kurz und bündig UFK-GARANTIEN Garantien für ungebundene Finanzkredite sind ein seit 1961 bestehendes Förderinstrument der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist die Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Industrie. UFK-Garantien schützen die Fremdkapitalgeber vor den politischen und wirtschaftlichen (Kreditausfall-) Risiken. Dadurch unterstützen sie die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland. Der Abschluss langfristiger Lieferverträge des Projektentwicklers/Kreditnehmers mit deutschen Abnehmern ist wesentliche Voraussetzung für die Übernahme von UFK-Garantien. Die Bundesregierung hat der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Euler Hermes Deutschland AG das Management übertragen. www.agaportal.de 1
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