Kleine Anfrage - MdL Dr. Jana Pinka

Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
DRUCKSACHE 6/5444
Kleine Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Jana Pinka,
Fraktion DIE LINKE.
Thema:
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und
Landestalsaperrenverwaltung
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wieviel Quadratmeter Fläche an Flurstücken, die sich im Eigentum des Freistaates
Sachsen befinden, wurden seit 2004 wofür und zu welchen einmalig oder jährlich
erzielten oder erzielbaren Einnahmen an Fischerei- und Anglerverbände, Naturschutzund Landschaftpflegeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige
private Dritte im Rahmen von Pachtverträgen oder Erbbaurechtsverträgen durch den
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/ oder die
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt?
2. Anhand welcher Kriterien erfolgt die Festlegung der Höhe der Pachten und Entgelte für
Erbbaurechtsverträge bei den unter 1. abgeschlossenen Verträgen, gegliedert nach den
unter 1. benannten Gruppen an Vertragspartnern des Staatsbetriebes Sächsisches
Immobilien- und Baumanagement und/oder der Landestalsperrenverwaltung des
Freistaates Sachsen?
3. Welche weiteren vertraglichen Verpflichtungen übernehmen die Vertragspartner des
Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/oder der
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen außerhalb der
Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf Pachten bzw. Entgelte für Erbbaurechte, gegliedert
nach den unter 1. benannten Gruppen?
4. Bei welchen Verträgen unter 1. mit privaten Dritten werden neben einem fixen Betrag für
Pacht bzw. Entgelt für Erbbaurechte, flexible, am betriebswirtschaftlichen Umsatz des
privaten Dritten orientierte Beträge für Pacht bzw. Entgelte für Erbbaurechte gefordert
und/oder vereinbart?
5. Seit wann werden bei Verträgen unter 1. mit privaten Dritten flexible, am
betriebswirtschaftlichen Umsatz des privaten Dritten orientierte Beträge für Pacht bzw.
Entgelte für Erbbaurechte gefordert und/oder vereinbart und welchen prozentualen Anteil
machen diese flexiblen Beträge zum einen am Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrages
des privaten Dritten mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement bzw. der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und
zum anderen am Gesamtaufkommen an Entgelten der unter 1. benannten Verträge aus?
Unterzeichner: Jana Pinka
Ort: Freiberg
Datum: 15.06.2016
Eingegangen am: 15.06.2016