Rundbrief Hermann Gröhe Aktuell

Nummer 11 | 21. Juni 2016
Foto: BMG | Jochen Zick (action press)
EINDÄMMUNG VON HIV / AIDS
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Weg war weit: Die vergangene Woche hat mich
nach China geführt. Gemeinsam mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und weiteren Mitgliedern
des Bundeskabinetts bin ich zu den vierten
deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen
EE gereist. Meine chinesische Amtskollegin Li Bin
und ich haben dabei in Peking einen gemeinsamen
Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2018 unterzeichnet, um die enge und bewährte Zusammenarbeit
unserer beiden Länder in gesundheitlichen Fragen
fortzusetzen. Durch das Abkommen über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wurde im Jahr 1980 die Grundlage für
einen Austausch zwischen China und Deutschland
im Gesundheitsbereich geschaffen. Ich freue mich,
dass wir auch in den kommenden Jahren Herausforderungen gemeinsam anpacken und zum Wohle
der Patientinnen und Patienten weiter zusammenarbeiten werden. Übertragbare Krankheiten, die
Zukunft der Krebsforschung und Fragen des
Krankenhausmanagements, der Qualitätssicherung und der Krankenhausfinanzierung sind ebenso Themen des Aktionsplans wie zum Beispiel die
traditionelle chinesische Medizin, Innovationen im
Gesundheitswesen und die Chancen der Digitalisierung EE.
Mein Aufenthalt in China war auch in anderer
Hinsicht ereignisreich. Abgesehen von dem erfolgreichen Gespräch mit meiner chinesischen Kollegin, habe ich in Peking einen Standort des deutschen Unternehmens Otto Bock besucht, welches
unter anderem Prothesen und Rollstühle herstellt.
Zudem konnte ich ein besonderes Haus besichtigen:
Das im Jahr 1900 vom deutschen Arzt Dr. Erich
Paulun in Shanghai gegründete Tongji-Krankenhaus EE, mittlerweile in Wuhan angesiedelt, ist
seit dem letzten Jahr das erste deutsch-chinesische „Freundschaftskrankenhaus“. Ein traditionsreiches und zugleich zukunftsweisendes Beispiel
für die gute Zusammenarbeit unserer Länder im
Gesundheitsbereich!
Herzliche Grüße
Reise in die USA, Gespräche zu einem besonders wichtigen Thema: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vertrat Deutschland vom 8. bis zum 10. Juni in New
York beim hochrangigen Treffen der Vereinten Nationen (UN) zur Eindämmung von
HIV / AIDS. Regierungschefs und Gesundheitspolitiker sowie Vertreter der Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft waren in die US-Metropole gereist, um gemeinsam Lösungen zur Senkung der HIV-Neuinfektionsrate und der Zahl an Todesfällen durch AIDS zu suchen. Gröhe verdeutlichte, dass eine enge internationale Zusammenarbeit entscheidend ist, um dieses Ziel zu erreichen: „Dank guter Prävention
und Behandlung konnten die HIV-Neuansteckungsrate und die Sterblichkeit durch
AIDS in den letzten 15 Jahren weltweit gesenkt werden. Die Anstrengungen dürfen
aber nicht nachlassen, sondern müssen gemeinsam mit unseren internationalen
Partnern verstärkt werden. Deutschland unterstützt deshalb das Ziel, durch gezielte
Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren HIV und AIDS nachhaltig weltweit einzudämmen.“ Gute Informationen zum Schutz vor Infektionen mit HIV und anderen
sexuell übertragbaren Krankheiten seien dafür ebenso wichtig wie ein guter Zugang
zu medizinischer Versorgung. Menschen mit HIV dürften zudem nicht aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden. In New York wurde ein klarer Weg abgesteckt – und
Deutschland unterstützt das Ziel des Treffens („Fast-Track Approach“), HIV und
AIDS in den kommenden fünf Jahren durch verstärkte Anstrengungen weltweit
nachhaltig einzudämmen. Bis zum Jahr 2020 sollen die HIV-Neuinfektionen weltweit
auf 500.000 gesenkt, weniger als 500.000 Menschen an AIDS-bedingten Krankheiten
sterben und niemand aufgrund einer HIV-Infektion diskriminiert werden.
Weitere Hintergrundinformationen zur Konferenz der Vereinten Nationen finden Sie
hier EE.
KAISERSCHNITTE:
VIER FORSCHUNGSPROJEKTE
Vorhaben mit Zukunft: Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Forschungsprojekte zum Thema Kaiserschnitte vergeben. Die Ergebnisse sollen in wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfen einfließen. „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer
Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit
sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden,
wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Die inzwischen hohe Kaiserschnittrate in Deutschland und in vielen anderen Staaten wirft zu Recht Fragen nach
der medizinischen Notwendigkeit auf. Wichtig ist daher, dass die medizinischen
Fachgesellschaften eine Leitlinie erarbeiten, die in Zukunft eine wissenschaftliche
Grundlage bei der Entscheidung für einen Kaiserschnitt bietet“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Vorstellung der Projekte am 10. Juni.
Die vier Projekte im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums sollen dazu beitragen, dass Schwangere umfassend über Kaiserschnitte und damit verbundene Gefahren informiert werden. Wichtig sei für Schwangere und Ärzte, ihre Entscheidung
zum Schutz von Mutter und Kind auf einer guten wissenschaftlichen Grundlage zu
treffen. Die vier Forschungsvorhaben mit einem finanziellen Auftragsumfang von
insgesamt 150.000 Euro befassen sich mit wichtigen Versorgungsfragen in vier Themenbereichen: 1. Beratung der Schwangeren, 2. Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, 3. Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt, 4. Zustand
der Frau nach Kaiserschnitt. Auftragnehmer sind das Institut für Forschung in der
Operativen Medizin, die Universität Witten-Herdecke sowie das Institut Cochrane
Deutschland in Freiburg. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte sollen in eine interdisziplinäre S3-Leitlinie Kaiserschnitte einfließen, die von den zuständigen Fachgesellschaften derzeit erarbeitet wird.
„TEILE LEBEN, SPENDE BLUT“
„Ein kleiner Piks, kurz abwarten und danach
20 Minuten entspannen. Und schon haben
Sie anderen mit Ihrer Blutspende geholfen
und vielleicht sogar ein Leben gerettet.
Denn es gibt noch keinen gleichwertigen
künstlichen Ersatz für Blut. Helfen Sie mit!“,
betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich des Weltblutspendetages am 14. Juni. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale
Foto: Bundesministerium für Gesundheit
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rufen gemeinsam mit zahlreichen Blutspendeeinrichtungen bundesweit zur Blutspende auf – selbstverständlich auch über das Datum des Weltblutspendetages hinaus.
Der medizinische Bedarf an Spenderblut ist in Deutschland weiterhin hoch. Blutkonserven und Medikamente aus Blutbestandteilen sind nach schweren Unfällen und
bei größeren Operationen lebensrettend. Sie werden auch zur Behandlung verschiedener Erkrankungen, wie zum Beispiel bei bösartigen Tumoren, immer wieder dringend benötigt. In einer bundesweiten Befragung hat die BZgA erstmals das Blutspendeverhalten abgefragt EE. Demnach spenden Männer öfter Blut als Frauen: 56
Prozent der befragten Männer haben bereits Blut gespendet, 44 Prozent von ihnen
mehrfach. Bei den Frauen beträgt der Anteil an Blutspenderinnen 42 Prozent, davon
29 Prozent mehrfach. Auf die Frage „Haben Sie schon einmal Blut gespendet?“ ist
die Antwort „Ja“ mit 53 Prozent in der Altersgruppe der 35- bis 55-Jährigen am höchsten, am niedrigsten mit 35 Prozent in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen. Diese
Ergebnisse weisen darauf hin, wie wichtig die Aufklärung insbesondere der jüngeren
Zielgruppe zur freiwilligen Blutspende ist – und diesem Ziel dienten auch die verschiedenen Veranstaltungen rund um den Weltblutspendetag 2016 EE.
GESPRÄCH IN DER NEUSSER
MARIEN-APOTHEKE
Um sich ein Bild von der ambulanten onkologischen Versorgung im Rhein-Kreis
Neuss zu machen, hat Hermann Gröhe am
Freitag der vergangenen Woche das Sterillabor der Marien-Apotheke Neuss besucht.
In seiner Heimatstadt traf sich Gröhe zum
Gespräch mit dem niedergelassenen Onkologen Dr. Christoph Losem, der Palliativmedizinerin Dr. Gisela Janssen vom Kinderpalliativnetzwerk Düsseldorf und der ApotheFoto: Elke Haeffs kerin Christiane König. Diese wiesen im
Gedankenaustausch mit Gröhe auf die Vorteile einer ambulanten Behandlung im häuslichen Umfeld hin, die von vielen an
Krebs erkrankten Menschen gewünscht werde, aber nur in Verbindung mit einer engen, vertrauensvollen und wohnortnahen Zusammenarbeit von Medizinern und
Apothekern möglich sei.
34. PARLAMENTARISCHES
PATENSCHAFTS-PROGRAMM 2017/18
Die Bewerbungsphase hat bereits begonnen, läuft aber noch bis zum 16. September
2016: Zum 34. Mal wird das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) durchgeführt. Das schon traditionsreiche PPP gibt seit dem Jahr 1983 Schülerinnen und Schülern
sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Austauschjahr in die USA zu gehen. Zeitgleich sind junge Amerikanerinnen und Amerikaner zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm
des Bundestages und des US Congress unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Hermann Gröhe übernimmt schon seit vielen Jahren
Patenschaften für junge Menschen aus seinem Wahlkreis, die es mit dem PPP nach Amerika zieht. In der Vergangenheit zeigte sich – ob in der Schule, ob in der Arbeitswelt – in
allen Fällen, dass das Auslandsjahr in den USA eine wertvolle, hilfreiche und schöne Erfahrung ist. Klar, dass sich Hermann Gröhe deshalb auch im kommenden Jahr gerne als
parlamentarischer Pate zur Verfügung stellt.
Alle Informationen zum PPP und dabei insbesondere zur Bewerbung finden Sie hier EE
auf der Website des Bundestages.
NEUES AUS DEM PARLAMENT
Arbeit des Petitionsausschusses
Im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und
Bürgern: Der Petitionsausschuss EE des Deutschen Bundestags legte am 9. Juni den Bericht
EE über seine Arbeit im Jahr 2015 vor. Der Ausschuss, dem 27 Abgeordnete aus allen vier Bundestagsfraktionen angehören, ist Ansprechpartner von Bürgerinnen und Bürgern, die sich jederzeit mit Problemen, Nöten und Sorgen an ihn
wenden können. Im vergangenen Jahr wurden
13.137 Bitten und Beschwerden eingereicht, davon 31 Prozent auf elektronischem Wege, als
Web-Formular, E- Mail oder über die Website des
Deutschen Bundestages EE. Nach Artikel 17 des
Grundgesetzes kann jeder sich mit Bitten oder
Beschwerden an die zuständigen Stellen und an
die Volksvertretung wenden. Viele Menschen
nehmen dieses Recht wahr. Im Unterschied zu
privaten Petitionsplattformen im Internet garantiert das Petitionswesen unseres Parlaments,
dass jede Eingabe entgegengenommen, geprüft
und beantwortet wird.
Reform des Bauvertragsrechts
Neuigkeiten im Baurecht: Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung EE, der neue Regelungen
zum privaten Hausbau und die Anpassung des
Bauvertragsrechts an die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshof vorsieht, wurde am
10. Juni in den Bundestag eingebracht. Danach
werden Bauunternehmer künftig auf Mindestanforderungen für Baubeschreibungen sowie die
Angabe verbindlicher Fertigstellungstermine
verpflichtet. Zudem soll neben einem Widerrufsrecht für Bauverträge von 14 Tagen auch die
kaufrechtliche Mängelhaftung geändert werden.
Eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Änderungen, zu der acht Sachverständige eingeladen sind, findet am 22. Juni im Deutschen Bundestag statt.
WICHTIGE TERMINE
E 22. Juni 2016
Gemeinsame Kabinettsitzung aus Anlass des
25. Jahrestages des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, Berlin.
E 22. Juni 2016
Statement zur Begrüßung beim 7. Bundes­wett­
be­werb „Kommunale Suchtprävention - Innovative Suchtprävention vor Ort“, Berlin.
E 27. Juni 2016
Grußwort bei der 6. Nationalen Konferenz
„Güterverkehr und Logistik“, Neuss.