Zahl der erstmaligen Asylbewerber im ersten Quartal

120/2016 – 16. Juni 2016
Asyl in den EU-Mitgliedstaaten
Zahl der erstmaligen Asylbewerber im ersten
Quartal 2016 auf unter 290 000 gefallen
Mehr als jeder Dritte weiterhin aus Syrien
Im Laufe des ersten Quartals 2016 (von Januar bis März 2016) beantragten 287 100 Asylsuchende erstmals
Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); diese Zahl ist im Vergleich zum vierten Quartal 2015
(426 000 erstmalige Asylbewerber) um 33% zurückgegangen.
Mit mehr als 102 000 erstmaligen Asylbewerbern zwischen Januar und März 2016 blieb Syrien an erster Stelle der
Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten, vor dem Irak und vor Afghanistan (mit
jeweils rund 35 000 erstmaligen Asylbewerbern). Diese drei Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die 60% aller
erstmaligen Asylbewerber entfielen, stellen die größten Gruppen erstmaliger Asylbewerber in den EUMitgliedstaaten im ersten Quartal 2016 dar.
In den EU-Mitgliedstaaten registrierte erstmalige Asylbewerber
450 000
400 000
350 000
300 000
250 000
200 000
150 000
100 000
50 000
0
Q1 2014
Q2 2014
Q3 2014
Q4 2014
Q1 2015
Q2 2015
Q3 2015
Q4 2015
Q1 2016
Diese vierteljährlichen Daten über Asyl in der EU sind einem Bericht entnommen, der von Eurostat, dem
statistischen Amt der Europäischen Union, anlässlich des Weltflüchtlingstags herausgegeben wurde, der am
20. Juni 2016 stattfinden wird.
Sechs von zehn stellten ihren Antrag in Deutschland
Im ersten Quartal 2016 wurden die meisten erstmaligen Asylbewerber in Deutschland (mit nahezu
175 000 erstmaligen Asylbewerbern bzw. 61% der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in den EUMitgliedstaaten) registriert. Darauf folgten Italien (22 300 Asylbewerber bzw. 8%), Frankreich (18 000 bzw. 6%),
Österreich (13 900 bzw. 5%) und das Vereinigte Königreich (10 100 bzw. 4%). Unter den Mitgliedstaaten mit
einer hohen Anzahl an Asylbewerbern fiel die Zahl der erstmaligen Asylbewerber im ersten Quartal 2016
gegenüber dem Vorquartal insbesondere in den drei nordischen Mitgliedstaaten – Schweden (-91%), Finnland
(-85%) und Dänemark (-74%) – ebenso wie in den Niederlanden (-72%), Belgien (-70%), Luxemburg (-59%)
und Österreich (-55%).
Verhältnis erstmaliger Asylbewerber zur Einwohnerzahl in Deutschland und Österreich am
höchsten
Im Vergleich zur Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates wurde im ersten Quartal 2016 die höchste Quote
erstmaliger Asylbewerber in Deutschland (2 155 erstmalige Bewerber je eine Million Einwohner) und Österreich
(1 619) verzeichnet, vor Malta (904), Luxemburg (888), Schweden (790), Zypern (749) und Ungarn (693). Die
niedrigsten Quoten wurden hingegen aus der Slowakei (3 Bewerber je eine Million Einwohner), aus Estland (4),
Rumänien (11), Litauen (13), Portugal (14) und Lettland (16) gemeldet. Im ersten Quartal 2016 wurden in der
EU insgesamt 565 erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner registriert.
Erstmalige Asylbewerber in den Mitgliedstaaten der EU
Zahl der Bewerber
Q4 2015
EU
Belgien
Bulgarien
Tschech. Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Irland
Entwicklung
Q12016/Q42015
Q1 2016
Anteil am EUGesamtwert
Bewerber pro
Million Einwohner*
Q1 2016
Q1 2016
426 025
287 085
-33%
100,0%
565
15 865
4 715
-70%
1,6%
419
7 585
4 050
-47%
1,4%
562
335
360
6%
0,1%
34
11 305
2 985
-74%
1,0%
527
162 540
174 965
8%
60,9%
2 155
40
5
-87%
0,0%
4
765
540
-30%
0,2%
117
Griechenland
3 005
5 190
73%
1,8%
478
Spanien
4 435
2 905
-35%
1,0%
62
23 475
17 950
-24%
6,3%
270
45
160
252%
0,1%
38
24 710
22 335
-10%
7,8%
367
Zypern
670
635
-5%
0,2%
749
Lettland
85
30
-62%
0,0%
16
Litauen
80
35
-55%
0,0%
13
Frankreich
Kroatien
Italien
Luxemburg
1 230
500
-59%
0,2%
888
Ungarn
865
6 830
691%
2,4%
693
Malta
545
390
-29%
0,1%
904
Niederlande
19 565
5 525
-72%
1,9%
327
Österreich
30 805
13 880
-55%
4,8%
1 619
3 340
2 325
-30%
0,8%
61
Portugal
180
150
-18%
0,1%
14
Rumänien
240
215
-10%
0,1%
11
Slowenien
100
485
391%
0,2%
236
Polen
Slowakei
180
15
-91%
0,0%
3
Finnland
14 460
2 145
-85%
0,7%
392
Schweden
87 885
7 700
-91%
2,7%
790
Ver. Königreich
11 695
10 065
-14%
3,5%
155
135
125
-8%
-
380
Norwegen
17 685
885
-95%
-
171
Schweiz
14 950
7 945
-47%
-
964
Island
Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen
Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten.
* „Einwohner“ bezieht sich auf die Wohnbevölkerung am 1. Januar 2015.
- nicht zutreffend
Der Quelldatensatz findet sich hier.
Mehr als jeder dritte erstmalige Asylbewerber stammte weiterhin aus Syrien
Syrien (36% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber) blieb im ersten Quartal 2016 das Land der
Staatsangehörigkeit des Großteils der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 102 400 Syrern, die im
ersten Quartal 2016 zum ersten Mal einen Asylantrag in der EU einreichten, wurden über 85% in Deutschland
(88 500) registriert. Insgesamt bildeten in sieben EU-Mitgliedstaaten Syrer die größte Gruppe der Asylsuchenden.
Irak und Afghanistan (jeweils 12% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) standen im ersten
Quartal 2016 an zweiter bzw. dritter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EUMitgliedstaaten. Nahezu drei Viertel (25 600 Personen) der 35 000 Iraker, die im Zeitraum von Januar bis März
2016 zum ersten Mal in den EU-Mitgliedstaatn Asyl suchten, reichten ihren Antrag in Deutschland ein. Von den
35 000 Afghanen stellte mehr als die Hälfte ihren Antrag ebenfalls in Deutschland (19 800).
Erstmalige Asylbewerber in der EU nach Staatsangehörigkeit, 1. Quartal 2016
sonstige
27%
Syrien
36%
Eritrea
2%
Albanien
2%
Nigeria
2%
Iran
3%
Pakistan
4%
Afghanistan
12%
Der Quelldatensatz findet sich hier.
Irak
12%
Erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit im ersten Quartal 2016
Die drei am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei erstmaligen
Asylbewerbern
Bewerber
Erste Staatsangehörigkeit
#
EU
287 085
Syrien
#
%
Zweite Staatsangehörigkeit
102 350 36 Irak
Belgien
4 715
Afghanistan
1 280 27 Syrien
Bulgarien
4 050
Irak
2 015 50 Afghanistan
360
Irak
105 29 Ukraine
2 985
Syrien
790 26 Afghanistan
174 965
Syrien
Tschech. Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Irland
5
540
Russland
Pakistan
88 515 51 Irak
5 100 Algerien
90 17 Nigeria
Griechenland
5 190
Syrien
Spanien
2 905
Ukraine
795 27 Venezuela
17 950
Sudan
1 725 10 Afghanistan
Frankreich
Kroatien
Italien
160
22 335
Irak
Pakistan
1 880 36 Pakistan
65 41 Afghanistan
4 125 18 Nigeria
#
%
35 045
895
33 Syrien
440 11
90
25 China
40 11
21 Staatenlos**
380 13
25 550
15 Afghanistan
19 750 11
0
50
1 580
9 Syrien
20
13 Syrien
3 535
5
10
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
390
Libyen
195 50 Syrien
5 525
Syrien
1 165 21 Albanien
Afghanistan
4 055 29 Syrien
Russland
1 565 67 Tadschikistan
13 880
2 325
9
325 11
10 29 Russland
110 22 Syrien
7
480
10 33 Russland
1 385 20 Afghanistan
40
14 Syrien
Ukraine
Pakistan
0
11 Irak
Pakistan
Irak
9 Afghanistan
0
405
35
500
0 Libyen
580
30
6 830
8
620
Litauen
Ungarn
34 790 12
1 355
635
Luxemburg
%
365
Lettland
280 44 Somalia
12 Afghanistan
#
19 Irak
Zypern
Syrien
Dritte Staatsangehörigkeit
85
105
1 320
90
705
3 150
16 Gambia
13 Indien
1 100
6
20 13
1 940
9
50
8
17 Armenien
5 17
29 Aserbaidschan
5 14
21 Afghanistan
19 Irak
23 Eritrea
13 Afghanistan
23 Iran
40
8
945 14
40 10
600 11
1 275
9
350
15 Ukraine
185
8
7
Portugal
150
Pakistan
20 13 Ukraine
15
10 Guinea
10
Rumänien
215
Syrien
50 23 Irak
35
16 Pakistan
30 14
Slowenien
485
Afghanistan
26 Irak
80 16
170 35 Syrien
Bosnien und
Herzegowina
125
Slowakei
15
Finnland
2 145
Afghanistan
7 700
Syrien
2 075 27 Afghanistan
1 145
15 Irak
Iran
1 635 16 Irak
1 045
10 Pakistan
30 24 Irak
20
Schweden
Ver. Königreich
10 065
Algerien
Island
125
Albanien
Norwegen
885
Syrien
Schweiz
7 945
Afghanistan
5 33
490 23 Irak
175 20 Afghanistan
2030 26 Syrien
0
390
0 Russland
18 Indien
16
Ehe. jug. Rep.
Mazedonien
0
0
170
8
910 12
1 000 10
15 12
150
17 Irak
80
9
850
11 Irak
700
9
Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen
Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten.
^
Für die Länder, auf deren Staatsangehörige während des Bezugszeitraums höchstens 2 erstmalige Anträge entfielen, werden keine
Angaben gemacht.
*
Kosovo gemäß Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates.
** Staatenlos ist eine Person, die von keinem Staat als Bürger anerkannt wird.
Mehr als eine Million Personen mit anhängigem Asylantrag
Anhängige Anträge beziehen sich auf Anträge auf internationalen Schutz, die am Ende des Berichtszeitraums noch
der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterliegen. Dieser Begriff bezieht sich also auf den „Bestand“
an Anträgen, die noch anhängig sind. Mit diesem Indikator soll die Arbeitsbelastung der einzelstaatlichen Behörden
gemessen werden.
Ende März 2016 waren knapp über eine Million Personen Gegenstand eines Asylantrags in den EUMitgliedstaaten, der noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterlag. Im vergangenen Jahr
belief sich diese Zahl Ende März 2015 auf rund 560 000. Mit 473 000 anhängigen Asylanträgen (bzw. 47% der
Gesamtzahl für die EU) hatte Deutschland Ende März 2016 bei weitem den höchsten Anteil in der EU, vor
Schweden (147 300 Anträge bzw. 15%), Österreich (84 500 Anträge bzw. 8%), Italien (60 000 Anträge bzw. 6%)
und Frankreich (42 900 Anträge bzw. 4%).
Anhängige Asylanträge am Ende des Monats in den EU-Mitgliedstaaten
Anhängige Anträge (zum Monatsende)
1 000 000
Bewerber (im Laufe des Monats)
900 000
800 000
700 000
600 000
500 000
400 000
300 000
200 000
100 000
0
Jan-15
Feb-15
Mär-15
Apr-15
Mai-15
Jun-15
Jul-15
Aug-15
Sep-15
Okt-15
Nov-15
Dez-15
Jan-16
Feb-16
Mär-16
Der Quelldatensatz findet sich hier.
Methoden und Definitionen
Daten zum Thema Asyl werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder von Einwanderungsbehörden der
Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung
und internationalen Schutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übermitteln die Mitgliedstaaten Daten zu erstmaligen
Asylbewerbern auf freiwilliger Basis.
Ein Antrag auf internationalen Schutz schließt gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2004/83/EG des
Rates Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutzstatus ein; dabei ist unerheblich, ob der
Antrag bei der Ankunft an der Grenze oder im Land gestellt wurde und ob die Person legal (z. B. als Tourist) oder illegal
eingereist ist.
Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die während des Bezugszeitraums erstmals einen Antrag auf internationalen
Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in einen solchen Antrag einbezogen ist. Wird bei Anträgen später festgestellt,
dass die Bewerber einem Dublin-Verfahren unterliegen, so sind diese Anträge in der Statistik über erstmalige Asylanträge
enthalten, sofern diese Personen auch Gegenstand eines erstmaligen Asylantrags sind. Eine Person kann nur dann als
erstmaliger Asylbewerber erfasst werden, wenn sie im Meldeland noch nie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat –
unabhängig davon, ob sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag gestellt hat.
Im Gegensatz zu den jeweils im März veröffentlichten jährlichen Eurostat-Pressemitteilungen über Asylbewerber, die sich auf
die „Gesamtzahl der Asylbewerber“ beziehen, geht es in dieser vierteljährlichen Pressemitteilung lediglich um die Zahl der
„erstmaligen Asylbewerber“. Der Indikator „erstmalige Asylbewerber“ schließt Wiederholungsbewerber, also Personen, die mehr
als einmal in einem Land einen Asylantrag gestellt haben, aus; er gibt somit die Anzahl der Personen, die in den Mitgliedstaaten
der EU internationalen Schutz beantragen, genauer an. Die Verwendung dieses Indikators ist jetzt möglich, da alle
Mitgliedstaaten in der Lage sind, die entsprechenden Daten an Eurostat zu übermitteln.
Eine Person, die Gegenstand eines anhängigen Antrags ist, bezeichnet eine Person, auf die sich ein Antrag auf
internationalen Schutz bezieht, der am Ende des Berichtszeitraums noch von der zuständigen nationalen Stelle geprüft wird.
Die Statistik enthält die Zahl der Personen mit anhängigen Anträgen in allen Instanzen des Verwaltungs- und/oder
Gerichtsverfahrens (siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung).
Weitere Informationen
Eurostat-Webseite, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration
Eurostat-Datenbank, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration
Eurostat, Metadaten zur Asylbewerberstatistik
Eurostat, „Statistics Explained”-Artikel über vierteljährliche Asyldaten in der EU im Jahr 2015
Eurostat-Pressemitteilung 44/2016 vom 4. März 2016 zu den Asylbewerbern in der EU im Jahr 2015.
Eurostat-interaktive Infografik zu Asylbewerbern im Jahr 2015.
Herausgegeben von: Eurostat Press Office
Erstellung der Daten:
Vincent BOURGEAIS
Tel. +352-4301-33444
[email protected]
Piotr JUCHNO
Tel. +352-4301-36240
[email protected]
ec.europa.eu/eurostat/
@EU_Eurostat
Alexandros BITOULAS
Tel. +352-4301-37608
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Medien-Anfragen: Eurostat Media Support / Tel. +352-4301-33408 / [email protected]