KW 25-2016 - Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld

AN ALLE HAUSHALTUNGEN
25
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BAC
GEMEINDE
GERHARDSHOFEN
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Mittwoch, 22. Juni 2016
Nummer 25
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft
Telefon 09163/9990-0, Telefax 09163/9990-33, E-Mail: [email protected], www.vg-uehlfeld.de
Ferienpass 2016
Was ist ein Garant dafür, dass die Sommerferien nicht mehr fern
sind? Richtig – dass es den Ferienpass wieder zu kaufen gibt! Der
landkreisweite Ferienpass ist ab 1. Juli an allen Verkaufsstellen
erhältlich. Wieder umfangreiche Möglichkeiten, um interessante
Sommerferien zu erleben. Neue und bewährte Angebote für 4,00 €.
Dieses Jahr präsentiert sich der Ferienpass ganz im frischen
GRÜN. Diese Farbe steht in diesem Sommer für viel Spaß und
tolle Tage während der Sommerferien.
Der Landkreis war auch dieses Jahr wieder sehr bemüht, einen
attraktiven und abwechslungsreichen Ferienpass zusammen zu
stellen. Zahlreiche Einrichtungen in und um unserem Landkreis
Neustadt a.d.Aisch–Bad Windsheim können kostenlos oder ermäßigt von den Kindern und Jugendlichen besucht werden. Bei
einigen Museen oder Einrichtungen ist auch eine Ermäßigung für
den begleitenden Erwachsenen mit dabei. Der Ferienpass mit seinem umfangreichen Programm bietet so einiges: Kindertheater
und lustige Filme in verschiedenen Gemeinden. In diesem Jahr
bieten auch wieder zwei Erlebnisbauernhöfe in unserem Landkreis
ein tolles Programm für Kinder an. All das darf man sich nicht
entgehen lassen. Auch um verschiedene Ausflüge mit der ganzen
Familie zu planen, eignet sich der Ferienpass besonders gut.
Ab 1. Juli ist es endlich wieder soweit, der neue Ferienpass ist da,
mit tollen und spannenden Angeboten für Kinder und Jugendliche
aus unserem Landkreis.
Kosten: Der Ferienpass kostet 4,00 € und ist ab dem dritten Kind
der Familie kostenfrei.
Ausgabestellen: Schulen, Landratsamt, Städte, Markt- und Gemeindeverwaltungen, Sparkassen, Raiffeisenbanken und Büchereien.
Gültig: Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres.
Herausgeber: Landkreis Neustadt a.d.Aisch–Bad Windsheim,
Landrat Helmut Weiß
Verantwortlich: Melanie Weindl, Kommunale Jugendarbeit
Auskunft: unter Tel. 09161 – 92 190
Angebote: Besucherangebot in und um unseren Landkreis,
Schwimmbäder bis zu dreimal kostenfrei besuchen,
Kindertheater, Ferien-Film-Woche, Kinder-Flug-Tage,
KinoNEA, Kino-Film-Woche in Bad Windsheim, Erlebnis auf dem Bauernhof und noch vieles mehr...
Ferienpässe können ab 1. Juli bei der VG Uehlfeld und den
Mitgliedsgemeinden Dachsbach und Gerhardshofen erworben werden.
Manöver der US-Streitkräfte
Die amerikanischen Streitkräfte haben mitgeteilt, dass in der Zeit
vom 01.07.2016 bis 31.07.2016 im Landkreis Neustadt a.d.AischBad Windsheim ein Manöver durchgeführt wird.
Im Bereich der VG Uehlfeld sind die Gemeinden Dachsbach und
Gerhardshofen betroffen.
Es werden Hubschrauberlandeübungen einschließlich Nachtlandungen durchgeführt.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats
nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder
innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadenregulierungsstelle des
Bundes anzumelden.
Schadenregulierungsstelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Regionalbüro Süd Nürnberg
Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg, Tel.: 0911 – 99 26 10
Für Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm wenden Sie sich
an die Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle in Katterbach
(Tel. 0152-09114369) oder an das Luftwaffenamt Köln unter der
gebührenfreien Nummer 0800 – 862 07 30. Beschwerden bezüglich der festgelegten Landepunkte und Manöverschäden sind an
die Manöverbeauftragte der US Army unter der Tel.-Nr. 09802 –
832634 oder 01577 – 19 18 155 zu richten.
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Nr. 25/2016
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Die Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld,
bestehend aus den 3 Mitgliedsgemeinden Dachsbach, Gerhardshofen und Uehlfeld mit insgesamt ca. 7.100 Einwohnern, im Ldkrs. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, bietet Ihnen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt, zur Verstärkung unseres Teams eine
Stelle als
Kämmerer/in
(für 2 Mitgliedsgemeinden und 1 Schulverband)
unbefristet in Vollzeit an.
Das bieten wir:
Ein interessantes Aufgabenportfolio insbesondere mit folgenden Aufgaben:
• Allgemeine Haushalts- und Finanzangelegenheiten
• Haushalts-, Abgaben- und Erschließungsbeitragssatzungen
• Aufstellung und Ausführung der Haushaltspläne
• Finanzausgleich und Finanzzuweisungen
• Finanzberichte und -statistiken
• Umlagen und Beiträge (Erschließungsbeiträge)
• Vermögens- und Schuldenverwaltung
• Aufgaben als Steuerschuldner
• Finanzielle Angelegenheiten der Einrichtungen und Eigenbetriebe
• Grundsteuer - Gewerbesteuer - Hundesteuer
• Gemeindliche Abgaben und Gebühren
• Stundungs- und Erlassanträge
• Prüfungswesen
• Kassenaufsicht
• Zuschussangelegenheiten
• Wirtschaftsförderung
• Verwaltung der Liegenschaften
• Führung der Bestandsverzeichnisse (Einrichtungen, Straßen u.a.)
• Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
Ein attraktives Arbeitsumfeld in einer modernen, leistungsfähigen und zukunftsorientierten Behörde im Umland von Bamberg, Erlangen, Fürth und Nürnberg mit 21 Mitarbeitern
Einen anspruchsvollen, vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit zeitweise im Home Office zu arbeiten.
Eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD (EG 10) bzw. BayBesG (A11).
Das bringen Sie mit:
Eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsangestellte/n mit Fachprüfung II oder als Beamtin/Beamter der 3. Qualifikationsebene (ehem. gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
Einschlägige Erfahrungen im Bereich der Finanzverwaltung
Eigeninitiative und fundierte EDV-Kenntnisse
Einen kooperativen Führungs- und Arbeitsstil
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen und bitten Sie, sich bis zum 1. Juli 2016 bei der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld in der Rosenhofstr. 6
in 91486 Uehlfeld schriftlich oder gerne per E-Mail unter [email protected] ausschließlich im
pdf-Format zu bewerben.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Der Geschäftsleiter, Herr Wüst, steht für Rückfragen sehr gerne unter der Tel. 09163 / 9990-15 zur
Verfügung.
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Nr. 25/2016
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Informatives vom BRK-Blutspendedienst
tersuchungen möchten und wenn ja welche?
Nächster Blutspendetermin in Uehlfeld,
Veit-vom-Berg-Halle, Veit-vom-Berg-Str. 13:
Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung – offen darüber reden
Sie machen sich Gedanken über Ihre Lebensumstände und Ihre
Partnerschaft? Sie haben Fragen zu Sexualität, Verhütung und
dazu, was im Körper vorgeht? Bei der Staatlich anerkannten
Schwangerschaftsberatungsstelle geben Fachleute Antworten,
Tipps und Termininfos rund um Schwangerschaft und Familie, die
Klarheit schaffen und weiterhelfen. Die Beratung ist kostenlos und
vertraulich. Offen für alle – Geschlecht, Herkunft, Glaube, Beeinträchtigungen oder sexuelle Identität spielen keine Rolle.
Mittwoch, 06.07.2016, von 17.00 Uhr – 20.30 Uhr
Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie zu jeder
Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Wir beraten und unterstützen Sie in persönlichen und sozialen
Fragen
Kirchliche allgemeine Sozialberatung (KASA) - kostenfrei und vertraulich
- Beratung und Unterstützung in schwierigen persönlichen Lebenslagen
- Beratung bei sozialrechtlichen Problemen und Unterstützung
bei Anträgen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung)
- Hilfestellung beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote und Einrichtungen bei Bedarf
Offene Sprechstunden
(Regelmäßige Öffnungszeiten, außer bei Fachtagungen, Fortbildungen, Urlaub o. Krankheit)
91486 Uehlfeld: Donnerstags von 14 bis 16 Uhr im Rathaus
(1.OG, Trauzimmer) Rosenhofstr. 6
Selbstverständlich können auch Hausbesuche und Termine außerhalb der Offenen Sprechstunden vereinbart werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Bruder (Diplom-Sozialpädagogin FH)
Mobil: 0160 - 966 386 07, E-Mail: [email protected]
Kontakt:
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt/Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad
Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 2, 91413 Neustadt a.d. Aisch,
Tel.: 09161 92-535, E-Mail: [email protected], Homepage: www.schwanger-in-nea.de
Am So., den 3.7.2016, um 18 Uhr, lädt Bayern TourNatur ein.
„Die Grünkraft der Wildkräuter entdecken“
Nach unserem Sammel-Spaziergang schreiten wir zur Tat!
Grün, lecker und gesund wartet Löwenzahn & Co darauf, von uns
„veredelt“ zu werden. Aus den gesammelten Wildkräutern bereiten wir ein kraftvolles Smoothie zu
Treffpunkt: Pommersfelden, Ortsteil Weiher
Anmeldung erforderlich bei Karin Seubert, Tel. 09548/8024,
Tel oder per Mail: [email protected]
www.er-na.de
FerienFirmenTag 2016
Schwanger und vieles ist neu?
Anmeldung jetzt für Sommerferien möglich.
Die Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle
hilft weiter
Der FerienFirmenTag bietet Schülern die Chance, sich an jeweils
einem Tag in den Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien über einen Ausbildungsberuf zu informieren und den Betrieb kennen zu
lernen. Sie erhalten bei diesem Praktikumstag vielfältige Informationen über den jeweiligen Beruf und seine Ausbildungsinhalte.
Somit erleben die Schüler an den einzelnen FerienFirmenTagen
den Firmenalltag "live" vor Ort und können ihre Wunschberufe ausprobieren. Zum FerienFirmenTag kann man sich unter
www.ferienfirmentag.de anmelden.
Die Teilnehmer müssen mindestens 15 Jahre alt sein und eine
Schule besuchen. Die Teilnahme ist natürlich kostenlos!
30 Unternehmen bieten ein Angebot von über 60 Ausbildungsberufen an. Einfach unter www.ferienfirmentag.de nachschauen,
welche Angebote für die jeweilige Schulform vorhanden sind.
Auf der Webseite registriert man sich zunächst mit der E-MailAdresse und folgt dann einfach den Anweisungen bzw. sucht den
oder die Berufe aus, die interessant sind.
Sie sind schwanger, werden bald Vater oder haben bereits ein
Baby? Sie fragen sich, was auf Sie zukommt? Sie sind aufgeregt,
gespannt, vielleicht auch ein bisschen unsicher?
Ungeplant schwanger – was nun?
Sie fragen sich: Jetzt ein Kind? Möchte ich das? Schaffe ich das
– auch allein? Oder was heißt das für die Partnerschaft? Ausbildung, Beruf und Kind – wie geht das zusammen? Wo finde ich die
passende Unterstützung für mich und mein Kind? Sie sorgen sich,
dass alles schwierig werden könnte, sind verunsichert und kommen kaum noch zur Ruhe? Sie befinden sich in einer belastenden
Lebenssituation und brauchen Hilfe und Unterstützung?
Vorgeburtliche Untersuchungen – was ist mir wichtig?
Sie sind schwanger oder werden Vater und fragen sich, ob ihr
Kind gesund sein wird? Sie überlegen, ob Sie vorgeburtliche Un-
Wichtige Telefonnummern
Rettungsdienst
Krisendienst Mittelfranken
Der Rettungsdienst und die Feuerwehr sind in akuten Notfällen unter
Tel. 112 erreichbar
Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen –
Zentrale Rufnummer für Mittelfranken: 0911/42 48 55 - 0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zahnärztlicher Notfalldienst im Landkreis
In Notfällen an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts erreichbar unter der neuen Telefonnummer 116 117.
25.06./
26.06.2016
Dienstbereit:
Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie
Beratung bei psychischer Erkrankung und in seelischen Krisensituationen.
Tel. 09161/873571, Mo. – Fr. 8.00-17.00 Uhr
Marko Jakopec
Nürnberger Str. 21, Markt Bibart, Tel. 09162/983313
10.00 – 12.00 Uhr in der Praxis
18.00 – 19.00 Uhr in der Praxis
Apotheken-Bereitschaftsdienst
24.06. –
30.06.2016
Vitalo-Apotheke
Anton-Bruckner-Str. 2, Höchstadt/A., Tel. 09193/7575
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Nr. 25/2016
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Amtl. Bekanntmachungen des Marktes Dachsbach
Telefon 09163/429, Telefax 09163/7354, E-Mail: [email protected], www.dachsbach.de
Am Mittwoch, den 22.06.2016 um 19:30 Uhr
findet im Rathaus Dachsbach, Sitzungszimmer
eine Gemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung:
1. Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung
2. Aktuelle Bekanntmachungen
3. Bauantrag Flur-Nr. 14, Gemarkung Traishöchstädt – Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer
Lagerhalle für PKW
4. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Neustadt/Aisch – Bad
Windsheim und dem Markt Dachsbach zum Bau eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen Dachsbach und Oberhöchstädt
5. Antrag auf Fernwasseranschluss für den Ortsteil Traishöchstädt
6. Bebauungsplan Lerchenhügel
6.1 Beschluss über die Billigung und Auslegung der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Lerchenhügel“
6.2 Beschluss über die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.
9 „Lerchenhügel“
6.3 Beschluss über die Billigung und frühzeitige Auslegung der 2.
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Lerchenhügel“
7. Änderung Flächennutzungsplan für das „SO Windpark Dachsbach“
7.1 Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes des Marktes Dachsbach für des
„SO Windpark Dachsbach“
7.2 Beschluss über die Billigung und Auslegung der 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes Dachsbach für das „SO Windpark Dachsbach“
7.3 Beschluss über den Umfang des Umweltberichts für die 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dachsbach für das „SO Windpark Dachsbach“
8. Beteiligung an der Bündelausschreibung Strom durch die Firma KUBUS
9.
Wünsche und Anfragen der Bürger
An den öffentlichen Teil der Sitzung schließt sich ein nicht öffentlicher Teil an. Zum öffentlichen Teil der Sitzung ist die Bevölkerung
herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
H.-J. Regus, 1. Bürgermeister
Am Mittwoch, den 29.06.2016 um 19:30 Uhr
findet im Rathaus Dachsbach, Sitzungszimmer
eine Gemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung:
1. Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung
2. Aktuelle Bekanntmachungen
3. Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
zum Rahmenplan und den Vorbereitenden Untersuchungen
4. Festlegung eines Sanierungsgebietes
5. Satzungsbeschluss zum Sanierungsgebiet Altort Markt
Dachsbach
6. Wünsche und Anfragen der Bürger
An den öffentlichen Teil der Sitzung schließt sich ein nicht öffentlicher Teil an. Zum öffentlichen Teil der Sitzung ist die Bevölkerung
herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
H.-J. Regus, 1. Bürgermeister
Seniorentreffen in Dachsbach
Herzliche Einladung zum nächsten Treffen, heute, am Mittwoch,
den 22.06.2016 um 14.00 Uhr, im alten Feuerwehrhaus.
Mit freundlichen Grüßen
Die Seniorengruppe
Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Uehlfeld
Telefon 09163/9990-0, Telefax 09163/9990-33, E-Mail: [email protected], www.uehlfeld.de
Einladung
zu einer Sitzung des Marktgemeinderates Uehlfeld
am Freitag, den 24.06.2016 um 19.30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung
- öffentlich 1. Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung
2. Bauanträge:
2.1 Margit Mannke – Neubau einer Doppelgarage und Überdachung einer Freifläche in 91486 Uehlfeld, Aischtalweg 3, FlurNr. 811/5, Gemark. Uehlfeld
2.2 Piotr Zogala – Errichtung eines Gartenhauses in 91486 Uehlfeld, Parkstr. 24, Flur-Nr. 1316/24, Gemark. Uehlfeld außerhalb des Baufensters; Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rosenhof“
2.3 Markt Uehlfeld – Antrag auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung betreffend ein Wohnhaus mit landwirtschaftlichem Anbau in 91486 Uehlfeld, Voggendorf 10, Flur-Nr. 378, Gemark.
Demantsfürth
3. Bebauungsplan Etzelskirchen West der Stadt Höchstadt
4.
5.
6.
7.
8.
a.d.Aisch, hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Feuerwehr – Vorstellung des Beschaffungsplanes durch
Kommandant Anger
Bericht über die Bauausschusssitzung vom 31.05.2016
Sonstiges
Wünsche und Anfragen der Gemeinderäte
Fragen von Bürgerinnen und Bürgern
An den öffentlichen Teil der Sitzung schließt ein nicht öffentlicher Teil
an. Zum öffentlichen Teil ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Markt Uehlfeld
W. Stöcker, Bürgermeister
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Der Wahlleiter des Marktes Uehlfeld
Nr. 25/2016
Anlage 10 (zu § 34 GLKrWO)
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Bürgermeisters
im Markt Uehlfeld, Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, am
18. September 2016
1.
Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 18. September 2016, findet die Wahl
des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters statt.
2.
Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der
Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz
über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen
zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen, die verboten
sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
3.
3.1.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von
Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens
am Donnerstag, dem 28. Juli 2016 (52. Tag vor dem
Wahltag), 18 Uhr, dem Wahlleiter zugesandt oder während
der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Uehlfeld, Rosenhofstraße 6, 91486 Uehlfeld, Zimmer Nr. EG 2 übergeben werden.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag
einreichen.
Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet
die Wahl
- des ersten Bürgermeisters nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden
Personen statt.
Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht,
findet die Wahl
- des ersten Bürgermeisters nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende Personen statt.
3.2.
3.3.
4.
4.1.
4.2.
5.
5.1.
Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister
Für das Amt des ersten Bürgermeisters ist jede Person
wählbar, die am Wahltag
- Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
ist;
- das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- wenn sie sich für die Wahl zum ehrenamtlichen ersten
Bürgermeister bewirbt, seit mindestens drei Monaten in
der Gemeinde eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben
sich in der Gemeinde gewöhnlich aufhält. Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl
zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch eine
Person gewählt werden, die weder eine Wohnung noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat.
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die
nach Art. 39 Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann außerdem nicht
gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das
65. Lebensjahr vollendet hat.
Aufstellungsversammlungen
Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei
oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt,
5
die zu diesem Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.
Diese Aufstellungsversammlung ist
- eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
- eine besondere Versammlung von Delegierten, die von
Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung sich bewerbender Personen gewählt wurden, oder
- eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der
Satzung einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein
für bevorstehende Wahlen bestellt wurde.
Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung darf nicht früher als zwei Jahre vor dem
Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer
Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden sein, die
im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.
Die Teilnehmer der Aufstellungsversammlung müssen im
Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als
15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag
liegt.
Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung
teilnahmeberechtigte und anwesende Person ist hierbei
vorschlagsberechtigt. Den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr
Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
5.2. Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich
bewerbenden Person in den Wahlvorschlag nachrücken,
sind in gleicher Weise wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
5.3. Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen (bei der Bürgermeisterwahl siehe
auch Nr.5.4). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.
5.4. Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:
Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als
gemeinsame sich bewerbende Person aufgestellt werden,
sind folgende Verfahrensarten möglich:
5.4.1. Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen
Aufstellungsversammlung der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt, die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
5.4.2. Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende Person in getrennten Versammlungen auf und
reichen getrennte Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren
Versammlungen aufgestellte Person muss gegenüber dem
Wahlleiter schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam
bewerbende Person auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie sich nicht auf allen
Wahlvorschlägen bewerben will.
6.
6.1.
Niederschriften über die Versammlung
Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift
zu fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:
- Die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
- Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
- die Zahl der teilnehmenden Personen,
- bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung, dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher
als zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt,
von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe
gewählt worden ist, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,
- der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
6
6.2.
6.3.
6.4.
7.
7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
7.5.
7.6.
Nr. 25/2016
-das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbende Person gewählt wurde,
-die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen,
-auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute aufgestellt hat.
Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung
leitenden Person und zwei Wahlberechtigten, die an der
Versammlung teilgenommen haben, zu unterschreiben.
Jede wahlberechtigte Person darf nur eine Niederschrift
unterzeichnen. Auch sich bewerbende Personen dürfen
die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der Versammlung teilgenommen haben.
Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt
sein, in die sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen,
Anschrift und Unterschrift eingetragen haben, die an der
Versammlung teilgenommen haben.
Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag beizulegen.
Inhalt der Wahlvorschläge
Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein
gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in
einem Wahlkreis aufgestellt werden. Sie dürfen bei einer
Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Bei
Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag nur eine
sich bewerbende Person enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der
Wählergruppe als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter
Parteien oder Wählergruppen tragen. Kurzbezeichnungen,
bei denen der Name der Partei oder der Wählergruppe nur
durch eine Buchstabenfolge oder in anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist
eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.
Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt
der Name des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei
einem gemeinsamen Wahlvorschlag gelten die Namen
sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt eingereichte
Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames
Kennwort.
Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über
die Organisation vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden sollen.
Jeder Wahlvorschlag soll einen Beauftragten und seine
Stellvertretung bezeichnen, die in der Gemeinde wahlberechtigt sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt der
erste Unterzeichner als Beauftragter, der zweite als seine
Stellvertretung. Der Beauftragte ist berechtigt, verbindliche
Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.
Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname, Vorname, Tag
der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand und Anschrift
enthalten.
Angegeben werden können kommunale Ehrenämter und
im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen werden
sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtlicher erster,
zweiter oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied,
Stadtratsmitglied, stellvertretender Landrat, Kreisrat, Be-
7.7.
7.8.
7.9.
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
zirkstagspräsident, stellvertretender Bezirkstagspräsident,
Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des
Bundestags, des Landtags.
Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der
Aufnahme ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt
und dass sie bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am
selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt
wird. Wird eine mehrfache Aufstellung festgestellt, hat die
sich bewerbende Person dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung gelten soll. Unterlässt
sie diese Mitteilung oder widersprechen sich die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären.
Die sich bewerbende Person muss außerdem erklären,
dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Ein Wahlvorschlag zur Wahl eines berufsmäßigen ersten
Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende
Person im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde, in der die sich bewerbende Person ihre Wohnung,
die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine
Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat,
über ihre Wählbarkeit enthalten.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
Ein Wahlvorschlag zur Wahl des ersten Bürgermeisters
muss, wenn sich die Person nicht in der Gemeinde bewerben will, in der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung dieser Gemeinde, bei
Personen ohne Wohnung der letzten Wohnsitzgemeinde,
enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde darf diese Bescheinigung nur einmal
ausstellen.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
8.
Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten
unterschrieben sein, die am 08. August 2016 (41. Tag vor
dem Wahltag) wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung
durch sich bewerbende Personen oder Ersatzleute eines
Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften auf dem
Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet werden. Die
Unterzeichner müssen Familienname, Vorname und Anschrift angeben und in der Gemeinde wahlberechtigt sein.
Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der
Verlust des Wahlrechts oder der Tod der Unterzeichner des
Wahlvorschlags berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags
nicht.
9.
9.1.
Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben
werden, sondern zusätzlich von mindestens 60 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die bei der Verwaltungsgemeinschaft aufliegen, unterstützt werden. Neue
Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen,
die im Gemeinderat seit dessen letzter Wahl nicht auf
Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis
zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder
bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im
Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei
der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im
Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Maßgeblich sind die vom Landeswahlleiter früher als drei
Monate vor dem Wahltag bekannt gemachten Ergebnisse.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat seit
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
9.2.
9.3.
9.4.
9.5.
Nr. 25/2016
dessen letzter Wahl auf Grund des gleichen gemeinsamen
Wahlvorschlags bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten
waren oder wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt.
In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
- die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden Personen und Ersatzleute,
- Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben,
- Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet
haben.
Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in
dem sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar
vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Behinderung oder
erhebliche Belästigung der sich Eintragenden verboten.
Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von
Eintragungsscheinen an kranke und körperlich behinderte
Personen werden von der Gemeinde gesondert bekannt
gemacht.
10.
Listenverbindungen
Bei der Bürgermeisterwahl ist eine Verbindung von Wahlvorschlägen unzulässig (siehe jedoch Nr. 5.4).
11.
Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur
bis zum 28. Juli 2016 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr,
zulässig. Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im
Ganzen beschließen die Wahlvorschlagsträger in gleicher
Weise wie über die Aufstellung der Wahlvorschläge. Der
Beauftragte kann durch die Aufstellungsversammlung verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den
Wahlvorschlag zurückzunehmen.
Uehlfeld, 21. Juni 2016
Wüst, Gemeindewahlleiter
Markt Uehlfeld
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des ersten Bürgermeisters
am 18. September 2016
7
Wahltag), mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Nr. des
Anschrift des
Eintragungs- Eintragungsraums
raums
Eintragungszeiten
barrierefrei
ja/nein
1
Mo. bis Fr.:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. und Do.:
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
nein
Rathaus
Uehlfeld,
Rosenhofstraße 6,
91486
Uehlfeld,
Zimmer-Nr.
EG 3
Zusätzlich:
Di., 02.08.2016 von
18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
So., 07.08.2016 von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können
sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung
nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage
zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag
einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an
Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die
Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch
bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung
im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine
können schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) bei der
Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen ihren
Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen.
Uehlfeld, 21. Juni 2016
Dietsch, Verw.-Angestellter
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag
nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
bis Montag, dem 08. August 2016, 12:00 Uhr (41. Tag vor dem
Wer sich nicht bewegt, wird nichts bewegen…
Komm doch einfach vorbei und mach mit,
YoungGo-Sport macht Spaß und fit!
Wir treffen uns zum Reaktiven Walken mit YoungGo´s
am Montag, 27.06.2016 um 19 Uhr am YoungGo-Parcours in Uehlfeld (Festplatz).
Es freut sich
Werner Stöcker ... und weitere Begeisterte
Schutzgebühr für Leih-YoungGo´s: 5 Euro
…Uehlfeld, da tut sich was!!
8
Nr. 25/2016
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Übungstermine der Freiwilligen Feuerwehren
Markt Dachsbach
Oberhöchstädt
Sa. 25.06.2016
Übung für alle Gruppen
Kirchliche Nachrichten
Bereitschaftsdienst für die Evang.-Luth. Kirchengemeinden
Dachsbach/Oberhöchstädt, Gerhardshofen und Uehlfeld
Sonntag, 26.06.2016 (5. So. n. Trin.)
Pfr. Kolberg, Diespeck – Tel. 09161/2811
findet am Freitag, den 15.07.2016 um 17 Uhr im Gemeindehaus in
Gerhardshofen statt.
Bitte melden Sie Ihr Kind zeitnah im Evang. Pfarramt Gerhardshofen an, damit wir gut planen können! Anmeldeflyer finden Sie
unter www.gerhardshofen-evangelisch.de.
Evang.-Luth. Kirchengemeinden
Dachsbach und Oberhöchstädt
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gerhardshofen
Donnerstag, 23.06.
19.30 Uhr Bibelstunde im Pfarrgemeindehaus Oberhöchstädt
19.30 Uhr ELJ Dachsbach
Mittwoch, 22.06.2016
9.30 Uhr Krabbelgruppe „Kleine Strampler“
16.15 Uhr Konfirmandenunterricht
19.30 Uhr Projektchor
Freitag, 24.06.
19.30 Uhr Posaunenchor Oberhöchstädt
5. Sonntag n. Trin., 26.06.
9.00 Uhr Gottesdienst in Dachsbach (Lektor Mechs)
9.00 Uhr Kindergottesdienst im Chorhaus St. Sebastian,
Dachsbach
10.15 Uhr Gottesdienst in Oberhöchstädt (Lektor Mechs)
In den Sommermonaten Juli und August beginnen die
Gottesdienste in Oberhöchstädt bereits um 10.00 Uhr!
Montag, 27.06.
9.30 Uhr Krabbelgruppe Aischwiesenhüpfer
20.00 Uhr Kirchenchor Dachsbach
Dienstag, 28.06.
20.00 Uhr Posaunenchor Dachsbach
Herzliche Einladung zu den Fahrradandachten
Auch in diesem Jahr lädt der Dekanatsbezirk Neustadt/Aisch zu
Fahrrad-Andachten ein. Die kurzen Andachten finden an allen
Mittwoch-Abenden von Mai bis August in verschiedenen Kirchen
oder Orten im Dekanat statt. Die Andachten beginnen um 19 Uhr
und dauern ca. 30 Minuten.
Wir freuen uns wieder auf viele neue Begegnungen in unseren
schönen fränkischen Kirchen:
22. Juni 2016, Langenfeld, Lamprechtsmühle „Am Mühlweg"
29. Juni 2016, Roßbach (bei Baudenbach), Aussegnungshalle
06. Juli 2016, Neustadt/Aisch - Luitpoldpark „Kneippanlage"
13. Juli 2016, Emskirchen - Auferstehungskirche im Friedhof
weitere Termine folgen.
Herzliche Einladung zum Mitmachen!
Musical „Martin Luther" für Kinder und Jugendliche
Auch im unteren Aischgrund wollen wir das Reformationsjubiläum, das sich 2017 zum 500. Mal jährt, feiern, und zwar mit einem
Musical „Martin Luther".
Zusammen mit den Nachbarkirchengemeinden wollen wir dieses
große Projekt mit drei Aufführungen in der Aischgrundhalle am
18./19. Und 20. März 2017 stemmen.
Wer möchte gerne mitmachen? Wer spielt ein Instrument? Wer
singt gerne? Wer möchte uns Kostüme nähen?
Das Treffen zur Verteilung der Schauspiel- und Gesangssolorollen
Freitag, 24.06.2016
ca. 19.30 Uhr Sonnwendfeuer bei „Dreilinden“, ausgerichtet von
der ELJ. Wir feiern eine kurze Andacht und es spielt
der Posaunenchor. Für Essen und Trinken ist bestens
gesorgt. Das Feuer wird bei Einbruch der Dunkelheit
entzündet.
Samstag, 25.06.2016
Kirchenchortag in Rothenburg o. d. Tauber (für alle angemeldeten
Personen)
Sonntag, 26.06.2016 (5. So. n. Trinitatis)
9.30 Uhr Gottesdienst in Forst mit Taufe von Noah Linde aus
Traishöchstädt (D. Kleinschroth)
10.45 Uhr Gottesdienst in Kästel (D. Kleinschroth)
Montag, 27.06.2016
9.30 Uhr Krabbelgruppe „Freche Früchtchen“
Mittwoch, 29.06.2016
9.30 Uhr Krabbelgruppe „Kleine Strampler“
Konfirmandenunterricht entfällt wegen der Freizeit am Wochenende
Hinweise:
Wir übertragen alle weiteren Spiele der Deutschen Nationalmannschaft in der Pfarrscheune. Wenn Deutschland das Achtelfinale
der EM erreicht, findet das nächste Spiel am Samstag, den 25.06.
um 15.00 Uhr oder 18.00 Uhr oder als Gruppenerster am Sonntag, 26.06. um 18.00 Uhr statt. Alle Fußballbegeisterten sind herzlich eingeladen! Für Getränke ist gesorgt.
Vom Mittwoch, den 22.06. bis Mittwoch, den 29.06. liegen im
Pfarrbüro die Jahresrechnungen 2015 der Kirchengemeinden
Gerhardshofen undKästel für interessierte Gemeindemitglieder
zur Einsichtnahme auf.
Gemeindeausflug am 24.07.2016 (für alle angemeldeten Personen)
Abfahrtszeiten für unseren Gemeindeausflug zu den LuisenburgFestspielen am Sonntag, den 24.07.2016
10.45 Uhr Gerhardshofen: Abzweigung Willmersbach,
Postgebäude
ehem.
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Nr. 25/2016
10.50 Uhr Willmersbach: Abzweigung Weinstr.-Bergstr.
10.55 Uhr Willmersbach: Ziegelhütte Bushaltestelle
11.00 Uhr Birnbaum: Denkmal
11.05 Dachsbach: Raiffeisenbank
11.10 Uehlfeld: Raiffeisenbank
Mittagessen ist aus Zeitgründen n i c h t geplant – bitte selbst
Brotzeit oder ähnliches mitnehmen!
Die Eintrittskarten werden im Bus verteilt.
Ankunft Luisenburg:ca. 13.30 bis 13.45 Uhr. Die Zeit bis zum Beginn des Theaters um 15.00 Uhr kann zur Kaffeepause verwendet
werden. Nach der Vorstellung fahren wir nach Röbersdorf zum
Abendessen – der Tag soll geruhsam ausklingen.
Ich wünsche uns einen schönen, hoffentlich sonnigen Tag und viel
Spaß bei der Aufführung!
Herzliche Grüße – Renate Weninger (Tel. 8269)
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Schornweisach-Vestenbergsgreuth
Sonntag, 26.06.2016 - 5. Sonntag nach Trinitatis
9.00 Uhr Gottesdienst in Schornweisach
10.15 Uhr Gottesdienst in Vestenbergsgreuth - Gleichzeitig zum
Hauptgottesdienst auch Kindergottesdienst!
Sonntag, 03.07.2016 - 6. Sonntag nach Trinitatis
9.00 Uhr Gottesdienst in Schornweisach - Gleichzeitig zum
Hauptgottesdienst auch Kindergottesdienst!
10.15 Uhr Gottesdienst in Vestenbergsgreuth - Gleichzeitig zum
Hauptgottesdienst auch Kindergottesdienst!
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uehlfeld
www.pfarramt-uehlfeld.de, Tel. 09163 – 231, Fax 996871
Bürozeiten: Mittwoch und Freitag von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Mittwoch, 22. Juni 2016
19.00 Uhr „Fahrradandacht“ in Langenfeld
Lamprechtsmühle „Am Mühlweg“
19.30 Uhr Posaunenchorprobe
Sonntag, 26. Juni 2016 – 5. So. n. Trinitatis
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Pfr. Dr. Schuhmacher)
Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden
9
nischer Verbundenheit weltweit das Reformationsjubiläum. Auch
bei uns im unteren Aischgrund wollen wir das tun und zwar mit
einer großen Musical-Produktion!
Die Kirchengemeinden Uehlfeld evangelisch und katholisch,
Dachsbach und Gerhardshofen haben sich zusammengeschlossen und wollen dieses große Projekt mit drei Aufführungen in der
Aischgrundhalle am 18./19. und 20. März 2017 in Kooperation
mit dem Schulchor der Grundschule Dachsbach-Gerhardshofen
stemmen.
Deswegen laden wir alle Kinder und Jugendlichen im Alter von
6 – 18 Jahren sehr herzlich zum Mitmachen ein, die gerne singen,
tanzen und/oder schauspielern!
Auch Jugendliche oder Erwachsene, die ein Bandinstrument spielen (z.B. Keyboard, Gitarre und Bass) können sich gerne bei Pfarrerin Kleinschroth melden. Ebenso suchen wir Menschen, die gut
Kostüme nähen können! Es gibt zwei Probenphasen im Herbst
2016 und im Frühjahr 2017; in der Advent- und Weihnachtszeit
pausieren wir. Die genauen Probentermine können Kinder und
Eltern dem Anmeldeflyer entnehmen, den Sie in allen beteiligten Pfarrämtern bekommen oder auf unserer Homepage finden
(www.gerhardshofen-evangelisch.de) Das Treffen zur Verteilung
der Schauspiel- und Gesangssolorollen findet am Freitag, den
15.07.2016 um 17 Uhr im Gemeindehaus in Gerhardshofen statt.
Bitte melden Sie ihr Kind zeitnah an, damit wir gut planen können!
Katholische Kirchennachrichten
Filialgemeinde Sankt Bonifatius Uehlfeld, Dachsbach,
Gerhardshofen
Pastoralreferent Christian Lauger erreichen Sie unter der Telefonnummer 0175/2647301 o. 09193/5047265 oder dienstags von
10.30-11.30 Uhr im Pfarrbüro Sterpersdorf (außer in den Schulferien)
Das Pfarrbüro St. Vitus in Sterpersdorf erreichen Sie unter der Telefonnummer 09193/3490. Bürozeiten: Dienstag von 9.00-11.00
Uhr, Donnerstag von 16.00 -18.00 Uhr
Mittwoch, den 22.06.2016
Höchstadt
9.00 Uhr Heilige Messe mit Spende des Firmsakraments
durch S. E. H. H.
Erzbischof Ludwig Schick
Freitag, den 24.06.2016
Antoniuskapelle
19.00 Uhr Heilige Messe
Mittwoch, 29. Juni 2016
19.00 Uhr „Fahrradandacht“ in Roßbach
Aussegnungshalle
19.00 Uhr Quartalsständchen des Posaunenchors
im Seniorenheim
19.30 Uhr Posaunenchorprobe
Sonntag, den 26.06.2016
Uehlfeld
10.30 Uhr Heilige Messe
Sterpersdorf
9.00 Uhr Heilige Messe
Freitag, 1. Juli 2016
01. – 03.07.2016 Fishlife-Freizeit der Konfirmanden
17.00 Uhr Gitarrengruppe Jugendliche
Dienstag, den 28.06.2016
Uehlfeld
9.30 Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenzentrum
Sonntag, 3. Juli 2016 – 6. So. n. Trinitatis
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Lektorin Elke Döller)
An diesem Sonntag wollen wir unserer Taufe gedenken, deshalb wäre es schön, wenn die Kinder
und Jugendlichen ihre Taufkerzen mitbringen
würden.
9.30 Uhr Kindergottesdienst
Die Intentionen können bei Fam. Weiß, Tel. 09163/1633, oder in
der Sakristei bestellt werden.
Fahrradandachten – Kirchentouren 2016
Vorhinweis: Musical „Martin Luther“ für Kinder und Jugendliche
Ein Flyer mit einer Terminübersicht liegt in der St.-Jakobuskirche
aus. Näheres finden Sie auch auf der Homepage des Dekanates:
www.dekanat-neustadt.de
Vorhinweis: Musical „Martin Luther“ für Kinder und Jugendliche
500 Jahre ist es 2017 her, dass Martin Luther seine Thesen an die
Schlosskirche zu Wittenberg schlug! Deshalb feiern wir in ökume-
Die kath. Kirche Uehlfeld sucht eine/n Mesner/-in.
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Vorbereitung der
Gottesdienste. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Kirchenverwaltung St. Bonifatius Uehlfeld oder an Stefan Koch, Tel.
995602.
500 Jahre ist es 2017 her, dass Martin Luther seine Thesen an die
Schlosskirche zu Wittenberg schlug! Deshalb feiern wir in ökumenischer Verbundenheit weltweit das Reformationsjubiläum.
Auch bei uns im unteren Aischgrund wollen wir das tun und zwar
mit einer großen Musical-Produktion!
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Nr. 25/2016
Die Kirchengemeinden Uehlfeld evangelisch und katholisch,
Dachsbach und Gerhardshofen haben sich zusammengeschlossen und wollen dieses große Projekt mit drei Aufführungen in der
Aischgrundhalle am 18./ 19. und 20 März 2017 in Kooperation
mit dem Schulchor der Grundschule Dachsbach – Gerhardshofen
stemmen.
Deswegen laden wir alle Kinder und Jugendlichen im Alter von
6 – 18 Jahren sehr herzlich zum Mitmachen ein, die gerne singen,
tanzen und/ oder schauspielern!
Auch Jugendliche oder Erwachsene, die ein Bandinstrument spielen (z.B. Keyboard, Gitarre und Bass) können sich gerne bei Pfarrerin Kleinschroth melden. Ebenso suchen wir Menschen, die gut
Kostüme nähen können!
Es gibt zwei Probenphasen im Herbst 2016 und im Frühjahr 2017;
in der Advent- und Weihnachtszeit pausieren wir.
Die genauen Probentermine können Kinder und Eltern dem Anmeldeflyer entnehmen, den Sie in allen beteiligten Pfarrämtern bekommen oder auf unserer Homepage finden (www.gerhardshofen
– evangelisch.de)
Das Treffen zur Verteilung der Schauspiel- und Gesangssolorollen
findet am Freitag, den 15.07.2016 um 17 Uhr im Gemeindehaus in
Gerhardshofen statt. Bitte melden Sie ihr Kind zeitnah an, damit
wir gut planen können!
Christusgemeinde Diespeck - Gerhardshofen
Donnerstag, 23.06.16
17:00 Uhr Kids Zone (6 – 12 Jahre)
Aktionen: Grillen am Lagerfeuer; Fußball; T-Shirts
bemalen
18:45 Uhr teens for Christ (t4C) (12 – 16 Jahre)
„Total sozial – die Aktion“
19:30 Uhr Gebetskreis
Freitag, 24.06.16
9:00 Uhr Krabbelgruppe „Glühwürmchen“
20:00 Uhr Jugendkreis (ab 16 Jahre)
Aktion: Sonnwendfeuer + Übernachtung
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Sonntag, 26.06.16
10:00 Uhr Gottesdienst „Gottes Geist gibt Freiheit“
mit Segnung von Elias Haubner
Montag, 27.06.16
16:45 Uhr EC-Pfadfinder (6 – 12 Jahre) in der Grundschule
Dachsbach-Gerhardshofen
Aktion: „CAMP KÄSTL bauen“
20:00 Uhr Bibelgesprächskreis
Während unserer Gottesdienste stehen für die ganz Kleinen Eltern-Kind-Räume zur Verfügung. Alle Kinder zwischen 2 ½ und 6
Jahren dürfen während der Predigt bei der Kinderbetreuung singen, spielen und spannende Geschichten hören. Für Kinder ab
der 1. Klasse bis 12 Jahre findet parallel zum Gottesdienst das
„Abenteuerland“ statt. Beim „Abenteuerland“ können die Kinder
nach Herzenslust in der Spielstraße, bei Liedern und spannenden
biblischen Geschichten gemeinsam Spaß haben.
Besonderes:
Jungschartag „Im Dienst seiner Majestät“
Jedes Jahr im Sommer kommen ca. 300 Kinder aus verschiedenen Kindergruppen Bayerns auf dem Gelände des EC-Freizeitheimes in Oberschlauersbach zusammen, um miteinander
einen Tag unter einem bestimmten Motto zu verbringen. Für viele
Jungscharen, Pfadfinder- und Kindergruppen ist dieser Tag das
absolute Highlight des Jahres. Unter dem Motto: „Im Dienst seiner Majestät“ wollen wir am 3. Juli Einiges erleben. Wir werden
gemeinsam auf den Spuren von großen Agenten unterwegs sein,
einen kniffligen Auftrag erfüllen und dabei das Gelände erkunden,
spannende Geschichten hören, eintauchen in die Welt biblischer
Agenten, die im Dienst SEINER Majestät unterwegs waren und
vieles mehr erleben. Wir laden Euch ein, dabei zu sein! Hier die
wichtigsten Infos: Wir treffen uns am Sonntag, 3. Juli um 8:50 Uhr
an der Christusgemeinde Diespeck. Bis ca. 17:15 Uhr sind wir
wieder zurück. Was brauchst du? Einverständniserklärung der
Eltern, Teilnehmerbetrag von 12 €, Getränk, wettergerechte Kleidung, Sonnen- und Zeckenschutz, evtl. Auto-Kindersitz. Wenn du
willst, kannst du mit Agenten-Sonnenbrille kommen. Infos bei Jugendpastor Samuel Haubner, Tel. 09161/8728684.
Vereine und Verbände
Einladung zur Versammlung zur Aufstellung eines Bewerbers für die
Wahl zum Ersten Bürgermeister des
Marktes Uehlfeld (Nominierungsversammlung)
Am Mittwoch, den 29.06.2016 findet im Gasthaus Prechtel in
91486 Uehlfeld, Hauptstraße 24, um 19:00 Uhr die Versammlung
der Jungen Liste Uehlfeld zur Aufstellung eines Bewerbers für
die Wahl zum Ersten Bürgermeister des Marktes Uehlfeld statt.
Die Junge Liste ist ein neuer Wahlvorschlagsträger, der die politische Landschaft im Marktgemeinderat Uehlfeld erweitern und
somit bereichern wird. Trotz des gewählten Namens besteht
selbstverständlich keinerlei Altersbeschränkung!
Zur Nominierungsversammlung ergeht an alle wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger herzliche Einladung.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Stoll, Dietmar Bradenstein, Joachim deWendt, Chris Lohmann, Petra Haala
CSU Ortsverband Uehlfeld
Einladung zur Versammlung
Hiermit ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung zu einer außerordentlichen Versammlung am Sonntag, den 26.06.2016 um
17:00 Uhr (Ende 18:00 Uhr) im Nebenzimmer, Brauereigasthof
Zwanzger, Uehlfeld.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bekanntgabe der Regularien
3. Nominierung des Bürgermeisterkandidaten für die Wahl des 1.
Bürgermeisters der Marktgemeinde Uehlfeld
4. Bildung eines Wahlausschusses
5. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten in die besondere
Kreisvertreterversammlung zur Bundestagswahl
6. Verschiedenes
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Sie alle persönlich begrüßen
könnte.
Rudi Röder, Ortsvorsitzender
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Nr. 25/2016
11
SV Willmersbach e.V.
Michl Müller kommt wieder nach Höchstadt!
Voranzeige:
Kerwaschießen am Freitag, den 01.07.2016 von 19:00 bis 22:00
Uhr und am Sonntag, den 03.07.2016 von 16:00 bis 19:00 Uhr.
Dem Höchstadter Eishockeyclub ist es gelungen, den fränkischen
Kabarettisten Michl Müller (bekannt u.a. aus Fastnacht in Franken) für einen weiteren Auftritt nach Höchstadt zu holen. Der
„Dreggsagg“ gastiert am Samstag, den 7. Januar 2017 um 20:00
Uhr mit seinem legendären Jahresrückblick in der Aischtalhalle
Höchstadt (An der Steige 5).
Der Kartenvorverkauf wird in den nächsten Wochen beginnen.
Den genauen Termin für den Verkaufsstart und den Ort wird der
HEC auf seiner Vereinshomepage www.hoechstadt-alligators.de
sowie in den Tageszeitungen noch rechtzeitig bekannt geben.
Sommerfischpartie!!
Richtig gelesen, der SV Willmersbach lädt am Samstag, den
25.06.2016 ab 17:00 Uhr zu seiner zweiten Sommerfischpartie ein!
Folgende Fischgerichte werden angeboten:
Frisch vom Grill
- Wolfsbarsch
- Makrele
- Dorade
Geräuchert
- Forelle
Für alle Nicht-Fischesser gibt es gegrillte Bratwürste.
Wer sicher gehen will, dass er auch einen Fisch bekommt, bestellt
vor! Tel. 09163/7344!
Der SV Willmersbach freut sich über Ihren Besuch.
Erlebnisreiche Kutschfahrt durch den schönen Aischgrund - von Gerhardshofen nach Gottesgab
Termine: 26.06.2016
Treffpunkt: 10:00 Uhr, Gerhardshofen OT Linden
Die Dauer beträgt etwa 2 - 2 ½ Stunden.
Kosten: Euro 30,00 Erwachsener/ Euro 20,00 Kind.
Gez. M. Plachert (Schriftführer)
Anmeldung bitte direkt beim Karpfenland Reiseleiter und Kutscher
Gernot Pankoke: Tel. 09163 / 6689050
Fränkischer Albverein e.V. - Zum Meterbratwurstessen
nach Sulzfeld am Main
Imkerverein Mittlerer Aischgrund e.V.
Am Samstag, 25.06.2016, lädt Hanne Feder zu einer Wanderung
mit Stadtbesichtigung ein. Die Streckenlänge beträgt ca. 14 km.
In Kitzingen beginnend geht es über Eheriedermühle und Klingerwald nach Sulzfeld (E). Nach der Besichtigung des reizvollen
Städtchens am Main führt der Weg wieder zurück nach Kitzingen.
Treffpunkt und Abfahrt ist um 08.34 Uhr am Bahnhof in Neustadt.
Anmeldung unter Telefon 09104-2379.
Am kommenden Sonntag, den 26.06.2016 ab 10:00 Uhr treffen
wir uns an unserem Lehrbienenstand auf der Streuobstwiese zwischen Oberhöchstädt und Rauschenberg. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen.
Freie Wähler Gerhardshofen
Ortsburschen Gerhardshofen
Herzliche Einladung an alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu unserem nächsten FW-Stammtisch.
Wir treffen uns am Sonntag, den 03.07.2016 um 18:00 Uhr am
Rosenkeller in Linden.
Die Kerwa Gerhardshofen 2016 steht vor der Tür.
Deshalb treffen wir uns am Donnerstag, den 23.06.2016 um
19:30 Uhr am Jugendtreff vor dem Gebäude der alten Post. Hierzu sind alle interessierten Jugendlichen ab 16 Jahren aus Gerhardshofen eingeladen, die uns kennenlernen wollen.
Weitere Info´s: www.freie-waehler-gerhardshofen.de
Andreas Scholz, Vorsitzender
Freie Wähler Gerhardshofen
Kleintierzuchtverein Gerhardshofen u. Umgebung e.V.
Am Freitag, den 24.06.2016 um 20:00 Uhr findet bei Roland Bürkel in Altenbuch die nächste Monatsversammlung statt.
Hierzu ergeht recht herzliche Einladung.
Fritz Pieler 1. Vorstand
Spotzer-Club Oberhöchstädt e.V.
Am 26.06.2016 fährt der Spotzer-Club mit dem Bus in das Technikmuseum Speyer. Hier sind, auch für interessierte Nichtmitglieder des Vereines, noch Plätze frei.
Folgender Ablauf ist geplant:
7:00 Uhr Abfahrt am Dorfplatz in Oberhöchstädt.
10:00 – ca.16:00 Uhr Aufenthalt im Museum.
Anschließend Rückfahrt mit Abendessen.
Folgende Unkosten entstehen für Fahrt und Eintritt:
Mitglied des Spotzer-Club und deren Ehe- oder Lebenspartner jeweils 10,- € Kinder bis 14 Jahre 5,- €
Interessierte Nichtmitglieder jeweils 20,- €, Kinder bis 14 Jahre
10,- €
Anmeldung beim Vorstand R. Schorr oder unter 09163 7840
Die Vorstandschaft
Infos
unter
09163/1643
www.lehrbienenstand.wordpress.com
oder
Grüße
Niklas Kretschmer
Frauenunion „Unterer Aischgrund "
Liebe Damen der Bevölkerung, liebe Mitglieder,
wir wollen unseren Stammtisch wieder aufleben lassen. Wir treffen
uns am Donnerstag, den 30.06.2016, um 19:30 Uhr in der "Osteria da Piero " Hauptstr. in Gerhardshofen. Hierzu lade ich alle
Damen der Bevölkerung recht herzlich ein.
Mit herzlichen Grüßen
Christine Probst, 1. Vorsitzende
FC Dachsbach – Birnbaum
Richard Graf – Schulstr. 5 – 91462 Dachsbach – Tel. 09163 – 8448
Bodyfit - Ganzkörpertraining
Mit Kraft und Ausdauer in die Fettverbrennung!
Mit aktuellen Charts fit in den Sommer!
Ab Donnerstag, den 23.06.2016 startet der neue Kurs!
5 x von 19:30 - 20:30 Uhr in der Aischgrundhalle in Dachsbach!
Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Interessierte können gerne zum Schnuppern kommen.
Kursgebühren: 7,50 € für Mitglieder
17,50 € für Nichtmitglieder pro Kurs
Weitere Info und Anmeldung bei Elfriede Altenhöfer, Tel. 7329, und
Renate Knöchlein, Tel. 091616633738.
12
FC Dachsbach – Birnbaum
ZUMBA – Kurs
ACHTUNG
Mittwochs Zumba mit Jasmin Rabenstein von 19.00 – 20.00 Uhr
in der Aischgrundhalle.
Kursbeginn: 29.06.2016
Zu mitreißender lateinamerikanischer Musik wird getanzt. So einfach ist es: Man bewegt sich und hat Spaß daran!
Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Interessierte können gerne zum Testen kommen.
Kursgebühren für 5 Abende: 5,00 € für Mitglieder
17,50 € für Nichtmitglieder/Kurs
Weitere Informationen bei Renate Knöchlein, Tel. 09161-6633738
und Richard Graf, Tel. 8448
Richard Graf, FC Dachsbach- Birnbaum
Königsschießen des Schützenvereins Uehlfeld
Der Schützenverein Uehlfeld veranstaltet in der Zeit vom
26.06.2016 – 01.07.2016 sein alljährliches Königsschießen.
Schießtage:
Sonntag, den 26.06.2016 von 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag, den 01.07.2016 von 18:00 – 21:00 Uhr
Hierzu lädt die Vorstandschaft alle Mitglieder und die Gesamtbevölkerung recht herzlich ein.
Am Samstag, den 16.07.2016 findet die Königsfeier statt. Treffen
der Schützen im Schützenhaus um 15:00 Uhr.
Norbert Stoll, 1. Schützenmeister
Verein der Freiwilligen Feuerwehr Peppenhöchstädt
Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung am 24.06.2016
um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus Peppenhöchstädt.
Tagesordnung
1) Begrüßung
2) Protokoll der letzten Sitzung
3) Bericht des 1. Vorstands
4) Bericht des 1. Kommandanten
5) Bericht des Kassiers
6) Bericht Kassenprüfer
7) Aussprache zu den Berichten
8) Entlastung der Vorstandschaft
9) Sonstiges, Wünsche und Anfragen
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Gerhard Höfler, 1. Vorstand
Nr. 25/2016
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Ganz besonders die Abteilung Schützen sowie der Dorfverein
Bergtheim freuen sich über eine große Beteiligung. Die Preisverteilung ist traditionell am Kirchweihmontag!
Schon jetzt bedanken wir uns für die Gastfreundschaft des Dorfverein Kleinsteinach!
Die Vorstandschaft
Abteilung Schützen
Heimatverein Kienfeld e. V.
Auf geht’s zur Keefelder Kerwa
Freitag, 8. Juli 2016
Ab 18.00 Uhr
Kirchweihbetrieb mit Abendessen
Am diesjährigen Kerwafreitag gibt es wie letztes
Jahr ein Knöchle-, Schäuferle-, Ripple- und
Bratwurstessen.
Samstag, 9. Juli 2016:
Ab 17.00 Uhr
Kirchweihbetrieb mit Abendessen
ab 20.00 Uhr
Musik und Tanz mit den „Schwarzier Buam“
Sonntag, 10. Juli 2016:
9.30 Uhr
Zeltgottesdienst danach Kirchweihbetrieb
ab 11:00 Uhr
Kirchweihbetrieb mit Mittagessen
ab ca. 14.30 Uhr Kaffee und Kuchen nach Hausfrauenart
ab 17:00 Uhr
Kirchweihbetrieb mit Abendessen
Auf Ihren Besuch freut sich
der Heimatverein Kienfeld e. V.
CVJM Neustadt/Aisch
Natur mit Jesus erleben
Auch in diesem Jahr veranstaltet der CVJM Neustadt/Aisch wieder sein traditionelles Zeltlager für Kinder von 8-12 Jahren und
Jugendliche von 12-17 Jahren.
Das Kinderzeltlager findet in der 1. Ferienwoche der Sommerferien vom 30.07.16 – 06.08.16 und das Jugendzeltlager in der 2.
Ferienwoche vom 06.08.16 -13.08.16 in Windsbach bei Ansbach
statt.
Wenn Ihr eine Woche in der Natur mit Freunden verbringen wollt,
seid Ihr hier genau richtig. Wir veranstalten Spiele, schwimmen im
angrenzenden Naturbad, (dessen Sanitäranlagen wir auch benutzen dürfen), Lagerfeuerromantik, Geschichten aus der Bibel und
von Jesus hören, miteinander singen, basteln, den Tag mit einer
Andacht beschließen.
Unsere großartigen Küchenteams verwöhnen euch mit leckerem
Essen und unsere qualifizierten Betreuer gestalten eine Woche
zum Nachdenken, voller Abenteuer und Spaß.
Also falls Ihr in den Sommerferien noch nichts vorhabt, meldet
euch noch an, denn es sind noch Plätze frei.
www.cvjm-nea.de
Dorfverein Bergtheim
Wer sich ein T-Shirt mit dem Dorfverein-Logo bestellen möchte,
soll sich bitte bis 26.06.2016 bei mir melden. Die verschiedenen
Größen können probiert werden.
Private Anzeigen
Bergtheimer Kirchweihschießen 2016
Herzliche Einladung zum Kirchweihschießen 2016!
An folgenden Terminen findet das diesjährige Schießen im Schießhaus unseres Patenvereins Kleinsteinach statt.
Freitag, den 24. Juni 2016 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Mittwoch, den 29. Juni 2016 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Freitag, den 8. Juli 2016 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
www.dienstleister-reimers.de
Herzliche Grüße
Petra Loscher
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Nr. 25/2016
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Herzlichen Dank
allen, die meinen lieben Mann, unseren Vater, Opa und
Ur-Opa
Willi Faust
auf seinem letzten Weg begleiteten, ihn durch Blumen
und Geldspenden ehrten und uns durch Wort und
Schrift ihre Anteilnahme bekundeten.
Die damit zum Ausdruck gebrachte Verbundenheit hat
uns tief bewegt.
S
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Yoga
Sommerschnee
Martha Faust mit Familie
Bergtheim, im Juni 2016
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Martina Kummer
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Nr. 25/2016
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Impressum
ISSN 1437-6407
Herausgeber:
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld
Rosenhofstraße 6, 91486 Uehlfeld
Am besten übermitteln Sie Ihre Anzeigen und Beiträge einfach per E-Mail oder auf einem Speichermedium (CD-Rom
oder Stick). Ein Fax zählt nicht dazu!
Ansprechpartner sind:
Hr. Dietsch, VG Uehlfeld, Tel. 0 91 63 / 99 90 14,
E-Mail: [email protected]
Hr. Wüst, VG Uehlfeld, Tel. 0 91 63 / 99 90 15,
E-Mail: [email protected]
Bitte Erscheinungsdatum und Rechnungsadresse nicht vergessen!
Verantwortlich:
Bürgermeister Jürgen Mönius
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld
Ansprechpartner:
Donovan Wüst
Telefon: 09163 / 999 0 15, Telefax: 09163 / 999 0 33
E-Mail: [email protected], Internet: www.vg-uehlfeld.de
Druck:
Druckhaus Dennhardt Verlag
Schwarzenbacher Ring 5, 91315 Höchstadt
Telefon: 09193 / 8255
E-Mail: [email protected], Internet: www.dennhardt.net
Anzeigenpreisliste
für das Mitteilungsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld
gültig ab 01. Januar 2007 (19 % MwSt.)
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mm
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80 x 130 mm
Anzeigengröße
80 x 30
mm
1/2
80 x 170 mm
170 x 60 mm
1/16
80 x 265 mm
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95,20
77,35
77,35
59,50
59,50
47,60
47,60
29,75
21,42
11,90
Chiffregebühr
a) bei Zustellung
b) bei Abholung
6,-3,--
7,14
3,57
brutto (inkl. 19 % Mwst.)
Mitteilungsblatt der VG Uehlfeld
Nr. 25/2016
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zur letzten Ruhe geleitet wird,
soll noch einmal Liebe und Achtung ausdrücken.
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