16.06.17 Wallis setzt das Ueberleben des dritten

Gemeinsame Medienmitteilung
Basel/Zürich, 17. Juni 2016
Wallis setzt das Überleben des dritten Wolfsrudels der
Schweiz aufs Spiel
Pro Natura und der WWF Schweiz erachten die am Dienstag erteilte
Abschussbewilligung des Kantons Wallis für einen Wolf als nicht rechtens. Der Kanton
Wallis darf in diesem Fall keine Bewilligung im Alleingang erteilen, da
höchstwahrscheinlich mit Welpen und damit mit dem dritten Wolfsrudel der Schweiz
gerechnet werden kann. Einen Abschuss eines Elternteils in dieser kritischen Phase
würden die Jungtiere nicht überleben. Die beiden Naturschutzverbände reichen deshalb
Beschwerde gegen die vorliegende Abschussbewilligung ein und verlangen
aufschiebende Wirkung.
Der Kanton Wallis hat am Dienstag den Abschuss eines Einzelwolfes verfügt. Es ist aber höchst
wahrscheinlich, dass die seit vergangenem Jahr als Paar lebenden Wölfe F14 und M59 ein
Rudel gebildet haben. Damit wäre – gemäss geltendem Wolfskonzept – das Bundesamt für
Umwelt (BAFU) und nicht mehr der Kanton Wallis für die Abschussbewilligung zuständig. Der
Kanton Wallis selbst hat in der Augstbordregion die Präsenz von zwei läufigen Weibchen und
einem Männchen nachgewiesen.
Das Wolfskonzept empfiehlt in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli «(...) auf einen Abschuss
grundsätzlich [zu verzichten].». Das hat biologische Gründe: In diesem Zeitraum sind die
Wolfsjungen noch in der Wurfhöhle; sie nachzuweisen ist ohne Störung unmöglich. Der
Abschuss der Wolfsmutter oder des Wolfsvaters in dieser Zeit würde den sicheren Tod der
Jungtiere bedeuten. Pro Natura und der WWF Schweiz verlangen, dass diesem Umstand bei so
deutlichen Anzeichen für eine Rudelbildung Rechnung getragen wird.
Pro Natura und der WWF reichen deshalb Beschwerde gegen die Abschussbewilligung für
einen Wolf ein und verlangen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Der Wolfsbestand in der Schweiz steht noch auf unsicheren Beinen. Das mögliche dritte Rudel
im Wallis ist wichtig für das Überleben der Wölfe in der Schweiz. Ausserdem zeigt das Beispiel
des Calandarudels, dass eine Rudelbildung nicht zu einer Zunahme der Nutztierschäden führt,
da der Erfolg bei der Jagd auf Wildtiere im Rudel grösser ist. Pro Natura und der WWF Schweiz
fordern den Kanton Wallis auf, sich auf die Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen zu
konzentrieren, und verlangen von Herrn Staatsrat Melly, während der kritischen Periode keinen
Wolf schiessen zu lassen.
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Herdenschutz läuft nur schleppend an
Bereits im vergangenen Jahr hatten Pro Natura und der WWF Schweiz Beschwerde gegen eine
Abschussbewilligung mit ähnlichen Vorzeichen eingereicht. Der Fall ist noch immer hängig.
Auch das Bundesamt für Umwelt BAFU hatte damals eine Beschwerde eingereicht, denn es
sah den Leitfaden zum Herdenschutz nicht umgesetzt. Die Umweltorganisationen anerkennen
zwar, dass seit letztem Jahr in der Augstbordregion Fortschritte im Herdenschutz zu
verzeichnen sind. Doch die hohe Anzahl der nicht anrechenbaren Risse zeigt, dass die
Mehrheit der Nutztiere weiterhin ungeschützt ist. Damit wird immer noch eine Spezialisierung
der Wölfe auf Nutztiere provoziert. Diese Spezialisierung gefährdet wiederum den
Herdenschutz.
Weitere Auskünfte:
Laura Schmid, Geschäftsführerin WWF Oberwallis, 076 552 18 20
Mirjam Ballmer, Pro Natura, Projektleiterin Naturschutzpolitik, 079 416 65 94,
[email protected]
Roland Schuler, Pro Natura, Medienverantwortlicher, 079 826 69 47, [email protected]
Martina Lippuner, Mediensprecherin WWF Schweiz, 079 384 04 42, [email protected]
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