Informationen - Koblenzer Sommerfest

Uferlounge 13.08.2016
Sommerfest zu Rhein in Flammen
****
Bester Blick und beste Lage, Feuerwerk und Genuss
von 19.00 Uhr bis 02.00 Uhr nachts!
**
Wir statten das Uferplateau auf 300 qm mit Zelten (2/3 der Fläche plus
Sonnensegel je nach Witterung) und Teppichboden aus; Es gibt
loungige Sitz-Ecken und echte Tische mit Stühlen; Keine Bierbänke
ohne Lehne, jeder Gast kann bequem sitzen und genießen.
Am Abend tauchen wir die Lounge in ambientes Licht und freuen uns auf das
Feuerwerk mit allen Gästen!
**
um 19.30 Uhr öffnen die Buffets an mehreren Stationen mit
mediterranen Vorspeisen und Fingerfood-Spezialitäten, einem
ausreichend dimensionierten „Auf die Hand“-Grillbereich mit Bratwurst
und kleinen Steaks im Brötchen sowie zwei üppigen Hauptgang-Buffets
mit Schweinefilet, Rinderragout, Edelfisch-Lasagne, Rosmarinkartoffeln, Semmelknödeln,
Pfannengemüse mit Pasta und Brotkorb.
Ein Dessertbuffet mit Panna Cotta, Tiramisu (eifrei) und
Melonen-Blaubeer-Salat lässt keine Wünsche offen. Die
Buffets bleiben den ganzen Abend geöffnet und niemand
muss hungrig nach Hause gehen.
**
Das Serviceteam räumt Geschirr, Besteck und Gläser ab und bedient Sie an
zwei Theken mit Bitburger Pils und Alkoholfrei, Softdrinks, lokalem Weißund Rotwein sowie Winzersecco. Eine Kaffeestation mit Espresso und
Cappuchino steht ebenso bereit wie ein
Knabberbuffet mit Chips und Popcorn ;-)
**
Preis 149,- € pro Person (inkl. Mwst.) inklusive aller genannten
Leistungen; MAXIMAL 150 Personen! Tickets nur im Vorverkauf, Bestellung nur per
email an: [email protected].
Umtausch, Rückgabe oder Stornierung von Eintritts- oder Teilnahmekarten sind ausgeschlossen. Bei dem Verkauf von
Eintritts- oder Teilnahmekarten liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass dem Kunden
kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Eintritts- oder
Teilnahmekarten ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung.
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag sowie eine daraus resultierende Rückgabe von Eintrittskarten sind nur bei
Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei Absage der Veranstaltung seitens des jeweiligen Veranstalters möglich.