Weiterbildung 2016 Brandfallmatrix, organisatorisch und anlagentechnisch INHALT Es liegt deshalb auf der Hand, dass die Erstellung einer solchen Brandfallmatrix möglichst früh im Planungsprozess berücksichtigt werden muss. Aber auch nachträglich lassen sich ggf. bestehende Anlagen „umrüsten“ oder „anpassen“. Hierzu ist es zunächst erforderlich alle relevanten Daten der vorhandenen Infrastrukturen zu sammeln und entsprechend der vorgesehenen Nutzung aufzubereiten. Trefflich streiten lässt sich darüber, ob es immer erforderlich ist, eine entsprechende Software einsetzen zu müssen oder ob eine Excel-Tabelle nicht doch ausreichend ist. In jedem Fall ist Fachwissen des Planers erforderlich und ebenso die Kommunikation zwischen Betreiber / Nutzer und Anlagen-Errichter. Zwischenzeitlich wird die Beschreibung der Brandfallmatrix durch den Brandschutzfachplaner im Konzept auch durch die Bauordnungsbehörden bzw. den Fachdienst vorbeugender Brandschutz als Mittel zur Findung von Baurechtserleichterungen gewürdigt. ZIELGRUPPE Brandschutzbeauftragte, Fachplaner und Sachverständige Brandschutz, Sicherheitskräfte im vorbeugenden Brandschutz, Architekten und Bauingenieure. DAUER Samstag von 09:00 – 12:30 Uhr (4 Lehreinheiten à 45 Minuten) REFERENT Dipl.-Ing. Wolfgang Scharf Persönliche Betreuung: Johanne Grotkamp · Tel. 0 23 24 / 392 79-23 · Fax 0 23 24 / 20 25 49 · [email protected] International Security Academy e.V., Dortmund · Geschäftsstelle: Pilgerweg 8, 45525 Hattingen · www.isaev.de Gültig ab 15.02.2016 · Ältere Versionen dieses Dokuments verlieren hiermit ihre Gültigkeit Die stetige Weiterentwicklung der Brandmeldetechnik führte im Lauf der Zeit zu vielfältigen Ansätzen in Bezug auf die brandortabhängige Ansteuerung von sicherheitsrelevanten Anlagen. Eine Brandfallmatrix dient der Koordination und Steuerung aller brandschutztechnischen Sicherheitsanlagen verschiedener Gewerke. Ebenso kann sie zur Steuerung von Fluchtwegen eingesetzt werden. Eine Brandfallmatrix stellt somit die Visualisierung aller Verknüpfungen zwischen den eingesetzten Brandschutzelementen in komplexen Gebäuden dar und enthält alle Informationen über alle notwendigen Auslösungen und Prozesse im Brandfall. Sie basiert grundsätzlich auf dem Brandschutzkonzept und kann je nach Gebäude sehr komplex werden. Sie dient somit auch als Ausführungsgrundlage für alle beteiligten Firmen, Bauleiter und die prüfenden Sachverständigen. Außerdem dient sie dem Bauherrn zum Zeitpunkt der Gebäudefertigstellung gleichzeitig als verbindliche Dokumentation der Steuerungen der brandschutztechnischen Gebäudeausstattung. Anmeldung Hiermit melde ich mich verbindlich an: Brandfallmatrix (Lehrgang Nr. 1503) Hochschule Bochum Hochschule Mainz 03.09.2016 24.09.2016 Gebühren Teilnehmergebühr: € 198,– für ISA-Mitglieder: € 128,– oder für Studierende*: € 78,– Weiterbildungskontingent für ISA-Mitglieder mit 4 LE * Studierende müssen während der Dauer des Lehrgangs ISA-Mitglied und nachweislich als Ersthörer in einem themennahen Studiengang eingeschrieben sein. Die Rechnungsstellung für Studierende erfolgt ausschließlich an die Privatanschrift. Ich melde mich als ISA-Mitglied an, eine separate Anmeldung ist beigefügt Privatanschrift des Teilnehmers Nachname, Titel Vorname PLZ, Ort Straße, Nr. Telefon (tagsüber) Mobil E-Mail Geb.-Datum Beruf/Abteilung Arbeitgeber (bzw. Uni/HS) Rechnungsanschrift, falls abweichend Firma, Ansprechpartner PLZ, Ort Straße, Nr. Telefon E-Mail 1. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm der ISA wird ständig überarbeitet und den neuen Entwicklungen in Technik, Organisation und Gesetzgebung angepasst. So kann es zu Abweichungen von dem in Prospekten dargestellten Stoffplan kommen. 2. Das Dozenten-Team der ISA besteht aus Hochschullehrern, Lehrbeauftragten und erfahrenen Fachleuten aus der Wirtschaft. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss, in dem die Beiratsmitglieder und die Kooperationspartner der ISA vertreten sind. Die ISA behält sich vor, ersatzweise andere, ebenso qualifizierte Dozenten einzusetzen. Die ISA übernimmt für Inhalt und Aussage der Dozenten keine Gewährleistung. 3. Die Lehrgänge finden an den im Lehrgangsprogramm ausgewiesenen Veranstaltungsorten statt, Änderungen sind in Einzelfällen vorbehalten. Die Teilnehmer werden über die organisatorischen Details zum Lehrgangsablauf vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung informiert. Der Präsenzunterricht wird z.T. unterstützt durch Webinare, Selbstlernelemente und Exkursionen. 4. Die Lehrgangsunterlagen und der Stundenplan werden bei Lehrgangsbeginn oder während der Lehrgangsdurchführung in haptischer oder digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die für die Teilnahme vorausgesetzte technische Ausstattung findet sich unter www.isaev.de/anforderungen. 5. Es wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung eingeräumt. Mit der Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten Sie auch die Widerrufsbelehrung. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 10% der Teilnehmergebühren, mindestens € 30,– berechnet. Buchungen, die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen muss sich die ISA vorbehalten, Lehrgänge bis 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. Dadurch eventuell entstandene Kosten werden von der ISA nicht getragen. 6. Lehrgangs- und Prüfgebühren werden nicht zurückerstattet oder gutgeschrieben, wenn Teilnehmer einen Lehrgang abbrechen oder an einer angekündigten Prüfung nicht teilnehmen. 7. Die Zahlung der Lehrgänge darf nach Absprache mit der ISA-Geschäftsstelle in Raten erfolgen, wobei die letzte Rate zum Ende des Lehrgangs entrichtet sein muss. Bei Ratenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 5% des Lehrgangspreises erhoben. 8. Die ISA-Mitgliedschaft zahlt sich aus: Nur als Mitglied können Studenten- und Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden. Hierzu muss für die Dauer des Lehrgangs eine ISA-Mitgliedschaft bestehen (ausgenommen sind Studierende an Hochschulen mit ISA-Kooperationsvereinbarung). 9. Wird eine Förderung von der entsprechenden Behörde nicht akzeptiert, so muss der Teilnehmer die entstandenen Kosten selber tragen. Der Betrag von € .............................. wird nach Vorlage der Rechnung spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf das folgende Konto überwiesen: IBAN: DE16 4405 0199 0741 0012 68 · BIC: DORTDE33XXX · Sparkasse Dortmund .................................................................. Ort / Datum ......................................................................... Unterschrift / Firmenstempel Persönliche Betreuung: Johanne Grotkamp · Tel. 0 23 24 / 392 79-23 · Fax 0 23 24 / 20 25 49 · [email protected] International Security Academy e.V., Dortmund · Geschäftsstelle: Pilgerweg 8, 45525 Hattingen · www.isaev.de Gültig ab 15.02.2016 · Ältere Versionen dieses Dokuments verlieren hiermit ihre Gültigkeit Allgemeine Bedingungen/Informationen für die Anmeldung
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