Für die Auszahlung der Studienbeihilfe werden folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen benötigt: 1. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in AUD oder NZD als Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Barauszahlungen sind ausgeschlossen. Studium in Australien: Die Überweisung erfolgt auf Ihr australisches Konto oder alternativ auf Ihr deutsches/europäisches Konto. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen auf ein Konto außerhalb von Australien erhebliche Umtausch-, Bank- und Bearbeitungsgebühren anfallen, die bei Auszahlungen innerhalb von Australien nicht erhoben werden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständigen Kontonummern mit. Bei Überweisungen innerhalb von Australien: Account No und BSB. Bei Überweisungen nach Europa IBAN und BIC/SWIFT. Studium in Neuseeland: Die Überweisung kann nur auf Ihr neuseeländisches Konto erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihre Account No mit. 2. Ihre persönliche Versicherung, dass Sie Ihr Semester nicht abgebrochen haben. Eine informelle Bestätigung ist ausreichend. 3. Den Nachweis über die tatsächlich entrichteten Studiengebühren in Form Ihres Fees Receipt / Zahlungsbelegs. 4. Angaben über ggfs. Studiengebührennachlässe, australische oder neuseeländische Stipendien, Studienabbruch usw. Beispiele: - Sie haben sich erst vor Ort entschieden, ob sie 3 oder 4 Kurse belegen. Dementsprechend niedriger oder höher sind die Studiengebühren, und wir haben darüber nicht immer Kenntnis. - Ihnen wurde von Ihrer australischen oder neuseeländischen Hochschule ein Stipendium gewährt, Voll- oder Teilstipendium, von dem wir evtl. keine Kenntniss haben. Dazu gehören auch PhD Stipendien der australischen oder neuseeländischen Regierung. Dementsprechend würde sich der Studienbeihilfe-Betrag anpassen. - Sie haben nicht “international fees”, sondern “domestic fees” bezahlt. - An Hochschulen in Neuseeland: Sie haben ein DAAD oder PROMOS Stipendium erhalten, von dem wir ggfs. keine Kenntnis haben. - Wir haben Ihre Bewerbung nicht von Anfang an betreut, sondern erst, als Sie schon im Bewerbungsprozess befindlich waren. - Sie haben nicht in Down Under studiert, sondern an einem Campus außerhalb von Australien oder Neuseeland. Bitte informieren Sie uns wahrheitsgemäß. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unrichtige Angaben zur Rückforderung der gewährten Förderung führen würden. 5. Einreichung eines Erfahrungsberichts unter folgenden Voraussetzungen: Der Erfahrungsbericht wurde ausschließlich für das Institut Ranke-Heinemann verfasst (keine Kopien von Pflichtberichten für den DAAD oder die Heimathochschule) Der Bericht muss mindestens 2 Din A4 Seite lang sein bei Standard Schriftgröße 12 und Standard-Zeilenabstand und Standard-Seitenrändern. Hierbei handelt es sich um reinen Text ohne Fotos. Eine Maximallänge gibt es nicht. Der Erfahrungsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Er ist im Word- oder Open Office Format einzureichen - nicht jedoch als PDF. Mindestens 5 Fotos – gern auch mehr. Jedes Foto muss mind. 300 kb und darf höchtens 500 kb groß sein. Die Urheberrechte werden an das Institut Ranke-Heinemann abgetreten, das damit das Recht erwirbt, die Erfahrungsberichte und Fotos dauerhaft auf seiner Webseite und/oder seiner Facebookseite zu veröffentlichen. Bitte bestätigen Sie dies ausdrücklich beim Einreichen Ihrer Unterlagen wie folgt: “Ich trete die Urheberrechte an meinem Erfahrungsbericht sowie an meinen Fotos an das Institut Ranke-Heinemann ab und bin damit einverstanden, dass diese dauerhaft mit meinem vollem Namen sowie meinem Studiengang, Studienjahr und meiner Gastuniversität veröffentlicht werden.” Das Institut Ranke-Heinemann behält sich das Recht vor, eingereichte Erfahrungsberichte und Fotos ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen. Jeder Erfahrungsbericht nimmt automatisch an unserem Erfahrungsberichtwettbewerb teil. Die Jury des Instituts Ranke-Heinemann bestimmt unter allen Einsendungen den besten Erfahrungsbericht. Der Preis ist mit 1000 Euro ausgeschrieben. Berichte inkl. Fotos qualifizieren sich insbesondere dann, wenn sie sich auf Themen wie das Leben und Studieren vor Ort (z.B. im Unterschied zum Heimatland), den Lifestyle, kulturelle Unterschiede/Besonderheiten, persönliche Eindrücke und Erfahrungen, Ausstattung und Lage der Universität, das akademische Angebot, Campusleben und das Leben in der Stadt der Hochschule, Must Sees/Does vor Ort (z.B. Großereignisse, Festivals, Sportveranstaltungen), Wohnungssuche und empfehlenswerte Wohngegenden, australische / neuseeländische Anekdoten, was der Aufenthalt dem Verfasser gebracht hat, woran man sich besonders gern erinnert, welche Aktivitäten man vor Ort empfehlen kann (empfehlenswerte Uniaktivitäten / Clubs), Kursanerkennung und Notenumrechnung zur Heimathochschule etc. konzentrieren. Ebenfalls Tipps zu Stipendien und Förderungen sind für nachfolgende Studierende interessant. Bitte erwähnen Sie auch unsere IRH Förderung. Voraussetzung ist weiterhin das Verfassen eines wahrheitsgemäßen und authentischen Erfahrungsberichtes . Erfahrungsberichte, die nachweislich nicht den realen Bedingungen entsprechen bzw. Kritik an Einrichtungen enthalten, die nicht nachgewiesen werden können, werden für die Studienbeihilfe nicht berücksichtigt. Einsendeschluß für die Down Under Studienbeihilfe Semester 2/2016 ist der 31.07.2016, 24:00 Uhr deutsche Zeit an die Emailadresse [email protected]. Die Auszahlung der Studienbeihilfe erfolgt bis Ende August 2016, wenn alle Unterlagen, benötigten Informationen und der Erfahrungsbericht inkl. Fotos im festgelegten Format eingereicht wurden. Der erste Preis im Wettbewerb wird bis Ende August 2016 auf ein deutsches/österreichisches oder schweizerisches Eurokonto ausgezahlt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
© Copyright 2024 ExpyDoc