Konversatorium zum Strafrecht IV BT II (Vermögensdelikte) Fall 7: Kartenspiele Schwerpunkte: Computerbetrug; Erpressung; Vermögensgefährdung; Hehlerei A leidet an chronischem Geldmangel. Als er sieht, wie sein Arbeitskollege O seine ec-Karte auf seinem Schreibtisch liegen lässt, sieht er die Gelegenheit gekommen, um seinen Kassenstand aufzubessern. Er nimmt die ec-Karte an sich, um damit Geld vom Konto des O abzuheben und anschließend die ec-Karte wieder auf den Schreibtisch des O zurückzulegen. Allerdings benötigt er noch die Geheimnummer des O, die dieser entgegen der Hoffnung des A weder auf der Karte selbst noch im Notizbuch auf seinem Schreibtisch vermerkt hat. Daher sucht A den O auf, um ihm ein Küchenmesser an seine Kehle zu halten und auf diesem Wege die Geheimnummer zu erfahren, was auch so geschieht. A bricht sogleich auf, um das Konto des O zu erleichtern und hebt vom nahe gelegenen Geldautomaten einen größeren Geldbetrag vom Konto des O ab. Von dem Geld ersteht A in einem Juweliergeschäft einen teuren Ring, den er seiner Freundin B schenken möchte. Der Verkäufer P weiß nicht um die Herkunft des Geldes, wohl aber die B, der A über seine Erlebnisse erzählt hat und die gleichwohl den Ring als Geschenk annimmt. Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, dass die im Magnetstreifen einer ec-Karte gespeicherten Daten bei der Benutzung eines Geldautomaten nicht abgeändert werden. Wie haben sich A und B nach dem StGB strafbar gemacht? Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt.
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