BAV EEG-Kostenanalyse Ergebnis der Analyse: Ohne Übergangsförderung für die Marktintegration der energetischen Verwertung von Altholz stellt die Mehrzahl der bestehenden Altholzkraftwerke ihren Betrieb bis Ende 2026 ein. Dadurch entfällt die Entsorgungskapazität für 6,3 Mio. Tonnen Altholz. Die Ersatzentsorgung durch Müllheizkraftwerke verursacht Kosten in Höhe von 4,5 Mrd. EURO. Das ist gegenüber den Kosten der vom BAV vorgeschlagenen Übergangsförderung der energetischen Altholzverwertung im Marktintegrationsmodell ein Mehrbetrag von 3,5 Mrd. EURO. Von Mehrkosten durch die Übergangsförderung durch das Marktintegrationsmodell kann mithin keine Rede sein. Eine Ersatzentsorgung über Müllheizkraftwerke wirft zudem die Frage auf, ob diese als Form der Abfallbeseitigung in Anbetracht des Vorrangs der Verwertung vor der Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überhaupt zulässig wäre und wo die durch die Altholzbeseitigung verdrängten Abfallmengen entsorgt werden sollen. Entsprechende Kapazitäten stehen nicht zur Verfügung. Die Analyse widerlegt insbesondere, dass sich Altholzkraftwerke über Entsorgungsgebühren am freien Markt schon selbst finanzieren können. Denn diese werden noch nicht für die erbrachte Entsorgungsleistung vom Abfallerzeuger vergütet, sondern bezahlen noch ca. 20 EURO pro Tonne für den Brennstoff Altholz. Der Altholzerzeuger als Abfallverursacher verdient noch an dem Verkauf des Altholzes statt dessen Verwertung zu Marktpreisen zu bezahlen. Dies zu ändern ist Zweck der Marktintegrationsphase. Ziel ist der vollständige Exit der Altholzkraftwerke aus dem Förderregime des EEG bis 31.12.2026. Die Einzelheiten der Berechnung sind der beigefügten EEG-Kostenanalyse zu entnehmen. Zur Vereinfachung sind die relevanten Kernzahlen farblich gekennzeichnet. Der BAV fordert den Gesetzgeber mithin auf, den Fortbestand der energetischen Verwertung von Altholz für eine Übergangsphase von 6 Jahren nach dem vorgeschlagenen Marktintegrationsmodell im EEG 2016 rechtlich und wirtschaftlich zu sichern, um den Altholzkraftwerken den endgültigen Ausstieg aus dem Förderregime des EEG und die vollständige Marktintegration zu ermöglichen und damit die kostengünstige Erzeugung von erneuerbaren Energien und die gleichzeitige, dem Kreislaufwirtschaftsprinzip entsprechende, Entsorgung von Altholz zu gewährleisten.
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