Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS

Friseur-Innung Stadt und Kreis Offenbach Markwaldstraße 11  63073 Offenbach
An alle Betriebsinhaber
im Friseur-Handwerk
Geschäftsstelle
Kontakt
Haus des Handwerks
Telefon: 069 989458-32
Markwaldstraße 11
Telefax: 069 989458-10
63073 Offenbach
E-Mail: [email protected]
Internet: www.friseure-of.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 07.00 – 16.00 Uhr
Fr:
07.00 – 12.00 Uhr
21.06.2016
FFr
Berufsgenossenschaftliche Regelungen der BGW00
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst)
Sehr geehrter Betriebsinhaber,
als Friseur-Innung haben wir die Pflicht, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Als Unternehmer im Friseurhandwerk sind Sie gemäß der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
verpflichtet, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungen (BuS) in Ihrem Betrieb durchzuführen
bzw. durchführen zu lassen. Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss seine Beschäftigten vor
Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Unterstützung und Beratung bei dieser Aufgabe bietet ihm
die Arbeitsschutzbetreuung – die ihre Grundlage im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) findet.
Die Friseur-Innung Offenbach hat sich dem Verfahren Ihres Berufsverbandes angeschlossen und bietet diese
Schulungen sehr kostengünstig für ihre Innungsmitglieder an. Auch als Nicht-Innungsmitglied haben Sie die
Möglichkeit, an diesen Schulungen teilzunehmen.
Die nächste BuS-Dienst-Erst-Schulung:
Montag, den 24. Oktober 2016 von 09.00 – 14.00 Uhr
Offenbach, Markwaldstr. 11, 63073 Offenbach.
in der Kreishandwerkerschaft
In einer Gruppenschulung des Büro für Arbeit und Umwelt werden Sie fachgerecht informiert und geschult.
Gehören auch Sie zu den verantwortungsbewussten Betrieben. Teilen Sie uns einfach Ihre BGMitgliedsnummer mit und wir werden alles weitere für Sie in die Wege leiten. Eine Anmeldung ist unbedingt
erforderlich, da die Plätze begrenzt sind und der Kurs in der Regel sehr schnell belegt ist.
Hinsichtlich der BuS-Dienst-Betreuung empfehlen wir umgehend an einer alternativen Schulung
teilzunehmen. Aus sicherer Quelle wissen wir, dass in den nächsten Wochen, verstärkte Kontrollen durch
die Berufsgenossenschaft stattfinden. Werden bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft Mängel
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Bankverbindung:
IBAN: DE33 5055 0020 0000 0076 09
BIC: HELADEF1OFF
Städtische Sparkasse Offenbach
festgestellt, werden durch die Berufsgenossenschaft Bußgelder in Höhe von bis zu 600,-€ verhängt.
Teilweise werden sogar Haftstrafen angekündigt, wenn die Mängel nicht zeitnah beseitigt werden.
Weitere Informationen, seitens der Berufsgenossenschaft finden Sie auf
www.bgw-online.de, unter „Arbeitsschutzbetreuung / BuS-Betreuung“.
Kosten BuS-Schulung Innungsmitglieder
Kosten BuS-Schulung Nichtinnungsmitglieder
80,00 Euro
226,10 Euro
Die oben genannten Kosten sind am Seminartag bar zu bezahlen. Sie erhalten eine Quittung vor Ort.
Durch die Friseur‐Innung Offenbach wird zusätzlich eine Verpflegungspauschale von 15,00€ pro Tag /
pro Person berechnet. Darin enthalten sind Kaltgetränke, Kaffee und belegte Brötchen. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass diese Verpflegungspauschale nicht abbestellt werden kann. Sie ist für jeden
Teilnehmer fällig.
Für weitere Infos erreichen Sie Frau Atalay von montags bis donnerstags von 7.00 bis 16.00 Uhr und freitags
von 07.00 bis 12.00 Uhr unter 069-989458-32.
Ihre Anmeldung zur Bus-Dienst-Schulung teilen Sie uns bitte über das beigefügte Anmeldeformular mit.
Natürlich ist eine Anmeldung auch telefonisch bei Frau Atalay, oder per E-Mail an [email protected]
möglich.
Mit herzlichen Grüßen
Friseur-Innung STADT UND KREIS OFFENBACH
Helga Littin-Papadopoulos
Obermeisterin
Uwe Czupalla
Geschäftsstellenleiter
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