Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Nummer Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Inhalt Seite Basler Stadtführer für das kleine Budget 3 Begleiterkarte / SBB 3 Ermässigtes Generalabonnement 4 IV-Rentner/innen-Ausweis 4 Erlass für Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren 5 Euroschlüssel (Eurokey) 6 FamilienpassPlus 7 Kulturlegi 8 Parkierbewilligung für Behinderte 9 Swisscom – kostenloser Auskunfts- und Vermittlungsdienst 1145 9 Tanken für Menschen mit Behinderung 11 Erlass der Verkehrssteuern 12 Rabatt auf Vollkaskoversicherung 12 Sternschnuppe-Karte 13 MyHandicap 13 Zollrückerstattung für Invalidenfahrzeuge 14 Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Seite 2 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Basler Stadtführer für das kleine Budget Ausgehen, auswärts etwas trinken und essen, einkaufen, etwas unternehmen und andere Menschen treffen – und das mit kleinem Budget. Ein Angebot von: Caritas beider Basel Lindenberg 20 4058 Basel 061 691 55 55 Onlineführer: www.caritas-beider-basel.ch Aktuell / Publikationen / Basler Stadtführer Begleiterkarte / SBB Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung Benötigt eine Person mit einer Behinderung eine Begleitperson bei Bahnreisen, kann eine Begleiterkarte (Ausweis) bezogen werden. Die Begleitperson reist mit dieser Karte gratis mit. Antrag stellen – Formular ausfüllen Mit dem Formular „Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“ ist die Begleiterkarte zu beantragen. Das Formular kann unter folgender Adresse im Internet heruntergeladen werden: www.sbb.ch/mobil Fahrvergünstigung wählen Für Reisende mit einer Behinderung wählen Downloads: Ärztliches Attest wählen oder telefonisch bezogen werden bei der folgenden Adresse: Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL Sekretariat, Bahnhofstrasse 5 4410 Liestal 061 552 53 43 [email protected] Weiteres Vorgehen - Formular einreichen 1. Das Formular „Aerztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“ muss vom Arzt ausgefüllt werden. 2. Formular mit Passfoto an die folgende Adresse einsenden: Seite 3 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung Bahnhofstrasse 5 Postfach 4410 Liestal Die Ausweiskarte wird Ihnen dann zugestellt. Mit der Ausweiskarte haben Sie folgende Möglichkeiten: Gratis Mitnahme einer Begleitperson Gratis Mitnahme eines Führhundes Gratis Mitnahme einer Begleitperson und eines Führhundes Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in der selben Klasse. Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können. Zeigen Sie dem Zugspersonal ein gültiges Billet zusammen mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung. Mit der Begleiterkarte SBB gelten im Nordwestverbund (TNW) für Bus und Tram die gleichen Bedingungen, wie bei den SBB. Ermässigtes Generalabonnement Durch Vorweisen der Ausweiskarte für IV-Rentner/in der eidgenössischen Invalidenversicherung oder durch Abgabe des Ausweises zum Bezug eines Generalabonnement für Reisende mit einer Behinderung (Abgabe durch die IV-Stelle) ist das Generalabonnement für die 1. und 2. Klasse zu einem ermässigten Preis erhältlich. Anspruchsberechtigt sind Personen, welche eine laufende Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenhund beziehen. Rollstuhlfahrer/innen ohne IV-Rente erhalten das GA gegen Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses, welches bestätigt, dass der Reisende für seine Mobilität im öffentlichen Verkehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist. IV-Rentner/innen-Ausweis Vor allem für Eintrittsvergünstigungen. Zahlreiche Geschäfte, Kinos, Theater etc. gewähren Vergünstigungen. Der Ausweis ist erhältlich bei: Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Hauptstrasse 109 4102 Binningen 061 425 25 25 Seite 4 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Erlass für Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Vorgehen 1. Formular „Gesuch um Befreiung von der Gebührenpflicht“ bei der Billag anfordern oder herunterladen. Formular kann als PDF heruntergeladen werden: www.billag.ch „Gebührenbefreiung“ wählen „Sie beziehen Ergänzungsleistungen“ wählen „dieses Formular“ wählen 2. Ausgefülltes Formular zusammen mit der Kopie der aktuellen EL-Verfügung senden an: Billag AG Postfach 1701 Fribourg 0844 834 834 Seite 5 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Euroschlüssel (Eurokey) Der Universal-Schlüssel für den Zugang zu Aufzügen, Hebebühnen, Toiletten etc. in der ganzen Schweiz und Teilen Europas. Wer kann einen Schlüssel beziehen? Falls Sie eine starke Mobilitätsbehinderung, eine Sehbehinderung, eine chronische Darmbzw. Blasenerkrankung haben oder Stomaträger/in sind, dann können Sie einen Eurokey bestellen. Wieviel kostet der Schlüssel? Der Schlüssel kostet : Fr. 25.00 (bei Barbezug) Fr. 30.00 (bei Versand). Wie komme ich zu einem Schlüssel? Der Schlüssel kann bei einer autorisierten Abgabestelle bezogen werden. Es sind dies vor allem die Kantonalen Beratungsstellen von Pro Infirmis www.proinfirmis.ch Im Kanton Baselland ist der Schlüssel erhältlich bei: Bitte rufen Sie vorgängig an oder besuchen Sie die Website Stiftung Mosaik Hohenrainstrasse 12c 4133 Pratteln 058 775 28 00 www.stiftungmosaik.ch Weitere Informationen erhältlich auch unter: www.eurokey.ch Hotline: 0848 0848 00 Seite 6 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Familienpass und FamilienpassPlus Mit dem Familienpass Region Basel stehen rund 150 Vergünstigungen oder kostenlose Angebote für die ganze Familie zur Verfügung und es werden laufend mehr. Es kann von Vorteilen profitiert werden in den Bereichen Sport, Kultur und Unterhaltung, Ausflüge, Ferien, Kurse und Weiterbildung, Messen und Ausstellungen, Shopping und Soziales. Darüber hinaus liefert der Familienpass die neuesten Informationen und wertvolle Tipps rund ums Thema Familie. Der Familienpass ist in zwei Arten erhältlich Familienpass Anspruch auf einen Familienpass haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die ein oder mehrere Kinder bis und mit 14 Jahren haben; die mit ihren Kindern im gleichen Haushalt wohnen; die den Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder in den Bezirken Dorneck/Thierstein SO oder Rheinfelden/Laufenburg AG haben. Kosten Fr. 30.00 pro Jahr FamilienpassPluss Einkommensschwache Familien profitieren mit dem FamilienpassPlus von zusätzlichen Vorteilen und Vergünstigungen. Anspruch auf einen FamilienpassPlus haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die ein oder mehrere Kinder bis und mit 14 Jahren haben; die mit ihren Kindern im gleichen Haushalt wohnen; die den Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder in den Bezirken Dorneck/Thierstein SO oder Rheinfelden/Laufenburg AG haben; die von der Sozialhilfe unterstützt werden; die im Kanton Basel-Stadt Krankenkassen-Prämienverbilligung erhalten (Stufen 1-9); die Ergänzungsleistungen zur IV beziehen; die nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, aber dennoch mit wenig Geld auskommen müssen. Im Familienpass-Kalkulator (via Website) können Sie prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. In unserem Infoblatt, das wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung zukommen lassen, wird das weitere Vorgehen erläutert - so müssen Sie etwa den Nachweis erbringen, dass Sie Ergänzungsleistungen zur IV-Rente beziehen. Kosten Fr.30.00 pro Jahr Seite 7 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Anmeldung telefonisch oder via www.familienpass.ch Familienpass Region Basel Feierabendstrasse 80 4051 Basel 061 691 09 45 Kulturlegi Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Er wird auf Antrag ausgestellt. Mit der KulturLegi erhalten Personen mit wenig Einkommen vergünstigten Zugang zu Angeboten aus den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit, Freizeit und Sport. Die Rabatte betragen 30 bis 70 Prozente. Personen mit KulturLegi weisen diese vor dem Bezahlen vor. Die Angebotspartnerinnen und –partner, welche die KulturLegi akzeptieren, sind mit dem roten KulturLegi-Signet als Ort gelebter Solidarität gekennzeichnet. Der KulturLegi kann in der ganzen Schweiz eingesetzt werden. Wer kann einen KulturLegi beziehen? Personen, deren Einkommen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum liegt. So etwa Personen, welche wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen welche Ergänzungsleistungen zu IV/AHV erhalten welche Stipendien erhalten deren Lohn gepfändet wird welche einen FamilienpassPlus haben welche im Kanton Basel-Stadt wohnen und Krankenkassenprämienvergünstigung erhalten: Alleinstehende und Paare Stufe 1-12 / Familien Stufe 1-9 Adresse für Antragsstellung Region Basel: Caritas beider Basel KulturLegi beider Basel Lindenberg 20 4058 Basel 061 691 55 55 www.kulturlegi.ch/beiderbasel Seite 8 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Parkierbewilligung für Behinderte Bewilligungen werden erteilt an Gehbehinderte und an Dritte, die gehbehinderte Personen regelmässig transportieren und begleiten. Mit dieser Bewilligung werden diverse Parkbeschränkungen begrenzt aufgehoben. Es gibt zwei Bewilligungsarten: Bewilligung für Gehbehinderte Gehbehinderte Personen, dazu gehören auch die Rollstuhlfahrer/iInnen, die ein eigenes Fahrzeug selbst steuern. Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle BL den Ausweis „Bewilligung für Gehbehinderte“. Bewilligung für Behinderten-Transport Drittpersonen, die gehbehinderte Personen im eigenen Auto transportieren, können die „Bewilligung für Behinderten-Transport“ beantragen. Vorgehen Das entsprechende Formular kann bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft bestellt werden: Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft Ergolzstrasse 1 4414 Füllinsdorf 061 552 00 00 Swisscom – kostenloser Auskunfts- und Vermittlungsdienst 1145 Swisscom und UPC Cablecom bieten in Zusammenarbeit mit Pro Infirmis einen kostenlosen Auskunfts- und Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderung an. Wer ist für den Dienst 1145 berechtigt? Personen mit eingeschränkter Mobilität, die Telefonnummern nicht in einem Verzeichnis nachschlagen können, erhalten für Anrufe von ihrem registrierten Anschlüssen aus kostenlos Auskunft und Vermittlung, wenn sie die Kurznummer 1145 wählen Als Personen mit eingeschränkter Mobilität gelten Personen mit einer Behinderung, die es ihnen verunmöglicht, eine Telefonnummer zu wählen. Vorgehen Um von dieser Dienstleistung profitieren zu können muss das „Anmeldeformular für die Berechtigung zur kostenlosen Nutzung des Vermittlungs- und Auskunftsdienstes 1145 der Swisscom oder UPC Cablecom ausgefüllt und ein Nachweis eines Arztes oder einer Pro Infirmis Beratungsstelle beigelegt werden. Formular telefonisch bestellen: Pro Infirmis, 8032 Zürich Tel. 058 775 20 00 Seite 9 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Formular herunterladen: via Website Pro Infirmis www.proinfirmis.ch Betroffene und Angehörige wählen Alltag wählen Auskunft 1145 wählen Das ausgefüllte Anmeldeformular und der Nachweis müssen an die folgende Adresse gesandt werden: Pro Infirmis 1145 Feldeggstrasse 71 Postfach 1332 8032 Zürich Seite 10 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Tanken für Menschen mit Behinderung Tanken mit Handi Bip-Fernbedienung – Angebot der Tamoil SA Vielleicht sind Sie als rollstuhlfahrende Person schon mit Ihrem Auto an einer Tankstelle vorgefahren und mussten feststellen, dass – aussteigen – tanken – zahlen und wieder einsteigen ganz schön schwierig bis gar unmöglich sein kann. Tamoil Tankstellen offeriert den Kunden einen sogenannten Handi-Bip. Diese Fernbedienung kann an den Tamoil-Tankstellen betätigt werden und die Ankunft des Automobilisten wird angekündigt. Eine Tankangestellte/r ist dann weiter behilflich und die rollstuhlfahrende Person muss nicht zum Auto aussteigen. Bestellmöglichkeit Handi Bip-Fernbedienung Tamoil SA in Genf 022 791 83 11 www.tamoil.ch/DE oder Link direkt Coop Mineraloel AG betreibt mit den Coop Pronto Shops ein sich ausdehnendes Netzwerk an bedienten Tankstellen in der ganzen Schweiz. Da alle Betreiber der Shops selbständig arbeiten, bedingt es Rücksprache mit den Pächtern um dieses Angebot einzuführen. Was ist zu tun Sie sind interessiert dieses Angebot zu nutzen und wissen, an welchem Coop Pronto Shop Sie tanken möchten Sie nehmen mit dem Hauptsitz Coop Mineraloel in Allschwil Kontakt auf und melden Ihr Interesse an 061 485 41 41 Coop Mineraloel bespricht sich mit den Betreibern des jeweiligen Pronto Shop Coop Mineraloel bestätigt Ihnen das Tanken bei Ihrem Shop. Sie erhalten einen Brief und die Kontakt-Telefonnummer des Pronto Ladens. Sie rufen vor dem Tanken an und vereinbaren Ihr Kommen Seite 11 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Erlass der Verkehrssteuern Auf Gesuch hin kann die Verkehrssteuer ganz oder teilweise erlassen werden: wenn invalide Personen in bedrängten finanziellen Verhältnissen auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind, wenn die Verkehrssteuer eine unzumutbare Härte für den Steuerpflichtigen bedeutet. Vorgehen Bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft kann das entsprechende Gesuchsformular bestellt werden: Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft Ergolzstrasse 1 4414 Füllinsdorf 061 552 00 00 Rabatt auf Vollkaskoversicherung Bei der Notwendigkeit der Benutzung eines speziellen Fahrzeuges ist ein Rabatt bis zu 40 % möglich. Vorgehen Es ist ein Gesuch an die Motorfahrzeugversicherung zu stellen. Seite 12 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Sternschnuppe-Karte Die Freizeitsterne sind ein Angebot für Familien mit Kindern, die mit einer Krankheit, einer Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben. Ausserdem gilt das Angebot für Organisationen und Gruppen, die sich für das Wohl von betroffenen Kindern bis 18 Jahre einsetzen oder sie betreuen. Unser Ziel ist es, mit den Freizeitsternen vielfältige und bereichernde Ausflugsmöglichkeiten zu verschenken. Insbesondere sollen auch Geschwister, die im Alltag mit kranken und behinderten Kindern oft zurückstehen, davon profitieren können. Um das Angebot der Freizeitsterne nutzen zu können, benötigen sowohl Familien als auch bezugsberechtigte Organisationen und Gruppen eine Sternschnuppe-Karte. Diese ermöglicht ihnen den kostenlosen Eintritt in die Partnerinstitutionen. Die Kosten für den Eintritt übernimmt die Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe. Die Sternschnuppe-Karte kann bestellt werden bei: Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe Weinbergstrasse 131 8006 Zürich www.sternschnuppe.ch 044 368 30 40 MyHandicap Forum, Infos und Adressen für Menschen mit Behinderung www.myhandicap.ch Stiftung MyHandicap Sirnacherstrasse 1 9500 Wil / St.Gallen 071 911 49 49 Seite 13 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Zollrückerstattung für Invalidenfahrzeuge Bedingungen Zollfrei sind Motorfahrzeuge für invalide Personen, die: von der Invaliden- oder Militärversicherung Beiträge an den Unterhalt oder an die invaliditätsbedingte Abänderung des Motorfahrzeuges erhalten; oder eine Hilflosenentschädigung nach Artikel 42 bis des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 6 über die Invalidenversicherung erhalten (bezieht sich nur auf Minderjährige). Die Zollbefreiung wird innerhalb von sechs Jahren nur einmal gewährt. Die Rückerstattung ist ausschliesslich für neue Motorfahrzeuge vorgesehen. Vorgehen Die Vergütung erfolgt auf dem Rückerstattungsweg, d.h. erst nach dem Kauf des Fahrzeuges. Die behinderte Person hat dann die Möglichkeit, ein schriftliches Gesuch um Zollbefreiung bei derjenigen Zollkreisdirektion einzureichen, in deren Gebiet sie den Wohnsitz hat. Für Baselland ist dies Zollkreisdirektion in Basel Elisabethenstrasse 31 Postfach 666 4010 Basel 058 469 11 11 Dem Gesuch sind folgende Belege beizulegen Kopie der Verfügung der IV- oder Militärversicherung für Amortisations- und Reparaturkostenbeitrag an Motorfahrzeuge oder eine Verfügung über die Hilflosenentschädigung. Kopie des Fahrzeugausweises Kopie der Rechnung für das erworbene Fahrzeug Die Original-Veranlagungsverfügung für das Fahrzeug Die Veranlagungsverfügung dürfte sich beim General-Importeur befinden. Es wird empfohlen sich an die Garage zu wenden, die sich ihrerseits mit dem Importeur in Verbindung setzen wird. Zu der Veranlagungsverfügung muss eine Zessionserklärung ausgestellt werden, d. h. mit einer Erklärung, dass der Importeur auf die Rechte der Zollabgaben zu Gunsten der behinderten Person verzichtet. Die wird der Zollkreisdirektion gestatten, die Einfuhrabgaben direkt rückzuerstatten. Eine schriftliche Erklärung der behinderten Person, dass dies das erste Gesuch um Abgabebefreiung ist, bzw. dass sie seit 6 Jahren keine weitere Vergütung für ein Behindertenfahrzeug erhalten hat. Für die Überweisung ist das Post- oder Bankkonto anzugeben. Seite 14 von 15 Beratungsstelle www.stiftungmosaik.ch Stiftung Mosaik Beratungsstelle Hohenrainstrasse 12c 4133 Pratteln 058 775 28 00 [email protected] 20.06.2016 Seite 15 von 15
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