Interessengemeinschaft Fjordpferd (IGF) e.V. Ausschreibung Bundesweit offene Fjordsonderschau 2016 Veranstalter: Interessengemeinschaft Fjordpferd (IGF) e.V. Teichweg 6, 31619 Binnen OT Glissen Tel.: 05023-983239, e Mail: [email protected] Ausrichter: IGF Regionalgruppe NRW Organisation: Hans Giesen, Tel. 0151-15364130 Ort: Fjordhof Giesen Nußbaum 1 , 51519 Odenthal Termin: Samstag 09.+ Sonntag 10. Juli 2016 Zeiteinteilung: erfolgt nach Nennungsschluss Sie wird auf www.igfjordpferd.de veröffentlicht und als Mail verschickt. Zulassung: Zugelassen sind dreijährige und ältere Hengste, die im Hengstbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind. Zugelassen sind dreijährige und ältere Fjordstuten, die im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind bzw. dazu berechtigt sind. Zugelassen sind zweijährige Fjordstuten, die zur Eintragung im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung berechtigt sind. Zugelassen sind dreijährige und ältere Wallache und Stuten ab siebenjährig ohne Fohlen mit Abstammungsnachweis Klasseneinteilung: a) Wallache und Stuten ab 7-jährig ohne Fohlen b) zweijährige Stuten c) dreijährige Stuten d) vierjährige Stuten e) fünfjährige Stuten f) sechsjährige Stuten g) siebenjährige Stuten h) acht- und neunjährige Stuten i) zehnjährige und ältere Stuten Mindestnennzahl pro Klasse: 5 Pferde, ansonsten Zusammenlegung der Klassen j) Zuchthengste (es müssen mindestens 3 Hengste gemeldet sein) k) Stutenfamilien: - Mutter mit zwei Nachkommen - Großmutter, Mutter, Tochter / gekörter Sohn /Wallach - drei Nachkommen einer Mutter, die selbst nicht mehr ausgestellt wird Alle Pferde einer Familie müssen in den Klassen a)bis j) vorgestellt werden! l) Hengst-Nachzuchtsammlungen: - mindestens 5 direkte Nachkommen eines Hengstes, die im Rahmen der Schau ausgestellt wurden Fruchtbarkeit: Siebenjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben Vormustern: mit Trense nach LPO; zweijährige Stuten mit Vorführhalfter Vorführkleidung: Verbandsfarben oder ganz in weiß Richtverfahren: gemeinsam; Vorstellung einzeln an der Hand auf dem Dreieck (Stand, Schritt und Trab), anschließend Rangierung auf dem Schrittring Preise: Jeder Teilnehmer erhält eine Schleife. Ehrenpreise werden vergeben für die a) Sieger- und Reservesiegerstute JUNG (4- bis 6-jährig), b) Sieger- und Reservesiegerstute ALT (7-jährig und älter) c) Sieger- und Reservesiegerhengst d) Sieger- und Reservesiegerwallach e) Sieger- und Reservesiegerfamilie f) beste zweijährige Stute g) beste dreijährige Stute h) beste Hengst-Nachzuchtsammlung Nennungen: Nennungen mit beigefügtem Formular und Kopie der Eigentumsurkunde bzw. des Verbands-Datenblatts Die Nennungen sind zu richten an: Hans Giesen Nußbaum 1 , 51519 Odenthal Mail: [email protected] Fax 02207-6793 Nennungsschluss: Mittwoch, 15. Juni 2016 Stuten mit spätgeborenen Fohlen Nachmeldung (ohne Nachmeldegebühr) möglich Nenngeld: Das Nenngeld beträgt: pro Stute 20,00 € pro Wallach 20,00 € pro Hengst 20,00 € Nenngelder sind mit Abgabe der Nennung zu überweisen auf das Konto der IGF e.V. Stichwort „Fjordschau Hans Giesen“ Kontonummer : IBAN :DE98370621240111603022 BIC : GENODED1BGL / Bensberger Bank Kopfnummern: werden nicht gestellt Unterbringung d. Pferde: auf der Anlage des Fjordhofes H. Giesen, Nußbaum 1 , 51519 Odenthal Preise für Boxen und Paddockfläche (ca. 9m/2 Boxen (Zeltboxen): für die gesamte Veranstaltung pro Pferd (incl. 1. Einstreu)80,00 € Paddockfläche 10,00€ pro Tag Paddockflächen und/oder Boxen können nur reserviert werden, wenn die Anzahl mit der Nennung angegeben und die Gebühren zusammen mit dem Nenngeld entrichtet werden. Konto s.o. Veterinärbedingungen: Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und sollten gegen Influenza geimpft sein. Allgemeine Bestimmungen: Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter, dem Ausrichter und dem Veranstaltungsleiter einerseits und den Teilnehmern, Besuchern, Pferdebesitzern und Reitern/Fahrern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen. Insbesondere sind die Teilnehmer nicht “Gehilfen” im Sinne der §§ 278 und 831 BGB. Mit Abgabe der schriftlichen Nennung bzw. bei zugelassener Nachmeldung mit Eintreffen auf dem Veranstaltungsplatz erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung verbindlich an. Für jedes Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
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