In Krisen
Krisenfällen
fällen und Notsituationen
Notsituationen,, die Kinder
und Jugendliche unmittelbar betreffen, ist der
Allgemeine Soziale Dienst über die
Telefonnummer 112 oder die Regionalleitstelle
Regional
Dresden unter
0351 50121
50121-0 erreichbar.
Dieser Bereitschaftsdienst ist am Wochenende
sowie Montag bis Freitag außerhalb der
Dienstzeiten tätig.
Erziehungsberatungsstellen im
Landkreis Meißen:
Kontakt:
Kreisjugendamt
Allgemeiner Sozialer Dienst
Loosestraße 17/19
19
01662 Meißen
3234 (Sekretariat)
Tel.: 03521-725-3234
Fax: 03521-725-3200
3200
E-mail: jugendamt@kreis
[email protected]
meissen.de
Internet: www.kreis
www.kreis-meissen.org
Sachgebiet Soziale Dienste
Öffnungszeiten:
Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen
gGmbH
Erziehungs
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Zaschendorfer St
Str.
r. 70
01662 Meißen
Montag
Dienstag
Außenstellen in Radebeul, Nossen und
Radeburg
Freitag
Mittwoch
Donnerstag
09:00-11:30
11:30
09:00-11:30
11:30
13:00-17:00
17:00
geschlossen
09:00-11:30
11:30
13:00-17:00
17:00
geschlossen
Anmeldung und Terminvereinbarung unter:
Tel.: 03521
03521-73 20 10
Außenstelle Riesa
Allgemeiner Sozialer Dienst
Heinrich-Heine-Straße
Straße 1
01587 Riesa
Volkssolidarität Riesa
Riesa--Großenhain e.V.
Projekt „Hilfen aus einer Hand“
Stralsunder Str. 5
01587 Riesa
Außenstellen in Gröditz und Großenhain
Außenstelle Großenhain
Hermannstraße 30/34
01558 Großenhain
Öffnungszeiten:
Anmeldung und Terminvereinbarung unter:
Tel.: 03525 73 10 37
Kreisjugendamt Meißen
ausschließlich nach Vereinbarung
Herausgeber: Landratsamt Meißen
Stand: Juni 2016
Allgemeiner Sozialer Dienst
ASD
Aufgaben und Leistungen des
Allgemeinen Sozialen Dienstes
Gewährung von Hilfen zur Erziehung
Erziehung,
insbesondere:
Erziehungsberatung
Soziale Gruppenarbeit
Erziehungsbeistand
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehung in einer Tagesgruppe
Vollzeitpflege
Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform
Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung
Gesetzliche Grundlage: §27 fortfolgend SGB
VIII- Kinder- und Jugendhilfegesetz
Voraussetzungen:
-Antrag
Antrag der Personensorgeberechtigten
-Wohl
Wohl des Kindes/Jugendlichen auf Dauer nicht
gewährleistet
Im Regelfall: Eltern oder ein Elternteil leben mit
Kind/Jugendli
Kind/Jugendlichem im Landkreis Meißen
Gewährung von
Hilfen für Junge Volljährige
Gesetzliche Grundlage: §41 SGB VIII
Gemeinsame Wohnformen für
Mütter/Väter und ihre Kinder
Gesetzliche Grundlage: §19 SGB VIII
Gesetzliche
Voraussetzungen:
-Antrag des Jungen Volljährigen
-Im
Im Regelfall: Junger Volljähriger lebt im
Landkreis Meißen oder hat zuvor Hilfe zur
Erziehung erhalten
-auf
auf Grund der individuellen Situation
notwendig
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen
Gesetzliche Grundlage: §42 SGB VIII
Gewährung von
Eingliederungshilfe für seelische
behinderte Kinder und Jugendliche
Jugen
Gesetzliche Grundlage
Grundlage:: §35a SGB VIII
Voraussetzungen:
-Antrag
Antrag der gesetzlichen Vertreter des
Kindes/Jugendlichen
-Teilhabe
Teilhabe am Leben im der Gemeinschaft
beeinträchtigt
Im Regelfall: Eltern oder ein Elternteil leben
-Im
mit Kind/Jugendlichem im Landkreis Meißen
-fachärztliche
fachärztliche Stellungnahme zur seelischen
Behinderung
Andere Aufgaben
Integrierte Angebote für schulische
und berufliche Entwicklung
Gesetzliche Grundlage: §§13 SGB VIII
Herausgeber: Landratsamt Meißen
Stand: Juni 2016
Mitwirkung an Verfahren an den
Familiengerichten
Gesetzliche Grundlage: §50 SGB VIII
Den für Sie zuständigen Mitarbeiter
sowie weitere Informationen finden Sie
im Internetauftritt des
Kreisjugendamtes unter www.kreiswww.kreis
meissen.org/2623 html
Allgemeine Anfragen können während
der Sprechzeiten und nach
Terminvereinbarung gestellt werden.
Beratungsgespräche unterliegen der
allgemeinen Schweigepflicht und den
Bestimmungen des Datenschutzes.