Suchen Lehrkräfte. Bieten Klasse. - Schleswig

Kontakt
Voraussetzungen
Anpassungslehrgang
Grundschule
Mail: birte.wieben@­bimi.landsh.de
Tel.: 0431. 988-2436
Um Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst zu werden, bedarf es eines
Studiums, mit dem ein Master­
abschluss oder ein Zeugnis über die
Erste Staatsprüfung erworben wird
(Ausnahme: Lehrkraft für Fachpraxis
an berufsbildenden Schulen. Hierfür
ist u. a. der Nachweis eines Fachschulabschlusses oder eine Meisterprüfung erforderlich).
Bewerber/-innen, die ihre Lehramtsausbildung im Ausland
absolviert haben, müssen diese Ausbildung anerkennen
lassen. Für die volle Anerkennung wird in aller Regel eine
Zusatzausbildung in Schulrecht sowie in Pädagogik und
Didaktik zur Auflage gemacht (Anpassungslehrgang von
i. d. R. 1 Jahr). Bei erfolgreichem Abschluss wird die Befähigung für das jeweilige Lehramt zuerkannt.
Sekundarstufe I und Sonderpädagogik
Mail: harald.sell@­bimi.landsh.de
Tel.: 0431. 988-2387
Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sek II)
Mail: [email protected]
Tel.: 0431. 988-2359
Lehrkräfte u. Fachlehrkräfte an Berufsschulen
Quer– und Seiteneinstieg
Mail: [email protected]
Tel.: 0431. 988-2444
Einstellungstermin:
zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres
Direkteinstieg
Dieser ist für berufliche Mangelfachrichtungen geplant.
Gesucht werden Absolventen/- innen mit einem Bachelor-­
Abschluss oder Diplominhaber/-innen (FH) in technischen
Fachrichtungen (z. B. Kfz-Technik). Die Bedingungen
werden zur Zeit erarbeitet. Informieren Sie sich auf unserer
Homepage.
Mangelfächer/-fachrichtungen
Vorbereitungsdienst
Herausgeber:
Ministerium für Schule und
Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
Jensendamm 5, 24103 Kiel
Stand: Juni 2016
Redaktion: Referat für Lehrkräftenachwuchs
Fotos: Holger Stöhrmann, Claudia Paulussen – Fotolia.com
Gestaltung: amatik Designagentur
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben.
Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung
betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung
verwendet werden.
Anschließend muss die Befähigung für die Beschäftigung
im Schuldienst nachgewiesen werden. Dies geschieht
für alle Lehrämter durch einen 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst. Dieser endet mit der Staatsprüfung für
ein Lehramt. Danach können sich die Absolventen/-innen
im ganzen Bundesgebiet um Einstellung in die jeweiligen
Schuldienste bewerben.
Einstellungstermin:
zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres
Quereinstieg
Einstellungszahlen
Für Bewerber/-innen die kein spezielles Lehramtsstudium
nachweisen können, gibt es die Möglichkeit, über den
Quereinstieg einen Vorbereitungsdienst abzuleisten und
die Staatsprüfung zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist
der Nachweis des Studiums eines Unterrichtsfaches oder
einer Fachrichtung, für das/die ein dringender Bedarf besteht (Mangelfach/-fachrichtung). Stehen nicht genügend
Bewerber/-innen mit Lehramtsabschluss zur Verfügung,
können die noch zur Verfügung stehenden Plätze im Vorbereitungsdienst über den Quereinstieg besetzt werden.
Zu jedem Einstellungstermin werden rund 480 Ausbildungsplätze (alle Lehrämter zusammengefasst) bereitgestellt. Davon entfallen rund 40 Stellen auf Quereinsteiger/-innen und 5 Stellen auf Anpassungslehrgänge.
Pro Jahr werden ca. 30 Stellen über den Seiteneinstieg
besetzt.
Einstellungstermin:
zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres
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Bieten Klasse.
Wege in den Schuldienst
Unterrichtsfächer, für die aktuell ein besonders dringender
Bedarf besteht und auch für die nächsten Jahre erwartet
wird, sind in allen Lehrämtern die Unterrichtsfächer Mathematik, Physik und Chemie. Fachrichtungen auf die dieser
besondere Bedarf zutrifft, sind neben allen sonderpädago­
gischen Fachrichtungen die beruflichen Fachrichtungen
der Elektro-, Bau-, Informations-, Kfz.- und Metalltechnik
sowie Agrarwirtschaft und Sozialpädagogik.
Seiteneinstieg
Kann eine Schule für eine zu besetzende Stelle keine
geeignete Lehrkraft mit Staatsprüfung finden, darf diese
Stelle über den Seiteneinstieg besetzt werden. Die Stelle
wird öffentlich ausgeschrieben und jeder, der einen Hochschulabschluss (Master, Magister, Uni-Diplom ) in einem
Unterrichtsfach oder in einer Fachrichtung erworben hat,
aber kein Lehramtsstudium nachweist, kann sich bewerben. Im Rahmen dieser zweijährigen Qualifizierung findet
eine theoretische und eine praktische Ausbildung statt, ­
um die Befähigung für das Lehramt zu erlangen. Bei mindestens befriedigendem Abschluss wird die unbefristete
Übernahme in den Schuldienst garantiert.
Einstellungstermin:
fortlaufend nach Bedarf
Vertretungsunterricht
Diejenigen, die nach dem Studium nicht sofort einen Platz
im Vorbereitungsdienst erhalten oder Bewerber/-innen
ohne Lehramtsstudium, für die aktuell keine passende
Stelle im Seiteneinstieg angeboten wird, können befristet
für Vertretungsaufgaben im Schuldienst beschäftigt
werden. Die Bezahlung orientiert sich am Tarifvertrag
der Länder. Die hierfür zur Verfügung stehenden Stellen
werden über den „Online Stellenmarkt Schule“ auf
der Homepage des Bildungsministeriums ausgeschrieben.
Weitere Infos
www.lehrer-in-sh.de
www.iqsh.de
www.bildung.schleswig-holstein.de
Die Landesregierung im Internet:
www.schleswig-holstein.de
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Wege in den Schuldienst
Sie interessieren sich für den
Beruf der Lehrerin oder des
Lehrers? Sie überlegen, ein
Lehramts­studium zu beginnen?
Oder über den Seiteneinstieg
ins Lehramt einzusteigen?
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