Seminarprogramm 2016 - Gefahrgut

Gefahrgut-Abfall-Gefahrstoff
Seminare 1. Halbjahr 2016
„ADR 2015/2017“
Gefahrgut-Umweltschutz
C. Giefer GmbH
Beratung - Betreuung - Schulung
Gartenstraße 4a
·
50181 Bedburg/Erft
Telefon 0 22 72 / 4818 · Telefax 0 22 72 / 25 41
e-mail: [email protected]
Internet: www.giefer.de
Spezial-Seminar – Spezial-Seminar – Spezial-Seminar
„ADR/RID 2015/2017 “
Fortbildung für „Beteiligte Personen gemäß
Kap. 1.3 ADR
Seminarkennung: BP-Fb
Am 01.01.2015 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in
Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren, veranstaltet
die C. Giefer GmbH dieses Seminar.
Zielgruppe:
Gefahrgutbeauftragte, Beteiligte Personen und alle, die auf
dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind.
Inhalte:
l Verkehrsrechtliche Grundlagen, beim Gefahrguttransport
(aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
l ADR/RID-Neuerungen 2017 / Neue GGAV
l Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Aus-
bildung
l Neue Klassifizierungsvorschriften der einzelnen
Klassen
l Neue Klassifizierung von Abfällen
l Neue Kleinstmengenregelung „Begrenzte Mengen “ –
„Freigestellte Mengen “
l Neue Verpackungsvorschriften und Methoden
l Vorschriften für den Versand (Kleinstmengenregelung und
Kennzeichnung)
l Neue Zusatzkennzeichnung bei wasserverunreinigenden
Stoffen
l Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung
l Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge
l Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung
l Neue Angaben im Beförderungspapier
l Neues Unfallmerkblatt
l Übergangsfristen und Vereinbarungen
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung gemäß Kap. 1.3
ADR
Seminartermin:
15.03.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 300,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH
BAM-Berlin
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Gefahrgut-Seminar für
Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR
(Grund- und Einsteigerkurs)
Seminarkennung: BPG
Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut
befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre
beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Schulung
kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern
(z.B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.
Ziel:
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik
kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall
“ üben können.
Zielgruppe:
Selbstständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die Vorschriften der einzelnen Verkehrsträger
kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter
aus dem Transportgewerbe, die als Absender, Verlader oder
Beförderer Verantwortung tragen.
Inhalte:
Handhabung der ADR/RID (Neues ADR 2015)
l Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien
l Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung
l Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht (2016)
l Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
l Gegenüberstellung ADR - Abfallgesetz
l Bezettelung der Versandstücke
l Zusammenpack-, Zusammenladeverbote
l Richtlinien zum Unfallmerkblatt
l Beförderungspapier
l Beförderungserlaubnis
l Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge
l Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung gemäß Kap. 1.3
ADR
Seminartermin:
07. bis 08.03.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 400,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH
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Schulung gemäß GefahrgutbeauftragtenVerordnung
Grundkurs „Der Gefahrgutbeauftragte “
(IHK anerkannt)
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist seit 01. 10. 1991 in
Kraft, und mit der Neufassung ab 01. 09. 2011 muss jedes
Unternehmen, das gefährliche Güter (ohne Mengenbegrenzung)
versendet,
verpackt,
befördert
oder
verlädt
einen
Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Der Grundkurs schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab.
Ziel:
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik
kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall
“ üben können.
Zielgruppe:
Selbstständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze
kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter
einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.
Inhalte:
Grundkurs gemäß Rahmenlehrplan des DIHT.
Aufbaukurs für die einzelnen Verkehrsträger gemäß Rahmenlehrplan des DIHT.
Seminartermine:
Grundkurs plus Aufbaukurs Straße/Schiene/See
18. bis 22.04.2016 in Bedburg/Erft (Straße/Schiene/See)
Seminarart:
Seminarkennung:
3 Tage Grundkurs plus Straße
GbV-GS
4 Tage Grundkurs plus Straße/Schiene
GbV-GE
5 Tage Grundkurs plus Straße/Schiene/See
GbV-GSe
Seminargebühren:
€ 500,3 Tagesseminar
€ 650,4 Tagesseminar
€ 800,5 Tagesseminar
zzgl. 19% MwSt.
zzgl. 19% MwSt.
zzgl. 19% MwSt.
Prüfung:
Im Anschluss an das Seminar bzw. bei jeder IHK Ihrer Wahl.
Prüfungsgebühren (werden von der IHK separat berechnet):
ca. € 110,- je nach IHK-Satzung.
Referenten:
C. Giefer GmbH
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Spezialseminar
„Fit für den Gb-Test “
Fortbildung „Der Gefahrgutbeauftragte
Straße/Schiene/See
Der Gefahrgutbeauftragte muss gemäß 1.8.3.16 ADR seine
Eignung als GB durch eine Prüfung nachweisen.
Wir veranstalten ein Seminar, das Sie auf die Prüfung vorbereitet
und Sie für diese Prüfung fit macht. Die Prüfung muss vor
Ablauf der IHK-Bescheinigung absolviert werden.
Ziel/Inhalte:
Die aktuellen Gefahrgutvorschriften sowie Neuerungen kennen
zu lernen und die Besonderheiten der einzelnen Verkehrsträger
in die Praxis umzusetzen, sowie die Vorbereitung auf die GbPrüfung.
Seminartermin:
04. bis 05.04.2016 in Bedburg/Erft (alle Verkehrsträger)
Seminarart:
2 Tage Allgemeiner Teil plus
Aufbaukurs Straße/Schiene/See
(incl. Prüfung)
Seminarkennung:
GbV-Fb
Seminargebühren:
€ 450,- zzgl. 19% MwSt.
Prüfung:
Im Anschluss an das Seminar bzw. bei jeder IHK Ihrer Wahl.
Prüfungsgebühren (werden von der IHK separat berechnet):
ca. € 80,- je nach IHK-Satzung.
Referenten:
C. Giefer GmbH
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„TRGS 520 “
Fachkraft für Schadstoffsammlung
Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520
Grundkurs
Seminarkennung: TRGS-G
Die technische Regel Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) der Gefahrstoffverordnung ist 2012 in Kraft getreten. Die TRGS 520
enthält besondere Schutzmaßnahmen und Anforderungen für
den Betrieb stationärer und mobiler Sammelstellen für gefährliche Abfälle und Reststoffe aus Haushaltungen, gewerblichen
und öffentlichen Einrichtungen, die dort in begrenzten Mengen
anfallen.
Unter anderem werden in der TRGS 520 auch die Anforderungen an das Personal dieser Sammelstellen festgelegt.
Danach darf eine Sammelstelle nur betrieben werden, wenn
jederzeit ausreichendes und für diese Aufgabe qualifiziertes
Personal zur Verfügung steht.
Eine Sammelstelle muss während des Betriebes mit mindestens
zwei Personen ständig besetzt sein, wovon mindestens eine den
Anforderungen an eine Fachkraft nach TRGS 520 entsprechen
muss.
Inhalte:
Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
Persönliche Schutzausrüstung
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht
identifizierten Abfällen
l Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis, sowie aufgetretener Unfälle
l Prüfung
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Seminartermin:
11. bis 13.04.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 520,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
Behördenvertreter
Chemische Industrie
C. Giefer GmbH
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Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520
Fortbildung
Seminarkennung: TRGS-F
Gemäß Punkt 5.3.4 und 5.6.3 TRGS 520 muss eine Fortbildung
des sachkundigen Personals mindestens einmal jährlich
erfolgen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter die an einem Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520
Grundkurs teilgenommen haben.
Inhalte:
Neuerungen der Gefahrstoffverordnung und TRGS 520
Neue Ausnahme Nr. 20 GGAV
Gefahren und Schutzmaßnahmen
Neue Beförderungspapiere und Unfallmerkblätter
Sortierungs- und Sammlungspraxis
Besondere Vorschriften für Druckgaspackungen
Aktuelles ADR
Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport
Praxisbeispiele
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Seminartermin:
14.06.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 250,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH
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Fachkundeseminar für
Entsorgungsbetriebe
Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW
(gemäß § 56 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 Nr. 3
Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung [EfbV])
Seminarkennung: EfbV-G
Zusammen mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind eine ganze
Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die
Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung
(EfbV)
und
die
Beförderungserlaubnis-Verordnung (BeErlV). Hieraus ergeben
sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der
Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere
Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz.
Die C. Giefer GmbH bietet einen Lehrgang an, der diesen
Anforderungen gerecht wird.
Ziel:
Die Fachkunde gemäß § 56 Abs. 3 KrWG und die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) sowie der Beförderungserlaubnisverordnung zu erlangen.
Zielgruppe:
Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes, der das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb erwerben möchte.
Inhalte:
l Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der
Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen
Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung
von Abfällen
l Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von
Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer
Verhinderung und Beseitigung
l Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
l Chemische und physikalische Eigenschaften von gefährlichen
Abfällen
l Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallrechts und des
sonstigen Umweltrechts mit abfallrechtlichem Bezug, einschließlich der Vorschriften über den Transport von gefährlichen Abfällen
l Bezüge zum Gefahrstoffrecht
l Vorschriften der betrieblichen Haftung
Seminartermin:
29.02. bis 03.03.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren: € 700,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH, Behördenvertreter
Chemische Industrie, Vertreter der Entsorgungswirtschaft
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Fachkundeseminar gemäß der Verordnung
zur Beförderungserlaubnis
Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW
(gemäß § 54 Abs. 1 KrWG und § 3
Beförderungserlaubnisverordnung BefErlV
Geeignet für Altmetallhändler
Seminarkennung: TgV-G
Zusammen mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, sind eine ganze
Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die
Beförderungserlaubnisverordnung.
Gefährliche Abfälle zur Verwertung dürfen nur mit einer
Erlaubnis eingesammelt und befördert werden. Hieraus ergeben
sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der
Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere
Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz.
Die C. Giefer GmbH bietet einen Lehrgang an, der diesen
Anforderungen gerecht wird.
Ziel:
Die Fachkunde gemäß § 54 Abs.1 KrWG und Beförderungserlaubnisverordnung.
Zielgruppe:
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen, der
Beförderungserlaubnisverordnung unterliegen.
Inhalte:
l Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von
Abfällen
unter
besonderer
Berücksichtigung
der
abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von
Fahrzeugen und Behältern
l Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren,
erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von
Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer
Verhinderung und Beseitigung
l Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
l Vorschriften des Abfallrechts und des für die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts
l Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
l Vorschriften der betrieblichen Haftung
Seminartermin:
29.02. bis 02.03.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren: € 520,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
C. Giefer GmbH, Behördenvertreter
Chemische Industrie, Vertreter der Entsorgungswirtschaft
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Fortbildung nach § 11
für Entsorgungsfachbetriebeverordnung
§ 6 Beförderungserlaubnisverordnung
Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW
(alle 2 bzw. 3 Jahre erforderlich)
Seminarkennung: EfbV-F
Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines
Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle zwei Jahre und gemäß
Beförderungserlaubnisverordnung alle 3 Jahre nachweisen.
Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kenntnisse, die
behördlich gefordert werden.
Zielgruppe:
Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes.
Inhalte:
• Überblick KrWG/Neuerungen
• Abgrenzung Produkt/Abfall
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Regelung der Überlassungspflichten
Verantwortlichkeiten, Bußgeld-/Straftatbestände
Genehmigungsmanagement
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Vollzug der Abfallüberwachung
Umgang mit dem Abfallartenkatalog
Dokumentationspflichten
Anforderungen an den Arbeitsplatz
Brand-Explosionsschutz
Sicherer Umgang mit biogenen Abfällen
Seminartermin:
29.02. bis 01.03.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 450,- zzgl. 19% MwSt.
Chemische Industrie
Vertreter der Entsorgungswirtschaft
Referenten:
C. Giefer GmbH
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„Der Betriebsbeauftragte für Abfall “
(Grundkurs zum Erwerb der Sach-/Fachkunde
im Sinne der § 59 KrWG)
Seminarkennung: BAA-G
Betriebsbeauftragte für Abfall sind auf der Basis des § 59 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bestellen. Die zuständigen
Behörden können die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für
Abfall anordnen.
Ziel:
Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse, die der Betriebsbeauftragte beherrschen muss, um seine Aufgaben im Sinne eines
erfolgreichen Entsorgungsmanagements zu erfüllen.
Zielgruppe:
Abfallbeauftragte, Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsschutz,
Abfallsammlung, -lagerung und -entsorgung.
Inhalte:
l Wichtigste gesetzliche Regelung für die Abfallentsorgung
(Kreislaufwirtschaftsgesetz)
l Neue Rechtsverordnungen (z.B. AVV)
l Nachweisführung über entsorgte Abfälle
l Verpackung von Abfällen
l Lagerung und Bereitstellung von Abfällen
l Klassifizierung von Abfällen gemäß Abfallrecht bzw.
Gefahrgutrecht
l Gefahrstoffverordnung
l Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen
l Verantwortlichkeiten des Abfallerzeugers gemäß ADR
l Durchführung von Sammlungen von Sonderabfall aus
Gewerbe und Industrie
l Aufgaben und Verantwortung des Betriebsbeauftragten für
Abfall
Seminartermin:
20. bis 22.06.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 600,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
Chemische Industrie
Vertreter der Entsorgungswirtschaft
C. Giefer GmbH
Behördenvertreter
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Fortbildung für den
„Betriebsbeauftragten für Abfall “
„Aktuelle Neuerungen “
Seminarkennung: BAA-F
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat mit dem Ziel in Kraft,
natürliche Ressourcen zu schonen sowie eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu gewährleisten. Grundsätzlich müssen Abfälle zunächst vermieden und verwertet und
erst in letzter Instanz beseitigt werden.
Betriebe, die jährlich mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle
produzieren, müssen zudem nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmals Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte
erstellen.
Ziel:
Durch die neuen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
werden Betriebsbeauftragte für Abfall vor neue Aufgaben und
Probleme gestellt. Die Fortbildung zeigt Lösungswege zur
betrieblichen Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im
Sinne von Abfallvermeidung und -verwertung auf.
Zielgruppe:
Betriebsbeauftragte für Abfall
Inhalte:
l Neueste Entwicklung im Abfallrecht
l Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
l Neue Rechtsverordnungen (z.B. AVV)
l Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte
l Betriebliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
l Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201
l Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in
anderen Rechtsbereichen
Seminartermin:
20. bis 21.06.2016 in Bedburg/Erft
Seminargebühren:
€ 450,- zzgl. 19% MwSt.
Referenten:
Chemische Industrie
Vertreter der Entsorgungswirtschaft
C. Giefer GmbH
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Einzelheiten zur Teilnahme
Teilnahmegebühr
Im Preis sind folgende Leistungen enthalten:
– Seminarteilnahme
– Seminarunterlagen
– Mittagessen und Getränke
– Konferenzgetränke während des Seminars
– Kaffee in den Pausen
Falls Sie eine Übernachtung wünschen, bitten wir um gesonderte Mitteilung.
(Übernachtung in der Teilnahmegebühr nicht enthalten)
Anmeldung:
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollten Sie sich mit
anhängender beiliegender Antwortkarte baldmöglichst anmelden. Bei Absagen, die später als zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Es
kann jedoch
ein
Ersatzteilnehmer benannt werden.
Stornierungen vor diesem Termin werden mit € 70,- Verwaltungsgebühr berechnet.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen ca.
5 Wochen vor Seminarbeginn eine Teilnahmebestätigung und
eine Rechnung.
Falls Sie persönlich weiter informiert werden wollen oder Fragen
zur Diskussion stellen möchten, schreiben Sie uns.
Bei Anmeldung von mehr als 3 Personen pro Seminar gewähren
wir einen Rabatt.
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Seminare 1. Halbjahr 2016
Anmeldung
Firma ____________________________________________
Adresse: __________________________________________
Telefon / Fax: ______________________________________
e-Mail: ___________________________________________
Hiermit melden wir _______ Personen aus unserem Hause zur
Teilnahme an folgendem Seminar an:
Seminarkennung: ___________________________________
Seminarbezeichnung: _______________________________
Seminartermin:_____________________________________
Seminarort: _______________________________________
Übernachtung vom_________________ bis _____________
(Übernachtung in der Teilnehmergebühr nicht enthalten)
Name: ___________________ Vorname:________________
Name: ___________________ Vorname:________________
Name: ___________________ Vorname:________________
Datum
per Fax an: 0
Unterschrift/Stempel
22 72 / 25 41
Gefahrgut-Umweltschutz
C. Giefer GmbH
Gartenstraße 4a
50181 Bedburg
Internet: www.Giefer.de
e-Mail: [email protected]
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