Bundesrat Drucksache 36/16 (Beschluss) 18.03.16 Beschluss des Bundesrates Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Entwicklung des unternehmerischen und Innovationspotenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur (2015 bis 2018) Der Bundesrat hat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragte für die Expertenarbeitsgruppe "Entwicklung des unternehmerischen und Innovationspotenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur (2015 bis 2018) eine Vertreterin der Freien und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei (RD'in Anja Boudon). Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
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