Krankenversicherungsbeiträge von Rentnern Stefan Theobald | 28.04.2016 Stefan Theobald Vertrieb Tel.: 0621 53391-1083 Mobil 0162 2005472 [email protected] Beiträge für Rentner Beiträge von Rentnern Auch als Rentner gut versichert Im Ruhestand sind Sie genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Bis auf das Krankengeld erhalten Sie weiterhin alle gewohnten Leistungen. Doch auch als Rentner müssen Sie hierfür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wer immer gesetzlich versichert war, wird auch als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier spricht man von der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wer nicht immer in der gesetzlichen Krankenversicherung war - weil er zwischenzeitlich mal privat versichert war - muss gewisse Vorversicherungszeiten erfüllen. Der Gesetzgeber schreibt eine 90-prozentige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, als Vorversicherungszeit für die KVdR. 5 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Diese Vorversicherungszeit muss in der 2. Hälfte der Erwerbstätigkeit vorhanden sein. Zudem muss man als gesetzlich Krankenversicherter in Rente gehen. Alles klar? ☺ Herr Meier hat am 01.01.1970 seine erste Erwerbstätigkeit aufgenommen. Am 30.12.2014 stellt er einen Antrag auf Rente. 1.1.1970 01.01.1993 30.12.2014 In der Zeit vom 01.01.1993 bis 30.12.2014 muss Herr Meier zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein, um in die KVdR zu kommen. 6 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Was ist der Unterschied zwischen der KVdR und nicht-KVdR (freiwillige Versicherung)? Für die beiden Versicherungen werden ggf. vorhandene Einkommen herangezogen. Für die freiwillige Versicherung zählen alle Einkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ( 2016 = 4.237,50 Euro), d. h. - gesetzliche Rente - Betriebsrente - betriebliche Lebensversicherung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Zinseinkünfte - Kapitaleinkünfte usw. 7 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Was zählt bei der KVdR als Einkommen? Für die KVdR zählen „nur“ folgende Einkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (2016 = 4.237,50 Euro), d. h. - gesetzliche Rente - Betriebsrente - betriebliche Lebensversicherung. 8 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Beiträge – womit Sie rechnen müssen Beiträge aus Renten der Deutschen Rentenversicherung. Als versicherungspflichtiger Rentner in der KVdR müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen. Krankenversicherungsbeiträge werden gemeinsam getragen. Die Beitragshöhe richtet sich zum einen nach dem Betrag Ihrer Rente und zum anderen nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent (ab 01.01.2015). Hinzu kommt der individuelle Krankenversicherungsbeitrag, zurzeit 1,2 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist alleine vom Rentner zu zahlen. 9 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Beiträge aus der Betriebsrente der Pensionskasse Als Rentner in der KVdR müssen Sie aus Ihrer Betriebsrente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen. Krankenversicherungsbeiträge werden hier alleine getragen Die Beitragshöhe richtet sich zum einen nach dem Betrag Ihrer Rente und zum anderen nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent (ab 01.01.2015). Hinzu kommt der individuelle Krankenversicherungsbeitrag von zurzeit 1,2 Prozent. 10 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Beiträge aus betrieblichen Lebensversicherungen Als Rentner in der KVdR müssen Sie aus Ihrer betrieblichen Lebensversicherung Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen. (Private Lebensversicherungen sind außen vor). Krankenversicherungsbeiträge werden hier alleine getragen Die Beitragshöhe richtet sich zum einen nach dem Betrag Ihrer Lebensversicherung und zum anderen nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent (ab 01.01.2015). Hinzu kommt der individuelle Krankenversicherungsbeitrag von zurzeit 1,2 Prozent Die Leistung wird nicht einmalig erhoben, sondern monatlich aus dem 120zigsten Teil der betrieblichen Lebensversicherung und das für 10 Jahre. 11 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Beispiel betriebliche Lebensversicherung Herr Meier bekommt 20.000 Euro aus einer betriebliechen Lebensversicherung zum Rentenbeginn ausgezahlt. 20.000 Euro durch 120 = 166,67 Euro Herr Meier muss 10 Jahre lang monatlich Beiträge aus 166,67 Euro bezahlen. Dabei ist es unerheblich, ob zum Rentenbeginn die volle Lebensversicherung ausgezahlt wird oder ob die Lebensversicherung in Teilen ausgezahlt wird. 12 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Beispiel eines Mitarbeiters: Einkommen 1.800,00 Euro aus der Deutschen Rentenversicherung 1.000,00 Euro aus der Pensionskasse 166,67 Euro (120zigste Teil der betrieblichen Lebensversicherung) -----------------------------------------------------------------------------------2.966,67 Euro Gesamteinkommen Aus diesem Gesamteinkommen, werden 14,6 Prozent an Krankenversicherungsbeitrag fällig plus dem individuellen Krankenversicherungsbeitrag von 1,2 Prozent. 13 14.06.2016 Beiträge von Rentnern Für die Pflegeversicherung werden 2,35 Prozent Beiträge berechnet. Bei kinderlosen Mitglieder wird der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25 Prozent erhöht. Zu der gesetzlichen Rente bekommt man grundsätzlich einen Beitragszuschuss in Höhe von 7,3 Prozent. Diesen Zuschuss gibt es nicht für die Betriebsrente oder die betriebliche Lebensversicherung. 2.966,67 Euro * 15,8 Prozent (allgemeiner Beitragssatz plus individueller Zusatzbeitrag) = 468,73 Euro - 131,40 Euro (Beitragszuschuss gesetzliche Rente 1.800 € x 7,3%) -------------------------337,33 Euro Krankenversicherungsbeitrag 14 14.06.2016 Alles klar? ☺ Fragen? 15 14.06.2016 Kontakt Stefan Theobald Vertrieb Brunckstraße 47 67063 Ludwigshafen Fon: 0621 53391-1083 Fax: 0621 53391-7083 [email protected] www.pronovabkk.de 16 14.06.2016 Öffnungszeiten: täglich von Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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