SOMMERSCHULEN IN DEUTSCHLAND Förderrahmen 2017 Inhaltsverzeichnis A. Antragstellung S. 1 B. Zuwendungsvertrag S. 1 C. Förderleistungen S. 1 I. Sachmittelpauschale II. Mobilitätspauschale III. Aufenthaltspauschale D. Förderbeginn / Mittelanforderung, -auszahlung und -rückzahlung S. 2 E. Verwendungsnachweis S. 2 F. Öffentlichkeitsarbeit S. 2 G. DAAD-Gruppenversicherung S. 3 H. S. 3 Ansprechpartner im DAAD A. Antragstellung Der Antrag ist bis zum 26. September 2016 durch die Hochschule über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) zu stellen. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung neben den hinterlegten Onlineformularen das vorgegebene Word-Dokument „Antragsformular Sommerschulen in Deutschland“ (Anlage 2). Dieses sowie alle anderen antragsrelevanten Unterlagen finden Sie in der Projektdatenbank des DAAD. Das ausgefüllte Antragsformular soll in der Regel nicht mehr als acht DIN-A4Seiten exklusive Kurzlebensläufe der Dozenten umfassen. Die Kurzlebensläufe selbst sollen jeweils nicht mehr als eine DIN-A4 Seite umfassen. Die Auswahl der Anträge erfolgt in der Regel im November. Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen an die Hotline für das Portal (0228/882-888 oder [email protected]). B. Zuwendungsvertrag Die Bewilligung erfolgt über einen Zuwendungsvertrag zwischen dem DAAD und dem Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsvertrag wird ausschließlich über das DAAD-Portal zugestellt und ist von der Hochschulleitung oder einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben (bitte tragen Sie den Namen und die Funktion der vertretungsberechtigten Person auf der ersten Seite in die vorgesehenen Felder ein und wiederholen die Angaben in Druckbuchstaben auf der letzten Seite). Die Hochschule erhält nach Unterzeichnung des DAAD ein Exemplar per Post zurück. C. Förderleistungen I. Sachmittelpauschale – Sachmittel Inland/Ausland Für die Organisation und Durchführung der Sommerschule kann pro gefördertem Teilnehmer eine Sachmittelpauschale von 500 Euro beantragt werden, die Gesamtsumme pro Sommerschule beträgt maximal 5.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Sachittelpauschale handelt, die zuwendungsrechtlich in ihrer Höhe nicht zu verändern ist und im Verwendungsnachweis entsprechend als Pauschale auszuweisen ist (keine Einzelnachweise). II. Mobilitätspauschale – Mobilität geförderte Personen Für die ausländischen Teilnehmer kann für die An- und Abreise eine einmalige Mobilitätspauschale beantragt werden; die Höhe der Mobilitätspauschale ist länderabhängig (siehe Anlage 3/ Mobilitätspauschalen). Die Beantragung von Mobilitätspauschalen ist allerdings nicht zwingend vorgegeben. Die Hochschule kann somit auch auf die Zahlung einer Mobilitätspauschale verzichten. Beachten Sie bitte Folgendes: Da zum Zeitpunkt der Antragstellung in vielen Fällen weder die genaue Anzahl der Teilnehmer noch die des jeweiligen Herkunftslandes feststeht, kann hier mit einer Durchschnittspauschale von 600 Euro kalkuliert werden. Während der Projektdurchführung sind die vom DAAD mit der Ausschreibung festgelegten Pauschalen (Anlage 3) an die Teilnehmer auszuzahlen und nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass auch die Mobilitätspauschale als fester Betrag in Ihrer Höhe nicht verändert werden darf. III. Aufenthaltspauschale – Aufenthalt geförderte Personen Für die ausländischen Teilnehmer kann für den Aufenthalt jeweils eine wöchentliche Pauschale von 250 Euro beantragt werden, insgesamt aber nicht mehr als 1.000 Euro. 1 Beispiel: Auch wenn eine Sommerschule über einen Zeitraum von sechs Wochen läuft, darf jedem Teilnehmer maximal 1.000 Euro ausgezahlt werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Aufenthaltspauschale als fester Betrag in Ihrer Höhe nicht verändert werden darf. Ein Gesamtnachweis von beispielsweise 1.200 Euro ist demnach nicht zulässig. D. Förderbeginn/ Mittelanforderung, –auszahlung und –rückzahlung Über das DAAD-Portal können nach beidseitiger Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags und der erfolgten Statusänderung des Projekts auf „bewilligt“ ab dem im Zuwendungsvertrag vereinbarten Förderzeitraum Mittel angefordert werden. Die Mittel dürfen nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von sechs Wochen bzw. zwei Monaten (abhängig von der Zuwendungssumme) nach der Auszahlung durch den DAAD für fällige Zahlungen benötigt werden (Nr. 1.4. ANBest-P). Mittelanforderungen sind bis spätestens eine Woche vor Ende des Förderzeitraums (s. Zuwendungsvertrag) einzureichen; nicht benötigte Mittel müssen innerhalb der gleichen Frist formlos zurückgemeldet werden. Bitte passen Sie zudem den Finanzierungsplan entsprechend an. Bereits erhaltene, aber nicht mehr benötigte Mittel, sind frühzeitig auf das im Zuwendungsvertrag genannte Konto des DAAD zurück zu überweisen (unabhängig von der Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises), da ansonsten ggf. Zinsen erhoben werden. E. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis besteht ausschließlich aus den folgenden drei Dokumenten: 1. Zahlenmäßiger Nachweis 2. Sachbericht 3. Teilnehmerliste Die Formulare für den Sachbericht und die Teilnehmerliste können in der Projektdatenbank heruntergeladen werden und sind dem Zahlenmäßigen Nachweis im DAAD-Portal als Anlage beizufügen. Der Zahlenmäßige Nachweis muss zusätzlich nach Unterschrift durch den Projektverantwortlichen und – wenn vorhanden - der Prüfungseinrichtung der Hochschule als PDF über das DAAD-Portal als Anlage eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums einzureichen. F. Öffentlichkeitsarbeit Aus sämtlichen offiziellen Dokumenten sowie entsprechenden Werbemaßnahmen (z.B. Internet, Werbeflyer etc.) muss hervorgehen, dass die Mittel für die Förderung vom Auswärtigen Amt (AA) zur Verfügung gestellt werden. Verwenden Sie hierbei den folgenden Wortlaut: „Gefördert durch den DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes“, bzw. bei englischsprachigen Werbematerialien: “Funded by the DAAD with financial support of the Federal Foreign Office“ Auf Print-Publikationen, wie Werbeflyern und Postern ist neben dem Logo des DAAD auch das Logo des Auswärtigen Amtes zu verwenden. Das DAAD-Logo finden Sie unter: http://www.daad.de/portrait/presse/logos/08959.de.html Auf Pressemitteilungen der Hochschule, die das Programm „Sommerschulen in Deutschland“ betreffen, ist auf das Referat P14 aufmerksam zu machen. Über die geförderten Sommerschulen wird durch den DAAD auf der DAAD-Website informiert. 2 G. DAAD-Gruppenversicherung Die Studierenden und Doktoranden sind auf die Möglichkeit der Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD hinzuweisen. Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht: 725 762 780 Ausländische Studierende & Wissenschaftler für max. bis zu drei Monaten (z.B. Teilnehmer an Sommerschulen/Sommerakademien) Ausländische Studierende & Doktoranden aus dem europäischen Ausland Ausländische Studierende, Doktoranden und Wissenschaftler aus nicht EU/EWRLändern Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/ Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAADVersicherungsstelle: [email protected] Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten (z.B. mittels der Aufenthaltspauschale) oder der Hochschule selbst zu übernehmen sind. H. Ansprechpartner im DAAD Julia Löllgen Projektbetreuung Referat P14 Miriam Condé Grundsatzfragen Referat P14 Telefon: 0228/882-328 E-Mail: [email protected] Telefon: 0228/882-8706 E-Mail: [email protected] 3
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