drucksache 6/4476_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSMINISTERIUM
Freistaat
SACHSEN
FÜR WIRTSCHAFT
ARBEIT UND VERKEHR
Der Staatsminister
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
Durchwahl
Telefon: 0351 564-8001
Telefax: 0351 564-8024
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion
Drs.-Nr.; 6/4476
Thema: Fertigstellung der S 84
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
63-4022/3/13
Dresden,
0 APR 20W
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt;
„Laut Medienberichten ist der Weiterbau der S 84 mittlerweile zum Er¬
liegen gekommen. Betroffene Bürger schlagen nun ein Eingreifen des
sächsischen Wirtschaftsministeriums vor."
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
ir
Zertifikat seit 2006
audlt bcrufundfamilfc
Frage 1: Inwieweit ist die Staatsregierung bereit den Fertigstellungsprozess der S 84, also der Dresdner Straße in Coswig, mit
rechtlichen und/oder finanziellen Mitteln zu beschleunigen
bzw. zu unterstützen?
Frage 2: Welcher Zeithorizont ist für die Fertigstellung der S 84 bei
einerweiteren Verzögerung, durch die im Raum stehende Ein¬
leitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens im Jahr
2017, zu veranschlagen?
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr
Wilhelm-Buck-Straße 2
Frage 3: Welche Ursachen hatte die Änderung der Planungszuständig¬
keit vom Landesamt für Straßenbau hin zur Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (Deges)?
01097 Dresden
Außenstellen:
Hoyerswerdaer Straße 1
01099 Dresden
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3:
Glacisslraße 4
01099 Dresden
Die Dresdner Straße in Coswig ist als Staatsstraße S 82 gewidmet und unter
Verkehr. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das vermutlich
angefragte Straßenbauvorhaben „S 84 Neubau Niederwartha - Meißen", im
Bereich Coswig betreffend die in Planung befindlichen Bauabschnitte 2.2
und 3.
www.smwa.saohsen.de
Verkehrsanbindung;
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien
3, 7, 8
Haltestelle Carolaplatz
Kein Zugang für elektronisch signierte
sowie für verschlüsselte elektronische
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Dokumente.
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ARBEIT UND VERKEHR
Das Neubauprojekt "S 84 Elbtalstraße" ist im aktuell geltenden Landesverkehrsplan
Sachsen 2025 als ein wesentliches überregionales Vorhaben im sächsischen
Staatsstraßennetz enthalten. Die beiden hier thematisierten Planungsabschnitte sind in
der Dringlichkeitsstufe 1 des Landesverkehrsplanes eingeordnet. Für die Dringlichkeits¬
stufe 1 wurde im Landesverkehrsplan der Bedarf für den Zeitraum bis 2025
abschließend festgelegt. Damit verbunden ist das Bekenntnis der Staatsregierung,
diese Vorhaben in diesem Zeitraum umzusetzen und zu finanzieren.
Ohne Baugenehmigung kann in Deutschland weder ein privater Investor noch die
öffentliche Hand die bauliche Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen beauftragen,
da bei diesen großflächigen Vorhaben immer massiv in öffentliche und private
Interessen- und Eigentumsverhältnisse eingegriffen wird. Entsprechend vielgestaltig
und umfangreich sind die baurechtlichen Problemstellungen, die im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens zu bewältigen sind. Aufgrund von Einwendungen und
Vorschlägen der beteiligten Städte Coswig und Radebeul im Planfeststellungsverfahren
wurde die Notwendigkeit erkannt, die planerischen Lösungen komplett überarbeiten zu
lassen und die Baurechtsherstellung mit neuen Unterlagen zu beantragen.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragte die
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Neuauf¬
stellung der Genehmigungsunterlagen, um das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
(LASuV) personell zu entlasten und eine zügige Projektbearbeitung zu befördern. Für
die Erstellung der neuen Entwurfsplanung sind intensive Abstimmungen mit den
ansässigen Unternehmen und Kommunen erforderlich. Die vorgesehene bahnparallele
Trassenführung im Stadtbereich Coswig ist nur mit Eingriffen in die Anlagen der Bahn
realisierbar und erfordert damit die Klärung technischer, wirtschaftlicher und
baulogistischer Details mit den zuständigen Bahnunternehmen. Darüber hinaus sind
technische und wirtschaftliche Fragen zur Altlastenproblematik von im zukünftigen
Baufeld befindlichen Industrie- und Betriebsflächen zu klären.
Anhand dieser Erläuterungen wird deutlich, dass viele Probleme im Rahmen der
hochkomplexen Planung zu lösen sind und im Planfeststellungsverfahren verschieden¬
ste private und öffentliche Interessenlagen berücksichtigt und abgewogen werden
müssen. Bei der Bearbeitung der Unterlagen und der Verfahrensführung ist Sorgfalt
geboten, da immer damit gerechnet werden muss, dass der Planfeststellungsbeschluss
gerichtlich überprüft wird. Ein Fertigstellungstermin der Maßnahme ist erst absehbar,
wenn Baurecht besteht.
Es wird intensiv an den Planungen gearbeitet und es ist vorgesehen, in der ersten
Jahreshälfte 2016 den Arbeitsstand der Planungen bei den beteiligten Städten
Radebeul und Coswig erneut vorzustellen. Dies erfolgt regelmäßig.
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