VERGABERECHT UND BAUVERTRAGS- RECHT

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Zeitschrift für
ZVB
VERGABERECHT
UND BAUVERTRAGSRECHT
Josef Aicher, Michael Holoubek, Johannes Schramm, Bernt Elsner,
Michael Fruhmann, Rudolf Lessiak, Andreas Kropik
Redaktion und Schriftleitung Johannes Schramm, Josef Aicher
Herausgeber
Juni 2016
233 – 280
Vergaberecht
BVwG – Sind Mehrfachbeteiligungen
zulässig? Georg Gruber / Thomas Gruber £ 238
Verwaltungsgericht Wien – Eignung vs Wettbewerbsbeschränkung
Beatrix Lehner £ 241
EuGH – Insolvenz eines BIEGE-Mitglieds im Verhandlungsverfahren
Michaela Salamun £ 247
SERVICE – Einzelfragen und BVerg G-Novelle 2015 Albert Oppel £ 255
SERVICE – Ausgewählte Befugnisfragen für den
Dienstleistungsbereich Albert Oppel £ 263
Bauvertragsrecht
Die Bauabwicklung unter Einfluss von außergewöhnlicher Witterung
Andreas Kropik £ 268
OGH – Zur Behauptungs- und Beweislast
Lisa-Marie Wagner £ 276
MUSTER – Begleitschreiben des AN zur Schlussrechnung
Johannes Bousek £ 279
ISSN 2077-849X
P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17
06
ZVB
[I N H A L T ]
Ü Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Von Johannes Schramm und Josef Aicher
Vergaberecht
ZVB-Aktuell
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
ZVB-Leitsatzkartei
Ü ZVB-LSK 2016/31 – 38 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
Rechtsprechung
Ü Sind Mehrfachbeteiligungen zulässig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
BVwG 2. 3. 2016, W114 2120454-1
Mit Anmerkung und Praxistipp von Georg Gruber/Thomas Gruber
Ü Eignung versus Wettbewerbsbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
LVwG Wien 3. 12. 2015, VGW-123/074/12465/2015
Mit Anmerkung und Praxistipp von Beatrix Lehner
Ü Angebotslegung trotz Insolvenz eines BIEGE-Mitglieds im Verhandlungsverfahren. . 247
Schlussanträge GA Mengozzi 25. 11. 2015, C-396/14, MT Højgaard A/S
Mit Anmerkung und Praxistipp von Michaela Salamun
Serviceteil
Ü Einzelfragen und BVergG-Novelle 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
Von Albert Oppel
Ü Ausgewählte Befugnisfragen für den Dienstleistungsbereich . . . . . . . . . . . . . . 263
Von Albert Oppel
Bauvertragsrecht
Beitrag
Ü Die Bauabwicklung unter Einfluss von außergewöhnlicher Witterung –
Fristverlängerung und Mehrkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Risikoverteilung und die Berechnung der Fristverlängerung
Bauleistungen werden im Freien erbracht und unterliegen vielfältigen Witterungseinflüssen. Nach der gesetzlichen Normallage (§ 1168 ABGB) sind Einflüsse aus der Witterung keine auf Seite des Bestellers liegende Umstände. Weil aber Bauvorhaben in der Regel am Grundstück des Auftraggebers errichtet werden
und die Erstellung von Bauleistungen unter bestimmten Witterungsverhältnissen nicht oder nur erschwert
möglich ist, sehen die einschlägigen ÖNormen (ÖNORM B 2110 und ÖNORM B 2118) eine Risikoteilung
vor. Seit dem letzten Artikel des Autors in ZVB 2010, 5, haben sich in der Praxis einige Detailfragen gestellt,
die eine Überarbeitung des bisher Gesagten notwendig machen.
Von Andreas Kropik
234
ZVB [2016] 06
[I N H A L T ]
Rechtsprechung
Ü Zur Behauptungs- und Beweislast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
OGH 25. 2. 2016, 9 Ob 83/15 v
Mit Anmerkung und Praxistipp von Lisa-Marie Wagner
Musterserie
Ü Begleitschreiben des AN zur Schlussrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Von Johannes Bousek
Standards
Ü Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Ü Buchbesprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
[MitarbeiterInnen dieses Hefts]
Mag. Johannes Bousek, Rechtsanwalt bei Lattenmayer, Luks, Enzinger Rechtsanwälte
Christian Graf, LL. M. (WU), Rechtsanwaltsanwärter bei Schramm Öhler Rechtsanwälte
Mag. Christian Gruber, Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte
Mag. Georg Gruber, Rechtspraktikant
Mag. Thomas Gruber, Richter des Bundesverwaltungsgerichts
Univ.-Prof. DI Dr. Andreas Kropik, Technische Universität Wien
Mag. Beatrix Lehner, Richterin des Bundesverwaltungsgerichts
Dr. Karlheinz Moick, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Dr. Albert Oppel, Richter des Verwaltungsgerichts Wien
Mag. Hannes Pesendorfer, Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte
MMag. Dr. Michaela Salamun, Wiener KAV
Dr. Lisa-Marie Wagner, Rechtsanwaltsanwärterin bei LESSIAK & PARTNER
RECHTSANWÄLTE
[Der Redaktionsbeirat]
Dr. Stephan Denk, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Heimo Ellmer, Leiter der Abteilung Baunormung, Referent für Vergabewesen
im österreichischen Normungsinstitut, Lektor an der FH Technikum Kärnten, Sachverständiger
Dr. Hans Gölles, Sachverständiger für Vergabe- und Verdingungswesen,
Autor zahlreicher Publikationen in den Bereichen Bauvertrag und Vergabe
Mag. Reinhard Grasböck, Richter des Bundesverwaltungsgerichts
Doz. Dr. Brigitte Gutknecht, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der
Universität Wien
ZVB [2016] 06
Univ.-Prof. DI Dr. Andreas Kropik, Professor für Bauwirtschaft und Baumanagement
an der TU Wien, geschäftsführender Gesellschafter der Bauwirtschaftlichen Beratung
GmbH mit Sitz in Perchtoldsdorf bei Wien, Sachverständiger
Dr. Rudolf Lessiak, Rechtsanwalt und Seniorpartner einer Kanzlei mit Schwerpunkt
im Vergaberecht
Dr. Matthias Öhler, Rechtsanwalt und Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte
Mag. Franz Pachner, fachkundiger Laienrichter beim BVwG, BMWFW iR
[BundesländerkorrespondentInnen]
Mag. Otto-Imre Pathy, Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
Dr. Robert Berger, Amt der Salzburger Landesregierung
Dr. Doris Hattenberger, Universität Klagenfurt
Mag. Beatrix Lehner, Richterin des Bundesverwaltungsgerichts (Außenstelle Graz)
Dr. Albert Oppel, Richter des Verwaltungsgerichts Wien
Mag. Christian Ruzicka, Stadt Wien, MA 63
Dr. Sigmund Rosenkranz, Senatsvorsitzender des Landesverwaltungsgerichts Tirol
Mag. Manja Schlossar-Schiretz, Landesverwaltungsgericht Steiermark
Mag. Karin Schnabl, Landesverwaltungsgericht Steiermark
Dr. Volker Wurdinger, Landesverwaltungsgericht Tirol
Die veröffentlichten Beiträge geben die persönliche Meinung der/des jeweiligen Autorin/Autors wieder, welche sich nicht unbedingt mit der Meinung der Behörde, der
die/der jeweilige Autorin/Autor angehört, decken muss.
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