Philosophische Fakultät (Juli): BA-Prüfungsausschuss (B-RPO §17 (1)) (zwei studentische Mitglieder) "Für die Organisation der Prüfungen in den Studienrichtungen und für die durch diese und die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben ist in jeder Fakultät ein Prüfungsausschuss zu bilden." Idealerweise sollten die Studierenden BA-Studierende sein. *** MA-Prüfungsausschuss (M-RPO §18 (1)) (zwei studentische Mitglieder) "Für die Organisation der Prüfungen in den Master-Programmen und für die durch diese Rahmenordnung und die Prüfungsordnungen zugewiesenen Aufgaben ist in jeder Fakultät ein Prüfungsausschuss zu bilden. Bei fakultätsübergreifenden Master-Programmen ist in der Prüfungsordnung die Zuständigkeit eines Prüfungsausschusses einer Fakultät festzulegen." Idealerweise sollten die Studierenden MA-Studierende sein. *** Promotionsausschuss (Pr-O-PhF §5(1)) (ein studentisches Mitglied) "Der Fakultätsrat wählt jeweils zu Beginn seiner Amtszeit einen Promotionsausschuss. Ihm gehören eine Studentin bzw. ein Student der Fakultät, eine promovierte akademische Mitarbeiterin bzw. ein promovierter akademischer Mitarbeiter der Fakultät sowie sechs Professorinnen bzw. Professoren an, die je ein Seminar der Fakultät vertreten und von denen eine bzw. einer die Dekanin bzw. der Dekan ist. Die Dekanin bzw. der Dekan oder eine bzw. ein von ihr bzw. ihm bestellte Vertreterin bzw. bestellter Vertreter führt den Vorsitz." Idealerweise sollte es sich hierbei um eine Promotionsstudentin bzw. um einen Promotionsstudenten handeln. Weiterhin gibt es zwei beratende Ausschüsse mit folgender studentischer Beteiligung: *** Studienkommission (drei studentische Mitglieder) Die Studienkommission ist ein Gremium auf Institutsebene und dem Fakultätsrat unmittelbar untergeordnet. Zu den Hauptaufgaben gehören das Beraten über die Lehrprogramme, studienbezogene Angelegenheiten, sowie das Verändern und Beschließen neuer Studiengänge, über die anschließend im Fakultätsrat entschieden wird. *** Haushalts- und Strukturausschuss (ein studentisches Mitglied) Der Ausschuss berät die Falkultät in Haushalts- und Strukturfragen, beispielsweise bei der Mittelverteilung. Noch eine kurze Info um Zeitaufwand: Die Prüfungsausschüsse haben keine regelmäßigen Treffen. Lediglich in besonders zu betrachtenden Fällen kommen sie zusammen, aber auch nur, wenn die Mitglieder das nicht per Mail regeln können. Die Studienkommission tagt in der Regel einmal im Semester, um beispielsweise über das kommende Lehrprogramm zu sprechen. Der Haushalts- und Strukturausschuss trifft sich ca. zwei- bis dreimal im Semester. Stawi Fak (zum Wintersemester): Prüfungsausschüsse EW Fak (zum Wintersemester): Studienkommission (Beschreibung siehe oben) StuFu- Prüfungsausschuss (Juni): wie oben bei Philo Fak beschrieben + Bestätigung von Veranstaltungen, die durch die Studierenden organisiert werden Ansonsten sind die Senatsausschüsse zu besetzen (Wintersemester) und das sind die folgenden: Senatsausschuss für Studienangelegenheiten: Beratung des Präsidiums und des Senats in grundsätzlichen Angelegenheiten von Studium und Lehre, Vorbereitung der Beschlussfassung des Senats über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie Rahmenprüfungsordnungen, weiterhin Prüfung der durch den Fakultätsrat beschlossenen Prüfungsordnungen Bibliotheksausschuss: Beratung des Präsidiums und Senat in Grundsatzfragen der Universitäts- und Forschungsbibliothek (z.B. Fächerstruktur) sowie grundlegenden Fragen des Benutzungsbetriebs, weiterhin Beratung zur Verteilung der jährlichen Haushaltsmittel für den Literaturerwerb Ausschuss für internationale Angelegenheiten: Beratung zu internationalen Angelegenheiten in Studium, Lehre und Forschung z.B. Prüfung von Kooperationsverträgen, Koordinierung und Verantwortung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Austauschplätzen und -stipendien auf gesamtuniversitärer Ebene Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten: Vorberatung der jährlichen Verteilung der Haushaltsmittel Senatsausschuss gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Ansprechpartner für Hochschulmitglieder in Fällen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Unterstützung der Kommunikation mit inner- und außeruniversitären Stellen z.B. Hochschulleitung und zivilen Beratungsstellen), Dokumentation von Vorfällen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen Hochschulmitglieder und -angehörige, fächerübergreifende Sensibilisierung für die Problematik von Alltagsrassismus -> Im Ausschuss für Forschung gibt es keine Studi-Vertreter*innen
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