Mitteilungsblatt Hayna Herxheim Herxheimweyher Insheim Rohrbach Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim 42. Jahrgang (126) Freitag, den 17. Juni 2016 ����������������� �������������������� ����������.������ "�����/���012� ������2���%!34 35��!�����,� ���11��3'��0���6��/�7�5!"$$" ����������������� ��� �� ! "#$$� �% �&'()���������������*+����� )��������,������������� -������ "���-���������)������ Nr. 24/2016 Herxheim - 2 - Ausgabe 24/2016 Verleihung eines Umweltpreises durch die Verbandsgemeinde Herxheim Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Auseinandersetzung mit den vorliegenden Umweltproblemen und deren wirkungsvolle Bewältigung erfordert ein hohes Interesse der Allgemeinheit. Die Verbandsgemeinde Herxheim sieht es als ihre Aufgabe an, das Umweltbewusstsein der Einwohner weiter zu stärken. Ziel der Auslobung des Preises ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich für die Belange des Umweltschutzes einzusetzen und aktiv bei der Beseitigung umweltbeeinträchtigender Zuständen mitzuwirken. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.05.2016 der Einführung dieses Preises zugestimmt. Herausragende Leistungen rund um den Schutz der Umwelt, der biologischen Vielfalt, der natürlichen Ressourcen sowie für den Naturschutz sind gefragt. Mit dem Umweltpreis sollen besondere Leistungen im Gesamtbereich des Umweltschutzes gewürdigt werden. Dazu zählen z. B. Wasserreinhaltung, Gewässerschutz, Biotop- und Artenschutz und ähnliches. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Geldzuwendung i. H. v. bis zu 3.000,00 €, die zweckbestimmt verwendet werden müssen. Die Aufteilung auf mehrere Preisträger ist möglich. Der Umweltpreis der Verbandsgemeinde Herxheim wird in dreijährigem Turnus verliehen, erstmalig im Jahr 2017. Die Auslobung erfolgt im Monat September, die Preisverleihung selbst dann Mitte Dezember. Der Umweltpreis ist für jedermann offen. Er kann an Einzelpersonen (auch Kinder und Jugendliche), Personengruppen, Schulen und Kindertagesstätten, Unternehmen aus Landwirtschaft, Dienstleistung, Handwerk oder Industrie, Organisationen, Verbände und Vereine verliehen werden. Die Prämierung von Privatpersonen setzt allerdings einen Nutzen für die Allgemeinheit voraus. Kommunen oder deren politischen Vertreter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Firmen-, Vereins- oder Wohnsitz, Filialen und Geschäftsniederlassungen müssen in der Verbandsgemeinde Herxheim liegen. Die Umweltaktivitäten müssen nachweislich in der Verbandsgemeinde Herxheim erbracht und bereits verwirklicht worden sein. Die Entscheidung über die Preisträger trifft als Jury der Ausschuss für Planungen, Bauen, Umwelt und Verkehr der Verbandsgemeinde Herxheim und der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe. Über den Erfolg werden die Bewerber in schriftlicher Form informiert. Die näheren Bestimmungen und Voraussetzungen können der Homepage der Verbandsgemeinde entnommen werden. Die Anträge zur Teilnahme können von den Bewerbern selbst oder durch Dritte gestellt werden. Ich bin mir sicher, in unserer Verbandsgemeinde leben viele umweltbewusste Menschen, die Freude daran haben, etwas zu bewirken und für uns alle die Lebensqualität zu verbessern. Fühlen Sie sich ermutigt, mit Ihren Ideen und Projekten sofort zu beginnen, da diese zum Zeitpunkt der Auslobung abgeschlossen sein müssen. Ich freue mich schon jetzt auf die Einsendungen. Herzlichst, Ihre Hedi Braun, Bürgermeisterin Herxheim - 3 - Ausgabe 24/2016 Senioren Wegweiser Herxheim Die erste Auflage des Seniorenwegweisers der Verbandgemeinde Herxheim ist da! Liebe Seniorinnen und Senioren, die Verbandsgemeinde Herxheim hat einen Wegweiser eigens für Sie erstellt und freut sich Ihnen diese Broschüre als Orientierungshilfe an die Hand zu geben. S������� W�������� H������� Unser Wegweiser bietet Ihnen Anregungen und inspiriert zu neuen Zielen. Er beinhaltet ein breites Spektrum an nützlichen Informationen, z.B. rund um das Thema Gesundheit und Fitness oder aber Fragen zu Vorsorge, Betreuung und finanziellen Hilfen. Weiter beinhaltet er eine Übersicht mit den wichtigsten Rufnummern im Fall der Fälle. Der Wegweiser wurde bereits auf der Veranstaltung „Leben mit Demenz“ vorgestellt und liegt jetzt für Sie zur Abholung an der Infotheke, Rathaus Herxheim, bereit. Herzlichst, Ihre Hedi Braun, Bürgermeisterin Herxheim - 4 - Ausgabe 24/2016 *,+!0 %"&+ 0 %4&**"+ )FSBLK0Q>DB $),/&,20)* ?2EO (&+,-2)"11" 9 0 7,5 0>JPQ>D'RKF 2EO"FKI>PP 4>IACOBF?>A%BOUEBFJ "FKQOFQQ"ROL "OJeFDQ"ROL .LQGHUXQWHU-DKUHQGUIHQRKQH%HJOHLWXQJHLQHV(U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQELVXQG-XJHQGOLFKHXQWHUELV8KUDQGHU9HUDQVWDOWXQJWHLOQHKPHQ 'HU 9HUDQVWDOWHU EHKlOW VLFK GDV 5HFKW YRU 3HUVRQHQNRQWUROOHQ GXUFK]XIKUHQ XQG JJI 3HUVRQHQ YRQ GHU 9HUDQVWDOWXQJ DXV]XVFKOLHHQ Herxheim - 5 - Wichtige Telefonnummern Ausgabe 24/2016 Herxheim - 6 - Notfall- und Bereitschaftsdienst Ausgabe 24/2016 Herxheim - 7 - Amtlicher Teil Ausgabe 24/2016 Jugendlichen im Rathaus. Dabei erfuhren sie von ihm einige interessante historische und kulturelle Fakten über die Verbandsgemeinde Herxheim, bevor sich alle an Getränken und frischen Erdbeeren laben durften. Verbandsgemeinde Das Fundbüro teilt mit Gefunden: - eine zierliche, silberne Damenuhr (rundes Ziffernblatt), abzuholen im Kath. Pfarramt bei Elisabeth Eichenlaub - ein Fahrradschlüssel mit Bärenanhänger - eine Halterung für ein Navigationsgerät - Schlüsselbund mit Anhänger in Rohrbach Eigentümer der o. g. Gegenstände bzw. Finder wenden sich bitte an das Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer E.01-04, Tel.: 07276 501 101 Nachruf Tief bewegt nehmen wir Abschied von Herrn Claus Vonderlinn der am 31. Mai 2016 im Alter von 66 Jahren verstorben ist. Herr Vonderlinn war über 32 Jahre im Polizeidienst tätig; davon ab 1. März 1995 als Bezirksbeamter bei der Verbandsgemeinde Herxheim. Die Tätigkeit in unserer Kommune hat ihm viel Freude bereitet. Als „Freund und Helfer“ durfte Herr Vonderlinn 10 Jahre seine Tätigkeit in unserer Verbandsgemeinde ausüben, bis er 2005 aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst ausschied und den vorzeitigen Ruhestand antrat. Wir lernten Herrn Vonderlinn als freundlichen, hilfsbereiten, verlässlichen, ruhigen und doch humorvollen Menschen kennen. Bei der Bevölkerung wie auch den Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Herxheim war er sehr geschätzt. Sein Tod hat uns erschüttert. Die meisten deutschen Schüler besuchten mit ihren Partnern bei schönem Wetter das Herxheimer Schwimmbad, wobei die französischen Gäste jetzt wissen, was eine „Rutsche“ ist und die Deutschen das Wort „toboggan“ gelernt haben. Am eigenen Leib zu erfahren, wie schwierig es sein kann, im anderen Land die andere Sprache zu verstehen und zu sprechen, ist eine intensive und wichtige Erfahrung des Austauschs - so ist es auch nachvollziehbar, wenn die Verständigung hin und wieder auf Englisch erfolgte. Neben einem Tagesausflug nach Speyer hatten die Franzosen auch noch die Gelegenheit, mit ihren Partnern in den Unterricht zu gehen. In Frankreich werden die Schüler nach der Pause klassenweise von ihren Lehrern im Schulhof abgeholt, so staunten sie nicht schlecht, dass in Deutschland die Schüler im Klassenraum auf den Lehrer warten. So haben alle nach 4 Tagen im anderen Land viele neue Eindrücke gewonnen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten festgestellt und auch erlebt, dass „wir uns eigentlich gar nicht so sehr unterscheiden“ (Victor Poupon), bis auf die Sprache … und das Brot. Andreas Blum Container-Kunst: Vernissage Wir sind tief betroffen und werden Claus Vonderlinn in guter Erinnerung behalten. Unsere Gedanken sind bei ihm und seiner Familie. Für die Verbandsgemeinde Herxheim Georg Kern Erster Beigeordneter In Vertretung Ulrike Daum Personalratsvorsitzende Deutsches Holzofenbrot und französisches Baguette - ein Austausch Jeder in Deutschland kennt die französischen Weißbrotstangen oder „baguette“, doch in Frankreich weiß kaum jemand, was ein deutsches „Holzofenbrot“ ist. Die 14 französischen Austauschschüler des Collège St. Bénigne in Dijon können ihren Familien zu Hause nun berichten, wie in einem Holzofen gebacken wird. Bei ihrem Besuch in Herxheim vom 6. - 9. Juni 2016 war es ein Teil des Programms, die deutsche Brot- und Brötchenkultur kennenzulernen. Dabei hatte Bäcker Kerner die jungen Franzosen mit ihren deutschen Austauschpartnern der 6. Klasse des Pamina Schulzentrums Herxheim in den Garten eingeladen und demonstriert, wie der Holzofen bei über 300°C mit Teigröllchen bestückt wird und 15 Minuten später lecker duftende Käse-Laugenstangen herauskommen. Es war ein Genuss. Nach der Besichtigung des Herxheimer Ortskerns und einem Foto am Brotkorb des Brunnens, begrüßte der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Herr Christian Sommer die deutschen und französischen Das PAMINA-Schulzentrum präsentiert sich als Ort der kulturellen Vermittlung: als Institution des Unterrichtens, als Haus des Lernens sowieso und als Standort der mobilen Galerie aktuell mit der Möglichkeit, dass alle, die den öffentlichen Raum für die Begegnung mit Kunst nutzen wollen, dies auch auf einem Schulhof tun können. Gut drei Wochen lang verwehrten Hinweistafeln in den Fenstern der mobilen Galerie den Einblick in dessen Inneres - es wurde umgebaut. Am 6. Juni 2016 war die neue Ausstellung montiert und das wurde gefeiert. In seinem einführenden Grußwort erläuterte der federführende Schulleiter J. Müller den teils auswärtigen Gästen die Idee der mobilen Galerie und ihre Bedeutung für das PAMINA-Schulzentrum. Die Landrätin T. Riedmaier ging auf die gesellschaftliche Tragweite des Ausstellungsthemas „Migration“ ein - angesichts der Exponate stocke der Atem. In der Folge beschrieb sie die aktuelle Ausstellung Herxheim - 8 - als gelungenes Beispiel für die Arbeit engagierter Kunstpädagogen. Prof. Dr. D. Herles von der Universität Landau steuerte in seinem Vortrag „Die Kunst und ihre Orte“ einen ganz anderen Blickwinkel auf die Kunst im Container bei. Ausgehend von den Ready-mades eines M. Duchamp verband er die durch ihren Ausstellungsort (Museum oder Galerie) zur Kunst „geadelten“ Alltagsgegenstände mit der recht einzigartigen Idee, einen Alltagsgegenstand zum Ort der Kunstpräsentation, einen Seecontainer zur mobilen Galerie zu machen. Für die am Containerprojekt beteiligten Schüler(gruppen) und Lehrkräfte steuerte J. Kießling abschließend den künstlerischen Blick auf das Thema Migration bei. Hinweise auf die biographischen „Migrationshintergründe“ der meisten Anwesenden verknüpfte er mit vergleichbaren Lebensläufen bekannter Künstler. Mit Verweisen auf die Behandlung des Themas in der Kunst sowohl zurück liegender Epochen als auch der Gegenwart leitete er zur Beschreibung des Entstehungsprozesses der aktuellen Ausstellung in der mobilen Galerie über. Gerahmt wurden die einzelnen Beiträge von musikalischen Darbietungen, Rezitationen und einem an der Schule entstandenen Rap mit internationaler Beteiligung; die Bewirtung hatte der Förderverein übernommen. Die aktuelle Ausstellung der mobilen Galerie bleibt voraussichtlich bis Mitte Juli auf dem Schulhof am Südring für alle Interessierten zugänglich. Es wird empfohlen, die Hausmeister des Schulzentrums vorab um das Einschalten der (für eine Installation entscheidende) Beleuchtung des Containers zu bitten. (J. Kießling) Sich begegnen, austauschen, zusammen sein! Das „Begegnungs-Café“ von HerxheimBUNT wurde im Zuge der Gründung der Flüchtlingsinitiative im Frühjahr 2015 ins Leben gerufen und ist mittlerweile deren Herzstück. Jeden Mittwoch treffen sich von 15.00 bis 17.00 Uhr bis zu 80 Menschen Flüchtlinge und deren Paten - abwechselnd in den Räumen des Schönstatt-Zentrums und dem „Haus der Begegnung“ in Herxheim zu Kaffee und Kuchen, um miteinander ins Gespräch zu kommen, Informationen zu Sprachkursen, Workshops oder rechtlichen Änderungen auszutauschen und um den Flüchtlingen eine Anlaufstelle bei Problemen zu bieten. „Das Café ist sehr wichtig für die Flüchtlinge“, erklärt Esther Hilse, Sprecherin der Flüchtlingspaten. „Viele Flüchtlinge müssen motiviert werden, weil ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, sie nicht arbeiten dürfen und oftmals nicht wissen, wie es weitergehen soll.“ Eine Hauptaufgabe der Initiative HerxheimBUNT ist es Geflüchtete mit Bürgerinnen und Bürgern zusammenzubringen, Mut zuzusprechen und praktische Intergrationshilfe im Alltag zu leisten. Durch Begegung und persönliche Kontakte lassen sich Berührungsängste abbauen. So ist es ein großer Erfolg, dass Flüchtlingsfamilien das Café mittlerweile zusammen mit ihren Gastgeberfamilien besuchen, womit erkennbar wird, dass anfängliche Berührungsängste verschwunden und die Familien zusammengewachsen sind. So wohnt beispielsweise eine Flüchtlingsfamilie im Haus einer 84-jährigen Herxheimerin. Als die ältere Dame krank wurde, kam das Essen von der syrischen Familie, die bei ihr im Hause wohnt. Es wäre zu wünschen, dass noch mehr Bürger zu den BegegnungsCafés kommen, damit weiterhin Barrieren abgebaut werden können und ein Austausch zwischen den Einheimischen und neuen Bürgern stattfindet. Das Begegnungs-Café ist wie geschaffen für Kommunkikation. Unter den Flüchtlingen sind mittlerweile Einige, die gut Deutsch sprechen und gerne als Dolmetscher tätig würden. Landkreis Südliche Weinstraße Stadt Landau: Fahrplanbücher zum Sommerfahrplanwechsel neu aufgelegt Zur Einführung des Sommerfahrplans erscheint das neue Busfahrplanbuch für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau. Es ist unter anderem in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, in den Tourismusbüros, Verbandsgemeindeverwaltungen, im städtischen Rathaus und Bahnhof Landau, sowie bei den Busunternehmen direkt erhältlich. Die Fahrpläne sind ab Sonntag, 12. Juni 2016 gültig. Das neu aufgelegte 255-seitige Buch enthält alle innerstädtischen Buslinien sowie Linien, die aus dem Landkreis Südliche Weinstraße nach Landau führen sowie einige weitere Linien innerhalb des Landkreises. Auch die Ruftaxi-Verbindungen und die Ankunfts- und Abfahrtszugpläne des Bahnhofs Landau sind aufgeführt. Zum Fahrplanwechseln wird auf der Linie 555 zwischen Landau und Herxheim wieder der Sonn- und Feiertagsverkehr eingeführt. Damit ist am Samstag und am Sonntag im Zweistundentakt die Stadt Landau oder Herxheim in unter 30 Minuten bequem per Bus erreichbar. Ausgabe 24/2016 Auch einige Spätverkehrsfahrten wurden aufgenommen. Freitagabends startet um 22.00 Uhr die Fahrt in Herxheim über Offenbach nach Landau und von dort wieder um 23.00 Uhr zurück. Samstags starten die zwei Fahrten um 20.00 und 22.00 Uhr in Herxheim. Rückfahrt aus Landau um 20.30 Uhr und 23.00 Uhr. Die Liniennetzpläne des Landkreises und der Stadt Landau sind farblich angedruckt. Weitere interessante Liniennetzpläne und Bussteigpläne unserer Region sind in dem Buch als Internetlink mit QR Code abrufbar. Das gesamte Fahrplanbuch steht auch wieder zum Download als PDF-Datei auf der Homepage des Landkreises bereit. Aktuelle Änderungen und Fahrplanauskünfte sind auf den Seiten der Verkehrsverbünde http://fahrplanauskunft.vrn.de und https://www. kvv.de/fahrplanauskunft.html einsehbar. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät am 13.07.; 10.08.; 14.09.; 12.10.; 09.11. und 14.12.2016 in der Verbandsgemeinde Herxheim von 09.00 bis 12.00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt. Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu ist der Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei der Verbandsgemeinde Frau Veth, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501121, oder bei Frau Tornatore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden. Ortsgemeinde Herxheim Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Altenzentrum St. Josef der Ortsgemeinde Herxheim zum 31.12.2015 Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde vom Wirtschaftsprüfer, Dipl. Betriebswirt (FH) Gerhard Kuntz, Landau i.d.Pf., geprüft und bestätigt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) wird bekanntgemacht, dass der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 02.06.2016 den Jahresabschluss 2015 des Altenzentrums St. Josef -eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Ortsgemeinde Herxheim - festgestellt hat. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 136.770,96 € ab. Der festgestellte Jahresverlust wird gemäß dem Beschluss des Ortsgemeinderates Herxheim durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage für das Altenzentrum St. Josef verrechnet. Es verbleibt ein Verlustvortrag in Höhe von 849,78 €. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegen in der Zeit vom 20.06.2016 bis 01.07.2016 im Altenzentrum St. Josef, Richard-FlickStraße 2, Zimmer: Einrichtungsleitung, 76863 Herxheim während der Dienstzeiten öffentlich aus. Herxheim, 07.06.2016 In Vertretung: Bayer, Erster Beigeordneter 350 Jahre Brotweihe Film- und Fotomaterial gesucht! Die „Projektgruppe Brotweihe“ trifft sich regelmäßig, um das große Jubiläum mit Festwochenende vom 1. - 3. Oktober 2016 vorzubereiten. Die Projektleiter Ben Hergl und Thomas Kölsch haben sechs Szenen geschrieben, die sich mit dem Geschehen rund um die Brotweihe befassen, und die Probenarbeiten haben bereits begonnen. Die Theater-Aufführungen sollen außerdem auch durch einen Film bereichert werden. Hierzu benötigen wir noch Foto- und Filmmaterial, Videoaufnahmen o. ä. Wer kann uns helfen? Meldet Euch im Kath. Pfarramt (Tel.: 07276/987100, E-Mail pfarramt.herxheim@ bistum-speyer) oder im Kulturreferat der Verbandsgemeindeverwaltung (Tel.: 07276/501-139, [email protected]). Herxheim - 9 - Ausgabe 24/2016 Bürgerforum Zentrumsmanagement der Ortsgemeinde Herxheim Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in den letzten Wochen und Monaten fanden verschiedene Sitzungen der Arbeitsgruppen Baukultur, Vernetzung und Einzelhandel statt. In der Sitzung der Zukunftswerkstatt am 30.05.2016 wurden drei Zentrumskonzepte in ihren Grundzügen vorgestellt, ebenso Eckpunkte eines Marketingkonzepts. Im Rahmen eines Bürgerforums am Montag, dem 27. Juni 2016 um 19.00 Uhr in der Festhalle Herxheim sollen die Bürgerinnen und Bürger über die derzeitigen Konzeptentwürfe informiert werden. Es besteht die Möglichkeit, Anregungen und Ideen mit einzubringen. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten der Beteiligung, Mitmachformate und konkrete Standortmarketingmaßnahmen diskutiert werden. Ich würde mich sehr über eine zahlreich und aktiv Beteiligung freuen. Informationen zum Zentrumsmanagement und den bisherigen Sitzungen finden Sie im Internet unter http://www.herxheim.de/zentrumssmanagement/ Ihr Franz-Ludwig Trauth, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Herxheimweyher Dorfmoderation Herxheimweyher Liebe Kinder und Jugendliche in Herxheimweyher, bei uns gibt es eine so genannte Dorfmoderation. Dabei sollen sich alle Einwohner aus unserem Ort, von jung bis alt, mit ihren Ideen und Vorstellungen in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen einbringen. Es geht um die Frage, wie sich unser Ort in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann und was die Bürger selbst dazu beitragen können. Dazu haben sich bereits die Erwachsenen Gedanken gemacht. Damit euer Dorf aber auch kinderfreundlich ist, wäre es ganz toll und wichtig, wenn auch ihr, als Kinder und Bürger im Dorf, eure Meinung sagen würdet. Auch deine Meinung ist gefragt! Ihr habt die Chance, euch zu äußern und etwas zu verändern. Wir möchten mit euch zu folgenden Fragen ins Gespräch kommen: Ist unser Dorf kinderfreundlich? Was kann man in Herxheimweyher für Kinder verbessern? Was würdet ihr euch wünschen? Welche Projekte können wir gemeinsam umsetzen? Das KOBRA-Beratungszentrum wurde von der Gemeinde Herxheimweyher beauftragt, die Dorfmoderation durchzuführen. Wir wollen von euch wissen, wo man am besten spielen kann, was geändert werden muss und wo es vielleicht auch Probleme gibt. Zeigt uns doch, wo ihr am liebsten mit dem Fahrrad hinfahrt, spielen oder rodeln geht. Aber auch, wo es beispielsweise schwer ist, eine Straße zu überqueren. Wir treffen uns dazu am Donnerstag, 16 Juni 2016 von 16.00 - 18.00 Uhr, Treffpunkt am Dorfgemeinschaftshaus Wir freuen uns, wenn wir mit euch ins Gespräch kommen können. EuerEuer Bernhard Gadinger Tobias Baumgärtner Ortsbürgermeister % % # " $ ' ! Herxheim - 10 - Öffentliche Bekanntmachung Gremium: Ortsgemeinderat Herxheimweyher Termin: Mittwoch, 22.06.2016, 18.30 Uhr Status: 7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Ort: Herxheimweyher, Hauptstraße 36 Raum: Rathaus Herxheimweyher, Sitzungszimmer Tagesordnung A) Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Teilregionalplan „Windenergie“ 3. Aufgabenübertragung Breitbandversorgung 4. Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten 2016/17 5. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungs beträgen nach §§ 135a-135c BauGB 6.Auftragsvergaben 7. Unterrichtung über die Einwohnerversammlung 8. Sachstandsbericht über die Nutzung und Kostenentwicklung des Dorfgemeinschaftshauses 9. Mitteilungen und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil 1.Auftragsvergaben 2. Bauanträge und Bauvoranfragen 3.Grundstücksangelegenheiten 4. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. Bernhard Gadinger, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Insheim Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Insheim Inhaltsverzeichnis 1. §1 §2 §3 2. §4 §5 §6 3. §7 §8 §9 § 10 § 11 4. § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 5. § 18 § 19 6. § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 7. § 26 § 27 § 28 § 29 8. § 30 9. § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Friedhofszweck Nutzungsbeschränkung, Schließung und Aufhebung Ordnungsvorschriften Öffnungszeiten Verhalten auf dem Friedhof Ausführen gewerblicher Arbeiten Allgemeine Bestattungsvorschriften Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit Särge Grabherstellung Ruhezeit Umbettungen Grabstätten Allgemeines, Arten der Grabstätten Reihengrabstätten Gemischte Grabstätten Wahlgrabstätten Urnengrabstätten Ehrengrabstätten Gestaltung der Grabstätten Wahlmöglichkeit Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Grabmale Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften Errichten und Ändern von Grabmalen Standsicherheit der Grabmale Verkehrssicherungspflicht für Grabmale Entfernen von Grabmalen Herrichten und Pflege von Grabstätten Herrichten und Instandhalten von Grabstätten Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Vernachlässigte Grabstätten Leichenhalle Benutzen der Leichenhalle Schlussvorschriften Alte Rechte Haftung Ordnungswidrigkeiten Gebühren Inkrafttreten Ausgabe 24/2016 Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Insheim vom 10.06.2016 Der Ortsgemeinderat Insheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Insheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Insheim. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Insheim waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. §3 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise in ihrer Nutzung beschränkt (Benutzungsbeschränkung), ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl. § 7 BestG-. (2) Die Nutzungsbeschränkung hat zur Folge, dass keine oder nur in eingeschränktem Umfang neue Nutzungsrechte vergeben werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt (3) eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (4) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde Insheim in andere Grabstätten umgebettet. (5) Nutzungsbeschränkung, Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahloder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem im Falle der Schließung oder Aufhebung einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über die Meldebehörde zu ermitteln ist. (6) Umbettungstermine werden 1 Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (7) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde Insheim auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltungsind zu befolgen. (2) Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Herxheim - 11 - Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben, i) gewerbemäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugesti8mmt. Fas das Verwaltungsverfahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 6) Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009 (GVBl S. 355) abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (5) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7 Uhr begonnen werden; die Arbeiten sind bis spätestens um 19 Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen um 13 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. §§ 4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 Buchst. c) bleiben unberührt. (6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Die Reinigung von Werkzeugen und Geräten an oder in den Wasserentnahmestellen ist nicht gestattet. Papierkörbe und Unratkästen dürfen zur Ablagerung von Erdaushub oder Grabzubehör nicht benutzt werden. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 16 Abs. 5. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte oder in einer Urnenstele beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. Ausgabe 24/2016 §8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,10 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. §9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 15 Abs. 3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. Bei Baumgrabstätten (§ 16 Abs. 4) beträgt die Tiefe bis zum Boden der unteren Urne 1,20 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente, Grabzubehör oder Grabbepflanzung durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Ortsgemeinde Insheim im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde Insheim nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde Insheim ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) gemischte Grabstätten, d) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, e) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Herxheim - 12 - § 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des § 14 - nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 2 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. § 14 Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach §13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates Insheim in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach § 16 Abs. 3. (3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10. § 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Die Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich. (2) Es wird eine Urkunde, die das Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. § 16 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten b) in Urnenwahlgrabstätten Ausgabe 24/2016 c) in Urnenstelen d) in Baumgrabstätten (als Reihen- oder Wahlgrabstätten) e) in Rasengrabstätten (als Reihen- oder Wahlgrabstätten) f) in Reihengrabstätten g) in Wahlgrabstätten bis zu 3 Aschen in einstelligen und bis zu 6 Aschen in zweistelligen. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen 4 Urnen beigesetzt werden. (4) Urnenstelen sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Pro Kammer dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Es sind nur die von dem Friedhofsträger beschafften Verschlussplatten zugelassen. Die Verschlussplatten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. Das Abnehmen und Anbringen der Verschlussplatten erfolgt durch den Friedhofsträger. Die Verschlussplatten bestehen aus siebbedrucktem EinscheibenSicherheitsglas. Bei der Beschriftung dieses teilvorgespannten Sicherheitsglases ESG) ist dringend zu beachten, dass keine plastische Beschriftung möglich und nötig ist. Die Sandstrahl-Beschriftung soll mit einem Strahldruck von maximal 4 Bar erfolgen. Das Strahlgut Korund darf nicht gröber als F 150 sein, da der Materialabtrag sonst nicht flächig genug ist und somit stellenweise zu sehr in die Tiefe gehen kann, wodurch die Glastafel zerspringen kann. Für die Beschriftung soll lediglich die rückseitige Farbschicht abgetragen werden, da das darunter liegende Glas sofort milchig wird und der erforderliche Kontrast für die Lesbarkeit der Buchstaben oder Ornamente hergestellt ist. Die Buchstaben oder Ornamente können anschließend auch sehr einfach und wirkungsvoll farblich hinterlegt werden. Bei falscher oder fehlerhafter Beschriftung (z.B. oben/unten verwechselt, fehlerhafte Beschriftung), die eine weitere Verwendung der Verschlussplatte unmöglich macht, haftet der Betrieb, welcher die Beschriftung vorgenommen hat. Die Verschlussplatten werden nach ‚Ablauf der Ruhezeit/der Nutzungszeit durch den Friedhofsträger entfernt und gehen in das Eigentum des Inhabers der Grabzuweisung/des Nutzungsberechtigten über und sind von diesem innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhefrist/der Nutzungszeit abzuholen. Das Anbringen von Gegenständen an/auf der Verschlussplatten oder an den Stelenkörpern, wie z.B. Bilder, Verzierungen, Halterungen, Blumenväschen, Kerzen, Leuchten, Vasen, Spielzeug, Holzteilen oder Kunstblumen ist unzulässig; ebenso das Anbringen oder Abstellen von Gegenständen auf den oberen Abdeckplatte der Stelen. Unzulässig angebrachte oder abgestellte Gegenstände werden vom Friedhofsträger sofort entfernt und auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert. Sie können dort wieder mitgenommen werden. Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich des Mosaik-Kopfsteinpflasters vor der betreffenden Urnenstele oder auf dem Baumrost nur abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. (5) Baumgrabstätten sind Aschenstätten an ausgewählten Bäumen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). Bei Wahlgrabstätten ist die Reservierung eines angrenzenden Platzes für eine weitere Beisetzung möglich. Für Baumbestattungen dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. Pro Grabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Granitsteinplatte mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung/der Nutzungsberechtigte kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung vornehmen lassen. Die Pflege der Baumgrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Herxheim - 13 - Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich des Streifens vor den Namensplatten nur abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. (6) Urnenrasengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). Für Urnenrasengrabstätten dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. In Wahlgrabstätten dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Granitsteinplatte mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung/ Nutzungsberechtigte kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung vornehmen lassen. Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur auf der Umrandung des Rasengrabfeldes abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rück-frage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. (7) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (8) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. § 17 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten § 18 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§§ 19, 20 und28) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§§ 21 und 27) eingerichtet. (2) Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. § 19 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Ausgabe 24/2016 6. Grabmale § 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. § 21 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in folgender Gestaltung und Bearbeitung nicht zulässig: a) Grabmale aus schwarzem Kunststein oder aus Gips, b) Grabmale mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck, c) Grabmale mit Farbanstrich auf Stein, d) Grabmale in Verbindung mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoff. (2) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,14 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,40 m, Länge bis 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m. b) Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,16 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,50 m, Länge bis 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m. c) Wahlgrabstätten: 1. 1. Stehende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,70 m bis 1,20 m, Breite bis 1,00 m, Mindeststärke 0,18m; b) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Breite bis 2,00 m, Mindeststärke 0,18 m. 2. Liegende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: Breite bis 0,50 m, Länge 0,70 m bis 0,90 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m; b) bei mehrstelligen Wahlgräbern: Breite bis 0,75 m, Länge 0,80 bis 1,20 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m. (3) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) Urnenreihengrabstätten: 1. Stehende Grabmale: Grundriss 0,35 x 0,35 m, Höhe 0,70 bis 0,90 m. 2. Liegende Grabmale: Größe 0,40 x 0,40 m, Höhe der Hinterkante 0,15 m b) Urnenwahlgrabstätten: 1. Stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grundriss 0,40 x 0,40 m, Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m. 2. Liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss bis 0,40 x 0,40 m, Höchstmaß 0,70 x 0,70 m, Höhe der Hinterkante 0,16 m. (4) Grabeinfassungen sind bis zu einer Höhe von 0,20 m zulässig. Die Grabgröße beträgt bei Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,20 m Länge und 0,60 m Breite, bei einstelligen Grabstätten für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 2,00 m Länge und 1,00 m Breite, bei zweistelligen Grabstätten 2,00m Länge x 2,00 m Breite, bei Urnengrabstätten 1,00 m Länge und 1,00 m Breite. (5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 19 für vertretbar hält. § 22 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass die Bestimmungen der Friedhofsatzung und die Vorgaben der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal), Ausgabe September 2009 eingehalten werden. (2) Der Anzeige sind beizufügen eine zeichnerische Darstellung des Grabmalentwurfes sowie folgende sicherheitsrelevanten Materialkennwerte und Abmessungen: - Material, Höhe, Breite und Dicke des Grabdenkmales; - Material, Höhe, Breite und Dicke des Sockels; - Dübeldurchmesser, Dübelmaterial, Gesamtlänge und Einbindungstiefe der Verankerung; - Material, Länge, Breite und Dicke der Abdeckplatte; - Länge, Höhe und Dicke der Einfassung; - Gründungsart mit Angabe der Materialien und der wesentlichen Abmessungen. Herxheim - 14 - (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach der Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser –Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofsatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf eines Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofsatzung bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. (5) Die Friedhofsverwaltung kann die Beseitigung nicht genehmigter Grabmale, Einfassungen und sonstiger baulichen Anlagen anordnen. Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Anordnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Beseitigung und Entsorgung auf Kosten des Nutzungsberechtigten vornehmen zu lassen. § 23 Standsicherheit der Grabmale (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der deutschen Natursteinakademie (TA Grabmal) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat der Steinmetz oder sonstige Dienstleister eine Abnahmeprüfung nach Ziffer 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren und der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. § 24 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal - im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde Insheim ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 25 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über die Meldebehörde nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Wird in diesem Falle der Aufforderung keine Folge geleistet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen. (4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten ohne entsprechende Aufforderung treffen. § 25 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit werden die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen durch die Friedhofsverwaltung abgebaut und entsorgt. Die Gebühr für diese Leistungen wird nach Aufstellung des Grabmals oder der sonstigen baulichen Anlage erhoben. Der Verfügungsberechtigte bzw. der Nutzungsberechtigte kann nach Anzeige bei der Friedhofsverwaltung innerhalb eines Monats nach der Anzeige den Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der sonstigen baulichen Anlagen selbst vornehmen oder vornehmen lassen. Die Erstattung der nach Absatz 2 Satz 2 entrichteten Gebühr erfolgt, nachdem die Grabanlage vollständig und ordnungsgemäß abgebaut und von dem Friedhofsgelände entfernt wurde und dies schriftlich bestätigt wurde. (3) Auf Grabstätten, für welche noch keine Abräumungsgebühr entrichtet wurde, sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Ausgabe 24/2016 Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal - und die sonstigen baulichen Anlagen - nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Insheim über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 26 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sowie bei Urnenstelen der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Dienstleistungserbringer beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an den Pflanzen verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. § 27 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Die Grabstätten sollen bepflanzt werden, soweit keine Grababdeckungen/Grab-platten angebracht wurden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. § 28 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 27 Satz 2 und 3 ist zu beachten. § 29 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte. (2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann der Friedhofsträger die Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Verpflichteten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechtes ist der jeweilige Verpflichtete noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Verpflichtete aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verpflichtete ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Satzes 1 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 3Satz 4 und 5 hinzuweisen. (3) Für Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den Grabschmuck entfernen lassen. Der Friedhofsträger ist zur Aufbewahrung des abgeräumten Grabschmuckes nicht verpflichtet. Herxheim - 15 - 8. Leichenhalle § 30 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften § 31 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf Nutzungszeiten nach § 15 Abs. 1 oder § 16 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 32 Haftung Die Ortsgemeinde Insheim haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Ortsgemeinde Insheim nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. § 33 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 den Friedhof außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betritt, 2. entgegen § 4 Abs. 2 den Friedhof oder einzelne Friedhofsteile trotz Untersagung durch die Friedhofsverwaltung betritt, 3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 die Anordnungen des Friedhofspersonals oder der Friedhofsverwaltung nicht befolgt, 5. entgegen § 5 Abs. 3 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle, Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichten Fahrzeugen von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeugen der Friedhofsverwaltung befährt, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet, c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten ausführt, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten oder ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert, e) Druckschriften verteilt, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten verunreinigt oder beschädigt, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablädt, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitbringt, i) spielt, lärmt oder Musikwiedergabegeräte betreibt, 6. entgegen § 6 a) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1), b) als Dienstleistungserbringer außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten Arbeiten durchführt (§ 6 Abs. 5), c) als Dienstleistungserbringer Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert (§ 6 Abs. 6). 7. entgegen § 11 Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt, 8. entgegen § 21 Abs. 2 und 3 die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält, 9. entgegen § 22 Abs. 1 Grabmale ohne Genehmigung errichtet oder verändert und/oder entgegen § 22 Abs. 3 nach Errichtung der grabbaulichen Anlage der Friedhofsverwaltung keine Abnahmebescheinigung zukommen lässt, 10.entgegen § 23 Abs. 1 Grabmale nicht fachgerecht fundamentiert und befestigt und/oder entgegen § 23 Abs. 4 keine Abnahmeprüfung vornimmt und der Friedhofsverwaltung anzeigt, Ausgabe 24/2016 11.entgegen § 24 Abs. 1 Grabmale und sonstige bauliche Anlagen nicht in verkehrssicherem Zustand hält, 12.entgegen § 25 Abs. 1 Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt, 13.entgegen § 26 Grabstätten nicht herrichtet oder instand hält und/ oder entgegen § 27 Satz 2 und 3 oder § 28 bepflanzt, 14.entgegen § 29 Grabstätten vernachlässigt, 15. die Leichenhalle entgegen § 30 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 34 Gebühren (3) Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Insheim verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 35 Inkrafttreten (4) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 24.08.2010 in ihrer heute gültigen Fassung und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Insheim, den 10.06.2016 gez. Baumstark, Ortsbürgermeister Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S.3075) auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. Ortsgemeinde Rohrbach Öffentliche Bekanntmachung Gremium: Bauausschuss (Dorfentwicklung und Dorferneuerung) der Ortsgemeinde Rohrbach Montag, 20.06.2016, 19.30 Uhr 12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Rohrbach, Schulstraße 6 Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach, Ratssaal Termin: Status: Ort: Raum: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil 1.Auftragsvergaben; Prot. Kindergarten „Samenkorn“, Anschaffung eines Sonnensegels B) Nichtöffentlicher Teil 1. Festlegung der Dorferneuerungsmaßnahmen für das Programmjahr 2017 2. Unterrichtung über die Eilentscheidung „Erforderliche Kampf mittelerkundung beim Ausbau des Dorfplatzes Rohrbach“ 3.Auftragsvergaben Grabplatten für neue Grabarten auf dem Friedhof Rohrbach 4. Bauanträge und Bauvoranfragen 5. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. Peter Feser, Ortsbürgermeister Ende des amtlichen Teils Herxheim i - 16 - Andere Behörden und Stellen Ausgabe 24/2016 Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 23.06.2016 Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen zu besetzen als - Bekanntmachung vom 07.06.2016 Am Donnerstag, dem 23.06.2016 ab 09.00 Uhr findet in Zimmer 169 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn KVD Joachim George eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt. Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 7 Punkte. Beamtin/Beamter in Besoldungsgruppe A 9/A 10 bzw. Tarifbeschäftigte/r nach Entgeltgruppe 9 TVöD Öffentliche Bekanntmachung Stellenausschreibungen Kreisverwaltung SÜW Bewerbungsschluss ist der 4. Juli 2016. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.suedliche-weinstrasse.de unter der Rubrik Aktuelles / Stellenangebote. Bekanntgabe der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) Die SGD Süd gibt aufgrund des § 17 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz vom 6. Oktober 2015 (GVBl. S. 283) bekannt: Der Bewirtschaftungsplanentwurf für das Fauna-Flora-Habitat(FFH)Gebiet „Erlenbach und Klingbach“ liegt vor. Der Planentwurf mit Hinweisen dazu kann in der Zeit vom 27. Juni 2016 bis einschließlich 27. Juli 2016 eingesehen werden: Im Internet unter www.naturschutz.rlp.de - unter: Fachinformationen Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung Offenlage Planentwürfe. Dort finden Sie auch Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ und weitere Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und Natura 2000. Bei der - Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, während folgender Dienstzeiten: montags bis freitags von 08.30 - 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.30 - 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 - 18.00 Uhr, - Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Untere Naturschutzbehörde, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, während folgender Dienstzeiten: montags bis donnerstags von 08.30 - 12.30 Uhr und freitags von 08.30 - 13.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 18.00 Uhr, - SGD Süd, Obere Naturschutzbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während folgender Dienstzeiten: montags bis freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 - 15.30 Uhr. Fachliche Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum vorliegenden Planentwurf können bei den angegebenen Naturschutzbehörden während des Einsichtnahmezeitraums schriftlich vorgebracht oder auch noch bis zwei Wochen danach an die oben stehenden Adressaten gesendet werden. Nach Abschluss der Phase der öffentlichen Beteiligung und nach Prüfung und Einarbeitung eventueller Anregungen und Hinweise kann der endgültige Plan anschließend dauerhaft im Internet unter www.naturschutz.rlp.de Fachinformationen Bewirtschaftungsplanung Bewirtschaftungspläne eingesehen werden. Neustadt an der Weinstraße, 8. Juni 2016 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Naturschutzbehörde Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße Im Auftrag Friedrich-Wilhelm Duffert Beratungsstelle Neue Chancen - AWA Donnerstag, 23.06.2016 Kostenfreier Workshop Bewerbungstraining: Erfolgreich im Vorstellungsgespräch 09.30 - 11.30 Uhr Die Beratungsstelle Neue Chancen - AWA (Arbeitsmarkt - Begleitung beim beruflichen Einstieg; Wiedereinstieg - Informationen zum regionalen und aktuellen Arbeits- und Ausbildungsmarkt; Ausbildung Unterstützung bei der Suche von Ausbildungsstellen) bietet nun auch kostenloses Bewerbungstraining im Zentrum von Germersheim an. Wie kann ich mich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten? Was erwartet mich dort? Im Workshop werden diese Fragen beantwortet und mit praktischen Übungen ergänzt. Ort: ProfeS GmbH, Rudolf-von-Habsburg-Str. 2, 76726 Germersheim Um Anmeldung wird gebeten unter 06341 14 14 433 oder [email protected]. Erfahren Sie mehr über die ProfeS GmbH und die Beratungsstelle unter: www.profes-gmbh.de über die Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 14.07.2016 - Bekanntmachung vom 09.06.2016 Am Donnerstag, dem 14.07.2016 ab 08.30 Uhr findet in Zimmer 169 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Reg. Dir. Manfred Lutz eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt. Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 19 Punkte; überwiegend geht es diesmal um Baurecht und Straßenverkehrsgesetz. Projekt Jugend-Scout Förderung bewilligt Das Projekt „Jugendscout des Landkreises Südliche Weinstraße“ wird weiterhin mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie gefördert. Dies teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Kreisverwaltung in einem Schreiben mit. Insgesamt stehen Gelder in Höhe von rund 32.444 Euro zur Verfügung. Rund 23.174 Euro stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, circa 9.270 Euro kommen aus Haushaltsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz. Der Jugend-Scout bietet arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren eine Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Ausbildungsbeziehungsweise Arbeitsplatzsuche an. Er motiviert zum Schulbesuch und zum Schulabschluss und hilft bei der Suche nach geeigneten Fördermaßnahmen sowie beim Zugang und der Wahrnehmung von Aktivierungs-, Beschäftigungsund Qualifizierungsmaßnahmen. „Die Arbeit des Jugend-Scouts ist insbesondere bei dem schwierigen Übergang von Schule zum Beruf für junge Menschen sehr wichtig, sie hilft, Chancen auf dem Arbeitsmarkt für junge Menschen zu verbessern“, erklärt Landrätin Theresia Riedmaier. „Mit dieser Förderung bleibt die Stelle erhalten“, dankte die Landrätin dem Land für die Unterstützung. Auch der zuständige Dezernent und Erste Kreisbeigeordnete, Marcus Ehrgott, begrüßt die Zusage seitens des Landesamtes: „Wer nicht nach der Schule zügig den Einstieg ins Arbeitsleben schafft, hat es trotz aller Qualifizierungsangebote in der Regel erheblich schwerer im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“. Daher sei die Unterstützung des Jugendscouts entsprechend wertvoll, um hier zum richtigen Zeitpunkt eine wichtige Orientierungshilfe zu geben. Der Jugend-Scout, Kevin Konz, ist in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter der Telefonnummer 06341/940 483 oder unter kevin. [email protected] zu erreichen. Seminar zur Gärkontrolle Der Verein der Absolventen Weinbau Neustadt veranstaltet folgendes Seminar: Donnerstag, 7. Juli 2016, 14.00 bis 17.00 Uhr Seminar zur Gärkontrolle mit dem Biegeschwinger DMA35 Tag&Log Inhalt: Das Seminar wendet sich an alle die die Gärkontrolle pfiffig beschleunigen wollen und mehr als 20 Gärungen pro Jahr kontrollieren. Die traditionelle Gärkontrolle wird von vielen Praktikern als sehr zeitintensiv empfunden. Das System DMA 35 Tag&Log der Firma Anton Paar, benötigt für eine Probe nur eine Minuten. Das Seminar beinhaltet eine kurze theoretische Einführung, zur Gärkontrolle und zur Berechnung des Restzuckergehaltes während der Gärung. Es folgen praktische Übungen zum Umgang mit dem Biegeschwinger und zur Programmierung von RFID-Tags. Es werden Messungen durchgeführt und aus den gewonnenen Daten nach der Übertragung auf den PC eine Gärkurve erstellt. Die Seminarteilnehmer sollten soweit vorhanden einen Biegeschwinger DMA35 Tag&Log und/ oder einen eigenen Laptop mitbringen. Dieser sollte Microsoft Office Excel (mindestens 2007) installiert haben, so kann mit der DLR Rheinpfalz Datei zur Gärkontrolle auf dem eigenen Laptop gearbeitet werden. Seminargebühr: 30,— Euro Anmeldeschluss: 29.06.2016 Herxheim - 17 - Veranstaltungsort ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr. Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel.: 06321/671-438 (Frau Jendrzejowski), per Fax 06321/671-375 (z.H. Frau Jendrzejowski), email: [email protected] oder per Post an die o. g. Adresse. „Zukunftsunternehmen“ im Landkreis SÜW gesucht Auch in diesem Jahr zeichnet die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e.V. ein gutes Beispiel für soziale Verantwortung im Unternehmen besonders aus. In Kooperation mit der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vergibt sie zum zweiten Mal den Preis Zukunftsunternehmen. Mit ihm sollen vorbildliche und innovative Aktivitäten ausgezeichnet werden, die soziale Nachhaltigkeit in unternehmerischem Handeln konkret erfahrbar werden lassen. Dies bezieht sich darauf, wie Zusammenarbeit und Mitwirkung im Unternehmen gelebt und Mitarbeiter in Nachhaltigkeitsprozesse im Unternehmen einbezogen werden. Landrätin Theresia Riedmaier ermutigt Unternehmen im Landkreis Südliche Weinstraße zur Teilnahme. Bewerben können sich Unternehmen jeglicher Größe und Branche mit Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz, die in Bezug auf eine der genannten Kategorien bemerkenswerte Strategien oder Projekte entwickelt haben, die im Sinne von good practice Anregung für andere Unternehmen sein können. Die Bewerbung erfolgt über einen Bewerbungsbogen, der auf www.zirp.de zum Download bereitsteht. Dieser kann mit aussagekräftigen Anlagen ergänzt werden. Die Entscheidung über den Preisträger trifft eine Jury aus Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft aus dem Kreis der ZIRP-Mitglieder und weiterer Unternehmen. Alle Bewerber erhalten außerdem die Möglichkeit, ihr Unternehmen und seine Aktivitäten im Bereich soziale Nachhaltigkeit in der Broschüre Zukunft Unternehmen: soziale Nachhaltigkeit in Rheinland-Pfalz zu präsentieren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer, stellvertretende Vorsitzende der ZIRP, wird das Unternehmen würdigen und den Preis im Rahmen des zweiten Nachhaltigkeitskongresses der ZIRP am 13. September 2016 überreichen. Bewerbungsschluss ist Freitag, 26. August 2016. Bewerbungen sind zu richten an die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e.V., Auf der Bastei 3, 55131 Mainz oder an [email protected]. Für Fragen steht Projektleiter Timo Philippi sehr gerne zur Verfügung unter Telefon 06131 16-5684 oder E-Mail [email protected] E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Energieberatung der EnergieAgentur SP-NW/Südpfalz im Kreishaus SÜW Die EnergieAgentur Speyer-Neustadt/Südpfalz führt am Donnerstag, dem 16. Juni 2016 zwischen 16.00 und 18.00 Uhr im Kreishaus Südliche Weinstraße wieder Energieberatungen durch. Diese finden im Raum 266 im Kreishaus Südliche Weinstraße, Landau, An der Kreuzmühle 2, statt. Die Beratungswünsche müssen per Email unter [email protected] oder telefonisch unter der Tel.-Nr.: 07272/7 40 31 95 angemeldet werden. Die Energieexpertin und Architektin Frau Andrea Klein nimmt sich viermal eine halbe Stunde Zeit für Beratungswillige. Die Beratungen sind kostenlos. Die Beratungswilligen werden gebeten, zum Beratungstermin folgende Unterlagen mitzubringen: Pläne, Wohn- und cbm-Berechnungen und des Gebäudes sowie Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre. Je aussagekräftiger die Unterlagen sind, desto konkreter kann das Beratungsgespräch geführt werden, welche Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten es an Ihrem Anwesen gibt. Dafür können auch entsprechende Fotos hilfreich sein. Schülerwettbewerb des Bezirksverbandes Pfalz - Aufruf zur Teilnahme Der Bezirksverband Pfalz veranstaltet einen spannenden Schülerwettbewerb für pfälzische Schülerinnen und Schüler zum Thema „Die Pfalz und ihr Parlament“. Landrätin Theresia Riedmaier sowie Kreisbeigeordneter und Schuldezernent Bernd E. Lauerbach rufen die Schulen im Landkreis zur zahlreichen Teilnahme auf. „Wir wünschen uns eine starke Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen aus unserem Landkreis Südliche Weinstraße, deshalb werben wir für eine Beteiligung unserer Schulen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb kann als Impuls und Bereicherung im Unterrichtsgeschehen gesehen werden“, so Riedmaier und Lauerbach in ihrem persönlichen Anschreiben. Der Bezirksverband Pfalz nimmt das 200-jährige Jubiläum des „Parlaments für die Pfalz“ zum Anlass diesen großen Schülerwettbewerb zu veranstalten. Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen und Schularten, von der ersten bis zur dreizehnten Jahrgangsstufe, können sich am Wettbewerb beteiligen. Den einzureichenden Werken sind keine inhaltlichen oder kreativen Grenzen gesetzt. Alle Ideen oder Ausdrucksmöglichkeiten sind erlaubt. Eingereicht werden können etwa historische Abhandlungen, Ausgabe 24/2016 Theater- oder Musikstücke, Poetry Slams, APPs, Karikaturen, Zeichnungen, Fotos, Mangas, Tanz und vieles mehr. Wichtig ist lediglich der Bezug zum Bezirksverband Pfalz und seinem höchsten Gremium, dem Bezirkstag Pfalz. Die Ergebnisse können sich beispielsweise mit der Geschichte, Gegenwart und/oder mit der Zukunft des Bezirksverbandes Pfalz beziehungsweise des Bezirkstags Pfalz auseinandersetzen. Es können sowohl die historischen und demokratischen Wurzeln des Bezirksverbands beziehungsweise des Bezirkstags beleuchtet, als auch fantasievolle Ausblicke in die Zukunft dieses Gremiums ausgestaltet werden. Denkbar wäre zum Beispiel eine kreative Zeitreise, die die wichtigsten historischen Ereignisse des Bezirksverbands und Bezirkstags Pfalz beinhaltet. Die Schüler könnten auch einen Bezirkstag der Zukunft entwickeln und so ihre persönlichen Vorstellungen von Demokratie und politischer Mitwirkung einfließen lassen. Die Ergebnisse des Schülerwettbewerbs werden einer hochrangig besetzten Jury, die sich unter anderem auch aus sechs SchülersprecherInnen zusammensetzt, vorgelegt. Desweiteren wird eine Preisvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ehrung an einer besonderen Veranstaltung des Bezirksverbandes Pfalz erfolgen. Insgesamt gibt es Sachpreise im Wert von 20.000 Euro zu gewinnen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.200jahre-bezirkstag.de abrufbar. Bewerbungsschluss für die Projekte ist der 8. Oktober 2016. Agentur für Arbeit Landau Berufsbegleitend studieren Das Studium an der Fern-Universität Hagen Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Landau Am Donnerstag, den 23. Juni 2016 informiert das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2, von 16.00 bis 18.00 Uhr über die Möglichkeit des berufsbegleitenden Studierens. Die Veranstaltung richtet sich an berufstätige Weiterbildungsinteressierte mit und ohne Abitur sowie an alle Abiturienten. Es gibt vielfältige Möglichkeiten berufsbegleitend ein sogenanntes „Fernstudium“ zu beginnen: Zum Beispiel nach erfolgreichem Abitur, während einer Ausbildung, eines Freiwilligendienstes, eines Auslandsaufenthaltes als Brücke zum Präsensstudium oder als Orientierungsphase. Auch als Weiterbildung neben der beruflichen Tätigkeit ist ein Fernstudium möglich. Ob ein Bachelor- oder Masterstudiengang, ein individuell zugeschnittenes fachübergreifendes Akademiestudium oder besondere Weiterbildungsseminare - die FernUniversität in Hagen ermöglicht ein ortsunabhängiges, zeitlich flexibles und am individuellen Bedarf orientiertes Studium. Und zwar ohne N.C. auf Bachelor-Ebene.Anja Wunsch informiert als Vertreterin des Regionalzentrums Karlsruhe der FernUniversität Hagen über das Studienangebot, den Studienablauf und das Lehrkonzept an der Fernuniversität sowie über Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Menschen ohne Abitur. Im Anschluss besteht die Gelegenheit zur individuellen Beratung. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Informationen zur Vortragsreihe und weitere Veranstaltungen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/landau. Nichtamtlicher Teil Verbandsgemeinde Herxheim Klassik im Park am 16. und 17. Juli 2016 Eine vergnügliche Begegnung mit klassischer Musik open air im Park der Villa Wieser Herxheim Samstag, 16. Juli 2016, 20.00 Uhr Cuarteto SolTango Tango Extreme Von Astor Piazolla bis Osvaldo Pugliese Sophie Heinrich, Violine Karel Bredenhorst, Violoncello Rocco Heins, Bandoneon Martin Klett, Klavier Das Cuarteto SolTango verkörpert die neue Stimme authentischen Tangos mit orchestralem Klang und kammermusikalischer Verve. Vereint interpretieren die vier Musiker klassischen Tango in unterschiedlichsten Stilen bis hin zum Tango Nuevo von Astor Piazzolla und Osvaldo Pugliese in brillierenden Bearbeitungen von Martin Klett. Kurz nach seiner Gründung 2008 wurde das Quartett zum Schleswig-Holstein Musikfestival und zum Oberstdorfer Musiksommer eingeladen Herxheim - 18 - und hat seitdem zahlreiche internationale Festivals bespielt - zuletzt das innovative Grachtenfestival, Amsterdam. Es wirkte mit bei Shows im Rahmen des Internationalen Tangofestival Düsseldorf sowie beim Projekt »Terra Tango« beim Gent Festival van Vlaanderen. Tangotänzer durften die vier Virtuosen außerdem bei internationalen Tangofestivals in Amsterdam, Hamburg, Oldenburg und Leipzig erleben. Dabei traten sie unter anderem mit renommierten Showtanzpaaren wie Michelle y Joachim (Basel), Alejandra y Mariano (Madrid), Gaston y Moira (Buenos Aires) oder Claudia y Matias (Berlin) auf. www.soltango.com Ausgabe 24/2016 Verein Südliche Weinstraße Premiere: Eine Bio-Weinprobe im Weingut Martin in Insheim „Alles Bio? Logisch!“ Freuen Sie sich auf eine ganz besondere Weinprobe, nur mit biologisch angebaut und verarbeiteten Weinen im schönen Ambiente des Weinguts Martin in Insheim. Zum Auftakt um 14.00 Uhr wird ein Sekt kredenzt. Gestärkt geht es dann zu Fuß raus in die Natur, direkt in die Weinberge, wo Sie vieles über die Arbeit im Weinberg direkt vom Winzer erfahren. Zurück im Weingut erwartet Sie eine Kellerführung. In der neuen Weinstube mit Vinothek können Sie Bio-Weine verkosten. Dazu wird ein leckeres Biologisches Essen gereicht. Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen herkömmlichem und biologischem Weinanbau. Seien Sie gespannt! Und lernen Sie mehr über unsere Pfälzer Biowinzer nach dem Motto: „Alles Bio? Logisch!“ Termin: 25. Juni 2016 um 14.00 Uhr Preis: 39,00 € inkl. Sekt, Weinprobe, Bio-Essen und Führungen Ort: Weingut Martin, Insheim Anmeldungen beim: Verein Südliche Weinstrasse Herxheim e.V., Tel.: 07276-501107 Anmerkung: Mindestteilnehmer: 12 Personen Musikgarten macht Sommerferien Sonntag, 17. Juli 2016, 20.00 Uhr Stimmenzauber Brillante junge Stimmen Paula Bohnet, Sopran Luise von Garnier, Mezzosopran Helena Steiner, Sopran Timon Führ, Bassbariton Nan Jiang, Bariton Aljoscha Lennert, Tenor Klavier: Ralph Zedler, Berlin Gäste: Elisa Ferrari, Sopran Daniel Pastewski, Bassbariton Zum Ende des Monats verabschiedet sich der Musikgarten im Mehrgenerationenhaus in Offenbach in die Sommerpause. Familien mit Kindern zwischen 1,5 und 3 Jahren, die ab August mit uns musizieren möchten, können noch bis Ende Juni in einer Schnupperstunde einen ersten Einblick in unser Musikgartenkonzept bekommen. Infos zum Musikgarten in Offenbach finden sich unter www.wir-singen.com oder direkt bei der Kursleiterin immer donnerstags nach den MusikgartenKursen um 11.45 Uhr im MGH. Wir freuen uns auf interessierte neue Mitmusiker. Ehrung langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das St. Paulus Stift Herxheim sagt Danke Moderation: Bettina Baumann Lassen Sie sich verzaubern von wunderbaren Melodien und brillanten Stimmen junger an Hochschulen ausgebildeter Sängerinnen und Sänger. Erleben Sie einen bewegenden Wettstreit mit weltbekannten Melodien aus Oper und Operette. Freuen Sie sich auf ein musikalisches Feuerwerk mit Musik von Bizet, Puccini, Verdi, Strauß u.a. Sie entscheiden mit Ihrer Publikumswertung, wer den großen Finalpreis gewinnt! Bereits ab 19.00 Uhr können Sie ausgesuchte Weine, einen spritzigen Sekt und einen kleinen Imbiss im Park genießen. Bewirtet werden Sie vom Förderverein des Kinder- und Jugendchores Südpfalzlerchen. Einzelkarte: 16 € Beide Konzerte: 28 € Ermäßigt für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte: 9 € / 15 € Vorverkauf: Infotheke Rathaus Herxheim, 07276/5010, infotheke@ herxheim.de, www.herxheim.de Park der Villa Wieser Herxheim, Obere Hauptstraße 3 (Ersatzspielort ist die Festhalle Herxheim, Bonfatiusstraße 22) Wird das open air Konzert nach Beginn aufgrund schlechter Wetterbedingungen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Veranstalter: Ortsgemeinde Herxheim Montagnachmittag 14.00 Uhr. Der Tisch ist festlich gedeckt und die ersten Jubilare mit ihren Gästen treffen ein. Als Begrüßung gibt es einen Sektempfang. Der Mitarbeiterchor bereitet sich vor. Dann geht es los. Die Festlichkeiten zur Ehrung der langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im St. Paulus Stift Herxheim werden von Fr. Natascha Lettner (Einrichtungsleitung) eröffnet. Der Mitarbeiterchor des St. Paulus Stiftes ist mittlerweile eine feste Größe und honoriert die Jubilare zu Beginn mit 2 musikalischen Stücken. Es werden für 10 Jahre Dienstzugehörigkeit Fr. Ephigenia Korakas und Hr. Herxheim - 19 - Philipp Henrich geehrt. 20 jähriges Dienstjubiläum darf Fr. Erika Frank feiern und auf mittlerweile 25 Jahre Einsatz im St. Paulus Stift kann Fr. Elisabeth Seeberger zurückblicken. Neben den 4 Dienstjubilaren wurden auch Mitarbeiterinnen in die wohlverdiente Rente verabschiedet. Hierfür wurde Fr. Doris Nährich und Fr. Inge Collet für die langjährige Dienstzugehörigkeit herzlich gedankt. Nach der offiziellen Ehrung durch die direkten Vorgesetzten konnte der Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und Snacks ausklingen. Im Namen des der Bewohnerinnen und Bewohner und im Namen der Leitung des Hauses auf diesem Wege noch einmal ein herzliches Dankeschön für die Treue und den unermüdlichen Einsatz in der täglichen Arbeit. Herxheim Wir gratulieren 20.06. 21.06. 25.06. zum 80. Geburtstag Herr Trauth, Franz zum 75. Geburtstag Frau Schneegluth, Herta zum 75. Geburtstag Frau Metzinger, Gerda „Geliebte Clara“ - Trio Vivente und Ursula Illert in der Villa Wieser in Herxheim Für das kurzfristig wegen Erkrankung abgesagte Konzert „Geliebte Clara“ mit dem Trio Vivente und Ursula Illert in der Villa Wieser in Herxheim gibt es einen Ersatztermin: Sonntag, 26.06.2016, 17.00 Uhr. Eine Wiederbegegnung mit dem Trio Vivente, das schon zweimal mit furiosen Konzerten zu Gast war, gibt es in der Villa Wieser in Herxheim. Zum Abschluss der Konzertsaison 2015/2016 erklingen Trios und Briefe von Clara und Robert Schumann. Auf die Musikliebhaber wartet ein Abend der Extraklasse mit den renommierten Musikerinnen Jutta Ernst (Klavier), Anne Katharina Schreiber (Geige) und Kristin von der Goltz (Cello). Das Konzert erfährt einen besonderen Akzent durch die Schauspielerin Ursula Illert, die als Sprecherin in verschiedenen Rundfunkanstalten tätig ist. Sie liest aus Briefen und Tagebüchern des berühmten Musikerehepaares. Lebendigkeit, Authentizität und Klarheit kennzeichnen das Spiel des Trio Vivente seit seiner Gründung 1992. Begeistertes Publikum und hervorragende Presserezensionen bestätigen seit über 20 Jahren seinem transparenten Spiel und seiner frischen Musizierweise überragende Qualitäten. Ausgabe 24/2016 Die Basis für die außergewöhnliche Homogenität der bis heute unveränderten Besetzung ist in der weit in die Studienzeit zurückreichenden Zusammenarbeit zu suchen. 1996 errang das Trio Vivente im 1. Internationalen Joseph-Joachim-Kammermusik-Wettbewerb in Weimar den 2. Preis sowie den Sonderpreis für die beste Interpretation einer zeitgenössischen Komposition. Seitdem ist das Ensemble willkommener Gast in renommierten Konzertreihen, auch in Großbritannien und in den Beneluxländern, und spielte bei großen Festivals wie den Ludwigsburger Schlossfestspielen. Für die gemeinsame künstlerische Arbeit im Klaviertrio sind anderweitig erworbene Erfahrungen in solistischer und orchestraler Konzerttätigkeit wichtige Inspirationsquellen - allen voran die langjährige Tätigkeit der Streicherinnen im renommierten Freiburger Barockorchester sowie bei den Berliner Barocksolisten. Das Trio Vivente pflegt ein breites Repertoire. Herausragend sind seine Interpretationen von Werken der Wiener Klassik und der Romantik. In den ansprechenden, immer farbigen, manchmal ausgefallenen Programmen erscheinen Komponisten der französischen Schule ebenso wie zeitgenössische Trios von Wolfgang Rihm und Volker David Kirchner. Komponistinnen wie Fanny Hensel, Clara Schumann, Emilie Mayer und Helene Liebmann haben einen festen Platz in den Konzertprogrammen des Trios. Die bei Tacet (Edition EigenArt) und Raumklang veröffentlichten CDs mit Klaviertrios von Haydn, Schubert und den Geschwistern Mendelssohn erhielten allesamt glänzende Rezensionen. Mit Werken von Clara Schumann (Romanze für Violine und Klavier, op. 22 und Trio op. 17 g-moll) wird der Konzertabend eröffnet. Nach der Pause erklingen die „Stücke im Volkston“ und das Trio op. 110 g-moll. Sonntag, 26. Juni 2016, 17.00 Uhr Villa Wieser Herxheim, Obere Hauptstraße 3 Trio Vivente und Ursula Illert „Geliebte Clara ….“ Karten: 15 Euro, Ermäßigung für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte. Karten an der Infotheke im Rathaus, Tel.: 07276/5010, [email protected] Abendkasse ab 19.30 Uhr „Der dreizehnte Bäcker“ Lesung in der Villa Wieser Ist es denkbar, dass eine alleinstehende Bäckerin, eine Bretonin mit dem Namen Nolwenn, ihren Wohnsitz von Frankreich ins südpfälzische Herxheim verlegt, dort den Ortspfarrer bezirzen kann und sich schließlich auf dem Fuhrwerk mit den gespendeten Brotlaiben als Laurentiusbrot unter dem braunen, kräftigen Brot aus Sauerteig auch weiße Baquettestangen aus der neuen „Boulangerie“ befinden? Michael Bauer, Journalist, Autor und vor allem Pfälzer Mundartdichter mit satirisch-poetischen Schlag und globaler Ausrichtung macht es in seiner „Herxheimer Satire“, einer frei erfundene Erzählung unter dem Titel „Der dreizehnte Bäcker“, tatsächlich möglich, was Bauer selbst zu der Feststellung gelangen lässt, dass in Herxheim nun schon lange ein neuer Wind weht. Bauer stellte in einer Lesung seine von der Ortsgemeine Herxheim im 350. Jubiläumsjahr der Brotweihe bestellte „Herxheim-Satire“, die den „Herxheimer Katholizismus“ alter Schule nicht verschont, erstmals der Öffentlichkeit vor und erntete dafür am Ende frenetischen Beifall. Die Villa Wieser war bis auf den letzten Platz mit einem Publikum besetzt, das interessiert und voller Spannung darauf wartete, wie ein Ereignis und Versprechen aus dem Jahre 1666 in heutiger Perspektive gesehen und eingeschätzt wird. Fürwahr – die Darstellung der Brotweihe des Jahres 2016 ist trefflich gelungen und jedem, der bei der Premiere dabei war, tief in die Seele gedrungen. Die Lesung der zwölf Kapitel der frei erfundenen Erzählung machte einmal mehr deutlich, wie die Herxheimer auch nach 350 Jahren an dem Gelübde aus der Pestzeit festhält und das Thema in der Bevölkerung als Zeichen sozialer Verantwortung und Hilfsbereitschaft verhaftet ist. Wem ist noch bewusst, dass die Herxheimer einmal in der 350jährigen Geschichte auf die Brotweihe verzichten wollte und daraufhin als Zeichen von oben in jenem Jahr die Ernte vernichtet wurde. Mit Seiner „Herxheimer Satire“ liefert Bauer einen volkskundlich wahnsinnig interessanten Beitrag, der gleich an mehreren Stellen den Bogen zur Gegenwart schlägt. Nicht unerwähnt bleibt ein Ereignis, bei dem das Kreuz des Heiligen Laurentius während einer Nacht geschändet wurde, der Corpus abgeschlagen und ein Drudenfuß in den Sockel eingeritzt wurde. Auch zu lesen der Satz „Das Kreutz muss fallen, wenn Deutschland leben will“, ein Spruch aus der Nazizeit. Im vierten Kapitel erfährt der Leser etwas von Klara, einer Tamilin, die dem Dorf zugewiesen wurde und gleich nach ihrer Ankunft aus Sri Lanka den Wunsch äußerte, den katholischen Glauben anzunehmen. Als Hindufrau hatte sie eine Unzahl von Gottheiten wie Rama, Krishna, Herxheim - 20 - Sati, Durga oder Ganesha. „Ein Gott und fertig“, das war einer ihrer ersten Sätze in der neuen Sprache, die sie schnell erlernte. Im zwölften und damit letzten Kapitel der frei erfundenen Erzählung von Michael Bauer dann die eigentliche Wurzel des Brauchs der Brotweihe. Kein Teilen einmal im Jahr, sondern Sonntag für Sonntag, Alltag für Alltag. Ein Gotteshaus, ein offenes Haus, in dem es keine Fremden gibt, keine Gemarkungsgrenzen und keine Grenzen zwischen Sri Lanka, der Bretagne und der Pfalz. Kompliment für die Realisierung des „bestellten“ Auftrags der Gemeinde, aber auch für den Mut, sich und seinen Lesern im 350. Jubiläumsjahr der Brotweihe einen Stoff aufzutischen, der keine leichte Kost ist. Bauer unterbrach seine Lesung immer wieder für Benno Burkhart, den Jazzgitarristen, auch „virtuoser Saitenzwicker“ bezeichnet. Der Musikpädagoge hat ein Händchen für „verrückte“ Textvertonungen. Emotional und virtuos demonstrierte er Tiefe Leidenschaft für das Instrument und die perfekte Beherrschung der besonderen Spieltechnik. (Gerhard Sommer, „Rheinpfalz“, 09.06.2016) Prot. Kirchengemeinde Herxheim Postanschrift: Büro, Kirche und Gemeindezentrum „Jugendheim“: Kettelerstraße 40, 76863 Herxheim b.L. Tel. 07276/919075, Fax 07276/919076 [email protected] Gottesdienste Sonntag, dem 19.06.2016 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Rahm Sonntag, dem 26.06.2016 10.00 Uhr Festgottesdienst zum Auftakt des Gemeindefestes mit Pfarrerin Rahm Konfirmandenunterricht Gruppe 2 Konfirmation 09.04.2017 Die Konfirmanden der Gruppe 2 treffen sich am 21.06.2016 von 16.00 - 18.00 Uhr zum Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus. Raum der Stille und der Begegnung Recht herzliche Einladung zum nächsten Treffen für Menschen aller Glaubensrichtungen am Donnerstag, dem 23.06.2016 von 19.00 - 21.00 Uhr in der Kirche und im Gemeindehaus der Prot. Kirchengemeinde Herxheim. Wir wünschen uns, dass Geflüchtete und nicht geflüchtete Menschen bereit sind und Freude daran finden, aufeinander zuzugehen und voneinander zu lernen. Die Geflüchteten sind maßgeblich an der Organisation der Begegnungen beteiligt. Am 23.06.2016 werden zwei junge Damen Vorträge über ihre Heimatländer Syrien und Bulgarien halten. Wir freuen uns über interessierte Zuhörer, im Anschluss an die Vorträge wird Zeit sein zum Unterhalten, Diskutieren, Lachen, Erzählen und Austauschen. Wer Vorschläge zur Gestaltung der Begegnungsabende hat, wer etwas vortragen, vorsingen, vortanzen oder vorspielen möchte, kann sich gerne über das Prot. Pfarramt bei Bettina Jung melden. Ausgabe 24/2016 Kath. Gottesdienste im Altenzentrum St. Josef Dienstag, dem 21. Juni 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, dem 28. Juni 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, dem 5. Juli 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, dem 12. Juli 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Kath. öffentliche Bücherei Herxheim Öffnungszeiten In der kommenden Woche hat die Bücherei wie folgt geöffnet: Dienstag, 21.06.2016: 08.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr Mittwoch, 22.06.2016: 16.00 - 18.00 Uhr Freitag, 24.06.2016: 08.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr Veranstaltungen Freitag, dem 17.06.2016, 16.30 Uhr: Vorlesen für Kinder von 4 - 7 Jahren mit Christiane Kuhn. Die Teilnahme ist kostenlos. Hinweise: - Auch dieses Jahr binden wir wieder Bücher für das neue Schuljahr ein, zum Preis von € 0,90 pro Buch/Arbeitsheft. Sie können die Bücher während der üblichen Ausleihzeiten in der Bücherei abgeben, in den Sommerferien nur an den Freitagnachmittagen. - Im Flur des Pfarrheims vor der Bücherei haben wir wieder unseren ständigen „kleinen“ Flohmarkt aufgebaut. Sie können hier gegen eine geringe Spende Bücher erwerben. Ein stattliches Fest der Freude und Dankbarkeit Die Pfarrgemeinde St. Maria Himmelfahrt Herxheim erlebte wieder einen herausragenden Freudentag: Der 31-jährige Neupriester Dominik Rieder, der vom Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki im Dom zu Köln zum priesterlichen Dienst geweiht worden ist, feierte in seiner Heimatkirche seine Primiz. Er ist der 21. Herxheimer Primiziant, der nach dem 2. Weltkrieg in Herxheim unter sehr großer Anteilnahme der Gläubigen das Primizamt zelebrierte. In glücklicher Freude, Zuneigung und Dankbarkeit vor Gott hat er bei der Primizfeier Herzen und Sympathie seiner Landsleute gewonnen. Die Pfarrgemeinde erwies dem Primizianten herzliche Verbundenheit, Ehrerbietung und Wertschätzung. Gemeindefest Recht herzlich lädt die Prot. Kirchengemeinde Herxheim ein zum diesjährigen Gemeindefest am 26.06.2016. Diesmal werden die Feierlichkeiten nur am Sonntag stattfinden, begonnen wird um 10.00 Uhr mit einem Festgottesdienst. Danach wird uns das Orchester des Pamina Schulzentrums ab 11.00 Uhr und der Fanfarenzug Herxheim ab 15.00 Uhr musikalisch verwöhnen. Es wird ein Kinderprogramm geben und die Jugendgruppe Peace bietet wieder leckere Fruchtcocktails an. Für das leibliche Wohl sorgt in diesem Jahr zum ersten Mal der Caterer Werner Bitsch aus Steinweiler, der unter anderem exotische Fleischsorten anbieten wird. Natürlich wird es auch wieder ein üppiges und reichhaltiges Kuchenbuffet geben. Wir freuen uns auf viele fröhliche Begegnungen mit Ihnen! Bürozeiten Das Pfarrbüro ist besetzt am Montag, dem 20.06.2016 am Dienstag, dem 21.06.2016 und am Donnerstag, dem 23.06.2016 jeweils von 09.00 - 11.00 Uhr. Sie können auch jederzeit Pfarrerin Rahm unter der Telefonnummer 07276 -919075 erreichen oder eine Nachricht hinterlassen. Prot. Gottesdienste im Altenzentrum St. Josef Donnerstag, dem 30. Juni 2016 15.00 Uhr Gottesdienst Heimatpfarrer Arno Vogt begrüßte bei der Abholung am großelterlichen Wohnhaus den Sohn der Pfarrgemeinde, der seiner Berufung gefolgt sei und nach langem Studium und intensiver Vorbereitung auf das Priesteramt jetzt zum Altar begleitet werde, mit den besten Glückwünschen für sein künftiges priesterliches Wirken, das ihn in alle Welt „verschlagen“ könne. Dominik Rieder werde zunächst einige Jahre im Erzbistum Köln als Kaplan tätig sein, bevor er in der ganzen Welt eingesetzt werden könne. Er gehöre nämlich zur Gemeinschaft des „Neokatechumenalen Weges“, die Priester in die ganze Welt entsende. In großem festlichen Primizzug mit Messdienern, Seminaristen und Priestern wurde der Pimiziant unter den Klängen der Kolpingkapelle Herxheim durch die Obere Hauptstraße und über den Kirchberg auf einem einmaligen, außerst schmuckhaft gestaltetem Blumen- und Bildornamenten-Teppich hinauf zum Gotteshaus geleitet, wo BläserEnsemble und Orgel dem Einzug ein triumphales Gepräge gaben. Der Kirchenchor St. Maria unter Leitung des Ehepaares Bernhard und Angela Arbogast gab dem feierlichen Primizamt einen erhebenden musikalischen Rahmen. Der Primizprediger Pfarrer Bernhard Spieß (Ramstein-Miesenbach), der seit seiner früheren Kaplanzeit in Herxheim mit Dominik Rieder befreundet ist, sprach in bestechender Weise über Berufung und Nachfolge Christi im Priesteramt sowie über die Einladung Christi zur Vergebung der Sünden. Der Neupriester Dominik Rieder sei heraus- Herxheim - 21 - Ausgabe 24/2016 gerufen worden, einen besonderen Dienst zu leisten. Als Stellvertreter Christi sei er aufgefordert, den Menschen Mut zu machen, zu kommen und Christus in der Vergebung zu begegnen, verdeutlichte der Prediger. Der Priester sei berufen, in der Vielfalt der Sakramente den Menschen zu dienen, besonders in der Sündenvergebung. Christus sei der Einladende und der Priester sei bevollmächtigt, wie Christus zu sprechen: „Deine Sünden sind dir vergeben.“ Der Primiziant sprach die Gläubigen in prägnanter und verbindlicher Weise an. Am Ende des Primizamtes dankte er allen, die dazu beigetragen hätten, das Primizfest würdig zu begehen. In seinen Dankesworten vergaß er niemanden und nannte alle einzeln, die das Gelingen des Festes vorbereitet, mitgestaltet und mitgefeiert haben. Er dankte maßgeblich seinen Eltern, Familie und Verwandten, die ihn innerlich immer mitgetragen hätten, den früheren Kaplänen in Herxheim, dem alten und neuen Pfarrer, Bernhard Bohne und Arno Vogt, die ihn auf seinem Weg fördernd begleitet hätten. (hr) Samstag, 17.30 Uhr Vorabendmesse (bei der Diözesanwallfahrt nach Schönstatt wird das Liebesbündnis erneuert - deshalb nach der Vorabendmesse am 18.6. keine Gebetszeit im Heiligtum) Sonntag, 26.06.2016 ist um 17.00 Uhr Familiengottesdienst anschl. Treff in Boys-Town mit Grillen Montagstreff „Schönstatt und mehr…“ Montag, 27. Juni 2016, 14.30 - 17.00 Uhr „Gott liebt mich persönlich“ so lautet das Jahresmotto 2016 der Schönstattbewegung Frauen und Mütter. Alle interessierten Frauen laden wir herzlich ein, sich bei einer Tasse Kaffee auf dieses Motto einzulassen. Wir wollen Gott auf die Spur kommen, um zu begreifen, wie kostbar und wertvoll wir in seinen Augen sind. Die von ihm geschenkte Würde ist das größte Geschenk unseres Lebens. Referentin: Hannelore Spannagel, Mühlhausen Info: Maria Götz, 07276 5921 Professjubiläen im St. Paulus Stift SV Viktoria Herxheim Gottes Getreue Dienerinnen Die Feier des Professjubiläums dreier Schwestern der Kongregation vom Hl. Paulus, Schw. M. Dominika Eichbauer (50 Jahre), Schw. M. Johanna von Ehr (60 Jahre) und Schw. M. Emmerentiana Kitt (65 Jahre) stellte Bischof Karl-Heinz Wiesemann unter den Grundgedanken, dass der treue Gott sich darin offenbart, was der Mensch vermag. Eingang des Pontifikalamtes, das der Bischof in der Klosterkapelle des St. Paulusstiftes Herxheim mit mehreren Priestern zelebrierte, beleuchtete er das Wirken Jesus Christi und die Bedeutung seiner Nachfolge. Ein Höhepunkt der Feier neben der Predigt des Bischofs: Im Dank für die Berufung und Gnade Gottes erneuerten die Jubilarinnen feierlich in Liebe, Freude und Treue ihr ewiges Ordensgelübde. In seiner effektvollen Ansprache meinte der Oberhirte, dass die Jubilarinnen aus allen ihren Erfahrungen und Erlebnissen als Ordensschwester wohl viele Bücher schreiben könnten. Er lobte sie, dass sie auch am Evangelium mitgeschrieben hätten. Durch ihre Bereitschaft, sich in den Dienst des Herrn zu stellen und ihre Treue, über all die vielen Jahre ihre Arbeitskraft, ihre Lebenszeit und ihre Christusliebe an Menschen, besonders den Alten und Behinderten, zu schenken. Heute an diesem Tag nach all den vielen seit ihrer Profess vergangenen Jahrzehnten dürften die Jubilarinnen dankbar zurückschauen, zu danken für die Gnade, Liebe und Treue Gottes, so der Bischof. Auch der Oberhirte dankte den jubilierenden Paulusschwestern für ihr treues dienstbewusstes Lebenswerk. „Gott segne Euch“, war sein Segenswunsch. Er beteuerte, immer, wenn er nach Herxheim komme und die Kapelle des St. Paulusstiftes betrete, komme ihm das Lied „ Ein Haus voll Glorie schauet“ in den Sinn, ein Haus mit den grandiosen Glasfenstern, das die Glorie, die Herrlichkeit Gottes sehe und gerade auch in den Menschen, für die das St. Paulusstift von ihrem Gründer Prälat Jakob Friedrich Bussereau vor 120 Jahren gebaut worden sei, die alten, kranken und behinderten Menschen, für die die Schwestern seither gesorgt hätten. Es sei damals eine Pionierleistung gewesen. Auch heute erinnere das Haus an die Würde, die jeder Mensch in sich trage, präzisierte der Bischof. (hr) Die Jubilarinnen mit Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Speyer): Schw. M. Dominika, Schw. M. Johanna, Bischof Wiesemann und Schw. M. Emmerentiana sowie Generaloberin Schw. M. Mathildis Schönstattzentrum Marienpfalz „Kommt und seht“ Wegen der Wallfahrt nach Schönstatt gibt es am 19.06.2016 kein Kaffee-Angebot. Am 26.06.2016 sind wir noch einmal für Sie da. Im Juli und August ist Sommerpause. Herzlich willkommen wieder an den Sonntagen im September. Jeweils Mittwoch von 09.30 - 11.00 Uhr Krabbelgruppe Heilige Messe im Heiligtum der Freude um 08.00 Uhr am Montag, Donnerstag und Freitag. Heilige Messe in der Marienpfalzkirche Mittwoch, 19.00 Uhr Jugendabteilung Saison 2016-17, D2 der Viktoria Training für alle interessierten Spieler/innen der Jahrgänge 2004+05 ist am Donnerstag, dem 23. und 30. Juni 2016, jeweils 18.00 - ca. 19.00 Uhr. Treffpunkt ist jeweils am Jugend-Clubhaus. Trainer ist JgdLeiter Dirk Schneegluth, mobil: 0160-99016328 Vorschau Beginn der Saison 2016-17 für die Junioren -Teams der Viktoria ist der 2. - 4. September , Ende der 9.- 11. Juni 2017 Abteilung Badminton Herxheim Wandertag 2016 Auch in diesem Jahr findet wieder unsere beliebte Bähneltour statt. Dazu laden wir alle Mitglieder mit Anhang auf das Herzlichste ein. Die Reise führt uns von Herxheim nach St. Martin - von dort Wanderung nach Edenkoben zum Picknickplatz - dann weiter Spaziergang oder auch Bähnel Villa Ludwigshöhe. Von dort gehts nach Impflingen zum Hoppeditzel zum Essen. Dort sind wir ab 16.30 Uhr. Für Essen und Trinken unterwegs werden wir selbstverständlich sorgen. Sonnenschein haben wir auch bestellt - aber man weiß ja nie also auch hier an etwas passendes denken. Treffpunkt ist am 26.06.2016 am Busbahnhof Herxheim (Vor der Großen Sporthalle) 09.30 Uhr. Abfahrt dann 10.00 Uhr. Anmeldung unter: [email protected] oder [email protected] oder 016094425130 Turnverein Herxheim 1892 Sparkassen Triathlon Herxheim am 10.07.2016 Der TV Herxheim veranstaltet mit Unterstützung der Gemeindewerke am 10. Juli 2016 seinen 13. Jedermann und Schüler- Triathlon rund um das Waldfreibad in Herxheim. Die Ausschreibung u. Anmeldung ist im Internet unter folgender Adresse zu finden: http://tv-herxheim.de/Triathlon/Veranstaltungen—nws67.html oder www.facebook.com/SparkassenTriathlonHerxheim Der Jedermann- Wettbewerb ist bereits seit Wochen ausgebucht. (Vor-)Anmeldungen für die Rennen der Schüler und B- Jugend sind noch möglich! Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag (zzgl. 5 Euro Nachmeldegebühr) möglich, sofern noch Startplätze frei sind. Bereits um 09.00 Uhr starten die Schüler über folgende Distanzen: Schüler D (2009/2010 = 6 und 7 Jahre): 0,05 - 1 - 0,2 km Schüler C (2007/2008 = 8 und 9 Jahre): 0,1 - 2,5 - 0,4 km Schüler B (2005/2006 = 10 und 11 Jahre): 0,2 - 5 - 0,8 km Im Anschluss gibt es einen gemeinsamen Start der Schüler A und Jugend B über die Distanzen: Schüler A (2003/2004 = 12 und 13 Jahre): 0,3 - 6,7 - 1 km Jugend B (2001/2002 = 14 und 15 Jahre): 0,3 - 6,7 - 2 km Die Jedermann Rennen starten ab 10.00 Uhr in 5 Startblöcken. Hier geht es über die Distanzen: 500m Schwimmen - 20 km Radfahren - 5 km Laufen. Die Radstrecke führt in einem 3 Rundenkurs nach Hatzenbühl und zurück, bevor es auf die Laufstrecke rund um das Waldstadion über 5 Runden geht. Der Veranstalter rechnet mit einer Teilnahme von insgesamt ca. 200 Startern. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen die Sportler anzufeuern. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Kommen Sie an die Strecke und feuern Sie die Sportler an. Bitte beachten Sie die Streckensperrungen und Umleitungen für die Dauer der Veranstaltung. Handball: Pfalzliga Qualifikation B-Jugend erfolgreich für die Pfalzliga qualifiziert Die B-Jugend der SG Kandel/Herxheim hat sich erfolgreich für die höchste Spielklasse der Pfalz qualifiziert. Zwar musste man eine zweite Qualirunde gegen die 3 Gruppendritten der anderen Turniere spielen, konnte sich hier aber als Zweiter erfolgreich durchsetzen. Herxheim - 22 - Allerdings sah es nach der Auftaktniederlage gegen Offenbach erst mal sehr schlecht aus. Nachdem im zweiten Spiel der Favorit aus Kaiserlautern aber bezwungen werden konnte sah es dann schon wieder etwas besser aus. Nachdem Offenbach hoch gegen Kaiserslautern verloren hatte und unsere Jungs Mutterstadt deutlich besiegen konnte, hatten 3 Mannschaften 4:2 Punkte auf ihrem Konto und der direkte Vergleich musste entscheiden. Hier belegte man den zweiten Platz und konnte sich hiermit den letzten Startplatz sichern. Ein Glückwunsch an unsere Jungs! Es spielten: Christoph Kunz, Jonas Gläser - Maximilian Lincks, Andreas Jagenow, Jan Düthmann, Bastian Bernhard, Lukas Prochnow, Nils Schmidt, Paul Stöhr , David Rödel, Ilian Buck, Moritz Gieske, Niklas Strauß. Spiele und Tabelle: SG Kandel/Herxheim - TV Offenbach 17:20 SG Kandel/Herxheim - SG KL/Waldfischb. 18:15 SG Kandel/Herxheim - SG Mutterstadt/Ru. 16:10 1. JSG 1.FC/TSG KL 50:39 4:2 2. SG Kandel/Herxheim 51:45 4:2 3. TV Offenbach 45:45 4:2 4. JSG Mutterst/Ruchheim 30:47 0:6 Ausgabe 24/2016 Kaffee und Kuchen eingeladen. Gegen 18.00 Uhr kamen die Aktiven Damen und Herren. Es gab Gegrilltes und diverse Getränke für „umme“. Bei witzigen Gesprächen und guter Musik ließen die Aktiven bis in die frühen Morgenstunden die Highlights der vergangenen Runde revue passieren. Ein großer Dank gilt dem Hauptorganisator Thomas Hahnfeld und Team für eine wirklich gelungene Feier. Wir freuen uns auf das nächste Jahr. Pfalzranglistenqualifikation Mädchen Am Sonntag, dem 12.06.2016 fand die Pfalzranglistenquali der Mädchen statt. Charlotte Glaser vertrat hierbei den TTC Herxheim, ihre erste Runde in der Mädchenklasse. Sie kämpfte wacker und schaffte es nach einigen knapp verlorenen Sätzen letztlich auf einen guten 8. Platz. Herzlichen Glückwunsch hierzu. Leider reichte es jedoch nicht für die Rangliste. Zwei Herxheimer A-Schülerinnen in den Top 20 der Pfalz Hurra, geschafft. Sarah Stumpf und Minh Anh Nguyen sind unter den zwanzig besten A-Schülerinnen der Pfalz. Bei der zweiten Qualifikation, nach der Bezirsrangliste und der ersten Quali vor vier Wochen, wurden diesmal in Herxheim die besten zehn Spielerinnen der Bezirke Vorderpfalz-Süd und Westpfalz-Süd gesucht. Dabei kam es in zwei Zehnergruppen zu jeweils neun Spielen. Sarah und Minh Anh wurden in die Gruppe B gelost und kamen schon im zweiten Spiel gegeneinander, 3:2 für Sarah ging´s aus. Am Ende hatte Sarah nach 7:2 Punkten Platz drei erreicht und sich direkt qualifiziert. Minh Anh kam auf 6:3 Punkte und musste in ein Entscheidungsspiel, das sie gegen ihre Gegnerin Amalie Schmidt aus Albersweiler mit 3:2 gewann. Weiter geht es jetzt am 18. September 2016 im Bezirk Westpfalz-Nord um die Top 12 der Pfalz. Viel Spaß und Erfolg für unsere Teilnehmerinnen. Handshake nach dem Finalen Sieg gegen Mutterstadt Tennisclub Blau-Weiß Herxheim e.V. Die nächsten Heimspiele: Samstag, 18.06.2016 13.30 Uhr Herren 50 - Schifferstadt Sonntag, 19.06.2016 10.00 Uhr Damen 30 - Neustadt Freitag, 24.06.2016 15.30 Uhr Gemischt U 12 - Leimersheim Herren 65 Doppel Zum Saisonabschluss ein Auswärtssieg Schaidt : Herxheim 2: 6 Mit Spannung wurde diesem letzten Spiel entgegengesehen; war doch der Gegner von Beginn an mit einer kontinuierlichen Spielstärke aufgetreten, was sich in der fortwährenden Behauptung des 2. Tabellenplatzes zeigte. Insbesondere das Spitzenduo des Gegners war der Erfolgsgarant. Leo Herrmann und Hugo Bellaire unterlagen im ersten Doppel diesem starken Duo mit 6:4 und 6:2. Dagegen hatten es Dieter Wien und Robert Kerner im zweiten Doppel etwas einfacher und gewannen die beiden Sätze mit jeweils 2:6. Jetzt kam es darauf an, im dritten Doppel mit Dieter Wien und Robert Kerner konzentriert gegen das siegesgewohnte Duo des Gegners anzutreten. Das gelang auch von Anfang an überzeugend. Dieter und Robert gewannen die beiden Sätze souverän mit jeweils 2:6. Das vierte Doppel konnten schließlich Leo Herrmann und Richard Lauth sicher für sich entscheiden. Der Gesamtsieg war gesichert und wir sind punktgleich mit dem Gegner im Tabellenstand, konnten ihn aber vom 2. Platz dort nicht verdrängen, weil er im Vergleich der gespielten Sätze knapp vorne liegt. Mit diesem Spiel fand die Medenrunde 2016 ihren Abschluss. In den nächsten Wochen bleibt Zeit zur Nachbereitung. Jetzt schon kann gesagt werden, dass es insgesamt eine erfolgreiche Saison war, wobei für Verbesserungen immer noch Platz bleibt. Es wurde eine gute Ausgangslage für die Saison 2017 geschaffen. Allen Akteuren, die mitwirkten, sei gedankt. TTC-Herxheim TTC Rundenabschlussfeier Die Runde 2015/16 ist nun zu Ende und die letzten Spiele sind gespielt. Auch dieses Jahr fand wieder die alljährige Rundenabschlussfeier im Radsportheim Herxheim der TTC Aktiven und Jugendlichen statt. Mittags um 12 kamen erst einmal die jungen Talente und Spieler auf ihre Kosten. Auf leckerem Steaks und Würstchen folgte ein bunter Spielenachmittag, der leider deutlich von schlechtem Wetter geprägt war. Dies hilft die Jungs und Mädels jedoch nicht von einer Schnitzeljagt und Wasserspielen ab. Ab 15.00 Uhr waren dann auch die Eltern zu Terminplan Freitag, 17.06.2016 Kein Training - Badminton Dorfmeisterschaften Sonntag, 19.06.2016 09.30 Uhr VRLQT Schüler/innen C, Kandel BRLT Damen und Herren, Leimersheim Montag, 18.07.2016 Beginn Sommerferien Motorsportvereinigung Herxheim Es geht rund bei den Speedway - Trainings! Unter der Gesamtleitung von Trainingswart und Werbeleiter Andreas Obermeier fand am Samstag, den 11.06.2016 ein Schnuppertraining für Anfänger im Waldstadion statt. Unterstützt wurde er diesmal durch Uwe Ebler. 15 Speedway Schnupperer waren an diesem Samstag auf die Herxheimer Speedwaybahn gekommen um einmal zu testen ob das ein Sport für sie wäre. Martin Theobald der sich um die MSVH Motorräder kümmert und die Teilnehmer einführte bekam dieses mal Unterstützung durch Nadine Frenk, die ja bekanntlich den Schleifschuh an den Nagel gehängt hat und mit Partner Mischa Bärmann auch Tipps und Ratschläge weitergeben konnte. Der Tenor der Schnupperer war durchweg positiv, einige wollen wieder kommen und haben schon Interesse bekundet eventuell ein eigenes Speedwaymotorrad anzuschaffen. Bis auf einen Ausrutscher verlief das ganze reibungslos. Ein Dankeschön auch nochmal an dieser Stelle an das DRK die immer für uns parat stehen. Um die 50ccm Klasse der jüngsten kümmerte sich wiederum Mario Wüst der dies laut den Eltern der Kids auch sehr gut leitete und sich über eine Helmspende der Fa. Motorrad Seiboth freuen konnte. Ein großes Dankeschön der MSVH dafür an Ute Seiboth. Zu den Schnupperern gesellten sich noch unsere Nachwuchsgruppe mit Stephen Bergdoll, Dustin Schulz, Sebastian Trapp und Steven Kühner, die wiederum einiges bei Clubfahrer Marc Herter sich abschauen konnten. Auch die Tipps von Nadine Frenk und die Techni- Herxheim - 23 - Ausgabe 24/2016 kinfo von Mischa Bärmann wurden gut aufgenommen. Man sieht hier schon einige Fortschritte bei den Jungs. Auch Rudi Eichenlaub nutzte die Möglichkeit zu trainieren…..vielleicht ja für sein nächstes Rennen ? Seitenwagen Neuling Thomas Lechner drehte seine ersten Runden auf der Speedwaybahn und bekam auch kleine Tipps vom Kollegen Patrick Zwetsch der ja dieses Jahr bekanntlich auf die Seitenwagenklasse umgestiegen ist. Es tut sich also was bei der MSVH in Sachen Nachwuchs. auch wieder schnell und sauber durchfahren konnte. Die Stimmung unter den Rennfahrern war super und somit hatte ich viele Spaß auf den Transfers. Bei den Stages wurde das optimale aus den geografischen Gegebenheiten rausgeholt. Und am Ende des Rennens sprang für mich in meiner Klasse doch der 13. Platz raus. Erik Riss und der doppelte WM Start! Renn- und Reitverein Südliche Weinstrasse Herxheim e.V. Das kommende Wochenende bringt Erik Riss gleich zwei WM Starts in der laufenden Saison. Der ehemalige Langbahnweltmeister und amtierende Vizeweltmeister will am kommenden Sonntag auf der Sandbahn in Mühldorf beim ersten von fünf WM Läufen den Grundstein für eine erfolgreiche WM Saison legen. Am Vortag bestreitet in Kings Lynn in England zudem noch den ersten von drei Finalläufen zur Speedway U21 Weltmeisterschaft 2016. Erik Riss hatte sich beim Qualifikationsrennen in Manchester als einziger Deutscher für die Finalserie der besten U21 Speedwayfahrer durchsetzen können! Radsportverein Herxheim Rennbericht Enduro One Wipperfürth Am Wochenende vom 28-29 Mai stand für mich das nächste Rennen der Saison an. Am Freitagmittag ging es dann los in die Hansestadt Wipperfürth im Bergische Land, wo das erste Rennen der Enduro One Serie stattfand, welche ich komplett mitfahren werde um in die Serienwertung zu kommen. Trotz aller schlechten Vorhersagen und Gewitterwarnungen blieb es über das ganze Rennen trocken, ja fast schon zu trocken. Es gab insgesamt 6 Stages wovon man Stage 2 und 6 trainieren durfte. Die restlichen Stages können zu Fuß abgelaufen werden, was für mich komplett neu war. Beim Ablaufen der ersten Stage wurde mir direkt klar, dass das ein sehr tretintensives Rennen am nächsten Tag wird und der fahrerische Anspruch nicht so hoch war. Stage 2 gestaltet sich schön flowig mit ein paar offenen Kurven auf recht losem Waldboden. Stage 6, die gleichzeitig auch die Prologstrecke war, begann erst mit einem Tretstück auf einem Waldweg und ging dann direkt querfeldein auf sehr lockerem und rutschigem Boden. Dort warteten dann wieder ein paar schöne flowige, schnelle Sektionen, die sich dann wieder mit eng gesteckten Kurven abwechselten. Am Samstagnachmittag stand dann für mich der Prolog an, der die Startreihenfolge für den nächsten Tag festlegen sollte. Die Stage im Prolog konnte ich sauber und flüssig durchfahren. Viele andere hatten da etwas Pech, denn während des Rennen fuhr sich in einer Kurve eine Wurzel frei die für viele zum Verhängnis wurde. So klang der Samstag für mich zufrieden und gespannt auf morgen in geselliger Runde auf dem Campingplatz aus. Am Renntag ging es dann für mich früh los da, ich mit der dritten Startgruppe ins Rennen startete. Nachdem ich Stage 1 absolviert hatte, habe ich direkt gemerkt, dass meine Beine heute nicht so wollen. Stage 2 brachte ich gut hinter mich weil hier konnte ich immer wieder etwas Schwung mitnehmen, wodurch meine Beine etwas entlastet konnten. Die 3. Stage war teilweise recht schnell, wurde dann aber wieder durch eng gesteckten Kurven stark abgebremst. In der Stage traf ich dann nicht immer direkt ganz die Linie, die ich fahren wollte, was wieder ein paar Sekunden kostete. Auf die 4. Stage freute ich mich, da sie nach eine kurzen flachen flowigen Stück mit einem Steilabschnitt aufwartet, welches recht technisch war. Den Abschnitt konnte ich schnell durchfahren und ging dabei so ans Limit, dass ich mich mal kurz mit dem Ellenbogen an einem Baum abfangen musste. Die vorletzte Stage war wieder eine reine Tretstage. Auch meine Beine machten sich wieder negativ bemerkbar mir fehlte einfach der Druck auf den Pedalen. Stage 6 war die gleiche wie im Prolog welche ich Reitturniere im Monat Mai - Teil 1 Die grüne Saison ist mit dem Monat Mai in vollem Gange und entsprechend schnellte die Zahl der Turnierstarts unserer Reiter/ innen in die Höhe. In der ersten Hälfte des Monats Mai sicherten sich unsere Dressur- und Springreiterinnen insgesamt 24 Platzierungen auf den „Medaillenrängen“ sowie weitere 15 Platzierungen auf den Rängen vier bis sechs. Besonders erfolgreich im Parcours unterwegs waren Gabriele Müller auf Lifou in der Springprüfung Kl. A* in Billigheim, Sarina Straub in Springprüfungen der Kl. A sowie Stefanie Heider in Springprüfungen der Kl. L und Max Fritz in der Springprüfung Kl. M* in Neuhofen bzw. Bad Dürkheim. Alle sicherten sich den Sieg in einer oder mehreren Prüfungen und konnten mit Erfolgreich in der Dressur: goldenen Siegerschleifen in die Helen Kretzschmar heimischen Ställe zurückkehren. Wegen der Vielzahl der erfreulichen Ergebnisse nachstehend nur die Platzierungen auf den ersten sechs Plätzen. Alle Ergebnisse dieser Turniere finden Sie auf unserer Homepage: www.rrv-herxheim.de. Ergebnisübersicht: Billigheim Prüfung 2 - Dressur-WB 4. Julia Serr / Balu Prüfung 8 - Stilspringprüfung Kl. A* 4. Sarah Rung / Alexa Prüfung 9 - Springprüfung Kl. A* 1. Gabriele Müller / Lifou Prüfung 10 - Springprüfung Kl. A* 5. Sarina Straub / Calimero 6. Sarina Straub / Ravello de Noire Prüfung 12 - Springprüfung Kl. A** m. St. 2. Gabriele Müller / Lifou 4. Monika Wingerter / Little Action Neuhofen Prüfung 02 - Dressurpferdeprüfung Kl. L 3. Helen Kretzschmar / Hermine vom Klint Prüfung 04/1 - Dressurreiterprüfung Kl. L 3. Helen Kretzschmar / Hermine vom Klint Prüfung 06/2 - Dressurprüfung Kl. L** - Kandare 6. Helen Kretzschmar / Dinero Herxheim - 24 - Prüfung 12/1 - Stilspringprüfung Kl. A** 1. Sarina Straub / Calimero Prüfung 12/2 - Stilspringprüfung Kl. A** 6. Maximilian Schönenberger / Cato Prüfung 13/1 - Springprüfung Kl. A** 4. Sarina Straub / Calimero 6. Bastian Ehmer / Coman Cool Prüfung 13/2 - Springprüfung Kl. A** 5. Erwin Heider / Cinderella Prüfung 14/1 - Springprüfung Kl. A* 6. Stefan Müller / C‘est ci bon Prüfung 15/2 - Springprüfung Kl. L 1. Stefanie Heider / Nikita 2. Stefanie Heider / Noemi Prüfung 16/1 - Stilspringprüfung Kl. L 2. Max Fritz / Celana Prüfung 16/2 - Stilspringprüfung Kl. L 3. Sarina Straub / Calimero Bad Dürkheim Prüfung 05/2 - Springprüfung Kl. A** 1. Sarina Straub / Calimero 3. Erwin Heider / Cinderella Prüfung 06 - Springprüfung Kl. L 1. Stefanie Heider / Nikita 3. Stefanie Heider / Noemi Prüfung 16/1 - Zwei-Phasen-Springprüfung Kl. A** 2. Sarina Straub / Calimero 6. Sarina Straub / Call me Cally Prüfung 20/1 - Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 1. Stefanie Heider / Nikita 3. Max Fritz / Celana Prüfung 21 - Springprüfung Kl. M* 4. Max Fritz / Celana Prüfung 33/2 - Stilspringprüfung Kl. A* 3. Alina Memmer / Carballino Prüfung 34 - Punktespringprüfung Kl. A** 1. Sarina Straub / Calimero 3. Erwin Heider / Cinderella Prüfung 36 - Springprüfung Kl. M* m. St. 1. Max Fritz / Celana Schützenverein Herxheim e.V. Landesmeisterschaft Pistole 50 Meter Der Schützenverein hat dieses Jahr bei den Landesmeisterschaften 50 m Pistole in Ober Ingenheim wieder 4 Schützen am Start. Den Titel des Landesmeisters sicherte sich Imre Moncz mit 517 Ringen SV Herxheim Werner Eichenlaub, Imre Moncz und Armin Lehmann In der Mannschaftswertung belegten die Schützen Imre Moncz, Werner Eichenlaub, Armin Lehmann den sechsten Platz mit 1440 Ringen. In der Damenklasse sicherte sich Krisztina Öri den Landesmeistertitel mit 473 Ringen. Landesmeisterschaft Selbstladegewehr 100 Meter Platz 18 Marcel Baudy mit 171 Ringen Platz 24 Patrick Groß mit 163 Ringen Platz 38 Michael Weiß mit 133 Ringen Mannschaftswertung Platz 6 mit 467 Ringen Landesmeisterschaft Luftpistole Platz 7 Sascha Nikolaus mit 371 Ringen Platz 29 Thomas Wünstel mit 357 Ringen Platz 45 Michael Weiß mit 350 Ringen In der Mannschaftswertung belegten die drei Schützen den dritten Platz mit 1078 Ringen. Landesmeisterschaften KK 100 Meter Platz 2 Benjamin Bantz mit 294 Ringen Platz 5 Stephan Rinck mit 290 Ringen Platz 7 Marco Schreieck mit 288 Ringen Platz 9 Christoph Rinck mit 283 Ringen Ausgabe 24/2016 In der Mannschaftswertung sicherten sich die Schützen Benjamin Bantz, Stephan Rinck, Marco Schreieck den Landesmeister mit 872 Ringen. Landesmeister in der Damenklasse Mannschaftswertung wurden Heike Müller-Kreitmann, Karin Lehmann, Lisa Kreitmann mit 854 Ringen. Bei der Einzelwertung belegte Heike Müller-Kreitmann den dritten Platz mit 289 Ringen. Platz 7 Karin Lehmann mit 283 Ringen Platz 8 Lisa Kreitmann mit 282 Ringen Möchten Sie auch gerne am Schießsport teilnehmen? Unsere Öffnungs-/Trainingszeiten: Mittwoch von 18.00 - 21.00 Uhr Freitag von 19.00 - 21.00 Uhr Sonntag von 09.00 - 13.00 Uhr Unser Jugendtraining findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Boule Club Herxheim Die Bezirksliga spielte am 04.06.2016 bei den Ottersheimer Bärenboulern. Auf Grund der starken Regenfälle war am Vormittag noch nicht klar, ob der Spieltag bei den Ottersheimern durchgeführt werden konnte, da deren Platz zum Teil bis ca. 20 cm tief unter Wasser stand. Die Ottersheimer haben großartige Arbeit geleistet und durch Ziehen von „Entwässerungsgräben“ und immer wieder Abkehren des Wassers ein bespielbares Gelände hergestellt. Leider war es für unsere 2. Mannschaft dennoch kein guter Tag. HEX 2 : Ottersheim 1 2:3 Bei der Triplette-Runde klappte bei Dieter Strauß, Tanja „Tanne“ Gorenflo und Susanne „Sonne“ Becker so gar nichts und das Mixte verlor 0:13. Beim Triplette mit Sebastian Dillmann, Markus Lederle und Ulrich Becker lief es wesentlich besser und konnte mit 13:6 gewonnen werden. Während bei den Doublette-Runden unser Mixte-Team mit Dieter und Tanne 13:9 gewinnen konnten, musste sich das Doublette mit Seb und Markus (Legerle) nach anfänglicher Führung mit 6:13 geschlagen geben. Auch das Geschwisterteam Ulrich und Sonne musste nach einer (kleinen) Aufholjagt mit 6:13 die Segel streichen. HEX 2 : Hauenstein 1 1:4 Gegen die Hauensteiner war noch weniger zu holen. Ob es mit daran gelegen hat, dass diese Begegnungen auf einem anderen Terrain gespielt wurden, auf dem die Hauensteiner bereits die erste Runde gespielt hatten, sei mal dahin gestellt. Keines unserer beiden Tripletten (Sebastian, Tanne, Ulrich 9:13, Julia Strauß, Markus, Sonne 8:13) konnten einen Sieg verbuchen. Lediglich Seb und Markus konnten einen souveränen 13:1 Sieg im Doublette einfahren. Sowohl das Mixte mit Jule und Ulrich als auch Tanne und Sonne verloren, trotz Kämpfens mit 5:13. Resultat dieses unbefriedigenden Spieltages ist ein 7. Platz der Bezirksliga-Tabelle. Gleichzeitig am 04.06.2016 spielte die Bezirksklasse mit unserer 3. und 4. Mannschaft in Birkweiler. HEX 3 : Maximiliansau 2:3 Die 3. Mannschaft ging mit einem 1:1 aus der Triplette-Runde. Das Trip 1: Thomas „Frosch“ Müller, Jonas Hilzendegen, Markus Schuß verlor 8:13, während das Trip Mixte mit Markus „Vons“ Vonderschmitt, Sandra „Müsa“ Müller und Lars Heinecke ihre Begegnung mit 13:3 gewann. In der Doublette Runde konnten lediglich Frosch und Vons mit einem knappen 13:12 Sieg das Punktekonto auffüllen. Das Doublette von Lars und Jonas ging 7:13 an Maxau und das Mixte mit Lydia Hilzendegen und Jochen Müller mit 5:13 an den Gegner. Vom Chorfest Stuttgart ins Amerika um 1880 Motiviert durch das Prädikat, mit sehr gutem Erfolg teilgenommen und einem Platz auf der Siegertreppe beim Chorfest in Stuttgart, kehrten die Südpfalzlerchen nach 4 Tagen voller musikalischer Darbietungen und vielen neuen Erfahrungen nach Herxheim zurück. Lehnen sie sich nun zufrieden zurück und lassen langsam das Chorjahr ausklingen? Keineswegs. Parallel zu den Vorbereitungen für den Wettbewerb in Stuttgart reisten die Lerchen bereits seit vielen Monaten ins Amerika um 1880. „Annie Get Your Gun“, das neue Musical der Lerchen wird am 17.09 Premiere feiern in Herxheim. Weitere Aufführungen werden am 23/24.09 sowie am 08/09.10 stattfinden. Worum geht es in dieser Show? Annie Oakley und Frank Butler, zwei exzellente Schützen, lernen sich kurz vor einem Schießwettbewerb kennen und schon bald schwingt eine leichte Verliebtheit mit. Doch müssen sie in einer Show gegeneinander antreten. Das Kopf an Kopf Rennen gewinnt Annie und wird sofort von Buffallo Bill für dessen Show engagiert. Frank Butlers Stolz ist angekratzt. Im Schatten der patenten Annie zu stehen – dies widerstrebt ihm - und er wechselt zu einer anderen Showtruppe. Wird Frank seinen Stolz überwinden und zielsicher zu Annie zurückkehren? Und werden Amors Pfeile genauso gut treffen wie Annies Kugeln? Finden Sie es heraus! Herxheim - 25 - Möchten Sie jemandem eine Freude bereiten oder selbst einen kurzweiligen musikalischen Abend verbringen? Suchen sie vielleicht noch ein Geschenk für einen Musicalfreund? Gerne können Sie unter der Hotline 0178/3346781 bereits Gutscheine für das Musical erwerben oder Karten reservieren. Die Südpfalzlerchen freuen sich, Ihnen schon bald das neue Musical zu präsentieren. Kolpingskapelle Herxheim e.V. www.kolpingskapelleherxheim.de Termine Sonntag, 26.06.2016 19.00 Uhr - Wein- und Musikfest in Zeiskam Sonntag, 03.07.2016 18.30 Uhr - Dorfplatzfest in Wörth Musikstunde Die nächste Probe findet Freitag, 17.06.2016 um 20.00 Uhr im Haus der Begegnung statt. Danach gemütliches Beisammensein bei Michael in der Lehrgasse. Tragt euch für das Essen im internen Bereich der Homepage ein oder schickt Michael eine E-Mail. Jugendkapelle der Kolpingskapelle Herxheim Die Probe am 17.06.2016 fällt aus. Am Freitag, 23.06.2016 findet die Probe wie gewohnt um 18.00 Uhr im Haus der Begegnung statt. Gesund bleiben mit der Rheumaliga Herxheim Trockengymnastik donnerstags 4 Gruppen: 16.15 Uhr - 17.00 Uhr - 17.45 Uhr - 18.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Herxheim. Ameldung während den Gymnastikstunden oder bei Karin Sieffert Tel.: 07275-1612 Wassergymnastik montags 4 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr /14.30 Uhr / 15.00 Uhr dienstags 5 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr / 14.30 Uhr / 15.00 Uhr / 15.30 Uhr dienstags 2 Gruppen: 19.00 Uhr / 19.30 Uhr donnerstags 2 Gruppen: 18.45 Uhr / 19.20 Uhr freitags: 3 Gruppen: 18.00 Uhr / 18.30 Uhr / 19.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim Beratung bzw. Information und Anmeldung bei Walfriede Pfanger Tel. 07276-1368 Fibromyalgiegymnastik dienstags 2 Gruppen 16.15 Uhr/17.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim dienstags 2 Gruppen 10.00 Uhr/11.00 Uhr in der Praxis Perry in Landau donnerstags 1 Gruppe 16.00 Uhr in der Praxis Perry in Landau. Information und Anmeldung bei Peter Drescher, Tel.07276-7367 oder Christel Grentzer 07272-91728 Achtung für Kurzentschlossene - es sind noch wenige Plätze frei: Jahresausflug Mittwoch 22. Juni 2016 in den Schwarzwald nach Seebach zur Vollmers Mühle mit ländlich-rustikalem Brauchstum-Programm (Dauer ca. 2 Std.), Abfahrt 08.00 Uhr am Parkplatz Apollinaire/Festhalle - Busfahrt einschl. Programm und Vesperteller: € 40,00 für Mitglieder, € 45,00 für Nichtmitglieder. Bezahlung im Bus. Anmeldung bei Omnibius Schulz Tel.: 07276-1203 Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Herxheim Planwanderung am 19.06.2016 Am 19.06.2016 veranstaltet die Ortsgruppe ihre 6. Planwanderung. Abfahrt ist wie gewohnt um 09.15 Uhr an der Sparkasse mit Zusteigemöglichkeit an der ehemaligen Post. Das war es aber dann auch Ausgabe 24/2016 schon mit gewohnten Abläufen. Die Wanderung ist als Rucksackwanderung geplant bei der das Essen und die Getränke im Rucksack Platz finden müssen. Außerdem treffen sich die Plan- mit den Leichtwanderern erst zum gemeinsamen Abschluss auf der Madenburg. Also der Hinweis an alle Paare die getrennt entweder die Leichtoder die Planwanderung bestreiten wollen: Jeder benötigt seinen eigenen Rucksack! Beide Strecken beginnen in Waldrohrbach. Die Leichtwanderer wandern zuerst Richtung Kletterhütte um dann den Weg Richtung Madenburg einzuschlagen. Die Mittagsrast wird an einem schönen Platz in freier Natur absolviert. Die Wegstrecke beträgt insgesamt ca. 9 km bis zur Madenburg. Die ersten 3 km gehen stetig, mal mehr oder weniger steil, bergan, bevor es ohne Schwierigkeiten weiter Richtung Burg geht. Ein letzter kurzer Abschnitt vor dem Ziel fordert noch einmal die Kräfte der Teilnehmer. Dann ist es geschafft und der gemütliche Abschluss kann genossen werden. Die Planwanderer starten gleichzeitig mit den Leichtwanderern, begeben sich aber in südwestlicher Richtung am Hundsfelsen vorbei Richtung Martinsturm. Von dort führt der Weg Richtung Heidenschuh, Schlößl, Pfalzklinik Landeck zur Madenburg. Auch hier genießt man die mitgebrachten Speisen und Getränke unterm Himmelszelt. Die Streckenlänge beträgt hier ca. 13 km mit anspruchsvollem Verlauf. Ständig wechseln Anstiege und Abwärtspassagen wobei einige steile Abschnitte zu bewältigen sind. Auch hier ist der finale Anstieg zur Burg noch einmal eine Herausforderung, doch umso mehr kann man sich dann auf den gemeinsamen Abschluss mit den Leichtwanderern freuen und über das Erlebte berichten. Für den Aufenthalt auf der Burg ist ca. eine Stunde eingeplant. Danach gilt es noch die kurze Bergabstrecke nach Eschbach zu bewältigen, wo uns der Bus wieder abholen wird. Bei anhaltendem Regenwetter wird eine Alternative zur Rucksackwanderung angeboten. Gäste sind natürlich jederzeit herzlich willkommen. Veranstaltungshinweis Der nächste PWV - Stammtisch findet am 24.06.2016 um 20.00 Uhr im „Old Station Pub“ in Herxheim statt. Die Teilnahme am Stammtisch ist für jeden offen der uns einmal kennen lernen, oder einfach ein bisschen plaudern will. Weitere Infos unter www.pwv-herxheim.de im Internet und zeitnah im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim. LandFrauenverein Herxheim Radtour Am Mittwoch, dem 29.06.2016 wollen wir eine Radtour unternehmen. Wir treffen uns um 17.00 Uhr am „St.Apollinaire-Platz“ und fahren durch den Wald (evtl. längere Strecke) nach Rülzheim zur Straußenfarm „Mhou“. Frisch gestärkt werden wir dann den Heimweg antreten. Wer noch Lust hat, kann mit einem Eis oder Kaffee den Abend ausklingen lassen. Nun hoffen wir auf schönes Wetter und freuen uns über viele Mitradler. Verein der Dt. Schäferhunde e.V. Ortsgruppe Herxheim Tag des Hundes Den Tag des Hundes feierte der Schäferhundeverein Herxheim am 5. Juni 2016 miteinem Familientag. Die Übungsgruppen von den Welpen bis zu den Sportgruppen zeigtenihr Erlerntes. Natürlich war nach der Vorführung das Mitmachen angesagt. So konntenInteressierte nach jeder Vorführung in die jeweilige Gruppe schnuppern.Es war ein voller Erfolg. Die Sonne strahlte, trotz der schlechten Vorhersage, und alle Teilnehmer und Besucher konnten den Tag genießen.Zum Schluss konnten Herrchen und Frauchen dann die Schnelligkeit ihres Vierbeinersbeim Hunderennen unter Beweis stellen. In der Miniklasse siegte Astrid Spitz mit Craig (5,10 sec.) vor Alfred Sutter mit Jessy (5,21 Sec.) und Astrid Spitz mit Calvin (5,90 Sec.). Bei den „Großen“ kam Jochen mit Bella (4,78 sec.)aufs oberste Treppchen vor Julia Avril mit Bobel (4,93 Sec.) und Peter Schüler mit Marlo (5,06 Sec.). Alle Startererhielten eine Urkunde, die drei Ersten der Klassen je einen Pokal.Abgerundet wurde der Tag durch ein großes Kinderprogramm mit Hüpfburg und Kinderspielen. Hüpfburg und Kinderspiele wurden uns wieder von der Fam. Klotz (Fa.Creativ Entertainment) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Streichelschafe kamen ausHerxheim und erfreuten Groß und Klein. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmalsganz herzlich bei Familie Klotz aus Völkersweiler, Wolfgang Adam aus Herxheim für ihreUnterstützung und natürlich bei allen ehrenamtlichen Helfern! i.A. Schriftführer Gehrlein B. Handarbeitskreis Herxheim Der Handarbeitskreis trifft sich am Dienstag, 21. Juni 2016 um 19.00 Uhr im „Haus der Begegnung“. Herxheim - 26 - Herxheimer Heimatverein e.V. Heimatbrief 2016 - Aufruf zur Mitarbeit und Benennung von Beiträgen Das Redaktionsteam des Herxheimer Heimatbriefs ruft alle bisher tätigen Autorinnen und Autoren zur Abgabe von Berichten und Beiträgen für die diesjährige Ausgabe des Heimatbriefs auf. Gerne werden aber auch Beiträge von Personen entgegengenommen, die neu zur Gestaltung des Heimatbriefs beitragen wollen. Die Berichte, Lebenserinnerungen oder Beiträge zur Geschichte unseres Dorfes sollten in Papierform oder besser noch, als Datei (Word-Format) dem Heimatverein mit dem Recht zur Veröffentlichung übergeben werden. Gerne wird auch Bildmaterial z.B. mit zugehöriger Schilderung zu besonderen Begebenheiten etc. entgegengenommen. In diesem Jahr wäre es schön, wenn ein Bilderbogen zur Brotweihe gestaltet werden könnte. Haben Sie Fotos von der Brotweihe aus Kinder- oder Jugendzeit, dann sollten sie es dem Heimatverein nach Möglichkeit digital oder als Papierabzug zur Veröffentlichung überlassen. Papiergebundene Originale werden nach Anfertigung eines druckgerechten Abzugs den Einsendern umgehend wieder zurückgegeben. Einsendungen und Kontaktaufnahme bitte mit dem Vorsitzenden unter [email protected] bzw. telefonisch: 07276 - 919475. Die Abgabe der Manuskripte und Beiträge/ Fotomaterial wird bis spätestens 01.09.2016 erbeten, um die fristgerechte Drucklegung des Heimatbriefs zu ermöglichen. Kreisentscheid Wir waren dabei, das Jugendrotkreuz Herxheim Kreisentscheid 2016 in Steinefeld An sechs Stationen- von Erste Hilfe über Geschicklichkeitsspiel bis zur kulturellen und musischen Bereichen testeten die Jugendrotkeuzler aus Herxheim am Sonntag, dem 05.06.2016 mit 10 anderen Mannschaften (6 Mannschaften in Stufe 1 von 6 - 12 Jahren und 4 Mannschaften in Stufe 2 von 13 - 17 Jahren) aus dem Kreis Südliche Weinstraße ihr Können und Wissen. Das Jugendrotkreuz Herxheim belegte den 4.Platz in Stufe 1 Es hat viel Spaß gemacht und freuen uns schon auf das nächste Jahr. Das Jugendrotkeuz Herxheim CV Narrhalla Herxheim e.V. Wir, die „Herxemer Heartbreakers“ suchen dich zur Verstärkung unserer Truppe. Wir freuen uns auf jeden Tänzer, der sich zutraut ein Teil des Männerballetts zu werden. Wir sind eine eingeschworene Truppe, die über Fasching hinweg einige Auftritte bei verschiedenen Veranstaltungen und Gaudi-Turnieren absolviert. Spaß, Freude und der Zusammenhalt macht uns aus. Du bist mindestens 18 Jahre und hast Spaß am Tanzen, dann komm doch einfach bei uns vorbei oder melde dich unter [email protected]. Trainingszeit ist montags um 20.00 Uhr in Hayna in der Mehrzweckhalle. Trau dich und werde ein Teil der „Herxemer Heartbreakers“. Wir freuen uns auf dich! VdK Ortsverband Herxheim Einladung zur Mitgliederversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder des VdK Ortsverbandes Herxheim zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 23.06.2016 um 18.00 Uhr im „Haus der Begegnung“, Leonard Peters Str. in Herxheim ein. Wünsche und Anträge sollen bis spätestens am 15.06.2015 schriftlich oder mündlich bei Herrn Olbrich, Südring 4a, 76863 Herxheim, Mail: [email protected] oder Tel.: 07276 91 93 23 eingereicht werden. Programm: 1.Begrüßung 2. Gedenken an die Verstorbenen 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Bericht des VorstandesRückblick, Ausblick 5. Bericht des Kassenverwalters Ausgabe 24/2016 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wünsche und Anträge 9.Sonstiges Die Einladung erfolgt nur auf diesem Wege. Wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch. Jahrgang 1940 Unser nächster Stammtisch findet am 21. Juni 2016 um 19.00 Uhr im „La Fontanina“ in Herxheim statt. Alle Jahrgangsangehörige sind herzlich eingeladen. Jahrgang 1941 Einladung zum Stammtisch Auf diesem Wege laden wir alle Jahrgangsangehörigen sehr herzlich zu unserem nächsten Stammtisch ein. Er findet statt am Dienstag, 21. Juni 2016 ab 18.00 Uhr im Restaurant „Fontanina“. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Ortsverein Herxheim, Herxheim-Hayna, Herxheimweyher Terminvorankündigung: 11. Juli 2016 Veranstaltung mit Thomas Hitschler, MdB, zur Innerortsentwicklung Der Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler stellt an diesem Abend Ergebnisse der aktuellen Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Thema „Innerstädtische öffentliche Räume in Klein- und Mittelstädten“ vor. Erstmalig betrachtet die Studie auch kleinere Kommunen. Zu Veranstaltungsbeginn wird es eine kurze Exkursion mit dem Bundestagsabgeordneten zu markanten Punkten der Innerortsentwicklung geben. Die Veranstaltung findet am Montag, 11. Juli 2016, 18.00 Uhr, im Haus der Begegnung (ca. 1,5 Stunden) statt. Hier ist auch der Ausgangspunkt für die Innerortsbegehung. 11. Juli 2016 Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins Herxheim Der SPD-Ortsverein lädt seine Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ganz herzlich ein. Diese findet statt am Montag, 11.07.2016, 19.30 Uhr, im Haus der Begegnung. Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekanntgegeben. Freundes- und Förderkreis der Christdemokraten Herxheim e.V. Aktion „Sportbälle aus fairem Handel“ wird fortgesetzt Jugendmannschaft des SV Viktoria Herxheim erhält Fußbälle Am vergangenen Freitag überbrachten Sven Koch und der stellv. Vorsitzende Kurt Garrecht auf dem Sportgelände „Am Krönungsbusch“ Fußbälle für die Jugendmannschaften des SV Viktoria Herxheim. Die besonderen Eigenschaften der Bälle sind nicht nur die Größe und Farbe, vielmehr sind beide nach den Grundsätzen des Fairen Handels angefertigt worden. Die Initiative FairKauf wird seit geraumer Zeit in Herxheim von Karin Roth und Christina Kern begleitet und bekanntgemacht. Zur Anerkennung und Unterstützung dieses Engagement wurde aus unserem Erlös des Wirtschaftsstandes beim Sandbahnrennen eine Spende in Form von Fußbällen aus fairem Handel gewährt. Damit soll auch die Zielsetzung, die Bevölkerung für einen gerechten Welthandel zu sensibilisieren sowie ein Bewusstsein für kritischen Konsum zu schaffen, gefördert werden. Bei der Ballübergabe an die Trainer der B-Jugend, Stefan Schultz und Michael Ehmer, wünschten Sven Koch und Kurt Garrecht der Mannschaft viel Erfolg und gutes Gelingen in der neuen Saison. Es sei auch für den Freundes- und Förderkreis der Christdemokraten eine Freude, wenn mit den neuen Fussbällen sowohl mehr Aufmerksamkeit für den Fairen Handel von Waren, als auch verstärkte Beachtung für die erfolgreiche Jugendarbeit des SV Viktoria Herxheim erfolge, so Koch. Trainer Stefan Schultz bedankte sich für die Ballspende, die den Jugendlichen zugute komme. Um die Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit der Viktoria in Herxheim zu verbessern, setzen sich Sven Koch und Stefan Schultz in der „Initiative Kunstrasen“ aktiv ein. Das Engagement dieser Initiative trägt zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Tennenplatz bei. Mag sein, dass die neuen Fußbälle schon bald auch auf dem neuen Kunstrasenplatz zu Einsatz kommen!? Jugendmannschaften, die ebenfalls an Fußbällen aus fairem Handel interessiert sind, können - solange der Vorrat reicht - gerne kostenlos Bälle erhalten. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden Georg Kern, Tel.-Nr.: 07276 - 919475 gebeten. Herxheim - 27 - Herxheimweyher Pfarrgemeinde Herxheimweyher Sankt Antonius Ausgabe 24/2016 die 3. Und 4. Klasse belegte Samuel Hartmann den 2. Platz, Marcel Marx den 3.Platz Semira Simsek den 4. Platz und Nico Kuntz den 6.Platz. Mit ihren Bildern als Gewinner präsentierten sich aus der 1./2. Klasse Anna Baum (1. Platz), Sevval Gunes (2. Platz), Nele Enzminger (3. Platz), sowie Rojin Yetkin mit einem Sonderpreis. Bei der 3. Und 4. Klasse gewann Paula Dierenbach den 12. Preis, Ester Hust den 2. Und Mira Seiler den 3. Preis. Antoniusprozession am Sonntag, 19. Juni 2016 Am kommenden Sonntag, 19. Juni 2016 feiern wir in Herxheimweyher unser Patronatsfest zu Ehren des heiligen Antonius. Das diesjährige Antoniusfest beginnt mit der Prozession um 09.00 Uhr. Im Anschluß daran findet das feierliche Hochamt in unserer Wallfahrtskirche Sankt Antonius statt. Danach wird auch wieder das geweihte Antoniusbrot ausgegeben. Es wäre schön, wenn viele Blumen die Straße säumen und die Häuser an der Prozessionsstrecke mit den Kirchenfahnen geschmückt werden. Eingeladen ist hierzu die gesamte Bevölkerung, vor allem auch unsere jungen Familien sowie Gäste aus nah und fern. Landfrauen Herxheimweyher Jahresausflug am 25. Juni 2016 Wir laden euch ein zu einer gemeinsamen Fahrt ins Kakteenland nach Steinfeld am Samstag, 25. Juni 2016! Dort erwartet uns eine Führung u.a. mit Informationen über Aloe Vera und deren vielseitige Anwendung. Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Schulhaus. Im „Kakteencafe“ werden wir am Nachmittag einen nette Kaffeepause einlegen. Danach fahren wir noch zum Weintor nach Schweigen und werden dann im Schweigener Hof zum gemütlichen Abschluss einkehren. Auch die Männer dürfen gerne mit. Hierzu benötigen wir eure Anmeldung bei Hilde Aprill oder Lia Bullinger oder einfach auch per Mail an: [email protected] Insheim Wir gratulieren 19.06. 24.06. 24.06. 24.06. zum 70. Geburtstag Herr Bus, Friedrich zum 102. Geburtstag Frau Ebler, Margareta zum 70. Geburtstag Frau Heck, Inge zum 85. Geburtstag Frau Meyer, Irmgard Grundschule Insheim Nachwuchstalente geehrt Die Sieger des traditionellen Jugendwettbewerbs „Jugend creativ“ der VR Bank Südliche Weinstraße wurden am 08. Juni in der VR Bank Bad Bergzabern gekürt. Die Sieger und Siegerinnen des 46. Internationalen Wettbewerbs standen fest. Unter dem Motto „Fantastische Helden und echte Vorbilder - wer inspiriert dich mehr ?“ reichten über 240 Kindern und Jugendlichen ihre Wettbewerbsbeiträge ein. Festgehalten hatten die Künstler fiktive, reale oder persönliche Vorbilder, die zur Ehrung im Foyer der VR -Ban k ausgestellt waren. Prot. Kirchengemeinde Insheim Anschrift: Pfarrer Klaus Flint Kirchstraße 5, 76831 Impflingen Tel.: 06341 - 8 67 76 Evangelischer Singkreis Wir treffen uns jetzt immer montags um 17.30 Uhr zur Singstunde im Sälchen. Präparandenunterricht Am Dienstag, 21. Juni 2016 treffen wir uns wieder um 15.30 Uhr im Sälchen. Konfirmationsjubiläum Am Sonntag, 26. Juni 2016 feiern wir in diesem Jahr das Konfirmationsjubiläum. Dazu sind alle Gemeindeglieder eingeladen, die vor 25, 50, 60, 65, 70 oder 75 Jahren konfirmiert wurden. Wer nicht in Insheim konfirmiert wurde, aber gern bei uns mitfeiern möchte, melde sich bitte bald im Pfarramt. In der Kirche hat jedes Alter Zukunft Unter diesem Motto feiern wir am Samstag, 25. Juni 2016 um 18.00 Uhr einen Gottesdienst für Aufgeweckte in der Kirche in Impflingen. Anschließend gibt es beim geselligen Beisammensein auch wieder was Leckeres. Dekanatsfrauentag am 29. Juni Um Katharina von Bora, die Frau Martin Luthers geht es beim Dekanatsfrauentag am 29. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Sälchen in Insheim. Neben einem Vortrag über Katharina gibt es auch ein Theaterstück und eine musikalische Umrahmung. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Es laden ein die Frauenarbeit im Kirchenbezirk Landau, die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft und der evangelische Frauenbund Insheim. Gottesdienste Sonntag, 19. Juni 2016 09.15 Uhr Gottesdienst (Keller) Sonntag, 26. Juni 2016 10.00 Uhr Konfirmationsjubiläum (Flint) Termine Montag 17.30 Uhr Singkreis im Sälchen Dienstag, 21. Juni 2016 15.30 Uhr Präparanden Donnerstag, 29. Juni 2016 18.00 Uhr Dekanatsfrauentag im Sälchen Tauferinnerungsfest in Insheim Sowohl im Malwettbewerb, als auch im Quiz konnten Insheimer Schüler/Innen die Jury überzeugen. Als Gewinner des Quiz (1./2. Schuljahr) stand Philipp Werle fest. Weitere Plätze belegten Martha Wozniak (3. Platz), Jana Welther (4. Platz) und Maddox Fischer (6. Platz).Für „Gott- (D)ein guter Freund!“ unter diesem Motto feierte die Protestantische Kirchengemeinde Insheim einen Familiengottesdienst mit Tauferinnerung. Gut zwanzig Kinder waren mit ihren Familien gekommen und viele Kinder, aber auch einige Erwachsene ließen sich von Pfarrer Flint den Tauferinnerungssegen spenden. Inhaltlich wurde mit verschiedenen Symbolen, wie Kerze, Hand, Wasser und Name die Bedeutung der Taufe verdeutlicht. Herxheim - 28 - Ausgabe 24/2016 Die Kinder staunten nicht schlecht, als Herr Guth den Schlauch an einen Hydrant anschloss, der sich versteckt unter der Straße befand. Und schon hieß es „Wasser marsch!“ Jedes Kind durfte sich einmal als Feuerwehrmann fühlen und mit dem großen Schlauch einen Ball von einem Kegel spritzen. Nach dieser super Aktion wartete auf uns alle das Highlight des Tages: Die Fahrt mit dem Feuerwehrauto zurück zur Kita - mit Blaulicht und „Tatü tata“. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Insheimer Feuerwehr. Leichtathletik-Club Insheim e.V. Terminvorschau und Kurzinfozum LAC Spiel- und Grillfest am 9. Juli 2016. Zur Teilnahme eingeladen sind die LAC-Vereinsmitglieder mit ihren Familien und ihren Freunden. Veranstaltungsort ist das Gartengelände am kath.Pfarrheim Insheim. Beginn ist um 15.00 Uhr mit dem Spielfest und der Kaffeetafel. Später (Ca. 18.00 Uhr) gibt es Grillspezialitäten und Getränke zum Selbstkostenpreis. Die LAC Vereinsführung hofft auf die gleiche zahlreiche Beteiligung durch die Eingeladen, wie dies in den Vorjahren der Fall war. Für ausführlichere Informationen gibt es jetzt schon einen Flyer, der bei den Trainingsterminen des LAC erhaltbar, oder im Schaukasten auf dem Zeppelinsplatz einsehbar ist. Tages aktuelle Infos zum Fest wird es dann nocheinmal in der Ausgabe des Mitteilungsblatt vom 8. Juli 2016 geben. FC Insheim 1924 e.V. www.fc-insheim.de Außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen!! Nach dem Gottesdienst wurde dann noch fröhlich das Tauferinnerungsfest vor der Kirche gefeiert. Kath. Pfarreiengemeinschaft Herxheim Katholische Frauen Insheim Hallo Liebe Frauen, ein herzliches „Vergelts Gott“ an alle, die die Aktion Salzsäckchen Verkauf durch ihre Mithilfe oder Spenden (Salz v. Metzgerei Treiling) unterstützt haben. Der Erlös unserer Salzsäckchen und Kräutersträussen (Würzwisch) Aktionen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt spenden. Herzlichen Dank. Voranzeige: Nächtes Treffen am 11. August 2016 um 15.00 Uhr im Pfarrheim eingeplant. Unsere „Wackelzähne“ besuchen die Insheimer Feuerwehr Am Freitag, dem 17. Juni 2016 um 19.00 Uhr! Nachdem bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung des FC Insheim die Neuwahlen erfolglos abgebrochen wurden, muss nun zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden. Wir rufen hiermit alle Mitglieder auf sich an der Mitgliederversammlung zu beteiligen und sich Gedanken zu machen ob man nicht doch bereit wäre für eine Mitarbeit in der Vorstandschaft des Vereins. Es geht hier um die Zukunft unseres Vereins FC Insheim. Je mehr Personen zu einer Mitarbeit bereit wären umso geringer wird die Belastung der einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft. Der FC Insheim lädt ein zu seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen im Clubhaus des FCI. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Wahl des Wahlleiters 3. Neuwahlen - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassenwart - Schriftführer - Spielleiter / Stellvertretende Spielleiter - Jugendleiter - Spielervertreter Beisitzer 4. Sonstiges Wer Interesse an einer Mitarbeit beim FC Insheim hat, kann sich gerne melden. Wir bitten um rege Teilnahme an der Generalversammlung. Die Einladung für die Mitgliederversammlung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim und auf der Homepage des FC Insheim www.fc-insheim.de veröffentlicht. Spendenkonto Gustav Schneider: DE28548913000047004322, BLZ: GENODE61BZA Wir bedanken uns schon jetzt im Namen von Gustav. TC Blau-Weiss Insheim Medenrunde - 4. Spieltag Mit großer Erwartung und voller Spannung machten sich Ende Mai die „Großen“ unserer Kita auf den Weg zur Insheimer Feuerwehr. Dort wurden sie und ihre Erzieherinnen von Herrn Christian Guth und seinen Helfern Remo Schäfer und Dennis Chlor herzlich begrüßt und in den Mannschaftsraum der Feuerwehr geführt. Nun hieß es aufgepasst und die Ohren spitzen! Mit einer kleinen Power-Point-Präsentation von Herrn Guth erfuhren wir viele interessante Dinge rund um die Feuerwehr. Und ganz wichtig für unsere Kinder war: Wie setze ich mit der Notrufnummer „112“ für die Feuerwehr und „110“ für die Polizei einen richtigen Notruf ab! Nach einer kleinen Frühstückspause ging es dann zu den richtigen Feuerwehrautos, die samt Inhalt besichtigt wurden. Nun folgte der praktische Teil. Ausgerüstet mit Feuerwehrjacke und Helm marschierten wir zum Spritzen. Herren 50 B-Klasse: TC Blau-Weiss Insheim - TC Böhl-Iggelheim 12:2 Am 11. Juni 2016 hatten unsere Herren 50 den TC Böhl-Iggelheim zu Gast. Die Einzel bestritten Gunther Wingerter, Jürgen Mehlem, Klaus Ullrich und Hubert Stoll. Gunther, Klaus und Hubert konnten ihre Einzel gewinnen. Mit einer klaren 6:2 - Führung ging es somit in die Doppel. Diese Woche konnten beide Doppel gewonnen werden. Dies führte unsere Mannschaft zu einem souveränen 12:2 - Sieg. Am Samstag, dem 25.06.2016 haben unsere Herren 50 den TC Limburgerhof zu Gast (ab 13.30 Uhr). Herren 30 SG A-Klasse: SG Waldhambach/Insheim TC Schwarz - Weiss Landau 14:7 Am 12. Juni 2016 hatte unsere Spielgemeinschaft den TC SW Landau zu Gast. Die Einzel bestritten Christoph Croissant, Heiko Grüßert, Sebastian Schnetzer, André Becker, Mario Ott und Michael Gütermann. Christoph, André und Mario konnten ihre Einzel gewinnen. Bei einem Stand von 8:4 Punkten ging es dann in die Doppel. Die Doppel Croissant/Schnetzer, Grüßert/Speyerer konnten gewinnen und somit ging der Spieltag mit 14:7 an unsere Herren 30. Herxheim - 29 - Am Sonntag, dem 19.06.2016 bestreiten unsere Herren 30 ihr letztes Saisonspiel (ab 10.00 Uhr in Pirmasens) gegen die Herren vom TC Rot - Weiss Pirmasens 1. Schnupperkarte Auch für die Saison 2016 bietet der TC-Insheim wieder die Schnupperkarte an!!! Die Schnupperkarte ist für Tennisinteressierte die nicht gleich dem Verein beitreten möchten. Die Karte bietet die Möglichkeit einmalig für ein Jahr die Vorzüge einer Mitgliedschaft genießen zu können. Dafür ist lediglich ein Beitrag von 65€ zu entrichten, es müssen keine Arbeitsstunden und kein Clubdienst geleistet werden. Ermäßigung für Frauen Auch 2016 bietet der TC Insheim für Frauen einen ermäßigten Jahresbeitrag an. Für 50 €/Jahr ist es für alle weiblichen Interessenten möglich, bis einschließlich 2018, die Vorzüge einer Mitgliedschaft zu nutzen. Nähere auf der Homepage. Zweitmitgliedschaft Die Zweitmitgliedschaft ist für Interessenten, die bereits in einem der umliegenden Tennisvereine volles Mitglied sind. Zu einen ermäßigten Beitragssatz können diese bei uns eine Zweitmitgliedschaft beantragen. Nähere Infos auf der Homepage. Jugendtraining Das Jugendtraining findet in der Saison 2016 immer mittwochs statt. Alle Kinder und Jugendliche die Interesse haben, können sich bei Christoph Speyerer ([email protected]) oder Manuel Lincks ([email protected]) informieren, oder zu den Trainingszeiten (Mittwochs ab 16.00 Uhr) auf unseren Trainer Norbert Gütermann zugehen. Trainerstunden Wir bieten nicht nur Trainerstunden für unsere Jugend an, auch alle Mitglieder oder Besitzer einer Schnupperkarte können mit Norbert Gütermann trainieren. Natürlich besteht für alle Interessierten jederzeit die Möglichkeit auch ohne Schnupperkarte oder Mitgliedschaft eine Runde zu spielen. Bei Interesse bekommt ihr nähere Infos bei Manuel Lincks oder Norbert Gütermann. TTC 1952 Insheim e.V. Tagesausflug in die ´Wilhelma Stuttgart´ Am 16.07.2016 findet der Vereinsausflug des TTC Insheim in die Wilhema Stuttgart statt. Am Vereinsausflug können neben unseren Mitgliedern auch Nicht-Mitglieder teilnehmen. Abfahrt ist um 08.00 Uhr am Zeppelinplatz in Insheim. Nach der Ankunft in Stuttgart steht der Tag zur freien Verfügung. Rückfahrt Richtung Insheim ist um 17.30 Uhr. Nicht-Mitglieder zahlen einen Unkostenbeitrag für Busreise inkl. Eintritt. Anmeldungen nehmen entgegen: Hans-Jürgen Heck (Tel.: 06341/949637) Jacqueline Croissant (Tel.: 06341/268528) Der Unkostenbeitrag ist bei Anmeldung zu entrichten. Anmeldeschluß ist der 01.07.2016. Die freien Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Schützenverein Diana 1960 e.V. Insheim Bogenschießen Kreismeisterschaft Bogen im Freien / Schützenkreis Landau Am 5. Juni 2016 wurde die Kreismeisterschaft beim SV Herxheim ausgetragen. Unsere 6 Starter /-innen trotzten der sommerlichen Hitze und erzielten wieder gute Ergebnisse, welche zur Teilnahme an der Landesmeisterschaft hoffen lassen. Katharina Bertani, Trainer Walter Riefler, Jürgen Utzinger, Vanessa Fichtner, Michelle Utzinger, Lara Niedermayer, Victoria Rühling Ausgabe 24/2016 Schülerklasse C Lara Niedermayer Schülerklasse B Vanessa Fichtner Victoria Rühling Schülerklasse A Michelle Utzinger Katharina Bertani Herrenklasse Jürgen Utzinger 400 Ringe 1.Platz 452 Ringe 1. Platz 271 Ringe 2. Platz 473 Ringe 2. Platz 402 Ringe 3. Platz 532 Ringe 4. Platz KK Sportpistole Kreisliga Am 5. Wettkampf empfing unser Team die SG Landau und konnte sich mit 992 Ringe : 925 Ringe klar durchsetzen. In der Tabelle belegt unsere Mannschaft den 3. Platz. Einzelergebnisse: Thomas Kniplitsch 256 Ringe Detlef Hübenthal 257 Ringe Andreas Schlichter 246 Ringe Andreas Klein 233 Ringe Ernst Reichold 227 Ringe Öffnungszeiten Schützenhaus Mittwoch 14.30 Uhr Freitag 19.00 Uhr Sonntag 09.00 - 12.00 Uhr Kleintier-Vogelschutz und Zuchtverein P 150 Insheim e.V. Am kommenden Samstag, dem 18.06.2016 um 19.30 Uhr findet unsere monatliche Versammlung bei unseren Garagen am Dorfgemeinschaftshaus in Insheim statt. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. Zur Info!!! Am 16.07.2016 findet unser Grill und Helferfest um 18.00 Uhr bei unseren Zuchtfreunden Jürgen und Jutta Frohnheiser statt. Pfälzerwaldverein Ortsgruppe Insheim Wanderung rund um das schönste Naturwunder der Pfalz Am Sonntag, 5. Juni 2016 stand im Wanderplan des PWV OG Insheim eine Monatswanderung zum Teufelstisch. 12 Wanderer, darunter auch drei Gäste aus dem Badischen Ländle machten sich auf den Weg nach Hinterweidenthal. Dort angekommen wurde uns die Teufelstischroute an Hand der dort aufgestellten Wandertafel erklärt. Sie reizvolle 10-km-Tour führte uns durch das Salzbachtal zum Ort Salzwoog, das an der historischen Salzstraße von Lothringen zum Rhein liegt. Früher befand sich hier eine Sägemühle mit Zollstation und Salzwaage. Der Premiumpfad führte uns weiter durchs Windelstal zur Schwambornquelle. Ab hier verläuft der Wanderweg über schmale Pfade steil hoch zur „Schönen Aussicht“ auf den Rappenfelsen. Vorbei ging es an der Teufelsschmiede, Teufelsküche hin zum Teufelstisch. Hier handelt es sich um einen 11 m hohen Pilzfelsen aus Bundsandstein. Auf ihm liegt eine überdimensionierte Tischplatte, drei Meter stark mit einer Fläche von ca. 50 Quadratmeter. Das Gewicht dieses Ungetüms wird auf 284 Tonnen geschätzt. Auf der Tischplatte steht nun eine jüngere Kiefer, nachdem eine etwa 6 m hohe Kiefer einem Hagelgewitter zum Opfer fiel. Auf dem Rückweg kehrten wir bei der Dahner Hütte am Schneiderfeld ein. Die Wanderer freuten sich über die schöne und spannende Teufelswanderung durch das Dahner Felsenland und wollen bei der kommenden Radtour am 15. Juni 2016 wieder mit dabei sein. Herxheim - 30 - Angelverein „Klares Wasser“ 1970 Insheim e.V. Der Angelverein teilt mit, dass die Fischerhütte am 18.06.2016 und 02.07.2016 geschlossen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Der nächste Arbeitseinsatz findet am 09.07.2016 um 08.30 Uhr statt. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Grundschul- und KITA-Kinder kommen wieder in die Bücherei Diesmal am Dienstag, dem 21. Juni 2016 kommen die Grundschulkinder wieder zu den gewohnten Zeiten in die Gemeindebücherei. Und am gleichen Tag von 10.00 - 11.00 Uhr ist Vorlesestunde für KITAKinder. Die Gemeindebücherei ist wie immer Montags von 17.00 19.00 Uhr geöffnet. Büchereileitung Irene Schlink Rohrbach Bücherei Rohrbach Öffnungszeiten Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr. Donnerstag von 16.00 - 18.30 Uhr. Die Ausleihe ist kostenlos. Ab sofort ist die Bücherei erreichbar unter Tel.: 06349 9965875. Ausgabe 24/2016 Kath. Frauengemeinschaft -kfdSteinweiler/Rohrbach Fahrradausflug nach Kandel Wie jedes Jahr wollen wir über den Sommer einige Ausflüge mit dem Fahrrad unternehmen. Beginnen werden wir am Dienstag, dem 21. Juni 2016. Ziel ist die „ Gockelburg“ in Kandel. Wir bitten alle Fahrradfahrer pünktlich um 17.00 Uhr am Nothelferzentrum in Steinweiler zu sein. Wer nicht mit dem Fahrrad fahren möchte, kann gerne gegen 18.00 Uhr mit uns in Kandel zusammen treffen. Natürlich kann jeder - ob Mitglied oder nicht- gerne dabei sein. Schützenverein 1959 Rohrbach e.V. www.sv-rohrbach.de Termine Samstag, 18.06.2016 Arbeitseinsatz ab 09:00 Uhr Samstag, 02.07.2016 Rundenkampf Abschluss Feier Samstag, 09.07.2016 Arbeitseinsatz ab 09.00 Uhr Scheckübergabe an Rohrbach tut Gut! e.V. Im Rahmen des Rohrbacher Weinfestes wurde durch den Vorsitzenden Stefan Steiner ein Scheck in Höhe von 400,-€ an Rohrbach tut Gut! e.V. überreicht. Der Spendenbetrag wurde im Rahmen des Rohrbacher Weihnachtsmarktes Zimt Zauber durch den Verkauf von Speisen erwirtschaftet. Wir werden auch im Jahr 2016 wieder beim Zimt Zauber die hungrigen Gäste verköstigen. Prot. Kirchengemeinde Rohrbach Sonntag, 19. Juni 2016 (vierter Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest) Wochenspruch: 4. Sonntag nach Trinitatis Galater 6, 2 Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Samstag, 18. Juni 2016 15.00 bis 17.00 Uhr Samstagstreff für Kinder von 5 bis 11 Jahren im Prot. Gemeindehaus Sonntag, 19. Juni 2016 09.00 Uhr Gottesdienst 10.15 Uhr (Steinweiler) Gottesdienst Dienstag, 21. Juni 2016 14.30 Uhr Generationencafé Kein Konfirmandenunterricht, Pfr. Wenzel ist auf einer Tagung Mittwoch, 22. Juni 2016 18.00 Uhr Jungbläser 18.45 Uhr Posaunenchor Kath. Pfarrgemeinde St. Michael Rohrbach Gottesdienste vom 17.06. - 24.06.2016 12. Sonntag im Jahreskreis Samstag, 18.06.2016 18.30 Uhr Rohrbach - Eucharistiefeier 3. Sterbeamt für Herbert Speck Kollekte: für Kirche und Pfarrheim (Kirchenstiftung) Sonntag, 19.06.2016 09.00 Uhr Billigheim - Eucharistiefeier Kollekte: für Kirche und Pfarrheim (Kirchenstiftung) 10.30 Uhr Rohrbach - Kindergottesdienst im MiZe Dienstag, 21.06.2016 15.00 Uhr Rohrbach - Eucharistiefeier f. Gertrud Pfeiffer u. A. (Jgd.) anschl. Austeilung des Primizsegen Mittwoch, 22.06.2016 14.30 Uhr Ingenheim - ökumenische Kinderkirche in der kath. Kirche Gemeindenachrichten Kirchenchor Rohrbach Die Chorproben finden in der Regel dienstags um 20.00 Uhr im Michaeliszentrum statt. Kindergottesdienst: Dazu sind alle Kinder am Sonntag, dem 19. Juni 2016 um 10.30 Uhr ins Michaeliszentrum eingeladen. Eucharistiefeier mit anschl. Primizsegen: Am Dienstag, dem 21.06.2016 wird Kaplan Dominik Rieder aus Herxheim um 15.00 Uhr in Rohrbach Eucharistiefeier halten. Herr Rieder wird am 03.06.2016 im Kölner Dom zum Priester geweiht. Im Anschluss an den Gottesdienst können alle Anwesenden den Primizsegen erhalten. Verantwortliche Aufsicht Der Schützenkreis Bad Bergzabern führt am 29. Juni 2016 um 19.00 Uhr im Schützenhaus Appenhofen einen Lehrgang zur „Verantwortlichen Aufsicht“, nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes, durch. Der Lehrgang beinhaltet 4 Lehreinheiten a 45 min und wird mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.sv-rohrbach.de Tennisclub 1985 Rohrbach e.V. Weinfest 2016 Over and Out. Lang erwartet, ist es auch schon wieder vorbei. Unser erstes Weinfest als Hofwirte. Klar war der Auftritt in diesem ersten Jahr klein und bescheiden, aber dafür richtig schön und gemütlich. Die Mädels und Frauen unseres Vereins haben daran einen ganz großen Anteil. Sie sorgten mit Dekorationen und Einsatz für eine lauschige Atmosphäre. Trotz bescheidenem Wetter und Fussball-EM waren viele Freunde und Neugierige bei uns zu Besuch, ließen sich Cocktails, Sekte und Weine schmecken. Auch wir haben es genossen und freuen uns schon aufs kommende Jahr für das wir bereits viele neue Ideen gesammelt haben. Unser größter Dank geht an Dominik Barton und Sandra Hartel. Sie überließen uns für das Fest mit Ihrem Hof einen schönen Platz in dem noch viel Potential schlummert und standen uns ganz unaufgeregt zur Seite. Danke für die Partnerschaft zwischen Euch und dem TCR. Damenmannschaft TC 1985 Rohrbach gg. TC SW 1903 Bad Dürkheim 7:14 Die Überraschung blieb leider aus. An der Tabellensituation ändert sich daher nix. Bad Dürkheim bleibt weiter auf dem Platz an der Sonne und unsere Mädels leider am anderen Ende. Eindeutig aber war das gar nicht am vergangenen Sonntag. Nach den Einzelpartien war noch was drin und wer weiß, wie der Tag verlaufen wäre, hätte Kathrin Heller im Champions-Tie-Break ihres Einzels nicht das Nachsehen gehabt? Herxheim - 31 - Weil es nichts nützt sich zu grämen, bleiben die Positiven Momente des Tages hängen. Für diese sorgten Carolin Morio und einmal mehr Marisa Künstler. Beide gewannen ihre Einzel und siegten auch als Team im Doppel. Der Sieg von Carolin Morio (LK14) im Top-Duell gegen die an Nummer 1 gesetzte Bad Dürkheimerin Lina Schneeganß (LK11) war das überstrahlende Highlight des Tages. Unter großem Jubel von Zuschauern und Mannschaftskameradinnen setzte sich Caro mit einer bärenstarken Leistung 6:3, 6:3 durch. Ganz stark! Schon am kommenden Sonntag geht’s mit dem vorletzten Spieltag weiter. Unsere Damen müssen Auswärts antreten. Allerdings hält sich die Strecke in Grenzen. Gastgeberinnen sind die Frauen des TC Rülzheim 1. Mit einer gut aufgelegten Carolin Morio an der Spitze kann da für unser Team was gehen. Wir sind überzeugt, dass ein paar Matchpunkte zu holen sind. Ob es für einen Sieg reicht? Man darf gespannt sein. Die vor uns platzierten Otterberg und Pirmasens, übrigens Gegner am letzten Spieltag, sind nur einen Sieg entfernt. Spielbeginn am Sonntag, den 19.06.2016 ist um 10:00 Uhr auf der Anlage in Rülzheim am Moby Dick Freizeitcenter. Spielplan und Ergebnisse in der Übersicht Sonntag, 01.05.2016 TC 1985 Rohrbach gegen Otterberger TC Sonntag, 08.05.2016 TC 1985 Rohrbach gegen TC Mackenbach Sonntag, 22.05.2016 TC Blau-Weiss Herxheim gegen TC 1985 Rohrbach Sonntag, 12.06.2016 TC 1985 Rohrbach gegen TC SW 1903 Bad Dürkheim Sonntag, 19.06.2016 TC Rülzheim gegen TC 1985 Rohrbach Sonntag, 26.06.2016 TC Rot-Weiss Pirmasens gegen TC 1985 Rohrbach 10:11 2:19 16:5 7:14 Töpferfest in Rohrbach Ausgabe 24/2016 Einladung zum Spielabend im Pfisterhaus Am Donnerstag, dem 23.06.2016 um 19.00 Uhr findet im Pfisterhaus der nächste Spielabend statt. Er hat schon Tradition, denn seit 2011 aufgrund einer Idee bei der Dorfmoderation treffen wir uns regelmäßig zum gemeinsamen Spielen von Brett-, Würfel- und/oder Kartenspielen. Wir haben viel Spaß dabei, wollen sie nicht auch mit spielen? Spiele sind vorhanden, ihr Lieblingsspiel können sie dennoch gerne mit bringen, gespielt wird, was die Spieler mehrheitlich beschließen. Bei schönem Sommerwetter spielen wir auch mal draußen, z.B. im Garten einer der Mitspieler, das wird dann kurzfristig beschlossen und am Hoftor des Pfisterhauses an geschrieben. Schnuppern sie doch einfach einmal herein, jeder ist willkommen. Blutspendetermin in Rohrbach Der DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim führt in Zusammenarbeit mit dem DRK-Blutspendedienst West gGmbH am Donnerstag, dem 23. Juni 2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rohrbach einen Blutspendetermin durch. Denke daran: Ein schwerer Unfall, eine schwierige Operation. Schon morgen kannst DU eine Bluttransfusion brauchen. Jede gesunde Person im Alter zwischen 18 und 68 Jahren kann Blut spenden. Erstspender sind uns herzlich willkommen. Bitte bringen Sie Ihre gültigen Ausweispapiere mit. Helfen Sie mit - Blutspender sind Lebensretter! Wir freuen uns über jeden Spender. Blut spendenist auch eigene Gesundheitsvorsorge. Abweichungen von der Norm werden Ihnen mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nicht wie gewohnt am Montag sondern an einem Donnerstag stattfindet. Desweiteren dürfen wir sie darauf hinweisen, dass der Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus nicht wie gewohnt zur Verfügung steht. Wir bitten Sie dies zu beachten. Ihr DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim e.V. :DVJHKWDE" .RPPXQDOH-XJHQGDUEHLW Wie in der Vergangenheit möchten wir vom Förderverein Pfiesterhaus, an die erfolgreichen, historischen Feste wieder anknüpfen. Im Anwesen der Familie Suppanz in der Mühlgasse 7 an der großen Linde wurde von der Töpferfamilie Remy bis vor 150 Jahren Steingut hergestellt. Gebäude aus dieser Zeit sind noch vorhanden. Nur die Brennöfen im Garten gibt es nicht mehr. Produziert wurde nicht nur für unseren Ort. Mehrere Händler, die mit Wagen über Land fuhren verkauften die Erzeugnisse an die umliegende Bevölkerung. Ein Töpfer aus Betschdorf im Elsaß, ebenfalls ein Mitglied der Familie Remy wird uns sein Handwerk praktisch vorführen. Kinder und Erwachsene können hierbei mitmachen und sich selbst ausprobieren. Beginn des Festes am 26. Juni 2016 ist um 11.00 Uhr im Töpferanwesen der Fam. Suppanz Mühlgasse 7. Wir laden Sie ein unsere Gäste zu sein. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Selbstverständlich ist es möglich, von dem Töpfer kleine Geschänke zu kaufen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Seniorentreff Rohrbach Unser 300. Treffen feiern wir am Donnerstag, dem 23. Juni 2016 mit einem Essen im Schützenhaus Steinweiler. Abfahrt um 11.45 Uhr am Michaeliszentrum. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen. Das Seniorenteam Herxheim - 32 - Ausgabe 24/2016 Dschungelcamp 2016 Für 25 Kinder aus der VG Herxheim zwischen 9 und 14 Jahren hieß es am Fronleichnam-Wochenende wieder: „ It`s Dschungelcamp Time!“ Früh am Donnerstagmorgen machten wir uns auf den Weg zur Bildungs- und Freizeitstädte Heilsbach in Schönau, wo wir wie bereits im vergangenen Jahr wieder unsere Zelte aufschlugen. Ein dreitägiges grundlegendes Überlebenstraining mit Spiel, Spaß und Gemeinschaft lag vor den Teilnehmern. Nachdem gemeinsamen Lageraufbau und einer kleinen Kennenlernphase, in der man sich gegenseitig beschnupperte, erklärten sich die Kids gegenseitig pantomimisch die Regeln des diesjährigen Dschungelcamp. Danach galt es das Gelände zu erkunden. Abschluss des Tages bildete eine gemeinsame Nachtwanderung mit - und teilweise auch ganz mutig ohne- Taschenlampen, bevor alle in ihre Schlafsäcke krochen. Am nächsten Tag stand eine 8 km lange Wanderung mit dem Ziel „Barfußpfad Ludwigswinkel“ an. Minigolf, ein toller Spielplatz und natürlich der durchaus abenteuerliche Barfußpfad galt es zu erkunden. Es ging ohne Schuhe über Stock, Stein, durch eine Kuhle voller Kuhscheiße ähnlichem Matsch, gefolgt von Flussbetten mit Sand und Kies. Abschluss des Rundweges bildete das natürliche Flusskneippbecken, in dem es galt, seine Füße wieder einigermaßen sauber zu bekommen. Zurück im Camp rief -wie sollte es anders sein- der hauseigene, eiskalte Pool, in dem ausgiebig geplanscht wurde. Wider allen Erwartungen und Hoffnungen von uns Betreuern hatten wir auch dieses Jahr wieder keinerlei Chance dem kühlen Nass zu entkommen. Natürlich wurde auch wieder ausgiebig gespielt und gekickt. Abgerundet wurde der Tag durch ein großes Lagerfeuer mit Stockbrot, Geschichten und Liedern. Auch unser Dschungelcamp Lied: „Flee Fly Mosquito“ wurde aus voller Kehle geträllert und garantierte bei jedem Dschungelcamper einen Ohrwurm der sicherlich auch mit nach Hause genommen wurde. Der krönende Abschluss des Tages bildete das Dschungelcampeigene schwimmen im Mondschein. In den späten Abendstunden stürzten sich alle gemeinsam nochmals ins Wasser. Müde und entkräftet kroch auch heute jeder in sein Zelt. Pünktlich mit dem Sonnenaufgang brach der letzte Tag im diesjährigen Dschungelcamp an. Nach einer morgendlichen Abkühlung im Pool, bei der wieder keiner verschont blieb, gestalteten alle TeilnehmerInnen gemeinsam die Fahne des Dschungelcamp 2016. Nachdem sich alle verewigt hatten ging es nochmals tief in den Dschungel. Es wurde gepinselt, gesammelt, geschminkt und gestylt und sich somit dem Dschungel angepasst. Im Anschluss mussten natürlich die Ergebnisse in einem Fotoshooting festgehalten werden. Aber auch das schönste Erlebnis endet irgendwann, so auch die zweite Auflage des Dschungelcamp der VG Herxheim. Wir durften wieder einmal 3 tolle Tage mit den Kindern verbringen, haben viel gelacht, gespielt, erlebt und die Kinder auf eine ganz andere Weise kennengelernt. Wir sind uns sicher, dass dieses Dschungelcamp wie auch schon das erste, in den Köpfen der Kindern wie auch Betreuern bleiben wird und sicherlich noch einige Male mit einem Schmunzeln im Gesicht zurückgedacht wird. Wir freuen uns schon heute rießig auf nächstes Jahr, wenn es wieder heißt: „It`s Dschungelcamp Time!!!“ Eure Dschungelcamp-Betreuer Lena, Sebastian, Anna, Annelene und Jana Herxheim - 33 - Ausgabe 24/2016 Herxheim - 34 - Ausgabe 24/2016 Herxheim - 35 - Jugendzentrum Herxheim e.V. Wochenprogramm vom 20.06. bis 24.06.2016 Montag, 20.06.2016 16.00 Uhr Café Szene 18.00 Uhr Zumba 19.00 Uhr Breakdance Dienstag, 21.06.2016 16.00 Uhr Café Szene 16.00 Uhr Mädchentreff 2.0 (Wir stellen leckers Eis her...) 19.00 Uhr Hip Hop 19.30 Uhr Vorstandssitzung Donnerstag, 23.06.2016 16.00 Uhr Cafè Szene 16.00 Uhr Kids Treff (Graffiti auf Leinwand, Unkostenbeitrag 2,00€) 18.00 Uhr Infoabend zum Thema K.O Tropfen (In Kooperation mit der Verb. Jugendpflege und dem Frauenzentrum Aradia e.V. Landau 20.00 Uhr Breakdance in der Pamina Sporthalle Freitag, 24.06.2016 16.00 Uhr Cafè Szene 16.00 Uhr EM Aktion Fanshirts bemalen (Unkostenbeitrag 2,00€ 18.00 Uhr Kochbar (BBQ am Juz, bitte Grillfleisch mitbringen) Öffnungszeiten: Mo/Di: 15.00 - 22.00 Uhr Mi: geschlossen Do/Fr: 15.00 - 22.00 Uhr Kontakt und Infos: Jugendzentrum Herxheim e.V. Obere Hauptstraße 2a, 76863 Herxheim 07276-7751, [email protected] Kinder- und Jugendbüro Öffnungszeiten der Jugendtreffs Jugendtreff Hayna mittwochs von 15.00 bis 17.30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren von 17.30 bis 20.00 Uhr für alle ab 11 Jahren ab 18.00 Uhr Offener Treff: KochBar - Beitrag 1,-€ mit Annelene Stripecke Der Jugendtreff ist am DGH, Hauptstraße 84, Hayna Jugendtreff Herxheimweyher donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr für Kinder ab 9 Jahren, mit Elfriede Schäfer. Der Jugendtreff ist im Feuerwehrhaus, Knittelsheimerweg, Herxheimweyher JuK - Jugendkeller Insheim dienstags von 16.00 bis 19.00 Uhr Kindertreff ab 9 Jahren, von 19.00 bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12, mit Annelene Stripecke. Der JuK ist im Hof am Rathaus, Hauptstr.15, Insheim Jugendtreff Rohrbach montags von 16.00 bis 19.00 Uhr für alle ab 9 Jahren, mit Elfriede Schäfer. Der Jugendtreff ist im DGH, Schulstraße 4, Rohrbach Zum Vormerken: Informationsveranstaltung zum Thema K.O. Tropfen Donnerstag, 23.06.2016, 18.00 - 20.00 Uhr im Jugendzentrum Herxheim für alle Interessierten, Jugendliche und Erwachsene Kinder- und Jugendbüro der VG Herxheim Sprechzeiten: Mo und Do von 13.00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung Verbandsgemeinde Verwaltung Herxheim Obere Hauptstr. 2 - 76863 Herxheim Email: [email protected], [email protected] Tel.: 07276 501 308 oder Mobil: 0171 86 20 300 Förderverein lobt 2016 wieder Umweltpreis für Kinder und Jugendliche aus Aufruf zur Teilnahme Der „Förderverein zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft der Südlichen Weinstraße e.V.“ unter Vorsitz von Landrätin Theresia Riedmaier vergibt auf der Grundlage seiner Satzung dieses Jahr erneut den „Umweltpreis für Kinder und Jugendliche“. „Ziel des Preises ist es, bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für den Schutz unserer belebten Umwelt zu wecken und geleistete Naturschutzarbeit entsprechend zu würdigen“, so die Landrätin. Kindergärten, Schulen oder Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften von Schulen, Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendorganisationen oder ähnliche Zusammenschlüsse aus dem Landkreis Südliche Weinstraße, welche Naturschutzmaßnahmen durchgeführt haben, werden hiermit zu einer Teilnahme am Umweltpreis aufgerufen. Ausgabe 24/2016 Gewürdigt werden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die von Kindern und Jugendlichen im Außenbereich bzw. Außengelände aktiv durchgeführt oder betreut wurden. Als preiswürdige Maßnahmen kommen zum Beispiel Begrünungsmaßnahmen mit heimischen Gehölzen, Renaturierungsmaßnahmen, Gewässerpflegemaßnahmen, die Betreuung von Nisthilfen, die naturnahe Umgestaltung des Außengeländes oder Entsiegelungsmaßnahmen auf Schulhöfen in Betracht. Maßnahmen des technischen Umweltschutzes können aufgrund der Satzung des Fördervereins nicht berücksichtigt werden. Die Gewinner des Umweltpreises 2016 erhalten Geldpreise; der 1. Platz ist mit 1.000,- EUR dotiert. Bewerbungsschluss ist der 7. Oktober 2016. Aussagekräftige Bewerbungen mit digitalen Fotos werden bis zu diesem Termin unter dem Stichwort „Umweltpreis“ an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße erbeten.Bei der Teilnahme am Umweltpreis ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 06341/940-440 und 940-231 gerne zur Verfügung. Informationsveranstaltung über K.O.-Tropfen am 23. Juni 2016 im Jugendzentrum Herxheim Immer mehr Frauen werden Opfer von so genannten K.O.-Tropfen. Die Tropfen werden unbemerkt verabreicht, z.B. in Getränken, in der Disco, auf einem öffentlichen oder manchmal auch auf einem privaten Fest. Ziel ist es, einen anderen Menschen, bevorzugt junge Frauen, in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen, sie zu betäuben und anschließend zu missbrauchen. Am nächsten Morgen haben die Opfer einen „Filmriss“, können sich nicht mehr an das erinnern, was passiert ist. Es ist wichtig über das Thema Bescheid zu wissen!! Schülerinnen und Schüler, Eltern und weitere Interessierte sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 23. Juni 2016 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Jugendzentrum Herxheim, Obere Hauptstr. 2a. Veranstalter ist die Verbandsgemeinde Jugendpflege und das Jugendzentrum Herxheim in Kooperation mit dem Frauenzentrum Aradia e.V. aus Landau. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Infos: Elfriede Schäfer, VG Jugendpflegerin, Tel.: 07276-501 310, Jugendzentrum Herxheim, Tel.: 07276-7751, Frauenzentrum Aradia e.V., Tel.: 06341-834 37 Herxheim - 36 - Ausgabe 24/2016 Herxheim - 37 - Ausgabe 24/2016 Herxheim - 38 - Ausgabe 24/2016 Blutspendetermin in Rohrbach Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins. ROHrbACH Donnerstag, 23.06.2016, von 17.00 bis 20.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Schulstr. 4 www.facebook.com/ TVHerxheim/events Herxheim - 39 - Ausgabe 24/2016 Herxheim - 40 - Ausgabe 24/2016 mol gugge mol horche Stationentheater in Herxheim Ein Theaterweg durch die Ortsgeschichte Sonntag, dem 26. Juni 2016, 16.00 Uhr Start im Museumshof Herxheim Gehen Sie mit auf einen historischen Theaterrundgang durch Herxheim und erleben Sie in kurzweiligen Szenen das Dorf einmal ganz anders. Fünf junge Schauspieler und Schauspielerinnen des Theater Szenario begeistern mit ihrem authentischen Spiel. Sie durchqueren ein ganzes Jahrhundert Ortsgeschichte: Sie erleben in der Villa Wieser eine tragische Liebesgeschichte. Verfolgen Sie die Odyssee einer Pferdedecke, die in Kriegszeiten nach Amerika gelangt und in Friedenszeiten wieder nach Herxheim zurückkommt. Begleiten Sie den Dorfbüttel zum Panzergraben und riskieren Sie einen Blick auf die rebellische Jugendkultur der 1970-er Jahre. Geschichten sehen und Geschichten hören, Geschichte erleben: amüsant, bisweilen nachdenklich, auf jeden Fall spannend und unterhaltsam. Anne Müller vom Tourismusbüro Verein SÜW führt Sie zu den Schauplätzen. Die Autoren sind Ro Tritscvh Regie geführt hat. Preis: 10 € Dauer ca. 2 Std. Anmeldung: Weinstrasse Verein Südliche Herxheim e.V. rxheim.de Verein-suew@he -107 Tel.: 07276 501 Blick über die Gemeindegrenzen Geprüfter Wirtschaftsfachwirt Samstags-Lehrgang in 12 Monaten Weiterbildung für Kaufleute in Richtung Sachbearbeiter- oder Führungslaufbahn Die Weiterbildung mit bundesweit einheitlichem und internationalem Abschluss (internationaler Titel: Bachelor Professional of Business Administration and Operations, CCI), leistet beides. Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen. Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 08.10.2016 einen berufsbegleitenden 12monatigen Samstags-Lehrgang zur gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen an. Zur Prüfung wird zugelassen wer eine abgeschlossene, 3jährige, kaufmännische Berufsausbildung und 6 Monate kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis nachweisen kann. Weiterhin berechtigt eine fünfjährige Tätigkeit im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich zur Zulassung. Kaufmännische Azubis können diese Weiterbildung im Rahmen unseres Konzepts „Ausbildung - KOMPAKT“ belegen. Für den Abschluss „Geprüfter Betriebswirt“ (Master Professional of Business, CCI) ist diese Qualifikation eine optimale Vorbereitung. Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Industriefachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer Fachwirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein). Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel.: 07275 - 91 30 35, E-Mail: [email protected], IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de Aktion PfalzStorch e.V. Spannende Besenderungstour 2016 Ende des redaktionellen Teils Bis auf den letzten Teil, nämlich bei der Besenderung am Nest am Regenrückhaltebecken Bornheim, hatten wir Glück mit dem Wetter oder einen trockenen Unterstand. So lief von der technischen Seite her alles optimal. Aber es kam doch zu einigen Überraschungen an den Nestern. Herxheim - 41 - In Sondernheim erreichte das Rheinhochwasser das Nest an der Ziegelei gerade nicht mehr und die Feuerwehr konnte ihre große Drehleiter ausfahren. Die Jungen wurden unten am Boden besendert und vorsichtig wieder oben ins Nest gesetzt. Beim Wormser Nest waren wir gewarnt worden, dass die Jungen aufgrund des nasskalten Wetters vielleicht nicht kräftig genug sein könnten. Aber wir konnten dort 3 Sender an kräftige, gesunde Junge vergeben. Dagegen war nur eines statt der geplanten drei in Gensingen bei Kreuznach fit genug einen Sender zu tragen. Die anderen hatten noch zu viele Daunenfedern, was auf einen geringeren Entwicklungsstand schließen lässt. Diese beiden Sender wurden einjährigen Volierenstörchen am Kirschbacherhof bei Zweibrücken „angezogen“, die daraufhin sofort in die Freiheit entlassen wurden. Sie drehten gleich beim ersten Mal perfekte Flugrunden und legten auch noch saubere Landungen hin. Bei diesen aus Haltung stammenden Vögeln soll nun überprüft werden, ob sie wieder zu einem völlig normalen Storchenleben zurückfinden. Das wurde so genau wahrscheinlich noch nie überprüft. In Knittelsheim und Leimersheim verlief alles wie geplant. Im Rülzheimer Nest hatte nur ein Junges überlebt und erhielt einen Sender. In Neupotz konnte das Nest am Rheinufer wegen Hochwassers an diesem Wochenende weder beringt noch besendert werden, weshalb gleichaltrige Jungvögel in Neupotz in der Tullastraße diese Sender bekamen. Ein weiterer Verlust überraschte uns am Nest am Regenrückhaltebecken in Bornheim, an dem sich zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland sowie der SWR eingefunden hatten, unter anderem auch die Schüler von drei 5. Schulklassen des Eduard-Spranger-Gymnasiums, die ab nächster Woche die Störche mittels der App animaltracker verfolgen werden. Nur noch zwei der drei bereits beringten Jungvögel saßen noch im Nest. Der andere war spurlos verschwunden. Deshalb wurde der letzte Sender einem Küken am Nest außerhalb der Voliere (Westseite) übertragen. Somit bekamen 24 rheinland-pfälzische Jungstörche Sender. Die überraschungsgeladene, zweitägige Tour beendeten wir mit unseren französischen Gästen und dem wissenschaftlichen Leiter des Projektes, Herrn Dr. Wolfgang Fiedler (Leiter der Vogelwarte Radolfzell) im Storchenzentrum, nachdem der SWR auch dort noch seine Aufnahmen abgeschlossen hatte. Mehr erfahren Sie unter www.pfalzstorch.de und am 10.07.2016 in Bornheim am Storchenfest. „Gemeinsam älter werden Zuhause - in Steinweiler“ Gesundheitsmesse am 19.06.2016 von 11.00 - 18.00 Uhr Die Ortsgemeinde veranstaltet mit der Initiative „Gemeinsam älter werden – Zuhause - in Steinweiler“ eine Gesundheitsmesse. Im großen Saal des Bürgerhauses werden sich Firmen und Institutionen rund um das Thema „Gesundheit“ präsentieren, es werden Gesundheitstests durchgeführt, hier findet auch das Eröffnungsprogramm mit sportlichen Vorführungen statt. Im Seniorenraum werden Gesundheitsvorträge von Ärzten und anderen Fachleuten abgehalten und Gymnastik angeboten, im Vereinsraum wird zu Kaffee und Kuchen sowie zum Tanztee mit einer Liveband eingeladen. Lassen Sie sich überraschen von der Vielzahl der Angebote! Ausgabe 24/2016 Familienanzeigen in ihrem Mitteilungsblatt Herzlichen Dank! Für die vielen Aufmerksamkeiten und Geschenke anlässlich meines 80. Geburtstages möchte ich mich von Herzen bedanken. Hedi Scheffler Im Juni 2016 Anzeigen kinderleicht online buchen: wittich.de/anzeigen Herxheim - 42 - Ausgabe 24/2016 Anzeige aus der Region Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche für die Region Immobilien Anzeigenannahme Winden: DHH mit Gartenanteil Tag der offenen Tür im BV Stadtkern Kandel Sonntag, 19.06.2016 • 14 bis 17 Uhr gegenüber der Verbandsgemeinde Kandel (Gartenstraße) RI-BA Bauträger GmbH & Co. KG Tel. 07275-98800 [email protected] · www.stadtkern-kandel.de 0 65 02 / 9147-0 in ruhiger Lage, 4 ZKB, 120 qm + 20 qm Nutzfl., Gas-ZH, Fachwerk, renov. 2000, frei ab 1. Sept. 2016, Miete 650 € + Nebenkosten ca. 270 €. Telefon 06349-99 65 91, täglich nach 18.00 Uhr Ihre sichere Altersvorsorge Pflegezentrum bereits in Betrieb! Miete sofort! ca. 5 % Rendite Heute 2,6 Millionen Pflegebedürftige, bis 2050 muss man von ca. 4,8 Millionen ausgehen, alleine bis 2030 fehlen schon 250.000 Pflegeplätze. 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Nach dieser „kleinen Weltreise“ kam sie 1984 in die Pfalz und Bluthochdruck bleibt oft unerkannt Anzeige 90 x 90 mm Bluthochdruck, medizinisch Hypertonie, entwickelt sich meist weitgehend symptomfrei, so dass die Betroffenen nichts davon merken. „Von den geschätzten 20 Millionen Deutschen, die einen Bluthochdruck haben, ahnen circa sechs Millionen gar nichts von ihrer Erkrankung, weil sie lange Zeit keine oder nur geringe Beschwerden verspüren“, weiß Arteriosklerose-Forscher Prof. Dr. Horst Robenek aus Münster. Er rät daher jedem, seine Blutdruckwerte ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig checken zu lassen. Wer seine Gefäße schützen möchte, sollte zusätzlich auf den natürlichen Eiweißbaustein Arginin setzen, enthalten etwa in „Telcor Arginin plus“, rezeptfrei in der Apotheke. € Gesunder Tee 27,5 Liter Tee hat jeder Deutsche nach Angaben des deutschen Teeverbandes im Jahr 2013 durchschnittlich getrunken. 75,5 Prozent davon wurden als schwarzer und 24,5 Prozent als grüner Tee aufgebrüht. Kräuterund Früchtetees sind dabei noch nicht berücksichtigt, denn streng genommen sind das keine Tees, sondern nach gesetzlicher Definition „teeähnliche Erzeugnisse“. Ihnen fehlt in der Regel die anregende Wirkung des Koffeins. „Echter“ Tee, egal ob schwarz oder grün, stammt vom selben Teestrauch Camellia sinensis. Welche Sorte daraus wird, entscheidet der Herstellungsprozess. Egal ob „echter Tee“ oder teeähnliches Getränk: Tee verbreitet Gemütlichkeit und tut gut – vor allem in der kalten Jahreszeit. Und Tee ist ein kalorienfreies Getränk, wenn er nicht mit Zucker gesüßt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt gesunden Erwachsenen, täglich etwa 1,5 Liter Flüssigkeit durch Getränke zu sich zu nehmen. Die benötigte Menge kann bei Hitze, Fieber, Durchfall oder Ausdauersport auch höher liegen. Ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees sind neben Mineralwasser eine gute Alternative, um den Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Möglicherweise kann Tee aber auch noch viel mehr: Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise der regelmäßige Konsum von grünem Tee das Risiko für Krebs, Demenz oder Herz-Kreislauferkrankungen senken könnte. Forscher vermuten, dass die darin enthaltenen sekundären Pflanzenstoffe, und zwar die sogenannten Polyphenole, zu denen auch die Flavonoide gehören, dabei eine wichtige Rolle spielen. Die DACHS-Studie (Darmkrebs: viel höher sind als die Überlebens1986 nach Leimersheim. Chancen der Verhütung durch raten von Patienten, deren Tumor Screening), in die mittlerweile fast erst aufgrund von Beschwerden Ein Bauernhof wurde bezogen. Hier war dann auch die Geburtsstätte nicht nur ihres ersten Sohnes, 5000 Darmkrebspatienten und diagnostiziert wurde. Beide Ersondern auchKontrollpersonen der Praxis. Klein und bescheiden eigenen Haus, aber mit vielen Therapietieren fast 5000 ohne imgebnisse unterstreichen das hohe wurde gestartet.aufgenommen Es war ein erfolgreicherwurStart. Sehr schnell fanden sich mehr und mehr Patienten Darmkrebs Potenzial der Darmkrebsvorsorge. ein, einistMitarbeiter wurdeweltweit eingestellt.größDie natürliche die, dass die Praxisräume zu klein den, eine der ImFolge Jahrwar 2002 wurde die Vorsorgewurden und es wurde 1990 in eineStudien angemietetekoloskopie Wohnung mit Praxis umgezogen. Mit einem ten epidemiologischen als gesetzliche Leistung zu Darmkrebs. Mit den der Krankenkassen Deutschland weiteren zweiten Mitarbeiter konnteverfüghier die stetig steigende Patientenzahlinbewältigt werden. Der baren Daten gezeigt wereingeführt.vergrößerte Bis 2005sich, hatten Praxisname war inkonnte aller Munde, der Radius des Einzugsgebietes berichtetüber Edelgard Chrzanowski. den, dass das Risiko, innerhalb 1,1 Mio. Menschen die präventivon Vorve Untersuchung in Anspruch ge-die neue, jetzige Praxis bezogen. Aktuell stehen den Patienten 9 Therapiezimmer, 4 Therapiehunde Nach zehn einigen Jahren Jahren warnach es danneiner so weit. Ein weiterer Standortwechsel stand an. 2006 wurde sorgekoloskopie Darmkrebs zu Mitarbeiter nommen. All diejenigen haben und nicht zu vergessenan5 fachlich kompetente zur Verfügung. Ständig steigend ist die Zahl der Patienten. Den Praxiserfolg dokumentiert am besten eine Eigenanalyse, die auch das erkranken, um rund Laut 90 Frau Prozent heute Anspruch Einzugsgebiet dokumentiert. Chrzanowski zeigt diese folgendes:auf eine zweite niedriger ist als bei Personen, die kostenlose Vorsorge-Darmspiege- 40 % badische Patienten, von Bruchsal, Pforzheim bis Baden-Baden - 60 % pfälzische Patienten, von SpeyerBei über den SÜW bisvorliegenden zur franz. Grenze Seiten handelt es sich um keine Vorsorge-Darmspiegelung lung. „Die VorsorgedarmspiegeinDerAnspruch genommen hatten.in der lung hat in den ersten 10 Behandlungsschwerpunkt liegt eindeutig psychisch-ergotherapeutischen ArbeitJahren mit Patienten. Diese werdenein ganzheitlich, mit Einbeziehung von Familie, Umfeld, Schule, Kindergarten usw. Die aktuellsten Auswertungen des Neben rund Darmkrebsfälle ver- und weiterentwickelt werden, stehen 4 Therapiehunde unterstützend dem Team zur Verfügung: betreut und behandelt (siehe Werbeanzeige). den180.000 Praxis-Mitarbeitern, die ständig geschult Die spätere Veröffentlichung in der Zeitung Studienleiters Prof. Dr. Hermann hütet und 80.000 Menschen daPaula, Berta, Sepp sind schon länger dabei. Hugo, ein Barbet = französischer Wasserhund, ist erst 15 Wochen alt und befindet sich noch in der Ausbildung. kann layouttechnisch sowie inhaltlich hiervon Brenner vom Deutschen Krebsfor- vor bewahrt, an diesem Krebs zu schungszentrum (DKFZ) in Heidelweil bereits vorhandeZu solch einem gewichtigen Jubiläum macht mansterben, sich natürlich auchein weiterführende Gedanken. Diese hat sich Frau Chrzanowski zum Thema auch gemacht. Mit in der Praxis-Mannschaft abweichen bzw.Nachfolge variieren. berg zeigen dass die ner Tumor erkannt ist Sohn Tim, derzudem, seine Ausbildung zumÜberErgotherapeuten beendetsohatfrüh und sich derzeit wurde, in Ausbildung zum Psychotherapeuten befindet. Danach wird er in die neben Fußstapfenbestimmten seiner Mutter treten. Anzeigenplatzierungen lebensraten bei Patienten, deren dass er heilbar war.“ Quelle: www.ncbi.nlm.nih.gov/ Darmkrebs durch eine Vorsorgeoder werden nicht gewährleistet. Rufen Sie bei Bedarf an: 07272/1261. Sie erhalten beste Beratung. Das Team der Praxis für Ergotherapie EdelgardTexten Chrzanowski bietet Fotos ein ganzheitliches Therapiekonzept und Behandlungsangebot pubmed/24012982 Koloskopie mit vielfältigen entdeckt Möglichkeiten.wurde, sehr Wichtige Information! 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