Unternehmenswert- / Kaufpreisermittlung: Die Bewertung eines Unternehmens(anteils) ist vielfach ein komplexer Vorgang, auch weil es in der Regel kein direkt vergleichbares Objekt „am Markt“ gibt. Auch wenn „ähnliche“ Unternehmen(santeile) aus der gleichen Branche mit vergleichbaren Umsatzgrößen oder Mitarbeiterzahlen als Referenzobjekte dienen können, zeichnet sich jedes Unternehmen üblicherweise durch individuelle Besonderheiten aus, welche bei der Bewertung angemessen berücksichtigt werden müssen/sollten. Diese Besonderheiten können im Vertrieb, in der Beschaffung, in der Produktion, in der FuE-/Technologiekompetenz, in dem Management, in dem Mitarbeiterstamm oder auch im Standort begründet sein. Insofern gibt es keinen allgemeingültigen, objektiven Marktpreis für den Wert eines individuellen Unternehmens(anteils). In der Literatur findet man eine Vielzahl diverser Unternehmensbewertungsverfahren, anhand derer eine Wertermittlung abgeleitet wird, die sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferseite nachvollziehbar und letztendlich verhandelbar ist. In der Praxis finden zwei grundlegende Verfahren der Bewertung mittelständischer Unternehmen ihre häufigste Anwendung: die Substanzbewertung und die Ertragsbewertung. Bei der Substanzbewertung werden zu einem bestimmten Stichtag (i.d.R. Bilanzstichtag) alle Wirtschaftsgüter (Aktiva der Bilanz) zu ihren Wiederbeschaffungskosten oder Zeitwerten bewertet. Von diesen so ermittelten Werten werden die Verbindlichkeiten des Unternehmens abgezogen. Die Differenz markiert den so genannten „Substanzwert“. Die Substanzbewertung kann mit einem vergleichsweise geringen Aufwand durchgeführt werden. Sie hat jedoch den entscheidenden Nachteil, dass nur die Wirtschaftsgüter bewertet werden, nicht aber der eigentliche Wert der unternehmerischen Leistung (Know-how, Marktstellung, langjährige Kundenbeziehungen, qualifizierte Mitarbeiter etc.). Der Wert der unternehmerischen Leistung findet ihren Niederschlag in den Unternehmenserträgen bzw. in den frei verfügbaren Finanzmitteln, die aus der unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Daher wird üblicherweise lediglich der so genannte Ertragswert als Wertmaßstab akzeptiert. Bei der Ertragsbewertung wird der zukünftige, nachhaltig erzielbare Ertrag des Unternehmens ermittelt und mit einem risikoadäquaten Faktor (Zinserwartung für die Kaufpreisamortisation) multipliziert. Nur der zukünftig nachhaltig erzielbare Ertrag sichert einem Unternehmenskäufer und dessen Finanzpartnern die Amortisation ihrer Investition (Unternehmenskaufpreis). In bestimmten Fällen wird anstelle des nachhaltig erzielbaren Ertrags ein nachhaltig erzielbarer Cashflow (Liquiditätsfluss) als Wertmaßstab herangezogen (Discounted Cashflow Bewertung). www.bhi-beratung.de
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