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Konversatorium zum Strafrecht IV
BT II (Vermögensdelikte)
Fall 7: Kartenspiele
Schwerpunkte: Computerbetrug; Erpressung; Vermögensgefährdung; Hehlerei
A leidet an chronischem Geldmangel. Als er sieht, wie sein Arbeitskollege O seine ec-Karte auf seinem
Schreibtisch liegen lässt, sieht er die Gelegenheit gekommen, um seinen Kassenstand aufzubessern. Er
nimmt die ec-Karte an sich, um damit Geld vom Konto des O abzuheben und anschließend die ec-Karte
wieder auf den Schreibtisch des O zurückzulegen. Allerdings benötigt er noch die Geheimnummer des O,
die dieser entgegen der Hoffnung des A weder auf der Karte selbst noch im Notizbuch auf seinem
Schreibtisch vermerkt hat. Daher sucht A den O auf, um ihm ein Küchenmesser an seine Kehle zu halten
und auf diesem Wege die Geheimnummer zu erfahren, was auch so geschieht.
A bricht sogleich auf, um das Konto des O zu erleichtern und hebt vom nahe gelegenen Geldautomaten
einen größeren Geldbetrag vom Konto des O ab. Von dem Geld ersteht A in einem Juweliergeschäft
einen teuren Ring, den er seiner Freundin B schenken möchte. Der Verkäufer P weiß nicht um die
Herkunft des Geldes, wohl aber die B, der A über seine Erlebnisse erzählt hat und die gleichwohl den
Ring als Geschenk annimmt.
Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, dass die im Magnetstreifen einer ec-Karte gespeicherten
Daten bei der Benutzung eines Geldautomaten nicht abgeändert werden.
Wie haben sich A und B nach dem StGB strafbar gemacht? Eventuell erforderliche Strafanträge sind
gestellt.