QMS-Hilfsmittelvorlage A4 hoch einseitig

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www.stiftungmosaik.ch
Nummer
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Inhalt
Seite
Basler Stadtführer für das kleine Budget
3
Begleiterkarte / SBB
3
Ermässigtes Generalabonnement
4
IV-Rentner/innen-Ausweis
4
Erlass für Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren
5
Euroschlüssel (Eurokey)
6
FamilienpassPlus
7
Kulturlegi
8
Parkierbewilligung für Behinderte
9
Swisscom – kostenloser Auskunfts- und Vermittlungsdienst 1145
9
Tanken für Menschen mit Behinderung
11
Erlass der Verkehrssteuern
12
Rabatt auf Vollkaskoversicherung
12
Sternschnuppe-Karte
13
MyHandicap
13
Zollrückerstattung für Invalidenfahrzeuge
14
Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
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Basler Stadtführer für das kleine Budget
Ausgehen, auswärts etwas trinken und essen, einkaufen, etwas unternehmen und andere
Menschen treffen – und das mit kleinem Budget.
Ein Angebot von:
Caritas beider Basel
Lindenberg 20
4058 Basel
061 691 55 55
Onlineführer:
www.caritas-beider-basel.ch
Aktuell / Publikationen / Basler Stadtführer
Begleiterkarte / SBB
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung
Benötigt eine Person mit einer Behinderung eine Begleitperson bei Bahnreisen, kann eine
Begleiterkarte (Ausweis) bezogen werden. Die Begleitperson reist mit dieser Karte gratis
mit.
Antrag stellen – Formular ausfüllen
Mit dem Formular „Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“ ist die Begleiterkarte zu beantragen.
Das Formular kann unter folgender Adresse im Internet heruntergeladen werden:
www.sbb.ch/mobil
 Fahrvergünstigung wählen
 Für Reisende mit einer Behinderung wählen
 Downloads: Ärztliches Attest wählen
oder telefonisch bezogen werden bei der folgenden Adresse:
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL
Sekretariat, Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
061 552 53 43
[email protected]
Weiteres Vorgehen - Formular einreichen
1.
Das Formular „Aerztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“ muss vom
Arzt ausgefüllt werden.
2.
Formular mit Passfoto an die folgende Adresse einsenden:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung
Bahnhofstrasse 5
Postfach
4410 Liestal
Die Ausweiskarte wird Ihnen dann zugestellt.
Mit der Ausweiskarte haben Sie folgende Möglichkeiten:
 Gratis Mitnahme einer Begleitperson
 Gratis Mitnahme eines Führhundes
 Gratis Mitnahme einer Begleitperson und eines Führhundes
Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in der selben Klasse.
Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
Zeigen Sie dem Zugspersonal ein gültiges Billet zusammen mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung.
Mit der Begleiterkarte SBB gelten im Nordwestverbund (TNW) für Bus und Tram die
gleichen Bedingungen, wie bei den SBB.
Ermässigtes Generalabonnement
Durch Vorweisen der Ausweiskarte für IV-Rentner/in der eidgenössischen Invalidenversicherung oder durch Abgabe des Ausweises zum Bezug eines Generalabonnement für
Reisende mit einer Behinderung (Abgabe durch die IV-Stelle) ist das Generalabonnement
für die 1. und 2. Klasse zu einem ermässigten Preis erhältlich.
Anspruchsberechtigt sind Personen, welche eine laufende Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenhund beziehen.
Rollstuhlfahrer/innen ohne IV-Rente erhalten das GA gegen Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses, welches bestätigt, dass der Reisende für seine Mobilität im öffentlichen Verkehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist.
IV-Rentner/innen-Ausweis
Vor allem für Eintrittsvergünstigungen. Zahlreiche Geschäfte, Kinos, Theater etc. gewähren Vergünstigungen.
Der Ausweis ist erhältlich bei:
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
061 425 25 25
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Erlass für Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren
Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes
erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit.
Vorgehen
1. Formular „Gesuch um Befreiung von der Gebührenpflicht“ bei der Billag anfordern
oder herunterladen.
Formular kann als PDF heruntergeladen werden:
www.billag.ch
 „Gebührenbefreiung“ wählen
 „Sie beziehen Ergänzungsleistungen“ wählen
 „dieses Formular“ wählen
2. Ausgefülltes Formular zusammen mit der Kopie der aktuellen EL-Verfügung senden
an:
Billag AG
Postfach
1701 Fribourg
0844 834 834
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Euroschlüssel (Eurokey)
Der Universal-Schlüssel für den Zugang zu Aufzügen, Hebebühnen, Toiletten etc. in der
ganzen Schweiz und Teilen Europas.
Wer kann einen Schlüssel beziehen?
Falls Sie eine starke Mobilitätsbehinderung, eine Sehbehinderung, eine chronische Darmbzw. Blasenerkrankung haben oder Stomaträger/in sind, dann können Sie einen Eurokey
bestellen.
Wieviel kostet der Schlüssel?
Der Schlüssel kostet :
Fr. 25.00 (bei Barbezug)
Fr. 30.00 (bei Versand).
Wie komme ich zu einem Schlüssel?
Der Schlüssel kann bei einer autorisierten Abgabestelle bezogen werden. Es sind dies vor
allem die Kantonalen Beratungsstellen von Pro Infirmis www.proinfirmis.ch
Im Kanton Baselland ist der Schlüssel erhältlich bei:
Bitte rufen Sie vorgängig an oder besuchen Sie die Website
Stiftung Mosaik
Hohenrainstrasse 12c
4133 Pratteln
058 775 28 00
www.stiftungmosaik.ch
Weitere Informationen erhältlich auch unter:
www.eurokey.ch
Hotline: 0848 0848 00
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Familienpass und FamilienpassPlus
Mit dem Familienpass Region Basel stehen rund 150 Vergünstigungen oder kostenlose
Angebote für die ganze Familie zur Verfügung und es werden laufend mehr.
Es kann von Vorteilen profitiert werden in den Bereichen Sport, Kultur und Unterhaltung,
Ausflüge, Ferien, Kurse und Weiterbildung, Messen und Ausstellungen, Shopping und Soziales.
Darüber hinaus liefert der Familienpass die neuesten Informationen und wertvolle Tipps
rund ums Thema Familie.
Der Familienpass ist in zwei Arten erhältlich
Familienpass
Anspruch auf einen Familienpass haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten,
 die ein oder mehrere Kinder bis und mit 14 Jahren haben;
 die mit ihren Kindern im gleichen Haushalt wohnen;
 die den Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder in den Bezirken
Dorneck/Thierstein SO oder Rheinfelden/Laufenburg AG haben.
Kosten Fr. 30.00 pro Jahr
FamilienpassPluss
Einkommensschwache Familien profitieren mit dem FamilienpassPlus von zusätzlichen
Vorteilen und Vergünstigungen.
Anspruch auf einen FamilienpassPlus haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten,
 die ein oder mehrere Kinder bis und mit 14 Jahren haben;
 die mit ihren Kindern im gleichen Haushalt wohnen;
 die den Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder in den Bezirken
Dorneck/Thierstein SO oder Rheinfelden/Laufenburg AG haben;
 die von der Sozialhilfe unterstützt werden;
 die im Kanton Basel-Stadt Krankenkassen-Prämienverbilligung erhalten (Stufen 1-9);
 die Ergänzungsleistungen zur IV beziehen;
 die nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, aber dennoch mit wenig Geld
auskommen müssen.
Im Familienpass-Kalkulator (via Website) können Sie prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt
sind. In unserem Infoblatt, das wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung zukommen lassen, wird
das weitere Vorgehen erläutert - so müssen Sie etwa den Nachweis erbringen, dass Sie
Ergänzungsleistungen zur IV-Rente beziehen.
Kosten Fr.30.00 pro Jahr
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Anmeldung
telefonisch oder via www.familienpass.ch
Familienpass Region Basel
Feierabendstrasse 80
4051 Basel
061 691 09 45
Kulturlegi
Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene,
Jugendliche und Kinder. Er wird auf Antrag ausgestellt.
Mit der KulturLegi erhalten Personen mit wenig Einkommen vergünstigten Zugang zu Angeboten aus den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit, Freizeit und Sport.
Die Rabatte betragen 30 bis 70 Prozente.
Personen mit KulturLegi weisen diese vor dem Bezahlen vor. Die Angebotspartnerinnen
und –partner, welche die KulturLegi akzeptieren, sind mit dem roten KulturLegi-Signet als
Ort gelebter Solidarität gekennzeichnet.
Der KulturLegi kann in der ganzen Schweiz eingesetzt werden.
Wer kann einen KulturLegi beziehen?
Personen, deren Einkommen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum liegt.
So etwa Personen,
 welche wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen
 welche Ergänzungsleistungen zu IV/AHV erhalten
 welche Stipendien erhalten
 deren Lohn gepfändet wird
 welche einen FamilienpassPlus haben
 welche im Kanton Basel-Stadt wohnen und Krankenkassenprämienvergünstigung erhalten: Alleinstehende und Paare Stufe 1-12 / Familien Stufe 1-9
Adresse für Antragsstellung Region Basel:
Caritas beider Basel
KulturLegi beider Basel
Lindenberg 20
4058 Basel
061 691 55 55
www.kulturlegi.ch/beiderbasel
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Parkierbewilligung für Behinderte
Bewilligungen werden erteilt an Gehbehinderte und an Dritte, die gehbehinderte Personen
regelmässig transportieren und begleiten. Mit dieser Bewilligung werden diverse Parkbeschränkungen begrenzt aufgehoben. Es gibt zwei Bewilligungsarten:
Bewilligung für Gehbehinderte
Gehbehinderte Personen, dazu gehören auch die Rollstuhlfahrer/iInnen, die ein eigenes
Fahrzeug selbst steuern. Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle BL den Ausweis
„Bewilligung für Gehbehinderte“.
Bewilligung für Behinderten-Transport
Drittpersonen, die gehbehinderte Personen im eigenen Auto transportieren, können die
„Bewilligung für Behinderten-Transport“ beantragen.
Vorgehen
Das entsprechende Formular kann bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft bestellt werden:
Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft
Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf
061 552 00 00
Swisscom – kostenloser Auskunfts- und Vermittlungsdienst 1145
Swisscom und UPC Cablecom bieten in Zusammenarbeit mit Pro Infirmis einen kostenlosen Auskunfts- und Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderung an.
Wer ist für den Dienst 1145 berechtigt?
Personen mit eingeschränkter Mobilität, die Telefonnummern nicht in einem Verzeichnis
nachschlagen können, erhalten für Anrufe von ihrem registrierten Anschlüssen aus kostenlos Auskunft und Vermittlung, wenn sie die Kurznummer 1145 wählen
Als Personen mit eingeschränkter Mobilität gelten Personen mit einer Behinderung, die es
ihnen verunmöglicht, eine Telefonnummer zu wählen.
Vorgehen
Um von dieser Dienstleistung profitieren zu können muss das „Anmeldeformular für die
Berechtigung zur kostenlosen Nutzung des Vermittlungs- und Auskunftsdienstes 1145 der
Swisscom oder UPC Cablecom ausgefüllt und ein Nachweis eines Arztes oder einer Pro
Infirmis Beratungsstelle beigelegt werden.
Formular telefonisch bestellen:
Pro Infirmis, 8032 Zürich
Tel. 058 775 20 00
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Formular herunterladen:
via Website Pro Infirmis
www.proinfirmis.ch
 Betroffene und Angehörige wählen
 Alltag wählen
 Auskunft 1145 wählen
Das ausgefüllte Anmeldeformular und der Nachweis müssen an die folgende Adresse gesandt werden:
Pro Infirmis
1145
Feldeggstrasse 71
Postfach 1332
8032 Zürich
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Tanken für Menschen mit Behinderung
Tanken mit Handi Bip-Fernbedienung – Angebot der Tamoil SA
Vielleicht sind Sie als rollstuhlfahrende Person schon mit Ihrem Auto an einer Tankstelle
vorgefahren und mussten feststellen, dass – aussteigen – tanken – zahlen und wieder
einsteigen ganz schön schwierig bis gar unmöglich sein kann.
Tamoil Tankstellen offeriert den Kunden einen sogenannten Handi-Bip. Diese Fernbedienung kann an den Tamoil-Tankstellen betätigt werden und die Ankunft des Automobilisten
wird angekündigt. Eine Tankangestellte/r ist dann weiter behilflich und die rollstuhlfahrende Person muss nicht zum Auto aussteigen.
Bestellmöglichkeit Handi Bip-Fernbedienung
Tamoil SA in Genf
022 791 83 11
www.tamoil.ch/DE
oder Link direkt
Coop Mineraloel AG betreibt mit den Coop Pronto Shops ein sich ausdehnendes Netzwerk an bedienten Tankstellen in der ganzen Schweiz.
Da alle Betreiber der Shops selbständig arbeiten, bedingt es Rücksprache mit den Pächtern um dieses Angebot einzuführen.
Was ist zu tun

Sie sind interessiert dieses Angebot zu nutzen und wissen, an welchem Coop Pronto Shop Sie tanken möchten
Sie nehmen mit dem Hauptsitz Coop Mineraloel in Allschwil Kontakt auf und melden
Ihr Interesse an
061 485 41 41

Coop Mineraloel bespricht sich mit den Betreibern des jeweiligen Pronto Shop

Coop Mineraloel bestätigt Ihnen das Tanken bei Ihrem Shop. Sie erhalten einen
Brief und die Kontakt-Telefonnummer des Pronto Ladens.

Sie rufen vor dem Tanken an und vereinbaren Ihr Kommen
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Erlass der Verkehrssteuern
Auf Gesuch hin kann die Verkehrssteuer ganz oder teilweise erlassen werden:

wenn invalide Personen in bedrängten finanziellen Verhältnissen auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind,

wenn die Verkehrssteuer eine unzumutbare Härte für den Steuerpflichtigen bedeutet.
Vorgehen
Bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft kann das entsprechende Gesuchsformular bestellt werden:
Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft
Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf
061 552 00 00
Rabatt auf Vollkaskoversicherung
Bei der Notwendigkeit der Benutzung eines speziellen Fahrzeuges ist ein Rabatt bis zu
40 % möglich.
Vorgehen
Es ist ein Gesuch an die Motorfahrzeugversicherung zu stellen.
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Sternschnuppe-Karte
Die Freizeitsterne sind ein Angebot für Familien mit Kindern, die mit einer Krankheit, einer
Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben. Ausserdem gilt das
Angebot für Organisationen und Gruppen, die sich für das Wohl von betroffenen Kindern
bis 18 Jahre einsetzen oder sie betreuen.
Unser Ziel ist es, mit den Freizeitsternen vielfältige und bereichernde Ausflugsmöglichkeiten zu verschenken. Insbesondere sollen auch Geschwister, die im Alltag mit kranken und
behinderten Kindern oft zurückstehen, davon profitieren können.
Um das Angebot der Freizeitsterne nutzen zu können, benötigen sowohl Familien als auch
bezugsberechtigte Organisationen und Gruppen eine Sternschnuppe-Karte. Diese ermöglicht ihnen den kostenlosen Eintritt in die Partnerinstitutionen. Die Kosten für den Eintritt
übernimmt die Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.
Die Sternschnuppe-Karte kann bestellt werden bei:
Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe
Weinbergstrasse 131
8006 Zürich
www.sternschnuppe.ch
044 368 30 40
MyHandicap
Forum, Infos und Adressen für Menschen mit Behinderung
www.myhandicap.ch
Stiftung MyHandicap
Sirnacherstrasse 1
9500 Wil / St.Gallen
071 911 49 49
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Zollrückerstattung für Invalidenfahrzeuge
Bedingungen
Zollfrei sind Motorfahrzeuge für invalide Personen, die:

von der Invaliden- oder Militärversicherung Beiträge an den Unterhalt oder an die
invaliditätsbedingte Abänderung des Motorfahrzeuges erhalten; oder

eine Hilflosenentschädigung nach Artikel 42 bis des Bundesgesetzes vom 19. Juni
1959 6 über die Invalidenversicherung erhalten (bezieht sich nur auf Minderjährige).
Die Zollbefreiung wird innerhalb von sechs Jahren nur einmal gewährt.
Die Rückerstattung ist ausschliesslich für neue Motorfahrzeuge vorgesehen.
Vorgehen
Die Vergütung erfolgt auf dem Rückerstattungsweg, d.h. erst nach dem Kauf des Fahrzeuges. Die behinderte Person hat dann die Möglichkeit, ein schriftliches Gesuch um Zollbefreiung bei derjenigen Zollkreisdirektion einzureichen, in deren Gebiet sie den Wohnsitz
hat.
Für Baselland ist dies
Zollkreisdirektion in Basel
Elisabethenstrasse 31
Postfach 666
4010 Basel
058 469 11 11
Dem Gesuch sind folgende Belege beizulegen

Kopie der Verfügung der IV- oder Militärversicherung für Amortisations- und Reparaturkostenbeitrag an Motorfahrzeuge oder eine Verfügung über die Hilflosenentschädigung.

Kopie des Fahrzeugausweises

Kopie der Rechnung für das erworbene Fahrzeug

Die Original-Veranlagungsverfügung für das Fahrzeug

Die Veranlagungsverfügung dürfte sich beim General-Importeur befinden. Es wird
empfohlen sich an die Garage zu wenden, die sich ihrerseits mit dem Importeur in
Verbindung setzen wird. Zu der Veranlagungsverfügung muss eine Zessionserklärung ausgestellt werden, d. h. mit einer Erklärung, dass der Importeur auf die Rechte der Zollabgaben zu Gunsten der behinderten Person verzichtet. Die wird der
Zollkreisdirektion gestatten, die Einfuhrabgaben direkt rückzuerstatten.

Eine schriftliche Erklärung der behinderten Person, dass dies das erste Gesuch um
Abgabebefreiung ist, bzw. dass sie seit 6 Jahren keine weitere Vergütung für ein
Behindertenfahrzeug erhalten hat.

Für die Überweisung ist das Post- oder Bankkonto anzugeben.
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Stiftung Mosaik
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Hohenrainstrasse 12c
4133 Pratteln
058 775 28 00
[email protected]
20.06.2016
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