Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Oberndorf“

Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
Telefon 07423/95095-0 Fax 07423/95095-20
Email: [email protected]
www.sozialstation-oberndorf.de
Tel/ Fax
Stand: Juni 2016
07423 950 950
07423 950 95 20
Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Oberndorf“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich für unser Angebot „Mobiles Menü“ angemeldet.
Vielen Dank für Ihre Anmeldung und Ihr damit gezeigtes Vertrauen in unser Unternehmen.
Unsere Küche / unsere Vorteile:
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Täglich frisch gekocht! Keine Tiefkühlware.
Zubereitet von besonders geschulten Köchen speziell für die Belange von
Senioren!
Abwechslungsreiche Menüauswahl
Alle Menübestandteile (Salat, Suppe Hauptgang und Dessert) zu einem Preis!
Ansprechend auf Porzellantellern angerichtet! Kein Plastikgeschirr.
Keine Zuschläge für Belieferung an Sonn- und Feiertagen!
Wir liefern an 365 Tagen im Jahr!
Heute senden wir Ihnen unsere Vereinbarung „Mobiles Menü“ zu. Bitte senden Sie uns eine
Ausfertigung unterschrieben schnellst möglich zurück, bzw. geben Sie diese einer unserer
Mitarbeiter/innen mit. Die andere Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt anbei. Hier wird ausführlich erklärt, wie die
Bestellung und der Ablauf bei uns funktionieren. Sollten Sie Rückfragen haben, rufen Sie
uns einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig!
Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Oberndorf“
zwischen der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH (Lieferant)
und
Frau/Herrn
(Kunde/Kundin)
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer,
PLZ, Ort
Telefon
Beginn / Ende:
Vertragsbeginn:
☒ Exemplar der Sozialstation Raum Oberndorf – bitte zurück!
[2]
§ 1 Grundlagen
Die Bestellung des Essens erfolgt jeweils
wochenweise im Voraus und verlängert
sich, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, jeweils stillschweigend um eine
weitere Woche.
Die Abbestellung des Essens erfolgt
jeweils wochenweise im Voraus bis
spätestens Freitag.
§ 2 Ende, Kündigung und Ruhe des
Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit
einer Frist von einer Woche jederzeit
gekündigt werden.
Die vertraglichen Vereinbarungen
enden, ohne dass eine Kündigungsfrist
in Kraft tritt bei: -ständiger stationärer
Unterbringung des Kunden; -Wegzug des
Kunden; -Versterben des Kunden
Bei vorübergehender Abwesenheit des
Kunden ruht das Vertragsverhältnis, z.
B. in folgenden Fällen: -Urlaub des
Kunden; -Kur des Kunden; -Krankenhausaufenthalt des Kunden
Voraussetzung ist jeweils, dass die
Sozialstation Raum Oberndorf spätestens
am Tag des Eintritts der Abwesenheit bis
8.30 Uhr darüber informiert wird.
§ 3 Eigentumsverhältnisse
Die Thermobox und sämtliches Porzellan
mit Deckeln ist Eigentum der
Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH.
Bei Beschädigung oder Verlust der
Behältnisse (einschl. der Deckel) werden
die Kosten der Wiederbeschaffung dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Die benutzte Thermobox mit allen
Schüsseln und Deckeln muss immer zum
nächsten Liefertermin dem Fahrer wieder
mitgegeben werden.
§ 4 Preise und Rechnungsstellung
Die Preise für die Menüs entnehmen Sie
bitte dem aktuellen Flyer, bzw. unserem
Entgeltverzeichnis.
Die bestellten Menüs werden monatlich in
Rechnung gestellt und vom Konto des
Kunden ausschließlich per
Lastschriftmandat eingezogen.
§ 5 Allergene und Zusatzstoffe
Das SRH Krankenhaus Oberndorf ist
gemäß EU-Lebensmittelverordnung dazu
verpflichtet, die in den Lebensmitteln
enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe
auf den Speiseplänen auszuweisen. Bitte
entnehmen Sie die Deklarierung der
Stoffe der Anlage 1 zu diesem Vertrag.
§ 6 Schlussbemerkung
Bitte bedenken Sie den großen
organisatorischen Aufwand, der hinter der
Belieferung mit warmem Essen in einem
Einzugsgebiet von 120 km² steht. Der
Einzug per Lastschrift erleichtert uns die
Verwaltung ungemein und reduziert für
Sie deshalb auch die Kosten pro Essen.
Selbstverständlich bekommen Sie
monatlich eine detaillierte
Papierrechnung per Post.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür,
dass wir Ihnen nicht rechtzeitig
abbestellte Essen in Rechnung stellen
müssen, da die benötigten Zutaten dann
schon verarbeitet sind. Bitte beachten Sie
dazu auch die §§ 1 und 2.
[3]
Ihre Bankverbindung (Der SEPA Lastschrifteinzug ist Pflicht)
Name des Kontoinhabers
Name der Bank
IBAN (Kontonummer)
BIC (Bankleitzahl)
Meine Daten:
Bitte teilen Sie uns hier Ihre Bankverbindung mit, damit wir die fällige Rechnung per
SEPA-Mandat von Ihrem Konto einziehen können. Bitte beachten Sie, dass der
Lastschrifteinzug bei unserem Mobilen Menü Service Pflicht ist!
Unterschrift der Vereinbarung „Mobiles Menü“
Ort/ Datum
Unterschrift
Leistungsnehmer/in ; Bevollmächtige/r ; Gesetzl.
Betreuer/in
Oberndorf a. N.,
Ort/ Datum
Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
Einsatzleitung Mobiles Menü
☒ Exemplar der Sozialstation Raum Oberndorf – bitte zurück!
[4]
Ihre Kontaktpersonen:
Unsere Fahrer / -innen/ des Mobilen Menüs der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
besuchen Sie täglich, bzw. mehrmals in der Woche zuhause.
Im Notfall möchten wir Ihnen natürlich jederzeit helfen. Dazu ist es für uns wichtig und
sinnvoll, dass wir wissen, welche Bezugsperson und/oder Arzt wir für Sie benachrichtigen
dürfen/ sollen.
Natürlich sind diese Angaben freiwillig!
Name der Bezugsperson
Art der Beziehung (Tochter / Sohn / Nichte / Neffe / Enkel/-in / Nachbar/-in....)
Straße und Hausnummer
Wohnort
Telefon privat
Telefon geschäftlich
Handy
Name Ihres Arztes
Telefonnummer Ihres Arztes
☒ Exemplar der Sozialstation Raum Oberndorf – bitte zurück!
[5]
Vereinbarung „Mobiles Menü Raum Oberndorf“
zwischen der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH (Lieferant)
und
Frau/Herrn
(Kunde/Kundin)
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer,
PLZ, Ort
Telefon
Beginn / Ende:
Vertragsbeginn:
☒ Exemplar für Ihre Unterlagen
[6]
§ 1 Grundlagen
Die Bestellung des Essens erfolgt jeweils
wochenweise im Voraus und verlängert
sich, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, jeweils stillschweigend um eine
weitere Woche.
Die Abbestellung des Essens erfolgt
jeweils wochenweise im Voraus bis
spätestens Freitag.
§ 2 Ende, Kündigung und Ruhe des
Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit
einer Frist von einer Woche jederzeit
gekündigt werden.
Die vertraglichen Vereinbarungen
enden, ohne dass eine Kündigungsfrist
in Kraft tritt bei: -ständiger stationärer
Unterbringung des Kunden; -Wegzug des
Kunden; -Versterben des Kunden
Bei vorübergehender Abwesenheit des
Kunden ruht das Vertragsverhältnis, z.
B. in folgenden Fällen: -Urlaub des
Kunden; -Kur des Kunden; -Krankenhausaufenthalt des Kunden
Voraussetzung ist jeweils, dass die
Sozialstation Raum Oberndorf spätestens
am Tag des Eintritts der Abwesenheit bis
8.30 Uhr darüber informiert wird.
§ 3 Eigentumsverhältnisse
Die Thermobox und sämtliches Porzellan
mit Deckeln ist Eigentum der
Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH.
Bei Beschädigung oder Verlust der
Behältnisse (einschl. der Deckel) werden
die Kosten der Wiederbeschaffung dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Die benutzte Thermobox mit allen
Schüsseln und Deckeln muss immer zum
nächsten Liefertermin dem Fahrer wieder
mitgegeben werden.
§ 4 Preise und Rechnungsstellung
Die Preise für die Menüs entnehmen Sie
bitte dem aktuellen Flyer, bzw. unserem
Entgeltverzeichnis.
Die bestellten Menüs werden monatlich in
Rechnung gestellt und vom Konto des
Kunden ausschließlich per
Lastschriftmandat eingezogen.
§ 5 Allergene und Zusatzstoffe
Das SRH Krankenhaus Oberndorf ist
gemäß EU-Lebensmittelverordnung dazu
verpflichtet, die in den Lebensmitteln
enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe
auf den Speiseplänen auszuweisen. Bitte
entnehmen Sie die Deklarierung der
Stoffe der Anlage 1 zu diesem Vertrag.
§ 6 Schlussbemerkung
Bitte bedenken Sie den großen
organisatorischen Aufwand, der hinter der
Belieferung mit warmem Essen in einem
Einzugsgebiet von 120 km² steht. Der
Einzug per Lastschrift erleichtert uns die
Verwaltung ungemein und reduziert für
Sie deshalb auch die Kosten pro Essen.
Selbstverständlich bekommen Sie
monatlich eine detaillierte
Papierrechnung per Post.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür,
dass wir Ihnen nicht rechtzeitig
abbestellte Essen in Rechnung stellen
müssen, da die benötigten Zutaten dann
schon verarbeitet sind. Bitte beachten Sie
dazu auch die §§ 1 und 2.
[7]
Ihre Bankverbindung (Der SEPA Lastschrifteinzug ist Pflicht)
Name des Kontoinhabers
Name der Bank
IBAN (Kontonummer)
BIC (Bankleitzahl)
Meine Daten:
Bitte teilen Sie uns hier Ihre Bankverbindung mit, damit wir die fällige Rechnung per
SEPA-Mandat von Ihrem Konto einziehen können. Bitte beachten Sie, dass der
Lastschrifteinzug bei unserem Mobilen Menü Service Pflicht ist!
Unterschrift der Vereinbarung „Mobiles Menü“
Ort/ Datum
Unterschrift
Leistungsnehmer/in ; Bevollmächtige/r ; Gesetzl.
Betreuer/in
Oberndorf a. N.,
Ort/ Datum
Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
Einsatzleitung Mobiles Menü
☒ Exemplar für Ihre Unterlagen
[8]
Ihre Kontaktpersonen:
Unsere Fahrer / -innen/ des Mobilen Menüs der Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
besuchen Sie täglich, bzw. mehrmals in der Woche zuhause.
Im Notfall möchten wir Ihnen natürlich jederzeit helfen. Dazu ist es für uns wichtig und
sinnvoll, dass wir wissen, welche Bezugsperson und/oder Arzt wir für Sie benachrichtigen
dürfen/ sollen.
Natürlich sind diese Angaben freiwillig!
Name der Bezugsperson
Art der Beziehung (Tochter / Sohn / Nichte / Neffe / Enkel/-in / Nachbar/-in....)
Straße und Hausnummer
Wohnort
Telefon privat
Telefon geschäftlich
Handy
Name Ihres Arztes
Telefonnummer Ihres Arztes
☒ Exemplar für Ihre Unterlagen
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Ablage 1: Übersicht der Allergene und Zusatzstoffe
☒ Exemplar für Ihre Unterlagen
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☒ Exemplar für Ihre Unterlagen
[11]