UFK-GARANTIEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

kurz und bündig
UFK-GARANTIEN
Garantien für ungebundene Finanzkredite sind ein seit 1961 bestehendes Förderinstrument der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist die Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Industrie.
UFK-Garantien schützen die Fremdkapitalgeber vor den politischen und wirtschaftlichen (Kreditausfall-) Risiken. Dadurch unterstützen sie die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland.
Der Abschluss langfristiger Lieferverträge des Projektentwicklers/Kreditnehmers mit deutschen Abnehmern ist
wesentliche Voraussetzung für die Übernahme von UFK-Garantien.
Die Bundesregierung hat der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Euler
Hermes Deutschland AG das Management übertragen.
www.agaportal.de
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