Nr. 239/2016 Magdeburg, 21. Juni 2016 Mehr als 300 Kilometer neue Radwege in Sachsen-Anhalt geplant Presseund Informationsamt der Landesregierung Der Regierungssprecher Sachsen-Anhalts Landesregierung will das Radwegenetz in den kommenden 15 Jahren um exakt 317 Kilometer erweitern. Das sei das Ergebnis der kürzlich durchgeführten Fortschreibung des Bedarfsplans für straßenbegleitende Radwege, erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. Nach Auskunft des Ministers enthält der aktuelle Radwegeplan 72 Vorhaben an Bundesstraßen mit einer Gesamtlänge von 223 Kilometern sowie 54 entlang der Landesstraßen (94 Kilometer), die vordringlich geplant und gebaut werden sollen. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen dafür beträgt knapp 66 Millionen Euro (Bund: rd. 47 Mio. €, Land: rd. 19 Mio. €). Beispielhaft nannte Webel folgende Radwegvorhaben: B1 B 185 B 246 L 21 L 129 L 239 Parchen – Genthin, Aschersleben – Ermsleben, Oschersleben – Abzweig Flotts-Höhe, Kalbe – Wernstedt, Kemberg – Bergwitz, Europaradweg (R 1) – Quarmbeck. Grundlage für die Prioritätenreihung der erforderlichen Radwege war ein landesweit einheitliches Bewertungsverfahren, in das – mit Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung – insgesamt 661 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von knapp 1.850 Kilometern einbezogen wurden. Ziel sei vor allem gewesen, am Ende ein realisierbares Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre vorzulegen. „Die Förderung des Radverkehrs ist integraler Bestandteil der Verkehrspolitik des Landes“, erklärte Webel. Der Minister sieht Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg beim koordinierten Ausbau seines Radwegenetzes. „Mit dem bereits vor fünf Jahren beschlossenen Radverkehrsplan*) realisiert die Landesregierung ein wesentliches Element ihres Verkehrskonzeptes, das alle Verkehrsarten einschließt“, betonte er. Dazu gehöre die regelmäßige Fortschreibung des Bedarfsplans straßenbegleitender Radwege. Vom 03. August 2015 bis einschließlich 07. Oktober 2015 waren die aktuellen Radwegebedarfspläne im Rahmen eines Pilotprojektes für jedermann im Internet einsehbar. Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel.: 0391/ 567-6666 Fax : 0391/ 567-6667 [email protected] www.sachsen-anhalt.de 2 Die Träger öffentlicher Belange – das heißt die Landkreise und Gemeinden sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) – hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, das Online-Beteiligungsverfahren zu nutzen, um sich zu den jeweiligen Vorhaben zu äußern. Der Anteil der mit Radwegen ausgestatteten Bundesstraßen beträgt derzeit rund 25,8 Prozent (dies entspricht rd. 553 km). Rund 13,9 Prozent sind es bei den Landesstraßen (rd. 565 km). Der vorliegende Plan bilde die realistische Grundlage dafür, diese Zahlen bis zum Jahr 2030 kontinuierlich auf rund 36 Prozent an Bundesstraßen und etwa 16 Prozent an Landesstraßen zu erhöhen, erklärte Webel abschließend. Zu Ihrer Information: *) Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 15. Juni 2010 erstmals einen ressortübergreifenden Radverkehrsplan des Landes Sachsen-Anhalt (Landesradverkehrsplan – LRVP) als Fachplan der Landesentwicklung vorgelegt. Der LRVP bildet die Grundlage der Entwicklung eines ganzheitlichen Radverkehrssystems im Land, das den tourismusrelevanten Radverkehr, aber auch den alltags- und freizeitrelevanten Radverkehr umfasst. Mit seiner Aufgabenstellung als konzeptionelle Vorgabe und dem ganzheitlichen Anspruch berührt der LRVP alle Ressorts der Landesregierung gleichermaßen – Tourismus, Verkehr, Energie, Wirtschaft, Familie, Gesundheit und Finanzen. Koordinierendes Ressort für die Erstellung und die bisherige Umsetzung des LRVP ist das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt (MLV). Der LRVP enthält in seiner Anlage den Bedarfsplan für die straßenbegleitenden Radwege an Bundesstraßen und den Bedarfsplan für die straßenbegleitenden Radwege an Landesstraßen, die nach fünf Jahren fortzuschreiben waren. Das Ergebnis der Fortschreibung ist eine Prioritätenreihung der Radwegvorhaben anhand eines landesweit einheitlichen Bewertungsverfahrens unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien mit unterschiedlicher Wichtung. Die bewerteten Straßenabschnitte konnten dabei eine Punktzahl auf einer Skala von 0,00 bis 10,00 Punkte erreichen – je höher die Punktzahl, desto größer die Dringlichkeit des Vorhabens. Die Einordnung der Vorhaben in die fortgeschriebenen Radwegebedarfspläne erfolgte entgegen der bisherigen dreiteiligen Einstufung (Dringlichkeitsstufen I bis III) in einen so genannten Vordringlichen Bedarf, dessen Umsetzung innerhalb der Gültigkeit der Radwegebedarfspläne vorgesehen ist und einen „Weiteren Bedarf“. Projekte, die sich bereits in Planung oder Bau befinden, wurden dem neuen Bewertungsverfahren nicht unterzogen, sondern als gesetzte Vorhaben in die Radwegebedarfspläne aufgenommen. Aufgrund der unterschiedlichen Haushaltsmittelbereitstellungen für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen – der Bund stellt rund drei Millionen Euro jährlich, das Land rund eine Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung – wurde die Gültigkeit der Radwegebedarfspläne auf einen mittelfristigen Zeithorizont von 15 Jahren erhöht. So ist gewährleistet, dass ein realistisches Arbeitsprogramm für den Geltungszeitraum 2015 bis 2030 aufgestellt wurde. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Planungshorizont der Bundesverkehrswegeplanung. Die Abgrenzung zwischen dem „Vordringlichen“ und dem „Weiteren Bedarf“ erfolgte auf Basis der voraussichtlichen Finanzierungsmöglichkeiten für den Zeitraum 2015 bis 2030, der Punktzahl des Bewertungsverfahrens und der personellen Kapazitäten der Landesstraßenbauverwaltung. Die „Abschneidegrenze“ zwischen dem „Vordringlichen“ und „Weiteren Bedarf“ unterscheidet sich bei Bund und Land einzig wegen der unterschiedlichen Haushaltsmittelansätze für diesen Aufgabenbereich. 3 In der Koalitionsvereinbarung für die 7. Legislaturperiode (2016-2021) wurde eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Baumaßnahmen im Landesstraßenbereich in Höhe von 85 Millionen Euro jährlich festgelegt. Davon sollen acht Prozent (rd. 6,8 Mio. €) pro Jahr für den Bau von Radwegen eingesetzt werden. Vorbehaltlich der benannten Mittelzuweisung, der personellen Kapazitäten in der Straßenbauverwaltung zur Schaffung des erforderlichen Planungsvorlaufes und zur Umsetzung dieser Vorhaben besteht die Zielstellung, die „Abschneidegrenze“ für den Bedarfsplan für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen entsprechend den dann gültigen Randbedingungen voraussichtlich in zwei Jahren nachzusteuern und nach unten zu korrigieren. Unter dieser Annahme und einem kontinuierlich ansteigenden Mittelaufwuchs für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen von derzeit rund einer Million Euro auf dann 6,8 Millionen Euro im Jahr 2030 kann ein zusätzliches Investitionsvolumen von rund 53 Millionen Euro (bisher rd. 19 Mio. €) überschlägig kalkuliert werden. Dies würde dazu führen, dass aus den derzeitig im Weiteren Bedarf enthaltenen Vorhaben rd. 97 Radwege mit einer Länge von mehr als 260 Kilometern zusätzlich dem Vordringlichen Bedarf zuzuordnen wären (jetzt 54 mit rd. 94 km). Bei Realisierung dieser Vorhaben würde sich der Ausstattungsgrad mit Radwegen an Landesstraßen auf 22,6 Prozent erhöhen. Derzeit liegt er wie oben bereits erwähnt bei 13,9 Prozent.
© Copyright 2024 ExpyDoc