Für die Auszahlung der Studienbeihilfe werden folgende

Für die Auszahlung der Studienbeihilfe werden folgende Informationen und Unterlagen von
Ihnen benötigt:
1. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in AUD oder NZD als Überweisung auf ein von Ihnen
angegebenes Konto. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.
Studium in Australien: Die Überweisung erfolgt auf Ihr australisches Konto oder
alternativ auf Ihr deutsches/europäisches Konto. Bitte beachten Sie, dass bei
Überweisungen auf ein Konto außerhalb von Australien erhebliche Umtausch-, Bank- und
Bearbeitungsgebühren anfallen, die bei Auszahlungen innerhalb von Australien nicht
erhoben werden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständigen Kontonummern mit. Bei
Überweisungen innerhalb von Australien: Account No und BSB. Bei Überweisungen
nach Europa IBAN und BIC/SWIFT.
Studium in Neuseeland: Die Überweisung kann nur auf Ihr neuseeländisches Konto
erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihre Account No mit.
2. Ihre persönliche Versicherung, dass Sie Ihr Semester nicht abgebrochen haben. Eine informelle
Bestätigung ist ausreichend.
3. Den Nachweis über die tatsächlich entrichteten Studiengebühren in Form Ihres Fees Receipt /
Zahlungsbelegs.
4. Angaben über ggfs. Studiengebührennachlässe, australische oder neuseeländische Stipendien,
Studienabbruch usw.
Beispiele:
- Sie haben sich erst vor Ort entschieden, ob sie 3 oder 4 Kurse belegen. Dementsprechend
niedriger oder höher sind die Studiengebühren, und wir haben darüber nicht immer Kenntnis.
- Ihnen wurde von Ihrer australischen oder neuseeländischen Hochschule ein Stipendium
gewährt, Voll- oder Teilstipendium, von dem wir evtl. keine Kenntniss haben. Dazu gehören auch
PhD Stipendien der australischen oder neuseeländischen Regierung. Dementsprechend würde
sich der Studienbeihilfe-Betrag anpassen.
- Sie haben nicht “international fees”, sondern “domestic fees” bezahlt.
- An Hochschulen in Neuseeland: Sie haben ein DAAD oder PROMOS Stipendium erhalten, von
dem wir ggfs. keine Kenntnis haben.
- Wir haben Ihre Bewerbung nicht von Anfang an betreut, sondern erst, als Sie schon im
Bewerbungsprozess befindlich waren.
- Sie haben nicht in Down Under studiert, sondern an einem Campus außerhalb von Australien
oder Neuseeland.
Bitte informieren Sie uns wahrheitsgemäß. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unrichtige
Angaben zur Rückforderung der gewährten Förderung führen würden.
5. Einreichung eines Erfahrungsberichts unter folgenden Voraussetzungen:
Der Erfahrungsbericht wurde ausschließlich für das Institut Ranke-Heinemann verfasst (keine
Kopien von Pflichtberichten für den DAAD oder die Heimathochschule)
Der Bericht muss mindestens 2 Din A4 Seite lang sein bei Standard Schriftgröße 12 und
Standard-Zeilenabstand und Standard-Seitenrändern. Hierbei handelt es sich um reinen Text
ohne Fotos. Eine Maximallänge gibt es nicht.
Der Erfahrungsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Er ist
im Word- oder Open Office Format einzureichen - nicht jedoch als PDF.
Mindestens 5 Fotos – gern auch mehr. Jedes Foto muss mind. 300 kb und darf höchtens 500
kb groß sein.
Die Urheberrechte werden an das Institut Ranke-Heinemann abgetreten, das damit das Recht
erwirbt, die Erfahrungsberichte und Fotos dauerhaft auf seiner Webseite und/oder seiner
Facebookseite zu veröffentlichen. Bitte bestätigen Sie dies ausdrücklich beim Einreichen
Ihrer Unterlagen wie folgt: “Ich trete die Urheberrechte an meinem Erfahrungsbericht sowie
an meinen Fotos an das Institut Ranke-Heinemann ab und bin damit einverstanden, dass diese
dauerhaft mit meinem vollem Namen sowie meinem Studiengang, Studienjahr und meiner
Gastuniversität veröffentlicht werden.”
Das Institut Ranke-Heinemann behält sich das Recht vor, eingereichte Erfahrungsberichte
und Fotos ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen.
Jeder Erfahrungsbericht nimmt automatisch an unserem Erfahrungsberichtwettbewerb teil.
Die Jury des Instituts Ranke-Heinemann bestimmt unter allen Einsendungen den besten
Erfahrungsbericht. Der Preis ist mit 1000 Euro ausgeschrieben.
Berichte inkl. Fotos qualifizieren sich insbesondere dann, wenn sie sich auf Themen wie das
Leben und Studieren vor Ort (z.B. im Unterschied zum Heimatland), den Lifestyle, kulturelle
Unterschiede/Besonderheiten, persönliche Eindrücke und Erfahrungen, Ausstattung und Lage
der Universität, das akademische Angebot, Campusleben und das Leben in der Stadt der
Hochschule, Must Sees/Does vor Ort (z.B. Großereignisse, Festivals, Sportveranstaltungen),
Wohnungssuche und empfehlenswerte Wohngegenden, australische / neuseeländische
Anekdoten, was der Aufenthalt dem Verfasser gebracht hat, woran man sich besonders gern
erinnert, welche Aktivitäten man vor Ort empfehlen kann (empfehlenswerte Uniaktivitäten /
Clubs), Kursanerkennung und Notenumrechnung zur Heimathochschule etc. konzentrieren.
Ebenfalls Tipps zu Stipendien und Förderungen sind für nachfolgende Studierende
interessant. Bitte erwähnen Sie auch unsere IRH Förderung.
Voraussetzung ist weiterhin das Verfassen eines wahrheitsgemäßen und authentischen
Erfahrungsberichtes . Erfahrungsberichte, die nachweislich nicht den realen Bedingungen
entsprechen bzw. Kritik an Einrichtungen enthalten, die nicht nachgewiesen werden können,
werden für die Studienbeihilfe nicht berücksichtigt.
Einsendeschluß für die Down Under Studienbeihilfe Semester 2/2016 ist der 31.07.2016,
24:00 Uhr deutsche Zeit an die Emailadresse [email protected]. Die
Auszahlung der Studienbeihilfe erfolgt bis Ende August 2016, wenn alle Unterlagen,
benötigten Informationen und der Erfahrungsbericht inkl. Fotos im festgelegten Format
eingereicht wurden. Der erste Preis im Wettbewerb wird bis Ende August 2016 auf ein
deutsches/österreichisches oder schweizerisches Eurokonto ausgezahlt. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.