VAP VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST Hinweisblatt über Anzeigepflichten für Hinterbliebene (Stand: 03/2013) Als Bezieher von Witwen- oder Witwerrente sind Sie verpflichtet, folgende Umstände anzuzeigen: 1. Ihre Wiederverheiratung. 2. Alle Arbeitseinkünfte, die monatlich ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten übersteigen (2013 monatlich 385,00 EUR), wenn eine Versorgungsrente für Witwen oder Witwer nach § 46 Abs. 3 der VAP-Satzung gewährt wird ("kleine" Witwen-/Witwerrente). Den Betrag, der sich jährlich ändert, können Sie bei der Deutschen Telekom AG erfragen. Die Anschrift lautet: Deutsche Telekom AG HBS Postfach 17 51 49007 Osnabrück 3. Gewährung von Grundrenten für Witwen/Witwer nach dem Bundesversorgungsgesetz, wenn die Ehe mit dem/der Verstorbenen nach Vollendung dessen/deren 65. Lebensjahres geschlossen wurde. 4. Beim Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente folgende Bezüge: 4.1 Unterhaltsansprüche, 4.2 Ansprüche auf Grundrente für Witwen/Witwer nach dem Bundesversorgungsgesetz, 4.3 Ansprüche auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, 4.4 Ansprüche auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, 4.5 Ansprüche auf Witwen-/Witwergeld oder Unterhaltsbeitrag nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen, 4.6 Ansprüche auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit diese auf einem Versorgungsausgleich im Sinne des § 1587b BGB beruhen, und Ansprüche aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach §§ 1587g bis 1587n BGB, 4.7 Ansprüche auf Versorgungsrente oder Versicherungsrente für Witwen/Witwer gegen die Anstalt oder gegen eine Zusatzversorgungseinrichtung, 4.8 Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Als Bezieher von Waisenrente sind Sie verpflichtet, folgende Umstände der VAP anzuzeigen: 1. Den Bezug einer gesetzlichen Waisenrente. 2. Wegfall der gesetzlichen Waisenrente. 3. Wegfall des körperlichen oder geistigen Gebrechens. Hausadresse Feuerbach Maybachstr. 54/56 70469 Stuttgart Telefax (07 11) 13 56 - 17 09 Internet: www.vap-stuttgart.de E-Mail: [email protected] Postbank Stuttgart Konto-Nr. 633 706 BLZ 600 100 70 BIC PBNKDEFF IBAN DE02 6001 0070 0000 6337 06 Landesbank Baden-Württemberg Konto-Nr. 787 152 1797 BLZ 600 501 01 BIC SOLA DE ST IBAN DE88 6005 0101 7871 5217 97
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