Faltblatt Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz

Gewährung der Ausbildungsförderung unerheblich, ob eine
Schule innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg
besucht wird.
9. Wird zwischen öffentlichen und
privaten Schulen unterschieden?
Nein. Für die Feststellung des Anspruchs ist nicht maß-
geblich, ob eine Schule in öffentlicher oder freier Träger-
schaft besucht wird.
Ausfüllen der Formulare sowie die Kontaktdaten der je-
weiligen Ämter zu finden.
Nach der elektronischen Antragstellung können online der
Bearbeitungsstand abgefragt und bei Bedarf fehlende Be-
lege elektronisch nachgesendet werden.
Die elektronische Antragstellung mittels Identifikations-
nachweis durch den neuen Personalausweis wird über
diese Web-Seite im Laufe des Jahres 2016 ermöglicht.
Ohne diesen Nachweis muss ein eigenhändig unter-
schriebener Antrag im Original einschließlich aller erfor-
10. Wird die Ausbildungsförderung auf
andere staatliche Leistungen angerechnet?
Amt für Ausbildungsförderung gesandt werden.
Nein. Die Brandenburgische Ausbildungsförderung wird
Weitere Informationen, Adressen der Ämter und den
eine zweckbestimmte Förderung, die zu einem anderen
denburg.de.
nicht als Einkommen berücksichtigt. Es handelt sich um
Zweck erbracht wird, als die anderen sozialen Leistungen.
derlichen Unterlagen an das für den Wohnsitz zuständige
Gesetzestext finden Sie im Internet unter www.mwfk.bran-
Diese Förderung ist ausdrücklich dazu bestimmt, ausbil-
dungsspezifische Bedarfe zu decken, die im Einzelfall nicht
über das SGB II gedeckt sind.
11. Wie kann Ausbildungsförderung
beantragt werden?
Ausbildungsförderung muss zeitnah zum Eintritt in den
förderfähigen Bildungsgang beim zuständigen Amt für Aus-
bildungsförderung gestellt werden. Dies kann zunächst
auch formlos geschehen.
Es wird empfohlen, den Antrag online über die Web-Seite
www.bafoeg-brandenburg.de zu stellen. Hier sind neben
den Antragsformularen auch Hinweise und Hilfen beim
Informationen für Eltern,
Schülerinnen und Schüler
Impressum
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E-Mail:
Druck:
Brandenburgisches
Ausbildungsförderungsgesetz
Juni 2016
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (v.i.S.d.P)
0331/866 35 21
0331/866 35 24
www.mbjs.brandenburg.de
[email protected]
GS Druck und Medien GmbH, Potsdam
Das Land Brandenburg unterstützt die schulische
Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien. Grundlage dafür ist das
Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz vom 16. Juli 2010, zuletzt geändert im
Januar 2014.
1. Was ist Ziel des Ausbildungsförderungsgesetzes?
Die Landesausbildungsförderung soll den Schülerinnen und
Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen,
Ob eine Anspruchsberechtigung wegen eines geringen
tritt in einen der beiden genannten Bildungsgänge erfolgt.
den Ämtern für Ausbildungsförderung geprüft.
der Antrag auf Ausbildungsförderung eingereicht wurde.
Familieneinkommens festgestellt werden kann, wird von
Ein Anspruch auf Landesausbildungsförderung ist ausgeschlossen, wenn bereits Leistungen nach dem Bundes-
ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden.
3. Wie hoch ist die Ausbildungsförderung
und wie wird sie berechnet?
Sie wird vom Beginn des Monats an ausgezahlt, in dem
5. Wofür wird die Landesausbildungsförderung gezahlt?
Die Ausbildungsförderung ist ausschließlich für Kosten
einzusetzen, die im Zusammenhang mit dem Schulver-
hältnis entstehen (Bildungszwecke).
Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt monatlich
Das sind beispielsweise Kosten für Fachbücher,
Sozial anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Schüle-
Schulfahrten oder technische Hilfsmittel wie z.B. Laptops.
100 Euro.
rinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag gemäß
Nachschlagewerke, Theaterbesuche, Nachhilfeunterricht,
Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Hilfe
6. Muss die zweckgemäße Verwendung
der Mittel nachgewiesen werden?
Die finanzielle Unterstützung des Landes erleichtert ihnen
Erwerbsminderung oder Leistungen nach Asylbewerber-
Nein.
leistet somit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
rinnen und Schüler anspruchsberechtigt, die ausschließ-
einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhoch-
schulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.
hierdurch den Zugang zu diesen Bildungsangeboten und
2. Wer kann die Ausbildungsförderung
beantragen?
Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen
Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Grundsicherung für
zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei
leistungsgesetz beziehen. Des Weiteren sind alle Schülelich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Bei
7. Muss die Ausbildungsförderung
zurückgezahlt werden?
überprüft das für den Wohnsitz zuständige Amt für
Nein. Die Landesausbildungsförderung ist kein Darlehen,
allen übrigen Familien mit geringem Familieneinkommen
Ausbildungsförderung das Vorliegen der sozialen
sondern ein freiwilliger Zuschuss des Landes Branden-
Anspruchsberechtigung im Einzelnen.
burg.
gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Ge-
4. Wie lange wird die Landesausbildungsförderung gewährt?
zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb
Die Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer
8. Wird die Ausbildungsförderung auch
bei einem Besuch einer Schule außerhalb des Landes Brandenburg gewährt?
besuchen.
en Zeit von Beginn des Monats geleistet, in dem der Ein-
Familien sind anspruchsberechtigt, wenn sie ihren ständi-
gen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die
samtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen
der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ)
des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfrei-
Ja. Wenn sich der ständige Wohnsitz der Schülerin oder
des Schülers im Land Brandenburg befindet, ist es für die