Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hausärzteverband Berlin und
Brandenburg e.V. (BDA)
RUNDSCHREIBEN 3/16 BB
Bleibtreustraße 24  10707 Berlin
Telefon (030) 312 92 43
(030) 313 20 48
Telefax (030) 313 78 27
www.bda-hausaerzteverband.de
[email protected]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Berlin, 13.06.2016
Achtung! Rechtswidrige und übermäßig hohe Nachfinanzierung der Unterschüsse bei
Laborleistungen zu Lasten der Hausärzte
Was tun? Prüfung des Honorarbescheides für 1/2016 notwendig: Widerspruch einlegen!
Der Widerspruch muss sich, falls er nicht unter dem Vorbehalt der Abänderung erlassen wird, gegen die auch
schon bei der Honorarabrechnung für das 4. Quartal 2015 zugrunde gelegte Anwendung der Vorgaben der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gem. § 87b Abs.4 SGB V – hier: Teil B Nr. 7.1 i.V.m. Teil E Nr. 3.5,
wonach sog. Unterschüsse zur Finanzierung von Laborleistungen gem. den Vorgaben zu Teil B Nr.2 bis 6
entsprechend dem bis zum 30.09.2013 angewandten Trennungsfaktor (vgl. hierzu Teil B Nr. 7.1 der Vorgaben)
aus dem hausärztlichen und fachärztlichen Gesamtvergütungsanteil nachfinanziert werden richten.
Nach uns bekannten Berechnungen der KBV für die Quartale 4/2013 bis einschließlich 2/2015, sind aus dem
hausärztlichen Gesamtvergütungsanteil die quartalsweise angefallenen Unterdeckungen im Grundbetrag „Labor“
(vgl. Teil B Nr. 1.2 der Vorgaben der KBV gem. § 87 b Abs. 4 SGB V) zu einem unverhältnismäßig großen Anteil
aus dem hausärztlichen Gesamtvergütungsanteil (nach-) finanziert worden, obwohl die Unterschüsse zu mehr als
80 % dem fachärztlichen Versorgungsbereich zuzurechnen sind. So gab es in dem Zeitraum 4/2013 bis 4/2014
stetige Steigerungen im Bereich der Laborvergütungen (bei den Hausärzten 4,6 Mio. € und bei den Fachärzten
27,9 Mio. €), die sich nach unserer Kenntnis bis heute fortgesetzt haben.
Diese Verteilungspraxis ist nach der Rechtsprechung des Bundesozialgerichtes (siehe BSG v. 22.04.2006 –SozR 42500 § 85 Nr. 24 Rn. 16; erläutert auch in Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, C.H. Beck,
2008, S.246, 247) eindeutig rechtswidrig. Nach den dort aufgestellten Grundsätzen, die bis heute fortgelten,
dürfen Steigerungen im fachärztlichen Versorgungsbereich nicht aus dem hausärztlichen Bereich (nach-)vergütet
werden; dies gilt auch dann, wenn die Leistungsausweitungen in einzelnen fachärztlichen Bereichen auf
hausärztliche Überweisungen (Veranlassung) zurückzuführen sind.
Obwohl diese Problematik in der KBV seit geraumer Zeit bekannt ist, wurden die entsprechenden
Trennungsvorgaben bis heute nicht korrigiert. Diverse Arbeitsgruppensitzungen und Beratungen haben bisher
keine Änderungen der Trennungsvorgaben nach sich gezogen.
Da sich die hier streitgegenständliche Problematik auch in den Folgequartalen auf das hausärztliche Honorar
auswirken wird, regen wir an, falls die zukünftigen Honorarbescheide (ab 1/2016) nicht unter dem Vorbehalt
der Abänderung erlassen werden, Widerspruch fristgerecht einzulegen.
Haben Sie bereits gegen den Honorarbescheid 4/2015 Widerspruch eingelegt, sollten Sie die Korrektur dieser
rechtswidrigen Verteilungspraxis für sich einfordern.
Eine Begründung finden Sie als Mitglied zeitnah in unserem mit Ihren Zugangsdaten nutzbaren Online-Portal.
KV Wahl Brandenburg
Wir treten unter dem Namen DEUTSCHER HAUSÄRZTEVERBAND / MEDI gemeinsam mit dem MEDI Verbund an.
Unsere Kandidaten sind:
Dipl.-Med. Hartmut Kuske (Bernau), Dipl.-Med. Heinz Uhlmann (Oranienburg), Cedeh Aresteh-Schultz (Glienicke),
Hagen Salitter (Beelitz), Dr.med. Sigrun Voß (Bad Freienwalde) und Dipl.-Med. Frank Rudolph (Neuruppin).
Die Wahlunterlagen werden von der KV versandt. Wir bitten Sie, sich vom 05.-27.09.2016 an der Briefwahl
geschlossen zu beteiligen und Ihre Stimmen unseren Kandidaten zu geben. Lassen Sie uns mit einem breiten
Votum für Ihre Interessen in Brandenburg nachhaltig streiten.
Hausärztliche Sommerakademie am Urban
Die Vorbereitungen für unsere 3. Hausärztliche Sommerakademie am Urban am 16. und 17. September laufen
auf Hochtouren. Sie können sich wieder über ein breitgefächertes Angebot freuen. Die Unterlagen für diese
Fortbildung erhalten Sie zeitnah.
Neue Abrechnungspositionen im EBM zum 01.07.2016
Der Bewertungsausschuss hat zum 01.07.2016 neue Abrechnungspositionen für die spezialisierte geriatrische
Diagnostik und Versorgung beschlossen. Darüber möchten wir Sie informieren:
Hausarzt Update 2016 – aktuelle Informationen und Neuerungen zur Abrechnung nach EBM und GOÄ: am
29.06.2016, Referent Dr. Gerd Zimmermann.
Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. ... noch ein Grund, Mitglied im Verband zu werden!
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter 030/312 92 43 oder 030/313 20 48.
Ihr
Hartmut Kuske
Stellvertretender Vorsitzender
___________________________________________________________________________
Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt als Mitglied in den Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. (BDA) zu
einem Beitrag von Euro 240, - jährlich, angestellte Ärzte 150 €, a. o. Mitglieder zahlen Euro 120 € jährlich,
arbeitslose Ärzte 60 € jährlich, Weiterbildungsärzte kostenlos.
.........................................................................................................................................................................
Name
Vorname
.........................................................................................................................................................................
Geburtsdatum
E-Mail Adresse
.........................................................................................................................................................................
Telefon
Fax
.........................................................................................................................................................................
Anschrift: Straße / PLZ / Ort
.........................................................................................................................................................................
Arzt/Nummer
Datum, Unterschrift