Steuern und Haftung für Vereine - KLJB

Kath. Landjugendbewegung im Bistum Münster e.V.
Herzliche Einladung
Gewusst wie…!
Ein Angebot –zweiThemen
für die Verantwortlichen in den Orts- und Bezirksgruppen der KLJB
1.
Haftungsrisiken für Vereinsvorstände
Vielen Vereinsvorständen ist unbekannt, dass sie für ein Verschulden bei der
Geschäftsführung einzustehen haben. Mit der Vereinsrechtsreform 2009 ist das Gesetz zur
Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vorständen in Kraft getreten und ein
neuer § 31a BGB in das BGB aufgenommen worden. Durch effektive
Risikomanagementsysteme können persönliche Haftungsrisiken minimiert werden.
Vorstände müssen sich mit immer neuen Themen auseinandersetzen. Der Betrieb einer
Homepage löst beispielsweise zahlreiche Haftungsrisiken aus. Häufig kommt es durch den
Betrieb einer Homepage zu zahlreichen Verletzungen von Urheberrechten,
Persönlichkeitsrechten- sowie Markenrechten.
Immer wieder tauchen in unseren Vorständen zahlreiche Fragen zu haftungsrechtlichen
Themen auf.
 Wer haftet bei Verletzungen der Aufsichtspflicht?
 Wer haftet für Verbindlichkeiten des Vereins aus Verträgen?
 Was ist, wenn der Verein zahlungsunfähig ist?
 Welche Vorgaben des Landespressegesetzes NRW müssen bei Veröffentlichungen
beachtet werden?
 Was gibt das Telemediengesetz beim Betrieb einer Homepage vor?
 Wer haftet, wenn die Veranstaltung mit einem Defizit endet?
 Wer haftet, wenn das Finanzamt prüft und mit hohen Nachforderungen kommt…?
Da schwirren dann Begriffe wie Haftung der Handelnden, Durchgriffshaftung, Vorsatz,
Fahrlässigkeit, Unerlaubte Handlungen, eingetragener oder nicht eingetragener Verein
und vieles mehr durcheinander.
Folgende Inhalte werden in der Veranstaltung „Haftungsrisiken für Vorstände“ vermittelt:
Unterschiede zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht rechtsfähigen Verein (§ 54
BGB)
Steuerrechtliche,-sozialversicherungsrechtliche und zivilrechtliche
Haftungsgrundlagen
Haftung für schuldhafte Verletzung der Vorstandspflichten
Insolvenzgefahren
Haftung beim Betrieb einer Homepage
Risiken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Vorgaben des Kunsturheberrechtsgesetzes bei der Veröffentlichung von
Personenbildern
Möglichkeiten der Risikovermeidung
Haftung bei der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern
…/2
2.
Besteuerung von Vereinen






Was ist steuerpflichtig? Was nicht?
Wo liegen die Grenzen für Umsatz, Einnahmen, Ausgaben oder Gewinn?
Dürfen wir Vermögen haben?
Dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen?
Wie ist das mit der Gemeinnützigkeit?
Was ist für eine ordentliche Kassenführung zu tun? ...
Auch hier gibt es viele offene Fragen, die beantwortet werden sollen.
Wir laden daher ein, Euch an dem Abend in der
Diözesanstelle der KLJB und KLB, Schorlemerstr.11 in Münster
schlau zu machen.
Freitag, den 14.10.2016, 19:00 Uhr
Als Referenten konnten wir Herrn Golo Busch (Rechtsanwalt) von der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Münster gewinnen.
Herr Busch, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Geschäftsführer der BPG
Rechtsanwaltsgesellschaft. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt tätig, seit 2004 Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Tätigkeitsbereiche: Beratung von gemeinnützigen Körperschaften aus dem Bereich
des Gesundheitswesens, der Sozialwirtschaft und des Sports. Regelmäßiger Referent für die BFSService GmbH, die apetito Akademie, die Führungs-Akademie des DOSB, für den
Landessportbund
NRW
sowie
zahlreiche
Caritasverbände
und
Bistümer.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht
(insbesondere
kirchliches
Arbeitsrecht),
Sozialversicherungsrecht, Vereins- und Stiftungsrecht sowie Sportrecht. Der Busch war von
2005 – 2009 Geschäftsführer eines Sportverbandes und berät zahlreiche Verbände und Vereine.
Verbindliche Anmeldungen bitte per Mail an die
KLJB-Diözesanstelle, E-Mail: [email protected].
Für Rückfragen zu den Seminarabenden steht Euch Doris Schulze Dorfkönig (KLJB-/KLBGeschäftsführerin) gerne zur Verfügung (02 51 / 53 91 3 – 13).
Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen!
Wichtiger Hinweis:
Es sind keine Parkplätze an der Schorlemerstraße 11 vorhanden. Bitte nutzt das Parkhaus
Engelenschanze, Engelstraße 49, 48143 Münster.