Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH Telefon 07423/95095-0 Fax 07423/95095-20 Email: [email protected] www.sozialstation-oberndorf.de Tel/ Fax Stand: Juni 2016 07423 950 950 07423 950 95 20 Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Dornhan“ Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich für unser Angebot „Mobiles Menü“ in Kooperation mit der Sozialstation Dornhan angemeldet. Vielen Dank für Ihre Anmeldung und Ihr damit gezeigtes Vertrauen. Unsere Küche / unsere Vorteile: • • • • • • • Täglich frisch gekocht! Keine Tiefkühlware. Zubereitet von besonders geschulten Köchen speziell für die Belange von Senioren! Abwechslungsreiche Menüauswahl Alle Menübestandteile (Salat, Suppe Hauptgang und Dessert) zu einem Preis! Ansprechend auf Porzellantellern angerichtet! Kein Plastikgeschirr. Keine Zuschläge für Belieferung an Sonn- und Feiertagen! Wir liefern an 365 Tagen im Jahr! Heute senden wir Ihnen unsere Vereinbarung „Mobiles Menü“ zu. Bitte senden Sie uns eine Ausfertigung unterschrieben schnellst möglich zurück, bzw. geben Sie diese einer unserer Mitarbeiter/innen mit. Die andere Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt anbei. Hier wird ausführlich erklärt, wie die Bestellung und der Ablauf bei uns funktionieren. Sollten Sie Rückfragen haben, rufen Sie uns einfach an. Mit freundlichen Grüßen Ihre Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig! Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Dornhan“ zwischen der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH (Lieferant) und Frau/Herrn (Kunde/Kundin) Geburtsdatum Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon Beginn / Ende: Vertragsbeginn: ☒ Exemplar der Sozialstation Raum Oberndorf – bitte zurück! [2] § 1 Grundlagen Die Bestellung des Essens erfolgt jeweils wochenweise im Voraus und verlängert sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils stillschweigend um eine weitere Woche. Die Abbestellung des Essens erfolgt jeweils wochenweise im Voraus bis spätestens Freitag. § 2 Mindestabnahme, Ende, Kündigung und Ruhe des Vertrages Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Woche jederzeit gekündigt werden. Die Mindestabnahmemenge pro Woche beträgt drei Essen. Die vertraglichen Vereinbarungen enden, ohne dass eine Kündigungsfrist in Kraft tritt bei: -ständiger stationärer Unterbringung des Kunden; -Wegzug des Kunden; -Versterben des Kunden Bei vorübergehender Abwesenheit des Kunden ruht das Vertragsverhältnis, z. B. in folgenden Fällen: -Urlaub des Kunden; -Kur des Kunden; -Krankenhausaufenthalt des Kunden Voraussetzung ist jeweils, dass die Sozialstation Raum Oberndorf spätestens am Tag des Eintritts der Abwesenheit bis 8.30 Uhr darüber informiert wird. § 3 Eigentumsverhältnisse Die Thermobox und sämtliches Porzellan mit Deckeln ist Eigentum der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH. Bei Beschädigung oder Verlust der Behältnisse (einschl. der Deckel) werden die Kosten der Wiederbeschaffung dem Kunden in Rechnung gestellt. Die benutzte Thermobox mit allen Schüsseln und Deckeln muss immer zum nächsten Liefertermin dem Fahrer wieder mitgegeben werden. § 4 Preise und Rechnungsstellung Die Preise für die Menüs entnehmen Sie bitte dem aktuellen Flyer, bzw. unserem Entgeltverzeichnis. Die bestellten Menüs werden monatlich in Rechnung gestellt und vom Konto des Kunden ausschließlich per Lastschriftmandat eingezogen. § 5 Allergene und Zusatzstoffe Das SRH Krankenhaus Oberndorf ist gemäß EU-Lebensmittelverordnung dazu verpflichtet, die in den Lebensmitteln enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe auf den Speiseplänen auszuweisen. Bitte entnehmen Sie die Deklarierung der Stoffe der Anlage 1 zu diesem Vertrag. § 6 Schlussbemerkung Bitte bedenken Sie den großen organisatorischen Aufwand, der hinter der Belieferung mit warmem Essen in einem Einzugsgebiet von 200 km² steht. Der Einzug per Lastschrift erleichtert uns die Verwaltung ungemein und reduziert für Sie deshalb auch die Kosten pro Essen. Selbstverständlich bekommen Sie monatlich eine detaillierte Papierrechnung per Post. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht rechtzeitig abbestellte Essen in Rechnung stellen müssen, da die benötigten Zutaten dann schon verarbeitet sind. Bitte beachten Sie dazu auch die §§ 1 und 2. [3] Ihre Bankverbindung (Der SEPA Lastschrifteinzug ist Pflicht) Name des Kontoinhabers Name der Bank IBAN (Kontonummer) BIC (Bankleitzahl) Meine Daten: Bitte teilen Sie uns hier Ihre Bankverbindung mit, damit wir die fällige Rechnung per SEPA-Mandat von Ihrem Konto einziehen können. Bitte beachten Sie, dass der Lastschrifteinzug bei unserem Mobilen Menü Service Pflicht ist! Unterschrift der Vereinbarung „Mobiles Menü“ Ort/ Datum Unterschrift Leistungsnehmer/in ; Bevollmächtige/r ; Gesetzl. Betreuer/in Oberndorf a. N., Ort/ Datum Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH Einsatzleitung Mobiles Menü ☒ Exemplar der Sozialstation Raum Oberndorf – bitte zurück! [4] Ihre Kontaktpersonen: Unsere Fahrer / -innen/ des Mobilen Menüs der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH besuchen Sie täglich, bzw. mehrmals in der Woche zuhause. Im Notfall möchten wir Ihnen natürlich jederzeit helfen. Dazu ist es für uns wichtig und sinnvoll, dass wir wissen, welche Bezugsperson und/oder Arzt wir für Sie benachrichtigen dürfen/ sollen. Natürlich sind diese Angaben freiwillig! Name der Bezugsperson Art der Beziehung (Tochter / Sohn / Nichte / Neffe / Enkel/-in / Nachbar/-in....) Straße und Hausnummer Wohnort Telefon privat Telefon geschäftlich Handy Name Ihres Arztes Telefonnummer Ihres Arztes ☒ Exemplar der Sozialstation Raum Oberndorf – bitte zurück! [5] Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Dornhan“ zwischen der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH (Lieferant) und Frau/Herrn (Kunde/Kundin) Geburtsdatum Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon Beginn / Ende: Vertragsbeginn: ☒ Exemplar für Ihre Unterlagen [6] § 1 Grundlagen Die Bestellung des Essens erfolgt jeweils wochenweise im Voraus und verlängert sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils stillschweigend um eine weitere Woche. Die Abbestellung des Essens erfolgt jeweils wochenweise im Voraus bis spätestens Freitag. § 2 Mindestabnahme, Ende, Kündigung und Ruhe des Vertrages Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Woche jederzeit gekündigt werden. Die Mindestabnahmemenge pro Woche beträgt drei Essen. Die vertraglichen Vereinbarungen enden, ohne dass eine Kündigungsfrist in Kraft tritt bei: -ständiger stationärer Unterbringung des Kunden; -Wegzug des Kunden; -Versterben des Kunden Bei vorübergehender Abwesenheit des Kunden ruht das Vertragsverhältnis, z. B. in folgenden Fällen: -Urlaub des Kunden; -Kur des Kunden; -Krankenhausaufenthalt des Kunden Voraussetzung ist jeweils, dass die Sozialstation Raum Oberndorf spätestens am Tag des Eintritts der Abwesenheit bis 8.30 Uhr darüber informiert wird. § 3 Eigentumsverhältnisse Die Thermobox und sämtliches Porzellan mit Deckeln ist Eigentum der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH. Bei Beschädigung oder Verlust der Behältnisse (einschl. der Deckel) werden die Kosten der Wiederbeschaffung dem Kunden in Rechnung gestellt. Die benutzte Thermobox mit allen Schüsseln und Deckeln muss immer zum nächsten Liefertermin dem Fahrer wieder mitgegeben werden. § 4 Preise und Rechnungsstellung Die Preise für die Menüs entnehmen Sie bitte dem aktuellen Flyer, bzw. unserem Entgeltverzeichnis. Die bestellten Menüs werden monatlich in Rechnung gestellt und vom Konto des Kunden ausschließlich per Lastschriftmandat eingezogen. § 5 Allergene und Zusatzstoffe Das SRH Krankenhaus Oberndorf ist gemäß EU-Lebensmittelverordnung dazu verpflichtet, die in den Lebensmitteln enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe auf den Speiseplänen auszuweisen. Bitte entnehmen Sie die Deklarierung der Stoffe der Anlage 1 zu diesem Vertrag. § 6 Schlussbemerkung Bitte bedenken Sie den großen organisatorischen Aufwand, der hinter der Belieferung mit warmem Essen in einem Einzugsgebiet von 120 km² steht. Der Einzug per Lastschrift erleichtert uns die Verwaltung ungemein und reduziert für Sie deshalb auch die Kosten pro Essen. Selbstverständlich bekommen Sie monatlich eine detaillierte Papierrechnung per Post. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht rechtzeitig abbestellte Essen in Rechnung stellen müssen, da die benötigten Zutaten dann schon verarbeitet sind. Bitte beachten Sie dazu auch die §§ 1 und 2. [7] Ihre Bankverbindung (Der SEPA Lastschrifteinzug ist Pflicht) Name des Kontoinhabers Name der Bank IBAN (Kontonummer) BIC (Bankleitzahl) Meine Daten: Bitte teilen Sie uns hier Ihre Bankverbindung mit, damit wir die fällige Rechnung per SEPA-Mandat von Ihrem Konto einziehen können. Bitte beachten Sie, dass der Lastschrifteinzug bei unserem Mobilen Menü Service Pflicht ist! Unterschrift der Vereinbarung „Mobiles Menü“ Ort/ Datum Unterschrift Leistungsnehmer/in ; Bevollmächtige/r ; Gesetzl. Betreuer/in Oberndorf a. N., Ort/ Datum Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH Einsatzleitung Mobiles Menü ☒ Exemplar für Ihre Unterlagen [8] Ihre Kontaktpersonen: Unsere Fahrer / -innen/ des Mobilen Menüs der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH besuchen Sie täglich, bzw. mehrmals in der Woche zuhause. Im Notfall möchten wir Ihnen natürlich jederzeit helfen. Dazu ist es für uns wichtig und sinnvoll, dass wir wissen, welche Bezugsperson und/oder Arzt wir für Sie benachrichtigen dürfen/ sollen. Natürlich sind diese Angaben freiwillig! Name der Bezugsperson Art der Beziehung (Tochter / Sohn / Nichte / Neffe / Enkel/-in / Nachbar/-in....) Straße und Hausnummer Wohnort Telefon privat Telefon geschäftlich Handy Name Ihres Arztes Telefonnummer Ihres Arztes ☒ Exemplar für Ihre Unterlagen [9] Ablage 1: Übersicht der Allergene und Zusatzstoffe ☒ Exemplar für Ihre Unterlagen [10] ☒ Exemplar für Ihre Unterlagen [11]
© Copyright 2024 ExpyDoc