einschreibung – vertrag

EINSCHREIBUNG – VERTRAG
Name :…………………………………Vorname :…………………………………………......
Adresse :…………………………………………………………………………………………
Postleitzahl :…………………………....Ort :…………………………………………………..
Tel privat :………………………….......Tel professionell (fakultatif) :……………………......
Natel :…………………………………..Email : ……………………………………………….
Geburtsdatum :…………………………......................................................................................
Name und Telefonnummer der Person, die im Fall eines Unfalls zu kontaktieren ist:
…………………………………………………………………………………………………..
Dauer des Abonnements: vom……………….……bis ………………………………………
Ein Passfoto und eine Photokopie des Identitätsausweises sind beizulegen.
Foto
Haben Sie gesundheitliche Probleme? Ja❏ Nein ❏
Wenn ja: welche?
………………………………………………………………………….
Falls gesundheitliche Probleme vorliegen, muss ein Arztzeugnis beigelegt werden. Dieses
muss bescheinigen, dass keine medizinischen Einwände gegen die Ausübung des Muay-Thaï
bestehen. Fehlt diese Bescheinigung, wird die Einschreibung abgelehnt.
Tarife, ohne Material: (Jedes Mitglied hat Anrecht auf ein kostenloses Probetraining)
Erwachsene:
❏ 1 Jahr = CHF 890.❏ 6 Monate = CHF 480.❏ 3 Monate = CHF 255.Studenten und Studentinnen (der Ausweis muss vorgelegt werden):
❏ 1 Jahr = CHF 830.❏ 6 Monate = CHF 450.❏ 3 Monate = CHF 240.-
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der / die Unterzeichnende verpflichtet sich, gegenüber Sua Gym die hier folgenden
Bedingungen einzuhalten.
1. Die Mitgliederbeiträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages,
sowie bei Neubeginns eines Quartals, Semesters oder Jahres fällig. Sie sind je nach Art des
Vertrages in vier, zwei oder einer einzigen Rate zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt per
Einzahlung. (Einzahlungsscheine können bei S. Valiquer angefordert werden unter : 079 514
78 32 www.suagym.ch).
Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der / die Unterzeichnende in jedem Fall
für ein Jahr Mitgliedschaft, unabhängig vom vereinbarten Zahlungsmodus.
Bei Zahlungsverzug oder bei unvollständiger Zahlung kann der Trainer dem Mitglied den
Zutritt zum Training verweigern.
Mahngebühren werden verrechnet. Nicht bezahlte Mitgliederbeiträge können eine Meldung
beim Betreibungsamt zur Folge haben. Der vorliegende Vertrag gilt als Schuldanerkennung
gemäss dem Artikel 82 (SchKG).
2. Sofern die Mitgliedschaft nicht 30 Tage vor Ablauf des Vertrags per eingeschriebenem
Brief an Simon Valiquer (Südstrasse 80, 2504 Biel) gekündigt wird, verlängert sich die
Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
3. Die Mitglieder von Sua Gym haben während den Öffnungszeiten Zutritt. Die
Öffnungszeiten werden auf der Homepage und im Lokal des Sua Gym publiziert. Sie können
jederzeit angepasst werden. Der Sua Gym bleibt während gewisser Schulferien geschlossen
und behält sich das Recht vor, für Reinigungs- und Wartungsarbeiten oder aus anderen
Gründen gelegentlich zu schliessen. In der Regel bleibt der Sua Gym während zwei Wochen
im Sommer und während zwei Wochen im Winter geschlossen. Diese Ferien sind im
Jahrespreis inbegriffen und werden nicht zurückerstattet.
4. Bei selbstverschuldeter Unterrichtsabsenz, bei Suspendierung vom Sua Gym aufgrund
eines Verstosses gegen die Regeln oder bei Nichtinanspruchnahme der Dienstleistungen des
Sua Gym erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. Der Vertrag läuft weiter und das
Kursgeld wird weiter verrechnet.
Ausnahmsweise kann nach eigenem Ermessen durch S. Valiquer eine Aufhebung der
Zahlungsverpflichtung gewährt werden. Ein zwischen den Parteien ausgehandelter Betrag
kann zurückerstattet werden, wenn das Mitglied triftige und überzeugende Gründe für die
Absenz darlegt.
5. Sua Gym übernimmt keine Haftung bei einem Unfall während Training, Kampf oder der
Benutzung des Lokals. Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist Sache des /
der Unterzeichnenden.
Sua Gym übernimmt keine Haftung bei Verlust, Verwechslung, Vergessen oder bei Diebstahl
persönlicher Gegenstände.
6. Es werden nur Mitglieder aufgenommen, welche die Kunst des Muay Thaï zu rein
sportlichen Zwecken erlernen wollen.
Wer absichtlich körperliche Gewalt anwendet, unabhängig davon, ob dabei ein Schaden für
den Trainer oder für andere Mitglieder entsteht oder nicht, oder wer das Material oder das
Lokal beschädigt, wird aus dem Sua Gym ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückzahlung des
bezahlten, und kein Erlass des geschuldeten Kursgeldes.
Wer ausserhalb von Sua Gym körperliche oder verbale Gewalt anwendet, wird nicht in den
Sua Gym aufgenommen. Handelt es sich um ein bereits aufgenommenes Mitglied, so wird
diese Person sofort von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückzahlung des
bereits bezahlten Kursgeldes und ausstehende Beträge bleiben geschuldet.
7. Kleidung und Material
Muay-Thaï Unterricht : T-Shirt und Thai-Boxingshort (ein T-Shirt und ein Thai-Boxingshort
von Sua Gym sind erhältlich), Schienbeinschützer, Tiefschützer (Lendenschutz),
Zahnschützer, Ellbogenschützer, Sprunggelenkschützer, Bandagen und Boxhandschuhe sind
obligatorisch.
Ladies Training: T-Shirt und Thai-Boxingshort sind obligatorisch (ein T-Shirt und ein ThaiBoxingshort von Sua Gym sind erhältlich). Frauen die dies wünschen, können unter dem
Short Leggings oder Trainerhosen tragen. Bandagen und Boxhandschuhe sind
obligatorisch.
8. Mitglieder verpflichten sich:
-eine individuelle private Haftpflichtversicherung und eine Kranken- und Unfallversicherung
abzuschliessen (siehe Punkt 5).
-den Anweisungen und Empfehlungen der Trainer Folge zu leisten.
-die anderen Mitglieder und die Räumlichkeiten zu respektieren.
-die Räumlichkeiten sauber zu halten und das Material nach dem Gebrauch wegzuräumen.
-vor dem Betreten des Sua Gym die Schuhe auszuziehen.
Werden diese Regeln auf gravierende oder sich wiederholende Art missachtet, kann der
Zutritt zum Sua Gym verweigert werden.
9. In der Regel verweigert Sua Gym die Aufnahme von Kindern unter 14 Jahren für das Muay
Thaï, und von 12 Jahren für das Ladies Training. Ausnahmen können in Absprache mit der
Leitung gewährt werden.
Ist ein Mitglied minderjährig, entbinden die gesetzlichen Vertreter mit ihrer Unterschrift die
Mitarbeiter des Sua Gym von jeglicher Aufsichtspflicht und von allen damit verbunden
spezifischen Pflichten.
10. Die Mitglieder von Sua Gym verpflichten sich des Weiteren zu folgenden Punkten:
- Pünktlich in korrekter Kleidung und Ausrüstung (ohne Schmuck) zum Unterricht zu
erscheinen.
- Ausschliesslich zu den Kursen zu erscheinen, zu denen sie eingeschrieben sind.
- Von Kopf bis Fuss sauber zum Unterricht zu erscheinen (für die Männer: mit geschnittenen
Fingernägeln).
- Ein Frottiertuch mitzubringen.
11. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Mit der Unterschrift bestätigt der/die
Unterzeichnende, die Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zu
deren Einhaltung.
12. Entsteht im Bezug auf diesen Vertrag ein Streitfall, anerkennen die Parteien den
Gerichtsstand und die Zuständigkeit des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland mit Sitz in
Biel.
13. Im Falle eines Streitfalls anerkennen die Parteien die Anwendung der Schweizer
Gesetzgebung zur Schlichtung des Streitfalls.
Gelesen und zur Kenntnis genommen in Biel, am ………………………………….................
NAME UND UNTERSCHRIFT:……………………………………………………………….
UNTER 18 JAHREN: UNTERSCHRIFT DER ELTERN ODER DES GESETZLICHEN
VERTRETERS:
.......................................................................................................................................................