EINWOHNERGEMEINDE OBERBURG Emmentalstrasse 11, Postfach 166, 3414 Oberburg www.oberburg.ch [email protected] Gemeindeschreiberei Finanzverwaltung Fax für alle Abteilungen Sozialdienst Burgdorf 034 420 12 12 034 420 12 13 034 420 12 11 034 429 92 40 Bauverwaltung AHV-Zweigstelle Postkonto BEKB 034 420 12 14 034 420 12 20 IBAN CH02 0900 0000 3400 0324 9 IBAN CH50 0079 0020 2475 0609 0 Medienmitteilung des Gemeinderates Oberburg; Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 Beginn: Schluss: Vorsitz: Stimmberechtigte: 20:00 Uhr 21:05 Uhr Claudia Gerber, Versammlungsleiterin 37 (rund 1.86 % von 1‘986 Stimmberechtigten) Traktanden 1. Jahresrechnung 2015; Genehmigung Antrag des Gemeinderates 1. Der mit Fr. 465‘464.31 ausgewiesene Ertragsüberschuss ist dem Eigenkapital gutzuschreiben. 2. Die Jahresrechnung 2015 ist zu genehmigen. 3. Die übrigen Nachkredite von insgesamt Fr. 337‘433.85 sind gebunden oder fallen in die Kompetenz des Gemeinderates und sind zur Kenntnis zu nehmen. Die Stimmberechtigten haben den Antrag des Gemeinderates einstimmig und ohne Gegenstimme genehmigt. 2. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug mit Salzstreuer und Schneepflug; Kreditantrag Antrag des Gemeinderates: 1. Für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges mit Salzstreuer und Schneepflug ist ein Investitionskredit von Fr. 230‘000.- zu bewilligen. 2. Der Gemeinderat ist mit der Umsetzung des Beschlusses zu ermächtigen. Die Stimmberechtigten haben den Antrag des Gemeinderates einstimmig und ohne Gegenstimme genehmigt. 3. Sanierung Kindergarten Badmatte; Kreditantrag Antrag des Gemeinderates: 1. Für die Sanierung des Kindergartens Badmatte ist ein Investitionskredit von Fr. 400‘000.- zu bewilligen. 2. Der Gemeinderat ist mit der Umsetzung des Beschlusses zu ermächtigen. Die Stimmberechtigten haben den Antrag des Gemeinderates einstimmig und ohne Gegenstimme genehmigt. 1.1800 Medienmitteilungen; Punktobeiträge 4. Landumlegung Oberburg-Mattenhof; Kreditantrag Gemeindebeitrag an Restkosten Antrag des Gemeinderates: 1. Die Einwohnergemeinde Oberburg beteiligt sich mit einem Pauschalbeitrag von maximal Fr. 400‘000.- an den verbleibenden Restkosten der Landumlegung. 2. Die Zahlung erfolgt in einzelnen Tranchen an die Landumlegungsgenossenschaft Oberburg-Mattenhof. 3. Der Gemeinderat ist mit der Umsetzung des Beschlusses zu ermächtigen. Die Stimmberechtigten haben den Antrag des Gemeinderates einstimmig und ohne Gegenstimme genehmigt. 5. Verschiedenes und Anregungen 24. Juni 2016/Der Gemeindeschreiber 1.1800 Medienmitteilungen; Punktobeiträge
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