Sicherheitshandbuch - Club für Wassersport Porz

Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 für den CfWP gilt folgende Sicherheitsordnung mit Stand: 26. November 2015 Inhalt 1. Grundsätzliches ..................................................................................................................................... 2 2. Basis für sicheren Ruderbetrieb sind: ................................................................................................... 2 3. Bootsbeschaffenheit ............................................................................................................................. 3 4. Hausfahrordnung .................................................................................................................................. 3 5. Sicherheitsrelevante Verantwortlichkeiten .......................................................................................... 4 6. Notfallregeln bei Unfälle ....................................................................................................................... 4 7. Kentern/Vollschlagen ............................................................................................................................ 5 8. Fahrtenbuch (EVA) ................................................................................................................................ 5 9. Umweltbedingungen ............................................................................................................................ 6 10. Jahreszeitliche Einschränkungen/Empfehlungen ............................................................................. 6 11. Sicherheits‐ und Ersthilfeausrüstung ................................................................................................ 7 12. Versicherung ..................................................................................................................................... 7 13. Bootsanhänger .................................................................................................................................. 7 Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 vom 26.11.2015 1.
Grundsätzliches 1.1 Jeder Sportler hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit auf dem Wasser und an Land gewährleistet ist und dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Eine Behinderung oder Belästigung ist, soweit möglich, zu vermeiden. 1.2 Zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Schaden von Mensch und Material abzuwenden. Das bedeutet insbesondere, dass Hilfsleistungen und Lebensrettung, unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit, absolute Priorität haben. 1.3 Nach der Sicherheitsrichtlinie des DRV ernennt der Rudervorstand einen Sicherheitsbeauftragten. Er prüft in unserer Ruderabteilung, ob die in diesem Sicherheitshandbuch enthaltenden Anforderungen umgesetzt werden oder auch zu ergänzen/ändern sind. Zu seiner Unterstützung soll ein Sicherheitskoordinator, der gleichzeitig sein Stellvertreter ist, berufen werden. 1.4 Der Sicherheitsbeauftragte unterrichtet regelmäßig den Rudervorstand in den Abteilungsbesprechungen. 1.5 Das aktuelle Sicherheitshandbuch wird auf der Webseite des Vereins abgelegt und zusätzlich an der Clubinformationstafel ausgehängt. Bei Änderungen wird diese per Email an die Mitglieder verteilt. 2.
Basis für sicheren Ruderbetrieb sind: 1.
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Rheinschifffahrtspolizeiverordnung Sicherheitsrichtlinie des DRV Hinweise und Ratschläge der FISA für sicheres Rudern Minimalanforderungen Broschüre für Bootsobleute und Steuerleute des DRV Ruderordnung des CfWP Sicherheitshandbuch des CfWP Hausfahrordnung des CfWP Seite 2 von 7 Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 vom 26.11.2015 3.
Bootsbeschaffenheit 3.1 Es darf nur mit Booten gerudert werden, die keine technischen Defizite aufweisen, welche die Sicherheit beeinträchtigen. Dies sind im Besonderen: 1.
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Funktionstüchtige und unbeschädigte Dollen Festsitzende Klemmringe Unbeschädigter Bootsrumpf Intakte, für die Bootsstatik erforderliche Verstrebungen Intakte Auftriebskörper (soweit in den Booten vorhanden) Dichtende Luftkastenverschlüsse Funktionsfähige Bug‐ und Heckabdeckungen Intakte Steuersysteme 3.2 Alle Club‐Boot sind mindestens einmal jährlich auf ihren technischen Gesamtzustand zu überprüfen. Die Prüfung ist in geeigneter Form zu dokumentieren. 4.
Hausfahrordnung 4.1 Die Hausfahrordnung erstreckt sich zwischen Strom‐km 667 (Lülsdorf) und 686 (Kölner Südbrücke) und ist bei Fahrten zu beachten. 4.2 Sie soll über folgende Punkte informieren: 1.
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Für den Ruderbetrieb zu empfehlende Fahrtruten und Überquerungen Kribbenproblematik Schifffahrtstonnen für die Berufsschifffahrt Kreuzende Fähren Hafeneinfahrten Risiken durch veränderte Pegel/Wasserstände 4.3 Die Hausfahrordnung ist im Bootskeller ausgehängt und zusätzlich auf unserer Internetseite verfügbar. Seite 3 von 7 Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 vom 26.11.2015 5.
Sicherheitsrelevante Verantwortlichkeiten 5.1 Grundsätzlich ist jeder Ruderer verantwortlich für die vollständige Beachtung von: 1. Ruderordnung, Sicherheitshandbuch und Hausfahrordnung des CfWP 2. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung bzw. lokalen Vorschriften auf fremden Gewässern (siehe Ruderordnung 2.1) 5.2 Ob‐ bzw. Steuerleute dürfen nicht durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Drogen beeinträchtigt sein. 5.3 Die Verantwortlichkeiten des Ruderobmanns sind: 1. Erteilung von Steuerberechtigungen (siehe Ruderordnung 2.3) 2. Sicherstellung, dass sich der Fahrtenleiter von Tages / Wanderfahrten mit den einschlägigen Verordnungen und den Gefahren des zu befahrenden Gewässers vertraut gemacht hat. 5.4 Die Verantwortung des Sicherheitsbeauftragte siehe Pkt.1.3 5.5 Die Verantwortung für das Boot trägt der Bootsobmann (siehe Ruderordnung 2.14) 5.6 Übergibt der Bootsobmann einem steuerberechtigtem Steuermann das Steuer, so ist dieser für das sichere Führen des Bootes verantwortlich. (siehe Ruderordnung 2.15) 5.7 Der „Ruderwart Ausbildung“ prüft die sichere Ausstattung der Sportgeräte im Fitnessraum. Bei festgestellten Mängeln sind die Geräte bis zur Instandsetzung zu sperren. 6.
Notfallregeln bei Unfälle 6.1 Im Falle eines Unfalls sind nach eventuell erforderlichen Sofortmaßnahmen (z.B. Erste Hilfe, Notruf usw.) unverzüglich die Clubverantwortlichen zu informieren. Der Bootsobmann benachrichtigt den Abteilungsvorsitzenden sowie den Ruderobmann. Ein ausführlicher Schadensbericht ist dem Abteilungsvorsitzenden zeitnah zuzusenden. 6.2 Sind bei einem Unfall Nichtclubmitglieder betroffen, sind unmittelbar die Personalien aller Beteiligten und von Zeugen aufzunehmen. Bei Personenschäden oder Materialschäden ab 1.000 EURO geschätztem Schaden ist die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen. 6.3 Am schwarzen Brett ist eine Notfallliste mit Namen und Telefonnummern folgender Ansprechpartner ausgehängt: 1.
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Abteilungsvorsitzender Ruderobmann Sicherheitsbeauftragter / Sicherheitskoordinator Polizei Feuerwehr Nächstgelegenes Krankenhaus Seite 4 von 7 Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 vom 26.11.2015 7.
Kentern/Vollschlagen 7.1 Sollte ein Boot trotz aller Vorsicht kentern oder Vollschlagen, so ist den Anweisungen des Bootsobmanns unbedingt zu folgen. 7.2 Da alle Boote eine Schwimmfähigkeit besitzen ist in der Regel am Boot zu verbleiben. Der Bootsobmann entscheidet aufgrund der bestehenden Situation unter Berücksichtigung von Witterung, Wassertemperatur, Strömung und Schifffahrt, ob am Boot zu verbleiben oder aus eigener Kraft ans Ufer zu gelangen ist. Zu beachtende Punkte sind zum Beispiel: 1. Die Mannschaft sollte möglichst zusammen bleiben 2. In Flussbiegungen wird man grundsätzlich nach außen getrieben, somit sollte diese Seite angeschwommen werden. Zugleich befindet dort aber auch die Fahrrinne der Berufsschifffahrt, die zusätzlich berücksichtigt werden muss. 3. Kunststoffboote verfügen über zusätzliche Auftriebskörper, so dass noch für einen Ruderer im mittleren Bootsbereich eine eingeschränkte Ruderfunktion gegeben ist. Notschwimmfähige Boote (z.Z. Herrentour und Einer) ermöglichen ein eingeschränktes Rudern für die gesamte Mannschaft 4. Bei kaltem Wasser sollte versucht werden zumindest mit dem Oberkörper auf das Boot zu gelangen oder sich mindesten an diesem festzuhalten. Generell sollten Schwimmbewegungen auf ein Minimum reduziert werden, um zu schnelle Unterkühlung zu verhindern. 5. Die beste Sicherheit erreicht der Ruderer durch das Tragen einer Rettungsweste. Allen Ruderern wird daher die Benutzung von ohnmachtssicheren Rettungswesten empfohlen. Der Verzicht auf dieses Hilfsmittel kann das eigene Leben und auch das der Mannschaft gefährden. 8.
Fahrtenbuch (EVA) 8.1 Jede Ruderfahrt, auch auf fremden Gewässern, ist vor Fahrtantritt im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen. Gleiches gilt für die Mitnahme von Booten auf Regatten und Wanderfahrten. Der Bootsobmann ist in das entsprechende Feld einzutragen. Gastruderer sind ebenfalls einzutragen. Nach Fahrtende sind zeitnah Ankunftszeit, Fahrtziel, geruderte Kilometer und besondere Vorkommnisse im Fahrtenbuch festzuhalten. 8.2 Mitfahrten bei anderen Vereinen sind spätestens innerhalb eines Monates elektronisch zu erfassen. Verspätete Einträge finden eventuell bei der Vergabe der Club‐Kilometerpreise keine Berücksichtigung. Seite 5 von 7 Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 vom 26.11.2015 9.
Umweltbedingungen 9.1 Grundsätzlich gilt: Die Sicherheit der Ruderer steht an erster Stelle. 9.2 Es darf nur zwischen Sonnenaufgang und Dämmerungsbeginn, bis spätestens 30 Minuten nach Sonnenuntergang, gerudert werden 9.3 Bei schlechten Sichtverhältnissen, widrigen Bedingungen oder Unwetterwarnung ist der Ruderbetrieb gesperrt. Dieses gilt besonders bei dichtem Nebel, Starkregen, Schneetreiben, Sturm, hohem Wellengang, Treibeis und Vereisung der Steganlage. 9.4 Bei Gewitter besteht auf dem Wasser Lebensgefahr, weshalb sofort anzulegen ist, ggf. auch an fremden Anlegestellen oder geeigneten Uferstellen. 9.5 Ab Erreichen der Hochwassermarke I ist auf Grund von möglichem Treibgut das Rudern in Sperrholzbooten untersagt. 9.6 Bei Erreichen der Hochwassermarke II ist jeglicher Ruderbetrieb einzustellen. 9.7 Bei Wind ab 6 Bft ist das Rudern untersagt. 9.8 Bei Wassertemperaturen unter ca. 10°C ist Unterkühlung ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Jeder Bootsobmann sollte vor Fahrantritt den Verlauf entsprechend planen. 10. Jahreszeitliche Einschränkungen/Empfehlungen 10.1 Bei Wassertemperaturen von unter 10°C ist das Rudern im Einer nur besonders erfahrenen Ruderern auf eigene Gefahr erlaubt. Als erfahren im Sinne dieser Ruderordnung gilt, wer im letzten Jahre aktiv im Einer mindestens 100 Ruderkilometer zurückgelegt hat. 10.2 Folgende Boote sollen in der Winterzeit nur bei sehr guten Wasser‐ und Wetterbedingungen benutzt werden: 1. Groov 2. Rosenhügel 3. Stadt Porz 10.3 Minderjährige dürfen bei kaltem Wasser (weniger als 10 °C) nur mit Rettungsweste rudern. 10.4 Im Winterhalbjahr sollten die Ruderer möglichst helle, leuchtende Farben für seine Ruderkleidung wählen, damit er für anderen Schiffsführer gut erkennbar ist. Seite 6 von 7 Sicherheitshandbuch des Club für Wassersport Porz E.V. 1926 vom 26.11.2015 11. Sicherheits‐ und Ersthilfeausrüstung 11.1 In der Bootshalle befindet sich der Ersthilfekasten. 11.2 Der Sicherheitsbeauftragte überprüft regelmäßig den Inhalt auf Vollständigkeit. Sollte dennoch Unvollständigkeit festgestellt werden ist dieser darüber zu informieren. 11.3 Der Sicherheitsbeauftragte ist über Verletzungen und entnommene Teile aus dem Ersthilfekasten zu informieren. 11.4 Ein Defibrillator befindet sich im 1 OG des Clubs. 12. Versicherung 12.1 Funktionäre des Vereins sind nach DRV alle haftpflichtversichert (z.B. auch der Sicherheitskoordinator) 12.2 Steuerleuten und Ruderern wird eine private Haftpflichtversicherung empfohlen. 12.3 Nach Clubsatzung §20 haftet jedes Mitglied selbst für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden. 13. Bootsanhänger 13.1 Der Anhängerwart ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Bootsanhänger zuständig. 13.2 Vor einer Nutzung des Wagens wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens dokumentiert. 13.3 Die Schlüssel für die Diebstahlsicherung und die Anhängerpapiere incl. Versicherungsnachweis werden vom Anhängerwart übergeben. 13.4 Nach dem Abstellen ist die Anhängerkupplung grundsätzlich gegen unbefugte Benutzung durch ein Schloss zu sichern. 13.5 Bei der Rückgabe des Hängers ist die Diebstahlsicherung wieder anzubringen. Schlüssel und Papiere sind in den dafür vorgesehenen Briefkasten abzulegen. 13.6 Der Rudervorstand erstellt eine Liste der Fahrer, die im Besitz des erforderlichen Führerscheines und der Erlaubnis zum Ziehen der clubeigenen Bootsanhänger. mit einem dafür zugelassenem Fahrzeug sind. 13.7 Der Fahrer ist gemäß der Straßenverkehrsordnung für Fahrzeug und Ladung, insbesondere deren sichere Befestigung, verantwortlich. Längere Fahrten sollen von mehreren Fahrern durchgeführt werden. Es sind regelmäßige Pausen einzuhalten Der Rudervorstand Seite 7 von 7