24/2016 - Herxheim

Mitteilungsblatt
Hayna
Herxheim
Herxheimweyher
Insheim
Rohrbach
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim
42. Jahrgang (126)
Freitag, den 17. Juni 2016
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Nr. 24/2016
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
Verleihung eines Umweltpreises
durch die Verbandsgemeinde Herxheim
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Auseinandersetzung mit den vorliegenden Umweltproblemen
und deren wirkungsvolle Bewältigung erfordert ein hohes Interesse der Allgemeinheit. Die Verbandsgemeinde Herxheim sieht es
als ihre Aufgabe an, das Umweltbewusstsein der Einwohner weiter
zu stärken. Ziel der Auslobung des Preises ist es, die Bürgerinnen
und Bürger zu motivieren, sich für die Belange des Umweltschutzes einzusetzen und aktiv bei der Beseitigung umweltbeeinträchtigender Zuständen mitzuwirken.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.05.2016
der Einführung dieses Preises zugestimmt.
Herausragende Leistungen rund um den Schutz der Umwelt, der
biologischen Vielfalt, der natürlichen Ressourcen sowie für den
Naturschutz sind gefragt. Mit dem Umweltpreis sollen besondere
Leistungen im Gesamtbereich des Umweltschutzes gewürdigt
werden. Dazu zählen z. B. Wasserreinhaltung, Gewässerschutz,
Biotop- und Artenschutz und ähnliches.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Geldzuwendung i. H. v. bis zu 3.000,00 €, die
zweckbestimmt verwendet werden müssen. Die Aufteilung auf mehrere Preisträger ist möglich.
Der Umweltpreis der Verbandsgemeinde Herxheim wird in dreijährigem Turnus verliehen, erstmalig im Jahr 2017. Die Auslobung erfolgt im Monat September, die Preisverleihung selbst dann
Mitte Dezember.
Der Umweltpreis ist für jedermann offen. Er kann an Einzelpersonen (auch Kinder und Jugendliche), Personengruppen, Schulen und Kindertagesstätten, Unternehmen aus Landwirtschaft,
Dienstleistung, Handwerk oder Industrie, Organisationen, Verbände und Vereine verliehen werden. Die Prämierung von Privatpersonen setzt allerdings einen Nutzen für die Allgemeinheit
voraus.
Kommunen oder deren politischen Vertreter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Firmen-, Vereins- oder Wohnsitz, Filialen und Geschäftsniederlassungen müssen in der Verbandsgemeinde Herxheim liegen.
Die Umweltaktivitäten müssen nachweislich in der Verbandsgemeinde Herxheim erbracht und
bereits verwirklicht worden sein.
Die Entscheidung über die Preisträger trifft als Jury der Ausschuss für Planungen, Bauen, Umwelt
und Verkehr der Verbandsgemeinde Herxheim und der Verbandsgemeinderat beschließt die
Vergabe.
Über den Erfolg werden die Bewerber in schriftlicher Form informiert.
Die näheren Bestimmungen und Voraussetzungen können der Homepage der Verbandsgemeinde entnommen werden.
Die Anträge zur Teilnahme können von den Bewerbern selbst oder durch Dritte gestellt werden.
Ich bin mir sicher, in unserer Verbandsgemeinde leben viele umweltbewusste Menschen, die
Freude daran haben, etwas zu bewirken und für uns alle die Lebensqualität zu verbessern. Fühlen Sie sich ermutigt, mit Ihren Ideen und Projekten sofort zu beginnen, da diese zum Zeitpunkt
der Auslobung abgeschlossen sein müssen.
Ich freue mich schon jetzt auf die Einsendungen.
Herzlichst, Ihre
Hedi Braun, Bürgermeisterin
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
Senioren Wegweiser Herxheim
Die erste Auflage des Seniorenwegweisers
der Verbandgemeinde Herxheim ist da!
Liebe Seniorinnen
und Senioren,
die Verbandsgemeinde Herxheim hat einen Wegweiser
eigens für Sie erstellt und freut sich Ihnen diese Broschüre
als Orientierungshilfe an die Hand zu geben.
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Unser Wegweiser bietet Ihnen Anregungen und inspiriert zu neuen Zielen. Er beinhaltet ein breites Spektrum an nützlichen Informationen, z.B. rund um das Thema
Gesundheit und Fitness oder aber Fragen zu Vorsorge, Betreuung und finanziellen
Hilfen. Weiter beinhaltet er eine Übersicht mit den wichtigsten Rufnummern im Fall
der Fälle.
Der Wegweiser wurde bereits auf der Veranstaltung „Leben mit Demenz“ vorgestellt
und liegt jetzt für Sie zur Abholung an der Infotheke, Rathaus Herxheim, bereit.
Herzlichst, Ihre
Hedi Braun, Bürgermeisterin
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
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Herxheim
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Wichtige Telefonnummern
Ausgabe 24/2016
Herxheim
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Notfall- und Bereitschaftsdienst
Ausgabe 24/2016
Herxheim
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Amtlicher Teil
Ausgabe 24/2016
Jugendlichen im Rathaus. Dabei erfuhren sie von ihm einige interessante historische und kulturelle Fakten über die Verbandsgemeinde
Herxheim, bevor sich alle an Getränken und frischen Erdbeeren laben
durften.
Verbandsgemeinde
Das Fundbüro teilt mit
Gefunden:
- eine zierliche, silberne Damenuhr (rundes Ziffernblatt), abzuholen
im Kath. Pfarramt bei Elisabeth Eichenlaub
- ein Fahrradschlüssel mit Bärenanhänger
- eine Halterung für ein Navigationsgerät
- Schlüsselbund mit Anhänger in Rohrbach
Eigentümer der o. g. Gegenstände bzw. Finder wenden sich bitte an
das Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer
E.01-04, Tel.: 07276 501 101
Nachruf
Tief bewegt nehmen wir Abschied von Herrn
Claus Vonderlinn
der am 31. Mai 2016 im Alter von 66 Jahren verstorben ist.
Herr Vonderlinn war über 32 Jahre im Polizeidienst tätig; davon
ab 1. März 1995 als Bezirksbeamter bei der Verbandsgemeinde Herxheim. Die Tätigkeit in unserer Kommune hat ihm
viel Freude bereitet. Als „Freund und Helfer“ durfte Herr Vonderlinn 10 Jahre seine Tätigkeit in unserer Verbandsgemeinde
ausüben, bis er 2005 aus gesundheitlichen Gründen aus dem
aktiven Dienst ausschied und den vorzeitigen Ruhestand
antrat.
Wir lernten Herrn Vonderlinn als freundlichen, hilfsbereiten, verlässlichen, ruhigen und doch humorvollen Menschen kennen.
Bei der Bevölkerung wie auch den Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Herxheim war er sehr geschätzt. Sein Tod hat uns
erschüttert.
Die meisten deutschen Schüler besuchten mit ihren Partnern bei
schönem Wetter das Herxheimer Schwimmbad, wobei die französischen Gäste jetzt wissen, was eine „Rutsche“ ist und die Deutschen
das Wort „toboggan“ gelernt haben. Am eigenen Leib zu erfahren, wie
schwierig es sein kann, im anderen Land die andere Sprache zu verstehen und zu sprechen, ist eine intensive und wichtige Erfahrung des
Austauschs - so ist es auch nachvollziehbar, wenn die Verständigung
hin und wieder auf Englisch erfolgte.
Neben einem Tagesausflug nach Speyer hatten die Franzosen auch
noch die Gelegenheit, mit ihren Partnern in den Unterricht zu gehen. In
Frankreich werden die Schüler nach der Pause klassenweise von ihren
Lehrern im Schulhof abgeholt, so staunten sie nicht schlecht, dass in
Deutschland die Schüler im Klassenraum auf den Lehrer warten.
So haben alle nach 4 Tagen im anderen Land viele neue Eindrücke
gewonnen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten festgestellt und auch
erlebt, dass „wir uns eigentlich gar nicht so sehr unterscheiden“ (Victor Poupon), bis auf die Sprache … und das Brot.
Andreas Blum
Container-Kunst: Vernissage
Wir sind tief betroffen und werden Claus Vonderlinn in guter
Erinnerung behalten. Unsere Gedanken sind bei ihm und seiner
Familie.
Für die Verbandsgemeinde
Herxheim
Georg Kern
Erster Beigeordneter
In Vertretung
Ulrike Daum
Personalratsvorsitzende
Deutsches Holzofenbrot und
französisches Baguette - ein Austausch
Jeder in Deutschland kennt die französischen Weißbrotstangen oder
„baguette“, doch in Frankreich weiß kaum jemand, was ein deutsches
„Holzofenbrot“ ist. Die 14 französischen Austauschschüler des Collège
St. Bénigne in Dijon können ihren Familien zu Hause nun berichten,
wie in einem Holzofen gebacken wird. Bei ihrem Besuch in Herxheim
vom 6. - 9. Juni 2016 war es ein
Teil des Programms, die deutsche Brot- und Brötchenkultur
kennenzulernen. Dabei hatte
Bäcker Kerner die jungen Franzosen mit ihren deutschen Austauschpartnern der 6. Klasse
des Pamina Schulzentrums
Herxheim in den Garten eingeladen und demonstriert, wie
der Holzofen bei über 300°C
mit Teigröllchen bestückt wird
und 15 Minuten später lecker
duftende Käse-Laugenstangen
herauskommen. Es war ein
Genuss.
Nach der Besichtigung des
Herxheimer Ortskerns und
einem Foto am Brotkorb des
Brunnens, begrüßte der Beigeordnete der Verbandsgemeinde
Herr Christian Sommer die
deutschen und französischen
Das PAMINA-Schulzentrum präsentiert sich als Ort der kulturellen
Vermittlung: als Institution des Unterrichtens, als Haus des Lernens
sowieso und als Standort der mobilen Galerie aktuell mit der Möglichkeit, dass alle, die den öffentlichen Raum für die Begegnung mit Kunst
nutzen wollen, dies auch auf einem Schulhof tun können. Gut drei
Wochen lang verwehrten Hinweistafeln in den Fenstern der mobilen
Galerie den Einblick in dessen Inneres - es wurde umgebaut.
Am 6. Juni 2016 war die neue Ausstellung montiert und das wurde
gefeiert. In seinem einführenden Grußwort erläuterte der federführende Schulleiter J. Müller den teils auswärtigen Gästen die Idee der
mobilen Galerie und ihre Bedeutung für das PAMINA-Schulzentrum.
Die Landrätin T. Riedmaier ging auf die gesellschaftliche Tragweite
des Ausstellungsthemas „Migration“ ein - angesichts der Exponate
stocke der Atem. In der Folge beschrieb sie die aktuelle Ausstellung
Herxheim
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als gelungenes Beispiel für die Arbeit engagierter Kunstpädagogen.
Prof. Dr. D. Herles von der Universität Landau steuerte in seinem Vortrag „Die Kunst und ihre Orte“ einen ganz anderen Blickwinkel auf die
Kunst im Container bei. Ausgehend von den Ready-mades eines M.
Duchamp verband er die durch ihren Ausstellungsort (Museum oder
Galerie) zur Kunst „geadelten“ Alltagsgegenstände mit der recht einzigartigen Idee, einen Alltagsgegenstand zum Ort der Kunstpräsentation, einen Seecontainer zur mobilen Galerie zu machen. Für die am
Containerprojekt beteiligten Schüler(gruppen) und Lehrkräfte steuerte
J. Kießling abschließend den künstlerischen Blick auf das Thema Migration bei. Hinweise auf die biographischen „Migrationshintergründe“
der meisten Anwesenden verknüpfte er mit vergleichbaren Lebensläufen bekannter Künstler. Mit Verweisen auf die Behandlung des
Themas in der Kunst sowohl zurück liegender Epochen als auch der
Gegenwart leitete er zur Beschreibung des Entstehungsprozesses der
aktuellen Ausstellung in der mobilen Galerie über. Gerahmt wurden
die einzelnen Beiträge von musikalischen Darbietungen, Rezitationen
und einem an der Schule entstandenen Rap mit internationaler Beteiligung; die Bewirtung hatte der Förderverein übernommen.
Die aktuelle Ausstellung der mobilen Galerie bleibt voraussichtlich bis
Mitte Juli auf dem Schulhof am Südring für alle Interessierten zugänglich. Es wird empfohlen, die Hausmeister des Schulzentrums vorab
um das Einschalten der (für eine Installation entscheidende) Beleuchtung des Containers zu bitten.
(J. Kießling)
Sich begegnen, austauschen,
zusammen sein!
Das „Begegnungs-Café“ von HerxheimBUNT wurde im Zuge der Gründung der
Flüchtlingsinitiative im Frühjahr 2015 ins
Leben gerufen und ist mittlerweile deren
Herzstück.
Jeden Mittwoch treffen sich von 15.00
bis 17.00 Uhr bis zu 80 Menschen Flüchtlinge und deren Paten - abwechselnd in den Räumen des Schönstatt-Zentrums und dem „Haus der
Begegnung“ in Herxheim zu Kaffee und Kuchen, um miteinander ins
Gespräch zu kommen, Informationen zu Sprachkursen, Workshops
oder rechtlichen Änderungen auszutauschen und um den Flüchtlingen
eine Anlaufstelle bei Problemen zu bieten. „Das Café ist sehr wichtig
für die Flüchtlinge“, erklärt Esther Hilse, Sprecherin der Flüchtlingspaten. „Viele Flüchtlinge müssen motiviert werden, weil ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, sie nicht arbeiten dürfen und oftmals
nicht wissen, wie es weitergehen soll.“ Eine Hauptaufgabe der Initiative HerxheimBUNT ist es Geflüchtete mit Bürgerinnen und Bürgern
zusammenzubringen, Mut zuzusprechen und praktische Intergrationshilfe im Alltag zu leisten.
Durch Begegung und persönliche Kontakte lassen sich Berührungsängste abbauen.
So ist es ein großer Erfolg, dass Flüchtlingsfamilien das Café mittlerweile zusammen mit ihren Gastgeberfamilien besuchen, womit
erkennbar wird, dass anfängliche Berührungsängste verschwunden
und die Familien zusammengewachsen sind. So wohnt beispielsweise
eine Flüchtlingsfamilie im Haus einer 84-jährigen Herxheimerin. Als die
ältere Dame krank wurde, kam das Essen von der syrischen Familie,
die bei ihr im Hause wohnt.
Es wäre zu wünschen, dass noch mehr Bürger zu den BegegnungsCafés kommen, damit weiterhin Barrieren abgebaut werden können
und ein Austausch zwischen den Einheimischen und neuen Bürgern
stattfindet.
Das Begegnungs-Café ist wie geschaffen für Kommunkikation. Unter
den Flüchtlingen sind mittlerweile Einige, die gut Deutsch sprechen
und gerne als Dolmetscher tätig würden.
Landkreis Südliche Weinstraße Stadt Landau: Fahrplanbücher zum
Sommerfahrplanwechsel neu aufgelegt
Zur Einführung des Sommerfahrplans erscheint das neue Busfahrplanbuch für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau. Es
ist unter anderem in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, in den
Tourismusbüros, Verbandsgemeindeverwaltungen, im städtischen
Rathaus und Bahnhof Landau, sowie bei den Busunternehmen direkt
erhältlich. Die Fahrpläne sind ab Sonntag, 12. Juni 2016 gültig.
Das neu aufgelegte 255-seitige Buch enthält alle innerstädtischen
Buslinien sowie Linien, die aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
nach Landau führen sowie einige weitere Linien innerhalb des Landkreises. Auch die Ruftaxi-Verbindungen und die Ankunfts- und
Abfahrtszugpläne des Bahnhofs Landau sind aufgeführt.
Zum Fahrplanwechseln wird auf der Linie 555 zwischen Landau und
Herxheim wieder der Sonn- und Feiertagsverkehr eingeführt. Damit ist
am Samstag und am Sonntag im Zweistundentakt die Stadt Landau
oder Herxheim in unter 30 Minuten bequem per Bus erreichbar.
Ausgabe 24/2016
Auch einige Spätverkehrsfahrten wurden aufgenommen. Freitagabends startet um 22.00 Uhr die Fahrt in Herxheim über Offenbach
nach Landau und von dort wieder um 23.00 Uhr zurück. Samstags
starten die zwei Fahrten um 20.00 und 22.00 Uhr in Herxheim. Rückfahrt aus Landau um 20.30 Uhr und 23.00 Uhr.
Die Liniennetzpläne des Landkreises und der Stadt Landau sind farblich angedruckt. Weitere interessante Liniennetzpläne und Bussteigpläne unserer Region sind in dem Buch als Internetlink mit QR Code
abrufbar. Das gesamte Fahrplanbuch steht auch wieder zum Download als PDF-Datei auf der Homepage des Landkreises bereit.
Aktuelle Änderungen und Fahrplanauskünfte sind auf den Seiten der
Verkehrsverbünde http://fahrplanauskunft.vrn.de und https://www.
kvv.de/fahrplanauskunft.html einsehbar.
Sprechtag der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät am 13.07.;
10.08.; 14.09.; 12.10.; 09.11. und 14.12.2016 in der Verbandsgemeinde Herxheim von 09.00 bis 12.00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr
vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt. Der Berater informiert über den Stand
des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu ist der
Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auskünfte über andere
Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei
der Verbandsgemeinde Frau Veth, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501121, oder bei Frau Tornatore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122.
Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung
angegeben werden.
Ortsgemeinde Herxheim
Bekanntmachung
über die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Altenzentrum St. Josef der Ortsgemeinde Herxheim
zum 31.12.2015
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde vom Wirtschaftsprüfer,
Dipl. Betriebswirt (FH) Gerhard Kuntz, Landau i.d.Pf., geprüft und
bestätigt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
(EigAnVO) wird bekanntgemacht, dass der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 02.06.2016 den Jahresabschluss 2015 des
Altenzentrums St. Josef -eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Ortsgemeinde Herxheim - festgestellt hat.
Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe
von 136.770,96 € ab. Der festgestellte Jahresverlust wird gemäß dem
Beschluss des Ortsgemeinderates Herxheim durch eine Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage für das Altenzentrum St. Josef verrechnet. Es verbleibt ein Verlustvortrag in Höhe von 849,78 €.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Lagebericht und der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegen in der Zeit vom
20.06.2016 bis 01.07.2016 im Altenzentrum St. Josef, Richard-FlickStraße 2, Zimmer: Einrichtungsleitung, 76863 Herxheim während der
Dienstzeiten öffentlich aus.
Herxheim, 07.06.2016
In Vertretung: Bayer, Erster Beigeordneter
350 Jahre Brotweihe
Film- und Fotomaterial gesucht!
Die „Projektgruppe Brotweihe“ trifft sich
regelmäßig, um das große Jubiläum mit
Festwochenende vom 1. - 3. Oktober 2016
vorzubereiten.
Die Projektleiter Ben Hergl und Thomas
Kölsch haben sechs Szenen geschrieben, die sich mit dem
Geschehen rund um die Brotweihe befassen, und die Probenarbeiten haben bereits begonnen.
Die Theater-Aufführungen sollen außerdem auch durch einen Film
bereichert werden. Hierzu benötigen wir noch Foto- und Filmmaterial, Videoaufnahmen o. ä. Wer kann uns helfen? Meldet Euch
im Kath. Pfarramt (Tel.: 07276/987100, E-Mail pfarramt.herxheim@
bistum-speyer) oder im Kulturreferat der Verbandsgemeindeverwaltung (Tel.: 07276/501-139, [email protected]).
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
Bürgerforum
Zentrumsmanagement der Ortsgemeinde Herxheim
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Wochen und Monaten fanden verschiedene Sitzungen der Arbeitsgruppen Baukultur, Vernetzung und Einzelhandel statt. In der Sitzung der Zukunftswerkstatt am 30.05.2016
wurden drei Zentrumskonzepte in ihren Grundzügen vorgestellt, ebenso Eckpunkte eines Marketingkonzepts.
Im Rahmen eines
Bürgerforums am Montag, dem 27. Juni 2016 um 19.00 Uhr
in der Festhalle Herxheim
sollen die Bürgerinnen und Bürger über die derzeitigen Konzeptentwürfe informiert werden.
Es besteht die Möglichkeit, Anregungen und Ideen mit einzubringen.
Gleichzeitig sollen Möglichkeiten der Beteiligung, Mitmachformate und konkrete Standortmarketingmaßnahmen diskutiert werden.
Ich würde mich sehr über eine zahlreich und aktiv Beteiligung freuen.
Informationen zum Zentrumsmanagement und den bisherigen Sitzungen finden Sie im Internet
unter http://www.herxheim.de/zentrumssmanagement/
Ihr
Franz-Ludwig Trauth, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Herxheimweyher
Dorfmoderation Herxheimweyher
Liebe Kinder und Jugendliche in Herxheimweyher,
bei uns gibt es eine so genannte Dorfmoderation. Dabei sollen sich
alle Einwohner aus unserem Ort, von jung bis alt, mit ihren Ideen und
Vorstellungen in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen einbringen. Es
geht um die Frage, wie sich unser Ort in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann und was die Bürger selbst dazu beitragen können.
Dazu haben sich bereits die Erwachsenen Gedanken gemacht. Damit
euer Dorf aber auch kinderfreundlich ist, wäre es ganz toll und wichtig,
wenn auch ihr, als Kinder und Bürger im Dorf, eure Meinung sagen
würdet.
Auch deine Meinung ist gefragt!
Ihr habt die Chance, euch zu äußern und etwas zu verändern. Wir
möchten mit euch zu folgenden Fragen ins Gespräch kommen:
Ist unser Dorf kinderfreundlich?
Was kann man in Herxheimweyher für Kinder verbessern?
Was würdet ihr euch wünschen?
Welche Projekte können wir gemeinsam umsetzen?
Das KOBRA-Beratungszentrum wurde von der Gemeinde Herxheimweyher beauftragt, die Dorfmoderation durchzuführen. Wir wollen von
euch wissen, wo man am besten spielen kann, was geändert werden
muss und wo es vielleicht auch Probleme gibt. Zeigt uns doch, wo ihr
am liebsten mit dem Fahrrad hinfahrt, spielen oder rodeln geht. Aber
auch, wo es beispielsweise schwer ist, eine Straße zu überqueren.
Wir treffen uns dazu am
Donnerstag, 16 Juni 2016 von 16.00 - 18.00 Uhr,
Treffpunkt am Dorfgemeinschaftshaus
Wir freuen uns, wenn wir mit euch ins Gespräch kommen können.
EuerEuer
Bernhard Gadinger
Tobias Baumgärtner
Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Gremium:
Ortsgemeinderat Herxheimweyher
Termin:
Mittwoch, 22.06.2016, 18.30 Uhr
Status:
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
Ort:
Herxheimweyher, Hauptstraße 36
Raum:
Rathaus Herxheimweyher, Sitzungszimmer
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Teilregionalplan „Windenergie“
3. Aufgabenübertragung Breitbandversorgung
4. Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten 2016/17
5. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungs beträgen nach §§ 135a-135c BauGB
6.Auftragsvergaben
7. Unterrichtung über die Einwohnerversammlung
8. Sachstandsbericht über die Nutzung und Kostenentwicklung
des Dorfgemeinschaftshauses
9. Mitteilungen und Anfragen
B) Nichtöffentlicher Teil
1.Auftragsvergaben
2. Bauanträge und Bauvoranfragen
3.Grundstücksangelegenheiten
4. Mitteilungen und Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. Bernhard Gadinger, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Insheim
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Insheim
Inhaltsverzeichnis
1. §1
§2
§3
2. §4
§5
§6
3. §7
§8
§9
§ 10 § 11 4. § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 5. § 18 § 19 6. § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 7. § 26 § 27 § 28 § 29 8. § 30 9. § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich
Friedhofszweck
Nutzungsbeschränkung, Schließung und Aufhebung
Ordnungsvorschriften
Öffnungszeiten
Verhalten auf dem Friedhof
Ausführen gewerblicher Arbeiten
Allgemeine Bestattungsvorschriften
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
Särge
Grabherstellung
Ruhezeit
Umbettungen
Grabstätten
Allgemeines, Arten der Grabstätten
Reihengrabstätten
Gemischte Grabstätten
Wahlgrabstätten
Urnengrabstätten
Ehrengrabstätten
Gestaltung der Grabstätten
Wahlmöglichkeit
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Grabmale
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Errichten und Ändern von Grabmalen
Standsicherheit der Grabmale
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
Entfernen von Grabmalen
Herrichten und Pflege von Grabstätten
Herrichten und Instandhalten von Grabstätten
Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Vernachlässigte Grabstätten
Leichenhalle
Benutzen der Leichenhalle
Schlussvorschriften
Alte Rechte
Haftung
Ordnungswidrigkeiten
Gebühren
Inkrafttreten
Ausgabe 24/2016
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Insheim
vom 10.06.2016
Der Ortsgemeinderat Insheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1
des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Insheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Insheim.
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Insheim waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu
bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
§3
Nutzungsbeschränkung, Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise in ihrer Nutzung beschränkt (Benutzungsbeschränkung), ganz
oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt
(Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl. § 7 BestG-.
(2) Die Nutzungsbeschränkung hat zur Folge, dass keine oder nur in
eingeschränktem Umfang neue Nutzungsrechte vergeben werden.
Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das
Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder
Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt
(3) eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag
eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt.
Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit
noch nicht abgelaufen ist.
(4) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als
Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen
ist, in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch
nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde Insheim in andere
Grabstätten umgebettet.
(5) Nutzungsbeschränkung, Schließung oder Aufhebung werden
öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahloder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem im Falle der Schließung
oder Aufhebung einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt
bekannt oder über die Meldebehörde zu ermitteln ist.
(6) Umbettungstermine werden 1 Monat vorher öffentlich bekannt
gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen
mitgeteilt.
(7) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde Insheim auf ihre
Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw.
geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die
Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang
bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend
untersagen.
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltungsind zu befolgen.
(2) Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und
Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur
Herxheim
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Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) Druckschriften zu verteilen,
e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
zu verunreinigen oder zu beschädigen,
f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben,
i) gewerbemäßig zu fotografieren, es sei denn,
aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt
vor oder
bb) die Friedhofsverwaltung hat zugesti8mmt. Fas das Verwaltungsverfahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit
dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.
§ 6)
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende
bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt.
Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die
Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs.
2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen
einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009 (GVBl S. 355) abgewickelt werden.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen
Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der
Friedhofssatzung verstoßen.
(5) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis
Oktober nicht vor 6 Uhr und in den Monaten November bis Februar
nicht vor 7 Uhr begonnen werden; die Arbeiten sind bis spätestens um
19 Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen um 13 Uhr
zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. §§
4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 Buchst. c) bleiben unberührt.
(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der
Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu
bringen. Die Reinigung von Werkzeugen und Geräten an oder in den
Wasserentnahmestellen ist nicht gestattet. Papierkörbe und Unratkästen dürfen zur Ablagerung von Erdaushub oder Grabzubehör nicht
benutzt werden.
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt
§ 16 Abs. 5.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen
Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte oder in einer Urnenstele beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem
Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können
auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet
werden.
Ausgabe 24/2016
§8
Särge
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung
der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,10 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur
Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 15 Abs.
3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. Bei Baumgrabstätten
(§ 16 Abs. 4) beträgt die Tiefe bis zum Boden der unteren Urne
1,20 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale,
Fundamente, Grabzubehör oder Grabbepflanzung durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung
zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen
beträgt 15 Jahre.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der
Ortsgemeinde Insheim im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen
eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer
Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde Insheim nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Die Ortsgemeinde Insheim ist bei dringendem öffentlichen Interesse
berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen.
Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) gemischte Grabstätten,
d) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten,
e) Ehrengrabstätten.
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der
Umgebung.
Herxheim
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§ 13
Reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der
Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
(2) Es werden eingerichtet:
a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,
b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr.
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5
und des § 14 - nur eine Leiche bestattet werden.
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
Ablauf der Ruhezeiten wird 2 Monate vorher veröffentlicht und durch
ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.
§ 14
Gemischte Grabstätten
(1) Ein Einzelgrabfeld nach §13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss
des Ortsgemeinderates Insheim in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden.
(2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung
belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als
Urnenwahlgrabstätte nach § 16 Abs. 3.
(3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10.
§ 15
Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen
auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht
für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage
im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Die Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich.
(2) Es wird eine Urkunde, die das Ende des Nutzungsrechts enthält,
ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage
und Pflege des Grabes.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten, als
Einfach- oder Tiefgräber vergeben.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert
worden ist.
(5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte
wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt
des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten
Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und
ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu
seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung
ihrer Väter oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen
übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung
das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben
zu lassen.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
der Grabstätte zu entscheiden.
(9) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach
Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe
ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
§ 16
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
a) in Urnenreihengrabstätten
b) in Urnenwahlgrabstätten
Ausgabe 24/2016
c) in Urnenstelen
d) in Baumgrabstätten (als Reihen- oder Wahlgrabstätten)
e) in Rasengrabstätten (als Reihen- oder Wahlgrabstätten)
f) in Reihengrabstätten
g) in Wahlgrabstätten bis zu 3 Aschen in einstelligen und
bis zu 6 Aschen in zweistelligen.
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung
abgegeben werden.
(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein
Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen
wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen 4 Urnen beigesetzt werden.
(4) Urnenstelen sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Pro
Kammer dürfen 2 Urnen beigesetzt werden.
Es sind nur die von dem Friedhofsträger beschafften Verschlussplatten zugelassen. Die Verschlussplatten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. Das Abnehmen und Anbringen der Verschlussplatten erfolgt
durch den Friedhofsträger.
Die Verschlussplatten bestehen aus siebbedrucktem EinscheibenSicherheitsglas. Bei der Beschriftung dieses teilvorgespannten
Sicherheitsglases ESG) ist dringend zu beachten, dass keine plastische Beschriftung möglich und nötig ist.
Die Sandstrahl-Beschriftung soll mit einem Strahldruck von maximal
4 Bar erfolgen. Das Strahlgut Korund darf nicht gröber als F 150 sein,
da der Materialabtrag sonst nicht flächig genug ist und somit stellenweise zu sehr in die Tiefe gehen kann, wodurch die Glastafel zerspringen kann.
Für die Beschriftung soll lediglich die rückseitige Farbschicht abgetragen werden, da das darunter liegende Glas sofort milchig wird und
der erforderliche Kontrast für die Lesbarkeit der Buchstaben oder
Ornamente hergestellt ist. Die Buchstaben oder Ornamente können
anschließend auch sehr einfach und wirkungsvoll farblich hinterlegt
werden.
Bei falscher oder fehlerhafter Beschriftung (z.B. oben/unten verwechselt, fehlerhafte Beschriftung), die eine weitere Verwendung der
Verschlussplatte unmöglich macht, haftet der Betrieb, welcher die
Beschriftung vorgenommen hat.
Die Verschlussplatten werden nach ‚Ablauf der Ruhezeit/der Nutzungszeit durch den Friedhofsträger entfernt und gehen in das Eigentum des Inhabers der Grabzuweisung/des Nutzungsberechtigten über
und sind von diesem innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhefrist/der Nutzungszeit abzuholen.
Das Anbringen von Gegenständen an/auf der Verschlussplatten oder
an den Stelenkörpern, wie z.B. Bilder, Verzierungen, Halterungen, Blumenväschen, Kerzen, Leuchten, Vasen, Spielzeug, Holzteilen oder
Kunstblumen ist unzulässig; ebenso das Anbringen oder Abstellen
von Gegenständen auf den oberen Abdeckplatte der Stelen. Unzulässig angebrachte oder abgestellte Gegenstände werden vom Friedhofsträger sofort entfernt und auf dem Friedhof Insheim im Bereich des
Funktionsgebäudes deponiert. Sie können dort wieder mitgenommen
werden.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich des Mosaik-Kopfsteinpflasters
vor der betreffenden Urnenstele oder auf dem Baumrost nur abgelegt
werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden.
(5) Baumgrabstätten sind Aschenstätten an ausgewählten Bäumen,
die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der
Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder
die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht
für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). Bei Wahlgrabstätten ist die Reservierung eines angrenzenden
Platzes für eine weitere Beisetzung möglich.
Für Baumbestattungen dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße
(Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie
organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. Pro Grabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Granitsteinplatte
mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung/der
Nutzungsberechtigte kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen
der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung vornehmen lassen. Die Pflege der Baumgrabstätten erfolgt
durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
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Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich des Streifens vor den Namensplatten nur abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden.
(6) Urnenrasengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung
abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder die der Reihe nach belegt
und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren
(Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte).
Für Urnenrasengrabstätten dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen
sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. In Wahlgrabstätten dürfen 2 Urnen beigesetzt werden.
Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer
Granitsteinplatte mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung/ Nutzungsberechtigte kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder
eine Sonderanfertigung vornehmen lassen. Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur auf der Umrandung des Rasengrabfeldes
abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rück-frage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
auf dem Friedhof Insheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden.
(7) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(8) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die
Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für
Urnengrabstätten.
§ 17
Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 18
Wahlmöglichkeit
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§§ 19, 20 und28) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§§ 21 und 27) eingerichtet.
(2) Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften sind in einem
Belegungsplan festgelegt.
(3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob
diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte
mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung,
die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine
entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu
unterzeichnen.
(4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit
besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.
§ 19
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in
seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
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6. Grabmale
§ 20
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne
besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung
und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen
Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.
§ 21
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit besonderen Gestaltungsvorschriften
(1) Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften
sind in folgender Gestaltung und Bearbeitung nicht zulässig:
a) Grabmale aus schwarzem Kunststein oder aus Gips,
b) Grabmale mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck,
c) Grabmale mit Farbanstrich auf Stein,
d) Grabmale in Verbindung mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoff.
(2) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale mit folgenden
Maßen zulässig:
a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren:
1. Stehende Grabmale:
Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,14 m.
2. Liegende Grabmale:
Breite bis 0,40 m, Länge bis 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m.
b) Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren:
1. Stehende Grabmale:
Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,16 m.
2. Liegende Grabmale:
Breite bis 0,50 m, Länge bis 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m.
c) Wahlgrabstätten:
1. 1. Stehende Grabmale:
a) bei einstelligen Wahlgräbern:
Höhe 0,70 m bis 1,20 m, Breite bis 1,00 m, Mindeststärke 0,18m;
b) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern:
Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Breite bis 2,00 m, Mindeststärke 0,18 m.
2. Liegende Grabmale:
a) bei einstelligen Wahlgräbern:
Breite bis 0,50 m, Länge 0,70 m bis 0,90 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m;
b) bei mehrstelligen Wahlgräbern:
Breite bis 0,75 m, Länge 0,80 bis 1,20 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m.
(3) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen
zulässig:
a) Urnenreihengrabstätten:
1. Stehende Grabmale:
Grundriss 0,35 x 0,35 m, Höhe 0,70 bis 0,90 m.
2. Liegende Grabmale:
Größe 0,40 x 0,40 m, Höhe der Hinterkante 0,15 m
b) Urnenwahlgrabstätten:
1. Stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grundriss
0,40 x 0,40 m, Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m.
2. Liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss bis 0,40 x 0,40 m,
Höchstmaß 0,70 x 0,70 m, Höhe der Hinterkante 0,16 m.
(4) Grabeinfassungen sind bis zu einer Höhe von 0,20 m zulässig.
Die Grabgröße beträgt bei Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,20 m Länge und 0,60 m Breite, bei einstelligen
Grabstätten für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 2,00 m Länge und
1,00 m Breite, bei zweistelligen Grabstätten 2,00m Länge x 2,00 m
Breite, bei Urnengrabstätten 1,00 m Länge und 1,00 m Breite.
(5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der
Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit
er es unter Beachtung des § 19 für vertretbar hält.
§ 22
Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der
Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass die Bestimmungen der Friedhofsatzung und die Vorgaben der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal), Ausgabe
September 2009 eingehalten werden.
(2) Der Anzeige sind beizufügen eine zeichnerische Darstellung des
Grabmalentwurfes sowie folgende sicherheitsrelevanten Materialkennwerte und Abmessungen:
- Material, Höhe, Breite und Dicke des Grabdenkmales;
- Material, Höhe, Breite und Dicke des Sockels;
- Dübeldurchmesser, Dübelmaterial, Gesamtlänge und
Einbindungstiefe der Verankerung;
- Material, Länge, Breite und Dicke der Abdeckplatte;
- Länge, Höhe und Dicke der Einfassung;
- Gründungsart mit Angabe der Materialien und
der wesentlichen Abmessungen.
Herxheim
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(3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach der Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser –Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die
Friedhofsatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf eines Monats
darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die
Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofsatzung bestätigt.
(4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die
sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen
der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.
(5) Die Friedhofsverwaltung kann die Beseitigung nicht genehmigter
Grabmale, Einfassungen und sonstiger baulichen Anlagen anordnen.
Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Anordnung innerhalb der
gesetzten Frist nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die
Beseitigung und Entsorgung auf Kosten des Nutzungsberechtigten
vornehmen zu lassen.
§ 23
Standsicherheit der Grabmale
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der deutschen Natursteinakademie (TA Grabmal) zu fundamentieren und so zu
befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz
1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(2) Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat
der Steinmetz oder sonstige Dienstleister eine Abnahmeprüfung nach
Ziffer 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren und der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
§ 24
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder
überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal - im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte
(§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die
Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von
Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer
festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann
das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde Insheim
ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 25
Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt
oder über die Meldebehörde nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der
Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Wird
in diesem Falle der Aufforderung keine Folge geleistet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten ohne entsprechende Aufforderung treffen.
§ 25
Entfernen von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur
mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit werden die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen durch die Friedhofsverwaltung
abgebaut und entsorgt. Die Gebühr für diese Leistungen wird nach Aufstellung des Grabmals oder der sonstigen baulichen Anlage erhoben.
Der Verfügungsberechtigte bzw. der Nutzungsberechtigte kann nach
Anzeige bei der Friedhofsverwaltung innerhalb eines Monats nach der
Anzeige den Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der sonstigen baulichen Anlagen selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
Die Erstattung der nach Absatz 2 Satz 2 entrichteten Gebühr erfolgt,
nachdem die Grabanlage vollständig und ordnungsgemäß abgebaut
und von dem Friedhofsgelände entfernt wurde und dies schriftlich
bestätigt wurde.
(3) Auf Grabstätten, für welche noch keine Abräumungsgebühr entrichtet wurde, sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und
Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten
und Nutzungsrechten die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den
Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche
Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die
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Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal
- und die sonstigen baulichen Anlagen - nicht binnen drei Monaten
abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der
Ortsgemeinde Insheim über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales
oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern
Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der
jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 26
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind
unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sowie
bei Urnenstelen der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten
selbst anlegen und pflegen oder damit einen Dienstleistungserbringer
beauftragen.
(4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs
Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten
innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(6) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in
sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen,
Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an den Pflanzen
verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen,
Markierungszeichen und Gießkannen.
§ 27
Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Die Grabstätten sollen bepflanzt werden, soweit keine Grababdeckungen/Grab-platten angebracht wurden. Die Bepflanzung darf die
anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht
beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und
großwüchsige Sträucher.
§ 28
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 27 Satz 2 und 3 ist zu beachten.
§ 29
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte
nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1
eine öffentliche Bekanntmachung oder ein einmonatiger Hinweis auf
der Grabstätte.
(2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann der Friedhofsträger die
Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Verpflichteten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.
Vor dem Entzug des Nutzungsrechtes ist der jeweilige Verpflichtete
noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in
Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der
Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige
Verpflichtete aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen
Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.
Der Verpflichtete ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte auf die
für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Satzes 1 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 3Satz 4 und 5
hinzuweisen.
(3) Für Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder
nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den Grabschmuck entfernen lassen. Der Friedhofsträger ist zur Aufbewahrung
des abgeräumten Grabschmuckes nicht verpflichtet.
Herxheim
- 15 -
8. Leichenhalle
§ 30
Benutzen der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen,
wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge der an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit
Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle
aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des
Amtsarztes.
9. Schlussvorschriften
§ 31
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach
den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als
30 Jahren werden auf Nutzungszeiten nach § 15 Abs. 1 oder § 16 Abs.
3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor
Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 32
Haftung
Die Ortsgemeinde Insheim haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und
Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im
Übrigen haftet die Ortsgemeinde Insheim nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
§ 33
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 den Friedhof außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betritt,
2. entgegen § 4 Abs. 2 den Friedhof oder einzelne Friedhofsteile trotz
Untersagung durch die Friedhofsverwaltung betritt,
3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 sich auf dem Friedhof nicht der Würde
des Ortes entsprechend verhält,
4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 die Anordnungen des Friedhofspersonals oder der Friedhofsverwaltung nicht befolgt,
5. entgegen § 5 Abs. 3
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen,
Rollstühle, Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichten Fahrzeugen von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeugen der Friedhofsverwaltung befährt,
b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet,
c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung,
Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten ausführt,
d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten oder ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert,
e) Druckschriften verteilt,
f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
verunreinigt oder beschädigt,
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablädt,
h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitbringt,
i) spielt, lärmt oder Musikwiedergabegeräte betreibt,
6. entgegen § 6
a) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung
ausübt (§ 6 Abs. 1),
b) als Dienstleistungserbringer außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten Arbeiten durchführt (§ 6 Abs. 5),
c) als Dienstleistungserbringer Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert (§ 6 Abs. 6).
7. entgegen § 11 Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt,
8. entgegen § 21 Abs. 2 und 3 die Bestimmungen über zulässige
Maße für Grabmale nicht einhält,
9. entgegen § 22 Abs. 1 Grabmale ohne Genehmigung errichtet oder
verändert und/oder entgegen § 22 Abs. 3 nach Errichtung der
grabbaulichen Anlage der Friedhofsverwaltung keine Abnahmebescheinigung zukommen lässt,
10.entgegen § 23 Abs. 1 Grabmale nicht fachgerecht fundamentiert
und befestigt und/oder entgegen § 23 Abs. 4 keine Abnahmeprüfung vornimmt und der Friedhofsverwaltung anzeigt,
Ausgabe 24/2016
11.entgegen § 24 Abs. 1 Grabmale und sonstige bauliche Anlagen
nicht in verkehrssicherem Zustand hält,
12.entgegen § 25 Abs. 1 Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt,
13.entgegen § 26 Grabstätten nicht herrichtet oder instand hält und/
oder entgegen § 27 Satz 2 und 3 oder § 28 bepflanzt,
14.entgegen § 29 Grabstätten vernachlässigt,
15. die Leichenhalle entgegen § 30 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt.
(2) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968
(BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 34
Gebühren
(3) Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Insheim verwalteten
Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils
geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 35
Inkrafttreten
(4) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom
24.08.2010 in ihrer heute gültigen Fassung und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Insheim, den 10.06.2016
gez. Baumstark, Ortsbürgermeister
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und
gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere
auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I
S.3075) auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.
Ortsgemeinde Rohrbach
Öffentliche Bekanntmachung
Gremium:
Bauausschuss (Dorfentwicklung und Dorferneuerung) der Ortsgemeinde Rohrbach
Montag, 20.06.2016, 19.30 Uhr
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
Rohrbach, Schulstraße 6
Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach, Ratssaal
Termin:
Status:
Ort:
Raum:
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil
1.Auftragsvergaben;
Prot. Kindergarten „Samenkorn“,
Anschaffung eines Sonnensegels
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Festlegung der Dorferneuerungsmaßnahmen
für das Programmjahr 2017
2. Unterrichtung über die Eilentscheidung „Erforderliche Kampf mittelerkundung beim Ausbau des Dorfplatzes Rohrbach“
3.Auftragsvergaben
Grabplatten für neue Grabarten auf dem Friedhof Rohrbach
4. Bauanträge und Bauvoranfragen
5. Mitteilungen und Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. Peter Feser, Ortsbürgermeister
Ende des amtlichen Teils
Herxheim
i
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Andere Behörden und Stellen
Ausgabe 24/2016
Öffentliche Bekanntmachung
über die Sitzung des Kreisrechtsausschusses
am 23.06.2016
Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen zu besetzen als
- Bekanntmachung vom 07.06.2016 Am Donnerstag, dem 23.06.2016 ab 09.00 Uhr findet in Zimmer 169
bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle
2 in Landau unter Vorsitz von Herrn KVD Joachim George eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt. Der Kreisrechtsausschuss
tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung.
Die Tagesordnung umfasst 7 Punkte.
Beamtin/Beamter in Besoldungsgruppe A 9/A 10
bzw. Tarifbeschäftigte/r nach Entgeltgruppe 9 TVöD
Öffentliche Bekanntmachung
Stellenausschreibungen Kreisverwaltung
SÜW
Bewerbungsschluss ist der 4. Juli 2016.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage
www.suedliche-weinstrasse.de unter der Rubrik Aktuelles /
Stellenangebote.
Bekanntgabe der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)
Die SGD Süd gibt aufgrund des § 17 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz
vom 6. Oktober 2015 (GVBl. S. 283) bekannt:
Der Bewirtschaftungsplanentwurf für das Fauna-Flora-Habitat(FFH)Gebiet „Erlenbach und Klingbach“ liegt vor.
Der Planentwurf mit Hinweisen dazu kann in der Zeit vom 27. Juni
2016 bis einschließlich 27. Juli 2016 eingesehen werden:
Im Internet unter www.naturschutz.rlp.de
- unter: Fachinformationen Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung
Offenlage Planentwürfe.
Dort finden Sie auch Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ und weitere Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und Natura 2000.
Bei der
- Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, während folgender Dienstzeiten:
montags bis freitags von 08.30 - 12.00 Uhr sowie dienstags von
13.30 - 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 - 18.00 Uhr,
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Untere Naturschutzbehörde, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, während folgender
Dienstzeiten: montags bis donnerstags von 08.30 - 12.30 Uhr
und freitags von 08.30 - 13.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 18.00 Uhr,
- SGD Süd, Obere Naturschutzbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 14,
67433 Neustadt an der Weinstraße, während folgender Dienstzeiten: montags bis freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und montags bis
donnerstags von 14.00 - 15.30 Uhr.
Fachliche Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum vorliegenden Planentwurf können bei den angegebenen Naturschutzbehörden
während des Einsichtnahmezeitraums schriftlich vorgebracht oder
auch noch bis zwei Wochen danach an die oben stehenden Adressaten gesendet werden.
Nach Abschluss der Phase der öffentlichen Beteiligung und nach Prüfung und Einarbeitung eventueller Anregungen und Hinweise kann der
endgültige Plan anschließend dauerhaft im Internet unter www.naturschutz.rlp.de Fachinformationen Bewirtschaftungsplanung Bewirtschaftungspläne eingesehen werden.
Neustadt an der Weinstraße, 8. Juni 2016
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
- Obere Naturschutzbehörde Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Im Auftrag
Friedrich-Wilhelm Duffert
Beratungsstelle Neue Chancen - AWA
Donnerstag, 23.06.2016
Kostenfreier Workshop Bewerbungstraining:
Erfolgreich im Vorstellungsgespräch
09.30 - 11.30 Uhr
Die Beratungsstelle Neue Chancen - AWA (Arbeitsmarkt - Begleitung
beim beruflichen Einstieg; Wiedereinstieg - Informationen zum regionalen und aktuellen Arbeits- und Ausbildungsmarkt; Ausbildung Unterstützung bei der Suche von Ausbildungsstellen) bietet nun auch
kostenloses Bewerbungstraining im Zentrum von Germersheim an.
Wie kann ich mich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten?
Was erwartet mich dort? Im Workshop werden diese Fragen beantwortet und mit praktischen Übungen ergänzt.
Ort: ProfeS GmbH, Rudolf-von-Habsburg-Str. 2, 76726 Germersheim
Um Anmeldung wird gebeten unter 06341 14 14 433 oder [email protected].
Erfahren Sie mehr über die ProfeS GmbH und die Beratungsstelle
unter: www.profes-gmbh.de
über die Sitzung des Kreisrechtsausschusses
am 14.07.2016
- Bekanntmachung vom 09.06.2016 Am Donnerstag, dem 14.07.2016 ab 08.30 Uhr findet in Zimmer 169
bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle
2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Reg. Dir. Manfred Lutz eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.
Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 19 Punkte; überwiegend geht es diesmal um Baurecht und Straßenverkehrsgesetz.
Projekt Jugend-Scout
Förderung bewilligt
Das Projekt „Jugendscout des Landkreises Südliche Weinstraße“ wird
weiterhin mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und
vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
gefördert. Dies teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Kreisverwaltung in einem Schreiben mit. Insgesamt stehen
Gelder in Höhe von rund 32.444 Euro zur Verfügung.
Rund 23.174 Euro stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, circa 9.270 Euro kommen aus Haushaltsmitteln des Landes
Rheinland-Pfalz.
Der Jugend-Scout bietet arbeitslosen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren eine Beratung, Begleitung
und Unterstützung bei der Ausbildungsbeziehungsweise Arbeitsplatzsuche an. Er motiviert zum Schulbesuch und zum Schulabschluss und
hilft bei der Suche nach geeigneten Fördermaßnahmen sowie beim
Zugang und der Wahrnehmung von Aktivierungs-, Beschäftigungsund Qualifizierungsmaßnahmen.
„Die Arbeit des Jugend-Scouts ist insbesondere bei dem schwierigen
Übergang von Schule zum Beruf für junge Menschen sehr wichtig,
sie hilft, Chancen auf dem Arbeitsmarkt für junge Menschen zu verbessern“, erklärt Landrätin Theresia Riedmaier. „Mit dieser Förderung
bleibt die Stelle erhalten“, dankte die Landrätin dem Land für die
Unterstützung.
Auch der zuständige Dezernent und Erste Kreisbeigeordnete, Marcus
Ehrgott, begrüßt die Zusage seitens des Landesamtes: „Wer nicht
nach der Schule zügig den Einstieg ins Arbeitsleben schafft, hat es
trotz aller Qualifizierungsangebote in der Regel erheblich schwerer im
ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“. Daher sei die Unterstützung des
Jugendscouts entsprechend wertvoll, um hier zum richtigen Zeitpunkt
eine wichtige Orientierungshilfe zu geben.
Der Jugend-Scout, Kevin Konz, ist in der Kreisverwaltung Südliche
Weinstraße unter der Telefonnummer 06341/940 483 oder unter kevin.
[email protected] zu erreichen.
Seminar zur Gärkontrolle
Der Verein der Absolventen Weinbau Neustadt veranstaltet folgendes
Seminar:
Donnerstag, 7. Juli 2016, 14.00 bis 17.00 Uhr
Seminar zur Gärkontrolle mit dem Biegeschwinger DMA35
Tag&Log
Inhalt: Das Seminar wendet sich an alle die die Gärkontrolle pfiffig
beschleunigen wollen und mehr als 20 Gärungen pro Jahr kontrollieren. Die traditionelle Gärkontrolle wird von vielen Praktikern als sehr
zeitintensiv empfunden. Das System DMA 35 Tag&Log der Firma
Anton Paar, benötigt für eine Probe nur eine Minuten. Das Seminar
beinhaltet eine kurze theoretische Einführung, zur Gärkontrolle und
zur Berechnung des Restzuckergehaltes während der Gärung. Es folgen praktische Übungen zum Umgang mit dem Biegeschwinger und
zur Programmierung von RFID-Tags. Es werden Messungen durchgeführt und aus den gewonnenen Daten nach der Übertragung auf den
PC eine Gärkurve erstellt.
Die Seminarteilnehmer sollten soweit vorhanden einen Biegeschwinger DMA35 Tag&Log und/ oder einen eigenen Laptop mitbringen. Dieser sollte Microsoft Office Excel (mindestens 2007) installiert haben,
so kann mit der DLR Rheinpfalz Datei zur Gärkontrolle auf dem eigenen Laptop gearbeitet werden.
Seminargebühr: 30,— Euro
Anmeldeschluss: 29.06.2016
Herxheim
- 17 -
Veranstaltungsort ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
(DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr.
Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel.: 06321/671-438 (Frau Jendrzejowski), per Fax 06321/671-375 (z.H. Frau Jendrzejowski), email:
[email protected] oder per Post an die o. g. Adresse.
„Zukunftsunternehmen“
im Landkreis SÜW gesucht
Auch in diesem Jahr zeichnet die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz
(ZIRP) e.V. ein gutes Beispiel für soziale Verantwortung im Unternehmen besonders aus. In Kooperation mit der Leitstelle Ehrenamt
und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vergibt sie
zum zweiten Mal den Preis Zukunftsunternehmen. Mit ihm sollen vorbildliche und innovative Aktivitäten ausgezeichnet werden, die soziale Nachhaltigkeit in unternehmerischem Handeln konkret erfahrbar
werden lassen. Dies bezieht sich darauf, wie Zusammenarbeit und
Mitwirkung im Unternehmen gelebt und Mitarbeiter in Nachhaltigkeitsprozesse im Unternehmen einbezogen werden.
Landrätin Theresia Riedmaier ermutigt Unternehmen im Landkreis
Südliche Weinstraße zur Teilnahme. Bewerben können sich Unternehmen jeglicher Größe und Branche mit Sitz oder Niederlassung
in Rheinland-Pfalz, die in Bezug auf eine der genannten Kategorien
bemerkenswerte Strategien oder Projekte entwickelt haben, die im
Sinne von good practice Anregung für andere Unternehmen sein können. Die Bewerbung erfolgt über einen Bewerbungsbogen, der auf
www.zirp.de zum Download bereitsteht. Dieser kann mit aussagekräftigen Anlagen ergänzt werden. Die Entscheidung über den Preisträger trifft eine Jury aus Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft
aus dem Kreis der ZIRP-Mitglieder und weiterer Unternehmen. Alle
Bewerber erhalten außerdem die Möglichkeit, ihr Unternehmen und
seine Aktivitäten im Bereich soziale Nachhaltigkeit in der Broschüre
Zukunft Unternehmen: soziale Nachhaltigkeit in Rheinland-Pfalz zu
präsentieren.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer, stellvertretende Vorsitzende der
ZIRP, wird das Unternehmen würdigen und den Preis im Rahmen des
zweiten Nachhaltigkeitskongresses der ZIRP am 13. September 2016
überreichen.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 26. August 2016. Bewerbungen sind
zu richten an die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e.V., Auf der
Bastei 3, 55131 Mainz oder an [email protected].
Für Fragen steht Projektleiter Timo Philippi sehr gerne zur Verfügung
unter Telefon 06131 16-5684 oder E-Mail [email protected]
E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
JavaScript eingeschaltet sein! .
Energieberatung der EnergieAgentur
SP-NW/Südpfalz im Kreishaus SÜW
Die EnergieAgentur Speyer-Neustadt/Südpfalz führt am Donnerstag, dem 16. Juni 2016 zwischen 16.00 und 18.00 Uhr im Kreishaus
Südliche Weinstraße wieder Energieberatungen durch. Diese finden
im Raum 266 im Kreishaus Südliche Weinstraße, Landau, An der
Kreuzmühle 2, statt. Die Beratungswünsche müssen per Email unter
[email protected] oder telefonisch unter der Tel.-Nr.: 07272/7 40 31 95
angemeldet werden. Die Energieexpertin und Architektin Frau Andrea
Klein nimmt sich viermal eine halbe Stunde Zeit für Beratungswillige.
Die Beratungen sind kostenlos. Die Beratungswilligen werden gebeten, zum Beratungstermin folgende Unterlagen mitzubringen: Pläne,
Wohn- und cbm-Berechnungen und des Gebäudes sowie Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre. Je aussagekräftiger die Unterlagen
sind, desto konkreter kann das Beratungsgespräch geführt werden,
welche Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten es an Ihrem
Anwesen gibt. Dafür können auch entsprechende Fotos hilfreich sein.
Schülerwettbewerb des Bezirksverbandes Pfalz - Aufruf zur Teilnahme
Der Bezirksverband Pfalz veranstaltet einen spannenden Schülerwettbewerb für pfälzische Schülerinnen und Schüler zum Thema „Die Pfalz
und ihr Parlament“. Landrätin Theresia Riedmaier sowie Kreisbeigeordneter und Schuldezernent Bernd E. Lauerbach rufen die Schulen
im Landkreis zur zahlreichen Teilnahme auf.
„Wir wünschen uns eine starke Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen aus unserem Landkreis Südliche Weinstraße, deshalb werben
wir für eine Beteiligung unserer Schulen. Die Teilnahme an diesem
Wettbewerb kann als Impuls und Bereicherung im Unterrichtsgeschehen gesehen werden“, so Riedmaier und Lauerbach in ihrem persönlichen Anschreiben.
Der Bezirksverband Pfalz nimmt das 200-jährige Jubiläum des „Parlaments für die Pfalz“ zum Anlass diesen großen Schülerwettbewerb zu
veranstalten. Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen und Schularten, von der ersten bis zur dreizehnten Jahrgangsstufe, können sich
am Wettbewerb beteiligen.
Den einzureichenden Werken sind keine inhaltlichen oder kreativen Grenzen gesetzt. Alle Ideen oder Ausdrucksmöglichkeiten sind
erlaubt. Eingereicht werden können etwa historische Abhandlungen,
Ausgabe 24/2016
Theater- oder Musikstücke, Poetry Slams, APPs, Karikaturen, Zeichnungen, Fotos, Mangas, Tanz und vieles mehr.
Wichtig ist lediglich der Bezug zum Bezirksverband Pfalz und seinem
höchsten Gremium, dem Bezirkstag Pfalz. Die Ergebnisse können
sich beispielsweise mit der Geschichte, Gegenwart und/oder mit der
Zukunft des Bezirksverbandes Pfalz beziehungsweise des Bezirkstags Pfalz auseinandersetzen. Es können sowohl die historischen und
demokratischen Wurzeln des Bezirksverbands beziehungsweise des
Bezirkstags beleuchtet, als auch fantasievolle Ausblicke in die Zukunft
dieses Gremiums ausgestaltet werden.
Denkbar wäre zum Beispiel eine kreative Zeitreise, die die wichtigsten
historischen Ereignisse des Bezirksverbands und Bezirkstags Pfalz
beinhaltet. Die Schüler könnten auch einen Bezirkstag der Zukunft
entwickeln und so ihre persönlichen Vorstellungen von Demokratie
und politischer Mitwirkung einfließen lassen.
Die Ergebnisse des Schülerwettbewerbs werden einer hochrangig
besetzten Jury, die sich unter anderem auch aus sechs SchülersprecherInnen zusammensetzt, vorgelegt. Desweiteren wird eine Preisvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ehrung an einer besonderen
Veranstaltung des Bezirksverbandes Pfalz erfolgen. Insgesamt gibt es
Sachpreise im Wert von 20.000 Euro zu gewinnen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.200jahre-bezirkstag.de abrufbar.
Bewerbungsschluss für die Projekte ist der 8. Oktober 2016.
Agentur für Arbeit Landau
Berufsbegleitend studieren Das Studium an der Fern-Universität Hagen
Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BIZ)
der Agentur für Arbeit Landau
Am Donnerstag, den 23. Juni 2016 informiert das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2, von
16.00 bis 18.00 Uhr über die Möglichkeit des berufsbegleitenden Studierens. Die Veranstaltung richtet sich an berufstätige Weiterbildungsinteressierte mit und ohne Abitur sowie an alle Abiturienten.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten berufsbegleitend ein sogenanntes
„Fernstudium“ zu beginnen: Zum Beispiel nach erfolgreichem Abitur,
während einer Ausbildung, eines Freiwilligendienstes, eines Auslandsaufenthaltes als Brücke zum Präsensstudium oder als Orientierungsphase. Auch als Weiterbildung neben der beruflichen Tätigkeit ist ein
Fernstudium möglich. Ob ein Bachelor- oder Masterstudiengang,
ein individuell zugeschnittenes fachübergreifendes Akademiestudium oder besondere Weiterbildungsseminare - die FernUniversität
in Hagen ermöglicht ein ortsunabhängiges, zeitlich flexibles und am
individuellen Bedarf orientiertes Studium. Und zwar ohne N.C. auf
Bachelor-Ebene.Anja Wunsch informiert als Vertreterin des Regionalzentrums Karlsruhe der FernUniversität Hagen über das Studienangebot, den Studienablauf und das Lehrkonzept an der Fernuniversität
sowie über Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Menschen
ohne Abitur. Im Anschluss besteht die Gelegenheit zur individuellen
Beratung.
Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Informationen zur Vortragsreihe und weitere Veranstaltungen gibt es
im Internet unter www.arbeitsagentur.de/landau.
Nichtamtlicher Teil
Verbandsgemeinde
Herxheim
Klassik im Park
am 16. und 17. Juli 2016
Eine vergnügliche Begegnung mit klassischer Musik
open air im Park der Villa Wieser Herxheim
Samstag, 16. Juli 2016, 20.00 Uhr
Cuarteto SolTango
Tango Extreme
Von Astor Piazolla bis Osvaldo Pugliese
Sophie Heinrich, Violine
Karel Bredenhorst, Violoncello
Rocco Heins, Bandoneon
Martin Klett, Klavier
Das Cuarteto SolTango verkörpert die neue Stimme authentischen
Tangos mit orchestralem Klang und kammermusikalischer Verve. Vereint interpretieren die vier Musiker klassischen Tango in unterschiedlichsten Stilen bis hin zum Tango Nuevo von Astor Piazzolla und
Osvaldo Pugliese in brillierenden Bearbeitungen von Martin Klett. Kurz
nach seiner Gründung 2008 wurde das Quartett zum Schleswig-Holstein Musikfestival und zum Oberstdorfer Musiksommer eingeladen
Herxheim
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und hat seitdem zahlreiche internationale Festivals bespielt - zuletzt
das innovative Grachtenfestival, Amsterdam. Es wirkte mit bei Shows
im Rahmen des Internationalen Tangofestival Düsseldorf sowie beim
Projekt »Terra Tango« beim Gent Festival van Vlaanderen.
Tangotänzer durften die vier Virtuosen außerdem bei internationalen Tangofestivals in Amsterdam, Hamburg, Oldenburg und Leipzig
erleben. Dabei traten sie unter anderem mit renommierten Showtanzpaaren wie Michelle y Joachim (Basel), Alejandra y Mariano (Madrid),
Gaston y Moira (Buenos Aires) oder Claudia y Matias (Berlin) auf.
www.soltango.com
Ausgabe 24/2016
Verein Südliche Weinstraße
Premiere: Eine Bio-Weinprobe im Weingut Martin
in Insheim „Alles Bio? Logisch!“
Freuen Sie sich auf eine ganz besondere Weinprobe, nur mit biologisch angebaut und verarbeiteten Weinen im schönen Ambiente des
Weinguts Martin in Insheim. Zum Auftakt um 14.00 Uhr wird ein Sekt
kredenzt. Gestärkt geht es dann zu Fuß raus in die Natur, direkt in die
Weinberge, wo Sie vieles über die Arbeit im Weinberg direkt vom Winzer erfahren. Zurück im Weingut erwartet Sie eine Kellerführung. In der
neuen Weinstube mit Vinothek können Sie Bio-Weine verkosten. Dazu
wird ein leckeres Biologisches Essen gereicht.
Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen herkömmlichem
und biologischem Weinanbau. Seien Sie gespannt! Und lernen Sie
mehr über unsere Pfälzer Biowinzer nach dem Motto: „Alles Bio?
Logisch!“
Termin: 25. Juni 2016 um 14.00 Uhr
Preis: 39,00 € inkl. Sekt, Weinprobe, Bio-Essen und Führungen
Ort: Weingut Martin, Insheim
Anmeldungen beim:
Verein Südliche Weinstrasse Herxheim e.V., Tel.: 07276-501107
Anmerkung: Mindestteilnehmer: 12 Personen
Musikgarten macht Sommerferien
Sonntag, 17. Juli 2016, 20.00 Uhr
Stimmenzauber
Brillante junge Stimmen
Paula Bohnet, Sopran
Luise von Garnier, Mezzosopran
Helena Steiner, Sopran
Timon Führ, Bassbariton
Nan Jiang, Bariton
Aljoscha Lennert, Tenor
Klavier: Ralph Zedler, Berlin
Gäste:
Elisa Ferrari, Sopran
Daniel Pastewski, Bassbariton
Zum Ende des Monats verabschiedet sich der Musikgarten im Mehrgenerationenhaus in Offenbach in die Sommerpause. Familien mit
Kindern zwischen 1,5 und 3 Jahren, die ab August mit uns musizieren
möchten, können noch bis Ende Juni in einer Schnupperstunde einen
ersten Einblick in unser Musikgartenkonzept bekommen. Infos zum
Musikgarten in Offenbach finden sich unter www.wir-singen.com oder
direkt bei der Kursleiterin immer donnerstags nach den MusikgartenKursen um 11.45 Uhr im MGH. Wir freuen uns auf interessierte neue
Mitmusiker.
Ehrung langjähriger
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das St. Paulus Stift Herxheim sagt Danke
Moderation: Bettina Baumann
Lassen Sie sich verzaubern von wunderbaren Melodien und brillanten Stimmen junger an Hochschulen ausgebildeter Sängerinnen und
Sänger. Erleben Sie einen bewegenden Wettstreit mit weltbekannten
Melodien aus Oper und Operette. Freuen Sie sich auf ein musikalisches Feuerwerk mit Musik von Bizet, Puccini, Verdi, Strauß u.a.
Sie entscheiden mit Ihrer Publikumswertung, wer den großen Finalpreis gewinnt!
Bereits ab 19.00 Uhr können Sie ausgesuchte Weine, einen spritzigen
Sekt und einen kleinen Imbiss im Park genießen. Bewirtet werden Sie
vom Förderverein des Kinder- und Jugendchores Südpfalzlerchen.
Einzelkarte: 16 €
Beide Konzerte: 28 €
Ermäßigt für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte: 9 € / 15 €
Vorverkauf: Infotheke Rathaus Herxheim, 07276/5010, infotheke@
herxheim.de, www.herxheim.de
Park der Villa Wieser Herxheim, Obere Hauptstraße 3
(Ersatzspielort ist die Festhalle Herxheim, Bonfatiusstraße 22)
Wird das open air Konzert nach Beginn aufgrund schlechter Wetterbedingungen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Eintrittspreises.
Veranstalter: Ortsgemeinde Herxheim
Montagnachmittag 14.00 Uhr. Der Tisch ist festlich gedeckt und die
ersten Jubilare mit ihren Gästen treffen ein. Als Begrüßung gibt es
einen Sektempfang. Der Mitarbeiterchor bereitet sich vor.
Dann geht es los. Die Festlichkeiten zur Ehrung der langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im St. Paulus Stift Herxheim werden
von Fr. Natascha Lettner (Einrichtungsleitung) eröffnet. Der Mitarbeiterchor des St. Paulus Stiftes ist mittlerweile eine feste Größe und
honoriert die Jubilare zu Beginn mit 2 musikalischen Stücken. Es werden für 10 Jahre Dienstzugehörigkeit Fr. Ephigenia Korakas und Hr.
Herxheim
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Philipp Henrich geehrt. 20 jähriges Dienstjubiläum darf Fr. Erika Frank
feiern und auf mittlerweile 25 Jahre Einsatz im St. Paulus Stift kann Fr.
Elisabeth Seeberger zurückblicken. Neben den 4 Dienstjubilaren wurden auch Mitarbeiterinnen in die wohlverdiente Rente verabschiedet.
Hierfür wurde Fr. Doris Nährich und Fr. Inge Collet für die langjährige
Dienstzugehörigkeit herzlich gedankt.
Nach der offiziellen Ehrung durch die direkten Vorgesetzten konnte
der Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und Snacks ausklingen.
Im Namen des der Bewohnerinnen und Bewohner und im Namen der
Leitung des Hauses auf diesem Wege noch einmal ein herzliches Dankeschön für die Treue und den unermüdlichen Einsatz in der täglichen
Arbeit.
Herxheim
Wir gratulieren
20.06. 21.06. 25.06. zum 80. Geburtstag
Herr Trauth, Franz
zum 75. Geburtstag
Frau Schneegluth, Herta
zum 75. Geburtstag
Frau Metzinger, Gerda
„Geliebte Clara“ - Trio Vivente und Ursula
Illert in der Villa Wieser in Herxheim
Für das kurzfristig wegen Erkrankung abgesagte
Konzert „Geliebte Clara“ mit dem Trio Vivente und
Ursula Illert in der Villa Wieser in Herxheim gibt es
einen Ersatztermin: Sonntag, 26.06.2016, 17.00 Uhr.
Eine Wiederbegegnung mit dem Trio Vivente, das schon zweimal mit
furiosen Konzerten zu Gast war, gibt es in der Villa Wieser in Herxheim. Zum Abschluss der Konzertsaison 2015/2016 erklingen Trios
und Briefe von Clara und Robert Schumann. Auf die Musikliebhaber
wartet ein Abend der Extraklasse mit den renommierten Musikerinnen
Jutta Ernst (Klavier), Anne Katharina Schreiber (Geige) und Kristin von
der Goltz (Cello). Das Konzert erfährt einen besonderen Akzent durch
die Schauspielerin Ursula Illert, die als Sprecherin in verschiedenen
Rundfunkanstalten tätig ist. Sie liest aus Briefen und Tagebüchern des
berühmten Musikerehepaares.
Lebendigkeit, Authentizität und Klarheit kennzeichnen das Spiel des
Trio Vivente seit seiner Gründung 1992. Begeistertes Publikum und
hervorragende Presserezensionen bestätigen seit über 20 Jahren seinem transparenten Spiel und seiner frischen Musizierweise überragende Qualitäten.
Ausgabe 24/2016
Die Basis für die außergewöhnliche Homogenität der bis heute unveränderten Besetzung ist in der weit in die Studienzeit zurückreichenden
Zusammenarbeit zu suchen. 1996 errang das Trio Vivente im 1. Internationalen Joseph-Joachim-Kammermusik-Wettbewerb in Weimar
den 2. Preis sowie den Sonderpreis für die beste Interpretation einer
zeitgenössischen Komposition. Seitdem ist das Ensemble willkommener Gast in renommierten Konzertreihen, auch in Großbritannien
und in den Beneluxländern, und spielte bei großen Festivals wie den
Ludwigsburger Schlossfestspielen.
Für die gemeinsame künstlerische Arbeit im Klaviertrio sind anderweitig erworbene Erfahrungen in solistischer und orchestraler Konzerttätigkeit wichtige Inspirationsquellen - allen voran die langjährige
Tätigkeit der Streicherinnen im renommierten Freiburger Barockorchester sowie bei den Berliner Barocksolisten.
Das Trio Vivente pflegt ein breites Repertoire. Herausragend sind
seine Interpretationen von Werken der Wiener Klassik und der Romantik. In den ansprechenden, immer farbigen, manchmal ausgefallenen
Programmen erscheinen Komponisten der französischen Schule
ebenso wie zeitgenössische Trios von Wolfgang Rihm und Volker
David Kirchner. Komponistinnen wie Fanny Hensel, Clara Schumann,
Emilie Mayer und Helene Liebmann haben einen festen Platz in den
Konzertprogrammen des Trios. Die bei Tacet (Edition EigenArt) und
Raumklang veröffentlichten CDs mit Klaviertrios von Haydn, Schubert
und den Geschwistern Mendelssohn erhielten allesamt glänzende
Rezensionen.
Mit Werken von Clara Schumann (Romanze für Violine und Klavier, op.
22 und Trio op. 17 g-moll) wird der Konzertabend eröffnet. Nach der
Pause erklingen die „Stücke im Volkston“ und das Trio op. 110 g-moll.
Sonntag, 26. Juni 2016, 17.00 Uhr
Villa Wieser Herxheim, Obere Hauptstraße 3
Trio Vivente und Ursula Illert
„Geliebte Clara ….“
Karten: 15 Euro, Ermäßigung für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte. Karten an der Infotheke im Rathaus, Tel.: 07276/5010,
[email protected]
Abendkasse ab 19.30 Uhr
„Der dreizehnte Bäcker“ Lesung in der Villa Wieser
Ist es denkbar, dass eine alleinstehende Bäckerin, eine Bretonin mit
dem Namen Nolwenn, ihren Wohnsitz von Frankreich ins südpfälzische Herxheim verlegt, dort den Ortspfarrer bezirzen kann und sich
schließlich auf dem Fuhrwerk mit den gespendeten Brotlaiben als
Laurentiusbrot unter dem braunen, kräftigen Brot aus Sauerteig auch
weiße Baquettestangen aus der neuen „Boulangerie“ befinden?
Michael Bauer, Journalist, Autor und vor allem Pfälzer Mundartdichter
mit satirisch-poetischen Schlag und globaler Ausrichtung macht es in
seiner „Herxheimer Satire“, einer frei erfundene Erzählung unter dem
Titel „Der dreizehnte Bäcker“, tatsächlich möglich, was Bauer selbst
zu der Feststellung gelangen lässt, dass in Herxheim nun schon lange
ein neuer Wind weht.
Bauer stellte in einer Lesung seine
von der Ortsgemeine Herxheim im
350. Jubiläumsjahr der Brotweihe
bestellte „Herxheim-Satire“, die
den „Herxheimer Katholizismus“
alter Schule nicht verschont, erstmals der Öffentlichkeit vor und
erntete dafür am Ende frenetischen Beifall. Die Villa Wieser war
bis auf den letzten Platz mit einem
Publikum besetzt, das interessiert
und voller Spannung darauf wartete, wie ein Ereignis und Versprechen aus dem Jahre 1666 in heutiger Perspektive gesehen und eingeschätzt wird. Fürwahr – die Darstellung der Brotweihe des Jahres
2016 ist trefflich gelungen und jedem, der bei der Premiere dabei war,
tief in die Seele gedrungen.
Die Lesung der zwölf Kapitel der frei erfundenen Erzählung machte
einmal mehr deutlich, wie die Herxheimer auch nach 350 Jahren an
dem Gelübde aus der Pestzeit festhält und das Thema in der Bevölkerung als Zeichen sozialer Verantwortung und Hilfsbereitschaft
verhaftet ist. Wem ist noch bewusst, dass die Herxheimer einmal in
der 350jährigen Geschichte auf die Brotweihe verzichten wollte und
daraufhin als Zeichen von oben in jenem Jahr die Ernte vernichtet
wurde. Mit Seiner „Herxheimer Satire“ liefert Bauer einen volkskundlich wahnsinnig interessanten Beitrag, der gleich an mehreren Stellen
den Bogen zur Gegenwart schlägt. Nicht unerwähnt bleibt ein Ereignis, bei dem das Kreuz des Heiligen Laurentius während einer Nacht
geschändet wurde, der Corpus abgeschlagen und ein Drudenfuß in
den Sockel eingeritzt wurde. Auch zu lesen der Satz „Das Kreutz muss
fallen, wenn Deutschland leben will“, ein Spruch aus der Nazizeit.
Im vierten Kapitel erfährt der Leser etwas von Klara, einer Tamilin, die
dem Dorf zugewiesen wurde und gleich nach ihrer Ankunft aus Sri
Lanka den Wunsch äußerte, den katholischen Glauben anzunehmen.
Als Hindufrau hatte sie eine Unzahl von Gottheiten wie Rama, Krishna,
Herxheim
- 20 -
Sati, Durga oder Ganesha. „Ein Gott und fertig“, das war einer ihrer
ersten Sätze in der neuen Sprache, die sie schnell erlernte. Im zwölften
und damit letzten Kapitel der frei erfundenen Erzählung von Michael
Bauer dann die eigentliche Wurzel des Brauchs der Brotweihe. Kein
Teilen einmal im Jahr, sondern Sonntag für Sonntag, Alltag für Alltag. Ein Gotteshaus, ein offenes Haus, in dem es keine Fremden gibt,
keine Gemarkungsgrenzen und keine Grenzen zwischen Sri Lanka,
der Bretagne und der Pfalz.
Kompliment für die Realisierung des „bestellten“ Auftrags der
Gemeinde, aber auch für den Mut, sich und seinen Lesern im 350.
Jubiläumsjahr der Brotweihe einen Stoff aufzutischen, der keine
leichte Kost ist.
Bauer unterbrach seine Lesung
immer wieder für Benno Burkhart, den Jazzgitarristen, auch
„virtuoser
Saitenzwicker“
bezeichnet.
Der Musikpädagoge hat ein
Händchen für „verrückte“ Textvertonungen. Emotional und
virtuos demonstrierte er Tiefe
Leidenschaft für das Instrument
und die perfekte Beherrschung der besonderen Spieltechnik.
(Gerhard Sommer, „Rheinpfalz“, 09.06.2016)
Prot. Kirchengemeinde Herxheim
Postanschrift: Büro, Kirche und Gemeindezentrum „Jugendheim“:
Kettelerstraße 40, 76863 Herxheim b.L.
Tel. 07276/919075, Fax 07276/919076
[email protected]
Gottesdienste
Sonntag, dem 19.06.2016
09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Rahm
Sonntag, dem 26.06.2016
10.00 Uhr Festgottesdienst zum Auftakt des Gemeindefestes
mit Pfarrerin Rahm
Konfirmandenunterricht Gruppe 2
Konfirmation 09.04.2017
Die Konfirmanden der Gruppe 2 treffen sich am 21.06.2016 von 16.00
- 18.00 Uhr zum Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus.
Raum der Stille und der Begegnung
Recht herzliche Einladung zum nächsten Treffen für Menschen aller
Glaubensrichtungen am Donnerstag, dem 23.06.2016 von 19.00
- 21.00 Uhr in der Kirche und im Gemeindehaus der Prot. Kirchengemeinde Herxheim. Wir wünschen uns, dass Geflüchtete und nicht
geflüchtete Menschen bereit sind und Freude daran finden, aufeinander zuzugehen und voneinander zu lernen.
Die Geflüchteten sind maßgeblich an der Organisation der Begegnungen beteiligt. Am 23.06.2016 werden zwei junge Damen Vorträge über
ihre Heimatländer Syrien und Bulgarien halten.
Wir freuen uns über interessierte Zuhörer, im Anschluss an die Vorträge wird Zeit sein zum Unterhalten, Diskutieren, Lachen, Erzählen
und Austauschen. Wer Vorschläge zur Gestaltung der Begegnungsabende hat, wer etwas vortragen, vorsingen, vortanzen oder vorspielen möchte, kann sich gerne über das Prot. Pfarramt bei Bettina Jung
melden.
Ausgabe 24/2016
Kath. Gottesdienste
im Altenzentrum St. Josef
Dienstag, dem 21. Juni 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, dem 28. Juni 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, dem 5. Juli 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, dem 12. Juli 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Kath. öffentliche Bücherei Herxheim
Öffnungszeiten
In der kommenden Woche hat die Bücherei wie folgt geöffnet:
Dienstag, 21.06.2016:
08.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch, 22.06.2016:
16.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 24.06.2016:
08.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Veranstaltungen
Freitag, dem 17.06.2016, 16.30 Uhr: Vorlesen für Kinder von 4 - 7
Jahren mit Christiane Kuhn. Die Teilnahme ist kostenlos.
Hinweise:
- Auch dieses Jahr binden wir wieder Bücher für das neue Schuljahr
ein, zum Preis von € 0,90 pro Buch/Arbeitsheft. Sie können die
Bücher während der üblichen Ausleihzeiten in der Bücherei abgeben, in den Sommerferien nur an den Freitagnachmittagen.
- Im Flur des Pfarrheims vor der Bücherei haben wir wieder unseren
ständigen „kleinen“ Flohmarkt aufgebaut. Sie können hier gegen
eine geringe Spende Bücher erwerben.
Ein stattliches Fest
der Freude und Dankbarkeit
Die Pfarrgemeinde St. Maria Himmelfahrt Herxheim erlebte wieder
einen herausragenden Freudentag: Der 31-jährige Neupriester Dominik Rieder, der vom Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki im
Dom zu Köln zum priesterlichen Dienst geweiht worden ist, feierte in
seiner Heimatkirche seine Primiz. Er ist der 21. Herxheimer Primiziant,
der nach dem 2. Weltkrieg in Herxheim unter sehr großer Anteilnahme
der Gläubigen das Primizamt zelebrierte. In glücklicher Freude, Zuneigung und Dankbarkeit vor Gott hat er bei der Primizfeier Herzen und
Sympathie seiner Landsleute gewonnen. Die Pfarrgemeinde erwies
dem Primizianten herzliche Verbundenheit, Ehrerbietung und Wertschätzung.
Gemeindefest
Recht herzlich lädt die Prot. Kirchengemeinde Herxheim ein zum diesjährigen Gemeindefest am 26.06.2016.
Diesmal werden die Feierlichkeiten nur am Sonntag stattfinden,
begonnen wird um 10.00 Uhr mit einem Festgottesdienst.
Danach wird uns das Orchester des Pamina Schulzentrums ab 11.00
Uhr und der Fanfarenzug Herxheim ab 15.00 Uhr musikalisch verwöhnen. Es wird ein Kinderprogramm geben und die Jugendgruppe
Peace bietet wieder leckere Fruchtcocktails an.
Für das leibliche Wohl sorgt in diesem Jahr zum ersten Mal der
Caterer Werner Bitsch aus Steinweiler, der unter anderem exotische
Fleischsorten anbieten wird. Natürlich wird es auch wieder ein üppiges und reichhaltiges Kuchenbuffet geben.
Wir freuen uns auf viele fröhliche Begegnungen mit Ihnen!
Bürozeiten
Das Pfarrbüro ist besetzt am Montag, dem 20.06.2016 am Dienstag,
dem 21.06.2016 und am Donnerstag, dem 23.06.2016 jeweils von
09.00 - 11.00 Uhr. Sie können auch jederzeit Pfarrerin Rahm unter der
Telefonnummer 07276 -919075 erreichen oder eine Nachricht hinterlassen.
Prot. Gottesdienste
im Altenzentrum St. Josef
Donnerstag, dem 30. Juni 2016
15.00 Uhr Gottesdienst
Heimatpfarrer Arno Vogt begrüßte bei der Abholung am großelterlichen Wohnhaus den Sohn der Pfarrgemeinde, der seiner Berufung
gefolgt sei und nach langem Studium und intensiver Vorbereitung
auf das Priesteramt jetzt zum Altar begleitet werde, mit den besten
Glückwünschen für sein künftiges priesterliches Wirken, das ihn in
alle Welt „verschlagen“ könne. Dominik Rieder werde zunächst einige
Jahre im Erzbistum Köln als Kaplan tätig sein, bevor er in der ganzen
Welt eingesetzt werden könne. Er gehöre nämlich zur Gemeinschaft
des „Neokatechumenalen Weges“, die Priester in die ganze Welt
entsende.
In großem festlichen Primizzug mit Messdienern, Seminaristen und
Priestern wurde der Pimiziant unter den Klängen der Kolpingkapelle
Herxheim durch die Obere Hauptstraße und über den Kirchberg auf
einem einmaligen, außerst schmuckhaft gestaltetem Blumen- und
Bildornamenten-Teppich hinauf zum Gotteshaus geleitet, wo BläserEnsemble und Orgel dem Einzug ein triumphales Gepräge gaben. Der
Kirchenchor St. Maria unter Leitung des Ehepaares Bernhard und
Angela Arbogast gab dem feierlichen Primizamt einen erhebenden
musikalischen Rahmen.
Der Primizprediger Pfarrer Bernhard Spieß (Ramstein-Miesenbach),
der seit seiner früheren Kaplanzeit in Herxheim mit Dominik Rieder
befreundet ist, sprach in bestechender Weise über Berufung und
Nachfolge Christi im Priesteramt sowie über die Einladung Christi zur
Vergebung der Sünden. Der Neupriester Dominik Rieder sei heraus-
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
gerufen worden, einen besonderen Dienst zu leisten. Als Stellvertreter
Christi sei er aufgefordert, den Menschen Mut zu machen, zu kommen und Christus in der Vergebung zu begegnen, verdeutlichte der
Prediger. Der Priester sei berufen, in der Vielfalt der Sakramente den
Menschen zu dienen, besonders in der Sündenvergebung. Christus
sei der Einladende und der Priester sei bevollmächtigt, wie Christus
zu sprechen: „Deine Sünden sind dir vergeben.“
Der Primiziant sprach die Gläubigen in prägnanter und verbindlicher
Weise an. Am Ende des Primizamtes dankte er allen, die dazu beigetragen hätten, das Primizfest würdig zu begehen. In seinen Dankesworten vergaß er niemanden und nannte alle einzeln, die das Gelingen
des Festes vorbereitet, mitgestaltet und mitgefeiert haben. Er dankte
maßgeblich seinen Eltern, Familie und Verwandten, die ihn innerlich
immer mitgetragen hätten, den früheren Kaplänen in Herxheim, dem
alten und neuen Pfarrer, Bernhard Bohne und Arno Vogt, die ihn auf
seinem Weg fördernd begleitet hätten. (hr)
Samstag, 17.30 Uhr Vorabendmesse (bei der Diözesanwallfahrt nach
Schönstatt wird das Liebesbündnis erneuert - deshalb nach der Vorabendmesse am 18.6. keine Gebetszeit im Heiligtum)
Sonntag, 26.06.2016 ist um 17.00 Uhr Familiengottesdienst
anschl. Treff in Boys-Town mit Grillen
Montagstreff „Schönstatt und mehr…“
Montag, 27. Juni 2016, 14.30 - 17.00 Uhr
„Gott liebt mich persönlich“ so lautet das Jahresmotto 2016 der
Schönstattbewegung Frauen und Mütter.
Alle interessierten Frauen laden wir herzlich ein, sich bei einer Tasse
Kaffee auf dieses Motto einzulassen.
Wir wollen Gott auf die Spur kommen, um zu begreifen, wie kostbar
und wertvoll wir in seinen Augen sind. Die von ihm geschenkte Würde
ist das größte Geschenk unseres Lebens.
Referentin: Hannelore Spannagel, Mühlhausen
Info: Maria Götz, 07276 5921
Professjubiläen im St. Paulus Stift
SV Viktoria Herxheim
Gottes Getreue Dienerinnen
Die Feier des Professjubiläums dreier Schwestern der Kongregation
vom Hl. Paulus, Schw. M. Dominika Eichbauer (50 Jahre), Schw. M.
Johanna von Ehr (60 Jahre) und Schw. M. Emmerentiana Kitt (65
Jahre) stellte Bischof Karl-Heinz Wiesemann unter den Grundgedanken, dass der treue Gott sich darin offenbart, was der Mensch vermag.
Eingang des Pontifikalamtes, das der Bischof in der Klosterkapelle
des St. Paulusstiftes Herxheim mit mehreren Priestern zelebrierte,
beleuchtete er das Wirken Jesus Christi und die Bedeutung seiner
Nachfolge. Ein Höhepunkt der Feier neben der Predigt des Bischofs:
Im Dank für die Berufung und Gnade Gottes erneuerten die Jubilarinnen feierlich in Liebe, Freude und Treue ihr ewiges Ordensgelübde.
In seiner effektvollen Ansprache meinte der Oberhirte, dass die Jubilarinnen aus allen ihren Erfahrungen und Erlebnissen als Ordensschwester wohl viele Bücher schreiben könnten. Er lobte sie, dass sie auch
am Evangelium mitgeschrieben hätten. Durch ihre Bereitschaft, sich in
den Dienst des Herrn zu stellen und ihre Treue, über all die vielen Jahre
ihre Arbeitskraft, ihre Lebenszeit und ihre Christusliebe an Menschen,
besonders den Alten und Behinderten, zu schenken. Heute an diesem
Tag nach all den vielen seit ihrer Profess vergangenen Jahrzehnten
dürften die Jubilarinnen dankbar zurückschauen, zu danken für die
Gnade, Liebe und Treue Gottes, so der Bischof.
Auch der Oberhirte dankte den jubilierenden Paulusschwestern für
ihr treues dienstbewusstes Lebenswerk. „Gott segne Euch“, war sein
Segenswunsch. Er beteuerte, immer, wenn er nach Herxheim komme
und die Kapelle des St. Paulusstiftes betrete, komme ihm das Lied „
Ein Haus voll Glorie schauet“ in den Sinn, ein Haus mit den grandiosen
Glasfenstern, das die Glorie, die Herrlichkeit Gottes sehe und gerade
auch in den Menschen, für die das St. Paulusstift von ihrem Gründer
Prälat Jakob Friedrich Bussereau vor 120 Jahren gebaut worden sei,
die alten, kranken und behinderten Menschen, für die die Schwestern
seither gesorgt hätten. Es sei damals eine Pionierleistung gewesen.
Auch heute erinnere das Haus an die Würde, die jeder Mensch in sich
trage, präzisierte der Bischof. (hr)
Die Jubilarinnen mit Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Speyer): Schw.
M. Dominika, Schw. M. Johanna, Bischof Wiesemann und Schw. M.
Emmerentiana sowie Generaloberin Schw. M. Mathildis
Schönstattzentrum Marienpfalz
„Kommt und seht“
Wegen der Wallfahrt nach Schönstatt gibt es am 19.06.2016 kein
Kaffee-Angebot.
Am 26.06.2016 sind wir noch einmal für Sie da.
Im Juli und August ist Sommerpause.
Herzlich willkommen wieder an den Sonntagen im September.
Jeweils Mittwoch von 09.30 - 11.00 Uhr Krabbelgruppe
Heilige Messe im Heiligtum der Freude
um 08.00 Uhr am Montag, Donnerstag und Freitag.
Heilige Messe in der Marienpfalzkirche
Mittwoch, 19.00 Uhr
Jugendabteilung
Saison 2016-17, D2 der Viktoria
Training für alle interessierten Spieler/innen der Jahrgänge 2004+05
ist am Donnerstag, dem 23. und 30. Juni 2016, jeweils 18.00 - ca.
19.00 Uhr. Treffpunkt ist jeweils am Jugend-Clubhaus.
Trainer ist JgdLeiter Dirk Schneegluth, mobil: 0160-99016328
Vorschau
Beginn der Saison 2016-17 für die Junioren -Teams der Viktoria ist
der 2. - 4. September , Ende der 9.- 11. Juni 2017
Abteilung Badminton Herxheim
Wandertag 2016
Auch in diesem Jahr findet wieder unsere beliebte Bähneltour statt.
Dazu laden wir alle Mitglieder mit Anhang auf das Herzlichste ein.
Die Reise führt uns von Herxheim nach St. Martin - von dort Wanderung nach Edenkoben zum Picknickplatz - dann weiter Spaziergang
oder auch Bähnel Villa Ludwigshöhe. Von dort gehts nach Impflingen
zum Hoppeditzel zum Essen. Dort sind wir ab 16.30 Uhr.
Für Essen und Trinken unterwegs werden wir selbstverständlich sorgen. Sonnenschein haben wir auch bestellt - aber man weiß ja nie also auch hier an etwas passendes denken.
Treffpunkt ist am 26.06.2016 am Busbahnhof Herxheim
(Vor der Großen Sporthalle) 09.30 Uhr. Abfahrt dann 10.00 Uhr.
Anmeldung unter: [email protected] oder
[email protected] oder 016094425130
Turnverein Herxheim 1892
Sparkassen Triathlon Herxheim am 10.07.2016
Der TV Herxheim veranstaltet mit Unterstützung der Gemeindewerke
am 10. Juli 2016 seinen 13. Jedermann und Schüler- Triathlon rund
um das Waldfreibad in Herxheim. Die Ausschreibung u. Anmeldung ist
im Internet unter folgender Adresse zu finden:
http://tv-herxheim.de/Triathlon/Veranstaltungen—nws67.html
oder
www.facebook.com/SparkassenTriathlonHerxheim
Der Jedermann- Wettbewerb ist bereits seit Wochen ausgebucht.
(Vor-)Anmeldungen für die Rennen der Schüler
und B- Jugend sind noch möglich!
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag (zzgl. 5 Euro Nachmeldegebühr) möglich, sofern noch Startplätze frei sind.
Bereits um 09.00 Uhr starten die Schüler über folgende Distanzen:
Schüler D (2009/2010 = 6 und 7 Jahre): 0,05 - 1 - 0,2 km
Schüler C (2007/2008 = 8 und 9 Jahre): 0,1 - 2,5 - 0,4 km
Schüler B (2005/2006 = 10 und 11 Jahre): 0,2 - 5 - 0,8 km
Im Anschluss gibt es einen gemeinsamen Start der Schüler A
und Jugend B über die Distanzen:
Schüler A (2003/2004 = 12 und 13 Jahre): 0,3 - 6,7 - 1 km
Jugend B (2001/2002 = 14 und 15 Jahre): 0,3 - 6,7 - 2 km
Die Jedermann Rennen starten ab 10.00 Uhr in 5 Startblöcken.
Hier geht es über die Distanzen:
500m Schwimmen - 20 km Radfahren - 5 km Laufen.
Die Radstrecke führt in einem 3 Rundenkurs nach Hatzenbühl und
zurück, bevor es auf die Laufstrecke rund um das Waldstadion über 5
Runden geht. Der Veranstalter rechnet mit einer Teilnahme von insgesamt ca. 200 Startern.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen die Sportler anzufeuern. Für
das leibliche Wohl ist gesorgt. Kommen Sie an die Strecke und feuern
Sie die Sportler an.
Bitte beachten Sie die Streckensperrungen und Umleitungen für die
Dauer der Veranstaltung.
Handball: Pfalzliga Qualifikation
B-Jugend erfolgreich für die Pfalzliga qualifiziert
Die B-Jugend der SG Kandel/Herxheim hat sich erfolgreich für die
höchste Spielklasse der Pfalz qualifiziert. Zwar musste man eine
zweite Qualirunde gegen die 3 Gruppendritten der anderen Turniere
spielen, konnte sich hier aber als Zweiter erfolgreich durchsetzen.
Herxheim
- 22 -
Allerdings sah es nach der Auftaktniederlage gegen Offenbach erst
mal sehr schlecht aus. Nachdem im zweiten Spiel der Favorit aus
Kaiserlautern aber bezwungen werden konnte sah es dann schon
wieder etwas besser aus. Nachdem Offenbach hoch gegen Kaiserslautern verloren hatte und unsere Jungs Mutterstadt deutlich besiegen
konnte, hatten 3 Mannschaften 4:2 Punkte auf ihrem Konto und der
direkte Vergleich musste entscheiden. Hier belegte man den zweiten
Platz und konnte sich hiermit den letzten Startplatz sichern.
Ein Glückwunsch an unsere Jungs!
Es spielten: Christoph Kunz, Jonas Gläser - Maximilian Lincks,
Andreas Jagenow, Jan Düthmann, Bastian Bernhard, Lukas Prochnow, Nils Schmidt, Paul Stöhr , David Rödel, Ilian Buck, Moritz Gieske,
Niklas Strauß.
Spiele und Tabelle:
SG Kandel/Herxheim - TV Offenbach 17:20
SG Kandel/Herxheim - SG KL/Waldfischb. 18:15
SG Kandel/Herxheim - SG Mutterstadt/Ru. 16:10
1. JSG 1.FC/TSG KL
50:39
4:2
2. SG Kandel/Herxheim
51:45
4:2
3. TV Offenbach
45:45
4:2
4. JSG Mutterst/Ruchheim
30:47
0:6
Ausgabe 24/2016
Kaffee und Kuchen eingeladen. Gegen 18.00 Uhr kamen die Aktiven Damen und Herren. Es gab Gegrilltes und diverse Getränke für
„umme“. Bei witzigen Gesprächen und guter Musik ließen die Aktiven bis in die frühen Morgenstunden die Highlights der vergangenen
Runde revue passieren.
Ein großer Dank gilt dem Hauptorganisator Thomas Hahnfeld und
Team für eine wirklich gelungene Feier. Wir freuen uns auf das nächste
Jahr.
Pfalzranglistenqualifikation Mädchen
Am Sonntag, dem 12.06.2016 fand die Pfalzranglistenquali der Mädchen statt. Charlotte Glaser vertrat hierbei den TTC Herxheim, ihre
erste Runde in der Mädchenklasse. Sie kämpfte wacker und schaffte
es nach einigen knapp verlorenen Sätzen letztlich auf einen guten 8.
Platz. Herzlichen Glückwunsch hierzu. Leider reichte es jedoch nicht
für die Rangliste.
Zwei Herxheimer A-Schülerinnen
in den Top 20 der Pfalz
Hurra, geschafft. Sarah Stumpf und Minh Anh Nguyen sind unter den
zwanzig besten A-Schülerinnen der Pfalz. Bei der zweiten Qualifikation, nach der Bezirsrangliste und der ersten Quali vor vier Wochen,
wurden diesmal in Herxheim die besten zehn Spielerinnen der Bezirke
Vorderpfalz-Süd und Westpfalz-Süd gesucht. Dabei kam es in zwei
Zehnergruppen zu jeweils neun Spielen. Sarah und Minh Anh wurden
in die Gruppe B gelost und kamen schon im zweiten Spiel gegeneinander, 3:2 für Sarah ging´s aus. Am Ende hatte Sarah nach 7:2 Punkten Platz drei erreicht und sich direkt qualifiziert. Minh Anh kam auf
6:3 Punkte und musste in ein Entscheidungsspiel, das sie gegen ihre
Gegnerin Amalie Schmidt aus Albersweiler mit 3:2 gewann. Weiter
geht es jetzt am 18. September 2016 im Bezirk Westpfalz-Nord um
die Top 12 der Pfalz. Viel Spaß und Erfolg für unsere Teilnehmerinnen.
Handshake nach dem Finalen Sieg gegen Mutterstadt
Tennisclub Blau-Weiß Herxheim e.V.
Die nächsten Heimspiele:
Samstag, 18.06.2016
13.30 Uhr Herren 50 - Schifferstadt
Sonntag, 19.06.2016
10.00 Uhr Damen 30 - Neustadt
Freitag, 24.06.2016
15.30 Uhr Gemischt U 12 - Leimersheim
Herren 65 Doppel
Zum Saisonabschluss ein Auswärtssieg
Schaidt : Herxheim 2: 6
Mit Spannung wurde diesem letzten Spiel entgegengesehen; war
doch der Gegner von Beginn an mit einer kontinuierlichen Spielstärke
aufgetreten, was sich in der fortwährenden Behauptung des 2. Tabellenplatzes zeigte. Insbesondere das Spitzenduo des Gegners war der
Erfolgsgarant. Leo Herrmann und Hugo Bellaire unterlagen im ersten
Doppel diesem starken Duo mit 6:4 und 6:2. Dagegen hatten
es Dieter Wien und Robert Kerner im zweiten Doppel etwas einfacher
und gewannen die beiden Sätze mit jeweils 2:6. Jetzt kam es darauf
an, im dritten Doppel mit Dieter Wien und Robert Kerner konzentriert
gegen das siegesgewohnte Duo des Gegners anzutreten. Das gelang
auch von Anfang an überzeugend. Dieter und Robert gewannen die
beiden Sätze souverän mit jeweils 2:6. Das vierte Doppel konnten
schließlich Leo Herrmann und Richard Lauth sicher für sich entscheiden. Der Gesamtsieg war gesichert und wir sind punktgleich mit dem
Gegner im Tabellenstand, konnten ihn aber vom 2. Platz dort nicht
verdrängen, weil er im Vergleich der gespielten Sätze knapp vorne
liegt. Mit diesem Spiel fand die Medenrunde 2016 ihren Abschluss.
In den nächsten Wochen bleibt Zeit zur Nachbereitung. Jetzt schon
kann gesagt werden, dass es insgesamt eine erfolgreiche Saison war,
wobei für Verbesserungen immer noch Platz bleibt. Es wurde eine
gute Ausgangslage für die Saison 2017 geschaffen. Allen Akteuren,
die mitwirkten, sei gedankt.
TTC-Herxheim
TTC Rundenabschlussfeier
Die Runde 2015/16 ist nun zu Ende und die letzten Spiele sind gespielt.
Auch dieses Jahr fand wieder die alljährige Rundenabschlussfeier im
Radsportheim Herxheim der TTC Aktiven und Jugendlichen statt. Mittags um 12 kamen erst einmal die jungen Talente und Spieler auf ihre
Kosten. Auf leckerem Steaks und Würstchen folgte ein bunter Spielenachmittag, der leider deutlich von schlechtem Wetter geprägt war.
Dies hilft die Jungs und Mädels jedoch nicht von einer Schnitzeljagt
und Wasserspielen ab. Ab 15.00 Uhr waren dann auch die Eltern zu
Terminplan
Freitag, 17.06.2016
Kein Training - Badminton Dorfmeisterschaften
Sonntag, 19.06.2016
09.30 Uhr VRLQT Schüler/innen C, Kandel
BRLT Damen und Herren, Leimersheim
Montag, 18.07.2016
Beginn Sommerferien
Motorsportvereinigung Herxheim
Es geht rund bei den Speedway - Trainings!
Unter der Gesamtleitung von Trainingswart und Werbeleiter Andreas
Obermeier fand am Samstag, den 11.06.2016 ein Schnuppertraining
für Anfänger im Waldstadion statt. Unterstützt wurde er diesmal durch
Uwe Ebler.
15 Speedway Schnupperer waren an diesem Samstag auf die Herxheimer Speedwaybahn gekommen um einmal zu testen ob das ein
Sport für sie wäre. Martin Theobald der sich um die MSVH Motorräder
kümmert und die Teilnehmer einführte bekam dieses mal Unterstützung durch Nadine Frenk, die ja bekanntlich den Schleifschuh an den
Nagel gehängt hat und mit Partner Mischa Bärmann auch Tipps und
Ratschläge weitergeben konnte.
Der Tenor der Schnupperer war durchweg positiv, einige wollen
wieder kommen und haben schon Interesse bekundet eventuell ein
eigenes Speedwaymotorrad anzuschaffen. Bis auf einen Ausrutscher
verlief das ganze reibungslos. Ein Dankeschön auch nochmal an dieser Stelle an das DRK die immer für uns parat stehen. Um die 50ccm
Klasse der jüngsten kümmerte sich wiederum Mario Wüst der dies
laut den Eltern der Kids auch sehr gut leitete und sich über eine Helmspende der Fa. Motorrad Seiboth freuen konnte. Ein großes Dankeschön der MSVH dafür an Ute Seiboth.
Zu den Schnupperern gesellten sich noch unsere Nachwuchsgruppe
mit Stephen Bergdoll, Dustin Schulz, Sebastian Trapp und Steven Kühner, die wiederum einiges bei Clubfahrer Marc Herter sich
abschauen konnten. Auch die Tipps von Nadine Frenk und die Techni-
Herxheim
- 23 -
Ausgabe 24/2016
kinfo von Mischa Bärmann wurden gut aufgenommen. Man sieht hier
schon einige Fortschritte bei den Jungs. Auch Rudi Eichenlaub nutzte
die Möglichkeit zu trainieren…..vielleicht ja für sein nächstes Rennen ?
Seitenwagen Neuling Thomas Lechner drehte seine ersten Runden
auf der Speedwaybahn und bekam auch kleine Tipps vom Kollegen
Patrick Zwetsch der ja dieses Jahr bekanntlich auf die Seitenwagenklasse umgestiegen ist.
Es tut sich also was bei der MSVH in Sachen Nachwuchs.
auch wieder schnell und sauber durchfahren konnte. Die Stimmung
unter den Rennfahrern war super und somit hatte ich viele Spaß auf
den Transfers. Bei den Stages wurde das optimale aus den geografischen Gegebenheiten rausgeholt. Und am Ende des Rennens sprang
für mich in meiner Klasse doch der 13. Platz raus.
Erik Riss und der doppelte WM Start!
Renn- und Reitverein
Südliche Weinstrasse Herxheim e.V.
Das kommende Wochenende bringt Erik Riss gleich zwei WM Starts in
der laufenden Saison. Der ehemalige Langbahnweltmeister und amtierende Vizeweltmeister will am kommenden Sonntag auf der Sandbahn
in Mühldorf beim ersten von fünf WM Läufen den Grundstein für eine
erfolgreiche WM Saison legen. Am Vortag bestreitet in Kings Lynn in
England zudem noch den ersten von drei Finalläufen zur Speedway
U21 Weltmeisterschaft 2016. Erik Riss hatte sich beim Qualifikationsrennen in Manchester als einziger Deutscher für die Finalserie der besten U21 Speedwayfahrer durchsetzen können!
Radsportverein Herxheim
Rennbericht Enduro One Wipperfürth
Am Wochenende vom 28-29 Mai stand für mich das nächste Rennen
der Saison an. Am Freitagmittag ging es dann los in die Hansestadt
Wipperfürth im Bergische Land, wo das erste Rennen der Enduro
One Serie stattfand, welche ich komplett mitfahren werde um in die
Serienwertung zu kommen. Trotz aller schlechten Vorhersagen und
Gewitterwarnungen blieb es über das ganze Rennen trocken, ja fast
schon zu trocken.
Es gab insgesamt 6 Stages wovon man Stage 2 und 6 trainieren durfte.
Die restlichen Stages können zu Fuß abgelaufen werden, was für mich
komplett neu war. Beim Ablaufen der ersten Stage wurde mir direkt
klar, dass das ein sehr tretintensives Rennen am nächsten Tag wird
und der fahrerische Anspruch nicht so hoch war. Stage 2 gestaltet sich
schön flowig mit ein paar offenen Kurven auf recht losem Waldboden.
Stage 6, die gleichzeitig auch die Prologstrecke war, begann erst mit
einem Tretstück auf einem Waldweg und ging dann direkt querfeldein
auf sehr lockerem und rutschigem Boden. Dort warteten dann wieder
ein paar schöne flowige, schnelle Sektionen, die sich dann wieder mit
eng gesteckten Kurven abwechselten.
Am Samstagnachmittag stand dann für mich der Prolog an, der die
Startreihenfolge für den nächsten Tag festlegen sollte. Die Stage im
Prolog konnte ich sauber und flüssig durchfahren. Viele andere hatten
da etwas Pech, denn während des Rennen fuhr sich in einer Kurve
eine Wurzel frei die für viele zum Verhängnis wurde. So klang der
Samstag für mich zufrieden und gespannt auf morgen in geselliger
Runde auf dem Campingplatz aus.
Am Renntag ging es dann für mich früh los da, ich mit der dritten
Startgruppe ins Rennen startete. Nachdem ich Stage 1 absolviert
hatte, habe ich direkt gemerkt, dass meine Beine heute nicht so wollen. Stage 2 brachte ich gut hinter mich weil hier konnte ich immer
wieder etwas Schwung mitnehmen, wodurch meine Beine etwas entlastet konnten. Die 3. Stage war teilweise recht schnell, wurde dann
aber wieder durch eng gesteckten Kurven stark abgebremst. In der
Stage traf ich dann nicht immer direkt ganz die Linie, die ich fahren
wollte, was wieder ein paar Sekunden kostete. Auf die 4. Stage freute
ich mich, da sie nach eine kurzen flachen flowigen Stück mit einem
Steilabschnitt aufwartet, welches recht technisch war. Den Abschnitt
konnte ich schnell durchfahren und ging dabei so ans Limit, dass ich
mich mal kurz mit dem Ellenbogen an einem Baum abfangen musste.
Die vorletzte Stage war wieder eine reine Tretstage. Auch meine Beine
machten sich wieder negativ bemerkbar mir fehlte einfach der Druck
auf den Pedalen. Stage 6 war die gleiche wie im Prolog welche ich
Reitturniere im Monat Mai - Teil 1
Die grüne Saison ist mit dem
Monat Mai in vollem Gange und
entsprechend schnellte die Zahl
der Turnierstarts unserer Reiter/
innen in die Höhe. In der ersten
Hälfte des Monats Mai sicherten sich unsere Dressur- und
Springreiterinnen insgesamt 24
Platzierungen auf den „Medaillenrängen“ sowie weitere 15
Platzierungen auf den Rängen
vier bis sechs.
Besonders erfolgreich im Parcours unterwegs waren Gabriele
Müller auf Lifou in der Springprüfung Kl. A* in Billigheim, Sarina
Straub in Springprüfungen der
Kl. A sowie Stefanie Heider in
Springprüfungen der Kl. L und
Max Fritz in der Springprüfung
Kl. M* in Neuhofen bzw. Bad
Dürkheim. Alle sicherten sich
den Sieg in einer oder mehreren Prüfungen und konnten mit
Erfolgreich in der Dressur:
goldenen Siegerschleifen in die
Helen Kretzschmar
heimischen Ställe zurückkehren.
Wegen der Vielzahl der erfreulichen Ergebnisse nachstehend nur die
Platzierungen auf den ersten sechs Plätzen. Alle Ergebnisse dieser
Turniere finden Sie auf unserer Homepage: www.rrv-herxheim.de.
Ergebnisübersicht:
Billigheim
Prüfung 2 - Dressur-WB
4. Julia Serr / Balu
Prüfung 8 - Stilspringprüfung Kl. A*
4. Sarah Rung / Alexa
Prüfung 9 - Springprüfung Kl. A*
1. Gabriele Müller / Lifou
Prüfung 10 - Springprüfung Kl. A*
5. Sarina Straub / Calimero
6. Sarina Straub / Ravello de Noire
Prüfung 12 - Springprüfung Kl. A** m. St.
2. Gabriele Müller / Lifou
4. Monika Wingerter / Little Action
Neuhofen
Prüfung 02 - Dressurpferdeprüfung Kl. L
3. Helen Kretzschmar / Hermine vom Klint
Prüfung 04/1 - Dressurreiterprüfung Kl. L
3. Helen Kretzschmar / Hermine vom Klint
Prüfung 06/2 - Dressurprüfung Kl. L** - Kandare 6. Helen Kretzschmar / Dinero
Herxheim
- 24 -
Prüfung 12/1 - Stilspringprüfung Kl. A**
1. Sarina Straub / Calimero
Prüfung 12/2 - Stilspringprüfung Kl. A**
6. Maximilian Schönenberger / Cato
Prüfung 13/1 - Springprüfung Kl. A**
4. Sarina Straub / Calimero
6. Bastian Ehmer / Coman Cool
Prüfung 13/2 - Springprüfung Kl. A**
5. Erwin Heider / Cinderella
Prüfung 14/1 - Springprüfung Kl. A*
6. Stefan Müller / C‘est ci bon
Prüfung 15/2 - Springprüfung Kl. L
1. Stefanie Heider / Nikita
2. Stefanie Heider / Noemi
Prüfung 16/1 - Stilspringprüfung Kl. L
2. Max Fritz / Celana
Prüfung 16/2 - Stilspringprüfung Kl. L
3. Sarina Straub / Calimero
Bad Dürkheim
Prüfung 05/2 - Springprüfung Kl. A**
1. Sarina Straub / Calimero
3. Erwin Heider / Cinderella
Prüfung 06 - Springprüfung Kl. L
1. Stefanie Heider / Nikita
3. Stefanie Heider / Noemi
Prüfung 16/1 - Zwei-Phasen-Springprüfung Kl. A**
2. Sarina Straub / Calimero
6. Sarina Straub / Call me Cally
Prüfung 20/1 - Punktespringprüfung Kl. L mit Joker
1. Stefanie Heider / Nikita
3. Max Fritz / Celana
Prüfung 21 - Springprüfung Kl. M*
4. Max Fritz / Celana
Prüfung 33/2 - Stilspringprüfung Kl. A*
3. Alina Memmer / Carballino
Prüfung 34 - Punktespringprüfung Kl. A**
1. Sarina Straub / Calimero
3. Erwin Heider / Cinderella
Prüfung 36 - Springprüfung Kl. M* m. St.
1. Max Fritz / Celana
Schützenverein Herxheim e.V.
Landesmeisterschaft Pistole 50 Meter
Der Schützenverein hat dieses Jahr bei den Landesmeisterschaften
50 m Pistole in Ober Ingenheim wieder 4 Schützen am Start.
Den Titel des Landesmeisters sicherte sich Imre Moncz mit 517 Ringen SV Herxheim
Werner Eichenlaub, Imre Moncz und Armin Lehmann
In der Mannschaftswertung belegten die Schützen Imre Moncz, Werner Eichenlaub, Armin Lehmann den sechsten Platz mit 1440 Ringen.
In der Damenklasse sicherte sich Krisztina Öri den Landesmeistertitel
mit 473 Ringen.
Landesmeisterschaft Selbstladegewehr 100 Meter
Platz 18 Marcel Baudy mit 171 Ringen
Platz 24 Patrick Groß mit 163 Ringen
Platz 38 Michael Weiß mit 133 Ringen
Mannschaftswertung Platz 6 mit 467 Ringen
Landesmeisterschaft Luftpistole
Platz 7 Sascha Nikolaus mit 371 Ringen
Platz 29 Thomas Wünstel mit 357 Ringen
Platz 45 Michael Weiß mit 350 Ringen
In der Mannschaftswertung belegten die drei Schützen den dritten
Platz mit 1078 Ringen.
Landesmeisterschaften KK 100 Meter
Platz 2 Benjamin Bantz mit 294 Ringen
Platz 5 Stephan Rinck mit 290 Ringen
Platz 7 Marco Schreieck mit 288 Ringen
Platz 9 Christoph Rinck mit 283 Ringen
Ausgabe 24/2016
In der Mannschaftswertung sicherten sich die Schützen Benjamin
Bantz, Stephan Rinck, Marco Schreieck den Landesmeister mit 872
Ringen.
Landesmeister in der Damenklasse Mannschaftswertung wurden Heike
Müller-Kreitmann, Karin Lehmann, Lisa Kreitmann mit 854 Ringen.
Bei der Einzelwertung belegte Heike Müller-Kreitmann den dritten
Platz mit 289 Ringen.
Platz 7 Karin Lehmann mit 283 Ringen
Platz 8 Lisa Kreitmann mit 282 Ringen
Möchten Sie auch gerne am Schießsport teilnehmen?
Unsere Öffnungs-/Trainingszeiten:
Mittwoch von 18.00 - 21.00 Uhr
Freitag von 19.00 - 21.00 Uhr
Sonntag von 09.00 - 13.00 Uhr
Unser Jugendtraining findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr
statt.
Boule Club Herxheim
Die Bezirksliga spielte am 04.06.2016 bei den Ottersheimer Bärenboulern. Auf Grund der starken Regenfälle war am Vormittag noch
nicht klar, ob der Spieltag bei den Ottersheimern durchgeführt werden
konnte, da deren Platz zum Teil bis ca. 20 cm tief unter Wasser stand.
Die Ottersheimer haben großartige Arbeit geleistet und durch Ziehen
von „Entwässerungsgräben“ und immer wieder Abkehren des Wassers ein bespielbares Gelände hergestellt.
Leider war es für unsere 2. Mannschaft dennoch kein guter Tag.
HEX 2 : Ottersheim 1 2:3
Bei der Triplette-Runde klappte bei Dieter Strauß, Tanja „Tanne“
Gorenflo und Susanne „Sonne“ Becker so gar nichts und das Mixte
verlor 0:13.
Beim Triplette mit Sebastian Dillmann, Markus Lederle und Ulrich Becker
lief es wesentlich besser und konnte mit 13:6 gewonnen werden.
Während bei den Doublette-Runden unser Mixte-Team mit Dieter und
Tanne 13:9 gewinnen konnten, musste sich das Doublette mit Seb
und Markus (Legerle) nach anfänglicher Führung mit 6:13 geschlagen
geben. Auch das Geschwisterteam Ulrich und Sonne musste nach
einer (kleinen) Aufholjagt mit 6:13 die Segel streichen.
HEX 2 : Hauenstein 1 1:4
Gegen die Hauensteiner war noch weniger zu holen. Ob es mit daran
gelegen hat, dass diese Begegnungen auf einem anderen Terrain
gespielt wurden, auf dem die Hauensteiner bereits die erste Runde
gespielt hatten, sei mal dahin gestellt.
Keines unserer beiden Tripletten (Sebastian, Tanne, Ulrich 9:13, Julia
Strauß, Markus, Sonne 8:13) konnten einen Sieg verbuchen.
Lediglich Seb und Markus konnten einen souveränen 13:1 Sieg im
Doublette einfahren. Sowohl das Mixte mit Jule und Ulrich als auch
Tanne und Sonne verloren, trotz Kämpfens mit 5:13.
Resultat dieses unbefriedigenden Spieltages ist ein 7. Platz der
Bezirksliga-Tabelle.
Gleichzeitig am 04.06.2016 spielte die Bezirksklasse mit unserer 3.
und 4. Mannschaft in Birkweiler.
HEX 3 : Maximiliansau 2:3
Die 3. Mannschaft ging mit einem 1:1 aus der Triplette-Runde.
Das Trip 1: Thomas „Frosch“ Müller, Jonas Hilzendegen, Markus
Schuß verlor 8:13, während das Trip Mixte mit Markus „Vons“ Vonderschmitt, Sandra „Müsa“ Müller und Lars Heinecke ihre Begegnung
mit 13:3 gewann.
In der Doublette Runde konnten lediglich Frosch und Vons mit einem
knappen 13:12 Sieg das Punktekonto auffüllen. Das Doublette von
Lars und Jonas ging 7:13 an Maxau und das Mixte mit Lydia Hilzendegen und Jochen Müller mit 5:13 an den Gegner.
Vom Chorfest Stuttgart ins Amerika um 1880
Motiviert durch das Prädikat, mit sehr gutem Erfolg teilgenommen und
einem Platz auf der Siegertreppe beim Chorfest in Stuttgart, kehrten
die Südpfalzlerchen nach 4 Tagen voller musikalischer Darbietungen
und vielen neuen Erfahrungen nach Herxheim zurück. Lehnen sie sich
nun zufrieden zurück und lassen langsam das Chorjahr ausklingen?
Keineswegs.
Parallel zu den Vorbereitungen für den Wettbewerb in Stuttgart reisten
die Lerchen bereits seit vielen Monaten ins Amerika um 1880. „Annie
Get Your Gun“, das neue Musical der Lerchen wird am 17.09 Premiere
feiern in Herxheim. Weitere Aufführungen werden am 23/24.09 sowie
am 08/09.10 stattfinden. Worum geht es in dieser Show?
Annie Oakley und Frank Butler, zwei exzellente Schützen, lernen sich
kurz vor einem Schießwettbewerb kennen und schon bald schwingt
eine leichte Verliebtheit mit. Doch müssen sie in einer Show gegeneinander antreten. Das Kopf an Kopf Rennen gewinnt Annie und wird
sofort von Buffallo Bill für dessen Show engagiert. Frank Butlers Stolz
ist angekratzt. Im Schatten der patenten Annie zu stehen – dies widerstrebt ihm - und er wechselt zu einer anderen Showtruppe.
Wird Frank seinen Stolz überwinden und zielsicher zu Annie zurückkehren? Und werden Amors Pfeile genauso gut treffen wie Annies
Kugeln? Finden Sie es heraus!
Herxheim
- 25 -
Möchten Sie jemandem eine Freude bereiten oder selbst einen kurzweiligen musikalischen Abend verbringen? Suchen sie vielleicht noch
ein Geschenk für einen Musicalfreund? Gerne können Sie unter der
Hotline 0178/3346781 bereits Gutscheine für das Musical erwerben
oder Karten reservieren. Die Südpfalzlerchen freuen sich, Ihnen schon
bald das neue Musical zu präsentieren.
Kolpingskapelle Herxheim e.V.
www.kolpingskapelleherxheim.de
Termine
Sonntag, 26.06.2016
19.00 Uhr - Wein- und Musikfest in Zeiskam
Sonntag, 03.07.2016
18.30 Uhr - Dorfplatzfest in Wörth
Musikstunde
Die nächste Probe findet Freitag, 17.06.2016 um 20.00 Uhr im Haus
der Begegnung statt.
Danach gemütliches Beisammensein bei Michael in der Lehrgasse.
Tragt euch für das Essen im internen Bereich der Homepage ein oder
schickt Michael eine E-Mail.
Jugendkapelle
der Kolpingskapelle Herxheim
Die Probe am 17.06.2016 fällt aus.
Am Freitag, 23.06.2016 findet die Probe wie gewohnt um 18.00 Uhr
im Haus der Begegnung statt.
Gesund bleiben
mit der Rheumaliga Herxheim
Trockengymnastik
donnerstags 4 Gruppen: 16.15 Uhr - 17.00 Uhr - 17.45 Uhr - 18.30 Uhr
in der Turnhalle der Grundschule Herxheim. Ameldung während den
Gymnastikstunden oder bei Karin Sieffert Tel.: 07275-1612
Wassergymnastik
montags 4 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr /14.30 Uhr / 15.00 Uhr
dienstags 5 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr / 14.30 Uhr /
15.00 Uhr / 15.30 Uhr
dienstags 2 Gruppen: 19.00 Uhr / 19.30 Uhr
donnerstags 2 Gruppen: 18.45 Uhr / 19.20 Uhr
freitags: 3 Gruppen: 18.00 Uhr / 18.30 Uhr / 19.00 Uhr
im Reha-Zentrum Herxheim
Beratung bzw. Information und Anmeldung bei Walfriede Pfanger
Tel. 07276-1368
Fibromyalgiegymnastik
dienstags 2 Gruppen 16.15 Uhr/17.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim
dienstags 2 Gruppen 10.00 Uhr/11.00 Uhr in der Praxis Perry in
Landau
donnerstags 1 Gruppe 16.00 Uhr in der Praxis Perry in Landau.
Information und Anmeldung bei Peter Drescher, Tel.07276-7367 oder
Christel Grentzer 07272-91728
Achtung für Kurzentschlossene - es sind noch wenige Plätze frei:
Jahresausflug Mittwoch 22. Juni 2016 in den Schwarzwald
nach Seebach zur Vollmers Mühle mit ländlich-rustikalem Brauchstum-Programm (Dauer ca. 2 Std.), Abfahrt 08.00 Uhr am Parkplatz
Apollinaire/Festhalle - Busfahrt einschl. Programm und Vesperteller:
€ 40,00 für Mitglieder, € 45,00 für Nichtmitglieder. Bezahlung im Bus.
Anmeldung bei Omnibius Schulz Tel.: 07276-1203
Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Herxheim
Planwanderung am 19.06.2016
Am 19.06.2016 veranstaltet die Ortsgruppe ihre 6. Planwanderung.
Abfahrt ist wie gewohnt um 09.15 Uhr an der Sparkasse mit Zusteigemöglichkeit an der ehemaligen Post. Das war es aber dann auch
Ausgabe 24/2016
schon mit gewohnten Abläufen. Die Wanderung ist als Rucksackwanderung geplant bei der das Essen und die Getränke im Rucksack Platz finden müssen. Außerdem treffen sich die Plan- mit den
Leichtwanderern erst zum gemeinsamen Abschluss auf der Madenburg. Also der Hinweis an alle Paare die getrennt entweder die Leichtoder die Planwanderung bestreiten wollen: Jeder benötigt seinen
eigenen Rucksack!
Beide Strecken beginnen in Waldrohrbach.
Die Leichtwanderer wandern zuerst Richtung Kletterhütte um dann
den Weg Richtung Madenburg einzuschlagen. Die Mittagsrast wird an
einem schönen Platz in freier Natur absolviert. Die Wegstrecke beträgt
insgesamt ca. 9 km bis zur Madenburg. Die ersten 3 km gehen stetig,
mal mehr oder weniger steil, bergan, bevor es ohne Schwierigkeiten
weiter Richtung Burg geht. Ein letzter kurzer Abschnitt vor dem Ziel
fordert noch einmal die Kräfte der Teilnehmer. Dann ist es geschafft
und der gemütliche Abschluss kann genossen werden.
Die Planwanderer starten gleichzeitig mit den Leichtwanderern, begeben sich aber in südwestlicher Richtung am Hundsfelsen vorbei Richtung Martinsturm. Von dort führt der Weg Richtung Heidenschuh,
Schlößl, Pfalzklinik Landeck zur Madenburg. Auch hier genießt man
die mitgebrachten Speisen und Getränke unterm Himmelszelt. Die
Streckenlänge beträgt hier ca. 13 km mit anspruchsvollem Verlauf.
Ständig wechseln Anstiege und Abwärtspassagen wobei einige steile
Abschnitte zu bewältigen sind. Auch hier ist der finale Anstieg zur
Burg noch einmal eine Herausforderung, doch umso mehr kann man
sich dann auf den gemeinsamen Abschluss mit den Leichtwanderern
freuen und über das Erlebte berichten.
Für den Aufenthalt auf der Burg ist ca. eine Stunde eingeplant.
Danach gilt es noch die kurze Bergabstrecke nach Eschbach zu
bewältigen, wo uns der Bus wieder abholen wird.
Bei anhaltendem Regenwetter wird eine Alternative zur Rucksackwanderung angeboten.
Gäste sind natürlich jederzeit herzlich willkommen.
Veranstaltungshinweis
Der nächste PWV - Stammtisch findet am 24.06.2016 um 20.00 Uhr
im „Old Station Pub“ in Herxheim statt. Die Teilnahme am Stammtisch ist für jeden offen der uns einmal kennen lernen, oder einfach ein
bisschen plaudern will.
Weitere Infos unter www.pwv-herxheim.de im Internet und zeitnah
im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim.
LandFrauenverein Herxheim
Radtour
Am Mittwoch, dem 29.06.2016 wollen wir eine Radtour unternehmen.
Wir treffen uns um 17.00 Uhr am „St.Apollinaire-Platz“ und fahren
durch den Wald (evtl. längere Strecke) nach Rülzheim zur Straußenfarm „Mhou“. Frisch gestärkt werden wir dann den Heimweg antreten.
Wer noch Lust hat, kann mit einem Eis oder Kaffee den Abend ausklingen lassen. Nun hoffen wir auf schönes Wetter und freuen uns über
viele Mitradler.
Verein der Dt. Schäferhunde e.V.
Ortsgruppe Herxheim
Tag des Hundes
Den Tag des Hundes feierte der Schäferhundeverein Herxheim am 5.
Juni 2016 miteinem Familientag. Die Übungsgruppen von den Welpen
bis zu den Sportgruppen zeigtenihr Erlerntes. Natürlich war nach der
Vorführung das Mitmachen angesagt. So konntenInteressierte nach
jeder Vorführung in die jeweilige Gruppe schnuppern.Es war ein voller
Erfolg. Die Sonne strahlte, trotz der schlechten Vorhersage, und alle
Teilnehmer und Besucher konnten den Tag genießen.Zum Schluss
konnten Herrchen und Frauchen dann die Schnelligkeit ihres Vierbeinersbeim Hunderennen unter Beweis stellen. In der Miniklasse siegte
Astrid Spitz mit Craig (5,10 sec.) vor Alfred Sutter mit Jessy (5,21 Sec.)
und Astrid Spitz mit Calvin (5,90 Sec.). Bei den „Großen“ kam Jochen
mit Bella (4,78 sec.)aufs oberste Treppchen vor Julia Avril mit Bobel
(4,93 Sec.) und Peter Schüler mit Marlo (5,06 Sec.). Alle Startererhielten eine Urkunde, die drei Ersten der Klassen je einen Pokal.Abgerundet wurde der Tag durch ein großes Kinderprogramm mit Hüpfburg
und Kinderspielen. Hüpfburg und Kinderspiele wurden uns wieder von
der Fam. Klotz (Fa.Creativ Entertainment) kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die Streichelschafe kamen ausHerxheim und erfreuten Groß
und Klein. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmalsganz herzlich
bei Familie Klotz aus Völkersweiler, Wolfgang Adam aus Herxheim für
ihreUnterstützung und natürlich bei allen ehrenamtlichen Helfern!
i.A. Schriftführer Gehrlein B.
Handarbeitskreis Herxheim
Der Handarbeitskreis trifft sich am Dienstag, 21. Juni 2016 um 19.00
Uhr im „Haus der Begegnung“.
Herxheim
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Herxheimer Heimatverein e.V.
Heimatbrief 2016 - Aufruf zur Mitarbeit
und Benennung von Beiträgen
Das Redaktionsteam des Herxheimer Heimatbriefs ruft alle bisher tätigen Autorinnen und Autoren zur Abgabe von Berichten und Beiträgen
für die diesjährige Ausgabe des Heimatbriefs auf. Gerne werden aber
auch Beiträge von Personen entgegengenommen, die neu zur Gestaltung des Heimatbriefs beitragen wollen.
Die Berichte, Lebenserinnerungen oder Beiträge zur Geschichte
unseres Dorfes sollten in Papierform oder besser noch, als Datei
(Word-Format) dem Heimatverein mit dem Recht zur Veröffentlichung
übergeben werden.
Gerne wird auch Bildmaterial z.B. mit zugehöriger Schilderung zu
besonderen Begebenheiten etc. entgegengenommen. In diesem Jahr
wäre es schön, wenn ein Bilderbogen zur Brotweihe gestaltet werden
könnte. Haben Sie Fotos von der Brotweihe aus Kinder- oder Jugendzeit, dann sollten sie es dem Heimatverein nach Möglichkeit digital
oder als Papierabzug zur Veröffentlichung überlassen. Papiergebundene Originale werden nach Anfertigung eines druckgerechten Abzugs
den Einsendern umgehend wieder zurückgegeben. Einsendungen
und Kontaktaufnahme bitte mit dem Vorsitzenden unter [email protected] bzw. telefonisch: 07276 - 919475.
Die Abgabe der Manuskripte und Beiträge/ Fotomaterial wird bis spätestens 01.09.2016 erbeten, um die fristgerechte Drucklegung des
Heimatbriefs zu ermöglichen.
Kreisentscheid
Wir waren dabei, das Jugendrotkreuz Herxheim
Kreisentscheid 2016 in Steinefeld
An sechs Stationen- von Erste Hilfe über Geschicklichkeitsspiel bis
zur kulturellen und musischen Bereichen testeten die Jugendrotkeuzler aus Herxheim am Sonntag, dem 05.06.2016 mit 10 anderen
Mannschaften (6 Mannschaften in Stufe 1 von 6 - 12 Jahren und 4
Mannschaften in Stufe 2 von 13 - 17 Jahren) aus dem Kreis Südliche
Weinstraße ihr Können und Wissen.
Das Jugendrotkreuz Herxheim belegte den 4.Platz in Stufe 1
Es hat viel Spaß gemacht und freuen uns schon auf das nächste Jahr.
Das Jugendrotkeuz Herxheim
CV Narrhalla Herxheim e.V.
Wir, die „Herxemer Heartbreakers“ suchen dich zur Verstärkung
unserer Truppe. Wir freuen uns auf jeden Tänzer, der sich zutraut ein
Teil des Männerballetts zu werden. Wir sind eine eingeschworene
Truppe, die über Fasching hinweg einige Auftritte bei verschiedenen
Veranstaltungen und Gaudi-Turnieren absolviert. Spaß, Freude und
der Zusammenhalt macht uns aus. Du bist mindestens 18 Jahre und
hast Spaß am Tanzen, dann komm doch einfach bei uns vorbei oder
melde dich unter [email protected]. Trainingszeit
ist montags um 20.00 Uhr in Hayna in der Mehrzweckhalle.
Trau dich und werde ein Teil der „Herxemer Heartbreakers“.
Wir freuen uns auf dich!
VdK Ortsverband Herxheim
Einladung zur Mitgliederversammlung
Hiermit laden wir alle Mitglieder des VdK Ortsverbandes Herxheim zur
Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 23.06.2016 um 18.00
Uhr im „Haus der Begegnung“, Leonard Peters Str. in Herxheim ein.
Wünsche und Anträge sollen bis spätestens am 15.06.2015 schriftlich oder mündlich bei Herrn Olbrich, Südring 4a, 76863 Herxheim,
Mail: [email protected] oder Tel.: 07276 91 93 23 eingereicht
werden.
Programm:
1.Begrüßung
2. Gedenken an die Verstorbenen
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des VorstandesRückblick, Ausblick
5. Bericht des Kassenverwalters
Ausgabe 24/2016
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wünsche und Anträge
9.Sonstiges
Die Einladung erfolgt nur auf diesem Wege.
Wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch.
Jahrgang 1940
Unser nächster Stammtisch findet am 21. Juni 2016 um 19.00 Uhr
im „La Fontanina“ in Herxheim statt. Alle Jahrgangsangehörige sind
herzlich eingeladen.
Jahrgang 1941
Einladung zum Stammtisch
Auf diesem Wege laden wir alle Jahrgangsangehörigen sehr herzlich
zu unserem nächsten Stammtisch ein. Er findet statt am Dienstag, 21.
Juni 2016 ab 18.00 Uhr im Restaurant „Fontanina“.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
(SPD)
Ortsverein Herxheim, Herxheim-Hayna,
Herxheimweyher
Terminvorankündigung:
11. Juli 2016
Veranstaltung mit Thomas Hitschler, MdB, zur Innerortsentwicklung
Der Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler stellt an diesem
Abend Ergebnisse der aktuellen Studie des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Thema
„Innerstädtische öffentliche Räume in Klein- und Mittelstädten“
vor. Erstmalig betrachtet die Studie auch kleinere Kommunen.
Zu Veranstaltungsbeginn wird es eine kurze Exkursion mit dem Bundestagsabgeordneten zu markanten Punkten der Innerortsentwicklung geben.
Die Veranstaltung findet am Montag, 11. Juli 2016, 18.00 Uhr, im
Haus der Begegnung (ca. 1,5 Stunden) statt. Hier ist auch der Ausgangspunkt für die Innerortsbegehung.
11. Juli 2016
Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins Herxheim
Der SPD-Ortsverein lädt seine Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ganz herzlich ein. Diese findet statt am Montag,
11.07.2016, 19.30 Uhr, im Haus der Begegnung.
Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Freundes- und Förderkreis
der Christdemokraten Herxheim e.V.
Aktion „Sportbälle aus fairem Handel“
wird fortgesetzt
Jugendmannschaft des SV Viktoria Herxheim erhält Fußbälle
Am vergangenen Freitag überbrachten Sven Koch und der stellv. Vorsitzende Kurt Garrecht auf dem Sportgelände „Am Krönungsbusch“
Fußbälle für die Jugendmannschaften des SV Viktoria Herxheim. Die
besonderen Eigenschaften der Bälle sind nicht nur die Größe und
Farbe, vielmehr sind beide nach den Grundsätzen des Fairen Handels
angefertigt worden.
Die Initiative FairKauf wird seit geraumer Zeit in Herxheim von Karin
Roth und Christina Kern begleitet und bekanntgemacht. Zur Anerkennung und Unterstützung dieses Engagement wurde aus unserem
Erlös des Wirtschaftsstandes beim Sandbahnrennen eine Spende in
Form von Fußbällen aus fairem Handel gewährt. Damit soll auch die
Zielsetzung, die Bevölkerung für einen gerechten Welthandel zu sensibilisieren sowie ein Bewusstsein für kritischen Konsum zu schaffen,
gefördert werden.
Bei der Ballübergabe an die Trainer der B-Jugend, Stefan Schultz und
Michael Ehmer, wünschten Sven Koch und Kurt Garrecht der Mannschaft viel Erfolg und gutes Gelingen in der neuen Saison. Es sei auch
für den Freundes- und Förderkreis der Christdemokraten eine Freude,
wenn mit den neuen Fussbällen sowohl mehr Aufmerksamkeit für
den Fairen Handel von Waren, als auch verstärkte Beachtung für die
erfolgreiche Jugendarbeit des SV Viktoria Herxheim erfolge, so Koch.
Trainer Stefan Schultz bedankte sich für die Ballspende, die den
Jugendlichen zugute komme. Um die Rahmenbedingungen für die
Jugendarbeit der Viktoria in Herxheim zu verbessern, setzen sich
Sven Koch und Stefan Schultz in der „Initiative Kunstrasen“ aktiv ein.
Das Engagement dieser Initiative trägt zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Tennenplatz bei. Mag sein, dass die neuen Fußbälle schon bald auch auf dem neuen Kunstrasenplatz zu Einsatz
kommen!?
Jugendmannschaften, die ebenfalls an Fußbällen aus fairem Handel
interessiert sind, können - solange der Vorrat reicht - gerne kostenlos
Bälle erhalten. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden Georg Kern, Tel.-Nr.: 07276 - 919475 gebeten.
Herxheim
- 27 -
Herxheimweyher
Pfarrgemeinde Herxheimweyher
Sankt Antonius
Ausgabe 24/2016
die 3. Und 4. Klasse belegte Samuel Hartmann den 2. Platz, Marcel
Marx den 3.Platz Semira Simsek den 4. Platz und Nico Kuntz den
6.Platz. Mit ihren Bildern als Gewinner präsentierten sich aus der 1./2.
Klasse Anna Baum (1. Platz), Sevval Gunes (2. Platz), Nele Enzminger
(3. Platz), sowie Rojin Yetkin mit einem Sonderpreis. Bei der 3. Und 4.
Klasse gewann Paula Dierenbach den 12. Preis, Ester Hust den 2. Und
Mira Seiler den 3. Preis.
Antoniusprozession am Sonntag, 19. Juni 2016
Am kommenden Sonntag, 19. Juni 2016 feiern wir in Herxheimweyher
unser Patronatsfest zu Ehren des heiligen Antonius. Das diesjährige
Antoniusfest beginnt mit der Prozession um 09.00 Uhr. Im Anschluß
daran findet das feierliche Hochamt in unserer Wallfahrtskirche Sankt
Antonius statt. Danach wird auch wieder das geweihte Antoniusbrot
ausgegeben.
Es wäre schön, wenn viele Blumen die Straße säumen und die Häuser
an der Prozessionsstrecke mit den Kirchenfahnen geschmückt werden. Eingeladen ist hierzu die gesamte Bevölkerung, vor allem auch
unsere jungen Familien sowie Gäste aus nah und fern.
Landfrauen Herxheimweyher
Jahresausflug am 25. Juni 2016
Wir laden euch ein zu einer gemeinsamen Fahrt ins Kakteenland
nach Steinfeld am Samstag, 25. Juni 2016! Dort erwartet uns eine
Führung u.a. mit Informationen über Aloe Vera und deren vielseitige
Anwendung. Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Schulhaus. Im „Kakteencafe“ werden wir am Nachmittag einen nette Kaffeepause einlegen.
Danach fahren wir noch zum Weintor nach Schweigen und werden
dann im Schweigener Hof zum gemütlichen Abschluss einkehren.
Auch die Männer dürfen gerne mit. Hierzu benötigen wir eure Anmeldung bei Hilde Aprill oder Lia Bullinger oder einfach auch per Mail an:
[email protected]
Insheim
Wir gratulieren
19.06. 24.06. 24.06. 24.06. zum 70. Geburtstag
Herr Bus, Friedrich
zum 102. Geburtstag
Frau Ebler, Margareta
zum 70. Geburtstag
Frau Heck, Inge
zum 85. Geburtstag
Frau Meyer, Irmgard
Grundschule Insheim
Nachwuchstalente geehrt
Die Sieger des traditionellen Jugendwettbewerbs „Jugend creativ“
der VR Bank Südliche Weinstraße wurden am 08. Juni in der VR Bank
Bad Bergzabern gekürt. Die Sieger und Siegerinnen des 46. Internationalen Wettbewerbs standen fest. Unter dem Motto „Fantastische
Helden und echte Vorbilder - wer inspiriert dich mehr ?“ reichten über
240 Kindern und Jugendlichen ihre Wettbewerbsbeiträge ein. Festgehalten hatten die Künstler fiktive, reale oder persönliche Vorbilder, die
zur Ehrung im Foyer der VR -Ban k ausgestellt waren.
Prot. Kirchengemeinde Insheim
Anschrift: Pfarrer Klaus Flint
Kirchstraße 5, 76831 Impflingen
Tel.: 06341 - 8 67 76
Evangelischer Singkreis
Wir treffen uns jetzt immer montags um 17.30 Uhr zur Singstunde im
Sälchen.
Präparandenunterricht
Am Dienstag, 21. Juni 2016 treffen wir uns wieder um 15.30 Uhr
im Sälchen.
Konfirmationsjubiläum
Am Sonntag, 26. Juni 2016 feiern wir in diesem Jahr das Konfirmationsjubiläum. Dazu sind alle Gemeindeglieder eingeladen, die vor 25,
50, 60, 65, 70 oder 75 Jahren konfirmiert wurden. Wer nicht in Insheim
konfirmiert wurde, aber gern bei uns mitfeiern möchte, melde sich
bitte bald im Pfarramt.
In der Kirche hat jedes Alter Zukunft
Unter diesem Motto feiern wir am Samstag, 25. Juni 2016 um 18.00
Uhr einen Gottesdienst für Aufgeweckte in der Kirche in Impflingen.
Anschließend gibt es beim geselligen Beisammensein auch wieder
was Leckeres.
Dekanatsfrauentag am 29. Juni
Um Katharina von Bora, die Frau Martin Luthers geht es beim Dekanatsfrauentag am 29. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Sälchen in Insheim.
Neben einem Vortrag über Katharina gibt es auch ein Theaterstück
und eine musikalische Umrahmung. Auch für das leibliche Wohl wird
gesorgt. Es laden ein die Frauenarbeit im Kirchenbezirk Landau, die
Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft und der evangelische Frauenbund Insheim.
Gottesdienste
Sonntag, 19. Juni 2016
09.15 Uhr Gottesdienst (Keller)
Sonntag, 26. Juni 2016
10.00 Uhr Konfirmationsjubiläum (Flint)
Termine
Montag
17.30 Uhr Singkreis im Sälchen
Dienstag, 21. Juni 2016
15.30 Uhr Präparanden
Donnerstag, 29. Juni 2016
18.00 Uhr Dekanatsfrauentag im Sälchen
Tauferinnerungsfest in Insheim
Sowohl im Malwettbewerb, als auch im Quiz konnten Insheimer Schüler/Innen die Jury überzeugen. Als Gewinner des Quiz (1./2. Schuljahr) stand Philipp Werle fest. Weitere Plätze belegten Martha Wozniak
(3. Platz), Jana Welther (4. Platz) und Maddox Fischer (6. Platz).Für
„Gott- (D)ein guter Freund!“ unter diesem Motto feierte die Protestantische Kirchengemeinde Insheim einen Familiengottesdienst mit
Tauferinnerung. Gut zwanzig Kinder waren mit ihren Familien gekommen und viele Kinder, aber auch einige Erwachsene ließen sich von
Pfarrer Flint den Tauferinnerungssegen spenden. Inhaltlich wurde mit
verschiedenen Symbolen, wie Kerze, Hand, Wasser und Name die
Bedeutung der Taufe verdeutlicht.
Herxheim
- 28 -
Ausgabe 24/2016
Die Kinder staunten nicht schlecht, als Herr Guth den Schlauch an
einen Hydrant anschloss, der sich versteckt unter der Straße befand.
Und schon hieß es „Wasser marsch!“ Jedes Kind durfte sich einmal
als Feuerwehrmann fühlen und mit dem großen Schlauch einen Ball
von einem Kegel spritzen. Nach dieser super Aktion wartete auf uns
alle das Highlight des Tages: Die Fahrt mit dem Feuerwehrauto zurück
zur Kita - mit Blaulicht und „Tatü tata“.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Insheimer Feuerwehr.
Leichtathletik-Club Insheim e.V.
Terminvorschau und Kurzinfozum LAC Spiel- und Grillfest am 9. Juli
2016. Zur Teilnahme eingeladen sind die LAC-Vereinsmitglieder mit
ihren Familien und ihren Freunden. Veranstaltungsort ist das Gartengelände am kath.Pfarrheim Insheim. Beginn ist um 15.00 Uhr mit dem
Spielfest und der Kaffeetafel. Später (Ca. 18.00 Uhr) gibt es Grillspezialitäten und Getränke zum Selbstkostenpreis. Die LAC Vereinsführung
hofft auf die gleiche zahlreiche Beteiligung durch die Eingeladen, wie
dies in den Vorjahren der Fall war. Für ausführlichere Informationen
gibt es jetzt schon einen Flyer, der bei den Trainingsterminen des LAC
erhaltbar, oder im Schaukasten auf dem Zeppelinsplatz einsehbar ist.
Tages aktuelle Infos zum Fest wird es dann nocheinmal in der Ausgabe des Mitteilungsblatt vom 8. Juli 2016 geben.
FC Insheim 1924 e.V.
www.fc-insheim.de
Außerordentliche Mitgliederversammlung
mit Neuwahlen!!
Nach dem Gottesdienst wurde dann noch fröhlich das Tauferinnerungsfest vor der Kirche gefeiert.
Kath. Pfarreiengemeinschaft Herxheim
Katholische Frauen Insheim
Hallo Liebe Frauen,
ein herzliches „Vergelts Gott“ an alle, die die Aktion Salzsäckchen
Verkauf durch ihre Mithilfe oder Spenden (Salz v. Metzgerei Treiling)
unterstützt haben.
Der Erlös unserer Salzsäckchen und Kräutersträussen (Würzwisch)
Aktionen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt spenden. Herzlichen Dank.
Voranzeige:
Nächtes Treffen am 11. August 2016 um 15.00 Uhr im Pfarrheim eingeplant.
Unsere „Wackelzähne“
besuchen die Insheimer Feuerwehr
Am Freitag, dem 17. Juni 2016 um 19.00 Uhr!
Nachdem bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung des FC
Insheim die Neuwahlen erfolglos abgebrochen wurden, muss nun zu
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden.
Wir rufen hiermit alle Mitglieder auf sich an der Mitgliederversammlung zu beteiligen und sich Gedanken zu machen ob man nicht doch
bereit wäre für eine Mitarbeit in der Vorstandschaft des Vereins. Es
geht hier um die Zukunft unseres Vereins FC Insheim. Je mehr Personen zu einer Mitarbeit bereit wären umso geringer wird die Belastung
der einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft. Der FC Insheim lädt ein
zu seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
im Clubhaus des FCI.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Wahl des Wahlleiters
3. Neuwahlen
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Schriftführer
- Spielleiter / Stellvertretende Spielleiter
- Jugendleiter
- Spielervertreter
Beisitzer
4. Sonstiges
Wer Interesse an einer Mitarbeit beim FC Insheim hat, kann sich gerne
melden. Wir bitten um rege Teilnahme an der Generalversammlung.
Die Einladung für die Mitgliederversammlung wird im Mitteilungsblatt
der Verbandsgemeinde Herxheim und auf der Homepage des FC Insheim www.fc-insheim.de veröffentlicht.
Spendenkonto Gustav Schneider:
DE28548913000047004322, BLZ: GENODE61BZA
Wir bedanken uns schon jetzt im Namen von Gustav.
TC Blau-Weiss Insheim
Medenrunde - 4. Spieltag
Mit großer Erwartung und voller Spannung machten sich Ende Mai
die „Großen“ unserer Kita auf den Weg zur Insheimer Feuerwehr. Dort
wurden sie und ihre Erzieherinnen von Herrn Christian Guth und seinen Helfern Remo Schäfer und Dennis Chlor herzlich begrüßt und in
den Mannschaftsraum der Feuerwehr geführt.
Nun hieß es aufgepasst und die Ohren spitzen!
Mit einer kleinen Power-Point-Präsentation von Herrn Guth erfuhren
wir viele interessante Dinge rund um die Feuerwehr. Und ganz wichtig
für unsere Kinder war: Wie setze ich mit der Notrufnummer „112“ für
die Feuerwehr und „110“ für die Polizei einen richtigen Notruf ab!
Nach einer kleinen Frühstückspause ging es dann zu den richtigen
Feuerwehrautos, die samt Inhalt besichtigt wurden.
Nun folgte der praktische Teil. Ausgerüstet mit Feuerwehrjacke und
Helm marschierten wir zum Spritzen.
Herren 50 B-Klasse:
TC Blau-Weiss Insheim - TC Böhl-Iggelheim 12:2
Am 11. Juni 2016 hatten unsere Herren 50 den TC Böhl-Iggelheim zu
Gast. Die Einzel bestritten Gunther Wingerter, Jürgen Mehlem, Klaus
Ullrich und Hubert Stoll. Gunther, Klaus und Hubert konnten ihre Einzel
gewinnen. Mit einer klaren 6:2 - Führung ging es somit in die Doppel.
Diese Woche konnten beide Doppel gewonnen werden. Dies führte
unsere Mannschaft zu einem souveränen 12:2 - Sieg.
Am Samstag, dem 25.06.2016 haben unsere Herren 50 den TC Limburgerhof zu Gast (ab 13.30 Uhr).
Herren 30 SG A-Klasse:
SG Waldhambach/Insheim TC Schwarz - Weiss Landau 14:7
Am 12. Juni 2016 hatte unsere Spielgemeinschaft den TC SW Landau
zu Gast. Die Einzel bestritten Christoph Croissant, Heiko Grüßert,
Sebastian Schnetzer, André Becker, Mario Ott und Michael Gütermann. Christoph, André und Mario konnten ihre Einzel gewinnen. Bei
einem Stand von 8:4 Punkten ging es dann in die Doppel. Die Doppel
Croissant/Schnetzer, Grüßert/Speyerer konnten gewinnen und somit
ging der Spieltag mit 14:7 an unsere Herren 30.
Herxheim
- 29 -
Am Sonntag, dem 19.06.2016 bestreiten unsere Herren 30 ihr letztes
Saisonspiel (ab 10.00 Uhr in Pirmasens) gegen die Herren vom TC
Rot - Weiss Pirmasens 1.
Schnupperkarte
Auch für die Saison 2016 bietet der TC-Insheim wieder die Schnupperkarte an!!! Die Schnupperkarte ist für Tennisinteressierte die nicht
gleich dem Verein beitreten möchten. Die Karte bietet die Möglichkeit einmalig für ein Jahr die Vorzüge einer Mitgliedschaft genießen
zu können. Dafür ist lediglich ein Beitrag von 65€ zu entrichten, es
müssen keine Arbeitsstunden und kein Clubdienst geleistet werden.
Ermäßigung für Frauen
Auch 2016 bietet der TC Insheim für Frauen einen ermäßigten Jahresbeitrag an. Für 50 €/Jahr ist es für alle weiblichen Interessenten
möglich, bis einschließlich 2018, die Vorzüge einer Mitgliedschaft zu
nutzen. Nähere auf der Homepage.
Zweitmitgliedschaft
Die Zweitmitgliedschaft ist für Interessenten, die bereits in einem der
umliegenden Tennisvereine volles Mitglied sind. Zu einen ermäßigten
Beitragssatz können diese bei uns eine Zweitmitgliedschaft beantragen. Nähere Infos auf der Homepage.
Jugendtraining
Das Jugendtraining findet in der Saison 2016 immer mittwochs statt.
Alle Kinder und Jugendliche die Interesse haben, können sich bei
Christoph Speyerer ([email protected]) oder Manuel Lincks
([email protected]) informieren, oder zu den Trainingszeiten
(Mittwochs ab 16.00 Uhr) auf unseren Trainer Norbert Gütermann
zugehen.
Trainerstunden
Wir bieten nicht nur Trainerstunden für unsere Jugend an, auch alle
Mitglieder oder Besitzer einer Schnupperkarte können mit Norbert
Gütermann trainieren.
Natürlich besteht für alle Interessierten jederzeit die Möglichkeit auch
ohne Schnupperkarte oder Mitgliedschaft eine Runde zu spielen.
Bei Interesse bekommt ihr nähere Infos bei Manuel Lincks oder Norbert Gütermann.
TTC 1952 Insheim e.V.
Tagesausflug in die ´Wilhelma Stuttgart´
Am 16.07.2016 findet der Vereinsausflug des TTC Insheim in die Wilhema Stuttgart statt. Am Vereinsausflug können neben unseren Mitgliedern auch Nicht-Mitglieder teilnehmen. Abfahrt ist um 08.00 Uhr
am Zeppelinplatz in Insheim. Nach der Ankunft in Stuttgart steht der
Tag zur freien Verfügung. Rückfahrt Richtung Insheim ist um 17.30
Uhr. Nicht-Mitglieder zahlen einen Unkostenbeitrag für Busreise inkl.
Eintritt.
Anmeldungen nehmen entgegen:
Hans-Jürgen Heck (Tel.: 06341/949637)
Jacqueline Croissant (Tel.: 06341/268528)
Der Unkostenbeitrag ist bei Anmeldung zu entrichten. Anmeldeschluß
ist der 01.07.2016. Die freien Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Schützenverein Diana 1960 e.V. Insheim
Bogenschießen
Kreismeisterschaft Bogen im Freien /
Schützenkreis Landau
Am 5. Juni 2016 wurde die Kreismeisterschaft beim SV Herxheim ausgetragen. Unsere 6 Starter /-innen trotzten der sommerlichen Hitze
und erzielten wieder gute Ergebnisse, welche zur Teilnahme an der
Landesmeisterschaft hoffen lassen.
Katharina Bertani, Trainer Walter Riefler, Jürgen Utzinger,
Vanessa Fichtner, Michelle Utzinger, Lara Niedermayer, Victoria Rühling
Ausgabe 24/2016
Schülerklasse C
Lara Niedermayer Schülerklasse B
Vanessa Fichtner Victoria Rühling Schülerklasse A
Michelle Utzinger Katharina Bertani Herrenklasse
Jürgen Utzinger 400 Ringe 1.Platz
452 Ringe 1. Platz
271 Ringe 2. Platz
473 Ringe 2. Platz
402 Ringe 3. Platz
532 Ringe 4. Platz
KK Sportpistole Kreisliga
Am 5. Wettkampf empfing unser Team die SG Landau und konnte
sich mit 992 Ringe : 925 Ringe klar durchsetzen. In der Tabelle belegt
unsere Mannschaft den 3. Platz.
Einzelergebnisse:
Thomas Kniplitsch 256 Ringe
Detlef Hübenthal 257 Ringe
Andreas Schlichter 246 Ringe
Andreas Klein 233 Ringe
Ernst Reichold 227 Ringe
Öffnungszeiten Schützenhaus
Mittwoch 14.30 Uhr
Freitag 19.00 Uhr
Sonntag 09.00 - 12.00 Uhr
Kleintier-Vogelschutz und
Zuchtverein P 150 Insheim e.V.
Am kommenden Samstag, dem 18.06.2016 um 19.30 Uhr findet
unsere monatliche Versammlung bei unseren Garagen am Dorfgemeinschaftshaus in Insheim statt. Um zahlreiches und pünktliches
Erscheinen wird gebeten.
Zur Info!!! Am 16.07.2016 findet unser Grill und Helferfest um 18.00
Uhr bei unseren Zuchtfreunden Jürgen und Jutta Frohnheiser statt.
Pfälzerwaldverein Ortsgruppe Insheim
Wanderung rund um das schönste Naturwunder
der Pfalz
Am Sonntag, 5. Juni 2016 stand im Wanderplan des PWV OG Insheim
eine Monatswanderung zum Teufelstisch. 12 Wanderer, darunter auch
drei Gäste aus dem Badischen Ländle machten sich auf den Weg
nach Hinterweidenthal. Dort angekommen wurde uns die Teufelstischroute an Hand der dort aufgestellten Wandertafel erklärt. Sie reizvolle
10-km-Tour führte uns durch das Salzbachtal zum Ort Salzwoog, das
an der historischen Salzstraße von Lothringen zum Rhein liegt. Früher
befand sich hier eine Sägemühle mit Zollstation und Salzwaage.
Der Premiumpfad führte uns weiter durchs Windelstal zur Schwambornquelle. Ab hier verläuft der Wanderweg über schmale Pfade steil
hoch zur „Schönen Aussicht“ auf den Rappenfelsen.
Vorbei ging es an der Teufelsschmiede, Teufelsküche hin zum Teufelstisch. Hier handelt es sich um einen 11 m hohen Pilzfelsen aus
Bundsandstein. Auf ihm liegt eine überdimensionierte Tischplatte, drei
Meter stark mit einer Fläche von ca. 50 Quadratmeter. Das Gewicht
dieses Ungetüms wird auf 284 Tonnen geschätzt. Auf der Tischplatte
steht nun eine jüngere Kiefer, nachdem eine etwa 6 m hohe Kiefer
einem Hagelgewitter zum Opfer fiel. Auf dem Rückweg kehrten wir bei
der Dahner Hütte am Schneiderfeld ein.
Die Wanderer freuten sich über die schöne und spannende Teufelswanderung durch das Dahner Felsenland und wollen bei der kommenden Radtour am 15. Juni 2016 wieder mit dabei sein.
Herxheim
- 30 -
Angelverein „Klares Wasser“
1970 Insheim e.V.
Der Angelverein teilt mit, dass die Fischerhütte am 18.06.2016 und
02.07.2016 geschlossen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der nächste Arbeitseinsatz findet am 09.07.2016 um 08.30 Uhr statt.
Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Grundschul- und KITA-Kinder
kommen wieder in die Bücherei
Diesmal am Dienstag, dem 21. Juni 2016 kommen die Grundschulkinder wieder zu den gewohnten Zeiten in die Gemeindebücherei.
Und am gleichen Tag von 10.00 - 11.00 Uhr ist Vorlesestunde für KITAKinder. Die Gemeindebücherei ist wie immer Montags von 17.00 19.00 Uhr geöffnet.
Büchereileitung
Irene Schlink
Rohrbach
Bücherei Rohrbach
Öffnungszeiten
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr.
Donnerstag von 16.00 - 18.30 Uhr.
Die Ausleihe ist kostenlos. Ab sofort ist die Bücherei erreichbar unter
Tel.: 06349 9965875.
Ausgabe 24/2016
Kath. Frauengemeinschaft -kfdSteinweiler/Rohrbach
Fahrradausflug nach Kandel
Wie jedes Jahr wollen wir über den Sommer einige Ausflüge mit dem
Fahrrad unternehmen.
Beginnen werden wir am Dienstag, dem 21. Juni 2016. Ziel ist die
„ Gockelburg“ in Kandel. Wir bitten alle Fahrradfahrer pünktlich um
17.00 Uhr am Nothelferzentrum in Steinweiler zu sein.
Wer nicht mit dem Fahrrad fahren möchte, kann gerne gegen 18.00
Uhr mit uns in Kandel zusammen treffen.
Natürlich kann jeder - ob Mitglied oder nicht- gerne dabei sein.
Schützenverein 1959 Rohrbach e.V.
www.sv-rohrbach.de
Termine
Samstag, 18.06.2016
Arbeitseinsatz ab 09:00 Uhr
Samstag, 02.07.2016
Rundenkampf Abschluss Feier
Samstag, 09.07.2016
Arbeitseinsatz ab 09.00 Uhr
Scheckübergabe an Rohrbach tut Gut! e.V.
Im Rahmen des Rohrbacher Weinfestes wurde durch den Vorsitzenden Stefan Steiner ein Scheck in Höhe von 400,-€ an Rohrbach tut
Gut! e.V. überreicht. Der Spendenbetrag wurde im Rahmen des Rohrbacher Weihnachtsmarktes Zimt Zauber durch den Verkauf von Speisen erwirtschaftet. Wir werden auch im Jahr 2016 wieder beim Zimt
Zauber die hungrigen Gäste verköstigen.
Prot. Kirchengemeinde Rohrbach
Sonntag, 19. Juni 2016
(vierter Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest)
Wochenspruch:
4. Sonntag nach Trinitatis Galater 6, 2
Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
Samstag, 18. Juni 2016
15.00 bis 17.00 Uhr Samstagstreff für Kinder von 5 bis 11 Jahren
im Prot. Gemeindehaus
Sonntag, 19. Juni 2016
09.00 Uhr Gottesdienst
10.15 Uhr (Steinweiler) Gottesdienst
Dienstag, 21. Juni 2016
14.30 Uhr Generationencafé
Kein Konfirmandenunterricht, Pfr. Wenzel ist auf einer Tagung
Mittwoch, 22. Juni 2016
18.00 Uhr Jungbläser
18.45 Uhr Posaunenchor
Kath. Pfarrgemeinde St. Michael Rohrbach
Gottesdienste vom 17.06. - 24.06.2016
12. Sonntag im Jahreskreis
Samstag, 18.06.2016
18.30 Uhr Rohrbach - Eucharistiefeier
3. Sterbeamt für Herbert Speck
Kollekte: für Kirche und Pfarrheim (Kirchenstiftung)
Sonntag, 19.06.2016
09.00 Uhr Billigheim - Eucharistiefeier
Kollekte: für Kirche und Pfarrheim (Kirchenstiftung)
10.30 Uhr Rohrbach - Kindergottesdienst im MiZe
Dienstag, 21.06.2016
15.00 Uhr Rohrbach - Eucharistiefeier
f. Gertrud Pfeiffer u. A. (Jgd.)
anschl. Austeilung des Primizsegen
Mittwoch, 22.06.2016
14.30 Uhr Ingenheim - ökumenische Kinderkirche in der kath. Kirche
Gemeindenachrichten
Kirchenchor Rohrbach
Die Chorproben finden in der Regel dienstags um 20.00 Uhr im Michaeliszentrum statt.
Kindergottesdienst:
Dazu sind alle Kinder am Sonntag, dem 19. Juni 2016 um 10.30 Uhr
ins Michaeliszentrum eingeladen.
Eucharistiefeier mit anschl. Primizsegen:
Am Dienstag, dem 21.06.2016 wird Kaplan Dominik Rieder aus Herxheim um 15.00 Uhr in Rohrbach Eucharistiefeier halten. Herr Rieder wird am 03.06.2016 im Kölner Dom zum Priester geweiht. Im
Anschluss an den Gottesdienst können alle Anwesenden den Primizsegen erhalten.
Verantwortliche Aufsicht
Der Schützenkreis Bad Bergzabern führt am 29. Juni 2016 um 19.00
Uhr im Schützenhaus Appenhofen einen Lehrgang zur „Verantwortlichen Aufsicht“, nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes,
durch. Der Lehrgang beinhaltet 4 Lehreinheiten a 45 min und wird mit
einem Prüfungsgespräch abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.sv-rohrbach.de
Tennisclub 1985 Rohrbach e.V.
Weinfest 2016
Over and Out. Lang erwartet, ist es auch schon wieder vorbei. Unser
erstes Weinfest als Hofwirte. Klar war der Auftritt in diesem ersten Jahr
klein und bescheiden, aber dafür richtig schön und gemütlich. Die
Mädels und Frauen unseres Vereins haben daran einen ganz großen
Anteil. Sie sorgten mit Dekorationen und Einsatz für eine lauschige
Atmosphäre. Trotz bescheidenem Wetter und Fussball-EM waren
viele Freunde und Neugierige bei uns zu Besuch, ließen sich Cocktails, Sekte und Weine schmecken. Auch wir haben es genossen und
freuen uns schon aufs kommende Jahr für das wir bereits viele neue
Ideen gesammelt haben.
Unser größter Dank geht an Dominik Barton und Sandra Hartel. Sie
überließen uns für das Fest mit Ihrem Hof einen schönen Platz in dem
noch viel Potential schlummert und standen uns ganz unaufgeregt zur
Seite. Danke für die Partnerschaft zwischen Euch und dem TCR.
Damenmannschaft
TC 1985 Rohrbach gg. TC SW 1903 Bad Dürkheim 7:14
Die Überraschung blieb leider aus. An der Tabellensituation ändert
sich daher nix. Bad Dürkheim bleibt weiter auf dem Platz an der Sonne
und unsere Mädels leider am anderen Ende. Eindeutig aber war das
gar nicht am vergangenen Sonntag. Nach den Einzelpartien war noch
was drin und wer weiß, wie der Tag verlaufen wäre, hätte Kathrin Heller
im Champions-Tie-Break ihres Einzels nicht das Nachsehen gehabt?
Herxheim
- 31 -
Weil es nichts nützt sich zu grämen, bleiben die Positiven Momente
des Tages hängen. Für diese sorgten Carolin Morio und einmal mehr
Marisa Künstler. Beide gewannen ihre Einzel und siegten auch als
Team im Doppel. Der Sieg von Carolin Morio (LK14) im Top-Duell
gegen die an Nummer 1 gesetzte Bad Dürkheimerin Lina Schneeganß
(LK11) war das überstrahlende Highlight des Tages. Unter großem
Jubel von Zuschauern und Mannschaftskameradinnen setzte sich
Caro mit einer bärenstarken Leistung 6:3, 6:3 durch. Ganz stark!
Schon am kommenden Sonntag geht’s mit dem vorletzten Spieltag
weiter. Unsere Damen müssen Auswärts antreten. Allerdings hält sich
die Strecke in Grenzen. Gastgeberinnen sind die Frauen des TC Rülzheim 1. Mit einer gut aufgelegten Carolin Morio an der Spitze kann da
für unser Team was gehen. Wir sind überzeugt, dass ein paar Matchpunkte zu holen sind. Ob es für einen Sieg reicht? Man darf gespannt
sein. Die vor uns platzierten Otterberg und Pirmasens, übrigens Gegner am letzten Spieltag, sind nur einen Sieg entfernt. Spielbeginn am
Sonntag, den 19.06.2016 ist um 10:00 Uhr auf der Anlage in Rülzheim
am Moby Dick Freizeitcenter.
Spielplan und Ergebnisse in der Übersicht
Sonntag, 01.05.2016
TC 1985 Rohrbach gegen Otterberger TC Sonntag, 08.05.2016
TC 1985 Rohrbach gegen TC Mackenbach Sonntag, 22.05.2016
TC Blau-Weiss Herxheim gegen TC 1985 Rohrbach Sonntag, 12.06.2016
TC 1985 Rohrbach gegen TC SW 1903 Bad Dürkheim Sonntag, 19.06.2016
TC Rülzheim gegen TC 1985 Rohrbach
Sonntag, 26.06.2016
TC Rot-Weiss Pirmasens gegen TC 1985 Rohrbach
10:11
2:19
16:5
7:14
Töpferfest in Rohrbach
Ausgabe 24/2016
Einladung zum Spielabend im Pfisterhaus
Am Donnerstag, dem 23.06.2016 um 19.00 Uhr findet im Pfisterhaus
der nächste Spielabend statt. Er hat schon Tradition, denn seit 2011
aufgrund einer Idee bei der Dorfmoderation treffen wir uns regelmäßig
zum gemeinsamen Spielen von Brett-, Würfel- und/oder Kartenspielen. Wir haben viel Spaß dabei, wollen sie nicht auch mit spielen?
Spiele sind vorhanden, ihr Lieblingsspiel können sie dennoch gerne
mit bringen, gespielt wird, was die Spieler mehrheitlich beschließen.
Bei schönem Sommerwetter spielen wir auch mal draußen, z.B. im
Garten einer der Mitspieler, das wird dann kurzfristig beschlossen und
am Hoftor des Pfisterhauses an geschrieben. Schnuppern sie doch
einfach einmal herein, jeder ist willkommen.
Blutspendetermin in Rohrbach
Der DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim führt in Zusammenarbeit mit
dem DRK-Blutspendedienst West gGmbH am
Donnerstag, dem 23. Juni 2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Rohrbach
einen Blutspendetermin durch.
Denke daran: Ein schwerer Unfall, eine schwierige Operation. Schon
morgen kannst DU eine Bluttransfusion brauchen.
Jede gesunde Person im Alter zwischen 18 und 68 Jahren kann Blut
spenden. Erstspender sind uns herzlich willkommen. Bitte bringen Sie
Ihre gültigen Ausweispapiere mit.
Helfen Sie mit - Blutspender sind Lebensretter! Wir freuen uns über
jeden Spender. Blut spendenist auch eigene Gesundheitsvorsorge.
Abweichungen von der Norm werden Ihnen mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nicht wie gewohnt am Montag
sondern an einem Donnerstag stattfindet.
Desweiteren dürfen wir sie darauf hinweisen, dass der Parkplatz vor
dem Dorfgemeinschaftshaus nicht wie gewohnt zur Verfügung steht.
Wir bitten Sie dies zu beachten.
Ihr DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim e.V.
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Wie in der Vergangenheit möchten wir vom Förderverein Pfiesterhaus,
an die erfolgreichen, historischen Feste wieder anknüpfen. Im Anwesen der Familie Suppanz in der Mühlgasse 7 an der großen Linde
wurde von der Töpferfamilie Remy bis vor 150 Jahren Steingut hergestellt.
Gebäude aus dieser Zeit sind noch vorhanden.
Nur die Brennöfen im Garten gibt es nicht mehr.
Produziert wurde nicht nur für unseren Ort.
Mehrere Händler, die mit Wagen über Land fuhren verkauften die
Erzeugnisse an die umliegende Bevölkerung.
Ein Töpfer aus Betschdorf im Elsaß, ebenfalls ein Mitglied der Familie
Remy wird uns sein Handwerk praktisch vorführen.
Kinder und Erwachsene können hierbei mitmachen und sich selbst
ausprobieren.
Beginn des Festes am 26. Juni 2016 ist um 11.00 Uhr im Töpferanwesen der Fam. Suppanz Mühlgasse 7.
Wir laden Sie ein unsere Gäste zu sein.
Für Essen und Trinken ist gesorgt.
Selbstverständlich ist es möglich, von dem Töpfer kleine Geschänke
zu kaufen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Seniorentreff Rohrbach
Unser 300. Treffen feiern wir am Donnerstag, dem 23. Juni 2016 mit
einem Essen im Schützenhaus Steinweiler.
Abfahrt um 11.45 Uhr am Michaeliszentrum. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet.
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen.
Das Seniorenteam
Herxheim
- 32 -
Ausgabe 24/2016
Dschungelcamp 2016
Für 25 Kinder aus der VG Herxheim zwischen 9 und 14 Jahren hieß es am Fronleichnam-Wochenende wieder: „ It`s Dschungelcamp Time!“
Früh am Donnerstagmorgen machten wir uns auf den Weg zur Bildungs- und Freizeitstädte Heilsbach in Schönau, wo wir wie bereits im vergangenen Jahr wieder
unsere Zelte aufschlugen. Ein dreitägiges grundlegendes
Überlebenstraining mit Spiel, Spaß und Gemeinschaft lag
vor den Teilnehmern.
Nachdem gemeinsamen Lageraufbau und einer kleinen
Kennenlernphase, in der man sich gegenseitig beschnupperte, erklärten sich die Kids gegenseitig pantomimisch die
Regeln des diesjährigen Dschungelcamp. Danach galt es
das Gelände zu erkunden. Abschluss des Tages bildete eine
gemeinsame Nachtwanderung mit - und teilweise auch ganz
mutig ohne- Taschenlampen, bevor alle in ihre Schlafsäcke
krochen.
Am nächsten Tag stand eine 8 km lange Wanderung mit
dem Ziel „Barfußpfad Ludwigswinkel“ an. Minigolf, ein toller
Spielplatz und natürlich der durchaus abenteuerliche Barfußpfad galt es zu erkunden. Es ging ohne Schuhe über Stock,
Stein, durch eine Kuhle voller Kuhscheiße ähnlichem Matsch,
gefolgt von Flussbetten mit Sand und Kies. Abschluss des
Rundweges bildete das natürliche Flusskneippbecken, in
dem es galt, seine Füße wieder einigermaßen sauber zu
bekommen.
Zurück im Camp rief -wie sollte es anders sein- der hauseigene, eiskalte Pool, in dem ausgiebig geplanscht wurde.
Wider allen Erwartungen und Hoffnungen von uns Betreuern
hatten wir auch dieses Jahr wieder keinerlei Chance dem kühlen Nass zu entkommen. Natürlich wurde auch wieder ausgiebig gespielt und gekickt. Abgerundet wurde der Tag durch ein
großes Lagerfeuer mit Stockbrot, Geschichten und Liedern.
Auch unser Dschungelcamp Lied: „Flee Fly Mosquito“ wurde
aus voller Kehle geträllert und garantierte bei jedem Dschungelcamper einen Ohrwurm der sicherlich auch mit nach Hause
genommen wurde. Der krönende Abschluss des Tages bildete
das Dschungelcampeigene schwimmen im Mondschein. In
den späten Abendstunden stürzten sich alle gemeinsam nochmals ins Wasser. Müde und entkräftet kroch auch heute jeder
in sein Zelt.
Pünktlich mit dem Sonnenaufgang brach der letzte Tag im
diesjährigen Dschungelcamp an. Nach einer morgendlichen
Abkühlung im Pool, bei der wieder keiner verschont blieb,
gestalteten alle TeilnehmerInnen gemeinsam die Fahne des
Dschungelcamp 2016. Nachdem sich alle verewigt hatten ging
es nochmals tief in den Dschungel. Es wurde gepinselt, gesammelt, geschminkt und gestylt und sich somit dem Dschungel
angepasst. Im Anschluss mussten natürlich die Ergebnisse in
einem Fotoshooting festgehalten werden.
Aber auch das schönste Erlebnis endet irgendwann, so auch
die zweite Auflage des Dschungelcamp der VG Herxheim. Wir
durften wieder einmal 3 tolle Tage mit den Kindern verbringen,
haben viel gelacht, gespielt, erlebt und die Kinder auf eine ganz
andere Weise kennengelernt. Wir sind uns sicher, dass dieses
Dschungelcamp wie auch schon das erste, in den Köpfen der
Kindern wie auch Betreuern bleiben wird und sicherlich noch
einige Male mit einem Schmunzeln im Gesicht zurückgedacht
wird. Wir freuen uns schon heute rießig auf nächstes Jahr,
wenn es wieder heißt: „It`s Dschungelcamp Time!!!“
Eure Dschungelcamp-Betreuer
Lena, Sebastian, Anna, Annelene und Jana
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
Herxheim
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Ausgabe 24/2016
Herxheim
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Jugendzentrum Herxheim e.V.
Wochenprogramm vom 20.06. bis 24.06.2016
Montag, 20.06.2016
16.00 Uhr
Café Szene
18.00 Uhr
Zumba
19.00 Uhr
Breakdance
Dienstag, 21.06.2016
16.00 Uhr
Café Szene
16.00 Uhr
Mädchentreff 2.0 (Wir stellen leckers Eis her...)
19.00 Uhr
Hip Hop
19.30 Uhr
Vorstandssitzung
Donnerstag, 23.06.2016
16.00 Uhr
Cafè Szene
16.00 Uhr
Kids Treff
(Graffiti auf Leinwand, Unkostenbeitrag 2,00€)
18.00 Uhr
Infoabend zum Thema K.O Tropfen
(In Kooperation mit der Verb. Jugendpflege und
dem Frauenzentrum Aradia e.V. Landau
20.00 Uhr
Breakdance in der Pamina Sporthalle
Freitag, 24.06.2016
16.00 Uhr
Cafè Szene
16.00 Uhr
EM Aktion Fanshirts bemalen (Unkostenbeitrag 2,00€
18.00 Uhr
Kochbar (BBQ am Juz, bitte Grillfleisch mitbringen)
Öffnungszeiten:
Mo/Di: 15.00 - 22.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do/Fr:
15.00 - 22.00 Uhr
Kontakt und Infos:
Jugendzentrum Herxheim e.V.
Obere Hauptstraße 2a, 76863 Herxheim
07276-7751, [email protected]
Kinder- und Jugendbüro
Öffnungszeiten der Jugendtreffs
Jugendtreff Hayna
mittwochs von 15.00 bis 17.30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren von 17.30
bis 20.00 Uhr für alle ab 11 Jahren ab 18.00 Uhr Offener Treff: KochBar
- Beitrag 1,-€ mit Annelene Stripecke
Der Jugendtreff ist am DGH, Hauptstraße 84, Hayna
Jugendtreff Herxheimweyher
donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr für Kinder ab 9 Jahren, mit
Elfriede Schäfer. Der Jugendtreff ist im Feuerwehrhaus, Knittelsheimerweg, Herxheimweyher
JuK - Jugendkeller Insheim
dienstags von 16.00 bis 19.00 Uhr Kindertreff ab 9 Jahren, von 19.00
bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12, mit Annelene Stripecke. Der JuK
ist im Hof am Rathaus, Hauptstr.15, Insheim
Jugendtreff Rohrbach
montags von 16.00 bis 19.00 Uhr für alle ab 9 Jahren,
mit Elfriede Schäfer.
Der Jugendtreff ist im DGH, Schulstraße 4, Rohrbach
Zum Vormerken:
Informationsveranstaltung zum Thema K.O. Tropfen
Donnerstag, 23.06.2016, 18.00 - 20.00 Uhr im Jugendzentrum Herxheim für alle Interessierten, Jugendliche und Erwachsene
Kinder- und Jugendbüro der VG Herxheim
Sprechzeiten: Mo und Do von 13.00 bis 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Verbandsgemeinde Verwaltung Herxheim
Obere Hauptstr. 2 - 76863 Herxheim
Email: [email protected], [email protected]
Tel.: 07276 501 308 oder Mobil: 0171 86 20 300
Förderverein lobt 2016 wieder Umweltpreis
für Kinder und Jugendliche aus
Aufruf zur Teilnahme
Der „Förderverein zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft der Südlichen Weinstraße e.V.“ unter Vorsitz von Landrätin Theresia Riedmaier vergibt auf der Grundlage seiner Satzung dieses Jahr
erneut den „Umweltpreis für Kinder und Jugendliche“. „Ziel des Preises ist es, bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für den Schutz
unserer belebten Umwelt zu wecken und geleistete Naturschutzarbeit
entsprechend zu würdigen“, so die Landrätin.
Kindergärten, Schulen oder Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften von
Schulen, Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendorganisationen
oder ähnliche Zusammenschlüsse aus dem Landkreis Südliche Weinstraße, welche Naturschutzmaßnahmen durchgeführt haben, werden
hiermit zu einer Teilnahme am Umweltpreis aufgerufen.
Ausgabe 24/2016
Gewürdigt werden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die von Kindern und Jugendlichen im Außenbereich
bzw. Außengelände aktiv durchgeführt oder betreut wurden. Als preiswürdige Maßnahmen kommen zum Beispiel Begrünungsmaßnahmen
mit heimischen Gehölzen, Renaturierungsmaßnahmen, Gewässerpflegemaßnahmen, die Betreuung von Nisthilfen, die naturnahe
Umgestaltung des Außengeländes oder Entsiegelungsmaßnahmen
auf Schulhöfen in Betracht. Maßnahmen des technischen Umweltschutzes können aufgrund der Satzung des Fördervereins nicht
berücksichtigt werden. Die Gewinner des Umweltpreises 2016 erhalten Geldpreise; der 1. Platz ist mit 1.000,- EUR dotiert.
Bewerbungsschluss ist der 7. Oktober 2016. Aussagekräftige
Bewerbungen mit digitalen Fotos werden bis zu diesem Termin unter
dem Stichwort „Umweltpreis“ an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße erbeten.Bei der Teilnahme am Umweltpreis ist der Rechtsweg
ausgeschlossen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 06341/940-440 und 940-231
gerne zur Verfügung.
Informationsveranstaltung
über K.O.-Tropfen am 23. Juni 2016
im Jugendzentrum Herxheim
Immer mehr Frauen werden Opfer von so genannten K.O.-Tropfen.
Die Tropfen werden unbemerkt verabreicht, z.B. in Getränken, in der
Disco, auf einem öffentlichen oder manchmal auch auf einem privaten
Fest. Ziel ist es, einen anderen Menschen, bevorzugt junge Frauen,
in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen, sie zu betäuben
und anschließend zu missbrauchen. Am nächsten Morgen haben die
Opfer einen „Filmriss“, können sich nicht mehr an das erinnern, was
passiert ist.
Es ist wichtig über das Thema Bescheid zu wissen!!
Schülerinnen und Schüler, Eltern und weitere Interessierte sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag,
23. Juni 2016 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Jugendzentrum Herxheim,
Obere Hauptstr. 2a. Veranstalter ist die Verbandsgemeinde Jugendpflege und das Jugendzentrum Herxheim in Kooperation mit dem
Frauenzentrum Aradia e.V. aus Landau. Die Teilnahme ist kostenfrei,
eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Infos: Elfriede Schäfer, VG Jugendpflegerin, Tel.: 07276-501 310,
Jugendzentrum Herxheim, Tel.: 07276-7751, Frauenzentrum Aradia
e.V., Tel.: 06341-834 37
Herxheim
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Herxheim
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Herxheim
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Blutspendetermin
in Rohrbach
Blut spenden rettet Leben.
Vielleicht auch deins.
ROHrbACH
Donnerstag, 23.06.2016,
von 17.00 bis 20.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus
Schulstr. 4
www.facebook.com/
TVHerxheim/events
Herxheim
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Herxheim
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Ausgabe 24/2016
mol gugge mol horche
Stationentheater in Herxheim Ein Theaterweg durch die Ortsgeschichte
Sonntag, dem 26. Juni 2016, 16.00 Uhr
Start im Museumshof Herxheim
Gehen Sie mit auf einen historischen Theaterrundgang durch
Herxheim und erleben Sie in kurzweiligen Szenen das Dorf
einmal ganz anders. Fünf junge Schauspieler und Schauspielerinnen des Theater Szenario begeistern mit ihrem
authentischen Spiel.
Sie durchqueren ein ganzes Jahrhundert Ortsgeschichte: Sie erleben in der Villa Wieser eine tragische Liebesgeschichte.
Verfolgen Sie die Odyssee einer Pferdedecke, die in Kriegszeiten nach Amerika gelangt und in Friedenszeiten wieder nach
Herxheim zurückkommt. Begleiten Sie den Dorfbüttel zum Panzergraben und riskieren Sie einen Blick auf die rebellische
Jugendkultur der 1970-er Jahre.
Geschichten sehen und
Geschichten hören, Geschichte erleben:
amüsant, bisweilen nachdenklich,
auf jeden Fall spannend und unterhaltsam.
Anne Müller vom Tourismusbüro Verein SÜW
führt Sie zu den Schauplätzen.
Die Autoren sind Ro Tritscvh Regie geführt hat.
Preis: 10 €
Dauer ca. 2 Std.
Anmeldung:
Weinstrasse
Verein Südliche
Herxheim e.V.
rxheim.de
Verein-suew@he -107
Tel.: 07276 501
Blick über die
Gemeindegrenzen
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
Samstags-Lehrgang in 12 Monaten
Weiterbildung für Kaufleute in Richtung
Sachbearbeiter- oder Führungslaufbahn
Die Weiterbildung mit bundesweit einheitlichem und internationalem
Abschluss (internationaler Titel: Bachelor Professional of Business
Administration and Operations, CCI), leistet beides. Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen.
Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 08.10.2016 einen
berufsbegleitenden 12monatigen Samstags-Lehrgang zur gezielten
Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen an.
Zur Prüfung wird zugelassen wer eine abgeschlossene, 3jährige,
kaufmännische Berufsausbildung und 6 Monate kaufmännische oder
verwaltende Berufspraxis nachweisen kann. Weiterhin berechtigt eine
fünfjährige Tätigkeit im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich
zur Zulassung.
Kaufmännische Azubis können diese Weiterbildung im Rahmen unseres Konzepts „Ausbildung - KOMPAKT“ belegen.
Für den Abschluss „Geprüfter Betriebswirt“ (Master Professional of
Business, CCI) ist diese Qualifikation eine optimale Vorbereitung.
Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Industriefachwirt,
Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer Fachwirt, Geprüfter
Technischer Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein).
Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung
(IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel.: 07275 - 91 30 35,
E-Mail: [email protected], IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de
Aktion PfalzStorch e.V.
Spannende Besenderungstour 2016
Ende des redaktionellen Teils
Bis auf den letzten Teil, nämlich bei der Besenderung am Nest am
Regenrückhaltebecken Bornheim, hatten wir Glück mit dem Wetter
oder einen trockenen Unterstand. So lief von der technischen Seite
her alles optimal. Aber es kam doch zu einigen Überraschungen an
den Nestern.
Herxheim
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In Sondernheim erreichte das Rheinhochwasser das Nest an der Ziegelei gerade nicht mehr und die Feuerwehr konnte ihre große Drehleiter ausfahren. Die Jungen wurden unten am Boden besendert und
vorsichtig wieder oben ins Nest gesetzt. Beim Wormser Nest waren
wir gewarnt worden, dass die Jungen aufgrund des nasskalten Wetters vielleicht nicht kräftig genug sein könnten. Aber wir konnten dort 3
Sender an kräftige, gesunde Junge vergeben. Dagegen war nur eines
statt der geplanten drei in Gensingen bei Kreuznach fit genug einen
Sender zu tragen. Die anderen hatten noch zu viele Daunenfedern,
was auf einen geringeren Entwicklungsstand schließen lässt.
Diese beiden Sender wurden einjährigen Volierenstörchen am Kirschbacherhof bei Zweibrücken „angezogen“, die daraufhin sofort in die
Freiheit entlassen wurden. Sie drehten gleich beim ersten Mal perfekte
Flugrunden und legten auch noch saubere Landungen hin. Bei diesen aus Haltung stammenden Vögeln soll nun überprüft werden, ob
sie wieder zu einem völlig normalen Storchenleben zurückfinden. Das
wurde so genau wahrscheinlich noch nie überprüft.
In Knittelsheim und Leimersheim verlief alles wie geplant. Im Rülzheimer Nest hatte nur ein Junges überlebt und erhielt einen Sender.
In Neupotz konnte das Nest am Rheinufer wegen Hochwassers an
diesem Wochenende weder beringt noch besendert werden, weshalb
gleichaltrige Jungvögel in Neupotz in der Tullastraße diese Sender
bekamen. Ein weiterer Verlust überraschte uns am Nest am Regenrückhaltebecken in Bornheim, an dem sich zahlreiche Gäste aus dem
In- und Ausland sowie der SWR eingefunden hatten, unter anderem
auch die Schüler von drei 5. Schulklassen des Eduard-Spranger-Gymnasiums, die ab nächster Woche die Störche mittels der App animaltracker verfolgen werden. Nur noch zwei der drei bereits beringten
Jungvögel saßen noch im Nest. Der andere war spurlos verschwunden. Deshalb wurde der letzte Sender einem Küken am Nest außerhalb der Voliere (Westseite) übertragen.
Somit bekamen 24 rheinland-pfälzische Jungstörche Sender.
Die überraschungsgeladene, zweitägige Tour beendeten wir mit unseren französischen Gästen und dem wissenschaftlichen Leiter des Projektes, Herrn Dr. Wolfgang Fiedler (Leiter der Vogelwarte Radolfzell) im
Storchenzentrum, nachdem der SWR auch dort noch seine Aufnahmen abgeschlossen hatte.
Mehr erfahren Sie unter www.pfalzstorch.de und am 10.07.2016 in
Bornheim am Storchenfest.
„Gemeinsam älter werden Zuhause - in Steinweiler“
Gesundheitsmesse am 19.06.2016
von 11.00 - 18.00 Uhr
Die Ortsgemeinde veranstaltet mit der Initiative „Gemeinsam älter werden – Zuhause - in Steinweiler“ eine Gesundheitsmesse. Im großen
Saal des Bürgerhauses werden sich Firmen und Institutionen rund um
das Thema „Gesundheit“ präsentieren, es werden Gesundheitstests
durchgeführt, hier findet auch das Eröffnungsprogramm mit sportlichen Vorführungen statt. Im Seniorenraum werden Gesundheitsvorträge von Ärzten und anderen Fachleuten abgehalten und Gymnastik
angeboten, im Vereinsraum wird zu Kaffee und Kuchen sowie zum
Tanztee mit einer Liveband eingeladen. Lassen Sie sich überraschen
von der Vielzahl der Angebote!
Ausgabe 24/2016
Familienanzeigen
in ihrem Mitteilungsblatt
Herzlichen Dank!
Für die vielen
Aufmerksamkeiten und
Geschenke anlässlich
meines
80. Geburtstages
möchte ich mich
von Herzen bedanken.
Hedi Scheffler
Im Juni 2016
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Herxheim
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Ausgabe 24/2016
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Wir BiTTen unSere LeSer um BeachTung!
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in der Tupperware Bezirkshandlung
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Tel.: 06348 / 1222 (Nähe Hornbach)
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Sie einfach telefonisch einen Vorstellungstermin.
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Internet: www.tecoil.de, Mail: [email protected]
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Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Bellheim sucht für das neue
Kindergartenjahr 2016/2017 für die
kommunale Kindertagesstätte „Flohzirkus“
eine Anerkennungspraktikantin /
einen Anerkennungspraktikanten
sowie
für den Schülerhort „IGLUS“
eine/n Beschäftigte/n im Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ)
Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
teamfähig und an der Entwicklung und Umsetzung
pädagogischer Konzepte interessiert sind, freuen
wir uns auf Ihre Bewerbung.
Diese richten Sie bitte bis spätestens 27. Juni
2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung –
Personalabteilung – Schubertstraße 18,
76756 Bellheim oder per E-Mail an
[email protected].
Wir bitten von der Übersendung von Originalen
sowie Bewerbungsmappen abzusehen, da eine
Rücksendung der Unterlagen aus Kostengründen
nicht erfolgt.
Wir suchen eine/n zuverlässige/n
Zeitungszusteller/in
für die Verbandsgemeinde Herxheim
in Insheim.
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Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
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Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713
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Heimat- und Bürgerzeitungen
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Bei welchen Symptomen sollte
man zum Arzt?
Es empfiehlt sich, bei allen länger machen, sind zum Beispiel:
bei allen Beschwerden
am Kiefergelenk
und
Blut im Stuhl
anhaltenden Beschwerden
und • Sichtbares
• Auffällige Veränderungen der
Unregelmäßigkeiten des davon
Verdau-ausgehend
Stuhlgewohnheiten wie zum
ungstrakts einen Arzt aufzusuBeispiel Durchfall und Verstopchen.
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für Verspannungen,
Untersuchungen Stress,
Migräne
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zur Abklärung Ihrer Beschwerden und dieser positiv war, muss zur
Abklärung der Ursache auf jeden
gemacht werden sollten.
Symptome, die die Durchführung Fall eine Darmspiegelung durcheiner Darmspiegelung notwendig geführt werden.
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90 Jahre Edelgard Chrzanowski
60. Geburtstag + 30 Jahre Ergotherapie
Ein Doppeljubiläum wurde
kürzlich in Leimersheim,
Schafgartendamm
1, gefeiert. Edelgard
Studie
belegt
hohen
Nutzen
Chrzanowski feierte einen runden Geburtstag und die Praxis für Ergotherapie wurde 30 Jahre alt.
Ausbildung Darmkrebsvorsorge
und Studium von Edelgard Chrzanowski führten sie über Erlangen, Zürich, New York,
der
Langensteinbach und Freiburg. Nach dieser „kleinen Weltreise“ kam sie 1984 in die Pfalz und
Bluthochdruck bleibt oft
unerkannt
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Bluthochdruck, medizinisch
Hypertonie, entwickelt sich
meist weitgehend symptomfrei,
so dass die Betroffenen nichts
davon merken.
„Von den geschätzten 20 Millionen Deutschen, die einen Bluthochdruck haben, ahnen circa
sechs Millionen gar nichts von
ihrer Erkrankung, weil sie lange Zeit keine oder nur geringe
Beschwerden verspüren“, weiß
Arteriosklerose-Forscher Prof.
Dr. Horst Robenek aus Münster. Er rät daher jedem, seine
Blutdruckwerte ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig checken
zu lassen.
Wer seine Gefäße schützen
möchte, sollte zusätzlich auf
den natürlichen Eiweißbaustein
Arginin setzen, enthalten etwa
in „Telcor Arginin plus“, rezeptfrei in der Apotheke.
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Gesunder Tee
27,5 Liter Tee hat jeder Deutsche nach Angaben des deutschen Teeverbandes im Jahr
2013 durchschnittlich getrunken.
75,5 Prozent davon wurden als
schwarzer und 24,5 Prozent als
grüner Tee aufgebrüht. Kräuterund Früchtetees sind dabei noch
nicht berücksichtigt, denn streng
genommen sind das keine Tees,
sondern nach gesetzlicher Definition „teeähnliche Erzeugnisse“. Ihnen fehlt in der Regel die
anregende Wirkung des Koffeins.
„Echter“ Tee, egal ob schwarz
oder grün, stammt vom selben
Teestrauch Camellia sinensis.
Welche Sorte daraus wird, entscheidet der Herstellungsprozess.
Egal ob „echter Tee“ oder teeähnliches Getränk: Tee verbreitet Gemütlichkeit und tut gut –
vor allem in der kalten Jahreszeit.
Und Tee ist ein kalorienfreies Getränk, wenn er nicht mit Zucker
gesüßt wird.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt gesunden Erwachsenen, täglich etwa 1,5 Liter
Flüssigkeit durch Getränke zu sich
zu nehmen.
Die benötigte Menge kann bei
Hitze, Fieber, Durchfall oder
Ausdauersport auch höher liegen. Ungezuckerte Kräuter- und
Früchtetees sind neben Mineralwasser eine gute Alternative, um
den Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen.
Möglicherweise kann Tee aber
auch noch viel mehr: Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise der regelmäßige Konsum von
grünem Tee das Risiko für Krebs,
Demenz oder Herz-Kreislauferkrankungen senken könnte. Forscher vermuten, dass die darin
enthaltenen sekundären Pflanzenstoffe, und zwar die sogenannten Polyphenole, zu denen
auch die Flavonoide gehören, dabei eine wichtige Rolle spielen.
Die DACHS-Studie (Darmkrebs: viel höher sind als die Überlebens1986 nach Leimersheim.
Chancen
der Verhütung durch raten von Patienten, deren Tumor
Screening), in die mittlerweile fast erst aufgrund von Beschwerden
Ein Bauernhof wurde bezogen. Hier war dann auch die Geburtsstätte nicht nur ihres ersten Sohnes,
5000 Darmkrebspatienten und diagnostiziert wurde. Beide Ersondern
auchKontrollpersonen
der Praxis. Klein und bescheiden
eigenen Haus,
aber mit vielen Therapietieren
fast
5000
ohne imgebnisse
unterstreichen
das hohe
wurde gestartet.aufgenommen
Es war ein erfolgreicherwurStart. Sehr
schnell fanden
sich mehr und mehr Patienten
Darmkrebs
Potenzial
der Darmkrebsvorsorge.
ein, einistMitarbeiter
wurdeweltweit
eingestellt.größDie natürliche
die, dass
die Praxisräume
zu klein
den,
eine der
ImFolge
Jahrwar
2002
wurde
die Vorsorgewurden
und es wurde 1990 in eineStudien
angemietetekoloskopie
Wohnung mit Praxis
umgezogen. Mit
einem
ten
epidemiologischen
als gesetzliche
Leistung
zu
Darmkrebs.
Mit den
der
Krankenkassen
Deutschland
weiteren
zweiten Mitarbeiter
konnteverfüghier die stetig
steigende
Patientenzahlinbewältigt
werden. Der
baren
Daten
gezeigt
wereingeführt.vergrößerte
Bis 2005sich,
hatten
Praxisname
war inkonnte
aller Munde,
der Radius
des Einzugsgebietes
berichtetüber
Edelgard Chrzanowski.
den, dass das Risiko, innerhalb 1,1 Mio. Menschen die präventivon
Vorve Untersuchung
in Anspruch
ge-die neue, jetzige Praxis bezogen. Aktuell stehen den Patienten 9 Therapiezimmer, 4 Therapiehunde
Nach zehn
einigen Jahren
Jahren warnach
es danneiner
so weit.
Ein weiterer
Standortwechsel stand
an. 2006 wurde
sorgekoloskopie
Darmkrebs
zu Mitarbeiter
nommen.
All diejenigen
haben
und nicht zu vergessenan5 fachlich
kompetente
zur Verfügung.
Ständig steigend
ist die Zahl der Patienten. Den Praxiserfolg dokumentiert am besten eine Eigenanalyse, die auch das
erkranken,
um rund Laut
90 Frau
Prozent
heute
Anspruch
Einzugsgebiet dokumentiert.
Chrzanowski
zeigt diese
folgendes:auf eine zweite
niedriger
ist
als
bei
Personen,
die
kostenlose
Vorsorge-Darmspiege- 40 % badische Patienten, von Bruchsal, Pforzheim bis Baden-Baden
- 60 % pfälzische Patienten, von SpeyerBei
über den
SÜW bisvorliegenden
zur franz. Grenze Seiten handelt es sich um
keine Vorsorge-Darmspiegelung lung. „Die VorsorgedarmspiegeinDerAnspruch
genommen
hatten.in der
lung
hat in den ersten 10
Behandlungsschwerpunkt
liegt eindeutig
psychisch-ergotherapeutischen
ArbeitJahren
mit Patienten. Diese werdenein
ganzheitlich, mit Einbeziehung von Familie, Umfeld, Schule, Kindergarten usw.
Die
aktuellsten
Auswertungen
des Neben
rund
Darmkrebsfälle
ver- und weiterentwickelt werden, stehen 4 Therapiehunde unterstützend dem Team zur Verfügung:
betreut
und behandelt
(siehe Werbeanzeige).
den180.000
Praxis-Mitarbeitern,
die ständig geschult
Die
spätere Veröffentlichung in der Zeitung
Studienleiters Prof. Dr. Hermann hütet und 80.000 Menschen daPaula, Berta, Sepp sind schon länger dabei. Hugo, ein Barbet = französischer Wasserhund, ist erst 15 Wochen alt und befindet sich noch in der Ausbildung.
kann layouttechnisch sowie inhaltlich hiervon
Brenner vom Deutschen Krebsfor- vor bewahrt, an diesem Krebs zu
schungszentrum
(DKFZ)
in Heidelweil
bereits vorhandeZu solch einem gewichtigen
Jubiläum
macht mansterben,
sich natürlich
auchein
weiterführende
Gedanken. Diese hat sich Frau Chrzanowski
zum Thema
auch gemacht. Mit in der Praxis-Mannschaft
abweichen
bzw.Nachfolge
variieren.
berg
zeigen
dass die
ner Tumor
erkannt
ist Sohn
Tim, derzudem,
seine Ausbildung
zumÜberErgotherapeuten
beendetsohatfrüh
und sich
derzeit wurde,
in Ausbildung zum Psychotherapeuten
befindet. Danach wird er in die neben
Fußstapfenbestimmten
seiner Mutter treten.
Anzeigenplatzierungen
lebensraten bei Patienten, deren dass er heilbar war.“
Quelle:
www.ncbi.nlm.nih.gov/
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