- Bundesregierung

Frühe Bildung: Gleiche Chancen –
Große Schritte für kleine Füße
Unsere Initiativen zum quantitativen und qualitativen Ausbau
der Kindertagesbetreuung
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www.fruehe-chancen.de
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Seite 5
Vorwort
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Liebe Leserinnen und Leser,
Bund, Länder und Kommunen arbeiten gemeinsam daran, die frühe Bildung zu verbessern.
Immer mehr Kinder werden in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege gefördert und
betreut. Der Ausbau der Kinderbetreuung macht
das möglich, und Eltern können dadurch Familie
und Beruf besser miteinander vereinbaren. In
erster Linie aber geht es um die Kinder. Jedes
Kind soll die besten Startchancen ins Leben haben. Dazu leisten Kitas
und Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag. Damit sie diesen
Beitrag flächendeckend hochwertig erbringen können, steht nach
dem Platzausbau nun verstärkt die qualitative Weiterentwicklung der
Kindertagesbetreuung im Fokus.
Was heißt Qualität? In Kitas und Kindertagespflegestellen treffen
Kinder Spielgefährtinnen und Spielgefährten und lernen den respektvollen Umgang miteinander. Sie bewegen sich und bekommen
etwas Gesundes zu essen. Sie entwickeln sich weiter, Talente bilden
sich heraus. Kinder beginnen, die Welt zu entdecken, die Welt der
Mitmenschen, die Welt der Dinge und die Welt der Sprache. Qualität
in der Kindertagesbetreuung bedeutet, all dies nicht nur geschehen zu
lassen, sondern bewusst zu fördern und dabei alle Kinder im Blick zu
haben. Qualität fordert pädagogische Aufmerksamkeit und Fachkräfte, die die erforderlichen Fertigkeiten und die nötige Zeit dafür haben.
Qualität kostet Geld – aber zuallererst den Willen, sich weiterzuentwickeln, sich Rat zu holen, sich auszutauschen. Und das Geld ist gut
investiert; denn wo könnte es besser, zukunftsorientierter eingesetzt
werden als für die Chancen unserer Kinder?
Seite 6
Vorwort
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Mein Ziel ist es, allen Kindern bundesweit hochqualitative Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Deshalb habe ich gemeinsam
mit den Ländern im November 2014 den Startschuss für einen Qualitätsprozess gegeben. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern
und Kommunen definieren mit Unterstützung von Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis erforderliche Qualitätsziele für
die Kindertagesbetreuung und erarbeiten notwendige Handlungsstrategien, um diese Ziele zu erreichen. Darüber hinaus haben wir
zum 1. Januar 2016 drei Bundesprogramme auf den Weg gebracht:
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ fördert alltagsintegrierte
sprachliche Bildung in den Kitas. Damit Betreuungsangebote Familien noch besser in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, fördert das Bundesprogramm „KitaPlus“ passgenaue Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Mit dem Bundesprogramm „Kindertagespflege“ wird die Kindertagespflege als eine wichtige Säule in der Kinderbetreuungslandschaft
gestärkt.
Dazu kommt eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung des
Bundes für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Zu
allen diesen Initiativen finden Sie Informationen in dieser Broschüre.
Und alle diese Initiativen werden getragen von einem festen Willen:
Die Kinder stehen im Mittelpunkt. Wir wollen, dass alle Kinder in
Deutschland beste Startchancen haben. Dafür investieren wir, und
dafür setzen wir uns weiter ein. Viel Freude beim Lesen!
Manuela Schwesig
Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
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Inhalt
Vorwort ................................................................................................................ 5
I. Frühe Bildung lohnt sich............................................................................... 9
II. Mehr Betreuungsplätze für frühe Bildung, Betreuung
und Erziehung..................................................................................................... 11
III.Gemeinsamer Qualitätsprozess................................................................. 17
IV.Neue Impulse für die Qualitätsentwicklung durch
Bundesprogramme........................................................................................... 21
Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache
der Schlüssel zur Welt ist“............................................................................. 23
Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine
Frage der Uhrzeit ist“....................................................................................... 26
Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten
große Nähe brauchen“..................................................................................... 28
Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“......................... 30
ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg –
Männer und Frauen in Kitas“ ..................................................................... 32
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Seite 9
Kapitel I
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I.
Frühe Bildung lohnt sich
Kinder haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Bildung von Anfang
an. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gehören heute
für die allermeisten Kinder zum Aufwachsen dazu. Sie treten zunehmend als weiterer Lebensmittelpunkt neben die Familien.
Die Kindertagesbetreuung ist der Ort, an dem Kinder Freundinnen und
Freunde finden. Sie spielen dort in einem geschützten Raum, erproben
sich und sammeln viele neue Erfahrungen. Sie lernen ihre Rechte, aber
auch die Rechte ihres Gegenübers kennen. Davon profitieren alle Kinder.
Denn qualitativ hochwertige Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege fördern die kognitive und sozialemotionale Entwicklung. Besonders profitieren Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und Kinder mit nicht deutscher Familiensprache
von frühkindlicher Bildung und Betreuung. Beispielsweise können die
sprachlichen Fähigkeiten bei Kindern, die über mehrere Jahre eine
Kindertageseinrichtung bzw. eine Kindertagespflegestelle besuchen,
verbessert werden. Auch der Start in die Schule kann so leichter gelingen.
Eine anregende Kindertagesbetreuung trägt daher dazu bei, allen Kindern von Anfang an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen.
Bildungsökonominnen und -ökonomen, wie beispielsweise der Nobelpreisträger James Heckman, haben darüber hinaus aufgezeigt, dass
qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote in den
ersten Lebensjahren auch langfristig mit positiven Effekten für die
Kinder verbunden sind. Diese zeigen sich nicht nur in verbesserten
schulischen Leistungen, sondern auch in den Bereichen Gesundheit,
Seite 10
Kapitel I
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Einkommen und gesellschaftliche Teilhabe. Die Untersuchungen
haben deutlich gemacht, dass frühe Bildungs- und Betreuungsangebote zur Chancengleichheit und Armutsprävention beitragen.
Eine gute Kindertagesbetreuung ist aber auch für Mütter und Väter
von entscheidender Bedeutung. Bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote sind wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
ermöglichen den Eltern eine Sicherung des Lebensunterhaltes durch
eigene Erwerbstätigkeit.
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Dadurch sollen die Zugänge zur Kindertagesbetreuung erleichtert
und die Bildungschancen der Kinder verbessert werden. Der Rechtsanspruch kann durch das Angebot eines Betreuungsplatzes in einer
Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.
Aktuell kommen viele Familien auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg
und Terror nach Deutschland. Für Kinder mit Fluchthintergrund gilt
der Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung gleichermaßen. Voraussetzungen dafür sind, dass sie eine Aufenthaltsgestattung besitzen, dass die Familie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen hat und in der zugewiesenen Kommune untergebracht ist.
Familien mit Fluchthintergrund profitieren doppelt von einer
bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung: Die Eltern können Sprachkurse besuchen, um eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung
aufzunehmen, während die Kinder gut betreut sind. Die Kinder
erwerben im pädagogischen Alltag auf spielerische Weise die deutsche Sprache und finden schnell Kontakt zu Gleichaltrigen. Dadurch
wird die Integration in die Gesellschaft von Kindern mit Fluchthintergrund und ihren Familien unterstützt.
Seite 11
Kapitel II
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II.
Mehr Betreuungsplätze für frühe
Bildung, Betreuung und Erziehung
Schon lange setzt sich der Bund für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot ein. Den Grundstein legte 2005
das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Bis 2010 entstanden 230.000
zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kitas und der Kindertagespflege.
Im Zuge des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde der Ausbau der
Kindertagesbetreuung konsequent fortgesetzt – mit Erfolg.
Am 1. März 2015 besuchten bundesweit knapp 700.000 Kinder unter
drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder ein Angebot der Kindertagespflege. Das sind über 300.000 Kinder mehr in Kindertagesbetreuung als noch 2008. Von 2008 bis 2015 ist die Betreuungsquote der
Kinder unter drei Jahren von 17,6 Prozent auf 32,9 Prozent gestiegen
und hat sich somit fast verdoppelt (Abb. 1).
Kapitel II
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Abb. 1: Zahl betreuter Kinder unter drei Jahren und Betreuungsquote
in Deutschland von 2008 bis 2015
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
693.343
660.750
(32,9 %)
596.289 (32,3 %)
558.208 (29,3 %)
514.484 (27,6 %)
470.401 (25,2 %)
413.707 (23,0 %)
361.623 (20,2 %)
(17,6 %)
300.000
200.000
100.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen
in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2008–2015, Stichtag: 15. März (2008),
1. März (2009–2015).
Befragungen zeigen, dass der Betreuungsbedarf von Eltern immer
noch höher ist als die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze
(Abb. 2). Zudem sollen – neben allen einheimischen Kindern – auch
alle Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund einen Platz in der
Kita oder in der Tagespflege finden, wenn die Eltern dies wünschen.
Deshalb muss der Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorangehen.
Weitere Informationen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/ausbau/.
Seite 13
Kapitel II
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Abb. 2: Betreuungsquoten von Kindern unter drei Jahren und Betreuungsbedarfe
der Eltern 2015 nach Ländern
11,0 PP
BadenWürttemberg
27,8 %
9,2 PP
Bayern
27,5 %
7,6 PP
Berlin
38,8 %
36,7 %
45,9 %
4,5 PP
Brandenburg
56,8 %
61,3 %
14,1 PP
Bremen
27,1 %
8,5 PP
Hamburg
29,7 %
6,5 PP
MecklenburgVorpommern
NordrheinWestfalen
13,3 PP
RheinlandPfalz
11,8 PP
28,3 %
25,8 %
30,6 %
11,1 PP
Saarland
28,3 %
6,1 PP
Sachsen
39,7 %
39,6 %
39,1 %
42,4 %
39,4 %
50,6 %
56,7 %
4,3 PP
SachsenAnhalt
57,9 %
62,2 %
12,2 PP
SchleswigHolstein
31,4 %
4,3 PP
Thüringen
0%
51,8 %
56,0 %
62,5 %
11,3 PP
Niedersachsen
41,2 %
43,3 %
10,0 PP
Hessen
53,5 %
43,6 %
52,3 %
56,6 %
25 %
Differenz Betreuungswünsche
und Betreuungsquote in Prozentpunkten
50 %
75 %
Betreuungsquote
Betreuungsbedarf
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen
in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2015, Stichtag: 1. März, Berechnungen der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik; Deutsches Jugendinstitut,
Ergebnisse der repräsentativen Regionalbefragung zu den Betreuungswünschen der Eltern
von Kindern unter drei Jahren, 2015.
Seite 14
Kapitel II
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Der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen
Bildung, Betreuung und Erziehung ist mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung kontinuierlich gestiegen. Trotz des enormen Personalzuwachses ist das Qualifikationsniveau der pädagogischen Fachkräfte
seit 2008 konstant hoch geblieben.
Erzieherinnen und Erzieher gehen nicht allein ihrer Betreuungsaufgabe nach, sondern sind maßgeblich für die Erziehungs- und Bildungsfürsorge verantwortlich. Wegen dieser gestiegenen Anforderungen ist
es notwendig, das Berufsfeld aufzuwerten sowie angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen. Die pädagogischen Fachkräfte leisten
bereits sehr gute Arbeit und begleiten die Kleinsten bei wichtigen
informellen Lernprozessen. Damit zukünftig ausreichend Fachkräfte
gewonnen und langfristig im System gehalten werden, muss das Tätigkeitsfeld für die Beschäftigten attraktiver werden. Denn nur mit ausreichend qualifiziertem und motiviertem Personal stehen Kindern zuverlässige und erfahrene Bezugspersonen zur Verfügung.
Investitionen in frühkindliche Bildung
Am 1. Januar 2015 ist das „Gesetz zur weiteren Entlastung der Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden
weitere Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige geschaffen.
Zum anderen befördert es unmittelbar qualitative Verbesserungen in
der Kindertagesbetreuung.
Seite 15
Kapitel II
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Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wurde um
550 Millionen Euro aufgestockt. Dabei handelt es sich bereits um das
dritte Investitionsprogramm, mit dem der Bund den Ländern Finanzhilfen für den Ausbau von Betreuungsplätzen zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern seit 2009 Mittel für die
Finanzierung der Betriebskosten von Kindertagesbetreuung zur
Verfügung und wird diese Zuwendungen auch zukünftig leisten. Seit
2015 umfasst dies jährlich insgesamt 845 Millionen Euro für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Zudem erhöht der Bund
für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten
nochmals um je 100 Millionen Euro, sodass in diesen Jahren insgesamt 945 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Seit 2008 hat sich der Bund damit bereits mit 5,4 Milliarden Euro für
Investitionen und Betriebskosten am Betreuungsplatzausbau für
Kinder unter drei Jahren beteiligt.
Außerdem stellt der Bund den Ländern die frei werdenden Mittel aus
dem Betreuungsgeld zur Verfügung. Das sind zusätzlich rund
2 Milliarden Euro von 2016 bis 2018 für die Förderung der Kinderbetreuung.
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Seite 17
Kapitel III
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III.
Gemeinsamer Qualitätsprozess
Um allen Kindern gleiche Chancen von Anfang an zu ermöglichen,
engagiert sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend in besonderem Maße für die Weiterentwicklung der
Qualität in der Kindertagesbetreuung.
Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln
und finanziell sichern“
Am 6. November 2014 haben Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder
mit der Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“
den Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsprozess gegeben.
Bund, Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben auf der
Konferenz zentrale Handlungsbereiche in einem Communiqué definiert, für die konkrete Qualitätsziele verabredet werden sollen. Dazu
gehören beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifizierung der Fachkräfte, die Stärkung der Leitung, Maßnahmen zur Ge­­
sundheitsförderung und die Sicherung eines bedarfs- und entwicklungsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots. Die
Kindertagespflege ist ausdrücklich Teil des Qualitätsprozesses.
Auf der Webseite www.fruehe-chancen.de/qualitaet finden Sie
weitere Informationen zum Qualitätsprozess sowie das Communiqué zum Download.
Seite 18
Kapitel III
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Die in der Folge konstituierte Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wird diese gemeinsamen Qualitätsziele ausarbeiten. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der
Länder und der kommunalen Spitzenverbände entwickeln in regelmäßigen Sitzungen Erfolg versprechende Handlungsstrategien, um
die Qualität in der Kindertagesbetreuung nachhaltig zu verbessern.
Durch die Unterstützung von Expertinnen und Experten der Wissenschaft, der Träger, der Verbände und der Gewerkschaften wird sichergestellt, dass wissenschaftliche Empfehlungen und die Expertise der
Praxis berücksichtigt werden.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe werden Bund,
Länder und Kommunen Ende 2016 einen gemeinsamen Zwischenbericht veröffentlichen, in dem die qualitativen Anforderungen für die
jeweiligen Handlungsfelder der frühen Bildung und ihre Finanzierung dargestellt werden.
Seite 19
Kapitel III
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Bund-Länder-Konferenzen
Bund, Länder und Kommunen diskutieren auf den jährlichen Konferenzen, wie Qualität verbessert werden kann, und verständigen sich
auf das weitere gemeinsame Vorgehen. Anlässlich der Bund-LänderKonferenz „Frühe Bildung lohnt sich“ am 5. November 2015 haben
Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie
Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung zu Investitionen in
frühe Bildung unterzeichnet. Auch die Wirtschaft profitiert von
guten Angeboten der Kindertagesbetreuung: Einerseits ermöglichen
sie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits
helfen sie, mit guter früher Bildung das Fachkräftepotenzial der
Zukunft zu sichern. Wirtschaft und Gewerkschaften haben daher
ebenfalls ein großes Interesse an einer hohen Qualität der Bildungsund Betreuungsangebote in der Kindertagesbetreuung. Beide Akteure
wurden als wichtige Partner für den Qualitätsprozess gewonnen und
werden die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung aktiv
unterstützen sowie durch eigene Maßnahmen begleiten.
Die gemeinsame Erklärung „Frühe Bildung lohnt sich“ finden Sie auf
der Webseite www.fruehe-chancen.de/bund-laender-konferenz.
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Seite 21
Kapitel IV
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IV.
Neue Impulse für die Qualitätsentwicklung durch Bundesprogramme
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
unterstützt gezielt mit Modellprogrammen die Weiterentwicklung
der pädagogischen Qualität in der Kindertagesbetreuung und stärkt
die Qualifizierung der Fachkräfte.
Zum 1. Januar 2016 sind drei Bundesprogramme im Bereich der
Kindertagesbetreuung gestartet:
❙❙ Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ unterstützt die nachhaltige
Verankerung von alltagsintegrierter sprachlicher Bildung in Kitas.
❙❙ Das Bundesprogramm „KitaPlus“ fördert passgenaue Betreuungsangebote für Eltern, deren Arbeitszeit nicht mit den üblichen Betreuungszeiten von Kitas und Kindertagespflege zusammenfällt.
❙❙ Das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ stärkt die Qualifizierung
von Tagesmüttern und Tagesvätern.
Darüber hinaus profitieren Unternehmen vom Förderprogramm
„Betriebliche Kinderbetreuung“, wenn sie für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsplätze schaffen. Für die be­­
sondere Zielgruppe der Berufswechslerinnen und Berufswechsler
engagiert sich das ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg –
Männer und Frauen in Kitas“.
Seite 22
Kapitel IV
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In Kooperation mit der Jacobs Foundation führt die Deutsche Kinderund Jugendstiftung mit Förderung durch das Bundesfamilienministerium das Programm „Qualität vor Ort“ aus. Kernstück des Programms sind insgesamt 50 Dialogveranstaltungen zur frühen
Bildung, die in ganz Deutschland stattfinden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die regionale Qualitätsentwicklung in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung zu unterstützen und das Zusammenspiel wichtiger regionaler Partner zu stärken, damit alle Kinder und
Familien unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort eine
bestmögliche Qualität in der frühen Bildung und Betreuung in An­­
spruch nehmen können. Zusätzlich zu den Dialogen werden ca.
170 ausgewählte Netzwerke auf kommunaler Ebene fachlich und
methodisch unterstützt und in ihrer Qualitätsentwicklung begleitet.
Weitere Informationen zu den Bundesprogrammen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Kindertagesbetreuung finden Sie auf den folgenden Seiten sowie auf dem
Onlineportal www.fruehe-chancen.de.
Seite 23
Kapitel IV
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Bundesprogramm „Sprach-Kitas:
Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Kommunikation, sondern auch
ein Werkzeug, um das eigene Leben aktiv zu gestalten. Mithilfe der
Sprache wird Wissen erworben und vermittelt. Die frühen sprachlichen Fähigkeiten der Kinder beeinflussen ihre schulischen Bildungschancen und damit auch den weiteren Lebensweg der Kinder.
Untersuchungen vor der Einschulung haben jedoch ergeben, dass in
Deutschland rund jedes vierte Kind über unzureichende Sprachkompetenzen verfügt. Ohne eine individuelle Förderung und Unterstützung der Sprachentwicklung sind diese Kinder bereits zum Schulanfang benachteiligt. Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“
unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas. Dabei baut es
auf den erfolgreichen Ansätzen des Programms „Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration“ (2011–2015) auf und entwickelt sie weiter.
Seite 24
Kapitel IV
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Das Programm richtet sich insbesondere an Einrichtungen mit einem
überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem
sprachlichen Förderbedarf. Es hat sich gezeigt, dass sprachliche Bildung besonders wirksam ist, wenn sie in sehr jungen Jahren beginnt
und an der Lebenswelt der Kinder ansetzt. Im Kita-Alltag finden sich
zahlreiche Anlässe, um die natürliche Sprachentwicklung aller Kinder auf spielerische Weise anzuregen und systematisch zu unterstützen.
Weitere Schwerpunkte des Programms sind eine inklusive Pädagogik
sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder. Vielfalt anzuerkennen, sich mit Vorurteilen auseinanderzusetzen und die Familien
stärker in den pädagogischen Alltag der Einrichtung einzubeziehen
wird auch dazu beitragen, dass sich Kinder mit Fluchthintergrund
schnell in den Einrichtungen wohlfühlen und daher leichter von
sprachlicher Bildung profitieren.
Seite 25
Kapitel IV
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Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas“
finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas.
Die Sprach-Kitas erhalten doppelte Unterstützung:
1.Zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in den Kitas beraten,
begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Umsetzung des
Bundesprogramms.
2.Eine zusätzliche Fachberatung unterstützt kontinuierlich und
prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Kitas. Sie qualifiziert die zusätzlichen Fachkräfte und hilft den pädagogischen
Teams bei der Umsetzung der Programmschwerpunkte innerhalb
eines Verbundes von zehn bis 15 Sprach-Kitas.
Förderzeitraum
01/2016–12/2019
Fördervolumen
400 Millionen Euro
Geförderte Projekte Bis zu 4.000 Fachkräfte in Kitas und
Fachberatung
Seite 26
Kapitel IV
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Bundesprogramm „KitaPlus:
Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“
In bestimmten Lebenslagen brauchen Familien eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung auch außerhalb der üblichen Betreuungszeiten. Das trifft vor allem auf Eltern zu, die in den späten Abendstunden, am Wochenende oder im Schichtdienst beruflich tätig sind.
Besonders alleinerziehende Mütter und Väter sind oft auf flexiblere
Betreuungsangebote angewiesen, um eine Erwerbstätigkeit (wieder)
aufnehmen oder beibehalten zu können. Deshalb fördert das Bundesprogramm „KitaPlus“ seit Januar 2016 moderne Konzepte für bedarfsgerechte Betreuungszeiten. Dazu gehören Bildungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vor
8 Uhr und nach 16 Uhr sowie am Wochenende, an Feiertagen bis hin zu
Angeboten über Nacht. Das bedeutet nicht, dass Kinder länger betreut
werden. Es geht vielmehr darum, eine Betreuung zu anderen – dem
Bedarf der Familien entsprechenden – Zeiten anzubieten. Das Wohl
des einzelnen Kindes hat dabei immer oberste Priorität. Deshalb
werden hohe Anforderungen an die pädagogischen Konzepte dieser
Betreuungsangebote gestellt.
KitaPlus
Seite 27
Kapitel IV
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Beispielsweise sichern feste Orientierungsstrukturen im Tagesablauf,
konstante Bezugspersonen, Ausgleichszeiten, eine individuelle Eingewöhnungsphase sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den
Eltern eine hohe Qualität während der gesamten Betreuungszeit.
Förderzeitraum
01/2016–12/2018
Fördervolumen
100 Millionen Euro
Weitere Informationen zum Bundesprogramm „KitaPlus“ finden Sie
auf www.fruehe-chancen.de/kitaplus.
Seite 28
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Bundesprogramm „Kindertagespflege:
Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“
Kindertagespflege bietet Bildung, Betreuung und Erziehung in einem
familienähnlichen Rahmen mit kleinen und überschaubaren Gruppen. Mit ihren vielfältigen Angeboten deckt die Kindertagespflege
unterschiedliche Betreuungsbedarfe von Familien ab und leistet
einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als
Antwort auf eine steigende Nachfrage wird die Kindertagespflege
stetig weiter ausgebaut. Dabei soll auch die Qualität weiter wachsen.
Dafür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend das Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten
große Nähe brauchen“ aufgelegt. Es trägt dazu bei, die pädagogische
Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter sowie die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege weiterzuentwickeln.
Vom Deutschen Jugendinstitut wurde das „Kompetenzorientierte
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) entwickelt, das
den Qualifizierungsumfang auf 300 Unterrichtseinheiten erweitert.
Das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ unterstützt die geförderten Kommunen dabei, das QHB in ihren Regionen einzuführen.
Seite 29
Kapitel IV
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Zusätzlich werden weitere Maßnahmen zur strukturellen und fachlichen Weiterentwicklung der Kindertagespflege finanziert, wie z. B.
Festanstellungen, Inklusion in Kindertagespflege, Möglichkeiten zur
Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen und die Stärkung der Fachberatung in der Kindertagespflege.
Förderzeitraum
01/2016–12/2018
Fördervolumen
22,5 Millionen Euro
Geförderte Projekte Rund 30 Modellkommunen
Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Kindertagespflege“
finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/kindertagespflege.
Seite 30
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Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“
Betriebliche Betreuungsplätze unterstützen ebenfalls bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Betreuungszeiten der Kinder und
die Arbeitszeiten der Eltern können so passgenau aufeinander abgestimmt werden.
Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ fördert
das Bundesfamilienministerium die Einrichtung betrieblicher
Betreuungsplätze für unter Dreijährige von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aller Größen können
sich am Programm beteiligen und erhalten finanzielle Anreize, um
neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss zu den laufenden
Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz und Monat. Sie wird als Anschubfinanzierung
gewährt, um die Startphase zu erleichtern.
Seite 31
Kapitel IV
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Gefördert werden auch Verbundlösungen von kleinen und mittleren
Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zu­­
sammenschließen. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation
ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Förderzeitraum
04/2015–06/2017
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ finden Sie auf www.erfolgsfaktor-familie.de.
Seite 32
Kapitel IV
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ESF-Bundesmodellprogramm
„Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“
Die Erfahrungen aus dem beendeten ESF-Bundesmodellprogramm
„MEHR Männer in Kitas“ zeigen, dass es Männer, aber auch Frauen
gibt, die mitten im Berufsleben stehen und in den Beruf des Erziehers
beziehungsweise der Erzieherin wechseln möchten. Sie entscheiden
sich jedoch selten für eine neue Grundqualifikation, weil die dreijährige Erzieherausbildung nicht vergütet wird und der Lebensunterhalt
in dieser Zeit schwer zu sichern ist. Dadurch bleibt eine wertvolle
Fachkraftressource ungenutzt.
Mit dem ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und
Frauen in Kitas“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend daher zwei zentrale Ziele: Einerseits soll das
lebenslange berufliche Lernen ohne Erwerbsunterbrechungen ermöglicht werden. Andererseits soll der Beruf der frühkindlichen Erziehung noch stärker für Männer geöffnet werden.
Gefördert werden Modellprojekte, die Ausbildungen zur staatlich
anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher
parallel zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung an einer
Kita erproben und die speziell auf Berufswechslerinnen und Berufswechsler zugeschnitten sind. Vom 1. Juni 2015 bis zum Ende des
Schuljahres 2020 stehen dafür knapp 34 Millionen Euro aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Seite 33
Kapitel IV
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Förderzeitraum
06/2015 bis zum Ende des Schuljahres 2020
Fördervolumen
34 Millionen Euro
Geförderte Projekte 9 (2. Welle folgt Juni 2016)
Weitere Informationen zum ESF-Bundesmodellprogramm
„Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ finden Sie auf
www.chance-quereinstieg.de.
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung;
sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Herausgeber:
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11018 Berlin
www.bmfsfj.de
Bezugsstelle:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Tel.: 030 182722721
Fax: 030 18102722721
Gebärdentelefon: [email protected]
E-Mail: [email protected]
www.bmfsfj.de
Für weitere Fragen nutzen Sie unser
Servicetelefon: 030 20179130
Montag–Donnerstag 9–18 Uhr
Fax: 030 18555-4400
E-Mail: [email protected]
Einheitliche Behördennummer: 115*
Zugang zum 115-Gebärdentelefon: [email protected]
Artikelnummer: 5BR200
Stand: März 2016, 1. Auflage
Redaktion: Rambøll Management Consulting GmbH
Gestaltung: www.avitamin.de
Bildnachweis Frau Schwesig: Bundesregierung/Denzel
Bildnachweis: Andreas Schöttke
Druck: Silber Druck oHG, Niestetal
*
Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche
Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung.
Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie Berlin, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen u. a. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.115.de.