STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.; 6/4476 Thema: Fertigstellung der S 84 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4022/3/13 Dresden, 0 APR 20W Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; „Laut Medienberichten ist der Weiterbau der S 84 mittlerweile zum Er¬ liegen gekommen. Betroffene Bürger schlagen nun ein Eingreifen des sächsischen Wirtschaftsministeriums vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilfc Frage 1: Inwieweit ist die Staatsregierung bereit den Fertigstellungsprozess der S 84, also der Dresdner Straße in Coswig, mit rechtlichen und/oder finanziellen Mitteln zu beschleunigen bzw. zu unterstützen? Frage 2: Welcher Zeithorizont ist für die Fertigstellung der S 84 bei einerweiteren Verzögerung, durch die im Raum stehende Ein¬ leitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2017, zu veranschlagen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 Frage 3: Welche Ursachen hatte die Änderung der Planungszuständig¬ keit vom Landesamt für Straßenbau hin zur Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (Deges)? 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Glacisslraße 4 01099 Dresden Die Dresdner Straße in Coswig ist als Staatsstraße S 82 gewidmet und unter Verkehr. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das vermutlich angefragte Straßenbauvorhaben „S 84 Neubau Niederwartha - Meißen", im Bereich Coswig betreffend die in Planung befindlichen Bauabschnitte 2.2 und 3. www.smwa.saohsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Seite 1 von 2 Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Das Neubauprojekt "S 84 Elbtalstraße" ist im aktuell geltenden Landesverkehrsplan Sachsen 2025 als ein wesentliches überregionales Vorhaben im sächsischen Staatsstraßennetz enthalten. Die beiden hier thematisierten Planungsabschnitte sind in der Dringlichkeitsstufe 1 des Landesverkehrsplanes eingeordnet. Für die Dringlichkeits¬ stufe 1 wurde im Landesverkehrsplan der Bedarf für den Zeitraum bis 2025 abschließend festgelegt. Damit verbunden ist das Bekenntnis der Staatsregierung, diese Vorhaben in diesem Zeitraum umzusetzen und zu finanzieren. Ohne Baugenehmigung kann in Deutschland weder ein privater Investor noch die öffentliche Hand die bauliche Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen beauftragen, da bei diesen großflächigen Vorhaben immer massiv in öffentliche und private Interessen- und Eigentumsverhältnisse eingegriffen wird. Entsprechend vielgestaltig und umfangreich sind die baurechtlichen Problemstellungen, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu bewältigen sind. Aufgrund von Einwendungen und Vorschlägen der beteiligten Städte Coswig und Radebeul im Planfeststellungsverfahren wurde die Notwendigkeit erkannt, die planerischen Lösungen komplett überarbeiten zu lassen und die Baurechtsherstellung mit neuen Unterlagen zu beantragen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragte die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Neuauf¬ stellung der Genehmigungsunterlagen, um das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) personell zu entlasten und eine zügige Projektbearbeitung zu befördern. Für die Erstellung der neuen Entwurfsplanung sind intensive Abstimmungen mit den ansässigen Unternehmen und Kommunen erforderlich. Die vorgesehene bahnparallele Trassenführung im Stadtbereich Coswig ist nur mit Eingriffen in die Anlagen der Bahn realisierbar und erfordert damit die Klärung technischer, wirtschaftlicher und baulogistischer Details mit den zuständigen Bahnunternehmen. Darüber hinaus sind technische und wirtschaftliche Fragen zur Altlastenproblematik von im zukünftigen Baufeld befindlichen Industrie- und Betriebsflächen zu klären. Anhand dieser Erläuterungen wird deutlich, dass viele Probleme im Rahmen der hochkomplexen Planung zu lösen sind und im Planfeststellungsverfahren verschieden¬ ste private und öffentliche Interessenlagen berücksichtigt und abgewogen werden müssen. Bei der Bearbeitung der Unterlagen und der Verfahrensführung ist Sorgfalt geboten, da immer damit gerechnet werden muss, dass der Planfeststellungsbeschluss gerichtlich überprüft wird. Ein Fertigstellungstermin der Maßnahme ist erst absehbar, wenn Baurecht besteht. Es wird intensiv an den Planungen gearbeitet und es ist vorgesehen, in der ersten Jahreshälfte 2016 den Arbeitsstand der Planungen bei den beteiligten Städten Radebeul und Coswig erneut vorzustellen. Dies erfolgt regelmäßig. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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