Gremien der Hochschule Hannover Die Hochschulwahlen finden jedes Jahr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der 49. Kalenderwoche statt: http://www.hs-hannover.de/justiziariat/hochschulwahlen/index.html Senat Dem Senat der Hochschule Hannover gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an: 7 ProfessorenInnen, 2 Studierende, 2 wissenschaftlichen/künstlerische MitarbeiterInnen, 2 MitarbeiterInnen des technischen und Verwaltungsdienstes. Die Mitglieder des Präsidiums, die DekanInnen sowie die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Senat mit beratender Stimme an. Der Senat kann Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen einsetzen, die Senat und Präsidium beraten. Die Amtszeit der stimmberechtigten nichtstudentischen Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Die Sitzungen des Senats finden drei- bis viermal pro Semester statt. Die Geschäftsordnung regelt die Sitzungen des Senats. Der Senat entscheidet in allen die gesamte Hochschule betreffenden oder über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Gemäß § 41 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) beschließt der Senat insbesondere die Ordnungen der Hochschule, soweit diese Zuständigkeit nicht den Fakultäten zugewiesen ist, den Entwicklungsplan der Hochschule sowie den Frauenförderplan, letzteres im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Gegenüber dem Präsidium hat der Senat ein umfassendes Informationsrecht. Er ist vor einem Beschluss über den Wirtschaftsplan zu hören und über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren. Fakultätsräte Die Fakultäten der Hochschule Hannover haben mit dem Fakultätsrat ein besonderes Gremium, das in allen Angelegenheiten der Fakultät entscheidet, soweit das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) nichts anderes bestimmt. So entscheidet der Fakultätsrat z. B. über den Einsatz von Haushaltsmitteln in der Fakultät, die Ausschreibung von Stellen, die Lehrpläne und die Prüfungsordnungen. Der Fakultätsrat besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern: 7 ProfessorInnen, 2 Studierende, 2 wissenschaftlichen/künstlerische MitarbeiterInnen, 2 MitarbeiterInnen des technischen und Verwaltungsdienstes. Die nichtstudentischen Mitglieder des Fakultätsrats werden für zwei Jahre, die studentischen Mitglieder für ein Jahr gewählt. Fachschaftsräte Jede Fakultät der Hochschule Hannover verfügt über einen Fachschaftsrat (ggf. nach Abteilungen differenziert), der als ein rein studentisches Gremium die Studierenden der Fakultät(-sabteilung) vertritt und deren laufende Geschäfte führt. Der Fachschaftsrat besteht aus fünf gewählten Mitgliedern; weitere Studierende können zu seiner Unterstützung mitarbeiten. Die Mitglieder des Fachschaftsrates werden für zwei Semester von den Studierenden der jeweiligen Fakultät gewählt. Studierendenparlament Das Studierendenparlament ist die Beschluss fassende Versammlung der von den Studierenden der Standorte gewählten StandortvertreterInnen. Das Studierendenparlament besteht aus 21 Mitgliedern, ggf. mit Überhangmandaten. Die Mitgliederzahl wird aus dem Verhältnis der Studierenden eines Standortes zur Gesamtzahl der Studierendenschaft am Mittwoch der 40. KW errechnet, wobei aber mindestens zwei Vertreter pro Standort entsandt werden. Die Aufgaben des Studierendenparlaments sind in § 12 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover geregelt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Wahl. Abwahl, Entlastung des AStA, Zusammenschlüsse mit Studierenden anderer Hochschulen zu Verbänden, Beschlussfassung über die Wahlordnung, Beitragsordnung und Finanzordnung der Studierendenschaft u. ä. m. Studienkommission Die Studienkommission (§ 45 NHG) entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehrorganisation. Sie erarbeitet Vorschläge für alle Ordnungen, die den Studienbetrieb regeln, insbesondere die Studien- und Prüfungsordnungen sowie für die Weiterentwicklung des Studienangebots. Sie koordiniert studiengangsübergreifend das Lehrangebot und die Entwicklung von Modulen. Ferner entscheidet die Studienkommission in grundsätzlichen Fragen der Lehrorganisation, soweit nicht die Studiendekanate zuständig sind. Sie kann dem Präsidium organisatorische und personelle Maßnahmen zur Behebung von Engpässen im Lehrangebot vorschlagen. Die Studienkommission entwickelt die Personal- und Kapazitätsplanung für die Lehre im Hinblick auf die Nachfrage aus den Studiengängen und auf zukünftige Entwicklungen der Hochschule. Sie macht insbesondere Vorschläge für die Denomination bei der Neu- oder Wiederbesetzung von Stellen in der Lehre. Über die Planung entscheidet der Senat. Sie initiiert und koordiniert das Qualitätssicherungsprogramm der Hochschule. Die Studienkommission bündelt die Erfahrungen in der Lehre, wertet sie aus und entwickelt daraus Ideen zur Modifizierung oder Neuentwicklung von Studiengängen. Der Studienkommission der Fakultät II gehören 6 stimmberechtigte Mitglieder - 3 ProfessorInnen und 3 Studierende - und ein nicht-stimmberechtigter Vorsitzender an. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Organisation der Prüfungen. Die Grundlage für die Arbeit des Prüfungsausschuss sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen. Dem Prüfungsausschuss der Fakultät II gehören 7 stimmberechtigte Mitglieder - 4 ProfessorInnen, 1 Studierende/r, 1 wissenschaftliche(r)/ künstlerische(r) MitarbeiterIn, 1 MitarbeiterIn des technischen und Verwaltungsdienstes.
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