Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz HVB 1,85 % Crelino Basket Digital Anleihe bezogen auf einen Korb von 5 Unternehmen Stand 10. Juni 2016 WKN/ISIN: HV5L0X/DE000HV5L0X9, Handelsplatz: Frankfurt (Freiverkehr), Stuttgart (Freiverkehr) Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die Funktionsweise und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Emittent (Herausgeber der Anleihe) UniCredit Bank AG, HypoVereinsbank (Kreditinstitut, www.onemarkets.de) Produktgattung Bonitätsabhängige Anleihe (Credit Linked Note), begeben unter deutschem Recht 1. PRODUKTBESCHREIBUNG Allgemeine Diese Crelino-Basket-Digital-Anleihe bezieht sich auf einen Korb (Basket) von 5 Unternehmen (Referenzschuldner). Sie hat Darstellung der eine feste Laufzeit und wird am 11.7.2023 (Rückzahlungstermin) fällig. Der Anleger erhält an den Zinszahlungstagen feste Funktionsweise Zinszahlungen von 1,85 % p. a. bezogen auf den ausstehenden Nennbetrag und am Rückzahlungstermin eine Rückzahlung in Höhe des ausstehenden Nennbetrags. Sofern während der Laufzeit bei keinem Referenzschuldner eines der unten stehenden Kreditereignisse (jeweils ein die Zahlungsfähigkeit der Referenzschuldner beeinträchtigender Umstand) eintritt, beträgt der ausstehende Nennbetrag 100 % des Nennbetrags. Sobald während der Laufzeit bei einem Referenzschuldner ein Kreditereignis eintritt, verringert sich der ausstehende Nennbetrag um den jeweiligen Abzugsbetrag. Dadurch reduzieren sich ab dem Ereignisfeststellungstag sowohl der Rückzahlungsbetrag der Anleihe, als auch die Basis für die Berechnung der Zinszahlungen. Mögliche Kreditereignisse bei allen Referenzschuldnern sind: Insolvenz: Hierzu zählt jede Form eines Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations- oder Vergleichsverfahrens. Umfasst werden aber auch die Beschlagnahmung des Vermögens des Referenzschuldners und der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Je nachdem, wo der Referenzschuldner seinen Sitz hat, das betreffende Verfahren eröffnet wird oder nach welcher Rechtsordnung die Insolvenz festgestellt wird, können die Voraussetzungen unterschiedlich sein. Somit umfasst Insolvenz nicht nur das deutsche Insolvenzverfahren, sondern auch ähnliche Verfahren in anderen Ländern. Nichtzahlung von Verbindlichkeiten: Eine Nichtzahlung von Verbindlichkeiten liegt vor, wenn der Referenzschuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Dazu zählt bereits, wenn er diesen nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt. Restrukturierung von Verbindlichkeiten: Eine Restrukturierung umfasst alle Formen der Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen des Referenzschuldners. Ein solches Kreditereignis wird i. d. R. bei Referenzschuldnern erfolgen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden. Ziel einer Restrukturierung ist, die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern zu reduzieren, zu stunden oder anderweitig zugunsten des Referenzschuldners umzugestalten, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. So kann z. B. eine Reduzierung, Verschiebung oder Nachrangigkeit der Zahlungsverpflichtung aber auch eine Änderung der Währung vereinbart werden. Der Eintritt eines Kreditereignisses wird von einem Komitee der International Swaps and Derivatives Association Inc. (ISDA) festgestellt. Es setzt sich aus Kapitalmarktteilnehmern zusammen, die an Geschäften mit Kreditderivaten beteiligt sind. Auftrag des Komitees ist es u. a. Kreditereignisse mit verbindlicher Wirkung für den Kapitalmarkt festzustellen. Falls das Komitee für einen Referenzschuldner keine Entscheidung trifft, kann der Emittent – unter Berufung auf öffentliche Informationsquellen – ein Kreditereignis feststellen. Für die Zinszahlungen von 1,85 % p. a. bezogen auf den ausstehenden Nennbetrag trägt der Anleger – neben dem Emittentenrisiko – das zusätzliche Bonitätsrisiko der Referenzschuldner. Ergibt sich während der Laufzeit bei einem Referenzschuldner ein Kreditereignis, reduziert sich der ausstehende Nennbetrag der Anleihe ab dem Kreditereignis um den jeweiligen Abzugsbetrag, was zur Reduzierung des Rückzahlungsbetrags am Rückzahlungstermin führt. Zudem reduziert sich die Basis für die Berechnung der Zinszahlungen, da der Zinssatz auf den ausstehenden Nennbetrag berechnet wird. Sollten während der Laufzeit alle Referenzschuldner von einem Kreditereignis betroffen sein, entfällt die Rückzahlung am Rückzahlungstermin. Die bis zur Feststellung des letzten Kreditereignisses aufgelaufenen Zinsen (Stückzinsen) werden gezahlt. Der Anleger muss bei einem Erwerb der Crelino-Basket-Digital-Anleihe während der Laufzeit zusätzlich anteilig aufgelaufene Stückzinsen entrichten. Referenzschuldner Korb bestehend aus: Die LANXESS AG mit Sitz in Köln ist ein deutsches Spezialchemiekonzern. Die Renault S.A. mit Sitz in Boulogne-Billancourt ist ein französisches Automobilunternehmen. Die Royal Dutch Shell plc mit Sitz in Den Haag ist ein niederländisch-britisches Versorgungsunternehmen. Die Vivendi S.A. mit Sitz in Paris ist ein französisches Medien- und Telekommunikationsunternehmen. Die Vodafone Group plc mit Sitz in Newbury ist ein international tätiges britisches Telekommunikationsunternehmen. Markterwartung Die Crelino-Basket-Digital-Anleihe richtet sich an Anleger, die Wert auf feste Zinszahlungen legen. Sie erwarten, dass das Zinsniveau während der Laufzeit nicht steigt. Außerdem gehen sie in dieser Zeit von einer stabilen Bonität der Referenzschuldner aus. 2 2. PRODUKTDATEN Währung Referenzschuldner Zeichnungsfrist Emissionstag Zinszahlungstage Rückzahlungstermin Emissionspreis Nennbetrag (kleinste handelbare Einheit) Ausstehender Nennbetrag Abzugsbetrag Zinssatz p. a. Zinsbeträge Stückzins im Kurs enthalten Verzinsung Zinsmethode/ Geschäftstageregelung Börsennotierung Letzter Börsenhandelstag Euro Korb bestehend aus: LANXESS AG, Renault S.A., Royal Dutch Shell plc, Vivendi S.A. und Vodafone Group plc 20.6.–8.7.2016 (14 Uhr), vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung 12.7.2016 11.7.2017 (1), 11.7.2018 (2), 11.7.2019 (3), 11.7.2020 (4), 11.7.2021 (5), 11.7.2022 (6), 11.7.2023 (7) 11.7.2023 100 % des Nennbetrags EUR 1.000,– 100 % des Nennbetrags, abzüglich der Summe aller Abzugsbeträge. Dadurch reduzieren sich ab dem Ereignisfeststellungstag sowohl der Rückzahlungsbetrag der Anleihe als auch die Basis für die Berechnung der Zinszahlungen. EUR 200,– je Referenzschuldner, bei dem ein Kreditereignis eingetreten ist 1,85 % bezogen auf den ausstehenden Nennbetrag EUR 18,43 (1), EUR 18,50 (2), EUR 18,50 (3), EUR 18,52 (4), EUR 18,48 (5), EUR 18,50 (6), EUR 18,50 (7) Nein Die Crelino-Basket-Digital-Anleihe wird ab dem Emissionstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) verzinst. Anschließend erfolgt die Verzinsung jeweils vom Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächsten Zinszahlungstag (ausschließlich). Jeder Monat und jedes Jahr werden taggenau berechnet. Fällt der Zinszahlungstag auf einen Nichtbankarbeitstag, dann erfolgt die Zinsberechnung nur bis zum Nichtbankarbeitstag. Die Zinszahlung erfolgt am nächsten Bankarbeitstag. Voraussichtlich ab 13.7.2016 Voraussichtlich am 4.7.2023 Weiterführende Hinweise zu Begriffen finden Sie unter www.onemarkets.de/glossar. 3. RISIKEN Bonitätsrisiko der Referenzschuldner Die Zinszahlungen und die Rückzahlung am Rückzahlungstermin in Höhe von 100 % des Nennbetrags hängen zusätzlich zum Emittentenrisiko vom Bonitätsrisiko der Referenzschuldner ab. Durch jeden Referenzschuldner, bei dem während der Laufzeit ein Kreditereignis eintritt, reduziert sich der ausstehende Nennbetrag um den Abzugsbetrag. Dadurch reduzieren sich ab dem Ereignisfeststellungstag sowohl der Rückzahlungsbetrag der Anleihe als auch die Basis für die Berechnung der Zinszahlungen. Die Rückzahlung zum Rückzahlungstermin kann daher deutlich unter dem ursprünglichen Nennbetrag liegen. Ungünstigster Fall: Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Tritt während der Laufzeit bei allen Referenzschuldnern ein Kreditereignis ein, entfallen ab dem Kreditereignis des letzten Referenzschuldners alle weiteren Zinszahlungen. Emittenten-/ Bonitätsrisiko Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Emittent seine Verpflichtungen aus der Crelino-Basket-Digital-Anleihe nicht erfüllen kann, beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Die Crelino-Basket-Digital-Anleihe unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung. Preisänderungsrisiko während der Laufzeit Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert der Crelino-Basket-Digital-Anleihe während der Laufzeit insbesondere durch die unter Ziffer 4 genannten marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Emissionspreis liegen kann. 4. VERFÜGBARKEIT Handelbarkeit Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Die Crelino-Basket-Digital-Anleihe kann in der Regel börslich oder außerbörslich gekauft oder verkauft werden (ab Börsennotierung bis zum letzten Börsenhandelstag). Der Emittent beabsichtigt, für die Crelino-Basket-Digital-Anleihe unter normalen Marktbedingungen fortlaufend Verkaufspreise (Briefkurse) bzw. Ankaufspreise (Geldkurse) zu stellen. Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufspreise mittels marktüblicher Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt anders als beim Börsenhandel z. B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Kauf bzw. Verkauf der Crelino-Basket-Digital-Anleihe erschwert oder nicht möglich sein. Insbesondere folgende Faktoren können sich wertmindernd auf die Crelino-Basket-Digital-Anleihe auswirken: das Zinsniveau steigt die Bonität und Ratings des Emittenten verschlechtern sich die Wahrscheinlichkeit eines Kreditereignisses bei einem oder mehreren Referenzschuldnern steigt Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Crelino-Basket-Digital-Anleihe wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich gegenseitig verstärken oder aufheben. 5. BEISPIELHAFTE SZENARIOBETRACHTUNG SzenarioDie nachfolgenden Szenarien beziehen sich auf den Nennbetrag und lassen als lediglich beispielhafte Betrachtung betrachtung keine Rückschlüsse auf eine tatsächliche Wertentwicklung der Anlage zu. Der Erwerb erfolgt zum Emissionspreis (inkl. Erwerbskosten wie etwa Ausgabeaufschlag). Erwerbsfolgekosten (u. a. für die Verwahrung der Wertpapiere) wurden beispielhaft mit 0,20 % p. a. vom Nennbetrag berücksichtigt. Die für den Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten (ggf. deutlich) abweichen. 3 Entwicklung der Kreditereignisse Anlage (bezogen auf den Emissionspreis) Zeitpunkt der Rückzahlung Rückzahlung pro Crelino- Summe der Basket-Digital-Anleihe Zinszahlungen Gesamtbetrag brutto (vor Kosten) Gesamtbetrag netto (nach Kosten) Positiv keine Rückzahlungstermin 100 % des Nennbetrags, d. h. zu EUR 1.000,– EUR 129,43 EUR 1.129,43 EUR 1.115,43 Negativ (Verlustszenario) ja, bei einem Referenzschuldner, am ersten Zinszahlungstag ja, bei allen Referenzschuldnern, am ersten Zinszahlungstag Rückzahlungstermin 80 % des Nennbetrags, d. h. zu EUR 800,– EUR 107,23 EUR 907,23 EUR 893,23 nach dem Kreditereignis, i. d. R. vorzeitig (hier beispielhaft am zweiten Zinszahlungstag) EUR 0,– (Totalverlust) EUR 18,43 EUR 18,43 EUR 14,44 6. KOSTEN/VERTRIEBSVERGÜTUNG Der Issuer Estimated Value beträgt 98,10 % des Nennbetrags. Dieser vom Emittenten geschätzte Wert der Crelino-BasketIssuer Estimated Digital-Anleihe wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Produktkonditionen einmalig berechnet. Der Differenzbetrag Value (IEV) zwischen dem Emissionspreis und dem IEV beinhaltet die erwartete Emittentenmarge und ggf. eine Vertriebsvergütung (wenn nachfolgend aufgeführt). Die erwartete Emittentenmarge deckt u. a. die Kosten für Strukturierung, Preisstellung und Abwicklung der Crelino-Basket-Digital-Anleihe ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für den Emittenten. Vertriebsvergütung Der Vertriebspartner erhält von der UniCredit Bank AG als einmalige Vertriebsvergütung 1,50 % des Nennbetrags. In der einmaligen Vertriebsvergütung ist ein Ausgabeaufschlag von 0 % des Nennbetrags enthalten. Erwerbskosten Der Erwerb erfolgt zum Emissionspreis. Es fallen keine weiteren Erwerbskosten an. Veräußerungskosten Das Geschäft wird zwischen dem Anleger und seiner Bank oder Sparkasse zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft). Dieser Preis umfasst alle Veräußerungskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank oder Sparkasse. Andernfalls wird das Geschäft von der Bank oder Sparkasse mit einem Dritten für den Anleger abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Das Entgelt sowie fremde Kosten und Auslagen (z. B. Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Laufende Kosten Für die Verwahrung der Wertpapiere im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der Bank oder Sparkasse vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). 7. BESTEUERUNG Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland in der Regel der Kapitalertragsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Des Weiteren sind bei einigen Kapitalanlagen steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Anlegern wird empfohlen, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe individuell beraten zu lassen. 8. SONSTIGE HINWEISE Diese Produktinformation ist lediglich eine Übersicht über die wesentlichen Merkmale des Produkts und keine vollständige Darstellung. Sie stellt keine Anlageberatung und keine Anlageempfehlung dar. Bitte nehmen Sie vor der Anlageentscheidung Kontakt mit Ihrem zuständigen Berater auf. Die vollständigen Angaben zu diesem Anlageprodukt, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in dieses Anlageprodukt verbundenen Risiken sind dem Prospekt vom 2. Oktober 2015, etwaigen Nachträgen zum Prospekt sowie den Endgültigen Bedingungen vom 20. Juni 2016 zu entnehmen. Diese werden gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a Wertpapierprospektgesetz auf der Internetseite des Emittenten unter www.onemarkets.de veröffentlicht. Diese Information richtet sich nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Information weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.
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