Verkehrsanordnung - Kurvenfest Steinmaur

Kurvenfest Steinmaur vom 10.– 12. Juni 2016
Verfügung der Direktion Soziales und Sicherheit
Die Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische Abteilung hat für das Kurvenfest vom 10. – 12. Juni 2016
folgende Verkehrsanordnung erlassen:
Donnerstag, 9. Juni 2016, 08.00 Uhr,
bis Montag, 13. Juni 2016, 15.00 Uhr
Allgemeines Fahrverbot Hauptstrasse (S-568):
Teilstück zwischen der Einmündung Stockacherstrasse und
der Verzweigung Riedter-Bachserstrasse.
Die Polizeiabteilung der Gemeinde Steinmaur hat für das
Kurvenfest vom 10. – 12. Juni 2016 folgende Verfügung erlassen:
Donnerstag, 9. Juni 2016, 09.00 Uhr,
bis Montag, 13. Juni 2016, 15.00 Uhr
Allgemeines Fahrverbot Gemeindestrasse:
- Schulwiesstrasse (Hauptstrasse bis Kirchengemeindehaus)
- Bettenstrasse (Friedhof bis Einmündung Schulwiesstrasse)
- Gotthardstrasse (Hauptstrasse bis Tobelstrasse)
- Römerstrasse (Hauptstrasse bis Tobelstrasse)
- Brunnengasse (Hauptstrasse bis Römerstrasse)
Eingeschränktes Fahrverbot:
- Zufahrt über Hauptstrasse zu den Quartieren: Im Eichli / Im Muriacher
- Zufahrt während Ladenöffnungszeiten zu Egli’s Hofladen und Bluemehuus
Parkverbote
- Eggstrasse, Grebweg, Stockacherstrasse beidseitig
Postauto
Während dem Festbetrieb (ab Donnerstag, 9. Juni, 09.00 Uhr bis Montag, 13. Juni 2016, 15.00 Uhr)
werden die Postautobusse der Linie 535 über die Stockacherstrasse umgeleitet. Die Haltestelle
Obersteinmaur wird während dieser Zeit nicht bedient. Weitere Informationen werden an den
Haltestellen signalisiert.
Die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit gewährleistet sein. Den Anordnungen
der Polizei und Sicherheitsorgane ist strikte Folge zu leisten.
OK Kurvenfest
Ressort Sicherheit und Verkehr
Velo/Mofas
Festbesucher