SOMMERSCHULEN IN DEUTSCHLAND ZUM REFORMATIONSJUBILÄUM 2017 Förderrahmen Inhaltsverzeichnis A. Antragstellung S. 1 B. Zuwendungsvertrag S. 1 C. Förderleistungen S. 1 I. Sachmittelpauschale S. 1 II. Mobilitätspauschale S. 2 III. Aufenthaltspauschale S. 2 D. Förderbeginn / Mittelanforderung, -auszahlung und -rückzahlung S. 2 E. Verwendungsnachweis S. 2 F. Öffentlichkeitsarbeit S. 3 G. DAAD-Gruppenversicherung S. 3 H. S. 4 Ansprechpartner im DAAD und weitere Informationen A. Antragstellung Der Antrag ist bis zum 22. August 2016 durch die Hochschule über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) zu stellen. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung neben den hinterlegten Onlineformularen das vorgegebene Word-Dokument „Antragsformular Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017“ (Anlage 2a). Dieses sowie alle anderen antragsrelevanten Unterlagen finden Sie in der Projektdatenbank des DAAD. Das ausgefüllte Antragsformular soll in der Regel nicht mehr als acht DIN-A4-Seiten exklusive Kurzlebensläufe der Dozenten umfassen. Die Kurzlebensläufe selbst sollen jeweils nicht mehr als eine DIN-A4 Seite umfassen. Die Auswahl der Anträge erfolgt im September. Der Antrag umfasst nur die Förderung der Sommerschule sowie der ausländischen Teilnehmenden. Die Förderung zusätzlicher Plätze für Teilnehmende aus Deutschland kann über das Evangelische Studienwerk, als Koordinator der Summer School 2017, beantragt werden. Beispiel: Anzahl der Teilnehmenden insgesamt: 25. Davon 15 ausländische Teilnehmende (Förderung durch DAAD) und 10 freie Plätze für Studierende aus Deutschland. Die üblichen Seminarzeiten innerhalb der Summer School 2017 sind am Anreisetag von 1921h und regulär Mo-Sa 9.30-12h und von 15h-18h. Mittwochs und freitags nachmittags wird ein zentral geplantes Rahmenprogramm angeboten; bitte planen Sie dort keine Seminareinheiten. Der Abreisetag bei einwöchigen Sommerschulen soll Sonntag sein, die Seminarzeit ist 9.30-11h, anschließend folgt eine gemeinsame Verabschiedung. Falls gewünscht kann die Bewerbung und Auswahl der Teilnehmenden zentral über den wissenschaftlichen Beirat der Summer School erfolgen. Portalhotline Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen an die Hotline für das Portal (0228/882-888 oder [email protected]). B. Zuwendungsvertrag Die Bewilligung erfolgt über einen Zuwendungsvertrag zwischen dem DAAD und dem Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsvertrag wird ausschließlich über das DAAD-Portal zugestellt und ist von der Hochschulleitung oder einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben (bitte tragen Sie den Namen und die Funktion der vertretungsberechtigten Person auf der ersten Seite in die vorgesehenen Felder ein und wiederholen die Angaben in Druckbuchstaben auf der letzten Seite). Die Hochschule erhält nach Unterzeichnung des DAAD ein Exemplar per Post zurück. Zuwendungsfähig sind nur Sommerschulen in Wittenberg, die im Rahmen der Summer School 2017 stattfinden. Die Organisation der Summer School erfolgt zentral durch das Evangelische Studienwerk. C. Förderleistungen I. Sachmittelpauschale – Sachmittel Inland/Ausland Für die Organisation und Durchführung der Sommerschule ist für zehn ausländische Teilnehmer eine Sachmittelpauschale von jeweils 500 Euro zu beantragen, die Gesamtsumme pro Sommerschule beträgt maximal 5.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Sachmittelpauschale handelt, die zuwendungsrechtlich in ihrer Höhe nicht zu verändern ist und im Verwendungsnachweis entsprechend als Pauschale auszuweisen ist (keine Einzelnachweise). Aus der Sachmittelpauschale sind u.a. die Ausgaben für Übernachtungen, Reisekosten und ggf. Honorare der Seminarleiter und Referenten sowie ggf. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Sachmittel förderfähig. 1 II. Mobilitätspauschale – Mobilität geförderte Personen Für die ausländischen Teilnehmer kann für die An- und Abreise eine einmalige Mobilitätspauschale beantragt werden; die Höhe der Mobilitätspauschale ist länderabhängig (siehe Anlage 3/ Mobilitätspauschalen). Die Beantragung von Mobilitätspauschalen ist allerdings nicht zwingend vorgegeben. Die Hochschule kann somit auch auf die Zahlung einer Mobilitätspauschale verzichten. Beachten Sie bitte Folgendes: Da zum Zeitpunkt der Antragstellung in vielen Fällen weder die genaue Anzahl der Teilnehmer noch die des jeweiligen Herkunftslandes feststeht, kann hier mit einer Durchschnittspauschale von 600 Euro kalkuliert werden. Während der Projektdurchführung sind die vom DAAD mit der Ausschreibung festgelegten Pauschalen (Anlage 3) an die Teilnehmer auszuzahlen und nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass auch die Mobilitätspauschale als fester Betrag in Ihrer Höhe nicht verändert werden darf. III. Aufenthaltspauschale – Aufenthalt geförderte Personen Für den Aufenthalt der ausländischen Teilnehmer ist jeweils eine wöchentliche Pauschale von 250 Euro zu beantragen. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Aufenthaltspauschale als fester Betrag in Ihrer Höhe nicht verändert werden darf. Ein Gesamtnachweis von beispielsweise 510 Euro ist demnach nicht zulässig. D. Förderbeginn/ Mittelanforderung, –auszahlung und –rückzahlung Über das DAAD-Portal können nach beidseitiger Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags und der erfolgten Statusänderung des Projekts auf „bewilligt“ ab dem im Zuwendungsvertrag vereinbarten Förderzeitraum Mittel angefordert werden. Die Mittel dürfen nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von sechs Wochen bzw. zwei Monaten (abhängig von der Zuwendungssumme) nach der Auszahlung durch den DAAD für fällige Zahlungen benötigt werden (Nr. 1.4. ANBest-P). Mittelanforderungen sind bis spätestens eine Woche vor Ende des Förderzeitraums (s. Zuwendungsvertrag) einzureichen; nicht benötigte Mittel müssen innerhalb der gleichen Frist formlos zurückgemeldet werden. Bitte passen Sie zudem den Finanzierungsplan entsprechend an. Bereits erhaltene, aber nicht mehr benötigte Mittel, sind frühzeitig auf das im Zuwendungsvertrag genannte Konto des DAAD zurück zu überweisen (unabhängig von der Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises), da ansonsten ggf. Zinsen erhoben werden. E. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis besteht ausschließlich aus den folgenden drei Dokumenten: 1. Zahlenmäßiger Nachweis 2. Sachbericht 3. Teilnehmerliste Die Formulare für den Sachbericht und die Teilnehmerliste können in der Projektdatenbank heruntergeladen werden und sind dem Zahlenmäßigen Nachweis im DAAD-Portal als Anlage beizufügen. Der Zahlenmäßige Nachweis muss zusätzlich nach Unterschrift des Zuwendungsempfängers und - wenn vorhanden - der Prüfungseinrichtung der Hochschule als PDF über das DAAD-Portal als Anlage eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums einzureichen. 2 F. Öffentlichkeitsarbeit Die zentrale Öffentlichkeitsarbeit für die gesamte Summer School 2017 wird durch das Evangelische Studienwerk koordiniert. Es können gegen Übernahme der Druckkosten Programmhefte und Plakate zur Bewerbung aller rund 35 Sommerschulen, die im Rahmen der Summer School 2017 angeboten werden, von Ref. P14 angefordert werden. Es wird erwartet, dass die geförderten Sommerschulen für die Veröffentlichung des Gesamtprogramms der Summer School 2017 einen Ausschreibungstext der Sommerschule auf Deutsch und Englisch bis Ende September 2016 Ref. P14 zur Verfügung stellen. Dieser soll jeweils rund 1.000 Zeichen umfassen. Aus sämtlichen offiziellen Dokumenten sowie entsprechenden Werbemaßnahmen (z.B. Internet, Werbeflyer etc.) muss hervorgehen, dass die Mittel für die Förderung vom Auswärtigen Amt (AA) zur Verfügung gestellt werden. Verwenden Sie hierbei den folgenden Wortlaut: „Gefördert durch den DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes“, bzw. bei englischsprachigen Werbematerialien: “Funded by the DAAD with financial support of the Federal Foreign Office“ Auf Print-Publikationen, wie Werbeflyern und Postern ist neben dem Logo des DAAD auch das Logo des Auswärtigen Amtes zu verwenden. Das DAAD-Logo finden Sie unter: http://www.daad.de/portrait/presse/logos/08959.de.html Auf Pressemitteilungen der Hochschule, die das Programm „Sommerschulen in Deutschland“ betreffen, ist auf das Referat P14 aufmerksam zu machen. Über die geförderten Sommerschulen wird durch den DAAD auf der DAAD-Website informiert. G. DAAD-Gruppenversicherung Die Studierenden und Doktoranden sind auf die Möglichkeit der Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD hinzuweisen. Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht: 725 762 780 Ausländische Studierende & Wissenschaftler für max. bis zu drei Monaten (z.B. Teilnehmer an Sommerschulen/Sommerakademien) Ausländische Studierende & Doktoranden aus dem europäischen Ausland Ausländische Studierende, Doktoranden und Wissenschaftler aus nicht EU/EWRLändern Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/ Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAADVersicherungsstelle: [email protected] Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten (z.B. mittels der Aufenthaltspauschale) oder der Hochschule selbst zu übernehmen sind. 3 H. Ansprechpartner im DAAD und weitere Informationen Julia Löllgen Projektbetreuung Referat P14 Miriam Condé Grundsatzfragen Referat P14 Telefon: 0228/882-328 E-Mail: [email protected] Telefon: 0228/882-8706 E-Mail: [email protected] Informationen zur Summer School 2017 in Wittenberg: www.summerschool2017.org (ab dem 20.06.2016) 4
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