GoldSeiten.de - Gold & Silber, Münzen und Barren sowie Minengesellschaften Die Risiken der Bundesbank aus deren Guthaben-Saldo im TARGET-II-Programm der EZB-Verrechnung 15.07.2015 | Dr. Dietmar Siebholz Oder: Wie kann man mit Verrechnungsguthaben bezahlen? Oder: TARGET II: Requiescat in pace = "Ruhe in Frieden" Viele wissen offenbar Bescheid, viele schreiben über die Höhe der TARGET-II-Salden der Bundesbank, aber was hat es wirklich auf sich mit den Ansprüchen der Bundesbank gegenüber der EZB über deren Verrechnungskonten mit den anderen EU-Notenbanken? In einem geschlossenen System kann man gut über Verrechnungskonten bezahlen, aber nur dann, wenn die am System Beteiligten die Chance sehen, diese Ansprüche ausgleichen zu können. Hat die Deutsche Bundesbank diese Chance? Ich bin sicher, nein. Denn dann müssten die Schuldnerländer dieser Verrechnungseinheiten ja irgendwann einmal freie Liquidität generieren können. Und das können sie nicht, weil ihre Kostenstrukturen nicht stimmen und ihre Bürger Guthaben in stabilere EURO-Länder transferieren. Also: Ein ewiger Forderungs-Saldo? Ja, so ist es. Das wäre ja nicht so schlimm, wenn wir - also die BRD - alles nur über die EU-Länder beziehen würden, dann könnte man ja über die EZB aufrechnen. Aber: Wie bezahlen wir dann unsere Importe an Öl, Gas, Rohstoffen, unsere karibischen Urlaube, unsere Transfers nach Übersee? Glauben Sie wirklich, dass unsere besten Freunde in Übersee, in Dubai, in der Türkei, in China etc. sich mit Verrechnungsansprüchen gegen die EZB statt Cash oder Devisen zufriedengeben werden? Wenn ja, Träumen Sie weiter, aber Achtung: Das von den Politikern beschworene Licht am Ende des Tunnels ist ein entgegenkommender ICE und nicht die erhoffte Lösung für die TARGET-II-Guthaben der Bundesbank bei der EZB mit aktuell mehr als 500 Mrd. Euro. Kann eine Notenbank insolvent werden? Wenn, ja was kann dann passieren? Darüber gibt es eine Menge Unklarheiten und somit Fußangeln rund um Brüssel, um die EU, um die EZB, um die Euro-Staaten und deren Krisen-Abwehrmechanismen und sicherlich wissen es die Bürokraten in Brüssel auch nicht im Detail, wo diese alle zu finden sind. Oder sie wissen es, denn sonst hätten sie nicht den für uns Deutsche so letalen ESM-Stützungsmechanismus vorsätzlich geschaffen. Mein heutiges Thema ist aber nur das TARGET-II-Programm. Dessen Folgen allein sind schon für uns Deutsche schlimm genug. Wir wollen gar nicht über die anderen Systeme wie ELA-Nothilfeprogramm oder etwa über den unseligen ESM-Mechanismus selbst sprechen. Dazu werden ich bald einen weiteren Kommentar veröffentlichen. Zurück zum TARGET-II-Programm mit einer kurzen Erklärung: Früher - also vor dem Eingreifen der EZB wurden Verrechnungen zwischen den EU-Notenbanken über direkte Verrechnungskonten durchgeführt, die von Zeit zu Zeit nach bestimmten Vereinbarungen durch Währungszahlungen auszugleichen waren. Das Ab- und Verrechnungssystem wurde aber mit der Inthronisierung der EZB umgestellt; die Planungen hierfür stammen schon aus Zeiten lange vor der Gründung der EZB. So werden jetzt durch die EZB Transfers zwischen den EURO-Notenbanken täglich erfasst und verbucht; aber anders als vorher werden die Direktsalden der Landes-Notenbanken nicht mehr untereinander fortgeschrieben: Am Tagesende saldiert die EZB, übernimmt so die Verrechnungen und führt nun die Forderungen oder Verbindlichkeiten der EURO-Notenbanken mit den jeweiligen neuen Salden für jede Notenbank fort. Man hat dadurch erreicht, dass keine Notenbank mehr weiß, gegen wen die Transfers nun im Detail nach der Herkunft entstanden sind, sondern nur noch, wer und in welcher Höhe eine Notenbank Ansprüche oder Verbindlichkeiten gegenüber der EZB hat. Das macht die Sache zwar einfacher, aber die Transparenz leidet darunter enorm. Und die Bundesbank hat dann als ca. 27%iger Aktionär an der EZB gegen diese Forderungen in immenser Höhe. Angesichts der problematischen Lage von Griechenland stellt sich allein schon bei den Target-II-Salden (hier hält die Bundesbank bei der EZB einen Forderungssaldo von weit mehr als 500 Mrd. Euro) die Frage, wie im Falle eines Falles der Ausgleich dieser Forderungen und natürlich auch die Begleichung der Verbindlichkeiten der anderen Notenbanken gehandhabt Dieser Artikel stammt von GoldSeiten.de http://www.goldseiten.de/artikel/251468--Die-Risiken-der-Bundesbank-aus-deren-Guthaben-Saldo-im-TARGET-II-Programm-der-EZB-Verrechnung.html Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2016. Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt! 27.06.2016 Seite 1/4 GoldSeiten.de - Gold & Silber, Münzen und Barren sowie Minengesellschaften werden. Diese Frage wurde von der Politik bisher nicht gestellt. Auch die Frage, wie diese Salden eigentlich zugunsten der Forderungsgläubiger abgesichert sind, ist nach meiner Kenntnis noch nicht gestellt worden. Warum eigentlich? Das Hauptproblem ist, dass es weder für Staaten noch für Notenbanken eine Art Insolvenzordnung gibt. Die Parlamentarier wohl alle gelernte Wirtschaftsprüfer (sie mögen meinen Zynismus verzeihen) - haben diese Fragen nie erörtert, weil sie offenbar der Auffassung sind, beide Institutionen könnten sich durch gegenseitige und gemeinsame Geldschöpfung aus Liquiditätsnöten befreien. Dass sie dabei das Sparguthaben Ihrer Auftraggeber vernichten, haben Sie dabei offenbar übersehen. Denn Geldschöpfung ohne wirtschaftliche Gegenleistung höhlt die Kaufkraft einer Währung aus. Eine Geldschöpfung Privater per Drucker wird übrigens nach § 146 StGB empfindlich bestraft. Man nennt es dann "Geldfälschung" und nicht "Geldschöpfung", Das dürfte aber bei Tageslicht betrachtet, wohl auch der einzige Unterschied sein. Im Falle der EZB ist diese Handhabung ggfl. durch die unterschiedlichen Interessen der an der EZB beteiligten Länder nicht ganz so einfach zu lösen, vor allem dann, wenn diese stark unterschiedliche Ansprüche oder Verbindlichkeiten gegenüber der EZB verbucht haben. Ich habe viele Unterlagen und Informationen über die EZB gelesen, aber ich fand keine Aussage dazu, was geschieht, wenn die EZB selbst in Turbulenzen gerät. Nun gut, sie hat ja wiederum ihre Gesellschafter, die sich dann nach den Quoten ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung beteiligen dürfen (oder eher müssen). Lassen wir die Frage, was geschieht, wenn ein Land oder eine nationale Notenbank diese Kapitalerhöhung nicht mehr leisten können. Das wäre ein zusätzliches Minenfeld für die stabileren Länder und deren Notenbanken. Es gibt offenbar also keine Art von Gesetz wie z.B. die deutschen Insolvenzgesetze, die für normal Sterbliche geschaffen wurden. Da erinnere ich mich an einen solchen Fall, der mich viel Geld und Zeit kostete, aber kostbare Erfahrungen vermittelte. Den möchte ich Ihnen nachfolgend schildern, weil dieser klassische Fall aus dem Zivilrecht evtl. in Ersatz fehlender Bestimmungen für Notenbanken auch dort einmal eingesetzt werden könnte. Nehmen wir also als Lehrstück den Fall "H.P." (künftig Heinz genannt) der gemeinsam mit mir und zwei anderen Partnern an einer Grundstückgesellschaft (GmbH) beteiligt war. Heinz war nicht nur Gesellschafter mit Einlageverpflichtungen, sondern auch wie ich und zwei andere Gesellschafter Dienstleister für gewisse Aufgaben der Gesellschaft und konnte daher vorher definierte Honorare für seine Leistungen fordern. Unerwartet geriet Heinz in Vermögensverfall, weil eines seiner Großobjekte geplatzt war. Die anderen drei Partner hatte dies nicht arg gestört, weil wir zwar wussten, dass er einen großen Teil seiner Einlage noch nicht erbracht hatte, aber wir hatten ja auch noch seine Honoraransprüche, die wir ebenfalls noch nicht bezahlt hatten, als Aufrechnungssicherheit. Die Aufrechnung war nicht vertraglich geregelt. Der bestellte Insolvenzverwalter forderte uns zur Zahlung der offenen Honorare an ihn auf. Wir verweigerten die Zahlung und erklärten, wir bekämen von Heinz noch eine 6-stellige Summe aus der nicht gezahlten Einlage. Lassen Sie es mich kurz machen: Der Insolvenzverwalter lehnte die nicht vertraglich vereinbarte Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche ab, verklagte uns und wir mussten die Honorare für Heinz an den Insolvenzverwalter voll zahlen. Unsere Forderungen gegen Heinz haben wir dann in die Insolvenzliste eintragen und deren Berechtigung nachweisen müssen. Wir erhielten vom Insolvenzverwalter aus dem Restvermögen nach Abwicklung der Insolvenz den stolzen Satz von 2,7% erstattet. Im praktischen Beispiel mussten wir 102.500 Euro zahlen und erhielten aus unserer Anmeldung der nicht gezahlten Einlage in Höhe von 115.000 € aus der Insolvenzquote den Betrag von 3.105,00 € erstattet. Ein gutes Geschäft, nicht wahr? Und wir waren uns sicher, dass wir nichts verlieren konnten. Wenn es bei einer denkbaren Insolvenz einer Zentralbank (hier z.B. der EZB) eine ähnliche Anwendung gäbe, wie sähe es dann bei TARGET-II-Salden d.h. bei den Forderungen der Bundesbank gegenüber der EZB aus? ● 1. Die Bundesbank hat eine Forderung von mehr als 500 Mrd. Euro gegenüber der EZB aus den bei der EZB konsolidierten Verbindlichkeiten der anderen Notenbanken. Diese Forderungen sind ungesichert. Natürlich kann die EZB für diese Verrechnungsverbindlichkeiten eine Garantie abgeben, aber was wäre die wohl wert, wenn die anderen beteiligten Notenbanken nicht die Liquidität haben, diese Garantie auch einzulösen? Dieser Artikel stammt von GoldSeiten.de http://www.goldseiten.de/artikel/251468--Die-Risiken-der-Bundesbank-aus-deren-Guthaben-Saldo-im-TARGET-II-Programm-der-EZB-Verrechnung.html Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2016. Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt! 27.06.2016 Seite 2/4 GoldSeiten.de - Gold & Silber, Münzen und Barren sowie Minengesellschaften 2. Gleichzeitig müsste die EZB ggfl. im Falle der Kapitalnot eine Kapitalerhöhung von z.B. 2.000 Mrd. Euro beschließen; die Kapitalerhöhungsquote für die Bundesbank wäre dann bei einer 27% Beteiligung also in Höhe von 540 Mrd. Euro zu leisten. ● 3. Wenn also keine Aufrechnung zulässig wäre (ich glaube dies nicht, wenigstens habe ich dazu nichts in der Literatur gefunden) dann bliebe der Bundesbank der Forderungssaldo aus dem TARGET-II-Programm unverändert erhalten und sie müsste gleichzeitig noch die Kapitalerhöhung stemmen. ● 4. Es ist offensichtlich angesichts der Schwäche der an der EZB beteiligten Notenbanken, dass die TARGET-II-Forderungen der Bundesbank nicht mehr von der von der EZB anderweitig gehaltenen Liquidität gedeckt sind. Wer bitte soll diese denn einzahlen? Die Schwachländer, die ja jetzt schon tief in die Kreide geraten sind? ● 5. Im derzeit noch undenkbaren Insolvenzfalle wäre aber nach stehender deutscher Rechtspraxis auch das o.g. Beispiel aus der Privatwirtschaft denkbar, wenn es hier keine speziellen Verordnungen gäbe. Das wäre auch nicht sehr heiter, denn bei einer Bewertung der Aktiva (also der Forderungen der EZB) wäre es für einen Insolvenzverwalter sicherlich unumgänglich, den Bestand an Forderungen neu zu bewerten und auch den Wert der angekauften Wertpapiere (Staatsanleihen der EURO-Länder) mit den dann aktuellen Kursen zu ermitteln. Erst dann werden wir die echte Quote kennen. Wie hoch diese Quote wäre, wissen die Götter; sicher ist nur eines, sie wird angesichts der dann fälligen Abschreibungen auf die Anlehen und Forderungen erschreckend niedrig ausfallen. ● 6. Meine Bedenken wären in diesem Falle der Kapitalerhöhung sinnlos, wenn es eine Möglichkeit der Aufrechnung gäbe. Aber sind wir einmal ehrlich, mit was sollen wir denn dann aufrechnen? Mit dem Gold der EZB, von dem wir ja auch einen Anteil eingebracht haben und das derzeit so an die 31 Mrd. Euro Verkehrswert haben kann? Und eine Aufrechnung mit unseren TARGET-II-Forderungen würde ja das benötigte Kapital auch nicht fließen lassen und damit die Situation der EZB nicht verbessern. Dabei unterstelle ich, dass in diesem Falle alle anderen EURO-Notenbanken ihre Einzahlungsverpflichtungen erfüllen würden. Glauben Sie auch fest daran? ● 7. Kurz gesagt, wenn die anderen EURO-Länder ihren Verbindlichkeitssaldo nicht abbauen oder ausgleichen, werden wir kaum jemals Geld aus den TARGET-II-Ansprüchen sehen, so oder so. Aber die Einlage aus einer evtl. Kapitalerhöhung der EZB, die werden wir garantiert zu erbringen haben. Welch ein Horrorszenario! Da könnte man sich als Deutscher fast wünschen, die EZB beschafft sich die Liquidität auf dem bisherigen Wege, nämlich über die unbegrenzte Geldschöpfung mit den damit verbundenen Inflationsrisiken. ● Übrigens: Die einzigen Gewinner an dieser Systematik sind die Vermögenden in den schwächelnden Ländern, die rechtzeitig ihre Bankguthaben in Länder des Euro-Raumes geschafft haben, die besser als ihr Land dastehen. Nehmen wir einmal als klassisches Beispiel den vermögenden Alexis aus Saloniki (alle Namen sind fiktiv und willkürlich gewählt), der aus seinem Guthaben bei der Alpha-und-Omega-Bank in Saloniki einen Betrag von 1,0 Mio. Euro auf sein Konto bei einer deutschen Bank überwies. Die griechische Bank belastete sein Konto und verlor selbst in gleichhohem Maße Liquidität bei der griechischen Notenbank. Die GR-Nationalbank wurde bei der EZB-Verrechnung am gleichen Tage belastet; am Ende des Tages übernahm die EZB diese Forderung über 1,0 Mio. Euro und erteilte der Bundesbank eine Gutschrift, nach der die Bundesbank nun nicht nur 500.000 Millionen Euro Ansprüche gegen die EZB hatte, sondern nun 500.001 Millionen Euro. Nehmen wir einmal an, dass Alexis sich entschließt, wegen der unklaren Lage des Euro sein Guthaben von der deutschen Bank in die Schweiz oder in die USA zu überweisen, dann verschwindet die Liquidität aus dem Euro-Raum und wird ggfl. mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der FED verrechnet, mit denen die Bundesbank wohl noch eine gesonderte Verrechnung hat. Am Ende dieser Transaktionen ist das Geld in der Schweiz oder in den USA, es fehlt der griechischen Bank, lief bei der deutschen Bank nur eine Weile so durch und die Bundesbank hat dann einen Anspruch auf nunmehr 500.001 Millionen Euro aus dem TARGET-II-Programm. Sollte die Überweisung an die SNB oder an die FED über die EZB geleitet worden sein, dann bleibt der Saldo der Bundesbank bei der EZB unverändert bei 500.000 Millionen Euro. Alexis hätte dann sein Geld an sicherer Stelle außerhalb der EU, die griechische Notenbank schuldet der EZB die Million und die Bundesbank wartet auf den Ausgleich ihrer Forderung in Höhe von 1 Million in richtigem Geld. Wahrscheinlich wurde der durch den Abzug von Guthaben in Liquiditätsnot gebrachten Alpha-Omega-Bank über das ELA-Programm eine Nothilfefinanzierung gegeben, da die Transfers seiner Großkunden die Bank in Probleme gebracht hatten. Das aber nur so nebenbei. Ich glaube, auch dafür wird die Bundesbank indirekt und anteilig als Aktionärin der EZB haften. Lässt aber Alexis sein Geld in der BRD, dann kann er in Deutschland locker darüber verfügen, Vermögen erwerben, Gold und Silber und Immobilien kaufen, wie er will. Lässt er also das Geld in unserem Lande, erspart er sich das Risiko einer Abwertung bei einem GREXIT, hat sein Vermögen außerhalb des Landes und muss sich an der Sanierung seiner griechischen Hausbank Dieser Artikel stammt von GoldSeiten.de http://www.goldseiten.de/artikel/251468--Die-Risiken-der-Bundesbank-aus-deren-Guthaben-Saldo-im-TARGET-II-Programm-der-EZB-Verrechnung.html Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2016. Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt! 27.06.2016 Seite 3/4 GoldSeiten.de - Gold & Silber, Münzen und Barren sowie Minengesellschaften qua Bail-In-Gesetz-Abschöpfung nicht mehr beteiligen (siehe Zypern-Aktion). Nun wissen wir, warum viele Griechen ihr Vermögen in vermeintlich sichere EU-Länder gebracht haben. Sie haben hier sichere Bankguthaben und die Bundesbank aus dem TARGET-II-Programm hat einen Anspruch gegenüber der EZB. Den "schwarzen Peter" hat somit die Bundesbank; sie muss hoffen, dass dieser Forderungssaldo irgendwann einmal mit richtigem (und nicht entwertetem Geld) ausgeglichen wird. Wie hoch beurteilen Sie diese Chancen für die Bundesbank? Schlussbemerkungen: Nachdem meines Wissens nach rechtliche Grundlagen über die Behandlung von europäischen Institutionen in extremen Finanznöten nicht bestehen, sind alle Denkmodelle möglich. Mag also sein, dass meine Ängste hinsichtlich der Folgen einer möglichen Insolvenz von europäischen Institutionen und damit die Gedanken über die unvorstellbare Ausfallquote bei der Bewertung der Bundesbank-Forderungen gegenüber der EZB (aus dem TARGET-II-Programm und anderen Verrechnungen) falsch sein können. Aber dann sollten wir darüber nachdenken, ob es überhaupt möglich sein wird, diese Forderungen je wieder in wertvolles liquides Vermögen zu verwandeln. Auch ich schleife in meinen Bilanzen Restforderungen mit, die einmal ein Mehrfaches ihres heutigen Bilanzwertes ausmachten. Dubiose Forderungen sind nämlich kaum in verwertbares Vermögen umzuwandeln, wenn der Schuldner in die Knie gegangen ist. In meinem Falle wäre ich für alle Folgen aus meiner eigenen Insolvenzlage persönlich verantwortlich, wenn ich nicht die Forderungen abgeschrieben hätte. Eine Teilabschreibung auf diese TARGET-II-Forderungen durch die Bundesbank und eine Bewertung der EZB-Garantie für diese Verrechnungsforderungen wäre handelsrechtlich daher dringend erforderlich. Die Verluste sind meines Erachtens nach unvermeidbar. Wie kann man Insolvenzen der Institutionen vermeiden, damit ein sofortiger Verlust nicht dokumentiert werden muss? Durch neue Geldschöpfung zur Überbrückung der Finanzkrise wäre ein Zeitgewinn möglich. Aber die Lösung durch Geldschöpfung über neue Schulden ähnelt dem "Baron-zu-Münchhausen-Modell", der wie allseits bekannt, sich und sein Pferd an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zog. Die neue Geldschöpfung würde andererseits das Inflationspotential und damit den weitergehenden Kaufkraftschwund extrem beleben. Die dritte Variante für eine Lösung wäre der Zugriff auf Bürgervermögen zur Reduzierung der Schuldenkrise. Denken Sie über alle drei Varianten und deren Auswirkungen auf Ihre eigene Zukunft und auf Ihr Vermögens nach. Für Hilfen bei diesem Nachdenken stehe ich Ihnen unter [email protected] gern zur Verfügung. Viel Zeit - so meine ich - steht uns allen nicht mehr zur Verfügung. Ich grüße Sie in tiefer Betroffenheit über diese Aspekte. Alternativen sehe ich nicht. Hier kommt das geflügelte Merkel-Wort zu seiner wahren Bedeutung, nämlich der Verlust ist so oder so "alternativlos". So ist es … © Dr. Dietmar Siebholz [email protected] Dieser Artikel stammt von GoldSeiten.de http://www.goldseiten.de/artikel/251468--Die-Risiken-der-Bundesbank-aus-deren-Guthaben-Saldo-im-TARGET-II-Programm-der-EZB-Verrechnung.html Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2016. Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt! 27.06.2016 Seite 4/4
© Copyright 2025 ExpyDoc