120/2016 – 16. Juni 2016 Asyl in den EU-Mitgliedstaaten Zahl der erstmaligen Asylbewerber im ersten Quartal 2016 auf unter 290 000 gefallen Mehr als jeder Dritte weiterhin aus Syrien Im Laufe des ersten Quartals 2016 (von Januar bis März 2016) beantragten 287 100 Asylsuchende erstmals Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); diese Zahl ist im Vergleich zum vierten Quartal 2015 (426 000 erstmalige Asylbewerber) um 33% zurückgegangen. Mit mehr als 102 000 erstmaligen Asylbewerbern zwischen Januar und März 2016 blieb Syrien an erster Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten, vor dem Irak und vor Afghanistan (mit jeweils rund 35 000 erstmaligen Asylbewerbern). Diese drei Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die 60% aller erstmaligen Asylbewerber entfielen, stellen die größten Gruppen erstmaliger Asylbewerber in den EUMitgliedstaaten im ersten Quartal 2016 dar. In den EU-Mitgliedstaaten registrierte erstmalige Asylbewerber 450 000 400 000 350 000 300 000 250 000 200 000 150 000 100 000 50 000 0 Q1 2014 Q2 2014 Q3 2014 Q4 2014 Q1 2015 Q2 2015 Q3 2015 Q4 2015 Q1 2016 Diese vierteljährlichen Daten über Asyl in der EU sind einem Bericht entnommen, der von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, anlässlich des Weltflüchtlingstags herausgegeben wurde, der am 20. Juni 2016 stattfinden wird. Sechs von zehn stellten ihren Antrag in Deutschland Im ersten Quartal 2016 wurden die meisten erstmaligen Asylbewerber in Deutschland (mit nahezu 175 000 erstmaligen Asylbewerbern bzw. 61% der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in den EUMitgliedstaaten) registriert. Darauf folgten Italien (22 300 Asylbewerber bzw. 8%), Frankreich (18 000 bzw. 6%), Österreich (13 900 bzw. 5%) und das Vereinigte Königreich (10 100 bzw. 4%). Unter den Mitgliedstaaten mit einer hohen Anzahl an Asylbewerbern fiel die Zahl der erstmaligen Asylbewerber im ersten Quartal 2016 gegenüber dem Vorquartal insbesondere in den drei nordischen Mitgliedstaaten – Schweden (-91%), Finnland (-85%) und Dänemark (-74%) – ebenso wie in den Niederlanden (-72%), Belgien (-70%), Luxemburg (-59%) und Österreich (-55%). Verhältnis erstmaliger Asylbewerber zur Einwohnerzahl in Deutschland und Österreich am höchsten Im Vergleich zur Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates wurde im ersten Quartal 2016 die höchste Quote erstmaliger Asylbewerber in Deutschland (2 155 erstmalige Bewerber je eine Million Einwohner) und Österreich (1 619) verzeichnet, vor Malta (904), Luxemburg (888), Schweden (790), Zypern (749) und Ungarn (693). Die niedrigsten Quoten wurden hingegen aus der Slowakei (3 Bewerber je eine Million Einwohner), aus Estland (4), Rumänien (11), Litauen (13), Portugal (14) und Lettland (16) gemeldet. Im ersten Quartal 2016 wurden in der EU insgesamt 565 erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner registriert. Erstmalige Asylbewerber in den Mitgliedstaaten der EU Zahl der Bewerber Q4 2015 EU Belgien Bulgarien Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Entwicklung Q12016/Q42015 Q1 2016 Anteil am EUGesamtwert Bewerber pro Million Einwohner* Q1 2016 Q1 2016 426 025 287 085 -33% 100,0% 565 15 865 4 715 -70% 1,6% 419 7 585 4 050 -47% 1,4% 562 335 360 6% 0,1% 34 11 305 2 985 -74% 1,0% 527 162 540 174 965 8% 60,9% 2 155 40 5 -87% 0,0% 4 765 540 -30% 0,2% 117 Griechenland 3 005 5 190 73% 1,8% 478 Spanien 4 435 2 905 -35% 1,0% 62 23 475 17 950 -24% 6,3% 270 45 160 252% 0,1% 38 24 710 22 335 -10% 7,8% 367 Zypern 670 635 -5% 0,2% 749 Lettland 85 30 -62% 0,0% 16 Litauen 80 35 -55% 0,0% 13 Frankreich Kroatien Italien Luxemburg 1 230 500 -59% 0,2% 888 Ungarn 865 6 830 691% 2,4% 693 Malta 545 390 -29% 0,1% 904 Niederlande 19 565 5 525 -72% 1,9% 327 Österreich 30 805 13 880 -55% 4,8% 1 619 3 340 2 325 -30% 0,8% 61 Portugal 180 150 -18% 0,1% 14 Rumänien 240 215 -10% 0,1% 11 Slowenien 100 485 391% 0,2% 236 Polen Slowakei 180 15 -91% 0,0% 3 Finnland 14 460 2 145 -85% 0,7% 392 Schweden 87 885 7 700 -91% 2,7% 790 Ver. Königreich 11 695 10 065 -14% 3,5% 155 135 125 -8% - 380 Norwegen 17 685 885 -95% - 171 Schweiz 14 950 7 945 -47% - 964 Island Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten. * „Einwohner“ bezieht sich auf die Wohnbevölkerung am 1. Januar 2015. - nicht zutreffend Der Quelldatensatz findet sich hier. Mehr als jeder dritte erstmalige Asylbewerber stammte weiterhin aus Syrien Syrien (36% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber) blieb im ersten Quartal 2016 das Land der Staatsangehörigkeit des Großteils der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 102 400 Syrern, die im ersten Quartal 2016 zum ersten Mal einen Asylantrag in der EU einreichten, wurden über 85% in Deutschland (88 500) registriert. Insgesamt bildeten in sieben EU-Mitgliedstaaten Syrer die größte Gruppe der Asylsuchenden. Irak und Afghanistan (jeweils 12% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) standen im ersten Quartal 2016 an zweiter bzw. dritter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EUMitgliedstaaten. Nahezu drei Viertel (25 600 Personen) der 35 000 Iraker, die im Zeitraum von Januar bis März 2016 zum ersten Mal in den EU-Mitgliedstaatn Asyl suchten, reichten ihren Antrag in Deutschland ein. Von den 35 000 Afghanen stellte mehr als die Hälfte ihren Antrag ebenfalls in Deutschland (19 800). Erstmalige Asylbewerber in der EU nach Staatsangehörigkeit, 1. Quartal 2016 sonstige 27% Syrien 36% Eritrea 2% Albanien 2% Nigeria 2% Iran 3% Pakistan 4% Afghanistan 12% Der Quelldatensatz findet sich hier. Irak 12% Erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit im ersten Quartal 2016 Die drei am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei erstmaligen Asylbewerbern Bewerber Erste Staatsangehörigkeit # EU 287 085 Syrien # % Zweite Staatsangehörigkeit 102 350 36 Irak Belgien 4 715 Afghanistan 1 280 27 Syrien Bulgarien 4 050 Irak 2 015 50 Afghanistan 360 Irak 105 29 Ukraine 2 985 Syrien 790 26 Afghanistan 174 965 Syrien Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Irland 5 540 Russland Pakistan 88 515 51 Irak 5 100 Algerien 90 17 Nigeria Griechenland 5 190 Syrien Spanien 2 905 Ukraine 795 27 Venezuela 17 950 Sudan 1 725 10 Afghanistan Frankreich Kroatien Italien 160 22 335 Irak Pakistan 1 880 36 Pakistan 65 41 Afghanistan 4 125 18 Nigeria # % 35 045 895 33 Syrien 440 11 90 25 China 40 11 21 Staatenlos** 380 13 25 550 15 Afghanistan 19 750 11 0 50 1 580 9 Syrien 20 13 Syrien 3 535 5 10 Malta Niederlande Österreich Polen 390 Libyen 195 50 Syrien 5 525 Syrien 1 165 21 Albanien Afghanistan 4 055 29 Syrien Russland 1 565 67 Tadschikistan 13 880 2 325 9 325 11 10 29 Russland 110 22 Syrien 7 480 10 33 Russland 1 385 20 Afghanistan 40 14 Syrien Ukraine Pakistan 0 11 Irak Pakistan Irak 9 Afghanistan 0 405 35 500 0 Libyen 580 30 6 830 8 620 Litauen Ungarn 34 790 12 1 355 635 Luxemburg % 365 Lettland 280 44 Somalia 12 Afghanistan # 19 Irak Zypern Syrien Dritte Staatsangehörigkeit 85 105 1 320 90 705 3 150 16 Gambia 13 Indien 1 100 6 20 13 1 940 9 50 8 17 Armenien 5 17 29 Aserbaidschan 5 14 21 Afghanistan 19 Irak 23 Eritrea 13 Afghanistan 23 Iran 40 8 945 14 40 10 600 11 1 275 9 350 15 Ukraine 185 8 7 Portugal 150 Pakistan 20 13 Ukraine 15 10 Guinea 10 Rumänien 215 Syrien 50 23 Irak 35 16 Pakistan 30 14 Slowenien 485 Afghanistan 26 Irak 80 16 170 35 Syrien Bosnien und Herzegowina 125 Slowakei 15 Finnland 2 145 Afghanistan 7 700 Syrien 2 075 27 Afghanistan 1 145 15 Irak Iran 1 635 16 Irak 1 045 10 Pakistan 30 24 Irak 20 Schweden Ver. Königreich 10 065 Algerien Island 125 Albanien Norwegen 885 Syrien Schweiz 7 945 Afghanistan 5 33 490 23 Irak 175 20 Afghanistan 2030 26 Syrien 0 390 0 Russland 18 Indien 16 Ehe. jug. Rep. Mazedonien 0 0 170 8 910 12 1 000 10 15 12 150 17 Irak 80 9 850 11 Irak 700 9 Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten. ^ Für die Länder, auf deren Staatsangehörige während des Bezugszeitraums höchstens 2 erstmalige Anträge entfielen, werden keine Angaben gemacht. * Kosovo gemäß Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates. ** Staatenlos ist eine Person, die von keinem Staat als Bürger anerkannt wird. Mehr als eine Million Personen mit anhängigem Asylantrag Anhängige Anträge beziehen sich auf Anträge auf internationalen Schutz, die am Ende des Berichtszeitraums noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterliegen. Dieser Begriff bezieht sich also auf den „Bestand“ an Anträgen, die noch anhängig sind. Mit diesem Indikator soll die Arbeitsbelastung der einzelstaatlichen Behörden gemessen werden. Ende März 2016 waren knapp über eine Million Personen Gegenstand eines Asylantrags in den EUMitgliedstaaten, der noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterlag. Im vergangenen Jahr belief sich diese Zahl Ende März 2015 auf rund 560 000. Mit 473 000 anhängigen Asylanträgen (bzw. 47% der Gesamtzahl für die EU) hatte Deutschland Ende März 2016 bei weitem den höchsten Anteil in der EU, vor Schweden (147 300 Anträge bzw. 15%), Österreich (84 500 Anträge bzw. 8%), Italien (60 000 Anträge bzw. 6%) und Frankreich (42 900 Anträge bzw. 4%). Anhängige Asylanträge am Ende des Monats in den EU-Mitgliedstaaten Anhängige Anträge (zum Monatsende) 1 000 000 Bewerber (im Laufe des Monats) 900 000 800 000 700 000 600 000 500 000 400 000 300 000 200 000 100 000 0 Jan-15 Feb-15 Mär-15 Apr-15 Mai-15 Jun-15 Jul-15 Aug-15 Sep-15 Okt-15 Nov-15 Dez-15 Jan-16 Feb-16 Mär-16 Der Quelldatensatz findet sich hier. Methoden und Definitionen Daten zum Thema Asyl werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder von Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übermitteln die Mitgliedstaaten Daten zu erstmaligen Asylbewerbern auf freiwilliger Basis. Ein Antrag auf internationalen Schutz schließt gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2004/83/EG des Rates Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutzstatus ein; dabei ist unerheblich, ob der Antrag bei der Ankunft an der Grenze oder im Land gestellt wurde und ob die Person legal (z. B. als Tourist) oder illegal eingereist ist. Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die während des Bezugszeitraums erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in einen solchen Antrag einbezogen ist. Wird bei Anträgen später festgestellt, dass die Bewerber einem Dublin-Verfahren unterliegen, so sind diese Anträge in der Statistik über erstmalige Asylanträge enthalten, sofern diese Personen auch Gegenstand eines erstmaligen Asylantrags sind. Eine Person kann nur dann als erstmaliger Asylbewerber erfasst werden, wenn sie im Meldeland noch nie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat – unabhängig davon, ob sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag gestellt hat. Im Gegensatz zu den jeweils im März veröffentlichten jährlichen Eurostat-Pressemitteilungen über Asylbewerber, die sich auf die „Gesamtzahl der Asylbewerber“ beziehen, geht es in dieser vierteljährlichen Pressemitteilung lediglich um die Zahl der „erstmaligen Asylbewerber“. Der Indikator „erstmalige Asylbewerber“ schließt Wiederholungsbewerber, also Personen, die mehr als einmal in einem Land einen Asylantrag gestellt haben, aus; er gibt somit die Anzahl der Personen, die in den Mitgliedstaaten der EU internationalen Schutz beantragen, genauer an. Die Verwendung dieses Indikators ist jetzt möglich, da alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, die entsprechenden Daten an Eurostat zu übermitteln. Eine Person, die Gegenstand eines anhängigen Antrags ist, bezeichnet eine Person, auf die sich ein Antrag auf internationalen Schutz bezieht, der am Ende des Berichtszeitraums noch von der zuständigen nationalen Stelle geprüft wird. Die Statistik enthält die Zahl der Personen mit anhängigen Anträgen in allen Instanzen des Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahrens (siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung). Weitere Informationen Eurostat-Webseite, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration Eurostat-Datenbank, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration Eurostat, Metadaten zur Asylbewerberstatistik Eurostat, „Statistics Explained”-Artikel über vierteljährliche Asyldaten in der EU im Jahr 2015 Eurostat-Pressemitteilung 44/2016 vom 4. März 2016 zu den Asylbewerbern in der EU im Jahr 2015. Eurostat-interaktive Infografik zu Asylbewerbern im Jahr 2015. Herausgegeben von: Eurostat Press Office Erstellung der Daten: Vincent BOURGEAIS Tel. +352-4301-33444 [email protected] Piotr JUCHNO Tel. +352-4301-36240 [email protected] ec.europa.eu/eurostat/ @EU_Eurostat Alexandros BITOULAS Tel. +352-4301-37608 [email protected] Medien-Anfragen: Eurostat Media Support / Tel. +352-4301-33408 / [email protected]
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