Friseur-Innung Stadt und Kreis Offenbach Markwaldstraße 11 63073 Offenbach An alle Betriebsinhaber im Friseur-Handwerk Geschäftsstelle Kontakt Haus des Handwerks Telefon: 069 989458-32 Markwaldstraße 11 Telefax: 069 989458-10 63073 Offenbach E-Mail: [email protected] Internet: www.friseure-of.de Öffnungszeiten: Mo-Do: 07.00 – 16.00 Uhr Fr: 07.00 – 12.00 Uhr 21.06.2016 FFr Berufsgenossenschaftliche Regelungen der BGW00 - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst) Sehr geehrter Betriebsinhaber, als Friseur-Innung haben wir die Pflicht, Sie auf folgendes hinzuweisen: Als Unternehmer im Friseurhandwerk sind Sie gemäß der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verpflichtet, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungen (BuS) in Ihrem Betrieb durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Unterstützung und Beratung bei dieser Aufgabe bietet ihm die Arbeitsschutzbetreuung – die ihre Grundlage im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) findet. Die Friseur-Innung Offenbach hat sich dem Verfahren Ihres Berufsverbandes angeschlossen und bietet diese Schulungen sehr kostengünstig für ihre Innungsmitglieder an. Auch als Nicht-Innungsmitglied haben Sie die Möglichkeit, an diesen Schulungen teilzunehmen. Die nächste BuS-Dienst-Erst-Schulung: Montag, den 24. Oktober 2016 von 09.00 – 14.00 Uhr Offenbach, Markwaldstr. 11, 63073 Offenbach. in der Kreishandwerkerschaft In einer Gruppenschulung des Büro für Arbeit und Umwelt werden Sie fachgerecht informiert und geschult. Gehören auch Sie zu den verantwortungsbewussten Betrieben. Teilen Sie uns einfach Ihre BGMitgliedsnummer mit und wir werden alles weitere für Sie in die Wege leiten. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Plätze begrenzt sind und der Kurs in der Regel sehr schnell belegt ist. Hinsichtlich der BuS-Dienst-Betreuung empfehlen wir umgehend an einer alternativen Schulung teilzunehmen. Aus sicherer Quelle wissen wir, dass in den nächsten Wochen, verstärkte Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft stattfinden. Werden bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft Mängel _______________________________________________________________________________________________________________ Bankverbindung: IBAN: DE33 5055 0020 0000 0076 09 BIC: HELADEF1OFF Städtische Sparkasse Offenbach festgestellt, werden durch die Berufsgenossenschaft Bußgelder in Höhe von bis zu 600,-€ verhängt. Teilweise werden sogar Haftstrafen angekündigt, wenn die Mängel nicht zeitnah beseitigt werden. Weitere Informationen, seitens der Berufsgenossenschaft finden Sie auf www.bgw-online.de, unter „Arbeitsschutzbetreuung / BuS-Betreuung“. Kosten BuS-Schulung Innungsmitglieder Kosten BuS-Schulung Nichtinnungsmitglieder 80,00 Euro 226,10 Euro Die oben genannten Kosten sind am Seminartag bar zu bezahlen. Sie erhalten eine Quittung vor Ort. Durch die Friseur‐Innung Offenbach wird zusätzlich eine Verpflegungspauschale von 15,00€ pro Tag / pro Person berechnet. Darin enthalten sind Kaltgetränke, Kaffee und belegte Brötchen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Verpflegungspauschale nicht abbestellt werden kann. Sie ist für jeden Teilnehmer fällig. Für weitere Infos erreichen Sie Frau Atalay von montags bis donnerstags von 7.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 07.00 bis 12.00 Uhr unter 069-989458-32. Ihre Anmeldung zur Bus-Dienst-Schulung teilen Sie uns bitte über das beigefügte Anmeldeformular mit. Natürlich ist eine Anmeldung auch telefonisch bei Frau Atalay, oder per E-Mail an [email protected] möglich. Mit herzlichen Grüßen Friseur-Innung STADT UND KREIS OFFENBACH Helga Littin-Papadopoulos Obermeisterin Uwe Czupalla Geschäftsstellenleiter _______________________________________________________________________________________________________________ Bankverbindung: IBAN: DE33 5055 0020 0000 0076 09 BIC: HELADEF1OFF Städtische Sparkasse Offenbach
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