Gewährung der Ausbildungsförderung unerheblich, ob eine Schule innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg besucht wird. 9. Wird zwischen öffentlichen und privaten Schulen unterschieden? Nein. Für die Feststellung des Anspruchs ist nicht maß- geblich, ob eine Schule in öffentlicher oder freier Träger- schaft besucht wird. Ausfüllen der Formulare sowie die Kontaktdaten der je- weiligen Ämter zu finden. Nach der elektronischen Antragstellung können online der Bearbeitungsstand abgefragt und bei Bedarf fehlende Be- lege elektronisch nachgesendet werden. Die elektronische Antragstellung mittels Identifikations- nachweis durch den neuen Personalausweis wird über diese Web-Seite im Laufe des Jahres 2016 ermöglicht. Ohne diesen Nachweis muss ein eigenhändig unter- schriebener Antrag im Original einschließlich aller erfor- 10. Wird die Ausbildungsförderung auf andere staatliche Leistungen angerechnet? Amt für Ausbildungsförderung gesandt werden. Nein. Die Brandenburgische Ausbildungsförderung wird Weitere Informationen, Adressen der Ämter und den eine zweckbestimmte Förderung, die zu einem anderen denburg.de. nicht als Einkommen berücksichtigt. Es handelt sich um Zweck erbracht wird, als die anderen sozialen Leistungen. derlichen Unterlagen an das für den Wohnsitz zuständige Gesetzestext finden Sie im Internet unter www.mwfk.bran- Diese Förderung ist ausdrücklich dazu bestimmt, ausbil- dungsspezifische Bedarfe zu decken, die im Einzelfall nicht über das SGB II gedeckt sind. 11. Wie kann Ausbildungsförderung beantragt werden? Ausbildungsförderung muss zeitnah zum Eintritt in den förderfähigen Bildungsgang beim zuständigen Amt für Aus- bildungsförderung gestellt werden. Dies kann zunächst auch formlos geschehen. Es wird empfohlen, den Antrag online über die Web-Seite www.bafoeg-brandenburg.de zu stellen. Hier sind neben den Antragsformularen auch Hinweise und Hilfen beim Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler Impressum Auflage: Herausgeber: Telefon: Fax: Internet: E-Mail: Druck: Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz Juni 2016 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (v.i.S.d.P) 0331/866 35 21 0331/866 35 24 www.mbjs.brandenburg.de [email protected] GS Druck und Medien GmbH, Potsdam Das Land Brandenburg unterstützt die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien. Grundlage dafür ist das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz vom 16. Juli 2010, zuletzt geändert im Januar 2014. 1. Was ist Ziel des Ausbildungsförderungsgesetzes? Die Landesausbildungsförderung soll den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, Ob eine Anspruchsberechtigung wegen eines geringen tritt in einen der beiden genannten Bildungsgänge erfolgt. den Ämtern für Ausbildungsförderung geprüft. der Antrag auf Ausbildungsförderung eingereicht wurde. Familieneinkommens festgestellt werden kann, wird von Ein Anspruch auf Landesausbildungsförderung ist ausgeschlossen, wenn bereits Leistungen nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden. 3. Wie hoch ist die Ausbildungsförderung und wie wird sie berechnet? Sie wird vom Beginn des Monats an ausgezahlt, in dem 5. Wofür wird die Landesausbildungsförderung gezahlt? Die Ausbildungsförderung ist ausschließlich für Kosten einzusetzen, die im Zusammenhang mit dem Schulver- hältnis entstehen (Bildungszwecke). Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt monatlich Das sind beispielsweise Kosten für Fachbücher, Sozial anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Schüle- Schulfahrten oder technische Hilfsmittel wie z.B. Laptops. 100 Euro. rinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag gemäß Nachschlagewerke, Theaterbesuche, Nachhilfeunterricht, Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Hilfe 6. Muss die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden? Die finanzielle Unterstützung des Landes erleichtert ihnen Erwerbsminderung oder Leistungen nach Asylbewerber- Nein. leistet somit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. rinnen und Schüler anspruchsberechtigt, die ausschließ- einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhoch- schulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. hierdurch den Zugang zu diesen Bildungsangeboten und 2. Wer kann die Ausbildungsförderung beantragen? Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Grundsicherung für zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei leistungsgesetz beziehen. Des Weiteren sind alle Schülelich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Bei 7. Muss die Ausbildungsförderung zurückgezahlt werden? überprüft das für den Wohnsitz zuständige Amt für Nein. Die Landesausbildungsförderung ist kein Darlehen, allen übrigen Familien mit geringem Familieneinkommen Ausbildungsförderung das Vorliegen der sozialen sondern ein freiwilliger Zuschuss des Landes Branden- Anspruchsberechtigung im Einzelnen. burg. gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Ge- 4. Wie lange wird die Landesausbildungsförderung gewährt? zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb Die Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer 8. Wird die Ausbildungsförderung auch bei einem Besuch einer Schule außerhalb des Landes Brandenburg gewährt? besuchen. en Zeit von Beginn des Monats geleistet, in dem der Ein- Familien sind anspruchsberechtigt, wenn sie ihren ständi- gen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die samtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfrei- Ja. Wenn sich der ständige Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers im Land Brandenburg befindet, ist es für die
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