www.manz.at/zvb Zeitschrift für ZVB VERGABERECHT UND BAUVERTRAGSRECHT Josef Aicher, Michael Holoubek, Johannes Schramm, Bernt Elsner, Michael Fruhmann, Rudolf Lessiak, Andreas Kropik Redaktion und Schriftleitung Johannes Schramm, Josef Aicher Herausgeber Juni 2016 233 – 280 Vergaberecht BVwG – Sind Mehrfachbeteiligungen zulässig? Georg Gruber / Thomas Gruber £ 238 Verwaltungsgericht Wien – Eignung vs Wettbewerbsbeschränkung Beatrix Lehner £ 241 EuGH – Insolvenz eines BIEGE-Mitglieds im Verhandlungsverfahren Michaela Salamun £ 247 SERVICE – Einzelfragen und BVerg G-Novelle 2015 Albert Oppel £ 255 SERVICE – Ausgewählte Befugnisfragen für den Dienstleistungsbereich Albert Oppel £ 263 Bauvertragsrecht Die Bauabwicklung unter Einfluss von außergewöhnlicher Witterung Andreas Kropik £ 268 OGH – Zur Behauptungs- und Beweislast Lisa-Marie Wagner £ 276 MUSTER – Begleitschreiben des AN zur Schlussrechnung Johannes Bousek £ 279 ISSN 2077-849X P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17 06 ZVB [I N H A L T ] Ü Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Von Johannes Schramm und Josef Aicher Vergaberecht ZVB-Aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 ZVB-Leitsatzkartei Ü ZVB-LSK 2016/31 – 38 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Rechtsprechung Ü Sind Mehrfachbeteiligungen zulässig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 BVwG 2. 3. 2016, W114 2120454-1 Mit Anmerkung und Praxistipp von Georg Gruber/Thomas Gruber Ü Eignung versus Wettbewerbsbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 LVwG Wien 3. 12. 2015, VGW-123/074/12465/2015 Mit Anmerkung und Praxistipp von Beatrix Lehner Ü Angebotslegung trotz Insolvenz eines BIEGE-Mitglieds im Verhandlungsverfahren. . 247 Schlussanträge GA Mengozzi 25. 11. 2015, C-396/14, MT Højgaard A/S Mit Anmerkung und Praxistipp von Michaela Salamun Serviceteil Ü Einzelfragen und BVergG-Novelle 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 Von Albert Oppel Ü Ausgewählte Befugnisfragen für den Dienstleistungsbereich . . . . . . . . . . . . . . 263 Von Albert Oppel Bauvertragsrecht Beitrag Ü Die Bauabwicklung unter Einfluss von außergewöhnlicher Witterung – Fristverlängerung und Mehrkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 Risikoverteilung und die Berechnung der Fristverlängerung Bauleistungen werden im Freien erbracht und unterliegen vielfältigen Witterungseinflüssen. Nach der gesetzlichen Normallage (§ 1168 ABGB) sind Einflüsse aus der Witterung keine auf Seite des Bestellers liegende Umstände. Weil aber Bauvorhaben in der Regel am Grundstück des Auftraggebers errichtet werden und die Erstellung von Bauleistungen unter bestimmten Witterungsverhältnissen nicht oder nur erschwert möglich ist, sehen die einschlägigen ÖNormen (ÖNORM B 2110 und ÖNORM B 2118) eine Risikoteilung vor. Seit dem letzten Artikel des Autors in ZVB 2010, 5, haben sich in der Praxis einige Detailfragen gestellt, die eine Überarbeitung des bisher Gesagten notwendig machen. Von Andreas Kropik 234 ZVB [2016] 06 [I N H A L T ] Rechtsprechung Ü Zur Behauptungs- und Beweislast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 OGH 25. 2. 2016, 9 Ob 83/15 v Mit Anmerkung und Praxistipp von Lisa-Marie Wagner Musterserie Ü Begleitschreiben des AN zur Schlussrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Von Johannes Bousek Standards Ü Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Ü Buchbesprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 [MitarbeiterInnen dieses Hefts] Mag. Johannes Bousek, Rechtsanwalt bei Lattenmayer, Luks, Enzinger Rechtsanwälte Christian Graf, LL. M. (WU), Rechtsanwaltsanwärter bei Schramm Öhler Rechtsanwälte Mag. Christian Gruber, Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte Mag. Georg Gruber, Rechtspraktikant Mag. Thomas Gruber, Richter des Bundesverwaltungsgerichts Univ.-Prof. DI Dr. Andreas Kropik, Technische Universität Wien Mag. Beatrix Lehner, Richterin des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Karlheinz Moick, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Dr. Albert Oppel, Richter des Verwaltungsgerichts Wien Mag. Hannes Pesendorfer, Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte MMag. Dr. Michaela Salamun, Wiener KAV Dr. Lisa-Marie Wagner, Rechtsanwaltsanwärterin bei LESSIAK & PARTNER RECHTSANWÄLTE [Der Redaktionsbeirat] Dr. Stephan Denk, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer Dr. Heimo Ellmer, Leiter der Abteilung Baunormung, Referent für Vergabewesen im österreichischen Normungsinstitut, Lektor an der FH Technikum Kärnten, Sachverständiger Dr. Hans Gölles, Sachverständiger für Vergabe- und Verdingungswesen, Autor zahlreicher Publikationen in den Bereichen Bauvertrag und Vergabe Mag. Reinhard Grasböck, Richter des Bundesverwaltungsgerichts Doz. Dr. Brigitte Gutknecht, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien ZVB [2016] 06 Univ.-Prof. DI Dr. Andreas Kropik, Professor für Bauwirtschaft und Baumanagement an der TU Wien, geschäftsführender Gesellschafter der Bauwirtschaftlichen Beratung GmbH mit Sitz in Perchtoldsdorf bei Wien, Sachverständiger Dr. Rudolf Lessiak, Rechtsanwalt und Seniorpartner einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Vergaberecht Dr. Matthias Öhler, Rechtsanwalt und Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte Mag. Franz Pachner, fachkundiger Laienrichter beim BVwG, BMWFW iR [BundesländerkorrespondentInnen] Mag. Otto-Imre Pathy, Landesverwaltungsgericht Vorarlberg Dr. Robert Berger, Amt der Salzburger Landesregierung Dr. Doris Hattenberger, Universität Klagenfurt Mag. Beatrix Lehner, Richterin des Bundesverwaltungsgerichts (Außenstelle Graz) Dr. Albert Oppel, Richter des Verwaltungsgerichts Wien Mag. Christian Ruzicka, Stadt Wien, MA 63 Dr. Sigmund Rosenkranz, Senatsvorsitzender des Landesverwaltungsgerichts Tirol Mag. Manja Schlossar-Schiretz, Landesverwaltungsgericht Steiermark Mag. Karin Schnabl, Landesverwaltungsgericht Steiermark Dr. Volker Wurdinger, Landesverwaltungsgericht Tirol Die veröffentlichten Beiträge geben die persönliche Meinung der/des jeweiligen Autorin/Autors wieder, welche sich nicht unbedingt mit der Meinung der Behörde, der die/der jeweilige Autorin/Autor angehört, decken muss. 235
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