Antrag Übungsleiterentschädigung

Übersicht der Trainingseinheiten
Abgabetermin: 15. Juli 2016
Sportverein ......................................................
Name, Vorname
ÜL-Lizenz-Nr.:
Max Mustermann
A 27 58 52 58
Sportart
Zahl der
Sportler
Spielklasse bzw.
Altersklasse
Volleyball
11
B-Jugend
Häufigkeit in der Woche
(Wochentage angeben)
Mittwoch
Die Unterzeichner versichern die Richtigkeit der gemachten Angaben:
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Datum
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Unterschrift des Sektionsleiters
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Unterschrift des Vereinsvorsitzenden
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Anzahl der Übungseinheiten
vom 07.01. – 24.06.2016
21
Fördervoraussetzungen
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Übungsleiterhonorierung erfolgt nur im Kinder- und Jugendsport.
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Mindestens 10 Kinder und Jugendliche müssen im Übungsbetrieb betreut werden.
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Beim Einsatz mehrerer Übungsleiter für eine Übungsgruppe (z.B. 10 Sportler) kann nur ein Übungsleiter abgerechnet werden.
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Im Pferdesport, beim Radsport, beim Kanu und bei den Sportschützen wurde eine Sonderregelung getroffen: Betreuerschlüssel - 5 Kinder
und Jugendliche in der Trainingsgruppe.
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Übungsleiter, die durch das Projekt "Schule und Verein" bezuschusst werden, müssen bei der Antragstellung die Trainingszeiten im
Sportverein und die Zeiten der Arbeitsgemeinschaften auflisten. Eine Honorierung durch den Landkreis Börde erfolgt nur für zusätzliche
Übungsgruppen außerhalb der Arbeitsgemeinschaften.
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Eine Honorierung erfolgt nur, wenn von den in den Übungseinheiten Betreuten neben den Mitgliedsbeiträgen keine weiteren Beträge erhoben
werden bzw. wenn der Trainer keine Entschädigung von anderen Stellen erhält (außer vom LSB).
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Bitte beachten Sie, dass für Übungsleiter bzw. Trainer mit einer gültigen Lizenz eine Kopie beim Fachdienst Schulen und Kultur vorzulegen ist.
Erfolgt keine Nachweisführung der aktuellen Lizenz, wird die Übungsleiterhonorierung analog der Berechnung der Übungsleiter ohne
Ausbildung vorgenommen.
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