Pressemitteilung des Landratsamtes vom 16.06.2016

Landratsamt
Bad Tölz-Wolfratshausen
Sieber
unterliegt
mit
Eilantrag
vor
dem
Nr.: ______/____
Verwaltungsgericht
Bescheid des Landratsamtes voll bestätigt
Blatt
Soeben ist uns der Beschluss des Gerichts zugegangen.
Das Gericht kommt in der im Rahmen des Eilverfahrens
summarischen Prüfung zu dem Entschluss, dass unser
Bescheid (Verbot des Inverkehrbringen von Produkten)
__
rechtmäßig war.
Die Firma Sieber ist nach dem Versuch, die Warnung der
Öffentlichkeit vor ihren Produkten mit Eilantrag zu
verhindern nun also auch im Eilantrag gegen den
Produktionsstopp gescheitert.
Es obliegt nunmehr dem vorläufigen Insolvenzverwalter,
bzw. der Firma Sieber zu entscheiden, ob der Beschluss
des
Verwaltungsgerichts
5 Anstrengungen
auf
akzeptiert
die
wird
und
Ermittlung
alle
der
Kontaminationsquelle und auf eine künftige listerienfreie
Produktion konzentriert werden.
Wir stehen jedenfalls dem vorläufigen Insolvenzverwalter
bei seinen Bemühungen, die Firma Sieber zu sanieren,
weiterhin zur Verfügung.
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