Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/5444 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE. Thema: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Landestalsaperrenverwaltung Fragen an die Staatsregierung: 1. Wieviel Quadratmeter Fläche an Flurstücken, die sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden, wurden seit 2004 wofür und zu welchen einmalig oder jährlich erzielten oder erzielbaren Einnahmen an Fischerei- und Anglerverbände, Naturschutzund Landschaftpflegeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige private Dritte im Rahmen von Pachtverträgen oder Erbbaurechtsverträgen durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/ oder die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt? 2. Anhand welcher Kriterien erfolgt die Festlegung der Höhe der Pachten und Entgelte für Erbbaurechtsverträge bei den unter 1. abgeschlossenen Verträgen, gegliedert nach den unter 1. benannten Gruppen an Vertragspartnern des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/oder der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen? 3. Welche weiteren vertraglichen Verpflichtungen übernehmen die Vertragspartner des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/oder der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen außerhalb der Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf Pachten bzw. Entgelte für Erbbaurechte, gegliedert nach den unter 1. benannten Gruppen? 4. Bei welchen Verträgen unter 1. mit privaten Dritten werden neben einem fixen Betrag für Pacht bzw. Entgelt für Erbbaurechte, flexible, am betriebswirtschaftlichen Umsatz des privaten Dritten orientierte Beträge für Pacht bzw. Entgelte für Erbbaurechte gefordert und/oder vereinbart? 5. Seit wann werden bei Verträgen unter 1. mit privaten Dritten flexible, am betriebswirtschaftlichen Umsatz des privaten Dritten orientierte Beträge für Pacht bzw. Entgelte für Erbbaurechte gefordert und/oder vereinbart und welchen prozentualen Anteil machen diese flexiblen Beträge zum einen am Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrages des privaten Dritten mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement bzw. der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und zum anderen am Gesamtaufkommen an Entgelten der unter 1. benannten Verträge aus? Unterzeichner: Jana Pinka Ort: Freiberg Datum: 15.06.2016 Eingegangen am: 15.06.2016
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