Frühe Bildung: Gleiche Chancen – Große Schritte für kleine Füße Unsere Initiativen zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zurück weiter zurück www.fruehe-chancen.de weiter zurück weiter Seite 5 Vorwort Inhalt zurück weiter Liebe Leserinnen und Leser, Bund, Länder und Kommunen arbeiten gemeinsam daran, die frühe Bildung zu verbessern. Immer mehr Kinder werden in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege gefördert und betreut. Der Ausbau der Kinderbetreuung macht das möglich, und Eltern können dadurch Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren. In erster Linie aber geht es um die Kinder. Jedes Kind soll die besten Startchancen ins Leben haben. Dazu leisten Kitas und Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag. Damit sie diesen Beitrag flächendeckend hochwertig erbringen können, steht nach dem Platzausbau nun verstärkt die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung im Fokus. Was heißt Qualität? In Kitas und Kindertagespflegestellen treffen Kinder Spielgefährtinnen und Spielgefährten und lernen den respektvollen Umgang miteinander. Sie bewegen sich und bekommen etwas Gesundes zu essen. Sie entwickeln sich weiter, Talente bilden sich heraus. Kinder beginnen, die Welt zu entdecken, die Welt der Mitmenschen, die Welt der Dinge und die Welt der Sprache. Qualität in der Kindertagesbetreuung bedeutet, all dies nicht nur geschehen zu lassen, sondern bewusst zu fördern und dabei alle Kinder im Blick zu haben. Qualität fordert pädagogische Aufmerksamkeit und Fachkräfte, die die erforderlichen Fertigkeiten und die nötige Zeit dafür haben. Qualität kostet Geld – aber zuallererst den Willen, sich weiterzuentwickeln, sich Rat zu holen, sich auszutauschen. Und das Geld ist gut investiert; denn wo könnte es besser, zukunftsorientierter eingesetzt werden als für die Chancen unserer Kinder? Seite 6 Vorwort Inhalt zurück weiter Mein Ziel ist es, allen Kindern bundesweit hochqualitative Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Deshalb habe ich gemeinsam mit den Ländern im November 2014 den Startschuss für einen Qualitätsprozess gegeben. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen definieren mit Unterstützung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis erforderliche Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung und erarbeiten notwendige Handlungsstrategien, um diese Ziele zu erreichen. Darüber hinaus haben wir zum 1. Januar 2016 drei Bundesprogramme auf den Weg gebracht: Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ fördert alltagsintegrierte sprachliche Bildung in den Kitas. Damit Betreuungsangebote Familien noch besser in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, fördert das Bundesprogramm „KitaPlus“ passgenaue Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mit dem Bundesprogramm „Kindertagespflege“ wird die Kindertagespflege als eine wichtige Säule in der Kinderbetreuungslandschaft gestärkt. Dazu kommt eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung des Bundes für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Zu allen diesen Initiativen finden Sie Informationen in dieser Broschüre. Und alle diese Initiativen werden getragen von einem festen Willen: Die Kinder stehen im Mittelpunkt. Wir wollen, dass alle Kinder in Deutschland beste Startchancen haben. Dafür investieren wir, und dafür setzen wir uns weiter ein. Viel Freude beim Lesen! Manuela Schwesig Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Seite 7 Inhalt Inhalt zurück weiter Inhalt Vorwort ................................................................................................................ 5 I. Frühe Bildung lohnt sich............................................................................... 9 II. Mehr Betreuungsplätze für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung..................................................................................................... 11 III.Gemeinsamer Qualitätsprozess................................................................. 17 IV.Neue Impulse für die Qualitätsentwicklung durch Bundesprogramme........................................................................................... 21 Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“............................................................................. 23 Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“....................................................................................... 26 Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“..................................................................................... 28 Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“......................... 30 ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ ..................................................................... 32 zurück weiter Seite 9 Kapitel I Inhalt zurück weiter I. Frühe Bildung lohnt sich Kinder haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Bildung von Anfang an. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gehören heute für die allermeisten Kinder zum Aufwachsen dazu. Sie treten zunehmend als weiterer Lebensmittelpunkt neben die Familien. Die Kindertagesbetreuung ist der Ort, an dem Kinder Freundinnen und Freunde finden. Sie spielen dort in einem geschützten Raum, erproben sich und sammeln viele neue Erfahrungen. Sie lernen ihre Rechte, aber auch die Rechte ihres Gegenübers kennen. Davon profitieren alle Kinder. Denn qualitativ hochwertige Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege fördern die kognitive und sozialemotionale Entwicklung. Besonders profitieren Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und Kinder mit nicht deutscher Familiensprache von frühkindlicher Bildung und Betreuung. Beispielsweise können die sprachlichen Fähigkeiten bei Kindern, die über mehrere Jahre eine Kindertageseinrichtung bzw. eine Kindertagespflegestelle besuchen, verbessert werden. Auch der Start in die Schule kann so leichter gelingen. Eine anregende Kindertagesbetreuung trägt daher dazu bei, allen Kindern von Anfang an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Bildungsökonominnen und -ökonomen, wie beispielsweise der Nobelpreisträger James Heckman, haben darüber hinaus aufgezeigt, dass qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote in den ersten Lebensjahren auch langfristig mit positiven Effekten für die Kinder verbunden sind. Diese zeigen sich nicht nur in verbesserten schulischen Leistungen, sondern auch in den Bereichen Gesundheit, Seite 10 Kapitel I Inhalt zurück weiter Einkommen und gesellschaftliche Teilhabe. Die Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass frühe Bildungs- und Betreuungsangebote zur Chancengleichheit und Armutsprävention beitragen. Eine gute Kindertagesbetreuung ist aber auch für Mütter und Väter von entscheidender Bedeutung. Bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote sind wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglichen den Eltern eine Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigene Erwerbstätigkeit. Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dadurch sollen die Zugänge zur Kindertagesbetreuung erleichtert und die Bildungschancen der Kinder verbessert werden. Der Rechtsanspruch kann durch das Angebot eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Aktuell kommen viele Familien auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg und Terror nach Deutschland. Für Kinder mit Fluchthintergrund gilt der Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung gleichermaßen. Voraussetzungen dafür sind, dass sie eine Aufenthaltsgestattung besitzen, dass die Familie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen hat und in der zugewiesenen Kommune untergebracht ist. Familien mit Fluchthintergrund profitieren doppelt von einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung: Die Eltern können Sprachkurse besuchen, um eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung aufzunehmen, während die Kinder gut betreut sind. Die Kinder erwerben im pädagogischen Alltag auf spielerische Weise die deutsche Sprache und finden schnell Kontakt zu Gleichaltrigen. Dadurch wird die Integration in die Gesellschaft von Kindern mit Fluchthintergrund und ihren Familien unterstützt. Seite 11 Kapitel II Inhalt zurück weiter II. Mehr Betreuungsplätze für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung Schon lange setzt sich der Bund für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot ein. Den Grundstein legte 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Bis 2010 entstanden 230.000 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kitas und der Kindertagespflege. Im Zuge des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde der Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortgesetzt – mit Erfolg. Am 1. März 2015 besuchten bundesweit knapp 700.000 Kinder unter drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder ein Angebot der Kindertagespflege. Das sind über 300.000 Kinder mehr in Kindertagesbetreuung als noch 2008. Von 2008 bis 2015 ist die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren von 17,6 Prozent auf 32,9 Prozent gestiegen und hat sich somit fast verdoppelt (Abb. 1). Kapitel II Seite 12 Inhalt zurück weiter Abb. 1: Zahl betreuter Kinder unter drei Jahren und Betreuungsquote in Deutschland von 2008 bis 2015 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 693.343 660.750 (32,9 %) 596.289 (32,3 %) 558.208 (29,3 %) 514.484 (27,6 %) 470.401 (25,2 %) 413.707 (23,0 %) 361.623 (20,2 %) (17,6 %) 300.000 200.000 100.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2008–2015, Stichtag: 15. März (2008), 1. März (2009–2015). Befragungen zeigen, dass der Betreuungsbedarf von Eltern immer noch höher ist als die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze (Abb. 2). Zudem sollen – neben allen einheimischen Kindern – auch alle Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund einen Platz in der Kita oder in der Tagespflege finden, wenn die Eltern dies wünschen. Deshalb muss der Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorangehen. Weitere Informationen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/ausbau/. Seite 13 Kapitel II Inhalt zurück weiter Abb. 2: Betreuungsquoten von Kindern unter drei Jahren und Betreuungsbedarfe der Eltern 2015 nach Ländern 11,0 PP BadenWürttemberg 27,8 % 9,2 PP Bayern 27,5 % 7,6 PP Berlin 38,8 % 36,7 % 45,9 % 4,5 PP Brandenburg 56,8 % 61,3 % 14,1 PP Bremen 27,1 % 8,5 PP Hamburg 29,7 % 6,5 PP MecklenburgVorpommern NordrheinWestfalen 13,3 PP RheinlandPfalz 11,8 PP 28,3 % 25,8 % 30,6 % 11,1 PP Saarland 28,3 % 6,1 PP Sachsen 39,7 % 39,6 % 39,1 % 42,4 % 39,4 % 50,6 % 56,7 % 4,3 PP SachsenAnhalt 57,9 % 62,2 % 12,2 PP SchleswigHolstein 31,4 % 4,3 PP Thüringen 0% 51,8 % 56,0 % 62,5 % 11,3 PP Niedersachsen 41,2 % 43,3 % 10,0 PP Hessen 53,5 % 43,6 % 52,3 % 56,6 % 25 % Differenz Betreuungswünsche und Betreuungsquote in Prozentpunkten 50 % 75 % Betreuungsquote Betreuungsbedarf Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2015, Stichtag: 1. März, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik; Deutsches Jugendinstitut, Ergebnisse der repräsentativen Regionalbefragung zu den Betreuungswünschen der Eltern von Kindern unter drei Jahren, 2015. Seite 14 Kapitel II Inhalt zurück weiter Der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ist mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung kontinuierlich gestiegen. Trotz des enormen Personalzuwachses ist das Qualifikationsniveau der pädagogischen Fachkräfte seit 2008 konstant hoch geblieben. Erzieherinnen und Erzieher gehen nicht allein ihrer Betreuungsaufgabe nach, sondern sind maßgeblich für die Erziehungs- und Bildungsfürsorge verantwortlich. Wegen dieser gestiegenen Anforderungen ist es notwendig, das Berufsfeld aufzuwerten sowie angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen. Die pädagogischen Fachkräfte leisten bereits sehr gute Arbeit und begleiten die Kleinsten bei wichtigen informellen Lernprozessen. Damit zukünftig ausreichend Fachkräfte gewonnen und langfristig im System gehalten werden, muss das Tätigkeitsfeld für die Beschäftigten attraktiver werden. Denn nur mit ausreichend qualifiziertem und motiviertem Personal stehen Kindern zuverlässige und erfahrene Bezugspersonen zur Verfügung. Investitionen in frühkindliche Bildung Am 1. Januar 2015 ist das „Gesetz zur weiteren Entlastung der Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden weitere Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige geschaffen. Zum anderen befördert es unmittelbar qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung. Seite 15 Kapitel II Inhalt zurück weiter Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wurde um 550 Millionen Euro aufgestockt. Dabei handelt es sich bereits um das dritte Investitionsprogramm, mit dem der Bund den Ländern Finanzhilfen für den Ausbau von Betreuungsplätzen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern seit 2009 Mittel für die Finanzierung der Betriebskosten von Kindertagesbetreuung zur Verfügung und wird diese Zuwendungen auch zukünftig leisten. Seit 2015 umfasst dies jährlich insgesamt 845 Millionen Euro für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten nochmals um je 100 Millionen Euro, sodass in diesen Jahren insgesamt 945 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Seit 2008 hat sich der Bund damit bereits mit 5,4 Milliarden Euro für Investitionen und Betriebskosten am Betreuungsplatzausbau für Kinder unter drei Jahren beteiligt. Außerdem stellt der Bund den Ländern die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld zur Verfügung. Das sind zusätzlich rund 2 Milliarden Euro von 2016 bis 2018 für die Förderung der Kinderbetreuung. zurück weiter Seite 17 Kapitel III Inhalt zurück weiter III. Gemeinsamer Qualitätsprozess Um allen Kindern gleiche Chancen von Anfang an zu ermöglichen, engagiert sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in besonderem Maße für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ Am 6. November 2014 haben Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder mit der Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“ den Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsprozess gegeben. Bund, Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben auf der Konferenz zentrale Handlungsbereiche in einem Communiqué definiert, für die konkrete Qualitätsziele verabredet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifizierung der Fachkräfte, die Stärkung der Leitung, Maßnahmen zur Ge sundheitsförderung und die Sicherung eines bedarfs- und entwicklungsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots. Die Kindertagespflege ist ausdrücklich Teil des Qualitätsprozesses. Auf der Webseite www.fruehe-chancen.de/qualitaet finden Sie weitere Informationen zum Qualitätsprozess sowie das Communiqué zum Download. Seite 18 Kapitel III Inhalt zurück weiter Bund-Länder-Arbeitsgruppe Die in der Folge konstituierte Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wird diese gemeinsamen Qualitätsziele ausarbeiten. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände entwickeln in regelmäßigen Sitzungen Erfolg versprechende Handlungsstrategien, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung nachhaltig zu verbessern. Durch die Unterstützung von Expertinnen und Experten der Wissenschaft, der Träger, der Verbände und der Gewerkschaften wird sichergestellt, dass wissenschaftliche Empfehlungen und die Expertise der Praxis berücksichtigt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe werden Bund, Länder und Kommunen Ende 2016 einen gemeinsamen Zwischenbericht veröffentlichen, in dem die qualitativen Anforderungen für die jeweiligen Handlungsfelder der frühen Bildung und ihre Finanzierung dargestellt werden. Seite 19 Kapitel III Inhalt zurück weiter Bund-Länder-Konferenzen Bund, Länder und Kommunen diskutieren auf den jährlichen Konferenzen, wie Qualität verbessert werden kann, und verständigen sich auf das weitere gemeinsame Vorgehen. Anlässlich der Bund-LänderKonferenz „Frühe Bildung lohnt sich“ am 5. November 2015 haben Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung zu Investitionen in frühe Bildung unterzeichnet. Auch die Wirtschaft profitiert von guten Angeboten der Kindertagesbetreuung: Einerseits ermöglichen sie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits helfen sie, mit guter früher Bildung das Fachkräftepotenzial der Zukunft zu sichern. Wirtschaft und Gewerkschaften haben daher ebenfalls ein großes Interesse an einer hohen Qualität der Bildungsund Betreuungsangebote in der Kindertagesbetreuung. Beide Akteure wurden als wichtige Partner für den Qualitätsprozess gewonnen und werden die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung aktiv unterstützen sowie durch eigene Maßnahmen begleiten. Die gemeinsame Erklärung „Frühe Bildung lohnt sich“ finden Sie auf der Webseite www.fruehe-chancen.de/bund-laender-konferenz. zurück weiter Seite 21 Kapitel IV Inhalt zurück weiter IV. Neue Impulse für die Qualitätsentwicklung durch Bundesprogramme Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gezielt mit Modellprogrammen die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in der Kindertagesbetreuung und stärkt die Qualifizierung der Fachkräfte. Zum 1. Januar 2016 sind drei Bundesprogramme im Bereich der Kindertagesbetreuung gestartet: ❙❙ Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ unterstützt die nachhaltige Verankerung von alltagsintegrierter sprachlicher Bildung in Kitas. ❙❙ Das Bundesprogramm „KitaPlus“ fördert passgenaue Betreuungsangebote für Eltern, deren Arbeitszeit nicht mit den üblichen Betreuungszeiten von Kitas und Kindertagespflege zusammenfällt. ❙❙ Das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ stärkt die Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern. Darüber hinaus profitieren Unternehmen vom Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“, wenn sie für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsplätze schaffen. Für die be sondere Zielgruppe der Berufswechslerinnen und Berufswechsler engagiert sich das ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“. Seite 22 Kapitel IV Inhalt zurück weiter In Kooperation mit der Jacobs Foundation führt die Deutsche Kinderund Jugendstiftung mit Förderung durch das Bundesfamilienministerium das Programm „Qualität vor Ort“ aus. Kernstück des Programms sind insgesamt 50 Dialogveranstaltungen zur frühen Bildung, die in ganz Deutschland stattfinden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die regionale Qualitätsentwicklung in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung zu unterstützen und das Zusammenspiel wichtiger regionaler Partner zu stärken, damit alle Kinder und Familien unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort eine bestmögliche Qualität in der frühen Bildung und Betreuung in An spruch nehmen können. Zusätzlich zu den Dialogen werden ca. 170 ausgewählte Netzwerke auf kommunaler Ebene fachlich und methodisch unterstützt und in ihrer Qualitätsentwicklung begleitet. Weitere Informationen zu den Bundesprogrammen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Kindertagesbetreuung finden Sie auf den folgenden Seiten sowie auf dem Onlineportal www.fruehe-chancen.de. Seite 23 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Kommunikation, sondern auch ein Werkzeug, um das eigene Leben aktiv zu gestalten. Mithilfe der Sprache wird Wissen erworben und vermittelt. Die frühen sprachlichen Fähigkeiten der Kinder beeinflussen ihre schulischen Bildungschancen und damit auch den weiteren Lebensweg der Kinder. Untersuchungen vor der Einschulung haben jedoch ergeben, dass in Deutschland rund jedes vierte Kind über unzureichende Sprachkompetenzen verfügt. Ohne eine individuelle Förderung und Unterstützung der Sprachentwicklung sind diese Kinder bereits zum Schulanfang benachteiligt. Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas. Dabei baut es auf den erfolgreichen Ansätzen des Programms „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (2011–2015) auf und entwickelt sie weiter. Seite 24 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Das Programm richtet sich insbesondere an Einrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf. Es hat sich gezeigt, dass sprachliche Bildung besonders wirksam ist, wenn sie in sehr jungen Jahren beginnt und an der Lebenswelt der Kinder ansetzt. Im Kita-Alltag finden sich zahlreiche Anlässe, um die natürliche Sprachentwicklung aller Kinder auf spielerische Weise anzuregen und systematisch zu unterstützen. Weitere Schwerpunkte des Programms sind eine inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder. Vielfalt anzuerkennen, sich mit Vorurteilen auseinanderzusetzen und die Familien stärker in den pädagogischen Alltag der Einrichtung einzubeziehen wird auch dazu beitragen, dass sich Kinder mit Fluchthintergrund schnell in den Einrichtungen wohlfühlen und daher leichter von sprachlicher Bildung profitieren. Seite 25 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas. Die Sprach-Kitas erhalten doppelte Unterstützung: 1.Zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in den Kitas beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Umsetzung des Bundesprogramms. 2.Eine zusätzliche Fachberatung unterstützt kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Kitas. Sie qualifiziert die zusätzlichen Fachkräfte und hilft den pädagogischen Teams bei der Umsetzung der Programmschwerpunkte innerhalb eines Verbundes von zehn bis 15 Sprach-Kitas. Förderzeitraum 01/2016–12/2019 Fördervolumen 400 Millionen Euro Geförderte Projekte Bis zu 4.000 Fachkräfte in Kitas und Fachberatung Seite 26 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ In bestimmten Lebenslagen brauchen Familien eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung auch außerhalb der üblichen Betreuungszeiten. Das trifft vor allem auf Eltern zu, die in den späten Abendstunden, am Wochenende oder im Schichtdienst beruflich tätig sind. Besonders alleinerziehende Mütter und Väter sind oft auf flexiblere Betreuungsangebote angewiesen, um eine Erwerbstätigkeit (wieder) aufnehmen oder beibehalten zu können. Deshalb fördert das Bundesprogramm „KitaPlus“ seit Januar 2016 moderne Konzepte für bedarfsgerechte Betreuungszeiten. Dazu gehören Bildungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vor 8 Uhr und nach 16 Uhr sowie am Wochenende, an Feiertagen bis hin zu Angeboten über Nacht. Das bedeutet nicht, dass Kinder länger betreut werden. Es geht vielmehr darum, eine Betreuung zu anderen – dem Bedarf der Familien entsprechenden – Zeiten anzubieten. Das Wohl des einzelnen Kindes hat dabei immer oberste Priorität. Deshalb werden hohe Anforderungen an die pädagogischen Konzepte dieser Betreuungsangebote gestellt. KitaPlus Seite 27 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Beispielsweise sichern feste Orientierungsstrukturen im Tagesablauf, konstante Bezugspersonen, Ausgleichszeiten, eine individuelle Eingewöhnungsphase sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern eine hohe Qualität während der gesamten Betreuungszeit. Förderzeitraum 01/2016–12/2018 Fördervolumen 100 Millionen Euro Weitere Informationen zum Bundesprogramm „KitaPlus“ finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/kitaplus. Seite 28 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ Kindertagespflege bietet Bildung, Betreuung und Erziehung in einem familienähnlichen Rahmen mit kleinen und überschaubaren Gruppen. Mit ihren vielfältigen Angeboten deckt die Kindertagespflege unterschiedliche Betreuungsbedarfe von Familien ab und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Antwort auf eine steigende Nachfrage wird die Kindertagespflege stetig weiter ausgebaut. Dabei soll auch die Qualität weiter wachsen. Dafür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ aufgelegt. Es trägt dazu bei, die pädagogische Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter sowie die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Vom Deutschen Jugendinstitut wurde das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) entwickelt, das den Qualifizierungsumfang auf 300 Unterrichtseinheiten erweitert. Das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ unterstützt die geförderten Kommunen dabei, das QHB in ihren Regionen einzuführen. Seite 29 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Zusätzlich werden weitere Maßnahmen zur strukturellen und fachlichen Weiterentwicklung der Kindertagespflege finanziert, wie z. B. Festanstellungen, Inklusion in Kindertagespflege, Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen und die Stärkung der Fachberatung in der Kindertagespflege. Förderzeitraum 01/2016–12/2018 Fördervolumen 22,5 Millionen Euro Geförderte Projekte Rund 30 Modellkommunen Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Kindertagespflege“ finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/kindertagespflege. Seite 30 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ Betriebliche Betreuungsplätze unterstützen ebenfalls bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern können so passgenau aufeinander abgestimmt werden. Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ fördert das Bundesfamilienministerium die Einrichtung betrieblicher Betreuungsplätze für unter Dreijährige von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aller Größen können sich am Programm beteiligen und erhalten finanzielle Anreize, um neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz und Monat. Sie wird als Anschubfinanzierung gewährt, um die Startphase zu erleichtern. Seite 31 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Gefördert werden auch Verbundlösungen von kleinen und mittleren Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zu sammenschließen. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze. Förderzeitraum 04/2015–06/2017 Weitere Informationen zum Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ finden Sie auf www.erfolgsfaktor-familie.de. Seite 32 Kapitel IV Inhalt zurück weiter ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ Die Erfahrungen aus dem beendeten ESF-Bundesmodellprogramm „MEHR Männer in Kitas“ zeigen, dass es Männer, aber auch Frauen gibt, die mitten im Berufsleben stehen und in den Beruf des Erziehers beziehungsweise der Erzieherin wechseln möchten. Sie entscheiden sich jedoch selten für eine neue Grundqualifikation, weil die dreijährige Erzieherausbildung nicht vergütet wird und der Lebensunterhalt in dieser Zeit schwer zu sichern ist. Dadurch bleibt eine wertvolle Fachkraftressource ungenutzt. Mit dem ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend daher zwei zentrale Ziele: Einerseits soll das lebenslange berufliche Lernen ohne Erwerbsunterbrechungen ermöglicht werden. Andererseits soll der Beruf der frühkindlichen Erziehung noch stärker für Männer geöffnet werden. Gefördert werden Modellprojekte, die Ausbildungen zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher parallel zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung an einer Kita erproben und die speziell auf Berufswechslerinnen und Berufswechsler zugeschnitten sind. Vom 1. Juni 2015 bis zum Ende des Schuljahres 2020 stehen dafür knapp 34 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Seite 33 Kapitel IV Inhalt zurück weiter Förderzeitraum 06/2015 bis zum Ende des Schuljahres 2020 Fördervolumen 34 Millionen Euro Geförderte Projekte 9 (2. Welle folgt Juni 2016) Weitere Informationen zum ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ finden Sie auf www.chance-quereinstieg.de. Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat Öffentlichkeitsarbeit 11018 Berlin www.bmfsfj.de Bezugsstelle: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock Tel.: 030 182722721 Fax: 030 18102722721 Gebärdentelefon: [email protected] E-Mail: [email protected] www.bmfsfj.de Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 030 20179130 Montag–Donnerstag 9–18 Uhr Fax: 030 18555-4400 E-Mail: [email protected] Einheitliche Behördennummer: 115* Zugang zum 115-Gebärdentelefon: [email protected] Artikelnummer: 5BR200 Stand: März 2016, 1. Auflage Redaktion: Rambøll Management Consulting GmbH Gestaltung: www.avitamin.de Bildnachweis Frau Schwesig: Bundesregierung/Denzel Bildnachweis: Andreas Schöttke Druck: Silber Druck oHG, Niestetal * Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.115.de.
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