Gefahrgut-Abfall-Gefahrstoff Seminare 1. Halbjahr 2016 „ADR 2015/2017“ Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH Beratung - Betreuung - Schulung Gartenstraße 4a · 50181 Bedburg/Erft Telefon 0 22 72 / 4818 · Telefax 0 22 72 / 25 41 e-mail: [email protected] Internet: www.giefer.de Spezial-Seminar – Spezial-Seminar – Spezial-Seminar „ADR/RID 2015/2017 “ Fortbildung für „Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR Seminarkennung: BP-Fb Am 01.01.2015 tritt eine weitere Änderung des ADR/RID in Kraft. Um sich über diese Reform zu informieren, veranstaltet die C. Giefer GmbH dieses Seminar. Zielgruppe: Gefahrgutbeauftragte, Beteiligte Personen und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich tätig sind. Inhalte: l Verkehrsrechtliche Grundlagen, beim Gefahrguttransport (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen) l ADR/RID-Neuerungen 2017 / Neue GGAV l Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Aus- bildung l Neue Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Klassen l Neue Klassifizierung von Abfällen l Neue Kleinstmengenregelung „Begrenzte Mengen “ – „Freigestellte Mengen “ l Neue Verpackungsvorschriften und Methoden l Vorschriften für den Versand (Kleinstmengenregelung und Kennzeichnung) l Neue Zusatzkennzeichnung bei wasserverunreinigenden Stoffen l Beförderungsausrüstung und Beförderungsdurchführung l Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Fahrzeuge l Neue Vorschriften für den Transport in loser Schüttung l Neue Angaben im Beförderungspapier l Neues Unfallmerkblatt l Übergangsfristen und Vereinbarungen Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung gemäß Kap. 1.3 ADR Seminartermin: 15.03.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 300,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: C. Giefer GmbH BAM-Berlin 2 Gefahrgut-Seminar für Beteiligte Personen gemäß Kap. 1.3 ADR (Grund- und Einsteigerkurs) Seminarkennung: BPG Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z.B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen. Ziel: Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall “ üben können. Zielgruppe: Selbstständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die Vorschriften der einzelnen Verkehrsträger kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter aus dem Transportgewerbe, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen. Inhalte: Handhabung der ADR/RID (Neues ADR 2015) l Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien l Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung l Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht (2016) l Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle l Gegenüberstellung ADR - Abfallgesetz l Bezettelung der Versandstücke l Zusammenpack-, Zusammenladeverbote l Richtlinien zum Unfallmerkblatt l Beförderungspapier l Beförderungserlaubnis l Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge l Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung gemäß Kap. 1.3 ADR Seminartermin: 07. bis 08.03.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 400,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: C. Giefer GmbH 3 Schulung gemäß GefahrgutbeauftragtenVerordnung Grundkurs „Der Gefahrgutbeauftragte “ (IHK anerkannt) Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist seit 01. 10. 1991 in Kraft, und mit der Neufassung ab 01. 09. 2011 muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter (ohne Mengenbegrenzung) versendet, verpackt, befördert oder verlädt einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Grundkurs schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab. Ziel: Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall “ üben können. Zielgruppe: Selbstständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen. Inhalte: Grundkurs gemäß Rahmenlehrplan des DIHT. Aufbaukurs für die einzelnen Verkehrsträger gemäß Rahmenlehrplan des DIHT. Seminartermine: Grundkurs plus Aufbaukurs Straße/Schiene/See 18. bis 22.04.2016 in Bedburg/Erft (Straße/Schiene/See) Seminarart: Seminarkennung: 3 Tage Grundkurs plus Straße GbV-GS 4 Tage Grundkurs plus Straße/Schiene GbV-GE 5 Tage Grundkurs plus Straße/Schiene/See GbV-GSe Seminargebühren: € 500,3 Tagesseminar € 650,4 Tagesseminar € 800,5 Tagesseminar zzgl. 19% MwSt. zzgl. 19% MwSt. zzgl. 19% MwSt. Prüfung: Im Anschluss an das Seminar bzw. bei jeder IHK Ihrer Wahl. Prüfungsgebühren (werden von der IHK separat berechnet): ca. € 110,- je nach IHK-Satzung. Referenten: C. Giefer GmbH 4 Spezialseminar „Fit für den Gb-Test “ Fortbildung „Der Gefahrgutbeauftragte Straße/Schiene/See Der Gefahrgutbeauftragte muss gemäß 1.8.3.16 ADR seine Eignung als GB durch eine Prüfung nachweisen. Wir veranstalten ein Seminar, das Sie auf die Prüfung vorbereitet und Sie für diese Prüfung fit macht. Die Prüfung muss vor Ablauf der IHK-Bescheinigung absolviert werden. Ziel/Inhalte: Die aktuellen Gefahrgutvorschriften sowie Neuerungen kennen zu lernen und die Besonderheiten der einzelnen Verkehrsträger in die Praxis umzusetzen, sowie die Vorbereitung auf die GbPrüfung. Seminartermin: 04. bis 05.04.2016 in Bedburg/Erft (alle Verkehrsträger) Seminarart: 2 Tage Allgemeiner Teil plus Aufbaukurs Straße/Schiene/See (incl. Prüfung) Seminarkennung: GbV-Fb Seminargebühren: € 450,- zzgl. 19% MwSt. Prüfung: Im Anschluss an das Seminar bzw. bei jeder IHK Ihrer Wahl. Prüfungsgebühren (werden von der IHK separat berechnet): ca. € 80,- je nach IHK-Satzung. Referenten: C. Giefer GmbH 5 „TRGS 520 “ Fachkraft für Schadstoffsammlung Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520 Grundkurs Seminarkennung: TRGS-G Die technische Regel Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) der Gefahrstoffverordnung ist 2012 in Kraft getreten. Die TRGS 520 enthält besondere Schutzmaßnahmen und Anforderungen für den Betrieb stationärer und mobiler Sammelstellen für gefährliche Abfälle und Reststoffe aus Haushaltungen, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, die dort in begrenzten Mengen anfallen. Unter anderem werden in der TRGS 520 auch die Anforderungen an das Personal dieser Sammelstellen festgelegt. Danach darf eine Sammelstelle nur betrieben werden, wenn jederzeit ausreichendes und für diese Aufgabe qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Eine Sammelstelle muss während des Betriebes mit mindestens zwei Personen ständig besetzt sein, wovon mindestens eine den Anforderungen an eine Fachkraft nach TRGS 520 entsprechen muss. Inhalte: Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden Persönliche Schutzausrüstung Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen l Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis, sowie aufgetretener Unfälle l Prüfung l l l l l l Seminartermin: 11. bis 13.04.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 520,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: Behördenvertreter Chemische Industrie C. Giefer GmbH 6 Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520 Fortbildung Seminarkennung: TRGS-F Gemäß Punkt 5.3.4 und 5.6.3 TRGS 520 muss eine Fortbildung des sachkundigen Personals mindestens einmal jährlich erfolgen. Zielgruppe: Mitarbeiter die an einem Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520 Grundkurs teilgenommen haben. Inhalte: Neuerungen der Gefahrstoffverordnung und TRGS 520 Neue Ausnahme Nr. 20 GGAV Gefahren und Schutzmaßnahmen Neue Beförderungspapiere und Unfallmerkblätter Sortierungs- und Sammlungspraxis Besondere Vorschriften für Druckgaspackungen Aktuelles ADR Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport Praxisbeispiele l l l l l l l l l Seminartermin: 14.06.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 250,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: C. Giefer GmbH 7 Fachkundeseminar für Entsorgungsbetriebe Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (gemäß § 56 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung [EfbV]) Seminarkennung: EfbV-G Zusammen mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) und die Beförderungserlaubnis-Verordnung (BeErlV). Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. Die C. Giefer GmbH bietet einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird. Ziel: Die Fachkunde gemäß § 56 Abs. 3 KrWG und die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) sowie der Beförderungserlaubnisverordnung zu erlangen. Zielgruppe: Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines Entsorgungsfachbetriebes, der das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb erwerben möchte. Inhalte: l Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen l Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung l Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen l Chemische und physikalische Eigenschaften von gefährlichen Abfällen l Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallrechts und des sonstigen Umweltrechts mit abfallrechtlichem Bezug, einschließlich der Vorschriften über den Transport von gefährlichen Abfällen l Bezüge zum Gefahrstoffrecht l Vorschriften der betrieblichen Haftung Seminartermin: 29.02. bis 03.03.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 700,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: C. Giefer GmbH, Behördenvertreter Chemische Industrie, Vertreter der Entsorgungswirtschaft 8 Fachkundeseminar gemäß der Verordnung zur Beförderungserlaubnis Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (gemäß § 54 Abs. 1 KrWG und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung BefErlV Geeignet für Altmetallhändler Seminarkennung: TgV-G Zusammen mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, sind eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Beförderungserlaubnisverordnung. Gefährliche Abfälle zur Verwertung dürfen nur mit einer Erlaubnis eingesammelt und befördert werden. Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. Die C. Giefer GmbH bietet einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird. Ziel: Die Fachkunde gemäß § 54 Abs.1 KrWG und Beförderungserlaubnisverordnung. Zielgruppe: Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen, der Beförderungserlaubnisverordnung unterliegen. Inhalte: l Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern l Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung l Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen l Vorschriften des Abfallrechts und des für die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts l Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht l Vorschriften der betrieblichen Haftung Seminartermin: 29.02. bis 02.03.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 520,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: C. Giefer GmbH, Behördenvertreter Chemische Industrie, Vertreter der Entsorgungswirtschaft 9 Fortbildung nach § 11 für Entsorgungsfachbetriebeverordnung § 6 Beförderungserlaubnisverordnung Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (alle 2 bzw. 3 Jahre erforderlich) Seminarkennung: EfbV-F Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle zwei Jahre und gemäß Beförderungserlaubnisverordnung alle 3 Jahre nachweisen. Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kenntnisse, die behördlich gefordert werden. Zielgruppe: Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines Entsorgungsfachbetriebes. Inhalte: • Überblick KrWG/Neuerungen • Abgrenzung Produkt/Abfall • • • • • • • • • • Regelung der Überlassungspflichten Verantwortlichkeiten, Bußgeld-/Straftatbestände Genehmigungsmanagement Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Vollzug der Abfallüberwachung Umgang mit dem Abfallartenkatalog Dokumentationspflichten Anforderungen an den Arbeitsplatz Brand-Explosionsschutz Sicherer Umgang mit biogenen Abfällen Seminartermin: 29.02. bis 01.03.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 450,- zzgl. 19% MwSt. Chemische Industrie Vertreter der Entsorgungswirtschaft Referenten: C. Giefer GmbH 10 „Der Betriebsbeauftragte für Abfall “ (Grundkurs zum Erwerb der Sach-/Fachkunde im Sinne der § 59 KrWG) Seminarkennung: BAA-G Betriebsbeauftragte für Abfall sind auf der Basis des § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bestellen. Die zuständigen Behörden können die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall anordnen. Ziel: Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse, die der Betriebsbeauftragte beherrschen muss, um seine Aufgaben im Sinne eines erfolgreichen Entsorgungsmanagements zu erfüllen. Zielgruppe: Abfallbeauftragte, Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsschutz, Abfallsammlung, -lagerung und -entsorgung. Inhalte: l Wichtigste gesetzliche Regelung für die Abfallentsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz) l Neue Rechtsverordnungen (z.B. AVV) l Nachweisführung über entsorgte Abfälle l Verpackung von Abfällen l Lagerung und Bereitstellung von Abfällen l Klassifizierung von Abfällen gemäß Abfallrecht bzw. Gefahrgutrecht l Gefahrstoffverordnung l Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen l Verantwortlichkeiten des Abfallerzeugers gemäß ADR l Durchführung von Sammlungen von Sonderabfall aus Gewerbe und Industrie l Aufgaben und Verantwortung des Betriebsbeauftragten für Abfall Seminartermin: 20. bis 22.06.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 600,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: Chemische Industrie Vertreter der Entsorgungswirtschaft C. Giefer GmbH Behördenvertreter 11 Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Abfall “ „Aktuelle Neuerungen “ Seminarkennung: BAA-F Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat mit dem Ziel in Kraft, natürliche Ressourcen zu schonen sowie eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu gewährleisten. Grundsätzlich müssen Abfälle zunächst vermieden und verwertet und erst in letzter Instanz beseitigt werden. Betriebe, die jährlich mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle produzieren, müssen zudem nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmals Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen. Ziel: Durch die neuen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden Betriebsbeauftragte für Abfall vor neue Aufgaben und Probleme gestellt. Die Fortbildung zeigt Lösungswege zur betrieblichen Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne von Abfallvermeidung und -verwertung auf. Zielgruppe: Betriebsbeauftragte für Abfall Inhalte: l Neueste Entwicklung im Abfallrecht l Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz l Neue Rechtsverordnungen (z.B. AVV) l Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte l Betriebliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes l Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201 l Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen Seminartermin: 20. bis 21.06.2016 in Bedburg/Erft Seminargebühren: € 450,- zzgl. 19% MwSt. Referenten: Chemische Industrie Vertreter der Entsorgungswirtschaft C. Giefer GmbH 12 Einzelheiten zur Teilnahme Teilnahmegebühr Im Preis sind folgende Leistungen enthalten: – Seminarteilnahme – Seminarunterlagen – Mittagessen und Getränke – Konferenzgetränke während des Seminars – Kaffee in den Pausen Falls Sie eine Übernachtung wünschen, bitten wir um gesonderte Mitteilung. (Übernachtung in der Teilnahmegebühr nicht enthalten) Anmeldung: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollten Sie sich mit anhängender beiliegender Antwortkarte baldmöglichst anmelden. Bei Absagen, die später als zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Stornierungen vor diesem Termin werden mit € 70,- Verwaltungsgebühr berechnet. Nach Eingang Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen ca. 5 Wochen vor Seminarbeginn eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung. Falls Sie persönlich weiter informiert werden wollen oder Fragen zur Diskussion stellen möchten, schreiben Sie uns. Bei Anmeldung von mehr als 3 Personen pro Seminar gewähren wir einen Rabatt. 13 Seminare 1. Halbjahr 2016 Anmeldung Firma ____________________________________________ Adresse: __________________________________________ Telefon / Fax: ______________________________________ e-Mail: ___________________________________________ Hiermit melden wir _______ Personen aus unserem Hause zur Teilnahme an folgendem Seminar an: Seminarkennung: ___________________________________ Seminarbezeichnung: _______________________________ Seminartermin:_____________________________________ Seminarort: _______________________________________ Übernachtung vom_________________ bis _____________ (Übernachtung in der Teilnehmergebühr nicht enthalten) Name: ___________________ Vorname:________________ Name: ___________________ Vorname:________________ Name: ___________________ Vorname:________________ Datum per Fax an: 0 Unterschrift/Stempel 22 72 / 25 41 Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH Gartenstraße 4a 50181 Bedburg Internet: www.Giefer.de e-Mail: [email protected] 14
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