Dorfflohmarkt-Regeln - Fördergemeinschaft Abbensen

Dorfflohmarkt-Regeln
Der Flohmarkt beginnt in Abbensen am Sonntag, den 12.06.2016 um 11.00 Uhr und endet um
ca. 16.00 Uhr, es sind nur private Anbieter zugelassen. Bitte kennzeichnen Sie Ihr Grundstück
mit den beigefügten (und/oder auch eigenen) Luftballons, damit schon von weitem für Besucher zu
erkennen ist, dass sich hier ein Flohmarktstand befindet. Es können auch Hinweisschilder in den
Straßen zu den privaten Ständen der Anbieter angebracht werden, die Schilder sind am Ende des
Flohmarkttages vom jeweiligen Standbetreiber wieder zu entfernen.
Folgende Standgebühren werden erhoben:
1. Stand an einem Aktionspunkt je laufender Meter 3 Euro
2. Stand auf dem eigenen Grundstück (Grundstückseigentümer) 5 Euro
3. zusätzlich 3 Euro je weitere teilnehmende Person auf dem Grundstück (Nachbarn, Freunde
usw.)
4. Anbieter von Essen/Trinken auf eigenem Grundstück zusätzlich 5 Euro
5. Anbieter von Essen/Trinken an einem Aktionspunkt (Maibaumplatz und Alte Dorfstr.)
zusätzlich 10 Euro
6. Wer sich selbst um eine Schank- und Speiseerlaubnis gekümmert hat zahlt nur die normale
Standgebühr
Überdachte Flohmarktstände kosten je laufender Meter 5 Euro.
Im Preis inbegriffen sind bei den normalen Flohmarktständen die Berücksichtigung im
Übersichtsplan inklusive Auflistung der Adressen mit Hausnummer. Bei Anbietern von
Essen/Trinken ist eine Mitnutzung der Schank- und Speiseerlaubnis und eine Berücksichtigung als
Aktionspunkt inklusive detaillierter Nennung des Angebots enthalten. Die Fördergemeinschaft Jung
und Alt Abbensen e. V. (FGA) bezahlt von den Flohmarkgebühren weiterhin den Druck der
Infopläne, Handzettelwerbung und Zeitungsanzeigen. Infopläne können abgeholt werden am Sa.
11.06.16 von 10-18 Uhr in der Kreuzriethe 12 bei Karin Hecht. Ausliegen werden sie auch an den
Ortseingängen und verteilt per eMail an alle Standanbieter, die in unseren Plänen vermerkt sind und
ihre eMail-Adresse bekannt gegeben haben.
Kinder können kostenlos auf Decken am Kinderflohmarkt mit ihren eigenen Sachen (Spielzeug,
Kinderbücher, usw.) teilnehmen. Das Unterlaufen der Gebühren, indem Kinder allgemeine
Flohmarktartikel verkaufen, ist nicht gestattet.
Für den Dorfflohmarkt hat die FGA den Verkauf von verschiedenen Speisen und Getränken als
vorübergehenden Gaststättenbetrieb bei der Gemeinde Edemissen angezeigt und eine Gebühr
entrichtet. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist daher nur in direkter Absprache und
mit der Erlaubnis der FGA möglich.
Die FGA hat keine GEMA-Gebühren entrichtet. Daher ist ein Spielen und Abspielen von
gebührenpflichtiger Musik an den Flohmarktständen und Aktionsorten nicht gestattet. Eine
Anmeldung durch einzelne Standbetreiber für ihre Stände ist grundsätzlich bei der GEMA möglich,
die Kosten hat der Standbetreiber selbst zu tragen. Bei Verstößen gegen die Verordnung haften
die jeweiligen Standbetreiber/Verursacher.
Überschüsse aus dem Dorfflohmarkt gehen an gemeinnützige Projekte für Jung und Alt in
Abbensen.
Organisator: Fördergemeinschaft Jung und Alt Abbensen e.V.
www.FGAbbensen.de und [email protected]
Karin Hecht, Kreuzriethe 12, Tel. 05177 / 922 089 und Barbara Kobbe, Tel. 05177 / 1542