädchen in altersspezifischen Gruppen, organisiert in sog. Stämmen und offenen Treffs, Räume sich selbst zu entfalten, die Möglichkeit den Glauben zu leben und sich zu selbständigen, mündigen Frauen zu entwickeln. Die Pfadfinderinnenschaft St. Georg – die PSG- ist Teil der internationalen Pfadfinderinnenbewegung, in der Mädchen und Frauen aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen und Religionen zusammengeschlossen sind. Pfadfinderinnen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen und Aufgaben in ihrem Alltag leben innerhalb der Pfadfinderei nach gleichen Spielregeln. Die PSG versucht in ihren Gruppenstunden und auf Fahrten ebenfalls die Interessen von unterschiedlichen Mädchen zu erreichen. Zwar ist die PSG ein katholischer Verband, sie ist jedoch offen für Mädchen jeder Herkunft und Religion. Weitere Infos: www.psg-bayern.de SWM Bildungsstiftung Viele junge Menschen verfügen über Begabungen, die sie aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder mangels Unterstützung nicht entfalten können. Schulen können eine solche fehlende familiäre Förderung nur sehr eingeschränkt ausgleichen. Daher will die SWM Bildungsstiftung dazu beitragen, dass sich auch die Begabungen dieser jungen Menschen entwickeln können. Unter dem Motto „Chancen ermöglichen – Erfolge erleben“ will die SWM Bildungsstiftung Projekte fördern, die Bildungschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher verbessern. Dies reicht von der frühkindlichen Bildung im Kindergartenalter über die Unterstützung von Schülern bis hin zu Förderung von zusätzlichen Bil- dungsabschlüssen an Hochschulen. Mit ihrem Grundstockvermögen von 20 Millionen Euro rangiert die SWM Bildungsstiftung unter den größten sich im Bildungssektor engagierenden Stiftungen Deutschlands. Weitere Infos: www.swm-bildungsstiftung.de Pressekontakt SWM Bildungsstiftung Pressesprecherin Bettina Hess Emmy-Noether-Straße 2 80287 München 089/23 61-50 42 [email protected] www.swm.de Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) Landesstelle Bayern e.V. Schaezlerstraße 32 86152 Augsburg 0821/50880258 [email protected] www.psg-bayern.de 23.6.2016 Sonntag, 26. Juni: Unimog-Tag im MVG Museum Neben Bussen und Bahnen präsentiert das MVG Museum an diesem Sonntag auch zahlreiche Unimogs. Die Fahrzeuge werden in einer großen Sonderschau von 11 bis 17 Uhr auf dem Museumsgelände an der Ständlerstraße zu sehen sein. Die Kleinstlastwagen (ab 25 PS) stammen aus den Jahren 1955 bis 2016. Die meisten Unimogs stellen die Oberbayerischen Unimog-Freunde, die auch Führungen und einen Shop-Verkauf (Bücher, Modelle) organisieren. Die MVG zeigt ihren Zwei-Wege-Unimog mit Schneepflug. Für Kinder werden u.a. Feuerwehr-Vorführungen und ein Wettbewerb angeboten. Selbstverständlich ist auch die Dauerausstellung zur Entwicklung des Münchner Nahverkehrs geöffnet und im Eintrittspreis enthalten. Eintrittspreise: Erwachsene zahlen 3 Euro, Kinder und Jugendliche (6 bis 14 Jahre) bzw. Schüler und Studenten 2,50 Euro. Familienkarte: 6 Euro Anfahrt: Das MVG Museum befindet sich in der Ständlerstraße 20. Es ist mit der Tram 17, Endhaltestelle Schwanseestraße, mit den Stadt-BusLinien 139 und 145, Haltestelle Ständlerstraße, sowie per Shuttlebus ab Giesing Bf. (ab 10:55 Uhr alle halbe Stunde) zu erreichen. Seite 1 von 1 Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de 23.6.2016 Riemer Straße: Bus-Umleitungen wegen Straßenbauarbeiten ab Montag, 27. Juni Wegen Straßenbauarbeiten im Kreuzungsbereich Riemer Straße/Schatzbogen müssen die StadtBus-Linien 183, 190 und 194 sowie der NachtBus N74 teilweise umgeleitet werden. Von Montag, 27. Juni bis einschließlich Freitag, 29. Juli 2016 sind folgende Änderungen erforderlich: Ab der Haltestelle Graf-Lehndorff-Straße werden alle vier Linien in Fahrtrichtung Rennbahnstraße bzw. Moosfeld stadteinwärts über die Autobahn A94 umgeleitet. In Gegenrichtung ändert sich der Streckenverlauf nicht, es kommt jedoch zu Haltestellenverlegungen. Die Haltestelle Tierheim befindet sich während der Baustellen für beide Fahrtrichtungen im Bereich der Autobahn-Einfahrt. An der Haltestelle Rennbahnstraße halten die Busse ebenfalls an anderen Stellen als gewohnt. Fahrgäste werden gebeten, die Aushänge zu beachten. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen über die Umleitung. Informationen gibt es auch unter www.mvg.de und an der MVG-Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800 344226600 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr). Seite 1 von 1 Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de
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