Telekom Merkblätter Hinweisblatt über Anzeigepflichten für

VAP
VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST
Hinweisblatt über Anzeigepflichten für Hinterbliebene (Stand: 03/2013)
Als Bezieher von Witwen- oder Witwerrente sind Sie verpflichtet, folgende Umstände anzuzeigen:
1.
Ihre Wiederverheiratung.
2.
Alle Arbeitseinkünfte, die monatlich ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße in der
gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten übersteigen
(2013 monatlich 385,00 EUR), wenn eine Versorgungsrente für Witwen oder Witwer
nach § 46 Abs. 3 der VAP-Satzung gewährt wird ("kleine" Witwen-/Witwerrente).
Den Betrag, der sich jährlich ändert, können Sie bei der Deutschen Telekom AG erfragen.
Die Anschrift lautet:
Deutsche Telekom AG
HBS
Postfach 17 51
49007 Osnabrück
3.
Gewährung von Grundrenten für Witwen/Witwer nach dem Bundesversorgungsgesetz,
wenn die Ehe mit dem/der Verstorbenen nach Vollendung dessen/deren 65. Lebensjahres
geschlossen wurde.
4.
Beim Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente folgende Bezüge:
4.1
Unterhaltsansprüche,
4.2
Ansprüche auf Grundrente für Witwen/Witwer nach dem Bundesversorgungsgesetz,
4.3
Ansprüche auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
4.4
Ansprüche auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
4.5
Ansprüche auf Witwen-/Witwergeld oder Unterhaltsbeitrag nach beamten- oder
soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen
Regelungen,
4.6
Ansprüche auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit diese auf einem
Versorgungsausgleich im Sinne des § 1587b BGB beruhen, und Ansprüche aus einem
schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach §§ 1587g bis 1587n BGB,
4.7
Ansprüche auf Versorgungsrente oder Versicherungsrente für Witwen/Witwer gegen die Anstalt
oder gegen eine Zusatzversorgungseinrichtung,
4.8
Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Als Bezieher von Waisenrente sind Sie verpflichtet, folgende Umstände der VAP anzuzeigen:
1.
Den Bezug einer gesetzlichen Waisenrente.
2.
Wegfall der gesetzlichen Waisenrente.
3.
Wegfall des körperlichen oder geistigen Gebrechens.
Hausadresse
Feuerbach
Maybachstr. 54/56
70469 Stuttgart
Telefax
(07 11)
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Internet: www.vap-stuttgart.de
E-Mail: [email protected]
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BLZ 600 501 01
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