Kontakt Voraussetzungen Anpassungslehrgang Grundschule Mail: birte.wieben@bimi.landsh.de Tel.: 0431. 988-2436 Um Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst zu werden, bedarf es eines Studiums, mit dem ein Master abschluss oder ein Zeugnis über die Erste Staatsprüfung erworben wird (Ausnahme: Lehrkraft für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen. Hierfür ist u. a. der Nachweis eines Fachschulabschlusses oder eine Meisterprüfung erforderlich). Bewerber/-innen, die ihre Lehramtsausbildung im Ausland absolviert haben, müssen diese Ausbildung anerkennen lassen. Für die volle Anerkennung wird in aller Regel eine Zusatzausbildung in Schulrecht sowie in Pädagogik und Didaktik zur Auflage gemacht (Anpassungslehrgang von i. d. R. 1 Jahr). Bei erfolgreichem Abschluss wird die Befähigung für das jeweilige Lehramt zuerkannt. Sekundarstufe I und Sonderpädagogik Mail: harald.sell@bimi.landsh.de Tel.: 0431. 988-2387 Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sek II) Mail: [email protected] Tel.: 0431. 988-2359 Lehrkräfte u. Fachlehrkräfte an Berufsschulen Quer– und Seiteneinstieg Mail: [email protected] Tel.: 0431. 988-2444 Einstellungstermin: zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres Direkteinstieg Dieser ist für berufliche Mangelfachrichtungen geplant. Gesucht werden Absolventen/- innen mit einem Bachelor- Abschluss oder Diplominhaber/-innen (FH) in technischen Fachrichtungen (z. B. Kfz-Technik). Die Bedingungen werden zur Zeit erarbeitet. Informieren Sie sich auf unserer Homepage. Mangelfächer/-fachrichtungen Vorbereitungsdienst Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Jensendamm 5, 24103 Kiel Stand: Juni 2016 Redaktion: Referat für Lehrkräftenachwuchs Fotos: Holger Stöhrmann, Claudia Paulussen – Fotolia.com Gestaltung: amatik Designagentur Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Anschließend muss die Befähigung für die Beschäftigung im Schuldienst nachgewiesen werden. Dies geschieht für alle Lehrämter durch einen 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst. Dieser endet mit der Staatsprüfung für ein Lehramt. Danach können sich die Absolventen/-innen im ganzen Bundesgebiet um Einstellung in die jeweiligen Schuldienste bewerben. Einstellungstermin: zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres Quereinstieg Einstellungszahlen Für Bewerber/-innen die kein spezielles Lehramtsstudium nachweisen können, gibt es die Möglichkeit, über den Quereinstieg einen Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Staatsprüfung zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis des Studiums eines Unterrichtsfaches oder einer Fachrichtung, für das/die ein dringender Bedarf besteht (Mangelfach/-fachrichtung). Stehen nicht genügend Bewerber/-innen mit Lehramtsabschluss zur Verfügung, können die noch zur Verfügung stehenden Plätze im Vorbereitungsdienst über den Quereinstieg besetzt werden. Zu jedem Einstellungstermin werden rund 480 Ausbildungsplätze (alle Lehrämter zusammengefasst) bereitgestellt. Davon entfallen rund 40 Stellen auf Quereinsteiger/-innen und 5 Stellen auf Anpassungslehrgänge. Pro Jahr werden ca. 30 Stellen über den Seiteneinstieg besetzt. Einstellungstermin: zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres Suchen Lehrkräfte. Bieten Klasse. Wege in den Schuldienst Unterrichtsfächer, für die aktuell ein besonders dringender Bedarf besteht und auch für die nächsten Jahre erwartet wird, sind in allen Lehrämtern die Unterrichtsfächer Mathematik, Physik und Chemie. Fachrichtungen auf die dieser besondere Bedarf zutrifft, sind neben allen sonderpädago gischen Fachrichtungen die beruflichen Fachrichtungen der Elektro-, Bau-, Informations-, Kfz.- und Metalltechnik sowie Agrarwirtschaft und Sozialpädagogik. Seiteneinstieg Kann eine Schule für eine zu besetzende Stelle keine geeignete Lehrkraft mit Staatsprüfung finden, darf diese Stelle über den Seiteneinstieg besetzt werden. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben und jeder, der einen Hochschulabschluss (Master, Magister, Uni-Diplom ) in einem Unterrichtsfach oder in einer Fachrichtung erworben hat, aber kein Lehramtsstudium nachweist, kann sich bewerben. Im Rahmen dieser zweijährigen Qualifizierung findet eine theoretische und eine praktische Ausbildung statt, um die Befähigung für das Lehramt zu erlangen. Bei mindestens befriedigendem Abschluss wird die unbefristete Übernahme in den Schuldienst garantiert. Einstellungstermin: fortlaufend nach Bedarf Vertretungsunterricht Diejenigen, die nach dem Studium nicht sofort einen Platz im Vorbereitungsdienst erhalten oder Bewerber/-innen ohne Lehramtsstudium, für die aktuell keine passende Stelle im Seiteneinstieg angeboten wird, können befristet für Vertretungsaufgaben im Schuldienst beschäftigt werden. Die Bezahlung orientiert sich am Tarifvertrag der Länder. Die hierfür zur Verfügung stehenden Stellen werden über den „Online Stellenmarkt Schule“ auf der Homepage des Bildungsministeriums ausgeschrieben. Weitere Infos www.lehrer-in-sh.de www.iqsh.de www.bildung.schleswig-holstein.de Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Suchen Lehrkräfte. Bieten Klasse. Wege in den Schuldienst Sie interessieren sich für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers? Sie überlegen, ein Lehramtsstudium zu beginnen? Oder über den Seiteneinstieg ins Lehramt einzusteigen? Gute Idee. Wir in Schleswig- Holstein suchen Lehrkräfte und bieten Klasse. Wenden Sie diese Seite, dann erfahren Sie mehr. Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
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