Details und Anmeldung

Weiterbildung 2016
Brandfallmatrix, organisatorisch und anlagentechnisch
INHALT
Es liegt deshalb auf der Hand, dass die Erstellung einer solchen Brandfallmatrix möglichst früh im
Planungsprozess berücksichtigt werden muss. Aber auch nachträglich lassen sich ggf. bestehende
Anlagen „umrüsten“ oder „anpassen“. Hierzu ist es zunächst erforderlich alle relevanten Daten der
vorhandenen Infrastrukturen zu sammeln und entsprechend der vorgesehenen Nutzung aufzubereiten. Trefflich streiten lässt sich darüber, ob es immer erforderlich ist, eine entsprechende Software einsetzen zu müssen oder ob eine Excel-Tabelle nicht doch ausreichend ist.
In jedem Fall ist Fachwissen des Planers erforderlich und ebenso die Kommunikation zwischen
Betreiber / Nutzer und Anlagen-Errichter. Zwischenzeitlich wird die Beschreibung der Brandfallmatrix durch den Brandschutzfachplaner im Konzept auch durch die Bauordnungsbehörden bzw.
den Fachdienst vorbeugender Brandschutz als Mittel zur Findung von Baurechtserleichterungen
gewürdigt.
ZIELGRUPPE
Brandschutzbeauftragte, Fachplaner und Sachverständige Brandschutz, Sicherheitskräfte im vorbeugenden Brandschutz, Architekten und Bauingenieure.
DAUER
Samstag von 09:00 – 12:30 Uhr (4 Lehreinheiten à 45 Minuten)
REFERENT
Dipl.-Ing. Wolfgang Scharf
Persönliche Betreuung: Johanne Grotkamp · Tel. 0 23 24 / 392 79-23 · Fax 0 23 24 / 20 25 49 · [email protected]
International Security Academy e.V., Dortmund · Geschäftsstelle: Pilgerweg 8, 45525 Hattingen · www.isaev.de
Gültig ab 15.02.2016 · Ältere Versionen dieses Dokuments verlieren hiermit ihre Gültigkeit
Die stetige Weiterentwicklung der
Brandmeldetechnik führte im Lauf der
Zeit zu vielfältigen Ansätzen in Bezug auf
die brandortabhängige Ansteuerung von
sicherheitsrelevanten Anlagen. Eine
Brandfallmatrix dient der Koordination
und Steuerung aller brandschutztechnischen Sicherheitsanlagen verschiedener
Gewerke. Ebenso kann sie zur Steuerung
von Fluchtwegen eingesetzt werden.
Eine Brandfallmatrix stellt somit die Visualisierung aller Verknüpfungen zwischen
den eingesetzten Brandschutzelementen
in komplexen Gebäuden dar und enthält
alle Informationen über alle notwendigen
Auslösungen und Prozesse im Brandfall. Sie basiert grundsätzlich auf dem Brandschutzkonzept und
kann je nach Gebäude sehr komplex werden.
Sie dient somit auch als Ausführungsgrundlage für alle beteiligten Firmen, Bauleiter und die prüfenden Sachverständigen. Außerdem dient sie dem Bauherrn zum Zeitpunkt der Gebäudefertigstellung gleichzeitig als verbindliche Dokumentation der Steuerungen der brandschutztechnischen
Gebäudeausstattung.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Brandfallmatrix (Lehrgang Nr. 1503)
Hochschule Bochum
Hochschule Mainz
 03.09.2016
 24.09.2016
Gebühren
 Teilnehmergebühr: € 198,–
 für ISA-Mitglieder: € 128,–
oder
 für Studierende*: € 78,–
 Weiterbildungskontingent für ISA-Mitglieder mit 4 LE
* Studierende müssen während der Dauer des Lehrgangs ISA-Mitglied und nachweislich als Ersthörer in einem themennahen
Studiengang eingeschrieben sein. Die Rechnungsstellung für Studierende erfolgt ausschließlich an die Privatanschrift.
 Ich melde mich als ISA-Mitglied an, eine separate Anmeldung ist beigefügt
Privatanschrift des Teilnehmers
Nachname, Titel
Vorname
PLZ, Ort
Straße, Nr.
Telefon (tagsüber)
Mobil
E-Mail
Geb.-Datum
Beruf/Abteilung
Arbeitgeber (bzw. Uni/HS)
Rechnungsanschrift, falls abweichend
Firma, Ansprechpartner
PLZ, Ort
Straße, Nr.
Telefon
E-Mail
1. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm der ISA wird ständig überarbeitet und den neuen Entwicklungen in Technik, Organisation und Gesetzgebung angepasst. So kann es zu Abweichungen von dem in Prospekten dargestellten Stoffplan kommen.
2. Das Dozenten-Team der ISA besteht aus Hochschullehrern, Lehrbeauftragten und erfahrenen Fachleuten aus der Wirtschaft. Die Auswahl erfolgt
in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss, in dem die Beiratsmitglieder und die Kooperationspartner der ISA vertreten sind. Die ISA behält sich
vor, ersatzweise andere, ebenso qualifizierte Dozenten einzusetzen. Die ISA übernimmt für Inhalt und Aussage der Dozenten keine Gewährleistung.
3. Die Lehrgänge finden an den im Lehrgangsprogramm ausgewiesenen Veranstaltungsorten statt, Änderungen sind in Einzelfällen vorbehalten. Die
Teilnehmer werden über die organisatorischen Details zum Lehrgangsablauf vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung informiert. Der Präsenzunterricht wird z.T. unterstützt durch Webinare, Selbstlernelemente und Exkursionen.
4. Die Lehrgangsunterlagen und der Stundenplan werden bei Lehrgangsbeginn oder während der Lehrgangsdurchführung in haptischer oder digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die für die Teilnahme vorausgesetzte technische Ausstattung findet sich unter www.isaev.de/anforderungen.
5. Es wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung eingeräumt. Mit der Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten Sie auch
die Widerrufsbelehrung. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 10% der Teilnehmergebühren, mindestens € 30,– berechnet. Buchungen, die
nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen muss sich die
ISA vorbehalten, Lehrgänge bis 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. Dadurch eventuell entstandene Kosten werden von der ISA
nicht getragen.
6. Lehrgangs- und Prüfgebühren werden nicht zurückerstattet oder gutgeschrieben, wenn Teilnehmer einen Lehrgang abbrechen oder an einer
angekündigten Prüfung nicht teilnehmen.
7. Die Zahlung der Lehrgänge darf nach Absprache mit der ISA-Geschäftsstelle in Raten erfolgen, wobei die letzte Rate zum Ende des Lehrgangs
entrichtet sein muss. Bei Ratenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 5% des Lehrgangspreises erhoben.
8. Die ISA-Mitgliedschaft zahlt sich aus: Nur als Mitglied können Studenten- und Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden. Hierzu muss
für die Dauer des Lehrgangs eine ISA-Mitgliedschaft bestehen (ausgenommen sind Studierende an Hochschulen mit ISA-Kooperationsvereinbarung).
9. Wird eine Förderung von der entsprechenden Behörde nicht akzeptiert, so muss der Teilnehmer die entstandenen Kosten selber tragen.
Der Betrag von € .............................. wird nach Vorlage der Rechnung spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf
das folgende Konto überwiesen: IBAN: DE16 4405 0199 0741 0012 68 · BIC: DORTDE33XXX · Sparkasse Dortmund
..................................................................
Ort / Datum
.........................................................................
Unterschrift / Firmenstempel
Persönliche Betreuung: Johanne Grotkamp · Tel. 0 23 24 / 392 79-23 · Fax 0 23 24 / 20 25 49 · [email protected]
International Security Academy e.V., Dortmund · Geschäftsstelle: Pilgerweg 8, 45525 Hattingen · www.isaev.de
Gültig ab 15.02.2016 · Ältere Versionen dieses Dokuments verlieren hiermit ihre Gültigkeit
Allgemeine Bedingungen/Informationen für die Anmeldung