BAV EEG-Kostenanalyse

BAV EEG-Kostenanalyse
Ergebnis der Analyse:
Ohne Übergangsförderung für die Marktintegration der energetischen Verwertung von Altholz stellt
die Mehrzahl der bestehenden Altholzkraftwerke ihren Betrieb bis Ende 2026 ein. Dadurch entfällt die
Entsorgungskapazität für 6,3 Mio. Tonnen Altholz. Die Ersatzentsorgung durch Müllheizkraftwerke
verursacht Kosten in Höhe von 4,5 Mrd. EURO. Das ist gegenüber den Kosten der vom BAV
vorgeschlagenen
Übergangsförderung
der
energetischen
Altholzverwertung
im
Marktintegrationsmodell ein Mehrbetrag von 3,5 Mrd. EURO. Von Mehrkosten durch die
Übergangsförderung durch das Marktintegrationsmodell kann mithin keine Rede sein.
Eine Ersatzentsorgung über Müllheizkraftwerke wirft zudem die Frage auf, ob diese als Form der
Abfallbeseitigung in Anbetracht des Vorrangs der Verwertung vor der Beseitigung nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz überhaupt zulässig wäre und wo die durch die Altholzbeseitigung
verdrängten Abfallmengen entsorgt werden sollen. Entsprechende Kapazitäten stehen nicht zur
Verfügung.
Die Analyse widerlegt insbesondere, dass sich Altholzkraftwerke über Entsorgungsgebühren am freien
Markt schon selbst finanzieren können. Denn diese werden noch nicht für die erbrachte
Entsorgungsleistung vom Abfallerzeuger vergütet, sondern bezahlen noch ca. 20 EURO pro Tonne für
den Brennstoff Altholz. Der Altholzerzeuger als Abfallverursacher verdient noch an dem Verkauf des
Altholzes statt dessen Verwertung zu Marktpreisen zu bezahlen. Dies zu ändern ist Zweck der
Marktintegrationsphase. Ziel ist der vollständige Exit der Altholzkraftwerke aus dem Förderregime des
EEG bis 31.12.2026.
Die Einzelheiten der Berechnung sind der beigefügten EEG-Kostenanalyse zu entnehmen. Zur
Vereinfachung sind die relevanten Kernzahlen farblich gekennzeichnet.
Der BAV fordert den Gesetzgeber mithin auf, den Fortbestand der energetischen Verwertung von
Altholz für eine Übergangsphase von 6 Jahren nach dem vorgeschlagenen Marktintegrationsmodell im
EEG 2016 rechtlich und wirtschaftlich zu sichern, um den Altholzkraftwerken den endgültigen Ausstieg
aus dem Förderregime des EEG und die vollständige Marktintegration zu ermöglichen und damit die
kostengünstige Erzeugung von erneuerbaren Energien und die gleichzeitige, dem
Kreislaufwirtschaftsprinzip entsprechende, Entsorgung von Altholz zu gewährleisten.