Wöchentlicher Bericht des Ministeriums für Inneres und

Wöchentlicher Bericht
des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten
über die aktuellen Flüchtlingszahlen
Stand: 21.06.2016
Der Bericht wurde am 21.06.2016 gefertigt und basiert auf den zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Informationen.
A. Zugang nach Schleswig-Holstein
Nachdem im 2. Halbjahr 2015 die Zugangszahlen dramatisch und unvorhergesehen
angestiegen waren und sich diese Entwicklung in diesem Jahr in den ersten beiden
Monaten fortsetzte, ist seit März 2016 die Zugangszahl gegenüber den
Vergleichsmonaten 2015, deutlich gesunken.
1. Zugang Asylsuchende (lt. Asylix) im Jahr 2016: 6.378
(Stand 21.06.2016)
Die nachstehende Grafik zeigt den Zugang der Asylsuchenden, die in den
Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein registriert wurden und für deren
Aufnahme das Land zuständig ist.
8.000
7.089
7.000
2015
2016
5.635
6.000
5.161
5.137
5.000
4.000
3.000
2.000
2.155
1.087
2.739
2.060
1.262
1.000
2.026
1.709
1.058 1.028 1.145
566
597
661
339
0
Jan
Jan 16
Feb 16
Feb
Mrz 16
Mrz
Apr 16
Apr
Mai
Mai 16
Jun
Jun 16
Jul
Jul 16
Aug
Sep
Aug 16
Sep 16
Okt
Okt 16
Nov
Nov 16
Dez
Dez 16
(21.06.)
2.155
2.060
661
566
597
339
Flüchtlinge in Schleswig-Holstein – Refugees Welcome. Informationen für Flüchtlinge, haupt- und ehrenamtliche Engagierte
sowie die Öffentlichkeit www.willkommen.schleswig-holstein.de
Servicestelle zu Fragen der kommunalen Unterbringung: 0431/988-4444 [email protected]
www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Marktportal Bauen in Schleswig-Holstein – Erleichtertes Bauen: www.erleichtertes-bauen.de
21.06.2016
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2. Gesamtzugang im Jahresvergleich
40000
35.076
35000
30000
25000
20000
15000
10000
5000
7.620
1.328
1.506
2.277
2010
2011
2012
3.904
0
2013
2010
2011
2012
2013
2014
2015
1.328
1.506
2.277
3.904
7.620
35.076
2014
2015
3. Hauptherkunftsländer:
Jahr 2016
Sechs zugangsstärkste Herkunftsländer 01.01. – 21.06.2016
Syrien, Irak, Afghanistan, Armenien, Iran, Russ. Föderation
Sichere Herkunftsländer (Westbalkan)
Personen Anteil an Gesamtzugang1)
147
2,30%
Sehr gute Bleibeperspektive2)
Personen
Anteil an Gesamtzugang1)
3.764
59,02%
Im Vergleich Jahr 2015
Sechs zugangsstärkste Herkunftsländer 01.01. – 31.12.2015
Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien, Eritrea, Iran
Sichere Herkunftsländer (Westbalkan)
Personen Anteil an Gesamtzugang1)
4.305
12,22%
Sichere Bleibeperspektive3)
Personen
Anteil an Gesamtzugang1)
22.095
62,9 %
1)
Prozentualer Anteil am Zugang lt. Asylix (siehe 2.)
Syrien, Eritrea, religiöse Minderheiten Irak (Hinweis: In dieser Statistik wird die Gesamtzahl der Asylsuchenden aus dem Irak
verwendet, da der Anteil der religiöse Minderheiten in der Statistik nicht erfasst wird.)
3)
Syrien, Iran, Irak, Eritrea
2)
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B. Verteilungen in die Kreise und kreisfreien Städte
1. Verteilungen 2016: 10.152 (Stand 21.06.2016)
7.000
6.000
2015
5.735
5.753
Nov
Dez
2016
5.000
4.000
3.000
3.482
2.728
2.000
1.000
812
2.267
1.363
1.1311.148
2.265
1.503
902
1.653
3.353
1.957
1.935
Jul
Aug
Sep
Aug 16
Sep 16
756
258
0
Jan
Jan 16
Feb 16
Feb
Mrz 16
Mrz
Apr 16
Apr
Mai
Mai 16
Jun
Jun 16
Jul 16
Okt
Okt 16
Nov 16
Dez 16
(21.06.)
2.728
1.131
2.267
2.265
1.503
258
2015
28.849
2. geplante Verteilungen
22.06.2016:
23.06.2016:
24.06.2016:
25.06.2016:
26.06.2016:
27.06.2016:
28.06.2016:
29.06.2016:
30.06.2016:
61 Personen
121 Personen
0 Personen
0 Personen
0 Personen
0 Personen
20 Personen
39 Personen
42 Personen
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21.06.2016
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C. Übersicht Erstaufnahmeplätze / Ausreise nach
Skandinavien
Erstaufnahmeeinrichtung Kapazitäten Belegungen
Albersdorf
500
24
Boostedt
2.000
95
Eggebek
492
56
Glückstadt
1.128
128
Kiel Ravensberg
320
71
Kiel Wik
310
70
Lübeck VFP
575
104
Lütjenburg
1.027
61
Neumünster
850
491
Rendsburg
800
57
Seeth
1.406
56
Gesamt (11)
9.408
1.213
Stand
21.06.2016
Auslastung
in %
5 %
5 %
11 %
11 %
22 %
23 %
18 %
6 %
58 %
7 %
4 %
13 %
Ausreise nach Skandinavien
14.06.2016 – 21.06.2016
von
nach
Personen
Flensburg
DK
0
Kiel
SWE
0
Puttgarden
DK
0
Travemünde
SWE
FIN
GESAMT
0
0
0
0
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D. Wissenswertes
Aufgaben des ärztlichen Dienstes im LfA

Ausländer, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder
Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, müssen eine ärztliche Untersuchung auf
übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der
Atmungsorgane dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde, das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des
Landes Schleswig-Holstein hat gemäß § 62 Asylgesetz (AsylG) den zu
duldenden Untersuchungsumfang bestimmt. Dazu gehören eine äußerliche
körperliche Untersuchung und das Röntgen der Atmungsorgane, wobei bei
Kindern unter 15 Jahren ein Tuberkulin- oder ein anderer immunologischer Test
erfolgt. Zum weiteren Untersuchungsumfang gehören eine serologische
Untersuchung auf Masern bei allen Asylsuchenden, sofern nicht bei Aufnahme
eine Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln erfolgt oder eine Masern-Immunität
gesichert ist, eine serologische Untersuchung auf Varizellen bei Frauen im
gebärfähigen Alter und bei Kindern, sofern nicht bei Aufnahme eine Impfung
gegen Varizellen erfolgt oder eine Varizellen-Immunität gesichert ist, sowie
weitere Untersuchungen im Einzelfall.1
Insbesondere bei bestimmten Erkrankungen, die zu Ausbruchsgeschehen führen
können, gibt es Impfstatuskontrollen. Gemäß den Empfehlungen des StikoKatalogs werden frühzeitig Impfungen zur Vervollständigung des Impfschutzes
angeboten und – wenn erfolgt – im Impfausweis dokumentiert.
Ebenso wie Impfungen sind Untersuchungen auf HIV grundsätzlich freiwillig.
Über die Ergebnisse der Untersuchung erhält der Asylbewerber in der Regel eine
Bescheinigung in Form eines Arztbriefes des Ärztlichen Dienstes.
1
Erlass SozMin v. 18.02.16/VIII 403-402.2.0.-005
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21.06.2016
-6Nach den Eingangsuntersuchungen gibt es in den Unterkünften des Landes ein
ärztliches Angebot für Asylsuchende in Form einer hausärztlichen Praxis. Dort
erhalten Asylsuchende gemäß §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz ärztliche
Hilfe zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, einschließlich
der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie medizinisch gebotener
Vorsorgeuntersuchungen. Auch die Versorgung von Schwangeren ist damit
gewährleistet.2
Für die Asylsuchenden, die verpflichtet sind, in den Aufnahmeeinrichtungen zu
wohnen, trägt das Landesamt für Ausländerangelegenheiten und somit das Land
Schleswig-Holstein die Gesamtkosten der ärztlichen Versorgung. Für das Jahr
2015 wurden mit dem Nachtrag zum Landeshaushalt für die ärztliche Versorgung
6,3 Mio. Euro eingeplant.
²
Siehe auch Kassenärztliche Vereinigung SH: http://www.kvsh.de/KVSH/index.php?StoryID=330
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