Jugendschutz Newsletter vom 16. Juni 2016 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben. Inhalt Ausgabe 8 vom 16. Juni 2016 Breites Ja zu Nein heißt Nein Regierung will Legal Highs verbieten Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz im Jugendmedienschutz und in der Medienbildung DRK fordert besseren Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften Integration durch Spiel Mediennutzung mit Risiken für Kinder »Opa meinte, es sei ein Tierfilm. Es lief ‚Der weiße Hai‘« Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks Drogen- und Suchtbericht 2016 vorgestellt: Mehr Achtsamkeit für unsere Gesundheit schaffen! Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus nimmt weltweit zu Impressum www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 1 Breites Ja zu Nein heißt Nein Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über drei Gesetzentwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts hat sich eine breite Zustimmung zu einer Lösung gezeigt, die sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person generell unter Strafe stellt. Die beiden im vergangenen Jahr eingebrachten Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (18/5384) und Die Linke (18/7719) sind, wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung, solche »Nein-heißt-Nein«-Lösungen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf (18/8210), bestehenden Tatbestandsmerkmalen, die zur Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs führen, weitere Merkmale hinzufügen, wird auch von den Koalitionsfraktionen nicht weiterverfolgt. Die Berliner Rechtsanwältin Christina Clemm ging auf den Einwand gegen eine Nein-heißt-Nein-Regelung ein, dadurch werde Falschbeschuldigungen der Boden geebnet. Diese Sorge, sagte Clemm, sei seinerzeit auch gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe geäußert worden. Sie habe sich aber nicht bestätigt. Die Fallzahlen unterschieden sich hier nicht vor denen bei anderen Delikten. Unterschiedlich wurden die verschiedenen Lösungsvorschläge für die in der Justizpraxis häufig auftretenden Fälle bewertet, in denen das Opfer eines sexuellen Übergriffs nicht zu einem klaren Nein in der Lage ist, sei es aus Angst in einer Gewaltbeziehung, sei es aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder aus anderen Gründen. Schon vor Sitzungsbeginn fanden die Parlamentarier und Sachverständigen ein Eckpunktepapier von acht SPD- und CDUAbgeordneten als Tischvorlage vor. Ebenso wie die Gesetzentwürfe der Linken »zur Änderung des Sexualstrafrechts« und der Grünen »zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung« plädiert auch dieses Papier für eine »Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz Nein heißt Nein«. Wesentlichster Unterschied zu den Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen sind neue Strafbestimmungen gegen »Grapschen« sowie gegen Übergriffe aus einer Gruppe heraus. Sie sind eine Reaktion auf die neuartigen sexualisierten Taten, wie sie in der Silvesternacht in Köln in Erscheinung getreten waren. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 324, Berlin, 02. Juni 2016 zurück Regierung will Legal Highs verbieten Mit dem Verbot von sogenannten »Neuen psychoaktiven Stoffen (NpS)« will die Bundesregierung der zunehmenden Verbreitung dieser Drogen entgegenwirken. Die in immer neuen chemischen Varianten auf den Markt gebrachten Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in dem Gesetzentwurf (18/8579) der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag beraten wird. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte NpS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, könnten diese Stoffe in der Regel nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch sei eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden sei. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sieht ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe solcher Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern. Die Bundesregierung warnt schon länger vor dem Konsum solcher Substanzen, die auch als »Legal Highs« bezeichnet werden. Die Suchtstoffe werden mitunter als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben. Wie die Bundesregierung im Herbst 2014 mitteilte, sind seit 2010 insgesamt 503 Vergiftungen und 20 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von NpS bekannt geworden. Typische negative Begleiterscheinungen beim Konsum solcher Stoffe seien Herzrasen, Unruhe, Bewusstlosigkeit und Halluzinationen. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 310, Berlin, 30. Mai 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 2 Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz im Jugendmedienschutz und in der Medienbildung Intelligente Systeme können die Arbeit des Jugendmedienschutzes unterstützen, jedoch wird weiterhin der Einsatz von Menschen unverzichtbar sein. Mit diesem Ergebnis endete der medien impuls am 30. Mai in Berlin, zu dem die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) gemeinsam eingeladen hatten. Auf der Tagung wurden die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie ihre Einsatzmöglichkeiten im Jugendmedienschutz vorgestellt und ethische Fragen diskutiert. Maschinen werden immer schlauer, Algorithmen werden immer lernfähiger. Diese Entwicklung zeigt sich beispielsweise in der Medizintechnik und im Verkehrswesen. Aber auch im Jugendmedienschutz können mithilfe automatischer und lernender Algorithmen gefährdende Inhalte entdeckt werden. »Technologie ist ein Bereich, in dem die Menschheit fundamentalen Fortschritt vorweisen kann – im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen«, machte Otto Vollmers, Geschäftsführer der FSM, in seiner Einführung deutlich. Jens Redmer von Google Deutschland erläuterte die unterschiedlichen Strategien, mit denen Maschinen beigebracht werden kann, mit Datenmengen umzugehen. Der Entwicklungsstand werde oft überschätzt: »Bei intelligenten Maschinen sind wir noch ganz am Anfang«, betonte Redmer. Die Einsatzmöglichkeiten der KI im Jugendmedienschutz machte Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung deutlich: Selbstlernende, probabilistische Systeme treffen Entscheidungen, die auf ihren Erfahrungen basieren. Demnach können sie Text und Audio – umgewandelt in Text – klassifizieren, einordnen und bewerten, wie es bspw. in der Spamerkennung geschieht. Oftmals fehlen aber noch die Daten, die zum Selbstlernen der Maschinen erforderlich sind. »Klassifizierer sollten sich bewusst werden, welche Daten sie schon haben«, sagte Dreyer, der zudem auf eine weitere Grenze verwies: »Bei sozialethischer Desorientierung werden wir den Jugendschutzbeauftragten brauchen, das kann KI in absehbarer Zeit nicht.« Ethische Fragen beim Einsatz von KI führen stets auf das Verhältnis von Mensch und Computer zurück, das wurde im Verlauf der Veranstaltung und der abschließenden Diskussionsrunde deutlich. Noch ist der Mensch der entscheidende Faktor: Er kontrolliert die Algorithmen, generiert aus Daten Wissen. Aber man muss sich stets bewusst sein, dass ein Algorithmus Wahrscheinlichkeiten auf der Grundlage von Daten berechnet. Quelle: Presseinformation der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V., Berlin, 31. Mai 2016 zurück DRK fordert besseren Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) appelliert an die Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Regelung zum besseren Schutz in Flüchtlingsunterkünften vor Gewalt und sexuellen Übergriffen einzuführen. »Die Berichte über Vorfälle sexualisierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften sind leider keine Einzelfälle. Nur durch eine bundesgesetzliche Regelung kann besser als bisher und zwar für alle Unterkünfte gewährleistet werden, dass die zu uns geflüchteten Menschen und hier insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen dort ausreichend Schutz vor Gewalt erhalten«, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. »Oft haben Frauen und Kinder bereits in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht Gewalt in unterschiedlichster Form miterlebt oder selbst erfahren. Aber auch nach der Ankunft in Deutschland stellt sich ihre Situation häufig prekär dar. Untergebracht in großen Einrichtungen und Notunterkünften fehlen ihnen häufig Rückzugsräume und Schutzmöglichkeiten«, sagt Donata von Schenck. Notwendig seien Mindeststandards wie für Frauen und Männer getrennte Duschen und Toiletten, die sich verschließen lassen. Das Personal in den Unterkünften müsse im Umgang mit sexueller Gewalt geschult werden. Die Flüchtlinge müssten über ihre Rechte und über Hilfsangebote aktiv informiert werden. Das DRK schlägt dazu eine Änderung des Asylgesetzes im Rahmen des neuen Integrationsgesetzes vor. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften würde die zuständigen Länder verpflichten, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und Frauen und weitere besonders schutzbedürftige Personen vor Gewalt zu schützen. Quelle: Pressemeldung des Deutschen Roten Kreuz, Berlin, 23. Mai 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 3 Integration durch Spiel Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek startet den Einsatz von Spielmobilen an Flüchtlingsunterkünften Im Rahmen des Projekts »Willkommenskultur durch Spiel – Spielmobile an Flüchtlingsunterkünften« haben am 2. Juni 2016 erstmals zwei der bundesweit über 350 rollenden Spielplätze an einer Notunterkunft in der Smetanastraße 31 in BerlinWeißensee Halt gemacht. Die Kinder freuten sich über die bunte Ablenkung und hatten sichtlich Spaß am Spielen. »Spielen ist für Kinder der Schlüssel zur Welt«, sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der den Startschuss für die bundesweite Aktion gab. »Spielen bildet und hilft Kindern, sich zu entfalten und Grenzen zu überwinden. Alle Kinder haben das Recht, zu spielen. Sie brauchen geschützte Freiräume, in denen sie dieses Recht wahrnehmen können – auch und ganz besonders die Kinder in Flüchtlingsunterkünften.« Ziel des Projektes ist es, Flüchtlingskinder an ihrem Wohnort aufzusuchen und sie durch kindgerechte Angebote für eine aktive Teilnahme an den spielerischen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen zu gewinnen. Das Projekt soll sie mit den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut machen und sie mit Kindern aus der Nachbarschaft zusammenbringen. Das gemeinsame Spiel soll zugleich den Spracherwerb fördern. An dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte (BAG Spielmobile) können sich alle der bundesweit rd. 350 Spielmobile beteiligen. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren (2016-2018). Insgesamt stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzende Informationen über das Projekt und das Konzept der Spielmobile sind auf der Internetseite der BAG Spielmobile unter www.spielmobile.de zu finden. Quelle: Pressemitteilung Nr. 045 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 02. Juni 2016 zurück Mediennutzung mit Risiken für Kinder Die Mediennutzung im Internetzeitalter bringt für Kinder und Jugendliche offenbar erhebliche Risiken mit sich und führt auch zu Spannungen innerhalb der Familien. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Bericht (18/8604) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung zum Thema Mediensucht hervor. Die zunehmende Durchdringung des täglichen Lebens mit elektronischen Medien und der individuelle Medienkonsum bringen demnach für die frühkindliche Entwicklung diverse Gefährdungspotenziale mit sich. Als solche gälten etwa ein erhöhtes Risiko für Entwicklungsverzögerungen, sprachliche Defizite, Aufmerksamkeitsstörungen, verminderte Gedächtnis- und Schulleistungen, Schlafprobleme und eine »niedrige emotionale Reaktivität«, heißt es in dem Bericht. In Familien und Schulen mangele es häufig an gemeinsamen medienbezogenen Selbst-, Sozial- und Sacherfahrungen. Auch bestehe keine Klarheit darüber, welches Nutzungsverhalten in welchem Alter normal, gesund oder aus medienpädagogischen Gründen ratsam sei. Es mangele zugleich an langfristig ausgerichteten Wirkungsstudien zur Mediennutzungs- und Suchtforschung. Unter dem Stichwort »Social-Network-Sucht« heißt es in dem Bericht: »In einigen Studien finden sich Hinweise darauf, dass Jugendliche und darunter insbesondere Mädchen besonders gefährdete Nutzergruppen repräsentieren.« Im Vordergrund negativer Effekte stehe die Abnahme sozialgesellschaftlicher Kommunikation und Teilhabe. Auch auf zwischenmenschliche Beziehungen könne diese Art der Sucht negativen Einfluss haben. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 334, Berlin, 06. Juni 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 4 »Opa meinte, es sei ein Tierfilm. Es lief ‚Der weiße Hai‘« Neuer tv.profiler: LfM und IZI veröffentlichen Unterrichtseinheit und Elterninfo zum Thema Angst beim Fernsehen Markus, heute 24, bekam Albträume vom Spielberg-Klassiker »Der weiße Hai«, den er mit sechs Jahren im Fernsehen gesehen hat. Für Maya Götz, die Leiterin des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI), sind Schilderungen wie die von Markus keine Einzelfälle: »In einer repräsentativen Studie haben wir ermittelt, dass mehr als die Hälfte der sechs- bis neunjährigen Kinder regelmäßig unter Angstzuständen beim Fernsehen leidet.« Dabei haben Kinder vor allem Angsterlebnisse bei Sendungen, die für ihr Alter gar nicht zugelassen sind. Serien wie »The Walking Dead«, »Grimm« oder auch der »Tatort« werden als besonders angsteinflößend beschrieben. Die wissenschaftlichen Befunde und Erfahrungen aus der Praxis haben die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und das IZI veranlasst, gemeinsam Materialien zum Thema Angst beim Fernsehen zu veröffentlichen. Um Kinder und Jugendliche im Umgang mit ihrer Angst zu stärken, enthält die aktuelle Ausgabe der Reihe tv.profiler neben Hintergrundinformationen für Lehrkräfte eine Unterrichtseinheit für den Einsatz in der 3. und 4. Klasse der Grundschule. Zum Ziel des Projekts sagte LfM-Direktor Jürgen Brautmeier: »Unser neuer tv.profiler soll es Pädagoginnen und Pädagogen erleichtern, Kindern Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, die ihnen helfen, mit ihren Ängsten besser und bewusster umzugehen. Unter anderem sollen sie in ihrem Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden – gegenüber sich selbst, aber auch gegenüber anderen.« Ein begleitender Eltern-Ratgeber zum tv.profiler ermöglicht darüber hinaus die Einbindung der Eltern und soll auch ihnen helfen, die Ängste der Kinder beim Fernsehen zu verstehen, konkrete Angstreaktionen zu erkennen und damit umzugehen. Bestellungen: http://lfmpublikationen.lfm-nrw.de Bibliografische Angaben: tv.profiler Grundschule: Eine Unterrichtseinheit zu Angst beim Fernsehen. Text: Maya Götz. Düsseldorf: LfM, 2016. 15 S. tv.profiler: Wenn Fernsehen Angst macht! Ein kompakter Ratgeber für Eltern. Text: Maya Götz. Düsseldorf: LfM, 2016. 12 S. Quelle: Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Düsseldorf, 31. Mai 2016 zurück Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks Durch die Kommunikation mittels mobiler Geräte, den Gedankenaustausch innerhalb Sozialer Netzwerke sowie die Verwendung scheinbar kostenloser Apps geben wir bewusst, aber auch unbewusst unsere persönlichen Daten preis. Das Thema Selbstdatenschutz gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) herausgegebene Broschüre »Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks« gibt Mediennutzern alltagstaugliche Tipps sowie verständlich aufbereitete Hintergrundinformationen für einen selbstbestimmten und kompetenten Umgang mit den eigenen Daten. Bewusst erschien die neue Broschüre am Weltelterntag (1.Juni), der auf eine Initiative der Vereinten Nationen zurückgeht, die damit die vorrangige Verantwortung der Eltern für die Erziehung und den Schutz der Kinder anerkennen und würdigen. Download: https://www.blm.de/aktivitaeten/medienkompetenz/materialien/selbstdatenschutz.cfm Quelle: Pressemeldung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), München, 01. Juni 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 5 Drogen- und Suchtbericht 2016 vorgestellt: Mehr Achtsamkeit für unsere Gesundheit schaffen! Am 9. Juni hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den Drogen- und Suchtbericht 2016 vorgestellt. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Daten- und Faktenlage zu legalen Suchtmitteln, illegalen Drogen und Verhaltenssüchten. Marlene Mortler: »Die Bandbreite an Krankheitsformen und Abhängigkeiten ist groß. Deshalb ist mir Vorbeugung so wichtig, denn es gibt nur die eine Gesundheit. Diese sollten wir nicht durch Alkohol, Glücksspiel, Tabak, Computerspiele, Internet oder illegale Drogen aufs Spiel setzen. Der Drogen- und Suchtbericht zeigt den Status Quo und gibt gleichzeitig Antworten. Die Lage rund um illegale Drogen ist stabil. Bei den legalen Suchtmitteln gibt es einen positiven Trend. Die zusätzlichen Millionen aus dem Bundeshaushalt für die Prävention sind gut angelegt. Allein das Bundesgesundheitsministerium gibt in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro mehr für Aufklärungsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und für die Forschung aus als in 2013.« Die Präventionsmaßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung: Der Pro-Kopf-Konsum von reinem Alkohol ist seit 1980 um fast 3 Liter zurückgegangen. Auch jugendliches Rauschtrinken nimmt ab. Gerade die zielgerichteten Maßnahmen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden, werden gut angenommen. Doch obwohl es in den vergangenen Jahren einen deutlichen Rückgang zu verzeichnen gab, werden immer noch jedes Jahr mehr als 15.000 Fälle von Krankenhauseinweisungen aufgrund von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren registriert. Beim Tabakkonsum ist die Entwicklung aus gesundheitlicher Sicht ebenfalls positiv. Zwar rauchen immer noch knapp 25 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, doch der Trend ist rückläufig. Bei den 12-17-Jährigen sind es nur noch 7,8 Prozent. Ein historischer Tiefstand. Marlene Mortler: »Beim Thema Onlinesucht brauchen wir keine Verbote. Die digitale Welt ist wichtig und nützlich. Die User müssen sich aber bewusst sein, dass wie bei allen Dingen im Leben gilt: Die Dosis macht das Gift. Deshalb rate ich allen, auf ihre Online-Offline-Balance zu achten.« Der Drogen- und Suchtbericht 2016 ist in gedruckter und elektronischer Form verfügbar. Im Anhang finden sich zahlreiche Projekte aus den Ländern und von Verbänden und Organisationen. Der Anhang steht als Online-Fassung zur Verfügung Weitere Informationen und den Drogen- und Suchtbericht inkl. Anhang unter: www.drogenbeauftragte.de Quelle: Pressemeldung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 9. Juni 2016 zurück Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus nimmt weltweit zu Mehr Kinder als jemals zuvor sind von sexueller Ausbeutung betroffen und das Phänomen tritt in allen Teilen der Welt auf. Das zeigt die am 12. Mai veröffentlichte Global Study zur sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus, die von ECPAT International initiiert und über zwei Jahre lang durchgeführt wurde. »Diese Ergebnisse sind besonders erschreckend und sie sollten noch mehr Akteure aus allen Bereichen dazu motivieren, sich gemeinsam für das Ende der sexuellen Ausbeutung und zum Schutz von Kindern auf Reisen und im Tourismus konsequent einzusetzen«, sagt Antje Monshausen, zweite Vorsitzende von ECPAT Deutschland und Leiterin von Tourism Watch bei Brot für die Welt. Das Ausmaß der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus hat stark zugenommen und die Erscheinungsformen haben sich drastisch geändert. Das Internet und mobile Technologien haben die Zunahme der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus zusätzlich verstärkt, da neue Formen von Ausbeutung entstehen und Täter vollkommen anonym bleiben können. Weiße, westliche, wohlhabende Männer mittleren Alters sind nicht mehr die alleinigen typischen Täter. Es sind auch Geschäftsreisende, Auswanderer oder Freiwillige. Dr. Najat Maalla M’jid, frühere UN Sonderberichterstatterin zum Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie, mahnt »umfassende Maßnahmen an, um alle Kinder, egal, an welchem Ort sie sich befinden, vor diesem schrecklichen Verbrechen zu schützen. Dafür tragen wir alle Verantwortung.« Weitere Informationen und Zugang zu der gesamten Studie: Global Study: www.globalstudysectt.org Quelle: ECPAT International, Bangkok, http://www.ecpat.org, aufgerufen am 24. Mai 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 6 Werbung Impressum Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) Mühlendamm 3, 10178 Berlin Tel.: 030-400 40 300 Fax: 030-400 40 333 V. i. S. d. P. Gerd Engels Internet: www.bag-jugendschutz.de E-Mail: [email protected] Haftungshinweis: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in diesem Newsletter bereitgestellten Informationen keine Garantie. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein der jeweilige Anbieter. www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 8 vom 16.06.2016 Seite 7
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