NW Ausschreibung Fjordpferdeschau Zuchtschau 2016 bei Hans

Interessengemeinschaft Fjordpferd (IGF) e.V.
Ausschreibung
Bundesweit offene Fjordsonderschau 2016
Veranstalter:
Interessengemeinschaft Fjordpferd (IGF) e.V.
Teichweg 6, 31619 Binnen OT Glissen
Tel.: 05023-983239, e Mail: [email protected]
Ausrichter:
IGF Regionalgruppe NRW
Organisation:
Hans Giesen, Tel. 0151-15364130
Ort:
Fjordhof Giesen
Nußbaum 1 , 51519 Odenthal
Termin:
Samstag 09.+ Sonntag 10. Juli 2016
Zeiteinteilung:
erfolgt nach Nennungsschluss
Sie wird auf www.igfjordpferd.de veröffentlicht und als Mail
verschickt.
Zulassung:
Zugelassen sind dreijährige und ältere Hengste, die im Hengstbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind.
Zugelassen sind dreijährige und ältere Fjordstuten, die im
Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen
sind bzw. dazu berechtigt sind.
Zugelassen sind zweijährige Fjordstuten, die zur Eintragung im
Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung berechtigt
sind.
Zugelassen sind dreijährige und ältere Wallache und Stuten ab
siebenjährig ohne Fohlen mit Abstammungsnachweis
Klasseneinteilung:
a) Wallache und Stuten ab 7-jährig ohne Fohlen
b) zweijährige Stuten
c) dreijährige Stuten
d) vierjährige Stuten
e) fünfjährige Stuten
f) sechsjährige Stuten
g) siebenjährige Stuten
h) acht- und neunjährige Stuten
i) zehnjährige und ältere Stuten
Mindestnennzahl pro Klasse: 5 Pferde, ansonsten Zusammenlegung der
Klassen
j) Zuchthengste (es müssen mindestens 3 Hengste gemeldet sein)
k) Stutenfamilien:
- Mutter mit zwei Nachkommen
- Großmutter, Mutter, Tochter / gekörter Sohn /Wallach
- drei Nachkommen einer Mutter, die selbst nicht mehr
ausgestellt wird
Alle Pferde einer Familie müssen in den Klassen a)bis j) vorgestellt werden!
l) Hengst-Nachzuchtsammlungen:
- mindestens 5 direkte Nachkommen eines Hengstes, die
im Rahmen der Schau ausgestellt wurden
Fruchtbarkeit:
Siebenjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen
gebracht haben
Vormustern:
mit Trense nach LPO;
zweijährige Stuten mit Vorführhalfter
Vorführkleidung:
Verbandsfarben oder ganz in weiß
Richtverfahren:
gemeinsam; Vorstellung einzeln an der Hand auf dem Dreieck
(Stand, Schritt und Trab), anschließend Rangierung auf dem
Schrittring
Preise:
Jeder Teilnehmer erhält eine Schleife.
Ehrenpreise werden vergeben für die
a) Sieger- und Reservesiegerstute JUNG (4- bis 6-jährig),
b) Sieger- und Reservesiegerstute ALT (7-jährig und älter)
c) Sieger- und Reservesiegerhengst
d) Sieger- und Reservesiegerwallach
e) Sieger- und Reservesiegerfamilie
f) beste zweijährige Stute
g) beste dreijährige Stute
h) beste Hengst-Nachzuchtsammlung
Nennungen:
Nennungen mit beigefügtem Formular und Kopie der Eigentumsurkunde bzw. des Verbands-Datenblatts
Die Nennungen sind zu richten an:
Hans Giesen
Nußbaum 1 , 51519 Odenthal
Mail: [email protected]
Fax 02207-6793
Nennungsschluss:
Mittwoch, 15. Juni 2016
Stuten mit spätgeborenen Fohlen Nachmeldung (ohne
Nachmeldegebühr) möglich
Nenngeld:
Das Nenngeld beträgt:
pro Stute
20,00 €
pro Wallach
20,00 €
pro Hengst
20,00 €
Nenngelder sind mit Abgabe der Nennung zu überweisen auf
das Konto der IGF e.V.
Stichwort „Fjordschau Hans Giesen“
Kontonummer : IBAN :DE98370621240111603022
BIC : GENODED1BGL / Bensberger Bank
Kopfnummern:
werden nicht gestellt
Unterbringung d. Pferde: auf der Anlage des Fjordhofes H. Giesen,
Nußbaum 1 , 51519 Odenthal
Preise für Boxen und Paddockfläche (ca. 9m/2
Boxen (Zeltboxen):
für die gesamte Veranstaltung pro Pferd
(incl. 1. Einstreu)80,00 €
Paddockfläche
10,00€ pro Tag
Paddockflächen und/oder Boxen können nur reserviert werden,
wenn die Anzahl mit der Nennung angegeben und die Gebühren zusammen mit dem Nenngeld entrichtet werden. Konto s.o.
Veterinärbedingungen: Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden
Krankheiten und sollten gegen Influenza geimpft sein.
Allgemeine Bestimmungen:
 Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten.
 Es besteht zwischen dem Veranstalter, dem Ausrichter und dem Veranstaltungsleiter
einerseits und den Teilnehmern, Besuchern, Pferdebesitzern und Reitern/Fahrern
andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen.
Insbesondere sind die Teilnehmer nicht “Gehilfen” im Sinne der §§ 278 und 831
BGB.
 Mit Abgabe der schriftlichen Nennung bzw. bei zugelassener Nachmeldung mit Eintreffen auf dem Veranstaltungsplatz erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung verbindlich an.
 Für jedes Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.