In Krisen Krisenfällen fällen und Notsituationen Notsituationen,, die Kinder und Jugendliche unmittelbar betreffen, ist der Allgemeine Soziale Dienst über die Telefonnummer 112 oder die Regionalleitstelle Regional Dresden unter 0351 50121 50121-0 erreichbar. Dieser Bereitschaftsdienst ist am Wochenende sowie Montag bis Freitag außerhalb der Dienstzeiten tätig. Erziehungsberatungsstellen im Landkreis Meißen: Kontakt: Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst Loosestraße 17/19 19 01662 Meißen 3234 (Sekretariat) Tel.: 03521-725-3234 Fax: 03521-725-3200 3200 E-mail: jugendamt@kreis [email protected] meissen.de Internet: www.kreis www.kreis-meissen.org Sachgebiet Soziale Dienste Öffnungszeiten: Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen gGmbH Erziehungs Erziehungs- und Familienberatungsstelle Zaschendorfer St Str. r. 70 01662 Meißen Montag Dienstag Außenstellen in Radebeul, Nossen und Radeburg Freitag Mittwoch Donnerstag 09:00-11:30 11:30 09:00-11:30 11:30 13:00-17:00 17:00 geschlossen 09:00-11:30 11:30 13:00-17:00 17:00 geschlossen Anmeldung und Terminvereinbarung unter: Tel.: 03521 03521-73 20 10 Außenstelle Riesa Allgemeiner Sozialer Dienst Heinrich-Heine-Straße Straße 1 01587 Riesa Volkssolidarität Riesa Riesa--Großenhain e.V. Projekt „Hilfen aus einer Hand“ Stralsunder Str. 5 01587 Riesa Außenstellen in Gröditz und Großenhain Außenstelle Großenhain Hermannstraße 30/34 01558 Großenhain Öffnungszeiten: Anmeldung und Terminvereinbarung unter: Tel.: 03525 73 10 37 Kreisjugendamt Meißen ausschließlich nach Vereinbarung Herausgeber: Landratsamt Meißen Stand: Juni 2016 Allgemeiner Sozialer Dienst ASD Aufgaben und Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes Gewährung von Hilfen zur Erziehung Erziehung, insbesondere: Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gesetzliche Grundlage: §27 fortfolgend SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfegesetz Voraussetzungen: -Antrag Antrag der Personensorgeberechtigten -Wohl Wohl des Kindes/Jugendlichen auf Dauer nicht gewährleistet Im Regelfall: Eltern oder ein Elternteil leben mit Kind/Jugendli Kind/Jugendlichem im Landkreis Meißen Gewährung von Hilfen für Junge Volljährige Gesetzliche Grundlage: §41 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und ihre Kinder Gesetzliche Grundlage: §19 SGB VIII Gesetzliche Voraussetzungen: -Antrag des Jungen Volljährigen -Im Im Regelfall: Junger Volljähriger lebt im Landkreis Meißen oder hat zuvor Hilfe zur Erziehung erhalten -auf auf Grund der individuellen Situation notwendig Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Gesetzliche Grundlage: §42 SGB VIII Gewährung von Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche Jugen Gesetzliche Grundlage Grundlage:: §35a SGB VIII Voraussetzungen: -Antrag Antrag der gesetzlichen Vertreter des Kindes/Jugendlichen -Teilhabe Teilhabe am Leben im der Gemeinschaft beeinträchtigt Im Regelfall: Eltern oder ein Elternteil leben -Im mit Kind/Jugendlichem im Landkreis Meißen -fachärztliche fachärztliche Stellungnahme zur seelischen Behinderung Andere Aufgaben Integrierte Angebote für schulische und berufliche Entwicklung Gesetzliche Grundlage: §§13 SGB VIII Herausgeber: Landratsamt Meißen Stand: Juni 2016 Mitwirkung an Verfahren an den Familiengerichten Gesetzliche Grundlage: §50 SGB VIII Den für Sie zuständigen Mitarbeiter sowie weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Kreisjugendamtes unter www.kreiswww.kreis meissen.org/2623 html Allgemeine Anfragen können während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung gestellt werden. Beratungsgespräche unterliegen der allgemeinen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.
© Copyright 2024 ExpyDoc