Gemeinsame Medienmitteilung Basel/Zürich, 17. Juni 2016 Wallis setzt das Überleben des dritten Wolfsrudels der Schweiz aufs Spiel Pro Natura und der WWF Schweiz erachten die am Dienstag erteilte Abschussbewilligung des Kantons Wallis für einen Wolf als nicht rechtens. Der Kanton Wallis darf in diesem Fall keine Bewilligung im Alleingang erteilen, da höchstwahrscheinlich mit Welpen und damit mit dem dritten Wolfsrudel der Schweiz gerechnet werden kann. Einen Abschuss eines Elternteils in dieser kritischen Phase würden die Jungtiere nicht überleben. Die beiden Naturschutzverbände reichen deshalb Beschwerde gegen die vorliegende Abschussbewilligung ein und verlangen aufschiebende Wirkung. Der Kanton Wallis hat am Dienstag den Abschuss eines Einzelwolfes verfügt. Es ist aber höchst wahrscheinlich, dass die seit vergangenem Jahr als Paar lebenden Wölfe F14 und M59 ein Rudel gebildet haben. Damit wäre – gemäss geltendem Wolfskonzept – das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und nicht mehr der Kanton Wallis für die Abschussbewilligung zuständig. Der Kanton Wallis selbst hat in der Augstbordregion die Präsenz von zwei läufigen Weibchen und einem Männchen nachgewiesen. Das Wolfskonzept empfiehlt in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli «(...) auf einen Abschuss grundsätzlich [zu verzichten].». Das hat biologische Gründe: In diesem Zeitraum sind die Wolfsjungen noch in der Wurfhöhle; sie nachzuweisen ist ohne Störung unmöglich. Der Abschuss der Wolfsmutter oder des Wolfsvaters in dieser Zeit würde den sicheren Tod der Jungtiere bedeuten. Pro Natura und der WWF Schweiz verlangen, dass diesem Umstand bei so deutlichen Anzeichen für eine Rudelbildung Rechnung getragen wird. Pro Natura und der WWF reichen deshalb Beschwerde gegen die Abschussbewilligung für einen Wolf ein und verlangen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Wolfsbestand in der Schweiz steht noch auf unsicheren Beinen. Das mögliche dritte Rudel im Wallis ist wichtig für das Überleben der Wölfe in der Schweiz. Ausserdem zeigt das Beispiel des Calandarudels, dass eine Rudelbildung nicht zu einer Zunahme der Nutztierschäden führt, da der Erfolg bei der Jagd auf Wildtiere im Rudel grösser ist. Pro Natura und der WWF Schweiz fordern den Kanton Wallis auf, sich auf die Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen zu konzentrieren, und verlangen von Herrn Staatsrat Melly, während der kritischen Periode keinen Wolf schiessen zu lassen. à Seite 1 von 2 Herdenschutz läuft nur schleppend an Bereits im vergangenen Jahr hatten Pro Natura und der WWF Schweiz Beschwerde gegen eine Abschussbewilligung mit ähnlichen Vorzeichen eingereicht. Der Fall ist noch immer hängig. Auch das Bundesamt für Umwelt BAFU hatte damals eine Beschwerde eingereicht, denn es sah den Leitfaden zum Herdenschutz nicht umgesetzt. Die Umweltorganisationen anerkennen zwar, dass seit letztem Jahr in der Augstbordregion Fortschritte im Herdenschutz zu verzeichnen sind. Doch die hohe Anzahl der nicht anrechenbaren Risse zeigt, dass die Mehrheit der Nutztiere weiterhin ungeschützt ist. Damit wird immer noch eine Spezialisierung der Wölfe auf Nutztiere provoziert. Diese Spezialisierung gefährdet wiederum den Herdenschutz. Weitere Auskünfte: Laura Schmid, Geschäftsführerin WWF Oberwallis, 076 552 18 20 Mirjam Ballmer, Pro Natura, Projektleiterin Naturschutzpolitik, 079 416 65 94, [email protected] Roland Schuler, Pro Natura, Medienverantwortlicher, 079 826 69 47, [email protected] Martina Lippuner, Mediensprecherin WWF Schweiz, 079 384 04 42, [email protected] Seite 2 von 2
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