Übersicht der Trainingseinheiten Abgabetermin: 15. Juli 2016 Sportverein ...................................................... Name, Vorname ÜL-Lizenz-Nr.: Max Mustermann A 27 58 52 58 Sportart Zahl der Sportler Spielklasse bzw. Altersklasse Volleyball 11 B-Jugend Häufigkeit in der Woche (Wochentage angeben) Mittwoch Die Unterzeichner versichern die Richtigkeit der gemachten Angaben: ..................................... Datum ................................................... Unterschrift des Sektionsleiters ........................................................... Unterschrift des Vereinsvorsitzenden 1 von 2 Anzahl der Übungseinheiten vom 07.01. – 24.06.2016 21 Fördervoraussetzungen - Übungsleiterhonorierung erfolgt nur im Kinder- und Jugendsport. - Mindestens 10 Kinder und Jugendliche müssen im Übungsbetrieb betreut werden. - Beim Einsatz mehrerer Übungsleiter für eine Übungsgruppe (z.B. 10 Sportler) kann nur ein Übungsleiter abgerechnet werden. - Im Pferdesport, beim Radsport, beim Kanu und bei den Sportschützen wurde eine Sonderregelung getroffen: Betreuerschlüssel - 5 Kinder und Jugendliche in der Trainingsgruppe. - Übungsleiter, die durch das Projekt "Schule und Verein" bezuschusst werden, müssen bei der Antragstellung die Trainingszeiten im Sportverein und die Zeiten der Arbeitsgemeinschaften auflisten. Eine Honorierung durch den Landkreis Börde erfolgt nur für zusätzliche Übungsgruppen außerhalb der Arbeitsgemeinschaften. - Eine Honorierung erfolgt nur, wenn von den in den Übungseinheiten Betreuten neben den Mitgliedsbeiträgen keine weiteren Beträge erhoben werden bzw. wenn der Trainer keine Entschädigung von anderen Stellen erhält (außer vom LSB). - Bitte beachten Sie, dass für Übungsleiter bzw. Trainer mit einer gültigen Lizenz eine Kopie beim Fachdienst Schulen und Kultur vorzulegen ist. Erfolgt keine Nachweisführung der aktuellen Lizenz, wird die Übungsleiterhonorierung analog der Berechnung der Übungsleiter ohne Ausbildung vorgenommen. 2 von 2
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