Nummer 11 | 21. Juni 2016 Foto: BMG | Jochen Zick (action press) EINDÄMMUNG VON HIV / AIDS Liebe Leserinnen, liebe Leser, der Weg war weit: Die vergangene Woche hat mich nach China geführt. Gemeinsam mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts bin ich zu den vierten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen EE gereist. Meine chinesische Amtskollegin Li Bin und ich haben dabei in Peking einen gemeinsamen Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2018 unterzeichnet, um die enge und bewährte Zusammenarbeit unserer beiden Länder in gesundheitlichen Fragen fortzusetzen. Durch das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wurde im Jahr 1980 die Grundlage für einen Austausch zwischen China und Deutschland im Gesundheitsbereich geschaffen. Ich freue mich, dass wir auch in den kommenden Jahren Herausforderungen gemeinsam anpacken und zum Wohle der Patientinnen und Patienten weiter zusammenarbeiten werden. Übertragbare Krankheiten, die Zukunft der Krebsforschung und Fragen des Krankenhausmanagements, der Qualitätssicherung und der Krankenhausfinanzierung sind ebenso Themen des Aktionsplans wie zum Beispiel die traditionelle chinesische Medizin, Innovationen im Gesundheitswesen und die Chancen der Digitalisierung EE. Mein Aufenthalt in China war auch in anderer Hinsicht ereignisreich. Abgesehen von dem erfolgreichen Gespräch mit meiner chinesischen Kollegin, habe ich in Peking einen Standort des deutschen Unternehmens Otto Bock besucht, welches unter anderem Prothesen und Rollstühle herstellt. Zudem konnte ich ein besonderes Haus besichtigen: Das im Jahr 1900 vom deutschen Arzt Dr. Erich Paulun in Shanghai gegründete Tongji-Krankenhaus EE, mittlerweile in Wuhan angesiedelt, ist seit dem letzten Jahr das erste deutsch-chinesische „Freundschaftskrankenhaus“. Ein traditionsreiches und zugleich zukunftsweisendes Beispiel für die gute Zusammenarbeit unserer Länder im Gesundheitsbereich! Herzliche Grüße Reise in die USA, Gespräche zu einem besonders wichtigen Thema: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vertrat Deutschland vom 8. bis zum 10. Juni in New York beim hochrangigen Treffen der Vereinten Nationen (UN) zur Eindämmung von HIV / AIDS. Regierungschefs und Gesundheitspolitiker sowie Vertreter der Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft waren in die US-Metropole gereist, um gemeinsam Lösungen zur Senkung der HIV-Neuinfektionsrate und der Zahl an Todesfällen durch AIDS zu suchen. Gröhe verdeutlichte, dass eine enge internationale Zusammenarbeit entscheidend ist, um dieses Ziel zu erreichen: „Dank guter Prävention und Behandlung konnten die HIV-Neuansteckungsrate und die Sterblichkeit durch AIDS in den letzten 15 Jahren weltweit gesenkt werden. Die Anstrengungen dürfen aber nicht nachlassen, sondern müssen gemeinsam mit unseren internationalen Partnern verstärkt werden. Deutschland unterstützt deshalb das Ziel, durch gezielte Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren HIV und AIDS nachhaltig weltweit einzudämmen.“ Gute Informationen zum Schutz vor Infektionen mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten seien dafür ebenso wichtig wie ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung. Menschen mit HIV dürften zudem nicht aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden. In New York wurde ein klarer Weg abgesteckt – und Deutschland unterstützt das Ziel des Treffens („Fast-Track Approach“), HIV und AIDS in den kommenden fünf Jahren durch verstärkte Anstrengungen weltweit nachhaltig einzudämmen. Bis zum Jahr 2020 sollen die HIV-Neuinfektionen weltweit auf 500.000 gesenkt, weniger als 500.000 Menschen an AIDS-bedingten Krankheiten sterben und niemand aufgrund einer HIV-Infektion diskriminiert werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Konferenz der Vereinten Nationen finden Sie hier EE. KAISERSCHNITTE: VIER FORSCHUNGSPROJEKTE Vorhaben mit Zukunft: Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Forschungsprojekte zum Thema Kaiserschnitte vergeben. Die Ergebnisse sollen in wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfen einfließen. „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Die inzwischen hohe Kaiserschnittrate in Deutschland und in vielen anderen Staaten wirft zu Recht Fragen nach der medizinischen Notwendigkeit auf. Wichtig ist daher, dass die medizinischen Fachgesellschaften eine Leitlinie erarbeiten, die in Zukunft eine wissenschaftliche Grundlage bei der Entscheidung für einen Kaiserschnitt bietet“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Vorstellung der Projekte am 10. Juni. Die vier Projekte im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums sollen dazu beitragen, dass Schwangere umfassend über Kaiserschnitte und damit verbundene Gefahren informiert werden. Wichtig sei für Schwangere und Ärzte, ihre Entscheidung zum Schutz von Mutter und Kind auf einer guten wissenschaftlichen Grundlage zu treffen. Die vier Forschungsvorhaben mit einem finanziellen Auftragsumfang von insgesamt 150.000 Euro befassen sich mit wichtigen Versorgungsfragen in vier Themenbereichen: 1. Beratung der Schwangeren, 2. Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, 3. Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt, 4. Zustand der Frau nach Kaiserschnitt. Auftragnehmer sind das Institut für Forschung in der Operativen Medizin, die Universität Witten-Herdecke sowie das Institut Cochrane Deutschland in Freiburg. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte sollen in eine interdisziplinäre S3-Leitlinie Kaiserschnitte einfließen, die von den zuständigen Fachgesellschaften derzeit erarbeitet wird. „TEILE LEBEN, SPENDE BLUT“ „Ein kleiner Piks, kurz abwarten und danach 20 Minuten entspannen. Und schon haben Sie anderen mit Ihrer Blutspende geholfen und vielleicht sogar ein Leben gerettet. Denn es gibt noch keinen gleichwertigen künstlichen Ersatz für Blut. Helfen Sie mit!“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich des Weltblutspendetages am 14. Juni. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale Foto: Bundesministerium für Gesundheit für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rufen gemeinsam mit zahlreichen Blutspendeeinrichtungen bundesweit zur Blutspende auf – selbstverständlich auch über das Datum des Weltblutspendetages hinaus. Der medizinische Bedarf an Spenderblut ist in Deutschland weiterhin hoch. Blutkonserven und Medikamente aus Blutbestandteilen sind nach schweren Unfällen und bei größeren Operationen lebensrettend. Sie werden auch zur Behandlung verschiedener Erkrankungen, wie zum Beispiel bei bösartigen Tumoren, immer wieder dringend benötigt. In einer bundesweiten Befragung hat die BZgA erstmals das Blutspendeverhalten abgefragt EE. Demnach spenden Männer öfter Blut als Frauen: 56 Prozent der befragten Männer haben bereits Blut gespendet, 44 Prozent von ihnen mehrfach. Bei den Frauen beträgt der Anteil an Blutspenderinnen 42 Prozent, davon 29 Prozent mehrfach. Auf die Frage „Haben Sie schon einmal Blut gespendet?“ ist die Antwort „Ja“ mit 53 Prozent in der Altersgruppe der 35- bis 55-Jährigen am höchsten, am niedrigsten mit 35 Prozent in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen. Diese Ergebnisse weisen darauf hin, wie wichtig die Aufklärung insbesondere der jüngeren Zielgruppe zur freiwilligen Blutspende ist – und diesem Ziel dienten auch die verschiedenen Veranstaltungen rund um den Weltblutspendetag 2016 EE. GESPRÄCH IN DER NEUSSER MARIEN-APOTHEKE Um sich ein Bild von der ambulanten onkologischen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss zu machen, hat Hermann Gröhe am Freitag der vergangenen Woche das Sterillabor der Marien-Apotheke Neuss besucht. In seiner Heimatstadt traf sich Gröhe zum Gespräch mit dem niedergelassenen Onkologen Dr. Christoph Losem, der Palliativmedizinerin Dr. Gisela Janssen vom Kinderpalliativnetzwerk Düsseldorf und der ApotheFoto: Elke Haeffs kerin Christiane König. Diese wiesen im Gedankenaustausch mit Gröhe auf die Vorteile einer ambulanten Behandlung im häuslichen Umfeld hin, die von vielen an Krebs erkrankten Menschen gewünscht werde, aber nur in Verbindung mit einer engen, vertrauensvollen und wohnortnahen Zusammenarbeit von Medizinern und Apothekern möglich sei. 34. PARLAMENTARISCHES PATENSCHAFTS-PROGRAMM 2017/18 Die Bewerbungsphase hat bereits begonnen, läuft aber noch bis zum 16. September 2016: Zum 34. Mal wird das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) durchgeführt. Das schon traditionsreiche PPP gibt seit dem Jahr 1983 Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Austauschjahr in die USA zu gehen. Zeitgleich sind junge Amerikanerinnen und Amerikaner zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Bundestages und des US Congress unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Hermann Gröhe übernimmt schon seit vielen Jahren Patenschaften für junge Menschen aus seinem Wahlkreis, die es mit dem PPP nach Amerika zieht. In der Vergangenheit zeigte sich – ob in der Schule, ob in der Arbeitswelt – in allen Fällen, dass das Auslandsjahr in den USA eine wertvolle, hilfreiche und schöne Erfahrung ist. Klar, dass sich Hermann Gröhe deshalb auch im kommenden Jahr gerne als parlamentarischer Pate zur Verfügung stellt. Alle Informationen zum PPP und dabei insbesondere zur Bewerbung finden Sie hier EE auf der Website des Bundestages. NEUES AUS DEM PARLAMENT Arbeit des Petitionsausschusses Im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern: Der Petitionsausschuss EE des Deutschen Bundestags legte am 9. Juni den Bericht EE über seine Arbeit im Jahr 2015 vor. Der Ausschuss, dem 27 Abgeordnete aus allen vier Bundestagsfraktionen angehören, ist Ansprechpartner von Bürgerinnen und Bürgern, die sich jederzeit mit Problemen, Nöten und Sorgen an ihn wenden können. Im vergangenen Jahr wurden 13.137 Bitten und Beschwerden eingereicht, davon 31 Prozent auf elektronischem Wege, als Web-Formular, E- Mail oder über die Website des Deutschen Bundestages EE. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann jeder sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden. Viele Menschen nehmen dieses Recht wahr. Im Unterschied zu privaten Petitionsplattformen im Internet garantiert das Petitionswesen unseres Parlaments, dass jede Eingabe entgegengenommen, geprüft und beantwortet wird. Reform des Bauvertragsrechts Neuigkeiten im Baurecht: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung EE, der neue Regelungen zum privaten Hausbau und die Anpassung des Bauvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof vorsieht, wurde am 10. Juni in den Bundestag eingebracht. Danach werden Bauunternehmer künftig auf Mindestanforderungen für Baubeschreibungen sowie die Angabe verbindlicher Fertigstellungstermine verpflichtet. Zudem soll neben einem Widerrufsrecht für Bauverträge von 14 Tagen auch die kaufrechtliche Mängelhaftung geändert werden. Eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Änderungen, zu der acht Sachverständige eingeladen sind, findet am 22. Juni im Deutschen Bundestag statt. WICHTIGE TERMINE E 22. Juni 2016 Gemeinsame Kabinettsitzung aus Anlass des 25. Jahrestages des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, Berlin. E 22. Juni 2016 Statement zur Begrüßung beim 7. Bundeswett bewerb „Kommunale Suchtprävention - Innovative Suchtprävention vor Ort“, Berlin. E 27. Juni 2016 Grußwort bei der 6. Nationalen Konferenz „Güterverkehr und Logistik“, Neuss.
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